Porsche Key Code Adaption · PDF fileIndependent Workshop Procedure for Key Adaptations . Access to vehicle security information and replacement keys is provided only for those security
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Porsche Key Code Adaption End User Instruction Manual
Independent Workshop Procedure for Key Adaptations Access to vehicle security information and replacement keys is provided only for those security professionals registered with the NASTF (National Automotive Service Task Force) vehicle security professional registry. For more information on registration, visit the ‘Vehicle Security Information’ page on the NASTF Web Site (see link below). After registration, please follow steps one through four within this document for instructions on the key adaption process. http://nastf.org/i4a/pages/index.cfm?pageid=3532 The Immobilizer is a theft-deterrent device that adds a layer of security and is standard on every new Porsche model. This is achieved with an electronic device embedded in the ignition key, an Immobilizer Control Module and an electronic link to the Engine Control Module.
System Access Porsche uses an on-line Immobilizer Adaptation (PIN) delivery system on all new vehicles. It is a vehicle anti-theft protection system. With this system a SAE J2534 diagnostic tool is connected to the vehicle, a computer and the Internet to an online database called Fazit. The identification of the tester and vehicle are passed to the database and the correct PIN is passed to the vehicle in a secure link without direct user interface. Internet Requirements for performing Key adaptations: This technique requires a secure un-interrupted Internet connection During update programming approximately 4MB are transmitted via the Internet connection The connection must not be broken during the adaption process A special Porsche certificate is required
First Step: NASTF Registration As mentioned above, you must be registered with the NASTF (National Auto Service Task Force) vehicle security professional registry to perform key code adaptions or acquire keys from Porsche. A valid LSID (Locksmith Identification Number) is required. Please visit the NASTF Registry (see link below) to complete their registration process if you have not yet done so: http://nastf.org/i4a/pages/index.cfm?pageid=3532
Second Step: Register as an Authorized Independent Workshop with Porsche Independent workshops/locksmiths wishing to perform key code adaptions or acquire keys from Porsche must be a registered workshop with Porsche Cars North America, Inc. Please review the application process below: 1. Program registration forms for PXN (Porsche eXternal Network), which are required for the application process, can be found at the end of this document (please see section ‘PXN Contract for Independent Repair Facility’). The first half of the form is in German and is the binding version of the contract. A convenience translation has been provided in English, however only the German version should be completed and signed as it is the binding contract. 2. The workshop must return the completed forms, along with your business license and contact documentation, to either the mailing or email address listed below. Porsche TechInfo Support will respond to the workshop with a confirmation of receipt within 2 days upon receiving the application. Total processing time from initial request to approval or disapproval will take approximately 2-3 Weeks, plus time spent by the requesting workshop during the application cycle. The completed forms and documents must be mailed to the following address: Attn: Regulatory Affairs/AfterSales Porsche Cars North America, Inc. 980 Hammond Drive Suite 1000 Atlanta, GA 30080 or scanned and emailed to [email protected]. 3. Individual security system access IDs and passwords will be sent via e-mail. Please follow the instructions within the email to download and install your certificate (instructions are also written in this document; please see section ‘PXN User Setup Instructions’). This will grant you access to the Porsche eXternal Network, known as PXN. Should you need assistance with this setup process or encounter an error, please contact the help desk via email: [email protected].
Third Step: Obtaining a SAE J2534 Pass Thru Device You will need a SAE J2534/J2534-1 Pass Thru Device and the appropriate software to properly perform a key adaption on a Porsche vehicle. A Porsche PIWIS II Diagnostic Tester is not required to perform a key adaption. Device: Porsche recommends the PassThru+XS Device for flash reprogramming and pass thru on Porsche vehicles. It has been both tested and approved. This device should also be used (in conjunction with the PXN Virtual Tester) for key codes and key adaptions. http://www.passthruxs.com/passthruxs.htm Software: Porsche recommends the API PassThru+XS & XS 2G for Workshops (version 2.06d and higher, based on SAE J2534-1 Dec 2004) for the pass thru software required. http://www.passthruxs.com/download.htm
**Note - All Porsche Parts are available for purchase to residents of the United States and Canada through www.porsche.us > Service and Accessories > Porsche Service > Parts and Diagnostic Information: http://www.porsche.com/usa/accessoriesandservices/porscheservice/originalparts/
Fourth Step: Obtaining a Key or a Key Adaptation Obtaining a key or key adaption requires a registered LSID with NASTF, a high speed internet connection and additional information identifying both the vehicle and workshop to maintain a high level of security. The adaptation is only valid for the vehicle it is being performed on at the time it is being performed. Workshops registered with NASTF and Porsche can order a key through the Porsche Key Service Web Site: www.keys-porsche.com Once the key has been received, the workshop must use PXN - Virtual Tester to adapt the key(s) to the vehicle. Please note: • If the vehicle has been reported as stolen, no immobilizer adaptation will be given. • A service fee will apply for each key ordered or adaptation performed by the workshop. • The cost of the key will be charged to the registered workshop • Replacement keys are only available for MY2008 and newer vehicles • Registered workshops will submit an on line credit card payment to perform each adaptation or to
order a replacement key For questions or concerns contact Porsche TechInfo Support via e-mail at [email protected].
Import and Install PXN User Certificate After receiving the ‘PXN Logon Information for User XXXXX’ email from [email protected], click on the link within the email and follow the instructions of the certificate installation wizard.
Enter the username and password that was provided in the email and press login.
A prompt will appear to change your password. Fill in the fields and click save.
Key_Code_Adaption_Setup.doc
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Now the certificate must be installed to Internet Explorer. Copy or write down the import password that has been provided and then click on the link to begin the import process.
Click Open.
Click Next.
Key_Code_Adaption_Setup.doc
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Click Next.
Enter the import password that was provided to you and make sure the check box for Include all extended properties is selected. Click Next.
Select Automatically select the certificate store based on the type of certificate and click Next.
Key_Code_Adaption_Setup.doc
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Click Finish. A box will appear saying that the Import was succesful!. Click Ok and import has been completed. Once the import process has been completed, PXN can be accessed via the following link: https://techinfo3.porsche.com/pxn-welcome/app/login.do;jsessionid=8CBE7446166A164E44481A36B151EB2A Your certificate should already be in the Username field. Enter your password and click Log in!.
This is the PXN On-line homepage that can be used to purchase credits and download the Virtual Tester Clint. The following options are available: PXN Billing – use to add money(credits) to your account to perform key adaptions and reprogramming PXN Vehicle Information – use to gain important vehicle specific information from manufcaturer and vehicle security/code information Vitural Diagnostics Setup – use to download the Virtual Tester Client used for on-line reporgramming
Anlage 1: Zur Nutzung des PIWIS Leihtesters notwendige Daten .......................................11
Anlage 2: PXN Antrag für die UNABHÄNGIGEN WERKSTATT ...............................................13
Präambel
0.1 PORSCHE ist ein führender Hersteller sportlicher Fahrzeuge. Der Vertrieb und Service,
insbesondere Wartung und Reparatur der Fahrzeuge, wird durch ein Netz autorisierter Porsche
Händler und autorisierter Porsche Service-Werkstätten gewährleistet. Zusätzlich leisten
unabhängige Werkstätten Service an Porsche Fahrzeugen.
0.2 Für die UNABHÄNGIGE WERKSTATT stellt PORSCHE das System PIWIS TSI (Internet Angebot von
technischen Service Informationen) bereit. Für sicherheitsrelevante Daten wie Code- und
Fahrzeuginformationen ist ein Zugang zu einem speziell abgesicherten Bereich PXN (Porsche
External Network) notwendig. Dieser Zugang erfordert eine spezielle Akkreditierung der
UNABHÄNGIGE WERKSTATT und eine Zertifizierung zur Nutzung des Systems. Die Nutzung sieht,
aus technischen Gründen, das Vorhanden sein eines PORSCHE Diagnosegerätes oder des
PORSCHE Diagnosepaketes vor.
0.3 Bei der UNABHÄNGIGE WERKSTATT handelt es sich um eine von Porsche nicht autorisierte
Werkstatt. Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT möchte für die Instandsetzung und Wartung von
Porsche Fahrzeugen und Porsche Teile die bereitgestellten Daten nutzen.
Dies vorausgeschickt schließen die Parteien folgenden Vertrag:
Artikel 1 Vertragsgegenstand
1.1 Porsche stellt der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT folgende Daten zur Verfügung:
Fahrzeuginformationen Codeinformation Zugang zu Diebstahlschutz relevante Daten
1.2 Die oben genannten Daten können von PORSCHE ohne Ankündigung verändert werden. Die
Änderungen erhalten Gültigkeit mit Veröffentlichung. Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT ist für die Erkennung von Änderungen verantwortlich.
1.3 Die von PORSCHE zur Übertragung der Informationen gewählten Medien sind nicht dauerhaft
festgeschrieben. PORSCHE steht es frei die Medien zu wechseln. 1.4 Zur Nutzung der Daten müssen die geeigneten Gegenstellen und Betriebsmittel (z.B. Hard- und
Software) von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT selbst beschafft werden. Hierfür anfallende Kosten werden von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT getragen.
1.5 Rückfragen zur Lieferung der Daten und technische Auskünfte werden durch den Porsche
IMPORTEUR beantwortet.
Artikel 2 Gebrauchsüberlassung und Umfang der Nutzungsrechte
2.1 PORSCHE räumt der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares,
auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränktes Recht im Rahmen der nachfolgenden Regelungen zur Nutzung der Daten ein.
2.2 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT ist berechtigt die Daten zur Nutzung im Rahmen von Reparatur-,
Wartungs- und Servicearbeiten an Fahrzeugen der Marke Porsche zu verwenden.
2.3 Der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT ist es untersagt, die Daten an einen Dritten zu vermieten, zu
verleihen, zu verkaufen oder sonst zu überlassen.
2.4 Der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT ist es untersagt die Daten zur Manipulation der vom Hersteller
voreingestellten Fahrzeugdaten, d. h. zur Änderung von Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten
zu benutzen.
2.5 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT darf die Daten nicht vervielfältigen. 2.6 Die Nutzung der Daten ist beschränkt auf die Laufzeit dieses Vertrages. Die Daten dürfen nach
Beendigung des Vertrages nicht weiter genutzt werden. 2.7 Sämtliche Urheberrechte an den von PORSCHE zur Verfügung gestellten Daten bleiben bei
PORSCHE. 2.8 Zertifikate und Zugangsdaten für das System werden personenbezogen zugewiesen. Die
Weitergabe von Zugangsdaten an andere als die für diese Zugangsdaten registrierten Personen ist nicht gestattet.
2.9 Die Personen, die im Rahmen dieses Vertrages Zugang zum System haben sollen (maximal 2),
werden mit den für den Systemzugang notwendigen Angaben im Anhang 1 genannt. Zusätzlich ist der separate Antrag im Anhang 2 für den Systemzugang notwendig.
Artikel 3 Aktualisierung und Lieferung der Daten
3.1 PORSCHE aktualisiert die Daten laufend, es obliegt der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT sich bei
Bedarf die jeweils aktuellen Daten aus dem System zu beschaffen. 3.2 Die Lieferung der Zertifikate und daraus resultierenden Benutzerdaten liefert PORSCHE spätestens
10 Werktage nach Prüfung der notwendigen Daten im Anhang 1 und daraus erfolgreicher Vertragsunterzeichnung.
Artikel 4 Vertragsstrafe
4.1 Sollten die Maßnahmen der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT zur Absicherung der unter Artikel 2
genannten Nutzung nicht ausreichen und die Daten in anderer Weise genutzt werden, ist die
UNABHÄNGIGE WERKSTATT zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 EUR für jeden Verstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs verpflichtet.
4.2 Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
Artikel 5 Entgelt, Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise für einzelne Informationen bezüglich Codes und Fahrzeuginfos betragen 2,60 EUR pro
Code bzw. Fahrzeuginfo. Änderungen können erfolgen. Bitte beachten Sie zudem die Angaben im
Umfeld PIWIS TSI.
5.2 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT kann die Daten erwerben, sobald ein Guthaben über die im Anhang
1 angegebene Kreditkarte auf das jeweilige Benutzerkonto gebucht ist.
Artikel 6 Geheimhaltung
6.1 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT verpflichtet sich, über die Systeme, Daten und Unterlagen, die sie
erhält oder einsieht, und sonstige als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen gegenüber Dritten
strengstes Stillschweigen zu bewahren und/oder diese Dritten nicht preiszugeben. Die
UNABHÄNGIGE WERKSTATT wird alle von PORSCHE bzw. dem PORSCHE IMPORTEUR erhaltenen
Unterlagen so aufbewahren, dass Unbefugte keine Einsicht nehmen können. Die UNABHÄNGIGE
WERKSTATT wird ihren Mitarbeitern eine entsprechende Geheimhaltungspflicht auferlegen.
6.2 Die Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 6.1 gilt zeitlich unbefristet. Die Geheimhaltungspflicht
gemäß Artikel 6.1 gilt nicht
gegenüber solchen Personen, die gesetzlich oder aufgrund Gestattung von PORSCHE zur
Kenntnisnahme befugt und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind,
für solche Veröffentlichungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher
Anordnungen von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT verlangt werden,
für solche Unterlagen und/oder Informationen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt
werden, ohne dass dieses von der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT zu vertreten ist,
für solche Unterlagen und/oder Informationen, die der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT durch
Preisgabe von einem zur Bekanntgabe berechtigten Dritten bekannt werden,
und/oder,
soweit die Geheimhaltungspflicht der Geltendmachung von Ansprüchen der UNABHÄNGIGEN
WERKSTATT entgegensteht.
Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat die UNABHÄNGIGE WERKSTATT zu beweisen.
6.3 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT verpflichtet sich, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
gegen die Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 6.1, sei es durch die UNABHÄNGIGE WERKSTATT
oder durch einen Mitarbeiter der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT, an PORSCHE und den PORSCHE
IMPORTEUR eine von PORSCHE und dem PORSCHE IMPORTEUR nach billigem Ermessen
festzusetzenden Vertragsstrafe von bis zu 10.000 EUR zu zahlen, die im Streitfall vom Landgericht
Stuttgart zu überprüfen ist. Porsche behält sich vor, einen über die verwirkte Vertragsstrafe
hinausgehenden Schadensersatz geltend zu machen.
Artikel 7 Mängelrechte
7.1 PORSCHE gewährleistet mangelfreie Lieferung der Daten. Sämtliche Eigenschaften der von
PORSCHE geschuldeten Leistungen werden abschließend durch diese Vertragsbedingungen
bestimmt. Als Mängel im Sinne der Bestimmungen des Artikels 7.1 gelten nur wesentliche Fehler.
Angaben zu geschuldeten Leistungen stellen im Zweifel nur dann eine Zusicherung oder Garantie
von Eigenschaften dar, wenn dies dem Wortlaut nach ausdrücklich erklärt ist.
7.2 Mängel der überlassenen Daten einschließlich der Bedienungshandbücher und sonstiger Unterlagen
werden nach entsprechender Rüge des Mangels durch die UNABHÄNGIGE WERKSTATT von
PORSCHE bzw. dem PORSCHE IMPORTEUR innerhalb angemessener Zeit behoben. Die
Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von PORSCHE bzw. des PORSCHE IMPORTEURS durch
kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung stehen der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT vorbehaltlich der Regelungen in Artikel 7
und 8 die gesetzlichen Mängelrechte zu.
7.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von PORSCHE für bereits bei Vertragsschluss vorhandene
Fehler der Daten ist ausgeschlossen.
7.4 Der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT stehen keine Mängelrechte zu, sofern die UNABHÄNGIGE
WERKSTATT den Vertragsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass die
UNABHÄNGIGE WERKSTATT nachweist, dass diese Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.
7.5 Die Mängelrechte verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung, soweit diese nicht auf einer
vorsätzlichen Pflichtverletzung von PORSCHE bzw. dem PORSCHE IMPORTEUR beruhen
Artikel 8 Haftungsbeschränkung
8.1 PORSCHE und der PORSCHE IMPORTEUR haften für einfache Fahrlässigkeit bei Verzug, objektiver
oder subjektiver Unmöglichkeit, anfänglichem Unvermögen und sonstigen Formen verschul-
densabhängiger Haftung nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), und zwar nach folgender
Maßgabe:
Die Haftung ist der Art nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen
dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden
musste.
8.2 PORSCHE und der PORSCHE IMPORTEUR haften unbeschränkt nur für die grobe Fahrlässigkeit ihrer
gesetzlichen Vertreter und/oder leitenden Angestellten und/oder für Vorsatz. Für die grobe
Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen haften PORSCHE und der PORSCHE IMPORTEUR nur im
Umfang und nach Maßgabe der Haftung für einfache Fahrlässigkeit gemäß Artikel 8.1.
8.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach
dem Produkthaftungsgesetz, wegen des Fehlens zugesicherter oder garantierter Eigenschaften
und/oder aufgrund von Garantien im Sinne des § 443 BGB oder § 639 BGB bleibt von den
vorstehenden Regelungen unberührt.
Artikel 9 Haftungsfreistellung bei Missbrauch des Systems
9.1 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT stellt PORSCHE hinsichtlich aller Kosten, Schäden und/oder
sonstiger Verluste jeglicher Art (inklusive Kosten der Rechtsverfolgung) frei, die daraus resultieren,
dass die UNABHÄNGIGE WERKSTATT die Daten entgegen den Bestimmungen von Artikel 2
gebraucht und/oder für andere als die in dem Bedienungshandbuch vorgesehenen Zwecke
missbraucht. Das gilt nicht, falls die Haftung aus dem Verantwortungsbereich von PORSCHE
resultiert.
9.2 Weitergehende Ansprüche von PORSCHE gegen die UNABHÄNGIGE WERKSTATT bleiben von der
Haftungsfreistellung gemäß Artikel 9.1 unberührt.
Artikel 10 Vertragslaufzeit
10.1 Dieser Vertrag tritt ab Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Er gilt für unbestimmte
Zeit und kann von beiden Vertragspartnern zum Monatsende gekündigt werden.
10.2 Bei Neuentwicklungen bzw. Umstellungen der bestehenden Systeme wird PORSCHE der
UNABHÄNGIGEN WERKSTATT binnen einer angemessenen Frist mitteilen, dass ein neues System
zum Einsatz kommt. Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT ist berechtigt, dieses neue System aufgrund
eines neu abzuschließenden Vertrages zu beziehen. Mit der Veröffentlichung eines neuen Systems
werden keine weiteren Softwareaktualisierungen des bis dahin geltenden Systems erfolgen.
10.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Artikel 10.1 unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt für PORSCHE insbesondere vor,
wenn die UNABHÄNGIGE WERKSTATT die Daten zur unzulässigen Einstellung von
Fahrzeugeigenschaften und Fahrzeugdaten missbraucht;
wenn die UNABHÄNGIGE WERKSTATT die Daten unbefugt einem Dritten überlässt;
wenn die UNABHÄNGIGE WERKSTATT die in Artikel 2 festgelegten Nutzungsrechte in sonstiger
Weise überschreitet;
wenn die PORSCHE WERKSTATT gegen die in Artikel 6 aufgeführte Geheimhaltungspflicht
verstößt;
wenn ein Dritter aufgrund eines gegen die UNABHÄNGIGE WERKSTATT gerichteten
Vollstreckungstitels die Zwangsvollstreckung die Nutzungsrechte der UNABHÄNGIGEN
WERKSTATT betreibt;
wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT eröffnet
oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
10.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigung in der Form eines
Telefaxes genügt. Die Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Artikel 11 Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag begründet kein Recht der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT, sich als Porsche Service
Zentrum oder sonst als authorisierte oder anerkannte Porsche Werkstatt zu bezeichnen und/oder
den geschützten Porsche Schriftzug oder sonstige Porsche Marken und/oder Porsche
Außenidentifikationsmittel zu verwenden.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser
nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
11.3 Keine der beiden Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte
oder Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Porsche ist jedoch zur Übertragung
von vertraglichen Rechten oder Pflichten auf mit PORSCHE im Sinne des § 15 AktG verbundene
Unternehmen auch ohne Zustimmung der UNABHÄNGIGEN WERKSTATT berechtigt. PORSCHE hat
das Recht, bei der Leistungserbringung aufgrund dieses Vertrages Subunternehmer zu
beauftragen.
11.4 Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe in eigenen oder dritten Betrieben, Terrorakte, Epidemien,
Unruhen, staatliche oder behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare
und schwerwiegende Ereignisse, die einer Partei ihre Leistung oder Obliegenheit wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und
im Umfang ihrer Wirkung von ihrer betroffenen Leistungspflicht und Obliegenheit. Die Parteien
werden sich über den Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich unterrichten und, soweit erforderlich,
die Verpflichtungen während der Dauer solcher Ereignisse den veränderten Verhältnissen anpassen.
11.5 Die UNABHÄNGIGE WERKSTATT ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei
denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Entsprechendes gilt für
durch die UNABHÄNGIGE WERKSTATT geltend gemachte Zurückbehaltungsrechte.
11.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet,
eine rechtswirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.7 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-
Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom
11.04.1980).
11.8 Diese Vereinbarung wird in englischer und deutscher Sprache ausgeführt. Im Fall von
Widersprüchen ist die deutsche Ausführung maßgeblich.
11.9 Als ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Bundesrepublik Deutschland) vereinbart.
Für PORSCHE: ....................................., den…………………..
Anlage 1: Zur Nutzung des PIWIS Leihtesters notwendige Daten
Daten der Unternehmung Name:
Straße, Nr.:
PLZ, Ort:
Land:
Umsatzsteuernummer:
Daten des Geschäftsführers
Vorname:
Nachname:
E-Mail:
Telefon:
Telefax: Daten des Mitarbeiters der das System bedienen wird
Vorname:
Nachname:
E-Mail:
Telefon:
Telefax:
Daten des Mitarbeiters der das System bedienen wird
Vorname:
Nachname:
E-Mail:
Telefon:
Telefax:
Folgende Daten müssen dem Vertrag beigefügt werden:
Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers
Kopie des Personalausweises der Mitarbeiter, die das System bedienen werden
Polizeiliches Führungszeugnis des Geschäftsführers
Polizeiliches Führungszeugnis der Mitarbeiter, die das System bedienen werden
Offizielle Bestätigung für die Gültigkeit der Umsatzsteueridentnummer des Bundeszentralamts für
Steuern
Kreditkarte - Information Kreditkarte Kartennummer Ablaufdatum Verifizierungscode - CVC
Kreditkarte - Eigentümer Vorname Nachname Land Postleitzahl Stadt Straße
Technischer Hinweis: Die Nutzung sieht das vorhanden sein eines PORSCHE Diagnosegerätes oder des
PORSCHE Diagnosepaketes voraus.
Anlage 2: PXN Antrag für die UNABHÄNGIGEN WERKSTATT Dieses Formular muss pro Mitarbeiter (maximal 2 Personen) ausgefüllt werden. Hiermit beantrage ich als Geschäftsführer:
Geschäftsführer (Name, Vorname) der Werkstatt:
Firma Telefon Straße Hausnummer Fax PLZ Ort E-Mail Land
für den Mitarbeiter:
Mitarbeiter (Name, Vorname) Funktion Begründung für die Beantragung
folgenden Zugang bzw. Berechtigung:
Benutzer PXN ohne Diagnose-Tester PXN Benutzerkonto (Independent Operators) mit PXN Zertifikat und Zugang zum Billing, zur Recherche der Fahrzeug- und Codeinformationen.
Benutzer PXN mit Diagnose Tester Kauftester Leihtester
PXN Benutzerkonto (Independent Operators) mit PXN Zertifikat und Zugang zum Billing, zur Recherche der Fahrzeug- und Codeinformationen. Zusätzlich Systemzugang zur Verwendung des Diagnose Testers Online.
Sicherheitsbestimmungen: 1.
Die Nutzung der durch den Systemzugang bereitgestellten Funktionen beschränkt sich allein auf die zur Erfüllung der dem jeweiligen Arbeitsgebiet zu Grunde liegenden Aufgaben. Die Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
2. Die Weitergabe überlassener Daten an Dritte ist verboten, es sei denn, die Porsche AG stimmt hierzu schriftlich zu. 3. Überlassene Daten dürfen nur temporär gespeichert oder aufbewahrt werden und nur, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben
erforderlich sind. Werden die Daten nicht mehr benötigt, so sind sie unverzüglich zu löschen / vernichten. 4. Die Nutzung einer fremden Benutzerkennung sowie die Weitergabe des Passwortes an Dritte ist nicht zulässig. 5. Der Tausch bzw. das Neuanlernen von Motorsteuergeräten, Wegfahrsperrengeräten (separate Geräte oder Kombiinstrumente)
und Schlüssel sowie Schließgarnituren darf nur von akkreditierten Werkstätten, nicht durch unbefugte Dritte, durchgeführt werden. Hierzu muss der Personalausweis und der Fahrzeugschein vom Kunden vorgelegt werden. Zum Schutz des Kunden sind die Werkstattmitarbeiter angehalten, eine Kopie des Personalausweises und des Fahrzeugscheins anzufertigen und datumsorientiert zu archivieren. Falls eine Kopie des Personalausweises nicht möglich ist, so sind die Kundendaten um die Personalausweisnummer zu ergänzen. Die am Fahrzeug befindliche Fahrgestellnummer sind mit dem Fahrzeugschein abzugleichen und auf einer Liste zu bestätigen.
6. Zu Überprüfungszwecken ist die vollständige Dokumentation jederzeit der Porsche AG zur Verfügung zu stellen. 7. Wird die Benutzerkennung nicht mehr benötigt, so ist diese beim zuständigen PPN Manager unverzüglich abzumelden.
Alle durchgeführten Transaktionen im Zusammenhang mit dieser Benutzerkennung werden protokolliert. Die Auswertung der Protokolle erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Geheimhaltung der Daten ist sichergestellt.
Ich bestätige, dass ich die Sicherheitsbestimmungen gelesen und inhaltlich verstanden habe und den daraus entstehenden Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen werde.
Verpflichtungs-erklärung
Name, Vorname Ort Datum Unterschrift Mitarbeiter
Ich bestätige, dass die für den Mitarbeiter beantragten Berechtigungen zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ich habe die Sicherheitsbestimmungen gelesen und inhaltlich verstanden und werde den daraus entstehenden Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen.
Freigabe
Name, Vorname Ort Datum Unterschrift Geschäftsführer
Wird vom PPN Manager ausgefüllt: Freischaltung
Name, Vorname Datum Eingang Datum Freischaltung Unterschrift PPN Manager
Convenience Translation Only the Original German Version is Binding
Contract for Independent Workshop
on Security Related Information (2011 - 04)
between
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Porschestraße 15 – 19
71634 Ludwigsburg
Federal Republic of Germany
- hereinafter referred to as "PORSCHE" -
(company name of importer): ........................................................................................
Street, House number: ........................................................................................
Post code: ........................................................................................
Convenience Translation Only the Original German Version is Binding
Appendix 1: Necessary Information to Use the PIWIS Rental Tester
Information of the company
Name:
Street Nr. Post code, Place:
Country: Trade ID: Information of General Manager Name: Surname: E-Mail: Telephone: Telefax: Information of employee will use the system Name:
Surname:
E-Mail:
Telephone: Telefax:
Information of employee will use the system
Name: Surname: E-Mail: Telephone: Telefax:
Convenience Translation Only the Original German Version is Binding
Please attach following documents to the contract:
Copy of ID Card of General Manager
Copy of ID Card of Employee, who will use system
Certificate of good conduct of General Manager (wanted by the police)
Certificate of good conduct of employee, who will use the system (wanted by the police)
Official confirmation of the validity of VAT Number of the company.
Credit Card - Information Credit Card Card Number Expiration Date Verification Code - CVC
Credit Card - Owner Name Surname Country Post Code City Street
Technical indication: One of PORSCHE Diagnosis device or PORSCHE Diagnosis package shall be exist in advance to use the information.
Convenience Translation Only the Original German Version is Binding
Appendix 2: System access request PXN The head of business area:
Head (name, first name)
of the following independent repair facility: Organization Phone Address Fax Zip Code City E-Mail Country
applies for the employee: Employee (name, first name) Job title Reason for requesting access
ATP authorization for usage on the tester online in the workshop: PXN user without tester online PXN user account (PPN for Independent Operators) including PXN
certificate and access to billing, vehicle information and code information. PXN user with tester online Purchase Tester Loan Tester
PXN user account (PPN for Independent Operators) including PXN certificate and access to billing, vehicle information and code information Additionally usage of ATP on the tester online.
Security regulations: 1.
Usage of every system option supplied with this access is exclusively allowed for fulfilling the defined job assignments. Usage for any other reasons is not allowed.
2. Passing on disposed data to any other person is strictly forbidden, except PAG firmly confirms in writing. 3. Storing and saving of disposed data is only allowed temporarily and exclusively if data are required for fulfilling
the defined job assignment. The data have to be deleted or destroyed immediately when not being required any more.
4. Usage of a foreign user identification as well as passing on password to any other person is not allowed. 5. Exchanging or training of engine control unit, immobilizer control unit (separate hardware or instrument clusters)
or keys as well as key sets may exclusively be executed by accredited workshops, but on no account by unauthorized third parties. Presentation of the customer’s identity card and registration papers of the customer’s vehicle is required. For the safety of the customer, the workshop employees are urged to copy the customer’s identity card and registration papers and to put into the archives arranged according to the date. If copying of the mentioned documents is not possible, the customer’s registration data has to be completed by the number of the customer’s identity card. Analogy of the documents with the vehicle registration number in the vehicle (vehicle identification number) has to be approved and confirmed by putting down in a documentation by the workshop employees.
6. The documentation has to be presented to the Porsche Regional Office / Porsche AG for approval at any point of time.
7. When ATP authorization is not required any more, the user has to apply for deletion at the PPN Manager without delay.
All transactions concerning this ATP authorization are registered. All registered logins are analysed in compliance with all valid liabilities and data protection law. Secrecy of the data is guaranteed.
I confirm having read the above mentioned security regulations. I agree with the content and assure that I will meet all my obligations resulting from that commitment without reservation.
Commitment
Name, first name location date signature
Employee
I confirm that the employee requires the authorizations for fulfilling his job assignment. I also confirm having read the mentioned security regulations. I agree with the content and assure that I will meet all my obligations resulting from that commitment without reservation.
Approval
Name, first name location date signature
Head of business area
Is filled in by the PPN Manager in the Porsche Regional Office: Setting Up Name, first name location date signature