Plattform der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit 38 EVTZ registriert Kontakt: [email protected] Weitere Informationen finden Sie unter : www.cor.europa.eu/egtc Rue Belliard/Belliardstraat, 101 –1040 Brussels — Belgium T +32 (0) 2 282 2211— F +32 (0) 2 282 2325 ww.cor.europa.eu © AdR, Juli 2013 EIN NÜTZLICHES INSTRUMENT FÜR REGIONEN UND STÄDTE "EVTZ" steht für "Europäischer Verbund für territoriale Zusammenar- beit". Der EVTZ ermöglicht es öffentlichen Einrichtungen aus verschie- denen Mitgliedstaaten zusammen eine neue, nach EU-Recht rechtsfähi- ge Körperschaft zu gründen. Der EVTZ wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Euro- päischen Parlaments und des Rates eingeführt. Die Mitgliedstaaten haben diese in ihr nationales Recht übernommen. Seither steigt die Zahl der EVTZ stetig an. Entsprechend den Empfehlungen des AdR überprüfen die EU- Institutionen den Rechtsrahmen im Hinblick darauf, die Gründung und die Arbeitsweise der EVTZ zu erleichtern und ihnen einen größeren Handlungsspielraum zu verschaffen. WACHSTUM UND CHANCEN SCHAFFEN Über einen EVTZ lassen sich zahlreiche Formen der Zusammenarbeit verwirklichen, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Europäischen Union zu stärken. Er dient zur Umsetzung von Programmen und Projekten für gren- zübergreifende, transnationale oder interregionale Zusammenarbeit, die über die Strukturfonds oder andere EU-Fonds kofinanziert werden. Darüber hinaus kann ein EVTZ auch zur Ausführung von Aufgaben eingesetzt werden, die nicht von der EU mitfinanziert werden. Ein EVTZ darf jedoch keine Polizeibefugnisse ausüben oder Aufgaben in den Bereichen Justiz und Außenpolitik wahrnehmen. Der EVTZ kann als Instrument für die Regierungsführung im Mehrebe- nensystem der EU und die Umsetzung der Europa-2020-Strategie die- nen und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit stärken. WIE WIRD EIN EVTZ GEGRÜNDET? Regionen, Gebietskörperschaften, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Verbände sind berechtigt, einen EVTZ zu gründen. Auch nationale Stellen dürfen sich beteiligen. Voraussetzung ist die Unterzeichnung eines Übereinkommens, die Annahme einer Satzung und die endgültige Genehmigung der betreffen- den Mitgliedstaaten. Ein EVTZ muss mindestens über eine Versammlung und einen Direktor verfügen. Ein neuer EVTZ muss den Ausschuss der Regionen über seine Grün- dung in Kenntnis setzen. Abaúj - Abaújban Alzette Belval Amphictyony ArchiMed Arrabona Bánát - Triplex Confinium Bodrogközi Duero - Douro Espacio Portalet EUKN Euregio Tirolo - Alto Adige - Trentino Euregio Senza Confini Euro-GO Gorizia - Nova Gorica - Šempeter-Vrtojba Eurometropolis Lille-Kortrijk-Tournai European Park Alpi Marittime - Mercantour Eurodistrict Saar Moselle Eurodistrict Strasbourg - Ortenau Euroregion Aquitaine-Euskadi Euroregion Pyrénées - Méditerannée Efxini Poli - SolidarCity Network Gate to Europe Galicia - Norte Portugal Hospital de La Cerdanya Interreg Programme Grande Région Ister-Granum Karst-Bodva Linieland van Waas en Hulst Novohrad - Nógrád Pannon Pons Danubii Pirineus - Cerdanya Rába-Duna-Vág Sajó-Rima/Slaná-Rimava TRITIA UTTS - Ung - Tisza - Túr - Sajó Via Carpatia West-Vlaanderen/Flandre-Dunkerque-Côte d´Opale ZASNET Was ist der EVTZ?