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Zollposten «Brusgi-2»
Eröffnung Zollposten «Brusgi-2»nach der Renovierung
А. Beljaninov, Chef des Zolldienstes der Russischen Föderation, (rechts) und А. Schpilevski, Chef des Zolldienstes der Republik Belarus, (links)
Sachverständige der EU beim Besuch des Zollpostens «Brusgi-2»
Kunio Mikuria beim Besuch des Zollpostens «Brusgi-2»
(von links) 1. Leiter des Grodnoer Zollamtes, J. Senko, 2. Leiter des polnischen Zolldienstes, J. Kapica, 3. WCO, K. Mikuria, 4. Leiter des
weißrussischen Zolldienstes, А. Schpilevski, 5. Leiter des ukrainischen Zolldienstes, A. Makarenko
Zollposten «Berestovitsa»
Car-Scanning-Einheit «Rapiscan»
Zollposten «Privalka-1» im Jahr 2012
Anzahl der Genehmigungen auf die Beförderung von Gütern, die einer Zollkontrolle unterliegen
Anzahl der Genehmigungen auf die Beförderung von Gütern, die einer Zollkontrolle unterliegen
2008
2009
2010
Die folgenden Angaben über:• Absender;• Empfänger; • Frachtführer;• Warenbeschreibung (es werden die Vertrags - oder Handelsbenennung der Ware, sowie seine Hauptcharakteristiken angegeben, die ausreichend für die Identifizierung und die Klassifikation dieser Ware entsprechend der Zollnomenklatur sind, falls von den Zollorganen nicht andere Warenidentifizierungsmittel verwendet werden);• Warencode (Es wird der Code laut der Zollnomenklatur, harmonisiertes System auf dem Niveau nicht weniger als vier der ersten Zeichen gezeigt);• Kolli (Anzahl);• die quantitativen und Waagecharakteristiken der Ware (in Haupteinheit (Bruttogewicht, Nettogewicht) für jede Zollnomenklatur - alternativ HS-Code);• Fakturawert (Warenpreis).
Die Handelsbeschreibung der Frachten soll die minimal notwendigen Angaben enthalten, die die Möglichkeit der Unterschiebung der mit dem Carnet TIR beförderten Ladungen ausschliessen.
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