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Inhalt
Mitteilungen aus dem Rathaus
Wahlhelfer zur Landtagswahl am 1. September werden 2
Kommunales Energiemanagement zahlt sich aus 6
Feuerwehr nutzt digitales Verbund- system 7
Öffentliche Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung 15
Kultur- und Veranstaltungskalender 22
Barockes Fest anno 1719
Zum 300. Jubiläum der Königlichen Hochzeit ist der Dresdner
Hofstaat in Pirna zu Gast und feiert ein großes Fest – mit
Feuershows, Fechtszenen, Holzspielen und vielen launigen Anekdoten.
Höhepunkt ist das bunte Bür-gerspalier zum Lustgondeln auf der
Elbe, bei dem jeder mitmachen kann (Seite 11).
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Pirna mit den Ortschaften
Birkwitz-Pratzschwitz und Graupa sowie der Gemeinde Dohma
PIRnAeR AnZeIGeR Ausgabe 15 | 2019Mittwoch, 31. Juli 2019
www.anzeiger.pirna.de
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Wahlhelfer gesuchtFragen und Antworten für Wahlhelfer zur
Landtagswahl am 1. September
Was haben Wahlhelfer zu tun?Wahlhelfer sind ehrenamtlich für die
Stadt Pirna tätig. Am Wahltag sorgen sie für ei-nen reibungslosen
Ablauf der Wahlhand-lung und stellen das Wahlergebnis im Wahlbezirk
fest. Dafür bildet die Wahlbe-hörde in jedem Wahlbezirk einen
Wahl-vorstand aus Wahlhelfern. Dieser setzt sich aus einem
Wahlvorsteher, einem Stellver-treter, einem Schriftführer und den
Beisit-zern zusammen.
Wer kann Wahlhelfer werden?Es können alle Pirnaerinnen und
Pirnaer Wahlhelfer werden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr
vollendet und seit mindes-tens drei Monaten in Pirna ihre
Hauptwoh-nung haben, die deutsche Staatsbürger-schaft besitzen und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eine Tätigkeit in
meh-reren Wahlorganen der gleichen Wahl ist nicht gestattet –
Bewerber von Wahlvor-schlägen und Vertrauenspersonen können nicht
als Wahlhelfer tätig werden.
Wie erhalten Wahlhelfer das für ihre Tätigkeit erforderliche
Wissen?Die Wahlvorsteher, die Stellvertreter und Schriftführer
werden durch die Wahlbe-hörde auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die
Beisitzer erhalten am Wahltag vor der Öff-nung des Wahlraumes vom
Vorsitzenden bzw. Stellvertretenden eine Einweisung in ihre
Aufgaben.
Wie werden die Leistungen der Wahl-helfer vergütet?Alle
Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungs-geld“. Laut Satzung über die
Entschädi-gung für die ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks-
und Bürgerentscheiden er-halten Wahlvorsteher 50 Euro,
Stellvertreter 40 Euro, Schriftführer 35 Euro und Beisit-zer 30
Euro für die Landtagswahl. Das Er-frischungsgeld wird am Wahlabend
durch den / die Wahlvorsteher / in ausgezahlt.
Müssen Wahlhelfer den ganzen Tag im Wahlraum verbringen?Nein,
auch wenn die Wahlräume von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind,
müssen un-ter Beachtung der Beschlussfähigkeit des
Wahlvorstandes nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes während
der Wahlzeit anwesend sein. Bei der anschließenden
Er-gebnisermittlung ab 18:00 Uhr muss der Vorstand aber vollständig
sein. Briefwahl-vorstände beginnen ihre Tätigkeit nachmit-tags. Sie
bereiten die Wahlhandlung vor und zählen ab 18:00 Uhr die Stimmen
aus.
Wie sieht es mit der Verpflegung aus?Für einen kleinen Imbiss
ist gesorgt. Eine vollumfängliche Verpflegung wird es je-doch nicht
geben. Jeder sollte sich für den eigenen Bedarf etwas
mitbringen.
Wo können Wahlhelfer selbst wählen?Prinzipiell dürfen Wahlhelfer
im eigenen Wahlbezirk in der Pause ihren Wahlgang erledigen. Falls
sie in einem anderen Wahl-raum eingesetzt werden und dort wählen
möchten, können sie das nur tun, wenn sie einen zuvor beantragten
Wahlschein vorlegen. Außerdem können sie nach Er-halt der
Wahlbenachrichtigung die Brief-wahl beantragen.
Wie kann man Wahlhelfer werden?Interessierte können sich
telefonisch un-ter 03501 556-336 bzw. 281 anmelden. Eine Anmeldung
per Onlineformular unter www.pirna.de/wahl ist auch möglich.
(JNi)
(Plakat: Stadtverwaltung)
Sprechzeiten der Stadtverwaltung PirnaStadtverwaltung PirnaAm
Markt 1 / 2, 01796 PirnaTelefon: 556-0, Fax: 556-266E-Mail:
[email protected]@pirna.de-mail.deWeb:
www.pirna.deDi. 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 16:00 UhrDo. 08:00 – 12:00
u. 13:00 – 18:00 UhrMo. / Mi. / Fr. nach Vereinbarung
Sprechzeiten Bürgerbüro, RathausMo. / Mi. / Fr. 08:00 – 12:00
UhrDi. / Do. 08:00 – 19:00 Uhr
StadtkasseAm Markt 10, Haus IVDi. 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 16:00
UhrDo. 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 18:00 Uhr
GleichstellungsbeauftragteGrohmannstraße 1, EG, Zi. 7 Telefon:
556-387E-Mail: [email protected]. 13:30 – 16:00 Uhr Do.
09:00 – 12:00 u. 13:30 – 15:00 Uhr Mo. / Mi. / Fr. nach
individueller Vereinbarung
Stadtteilbüros Copitz und SonnensteinSchillerstraße 35, Telefon:
467853 E-Mail: [email protected] 1 b,
Telefon: 710213E-Mail: stadtteilbuero.sonnenstein @pirna.de Di.
09:00 – 12:00 u. 14:00 – 16:00 Uhr Do. 09:00 – 12:00 u. 14:00 –
18:00 UhrMo. / Mi. / Fr. nach individueller Vereinbarung
Ortschaft Birkwitz-PratzschwitzOrtsvorsteher Dieter
FuchsPratzschwitzer Straße 198Telefon: 527573Do. 15:00 – 18:00
Uhr
Ortschaft GraupaOrtsvorsteher Gernot HeerdeBadstraße 3 (Büro TSV
Graupa)Telefon: 548206Di. 15:00 – 18:00 Uhr
Stadt-, Verwaltungs-, BauarchivSchloßhof 2 / 4 (Haus EF)Telefon:
515-4448E-Mail: archivverbund @landratsamt-pirna.deMo. / Fr. 08:00
– 12:00 UhrDi. / Do. 08:00 – 18:00 Uhr
Mitteilungen aus dem Rathaus
http://www.pirna.de/wahlhttp://www.pirna.de/wahlmailto:info%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:stadtverwaltung%40pirna.de-mail.de?subject=http://www.pirna.demailto:stadtteilbuero.copitz%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:stadtteilbuero.sonnenstein%0D%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:stadtteilbuero.sonnenstein%0D%40pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:archivverbund%0D%40landratsamt-pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeigermailto:archivverbund%0D%40landratsamt-pirna.de?subject=Pirnaer%20Anzeiger
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Pirna ist „Modellhafte Zukunftskommune“Stadt erhält 1-jähriges
Coaching des IfaS für nachhaltige entwicklung
Mitte Juli benannte ein Expertenausschuss der Initiative
„Roadshow Nachhaltige Entwicklung“ die 27 „Modellhaften
Zu-kunftskommunen für eine nachhaltige Entwicklung“, die im Rahmen
eines ca. einjährigen Coachingprozesses gemein-sam mit dem Institut
für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) Ergebnisse der
FONA-Forschung für ihre zukunftsfä-hige kommunale
Entwicklungsstrategie prüfen werden. Die Große Kreisstadt Pirna ist
dem Wettbewerbs-Aufruf stellvertre-tend für den Zweckverband
IndustriePark Oberelbe im April 2019 nachgekom-men und konnte sich
erfolgreich unter dem Themenschwerpunkt „Regen- und
Brauchwassermanagement im IPO-Areal“ als einer der wesentlichsten
Bausteine für ein nachhaltiges Industrie- und Gewerbe-gebiet
qualifizieren.Das Coaching ermöglicht der Stadt Pirna, an einem
Transfer von geeigneten Lösungs-ansätzen und Produkten
verschiedener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine
Praxisanwendung in Kommunen
teilzuhaben. Die Ergebnisse stammen im Wesentlichen aus dem
Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwick-lung“ (FONA) des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Wei-tere
Chancen für die Sandsteinstadt sind: JJ die Weiterentwicklung von
Strategien
(Nachhaltigkeitsprozess),JJ die Potenzialerhebung durch
vor-Ort-
Beratung,JJ intensive Beratung bei der Umsetzung
von Nachhaltigkeitsprojekten (inkl. För-dermittelberatung),JJ
ein aktiver Erfahrungsaustausch mit
anderen Kommunen und Wissenschaft-lern sowieJJ die
Präsentationsmöglichkeit der kom-
munalen Aktivitäten über Social-Media-Kanäle.
Nach der Auswahl Pirnas als Modellkom-mune werden nun zunächst
Vorbereitun-gen für das Coaching getroffen, das Mitte September
beginnen soll. Weitere Infor-mationen finden Sie auf
https://roadshow-nachhaltige-entwicklung.de/ (JNi)
3. Stadtradeln in Pirna startet am 25. AugustAnmeldung unter
www.stadtradeln.de/pirna
Im Zeitraum vom 25. August bis 14. Sep-tember 2019 können
Radfahrbegeisterte wieder für nachhaltige Mobilität aktiv in die
Pedale treten. Neben 1073 Kommunen in ganz Deutschland – davon in
Sachsen: Leipzig, Dresden, Freiberg, Markkleeberg, Bautzen und die
Stadt Pirna – nimmt die Sandsteinstadt zum 3. Mal am Stadtradeln
teil. Bereits letztes Jahr meldeten sich über 530 Teilnehmer beim
Wettbewerb an und erradelten 139.000 Kilometer. Pirna will dieses
Ergebnis toppen und lädt alle Rad-fahrer, die in Pirna wohnen,
arbeiten, zur Schule gehen, oder am Vereinsleben teil-nehmen ein,
dabei zu sein. Am besten ist es, ein Team zu bilden, um möglichst
viele Kilometer zu sammeln. Eine Anmeldung ist ab sofort unter
www.stadtradeln.de/pirna möglich. Für die besten Teams und
Ein-zelradler wird es wieder Preise geben. Die Prämierung erfolgt
im Rahmen des Herbstzaubers am 12. Oktober 2019. Aus der
Zusammenarbeit der Klimaschutzma-nager der Partnerstädte Pirna,
Baienfurt, Remscheid und Reutlingen ist in diesem Jahr eine
Kooperation im Rahmen des Stadtradelns entstanden, deren Ergebnisse
ebenfalls im Rahmen des Herbstzaubers zu sehen sein werden. Unter
anderem ist derzeit zum Stadtradeln in Reutlingen ein von den
Partnerstädten gestaltetes „Wan-derfahrrad“ unterwegs, das am 25.
Au-gust nach Pirna kommt. Das Fahrrad wirbt in den jeweiligen
Stadtradel-Zeiträumen für die partnerschaftlichen Beziehungen sowie
den Radverkehr in der jeweiligen Kommune. Unterstützt wird das
Stadt-radeln in Pirna von der Volksbank Pirna, Zweirad Gollmann,
GEVA Immobilien, der Sächsischen Zeitung sowie der General-agentur
Alf Wild. (JNi)
www.zv-ipo.de
Briefwahllokal öffnet am 12. August seine TürenStimmabgabe für
Landtagswahl im Rathaus möglich
Das Wahlbüro der Stadt Pirna, welches auch für die Gemeinde
Dohma zustän-dig ist, öffnet am Montag, den 12. Au-gust 2019. Es
befindet sich im Rathaus, Am Markt 1 / 2 in der 1. Etage und ist
barrierefrei zu erreichen. Im Wahlbü-ro können Anträge auf
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Land-tagswahl abgegeben
werden. Die Un-terlagen werden dann zugeschickt. Wer möchte kann
auch gleich vor Ort wählen. Auch in diesem Fall muss der
Antrag auf Wahlschein und Briefwahl-unterlagen auf der Rückseite
der Wahl-benachrichtigung ausgefüllt werden.JJ Öffnungszeiten:
Mo. 8 – 12 und 13 – 16 UhrDi. 8 – 12 und 13 – 19 UhrMi. 8 – 12
und 13 – 16 UhrDo. 8 – 12 und 13 – 19 UhrFr. 8 – 12 Uhr
Sowie am 30. August 2019, dem letz-ten Freitag vor dem
Wahlsonntag: 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr. (JNi)
Mitteilungen aus dem Rathaus
https://roadshow-nachhaltige-entwicklung.de/https://roadshow-nachhaltige-entwicklung.de/http://www.stadtradeln.de/pirnahttp://www.stadtradeln.de/pirna%0Ahttps://www.zv-ipo.de/http://www.pirna.de
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Klimaschutz macht Schuleenergieteam der Stadt gestaltet
praktischen Unterricht zu Umweltthemen
Die Stadt Pirna hat gemeinsam mit den Stadtwerken Pirna im
vergangenen Schul-jahr erstmals eine „Energie-AG“ mit Grundschülern
durchgeführt. Insgesamt 15 Schüler der zweiten bis vierten Klassen
der Grundschule Graupa experimentierte und bastelten zu den Themen
Energie, Abfall und Umwelt und führten ganz kon-krete Messungen der
Energieverbräuche in ihrem Schulgebäude durch, die sie danach
auswerteten.Klimaschutzmanager Thomas Freitag, Energiemanager
Alexander Rewerk und das Energieteam der Stadt Pirna brach-ten den
Kindern den Umgang mit vielerlei Messtechniken nahe, so z.B. mit
Beleuch-tungsstärken, Temperaturen, der Wärme-bildkamera und
Strommessgeräten, um den Schülern ganz praktische Möglichkei-ten
zur Ermittlung von Energieeinsparpo-tenzialen zu vermitteln. Die
Energie-AG unternahm darüber hinaus zwei Exkursi-onen zum
Wertstoffhof nach Kleincotta sowie in die technischen Anlagen des
Gei-beltbades. Schließlich präsentierte die AG ihre Ergebnisse
allen interessierten Schü-lern, Lehrern und Eltern zum Schulfest am
Ende des Schuljahres.Im nächsten Schuljahr wird die Grund-schule
Graupa im Rahmen des Projek-tes BEACON eine Partnerschaft mit einer
Schule in Pisek (Tschechien) eingehen, um sich zum Klimaschutz
auszutauschen und einen gemeinsamen Aktionstag in den jeweiligen
Schulen zu gestalten. Pirna und Pisek sind im Projekt BEACON
Klimaschutz-Partnerstädte. Zwischen den beiden Kommunen findet ein
regelmäßi-ger Austausch zu verschiedenen Facht-hemen mit Bezug zur
Klimaschutzarbeit statt.Auch in siebten und achten Klassen des
Pirnaer Friedrich-Schiller-Gymnasiums ge-stalteten
Klimaschutzmanager, Energiema-nager und das Energieteam der Stadt
Pirna sowie Mitarbeiter der Stadtwerke Pirna Anfang Juli zwei
Projekttage. Die Schüler konnten Projektarbeit aus drei Angeboten
wählen:JJ „Licht und Beleuchtung“: Die Schüler
konnten Leuchtmittel messtechnisch vergleichen und haben einen
Eindruck
über die Energieeffizienz verschiedener Leuchtmittel gewonnen.
Zudem wurde die Beleuchtungsstärke in verschiede-nen Räumen
gemessen und mit den Anforderungen verglichen.JJ „Wärme und
Temperatur“: Die Schüler
haben Informationen zur Wärmeversor-gung des Schulgebäudes
erhalten, u.a. bei einem Rundgang durch den Hei-zungsraum. Außerdem
wurden Mög-lichkeiten zur Messung und Auswer-tung von Temperaturen
diskutiert und angewendet.JJ „Vision Pirna 2030“: Das
Energieteam
besprach mit den Schülern, was sie in Bezug auf Themen wie
Sozialraum, Mobilität, Freizeit und Konsum gut und weniger gut an
der Stadt Pirna finden. Nachdem ihnen einige mögliche
Zu-kunftsszenarien gezeigt wurden, wur-den sie selbst kreativ
erarbeiteten in Gruppenarbeiten verschiedene Visio-nen für einzelne
Bereiche in der Stadt Pirna, die sie auf Plakaten und selbst
gebauten 3d-Objekten festhielten. Die Visualisierungen werden
demnächst auf der Website der Schule zu sehen sein.
Da das Angebot auf große Resonanz bei
Lehrern und Schülern stieß, verständigten sich die Stadt Pirna
und das Schiller-Gym-nasium, dieses Angebot auch im kommen-den
Schuljahr anzubieten und darüber hin-aus im Rahmen eines
GTA-Angebotes eine Energie-AG einzuführen, die sich mit Hilfe des
Energieteams der Stadt Pirna intensiv mit Energieeffizienz und
Klimaschutz in der Schule auseinandersetzt. Auch ande-re Pirnaer
Schulen bekundeten bereits ihr Interesse und stehen mit der Stadt
Pirna in Kontakt, sich ebenfalls an der Projektarbeit zu
beteiligen. (JNi)
Teilnehmer der Energie-AG an der Grund-schule in Pirna-Graupa
durch die Wärme-bild-Kamera gesehen (Foto: Stadtverwaltung)
Präsentation der AG-Ergebnisse zum Schulfest der Grundschule
Graupa (Foto: Stadtverwaltung)
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Pirna braucht mehr BäumePrivate Baumbestände ergänzen
städtisches Grün und schützen das Klima
Nach der Fällsaison 2018 / 19 zieht der Beauftragte für
Baumschutz und Forstan-gelegenheiten der Stadt Pirna, Robert
Pfeiffer, ein trauriges Fazit: „Das Stadtbild hat sich, bezogen auf
das innerstädtische Grün, in einigen Teilen stark verändert.
Ins-besondere im genehmigungsfreien Bereich wurden Gehölze allzu
oft beseitigt – in vie-len Fällen ohne berechtigte Begründung oder
Notwendigkeit.“Gerade in besiedelten Bereichen ist der Erhalt und
die Ergänzung von Baumbe-ständen aus Gründen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege ein öffentliches Anliegen. Bäume bilden
gestalterisch wir-kende Einheiten, schirmen vor intensiver
Sonneneinstrahlung aber auch vor Lärm ab und besitzen
kleinklimatische Funkti-onen, überwiegend im Immissions- und
Emissionsschutz. Sie tragen mit ihrer Fil-terleistung enorm zur
Schadstoffredu-zierung bei. Pro Hektar und Jahr können Grünflächen
mehrere Tonnen Ruß und Staub aus der Atmosphäre filtern. Eine
Leistung, die es zu erhalten gilt. Keine neue Erkenntnis ist, dass
Bäume bei der Photosynthese das „Abfallprodukt“ Sauer-stoff
produzieren. Eine etwa 100 Jahre alte Buche produziert pro Jahr
zirka 4.600 kg Sauerstoff. Der Jahresbedarf an Sauerstoff eines
Erwachsenen liegt bei etwa 355 kg (Quelle: Holzabsatzfond).
Weiterhin wer-den von einer Buche dieser Dimension im
Laufe ihres Lebens über drei Tonnen Koh-lenstoffdioxid und rund
eine Tonne Koh-lenstoff gespeichert (Quelle: NABU). Um den
Sauerstoffbedarf einer ganzen Stadt decken zu können und die
Grundlage zur Bindung von Kohlenstoffdioxid und Koh-lenstoff zu
erhalten, ist es wichtig, ausrei-chend Baumbestand zu erhalten und
neu anzulegen.Grüne Strukturen innerhalb einer Stadt bilden die
Grundlage für ein günstiges Er-holungsklima sowie Artenvorkommen
und tragen damit wesentlich zur Aufwertung von Wohngegenden bei.
Die Stadtverwal-tung begrüßt deshalb jede freiwillig ge-leistete
Pflanzung im privaten Bereich als auch Spenden. Diese Spenden
werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Pflanzungen im
öffentlichen Raum Verwendung finden, wodurch die Stadt die Zahl der
Neupflan-zungen erweitern kann. (JNi)
Spenden für Baumpflanzungen im StadtgebietJJ Konto:
Große Kreisstadt PirnaOstsächsische Sparkasse DresdenIBAN DE72
8505 0300 3000 0004 52BIC OSDDDE81XXXSpendenzweck
„Baumpflanzung“
Am Ehrenhain in Pirna-Cpitz (Foto: Norbert Kaiser)
Sächsische Ehrenamtskarte (Foto: Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz)
Vergünstigungen für ehrenamtlicheSächsische ehrenamtskarte im
Bürgerbüro der Stadt Pirna erhältlich
Die Sächsische Ehrenamtskarte ist in Ko-operation mit der
jeweiligen Kommune ein sichtbares und im Alltag anwendbares Zeichen
des Dankes und der Anerkennung des Freistaates für das geleistete
Enga-gement. Als Inhaberin bzw. Inhaber der Sächsischen
Ehrenamtskarte kann man für Zeitraum der Auflage Vergünstigungen im
gesamten Freistaat genießen, etwa in Form von kostenlosem oder
ermäßigtem Eintritt in Museen, Schwimmbäder, Biblio-theken oder für
andere Freizeitangebote. Die 4. Auflage der Sächsischen
Ehrenamts-karte ist vom 01 / 2019 bis 12 / 2021 gültig. Die mit der
Ehrenamtskarte verbundenen Angebote werden von staatlichen,
kom-munalen und privaten Kooperationspart-nern ermöglicht.Die
Ehrenamtskarte können alle ehren-amtlich engagierten Personen
erhalten, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mindestens
14 Jahre alt sind und sich bereits mindestens ein Jahr
ehrenamt-lich engagieren. Anträge auf Vergabe der Sächsischen
Ehrenamtskarte sind im Bür-gerbüro des Pirnaer Rathauses
erhältlich. Das ausgefüllte Formular muss von der
Trägerorganisation, bei der der Antrag-steller ehrenamtlich tätig
ist, bestätigt und danach im Bürgerbüro eingereicht wer-den.
Engagierte in Initiativen, ohne eige-nen Rechtsstatus, können die
Bestätigung durch die Gemeinde oder Stadt erhalten. Weitere
Informationen finden Ehrenamt-liche unter www.ehrenamt.sachsen.de/
ehrenamtskarte.html (JNi)
Mitteilungen aus dem Rathaus
http://www.ehrenamt.sachsen.de/%0Aehrenamtskarte.htmlhttp://www.ehrenamt.sachsen.de/%0Aehrenamtskarte.htmlhttp://www.ehrenamt.sachsen.de/%0Aehrenamtskarte.html
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Kommunales energiemanagement zahlt sich ausPirna spart innerhalb
von einem Jahr ca. 35.000 euro energiekosten ein
Seit Juni 2017 arbeitet das Kommunale Energieteam der Stadt
daran, ein kom-munales Energiemanagement in Pirna einzuführen und
umzusetzen: In allen kommunalen Objekten sollen
Energieef-fizienzmaßnahmen zu Energieeinsparun-gen führen. Das
Kommunale Energieteam besteht aus dem Energiemanager, dem
Energietechniker und Mitarbeitern des Gebäudemanagements, die mit
dem Kli-maschutzmanager der Stadt Pirna zusam-menarbeiten.Bisher
optimierte das Energieteam insbe-sondere die Anlagen und den
Betrieb von acht priorisierten kommunalen Objekten – darunter die
Stadtbibliothek, das Rathaus, die Stadthäuser der Stadtverwaltung,
die Grundschule Zehista und die Grundschule Graupa, die Sporthalle
Sonnenstein und die Sporthalle auf der Seminarstraße 11 sowie das
Vereinsgebäude auf der Hohen Straße 1 – zum Beispiel durch:JJ die
Anpassung von Zeitprogrammen an
die Nutzungszeiten der Objekte,JJ die Einstellung von korrekten
Tempera-
turen im Anlagenbetrieb,JJ Sommer- und Winterumschaltungen
an
Heiz- und Lüftungsanlagen sowieJJ die Einweisung der Hausmeister
vor Ort.
Durch obenstehenden Maßnahmen konn-te das Energieteam in drei
kommuna-len Objekten Einsparungen bei Wärme-, Strom und
Wasserverbrauch in Höhe von ca. 10 bis 15 Prozent
erzielen.Objektübergreifend führte das Team un-ter anderem
Hausmeisterschulungen und Anpassung der
Fernwärmeanschlussleis-tungen durch sowie ein Energiecontrolling
und Berichtswesen ein. Ein wesentliches
Augenmerk legte das Team außerdem auf die Sensibilisierung der
Objektnutzer, z. B. mit der Energie-AG an der Grundschule Graupa,
den Projekttagen im Schiller-Gym-nasium, oder einem
Energie-Aktionstag in der Stadtverwaltung.Die Summe der so
eingesparten Energie-kosten im Jahr 2018 gegenüber dem
Refe-renzjahr 2016 betragen circa 35.000 Euro. Und die Einsparungen
der Stadt sollen auf diese Weise steigen: Weitere sieben kom-munale
Objekte werden ab der kommen-den Heizperiode 2019 / 2020 in die
Analy-sen und Anpassungen des Energieteams einbezogen. Somit setzt
die Stadt bis Mitte 2020 in insgesamt 15 kommunalen Objek-ten
Maßnahmen zur Energieeinsparung
um. Folgende Energieeffizienzpotentiale möchte Energiemanager
Rewerk in den kommunalen Gebäuden noch nutzen:JJ Stromverbrauch
senken,JJ Warmwasserverbrauch optimieren,JJ Pumpen in der
Sporthalle Sonnenstein
sowie in den Grundschulen Graupa und Neundorf optimieren und
erneuern undJJ weitere Hausmeister schulen und Schu-
lenergieprojekte starten, um die folgen-den Generationen
frühzeitig für einen ressourcenschonenden Umgang zu
sensibilisieren.
Die Stadt Pirna investiert überdies in drei
Grundschul-Sporthallen in die Umrüstung der Beleuchtungstechnik auf
modernes und energiesparendes LED. (JNi)
Jährlicher Verbrauch Wärme
Verb
rauc
h in
kW
h / a
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0 2016 2017 2018
Jahresverbräuche der GS Zehista von 2016 bis 2018
410.618 410.356
331.239
Sinkende Jahresverbräuche der Grundschule Zehista von 2016 bis
2018 (Diagramm: Stadtverwaltung)
www.pirna.de Leben in Pirna energie & Umwelt Beratung &
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enMitteilungen aus dem Rathaus
https://www.pirna.de/leben-in-pirna/energie-umwelt/beratung-projekte/http://www.pirna.de
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Feuerwehr nutzt digitales VerbundsystemSchneller elektronischer
Austausch von einsatzinformationen
Die Pirnaer Feuerwehr nutzt seit Juni dieses Jahres ein neues,
modernes und schnelles Leitstellenverbundsystem (LVS) und
Einsatzführungssystem der Leitstelle Dresden. Seit April 2019
stellt die Leitstel-le Dresden den Leitstellenverbundserver „Privat
Cloud Sachsen“ für den elektro-nischen Austausch von
Einsatzinformati-onen zwischen den Einsatzkräften bereit. Das
Einsatzleitsystem erlaubt nunmehr den elektronischen Datenaustausch
mit anderen Leitstellen und den Einsatzkräften in einem
Stufenkonzept umzusetzen. Die bereitgestellte Lösung entspricht
allen An-forderungen des Datenschutzes und der
Informationssicherheit.Wenn, beispielweise bei
Großscha-densereignissen, wegen einer extremen Häufung von
Einsätzen oder Katastro-phenlagen die Koordinierung der
Einsätze
nicht mehr durch die Leitstelle Dresden erfolgen kann, befähigt
das neue System die Pirnaer Feuerwehr, trotzdem den Über-blick zu
behalten und ihre Einsätze selbst-ständig zu koordinieren. Das
System ver-einfacht aber auch den regulären Betrieb. Informationen,
die bislang über E-Mail, Fax und Pieper von der Leistelle Dresden
aus eingingen und vom Einsatzplaner ana-log an mehrere Magnettafeln
übertragen wurde, können jetzt sofort digital abgebil-det werden
und werden parallel mit opti-schen und akustischen Signalen
unterlegt. Dies ermöglicht eine bessere und schnel-lere
Einsatzplanung und weitere Vermin-derung der Fehlerquote. Den
Kameraden der Pirnaer Feuerwehr werden zielgerich-tet folgende
Informationen vom System auf einem extra dafür angeschafften
LVS-Alarmdisplay und LVS-Alarmdrucker zur Verfügung gestellt:JJ
Alarmdaten für Einsatzkräfte,JJ dynamische Daten von
Einsatzmitteln
(Position und Status von Einsatzfahr-zeugen),JJ für den Standort
der Pirnaer Hauptwache
zusätzlich eine Wachalarmierung (auto-matische Durchsage der
Alarmdaten).
Die Aktualisierungsrate der dynamischen Informationen liegt bei
etwa zehn Sekun-den. Erste Langzeit-Funktionstests erfol-gen
bereits seit November 2018. Seit Mai 2019 wurde der Standort der
Hauptfeuer-wache der Freiwilligen Feuerwehr Pirna in den
erweiterten Test einbezogen. Die Tests dienen dazu, Erfahrungen in
der Stabilität, Verlässlichkeit der übertragenen Informati-onen und
den zeitlichen Umfang der not-wendigen Datenpflege und Einrichtung
zu gewinnen. Danach erfolgt das Rollout in alle Feuerwehren und
Rettungswachen des Leitstellenbereiches Dresden. Bis Jah-resende
sollen alle fünf Pirnaer Ortsfeuer-wehren außerhalb der Hauptwache
ange-bunden werden.Die Software-Lizenz für LVS-Display und
-Alarmdruck wird für die Gemeindefeu-erwehren / Rettungswachen von
der Leit-stelle Dresden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die
Kosten für die notwendige Hardware an allen Standorten der
Feuer-wehr Pirna trägt die Stadt. (JNi)
Stellvertretender Leiter der Pirnaer Feuer-wehr Tom Eckert
erläutert die neue digitale Technik (Foto: Stadtverwaltung)
Sprechstunde der Friedensrichterin verschobenDringende Anfragen
bis 5. September an das Sekretariat des OB
Die Sprechstunde der Friedensrichterin Silke Maresch wurde auf
Donnerstag, den 5. September 2019 verschoben. Ab 17:00 Uhr wird sie
Anträge im Rathaus (Kleiner Ratssaal, Am Markt 1 / 2, 01796 Pirna)
entgegennehmen. Eine Voranmel-dung ist nicht erforderlich.
Dringende An-fragen an die Friedensrichterin nimmt bis zum 5.
September 2019 das Sekretariat des Oberbürgermeisters unter der
Adresse [email protected] entgegen. (JNi)
www.pirna.de Rathaus online
Dienstleistungen A-Z Friedensrichterin
Poller-Anlage Jacobäer- straße wieder in BetriebStadt bittet um
Beachtung der Öffnungs- und Schließzeiten
Seit gestern ist die elektrische Poller-Anla-ge an der
Jacobäerstraße, die das Ein- und Ausfahren von Fahrzeugen in die
Fußgän-gerzone reguliert, wieder in Betrieb. Die Anlage war wegen
Wartungsarbeiten re-gulär ein halbes Jahr außer Betrieb.Zu
folgenden Zeiten ist die Poller-Anlage, z. B. für
Anlieferungsverkehr, geöffnet:JJ Mo. bis Fr. 06:00 bis 10:00
Uhr
17:00 bis 20:00 UhrAußerhalb der oben angegebenen Zeiten ist die
Poller-Anlage geschlossen.JJ Sa. und So. ganztägig geschlossen
Sollten Probleme auftreten oder andere Hinweise zur Anlage
bestehen, bittet die Stadtverwaltung um Kontaktaufnahme an
[email protected]. (JNi)
Mitteilungen aus dem Rathaus
mailto:buero.ob%40pirna.de?subject=https://www.pirna.de/rathaus-online/dienstleistungen-a-z/f/friedensrichterin/http://www.pirna.demailto:tiefbau%40pirna.de?subject=
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Dorfplatz in neundorf soll umgestaltet werdenStadt verlängert
Möglichkeit, Gestaltungsvarianten einzureichen
Die Stadt Pirna lässt aktuell Planungen für die Umgestaltung des
Dorfplatzes in Neundorf entwickeln und bittet Neundor-fer Anwohner
sowie interessierte Bürger um kreative Mithilfe. Der Aufruf
mitwirken läuft seit Ende Juni 2019.Bisher sind nur wenige
Gestaltungsvari-anten von Bürgern eingegangen, weswe-gen die
Stadtverwaltung den Zeitraum, in dem man Hinweise und Anregungen
einreichen kann, bis Freitag, den 9. Au-gust 2019 verlängert. Die
Stadt hat auf an der städtischen Informationstafel des Ortsteils
Neundorf am Buswendeplatz/Au-tohaus einen Briefkasten eingerichtet,
in den schriftliche Hinweise direkt eingewor-fen werden können,
ohne Porto zahlen zu müssen. Der Briefkasten wird regelmäßig durch
Verwaltungsmitarbeiter geleert. Aber auch postalisch oder via Mail
können Hinweise gesandt werden an:JJ Stadtverwaltung Pirna
Fachgruppe TiefbauAm Markt 1 / 2, 01796 PirnaE-Mail
[email protected]
Hintergrund
Der neugestaltete Dorfplatz soll allen Ver-kehrsteilnehmern
gerecht werden und den öffentlichen Personennahverkehr
be-rücksichtigen. Der Knotenpunkt stellt auf-grund seiner derzeit
fehlenden Struktur, der verschiedenen Fahrbahnbeläge sowie der
nicht vorhandenen Gliederung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar,
das im Zuge der Baumaßnahme beseitigt werden soll. Gegenwärtig
fehlen ebenfalls barrie-refreie Bushaltestellen. Besonderes
Augen-merk liegt außerdem auf der Schulwegsi-
cherheit für die Schüler der angrenzenden Grundschule. Auch
Grünflächen sollen nicht zu kurz kommen. Grundsätzlich sind zwei
Haltestellenbereiche einzurichten, davon einer in der Nähe der
Grundschu-le Neundorf. Unter Berücksichtigung der komplexen
Randbedingungen wird der Bau eines kleinen Kreisverkehrs
favorisiert. Der Außendurchmesser beträgt 26,00 Meter. Das
großzügigere Platzangebot in-nerhalb der Kreisfahrbahn entspannt
die schwierige Knotenpunktgeometrie und ermöglicht Querungshilfen
für den Fuß-gängerverkehr. Auch die Anforderungen des ÖPNV können
mit dieser Haltestellen-lösung in hohem Maße erfüllt werden. Die
Haltestellen der Linie 209 sollen in Rich-
tung Cotta am Fahrbahnrand und in Rich-tung Pirna in einer
Busbucht angeordnet werden. Für die Errichtung des Kreisver-kehres
muss der vorhandene Buswende-platz für die Endhaltestelle der Linie
„N-Neundorf“ verlegt werden. Vorgesehen ist die Einrichtung eines
neuen Wendeplatzes ca. 500m weiter in südöstlicher Richtung. Der
grundhafte Ausbau des Knotenpunk-tes ist bauabschnittsweise
geplant, um die Befahrbarkeit durch Anwohner, ÖPNV und dem
Schwerverkehr sicherstellen zu können und gleichzeitig die
Anforderun-gen der Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen. Zeitlich
muss diese Baumaßnahme nach der Einrichtung des Wendeplatzes in der
südlichen Ortslage gelagert sein. (JNi)
Vorplanung zur Umgestaltung des Neundorfer Dorfplatzes
(Abbildung: Stadtverwaltung)
neues Spielgerät im Ortsteil BirkwitzFörderverein und Stadt
ermöglichen Spielplatzerweiterung
Der Spielplatz neben der Kindereinrich-tung „Schatzfinder am
Kiessee“ im Pirnaer Ortsteil Birkwitz erhält ein neues Spielge-rät.
Initiator der Spielplatzerweiterung ist der Förderverein Birkwitz /
Pratzschwitz. Dieser erhielt Spenden in Höhe von insge-samt 1.600
Euro und beschloss, diese in ein neues Spielgerät auf dem
städtischen
Spielplatz in Birkwitz zu investieren. Das Spielgerät „Raupe
Nimmersatt“ ist beson-ders für kleinere Kinder geeignet: Es
be-steht aus einer Kunststoffkriechröhre und einem Netztunnel. Die
Stadt Pirna stockte den Spendenbetrag auf, um die Installa-tion des
Gerätes zu ermöglichen und be-gleitete und beriet den Förderverein
bei
der Auswahl des Spielgerätes. Das Spiel-gerät kostete inklusive
Aufbau ca. 2.700 Euro und ist ab Ende Juli bespielbar.
(JNi)
Spielplätze in Pirnawww.pirna.de/spielplaetze
Mitteilungen aus dem Rathaus
mailto:tiefbau%40pirna.de?subject=https://www.pirna.de/pirna-erleben/freizeit/spielplaetze/
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
energieversorgung feiert 160 Jahre GasversorgungeVP lädt ein zum
Familienfest am 30. August auf den Marktplatz
Am 30. August 2019 feiert die Energiever-sorgung Pirna GmbH
(EVP) Jubiläum: 160 Jahre Gasversorgung Pirna. Dieser Anlass wird
als Familienfest gefeiert. Ab 16:00 Uhr lädt die EVP auf den
Marktplatz ein. Dort gibt es allerhand zu erleben. Für die ganze
Familie wird es kostenfreie histori-sche Führungen geben. Die
Kinder kön-nen Laternen basteln und gestalten, die sie dann für den
Laternenumzug nutzen. Bei einem Ballon-Weitflug-Wettbewerb werden
bunte Ballons mit Absenderkarte in die Ferne geschickt. Welcher
Ballon wird es am Weitesten schaffen? Ob beim Kin-derschminken,
Speckstein schnitzen oder am Kühlschrankmemory, am Herdkarussel
oder bei der Pirnaer Feuerwehr – überall gibt es viel zu
entdecken und auszupro-bieren. Das Pirnaer Wimmelbild erwartet
seine Gäste, außerdem kann die ganze Fa-milie das Fest an der
Fotowand oder in der Fotokiste für sich festhalten. Gemeinsam mit
der Graupaer Schalmeienkapelle wird dann ab 18:30 Uhr an die
Elbwiesen mar-schiert. Dort wartet ein Lagerfeuer und ein
Kinderfeuerwerk auf den Laternenzug. Für das leibliche Wohl wird
gesorgt. Auf dem Markt steht die Trinkwasserbar der Stadt-werke
bereit. An den Elbwiesen gibt es Ge-grilltes und Getränke – auch
Alkoholfreies – aus dem Bierbulli. Die Energieversorgung freut sich
auf zahlreiche Besucher. (UUl)
Mit der +Card im August mehrfach sparenIm Angebot: Kinobesuch
„Mama Mia!“ und Felsenbühne Rathen „Carmina Burana“
Im August können die +Card Kunden der Energieversorgung Pirna
GmbH (EVP) gleich mehrfach sparen. Die EVP bietet diesmal einen
Kinobesuch im Filmtheater Pirna und einen Besuch auf der
Felsenbüh-ne Rathen kostenfrei an.
21. August: Filmtheater Pirna „Mama Mia!“ Ladies Preview
Mit der +Card der EVP können zwei Per-sonen die Vorstellung im
Filmtheater Pirna um 19:45 Uhr kostenfrei besuchen. Zur Vorstellung
gibt’s neben amüsanter Unter-haltung ein Glas Prosecco (ab 16
Jahren) dazu. Die Karten können über die Service-hotline 0800
589-1403 der EVP reserviert werden. Das +Card-Kartenbudget ist
be-grenzt. Die Abholung der Karten an der Veranstaltungskasse ist
mindestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn notwendig.
Zum Abholen der bestellten Karten ist ebenfalls die +Card
vorzulegen.
25. August: Felsenbühne Rathen „Carmina Burana“
Für +Card Inhaber besteht die Möglichkeit das Konzert auf der
Felsenbühne in Rathen kostenfrei zu erleben. Beginn der
Veran-staltung ist 17:00 Uhr. Ab dem 12. August sind Reservierungen
über die Servicehot-line der EVP unter 0800 589-1403 für dieses
Angebot möglich. Die Anzahl der freien Karten ist begrenzt. Die
bestellten Karten sind bis mindestens 60 Minuten vor
Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abzuholen. Für die Abholung
ist die Vor-lage der gültigen +Card Voraussetzung. Sollte das
kostenfreie Budget vergriffen sein, können für die Veranstaltungen
auch Karten käuflich direkt der Spielstätte er-worben werden.Die
aktuellen Angebote zur +Card der Energieversorgung Pirna stehen
mindes-tens 14 Tage im Voraus im Internet. (UUl)
www.pluscard-pirna.de
Oberbürgermeister Klaus-Peter Hanke, Prof. Dr. Jhy-Wey Shieh,
Botschafter Taiwans und Herr Klaus Brähmig beim Eintrag des Gastes
im Goldenen Buch der Stadt (Foto: Stadtverwaltung)
Taiwans Botschafter zu Besuch in PirnaGespräche in der Region
sollen wirtschaftliche Projekte zwischen Sachsen und Taiwan
ankurbeln
Jetzt schon vormerken: Tag der Ausbildung am 7. September 2019
im BSZ Wirtschaft & Technik Pirna
Top-Arbeitgeber Stadtverwaltung Pirna stellt sich vor
www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.html
Mitteilungen aus dem Rathaus und der städtischen
Gesellschaften
http://www.pluscard-pirna.dehttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.htmlhttp://www.landratsamt-pirna.de/tag-der-ausbildung.html
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
WGP verkauft Bauland auf dem Sonnensteinerschließung der Flächen
soll ende 2019 beginnen
Die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH (WGP) hat unlängst
ein 16.037 m² großes Baulandareal im Stadtteil Sonnen-stein
verkauft. Das Grundstück befindet sich nördlich der Reutlinger
Straße, neben der Schule für Erziehungshilfe „Dr. Hein-rich
Hoffmann“. Käufer des Grundstücks ist die Landschaftsgestaltung,
Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH aus Freiberg. Die Firma
beabsichtigt das Grundstück selbst zu erschließen und danach die
Bau-landparzellen an Bauwillige zu verkaufen. Aus Sicht der WGP ist
die nachhaltige Ent-
wicklung der Grundstücke ein wesentli-cher Baustein in der
weiteren Entwicklung des Stadtteils Sonnenstein.Die Erschließung
der Flächen soll Ende des Jahres beginnen. Derzeitig laufen die
not-wendigen Planungen und Abstimmungen. Der Käufer hat bereits
eine Reihe an ähnli-chen Projekten in anderen Kommunen des
Freistaates Sachsen durchgeführt. Der bauträgerfreie Verkauf der
Grundstü-cke erfolgt über die Firma Russig & Partner Immobilien
mit Sitz in Pirna – telefonischer Kontakt 03501 782829.
(SSa)
Blick auf die von der WGP veräußerte Fläche in Richtung
Elbsandsteingebirge (Foto: WGP)
Stadtwerke spülen TrinkwasserleitungenWasser läuft in
Rückhaltebecken auf dem Sonnenstein
Aufmerksame Beobachter können eine paradoxe Feststellung machen:
Trotz des trockenen Wetters füllen sich derzeit die
Regen-Rückhaltebecken auf dem Sonnen-stein mit Wasser. Der Grund
dafür ist die Spülung der Trinkwasserleitungen im Ge-werbegebiet
Sonnenstein. In der Vergan-genheit hatte die Stadtwerke Pirna GmbH
(SWP) teilweise Probleme mit der Tempe-ratur des gelieferten
Trinkwassers. Deshalb bauten in 2018 die SWP automatisierte
Spülschächte in das Trinkwassernetz dieses Gebietes ein. Mit
Temperaturfühlern wird so die Trinkwassertemperatur im
Leitungs-netz gemessen und reguliert. Aufgrund
der sehr hohen Außentemperatur schal-tet sich die Anlage zurzeit
täglich ein. Das anfallende Spülwasser, wird momentan in das
Regenwasser-Versickerungsbecken abgeleitet. Nach und nach füllen
sich die Becken mit Wasser. Um der Verkehrssiche-rungspflicht
Rechnung zu tragen wird das Gelände rund um die Becken umzäunt. Es
ist geplant im Jahr 2020 im Rahmen der Erweiterung der
Fernwärmeleitungen in diesem Gebiet das bestehende Problem im
Trinkwasserbereich zu lösen. Derzeit wird geprüft ob das Wasser von
der Stadt zum Gießen der Grünanlagen und Bäume ge-nutzt werden
kann. (UUl)
Baumaßnahmen der SWP/eVPRealisierung im August und September
2019
Die nachfolgenden Baumaßnahmen wer-den im Auftrag der Stadtwerke
Pirna GmbH und der Energieversorgung Pirna GmbH im Monat August und
September durchgeführt.JJ Oberposta: Abwassertechnische Er-
schließung Oberposta, 1. BA: Verle-gung Schmutzwasserkanal und
Bau eines Zentralen PumpwerksJJ Lugstraße: Umwandlung Mischwas-
serkanäle in Trennsystem, Neubau Re-gen- und
SchmutzwasserkanalJJ Damaschkestraße: Umwandlung Misch-
wasserkanäle in Trennsystem, Neubau Regen- und
SchmutzwasserkanalJJ Lessingstraße: Umwandlung Misch-
wasserkanäle in Trennsystem, Neubau Regen- und
Schmutzwasserkanal; Um-verlegung Gas- und TrinkwasserleitungenJJ
Borsbergstraße: Erneuerung Gas-
und Trinkwasserleitungen, Verlegung Strom- und Netzkabel,
teilweiser Ab-bruch Niederspannungs-Freileitung ge-meinsam mit Gas
und TrinkwasserJJ Am Osthang: 1. BA: Auswechslung
Mischwasserkanal, Erneuerung Trink-wasser- und GasleitungenJJ Am
Kiesberg: Erneuerung Gas- und
TrinkwasserleitungenJJ Borsbergstraße: Erneuerung Gas- und
TrinkwasserleitungenJJ Mittelweg: Erneuerung Trinkwasserlei-
tungenJJ Hohe Straße: teilweise Auswechslung
Mischwasser-KanalJJ Herderstraße/Goethestraße: teilwei-
se Auswechslung Mischwasser-KanalJJ
Karl-Liebknecht-Straße/Siegfried-
Rädel-Straße: teilweise Auswechslung Mischwasser-KanalJJ Grüner
Weg: Erneuerung Abwasser-
pumpwerkJJ Postweg: Erneuerung Abwasserpump-
werkJJ emil-Gast-Straße: Erneuerung Abwas-
serpumpwerkJJ Lohengrinstraße/Lochmühlenweg:
Neuverlegung MittelspannungskabelJJ neundorf: Umbau Messstelle
Abwas-
ser im Bereich des Ortsausgangs (Über-leitung aus Gottleuba)
(UUl)
Mitteilungen der städtischen Gesellschaften
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Das Tier in unsDas 115. Galeriekonzert mit Katja Er-furth
(Tanz), Florian Mayer (Violine) und Daniel Thiele (Violoncello) ist
eine tän-zerisch-musikalische Spurensuche nach dem Tier in uns: Auf
leisen Pfoten, mit scharfen Krallen oder weiten Schwingen
verwandeln sich die virtuosen Künstler, geben dem Pferd die Sporen
und dem Affen Zucker. Ob der Schwan von Camil-le Saint-Saëns,
Nikolai Rimski-Korsakows Hummel in ihrem Flug oder Ferdinand, der
Stier, aus der Feder von Florian Mayer – es darf eine illustre
Schar an prominen-ten animalischen Gästen erwartet wer-den. Ein
Abend, der tierisches Vergnügen verspricht!
JJ Sa, 24.08. | 20:00 Uhr | StadtMuseumEintritt: 18 €, ermäßigt
14 €
Vortrag zur Königlichen HochzeitEin denkwürdiger Tag für Pirna,
als Kur-prinz Friedrich August II, der spätere Dienstherr von
Canaletto, vor 300 Jahren seine junge Gemahlin Maria Josepha von
Österreich hier in Empfang nahm. Zur Einstimmung auf die
Inszenierung der Königlichen Hochzeit anno 1719 am 25. August auf
dem Marktplatz zu Pirna fin-det bereits in der Woche zuvor im
Stadt-museum ein Vortrag des Canalettoforums
über die damaligen Ereignisse statt. Für den Empfang der Braut
wurde die Stadt aufs aufs Feinste herausgeputzt. Um die Stadt in
einen für die Feier würdigen Zu-stand zu versetzen, wurden in den
Jah-ren zuvor verschiedene Baumaßnahmen durchgeführt, die die Stadt
beträchtlich aufwerteten.
JJ Mi, 21.08. | 19:00 Uhr | StadtMuseum Eintritt: 4 €, Einlass:
18:30 Uhr
Termine:JJ Mi, 31.07. | 16:00 Uhr | Vorlesestunde
für Bücherminis ab 3JahrenJJ Do, 01.08. | 9:00 Uhr |
Tagesmuttitreff
– auch für -vatisJJ Mi, 07.08. | 9:30 Uhr | FerienSPASS in
der KinderbibliothekJJ Di, 20.08. | 18:00 Uhr | Schreibwerk-
statt für ErwachseneJJ Mi, 28.08. | 16:00 Uhr |
Vorlesestunde
für Bücherminis ab 3 JahrenJJ Sa, 31.08. | 16:00 Uhr |
Abschlussparty
„Buchsommer Sachsen 2019“
Jubiläumsmedaille 750 Jahre Burg PirnaAnlässlich der
Ersterwähnung der Burg Pirna auf dem Sonnenstein vor 750 Jah-ren
ist eine besondere Medaille erschie-nen. Sie zeigt ein Relief der
Burg auf der Vorderseite, Wappen des Landes und der Stadt Pirna auf
der Rückseite – die Medail-le anlässlich des Jubiläums glänzt in
ihrem kleinen Etui und gibt dank beigelegtem
Medaillenpass einige Informationen rund um die Geschichte der
Festung auf dem Sonnenstein preis.Erhältlich ist die
Jubiläumsmedaille unter anderem im TouristService in zwei
Ausfüh-rungen: in Bronze versilbert zum Preis von 13 Euro und als
Feinsilber 1 Unze für 60 Euro.
BASTIOnenPIRNA
Symposium zum SkulpturensommerIn seinem 7. Jahr widmet sich der
Skulp-turensommer Pirna in den Bastionen der großen künstlerischen
Formenvielfalt im Tierreich. Die Ausstellung mit dem Titel „Das
Tier – Sinnbild des Göttlichen“ zeigt über 80 Arbeiten von
Künstlern der klas-sischen Moderne bis heute. Dem
Ausstel-lungstitel wird bei einem philosophischen Symposium am 23.
und 24. August auf den Grund gegangen: Was veranlasst Menschen,
Tierfiguren zu gestalten? Seit jeher verkörperte das Tier für den
Men-schen Qualitäten und Dimensionen des Göttlichen. In kultischen
Ritualen wurden Tiere zu Platzhaltern für die Anwesenheit der
Gottheit. In künstlerischen Darstellun-gen fungieren sie als
göttliche Sinnträger ganz besonderer Intensität. Aber wieso gilt
gerade das Tier als Sinnbild des Gött-lichen? Und ist unter den
Bedingungen der verweltlichten Moderne noch etwas übrig von dieser
uralten Verbindung? Oder tun sich vielleicht gerade heute neue
Sehnsüchte auf? Die Teilnehmer erwarten zwei Tage voll spannender
Gespräche und Erkenntnisse mit Führungen, Vorträgen und Workshops
renommierter Philosophen und Kunstex-perten, wie Prof. Dr.
Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz (Philosophin), Dr. Annette Seeler
(Kunsthistorikerin) oder Prof. Helmut Hein-ze (Bildhauer).Zum
Abschluss steht ein gemeinsamer Besuch des Stadtmuseums auf dem
Pro-gramm: Das 115. Galeriekonzerts mit Katja Erfurth (Tanz),
Florian Mayer (Vio-line) und Daniel Thiele (Violoncello) ist eine
tänzerisch-musikalische Spurensuche nach dem Tier in uns. Die
Vorträge und das Abendkonzert können auch als Einzel-
Galeriekonzert „Das Tier in uns“ © VolkerMetzler
750 Jahre Burg Jubiläumsmedaille
Mitteilungen der städtischen Gesellschaften
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
veranstaltungen besucht werden. Karten hierfür gibt es unter
www.tickets.pirna.de. Die Anmeldung zum Symposium sowie weitere
Informationen zu den Workshops unter pirna.de/skulpturensommer.
Streifzug durch Pirnas kostbare HöfeEinmal im Jahr öffnen die
Höfe Pirnas ihre Tore und bieten von leiser Hofatmosphä-re bis hin
zur Rock´n´Roll-Band und von Kerzenschein bis hin zu
eindrucksvollen Lichteffekten etwas für jeden Geschmack. Dieses
Jahr ist es am Samstag, den 3. Au-gust soweit, dann feiert die
Hofnacht ihr 18-jähriges Bestehen. Einheimische und Gäste bekommen
wieder einen Abend lang die Gelegenheit, die Stadt aus ei-nem
anderen Blickwinkel kennenzuler-nen. In die sonst eher ruhigen und
ver-schlossenen Innenhöfe der Stadt wird ab 19:00 Uhr erneut Leben
einziehen. Zur Einstimmung auf den geselligen Abend gibt es ab
18:00 Uhr Sonderführungen, die die Teilnehmer zu besonderen
Höfen
Ein Bürgerpaar in freudiger Erwartung der
Hochzeitsgesellschaft
Romantische Innenhöfe zur Pirnaer Hofnacht
Bürgerspalier für die Königliche Hochzeit Welch‘ ein großartiger
Tag für Jung und Alt in Pirna! Die gesamte Stadt ist in Auf-ruhr
und hat sich ganz besonders heraus-geputzt. Auch die winkende
Bürgerschaft steht voller Erwartung Spalier, um Kurprinz Friedrich
August II und seine junge Ge-mahlin Maria Josepha von Österreich
auf dem Marktplatz zu empfangen. Eigens dafür ist der Hofstaat von
Dresden her-beigereist. Allen voran August der Starke, der für
seinen Sohn am Dresdner Hof das größte Fest ausrichten wird, das
Europa je gesehen hat.In freier Anlehnung an die historische
Vor-lage dieses Tages 1719 und mit kleinem Augenzwinkern gestaltet
Pirna 300 Jahre danach ein Erlebnis für die ganze Familie: Auf dem
Marktplatz erleben die Besucher ab 10:00 Uhr ein buntes Spektakel
mit Musik, Tanz und einzigartigen barocken Holzspielen im
XXL-Format. Zahlreiche Bürger aus dem Retter-Verein, lagernde
Kaufleute aus dem tschechischen Terezín, Markttreibende und
Soldaten bevölkern die Stadt und nehmen jubelnd die Kutsche mit dem
Prinzenpaar in Empfang. Fanfa-renbläser, Fechtdarbietungen,
Feuershows und der Hofnarr sorgen außerdem für reichlich
Unterhaltung bei Groß und Klein.
Während die Majestäten festlich tafeln, sind alle Gäste
eingeladen zu verweilen und launigen Hofgesprächen, den kecken
Sprüchen des Reimesprechers Theo Theo-dor und den Geschichten der
geschwätzi-gen Hofdamen zu lauschen. Anschließend führt ein
Bürgerspalier Brautpaar und Hofstaat bis an die Elbe, wo bereits
die königlichen Prachtgondeln und eine große Flotte für die
Wasserparade bereitstehen. Ein fulminanter Abschied mit
Böllerschüs-sen und Kanonen – und Startschuss für das Lustgondeln
nach Dresden. Besucher dürfen sich schon jetzt auf ein Erlebnis für
die ganze Familie freuen. Pirnaerinnen und Pirnaer, Groß und Klein,
sind herzlich eingeladen, den großen Fest-tag auf dem Marktplatz
gemeinsam mit dem Retter-Verein, den Soldaten des IG Dreispitz und
vielen weiteren historischen Figuren zu bereichern und als
Bürgers-leute beim Geschehen mitzuwirken. Ob „in zivil“ oder im
(eigenen) historischen Gewand, mit Blumen oder farbenfrohen Tüchern
bestückt, um der Hochzeitsgesell-schaft entgegenwinken – Höhepunkt
ist das bunte Bürgerspalier von Pirna für Pirna und seine
Gäste.
JJ So, 25.08. | 10:00 Uhr | Marktplatz PirnaEintritt: frei
bringen. Auch das Stadtmuseum ist mit von der Partie und lädt
ein, bei vergüns-tigtem Eintritt die Sonderausstellungen zu
besuchen. Das komplette Programm der Hofnacht ist unter
www.pirna.de zu finden.
JJ Sa, 03.08. | ab 18:00 Uhr | Altstadt-gebietEintritt: frei
Mitteilungen der städtischen Gesellschaften
https://shop.reservix.de/off/login_check.php%3Fid%3Dc6ec16e8cf3cd5077514ebef590a1f763d4616b372ef8900411779bf6bedf213%26vID%3D12800%20https://www.pirna.de/pirna-erleben/kultur/museen/wwwpirnadeskulpturensommer/http://www.pirna.de%20
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Sitzungsplan für den Monat August 2019Öffentliche Bekanntmachung
der Stadtverwaltung Pirna
Datum, Uhrzeit Sitzung Tagungsort
Dienstag, 27.08.2019, 18:00 Uhr Stadtrat Pirna (Konstituierende
Sitzung) Aula des Schiller-Gymnasiums
Donnerstag, 29.08.2019, 18:00 Uhr Stadtentwicklungsausschuss
Volckamersaal
Im Sitzungsplan sind diejenigen Sitzungen aufgenommen worden,
die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt waren und
voraussichtlich stattfinden werden. Be-kanntgabe der Tagesordnung
der öffentli-chen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse
erfolgt jeweils zehn Tage vor der Sitzung ortsüblich
1. am Rathaus der Großen Kreisstadt Pirna – Südseite
2. im Ortsteil Graupa am Tschaikowski-platz (Nähe
Bushaltestellte) sowie
3. im Ortsteil Birkwitz-Pratzschwitz auf der Pratzschwitzer
Straße 198 a (vor der Kindertagesstätte)
im verschließbaren Schaukasten.
Pirna, 31.07.2019Klaus-Peter Hanke, Oberbürgermeister
Die Tagesordnung der Stadtrats- und Aus-schusssitzungen finden
Sie zusätzlich im Internet unter www.pirna.de/stadtrat
Öffentliche Bekanntmachungüber das Recht auf einsicht in das
Wählerverzeichnis und die erteilung von Wahlscheinen für die Wahl
zum Sächsischen Landtag am 1. September 2019
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtags-wahl für die 37
Wahlbezirke der Ge-meinde Pirna wird in der Zeit vom 12.08.2019 bis
16.08.2019 während der ÖffnungszeitenJJ Montag 08:00 bis 12:00
und
13:00 bis 16:00 UhrJJ Dienstag 08:00 bis 12:00 und
13:00 bis 19:00 UhrJJ Mittwoch 08:00 bis 12:00 und
13:00 bis 16:00 UhrJJ Donnerstag 08:00 bis 12:00 und
13:00 bis 19:00 UhrJJ Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
im Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1 /
2 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Innerhalb
der Einsichts-frist kann der Wahlberechtigte von der Gemeinde einen
Auszug aus dem Wählerverzeichnis über die zu seiner Person
eingetragenen Daten verlangen. Jeder Wahlberechtigte kann die
Richtig-keit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im
Wählerverzeichnis eingetra-genen Daten überprüfen. Sofern ein
Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen
will, hat er Tatsa-chen glaubhaft zu machen, aus denen
sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-digkeit des
Wählerverzeichnisses erge-ben kann. Das Recht auf Überprüfung
besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die
im Meldere-gister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Ab-satz 1 des
Bundesmeldegesetzes einge-tragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im
automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein
Daten-sichtgerät möglich.Wählen kann nur, wer in das
Wähler-verzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrich-tig oder unvollständig
hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,
spätestens am 16.08.2019 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung
Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1 / 2, Wahlbüro, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur
Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerver-zeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine
Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung er-halten hat,
aber glaubt, wahlberech-tigt zu sein, muss Einspruch gegen das
Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,
dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur
auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die
bereits einen Wahl-schein und Briefwahlunterlagen bean-tragt haben,
erhalten keine Wahlbe-nachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 50 –
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 3, durch Stimm-abgabe in einem
beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch
Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das
Wählerverzeichnis einge-tragener Wahlberechtigter,5.2 ein nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,a) wenn er
nachweist, dass er ohne
sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahl-ordnung (bis
zum 11. August 2019) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum
16. August 2019) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
der An-
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
https://www.pirna.de/stadtinfo/rathaus-stadtpolitik/stadtrat/
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
tragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung oder der
Ein-spruchsfrist nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs-verfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kennt-nis der Gemeinde / Stadt gelangt
ist.
Wahlscheine können von in das Wäh-lerverzeichnis eingetragenen
Wahlbe-rechtigten bis zum 30. August 2019, 16:00 Uhr, bei der
Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
werden.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkran-kung, die ein
Aufsuchen des Wahlrau-mes nicht oder nur unter nicht zumut-baren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum
Wahl-tag, 13:00 Uhr, gestellt werden.Versichert ein
Wahlberechtigter glaub-haft, dass ihm der beantragte Wahl-schein
nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis
einge-tragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a
bis c an-gegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, stellen.Wer den
Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
schrift-lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Wahlberechtig-ter mit Behinderungen kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer ande-ren Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlbe-rechtigteJJ einen
amtlichen Stimmzettel des
Wahlkreises,JJ einen amtlichen grünen Wahlum-
schlag,JJ einen amtlichen, mit der Anschrift,
an die der Wahlbrief zurückzusen-den ist, versehenen gelben
Wahl-briefumschlag undJJ ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
macht nachgewiesen wird und die be-vollmächtigte Person nicht
mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der
Gemeindebehörde vor Empfang-nahme der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person
auszuweisen.Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene
Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis
16:00 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise
1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
gestellt oder Ein-spruch gegen die Richtigkeit oder
Voll-ständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die
in diesem Zusammenhang angegebenen, perso-nenbezogenen Daten zur
Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs ver-arbeitet, § 16 und
§ 19 der Landeswahl-ordnung.Wurde ein Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheins gestellt oder haben Sie eine Vollmacht für die
Beantragung ei-nes Wahlscheins und / oder für die Ab-holung des
Wahlscheins mit Briefwahl-unterlagen ausgestellt, so werden die in
diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten zur
Bear-beitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der
Bevollmächtigung ver-arbeitet, § 17 Absatz 2 des Sächsischen
Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes-wahlordnung. Die Angaben im
Rahmen der Erklärung des Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als
vier Wahlberech-tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu,
die Berechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines
Wahlscheins bzw. die Berechti-gung für den Empfang des Wahlscheins
und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23 Absatz 1 Satz 6, § 24
Absatz 6 der Landeswahlordnung. Die Gemeinde führt Verzeichnisse
über erteilte Wahlscheine, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein
Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8
Satz 1 der Landeswahl-
ordnung, sowie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die
an sie ausge-händigten Wahlscheine, § 24 Absatz 6 Satz 4 der
Landeswahlordnung.
2. Sie sind nicht verpflichtet, die perso-nenbezogenen Daten
bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in
das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerver-zeichnis
und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die
Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der
Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben
nicht möglich.
3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen,
personenbezogenen Da-ten ist die oben genannte Gemeinde. Die
Kontaktdaten des behördlichen Da-tenschutzbeauftragten sind:
Stadtverwaltung PirnaDatenschutzbeauftrageAm Markt 1 / 201796
Pirna
4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung
ins Wähler-verzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen
das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahl-scheins ist
Empfänger der personenbe-zogenen Daten der
Kreiswahlleiter.Postanschrift: Landratsamt Sächsische
Schweiz-OsterzgebirgeKreiswahlleiterSchloßhof 2 / 401796 Pirna
5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der
Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über erteilte
Wahlscheine, des Verzeich-nisses über für ungültig erklärte
Wahl-scheine und des Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und
die an sie ausge-händigten Wahlscheine verarbeiteten,
personenbezogenen Daten richtet sich nach § 78 Absatz 3 der
Landeswahl-ordnung: Wählerverzeichnisse, Wahl-scheinverzeichnisse,
Verzeichnisses über für ungültig erklärte Wahlscheine und
Verzeichnisse der Bevollmächtigten sind nach Ablauf von sechs
Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der
Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes
Wahlprüfungsverfah-
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
-
15
Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
ren etwas anderes anordnet oder sie für die
Strafverfolgungsbehörde zur Ermitt-lung einer Wahlstraftat von
Bedeutung sein können.
6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus-setzungen stehen Ihnen
folgende Rech-te zu:JJ Recht auf Auskunft über Sie betref-
fende, personenbezogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches
Daten-schutzdurchführungsgesetz, Artikel 15
Datenschutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Berichtigung der Sie
betreffenden, unrichtigen, perso-nenbezogenen Daten (§ 2 Absatz
4 Sächsisches Datenschutzdurch-führungsgesetz, Artikel 16
Daten-schutz-Grundverordnung)
JJ Recht auf Löschung personenbe-zogener Daten (§ 2 Absatz 4
Säch-sisches Datenschutzdurchfüh rungs- gesetz, Artikel 17 Daten
schutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Einschränkung der Verar-
beitung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches
Daten-schutzdurchführungsgesetz, Artikel 18
Datenschutz-Grundverordnung)
Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
Vorschriften, insbeson-dere durch die Vorschriften über das Recht
auf Einsichtnahme in das Wähler-verzeichnis und den Erhalt einer
Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlge-setzes in Verbindung
mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung, durch
die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde gegen das
Wählerver-zeichnis, § 19 der Landeswahlordnung.
7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbei-tung der Sie
betreffenden, personenbe-zogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt,
können Sie Beschwerden an den Sächsi-schen Datenschutzbeauftragten
richten.Postanschrift: Sächsischer DatenschutzbeauftragterPostfach
12 00 1601001 DresdenE-Mail: [email protected]
Pirna, 31.07.2019
Klaus-Peter HankeOberbürgermeister
Wahlbekanntmachung
1. Am 1. September 2019 findet die Wahl zum 7. Sächsischen
Landtag statt.Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 37 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.In
den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit
vom 29.07.2019 bis 11.08.2019 übersandt worden sind, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
zu wählen hat.Es wird sechs Briefwahlvorstände ge-ben, diese treten
15:00 Uhr zur Zulas-sung der Wahlbriefe und zur anschlie-ßenden
Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses zusammen.JJ
Die Briefwahlvorstände befinden
sich im JJ Rathaus – Trausaal (Erdgeschoss),
Am Markt 1 / 2 JJ Rathaus – Großer Ratssaal (1. Etage),
Am Markt 1 / 2JJ Rathaus – Kleiner Ratssaal (2. Etage),
Am Markt 1 / 2JJ Stadthaus – Volckamersaal (2. Eta-
ge), Am Markt 10JJ Seminargebäude, Schmiedestraße
51 / 52JJ Canalettohaus – Pretiosensaal, Am
Markt 7; Eingang Schloßstraße.3. Jeder Wahlberechtigte kann nur
in dem
Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
eingetra-
gen ist. Die Wähler haben die Wahlbenach-richtigung und ihren
Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die
Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt
wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimm-zettel ausgehändigt. Jeder
Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstimme. Das
Stärkever-hältnis der Parteien im Sächsischen Landtag errechnet
sich nur aus der An-zahl der Listenstimmen.Der Stimmzettel enthält
jeweils unter fortlaufender Nummera) für die Wahl im Wahlkreis die
Na-
men der Direktbewerber der zuge-lassenen Kreiswahlvorschläge,
bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der
Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwendet, auch
diese, bei an-deren Kreiswahlvorschlägen außer-dem das Kennwort und
rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die
Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils
die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge-lassenen Landeslisten
und links von
der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Direktstimme in der Weise ab, dass er auf
dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber sie gelten soll, und seine Lis-tenstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich
macht, welcher Landesliste sie gelten soll.Der Stimmzettel muss vom
Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen
Nebenraum ge-kennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht
fotogra-fiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im An-schluss an die Wahlhandlung
erfol-gende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öf-fentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahl-geschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch
Stimmabgabe in einem belie-
bigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
mailto:saechsdsb%40slt.sachsen.de?subject=
-
16
Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
b) durch Briefwahl teilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will,
muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen
amtlichen Wahlum-schlag sowie einen amtlichen Wahl-briefumschlag
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
ver-schlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so recht-zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
zuleiten, dass er
dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl-recht nur einmal und nur
persönlich ausüben (§ 13 Absatz 4 des Sächsi-schen
Wahlgesetzes).Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Ergebnis einer Wahl herbei-führt oder das Ergebnis verfälscht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a
Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
7. In den Wahlbezirken 05, 14 und 34 werden repräsentative
Wahlstatistiken nach § 70 der Landeswahlordnung durchgeführt.
Pirna, 31.07.2019
Klaus-Peter HankeOberbürgermeister
Mitteilung über die Durchführung der repräsentativen
Wahlstatistik (RWS) in den Wahlbezirken 05, 14, 34
Im JJ Wahlbezirk 05 – KTSN Kunststofftech-
nik Sachen GmbHJJ Wahlbezirk 14 – Grundschule Sonnen-
steinJJ Wahlbezirk 34 – Kita „Schatzfinder“
kommt es zur Durchführung der reprä-sentativen Wahlstatistik.
Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über
einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe
ver-schlüsselt sind, verwendet.Das Verfahren ist im § 51 des
Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Land-tag (Sächsisches
Wahlgesetz – Sächs-WahlG) vom 15. September 2003 (Sächs. Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 525), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Ge-setzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542, 548) sowie den §§ 70
bis 73 der Landeswahlordnung vom 15.09.2003 (Sächs. Gesetz- und
Verordnungsblatt S.
543), zuletzt aktualisiert durch die Ver-ordnung vom 6.1.2019
(Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 2) geregelt und
zugelassen.Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für
eine wahlpolitische und soziologi-sche Analyse der Wahlergebnisse
und ver-mittelt ein spezifisches Bild der politischen
Willensäußerung.Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist
ausgeschlossen, indem: JJ die ausgewählten Urnenwahlbezirke
mindestens 400 Wahlberechtigte / Wäh-ler umfassen,JJ die
Geburtsjahrgänge zu so großen
Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das
Wahl-verhalten möglich sind, JJ die Wählerverzeichnisse und die
ge-
kennzeichneten Stimmzettel nicht zu-sammengeführt werden dürfen,
JJ die Auszählung der Stimmzettel im
Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt, diese
wird im Nachgang unter dem Schutz des Sta-tistikgeheimnisses ohne
Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des
Freistaates Sachsen durchgeführt, JJ wahlstatistische Erhebungen
nur von
Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch
Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von an-deren
kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das
Statistikgeheim-nis durch Organisation und Verfahren gewährleitet
ist undJJ die Ergebnisse der repräsentativen
Wahlstatistik nur für den Freistaat Sach-sen und nicht für
einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wur-den 10
Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht festgelegt:
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister
weiblich
Kennung Geburtsjahresgruppe Kennung Geburtsjahresgruppe
A1 1999 – 2001 G1 1999 – 2001
A2 1995 – 1998 G2 1995 – 1998
B1 1990 – 1994 H1 1990 – 1994
B2 1985 – 1989 H2 1985 – 1989
C1 1980 – 1984 I1 1980 – 1984
C2 1975 – 1979 I2 1975 – 1979
D1 1970 – 1974 K1 1970 – 1974
D2 1960 – 1969 K2 1960 – 1969
E1 1950-1959 L1 1950-1959
F1 1949 und früher M1 1949 und früher
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
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Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 6
Geburtsjahresgruppen getrennt nach dem Geschlecht:
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister
weiblich
Kennung Geburtsjahresgruppe Kennung Geburtsjahresgruppe
A 1995 – 2001 G 1995 – 2001
B 1985 – 1994 H 1985 – 1994
C 1975 – 1984 I 1975 – 1984
D 1960 – 1974 K 1960 – 1974
E 1950 – 1959 L 1950 – 1959
F 1949 und früher M 1949 und früher
Öffentliche Bekanntmachungder erfüllenden Gemeinde Pirna im
namen der Mitgliedsgemeinde Dohma über das Recht auf einsicht in
das Wählerverzeichnis und die erteilung von Wahlscheinen für die
Wahl zum Sächsischen Landtag am 1. September 2019
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtags-wahl für die 2 Wahlbezirke
der Ge-meinde Dohma wird in der Zeit vom 12.08.2019 bis 16.08.2019
während der ÖffnungszeitenMontag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis
16:00 UhrDienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 19:00 UhrMittwoch
08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 UhrDonnerstag 08:00 bis 12:00
und 13:00 bis 19:00 UhrFreitag 08:00 bis 12:00 Uhrim Wahlbüro der
Stadtverwaltung Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1 / 2 für
Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Innerhalb der
Einsichts-frist kann der Wahlberechtigte von der Gemeinde einen
Auszug aus dem Wählerverzeichnis über die zu seiner Person
eingetragenen Daten verlangen. Jeder Wahlberechtigte kann die
Richtig-keit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im
Wählerverzeichnis eingetra-genen Daten überprüfen. Sofern ein
Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von
anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen
will, hat er Tatsa-chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollstän-digkeit des Wählerverzeichnisses
erge-ben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Meldere-gister ein
Sperrvermerk gemäß § 51 Ab-
satz 1 des Bundesmeldegesetzes einge-tragen ist. Das
Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die
Einsichtnahme ist durch ein Daten-sichtgerät möglich.Wählen kann
nur, wer in das Wähler-verzeichnis eingetragen ist oder einen
Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrich-tig oder unvollständig
hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl,
spätestens am 16.08.2019 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung
Pirna, 01796 Pirna, Am Markt 1/2, Wahlbüro, Einspruch einlegen. Der
Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift
eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerver-zeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens zum 11. August 2019 eine
Wahlbenachrichtigung.Wer keine Wahlbenachrichtigung er-halten hat,
aber glaubt, wahlberech-tigt zu sein, muss Einspruch gegen das
Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass
er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf
Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
einen Wahl-schein und Briefwahlunterlagen bean-tragt haben,
erhalten keine Wahlbe-nachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 50 –
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 3, durch Stimm-
abgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses
Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1 ein in das
Wählerverzeichnis einge-tragener Wahlberechtigter,5.2 ein nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,a) wenn er
nachweist, dass er ohne
sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das
Wählerverzeichnis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahl-ordnung (bis
zum 11. August 2019) oder die Einspruchsfrist gegen das
Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung (bis zum
16. August 2019) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
der An-tragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung oder der
Ein-spruchsfrist nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung
entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs-verfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kennt-nis der Gemeinde / Stadt gelangt
ist.
Wahlscheine können von in das Wäh-lerverzeichnis eingetragenen
Wahlbe-rechtigten bis zum 30. August 2019, 16:00 Uhr, bei der
Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt
werden.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkran-kung, die ein
Aufsuchen des Wahlrau-mes nicht oder nur unter nicht zumut-
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
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18
Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
baren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis
zum Wahl-tag, 13:00 Uhr, gestellt werden.Versichert ein
Wahlberechtigter glaub-haft, dass ihm der beantragte Wahl-schein
nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis
einge-tragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a
bis c an-gegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines
Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, stellen.Wer den
Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
schrift-lichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Wahlberechtig-ter mit Behinderungen kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer ande-ren Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlbe-rechtigteJJ einen
amtlichen Stimmzettel des
Wahlkreises,JJ einen amtlichen grünen Wahlum-
schlag,JJ einen amtlichen, mit der Anschrift,
an die der Wahlbrief zurückzusen-den ist, versehenen gelben
Wahl-briefumschlag undJJ ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-macht
nachgewiesen wird und die be-vollmächtigte Person nicht mehr als
vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor
Empfang-nahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf
Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.Bei der
Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem
Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Er
kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben
werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise
1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
gestellt oder Ein-
spruch gegen die Richtigkeit oder Voll-ständigkeit des
Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die in diesem
Zusammenhang angegebenen, perso-nenbezogenen Daten zur Bearbeitung
des Antrages bzw. des Einspruchs ver-arbeitet, § 16 und § 19 der
Landeswahl-ordnung.Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins
gestellt oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung ei-nes
Wahlscheins und/oder für die Ab-holung des Wahlscheins mit
Briefwahl-unterlagen ausgestellt, so werden die in diesem
Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten zur Bear-beitung
des Antrages beziehungsweise zur Prüfung der Bevollmächtigung
ver-arbeitet, §17 Absatz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes, §§22 bis
24 der Landes-wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des
Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-tigte bei
der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung des
Be-vollmächtigten für die Beantragung ei-nes Wahlscheins bzw. die
Berechtigung für den Empfang des Wahlscheins und der
Briefwahlunterlagen zu prüfen, §23 Absatz 1 Satz 6, §24 Absatz 6
der Lan-deswahlordnung. Die Gemeinde führt Verzeichnisse über
erteilte Wahlscheine, §24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein
Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, §24 Absatz 8
Satz 1 der Landeswahl-ordnung, sowie ein Verzeichnis über die
Bevollmächtigten und die an sie ausge-händigten Wahlscheine, §24
Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.
2. Sie sind nicht verpflichtet, die perso-nenbezogenen Daten
bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in
das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerver-zeichnis
und des Antrages auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die
Erteilung bzw. Aushändigung des Wahlscheins und der
Briefwahlunterlagen an einen Bevollmächtigten ist ohne die Angaben
nicht möglich.
3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen,
personenbezogenen Da-ten ist die oben genannte Gemeinde. Die
Kontaktdaten des behördlichen Da-tenschutzbeauftragten sind:
Stadtverwaltung PirnaDatenschutzbeauftrageAm Markt 1 / 201796
Pirna
4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung
ins Wähler-verzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen
das Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahl-scheins ist
Empfänger der personenbe-zogenen Daten der
Kreiswahlleiter.Postanschrift: Landratsamt Sächsische
Schweiz-OsterzgebirgeKreiswahlleiterSchloßhof 2 / 401796 Pirna
5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der
Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über erteilte
Wahlscheine, des Verzeich-nisses über für ungültig erklärte
Wahl-scheine und des Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und
die an sie ausge-händigten Wahlscheine verarbeiteten,
personenbezogenen Daten richtet sich nach §78 Absatz 3 der
Landeswahl-ordnung: Wählerverzeichnisse, Wahl-scheinverzeichnisse,
Verzeichnisses über für ungültig erklärte Wahlscheine und
Verzeichnisse der Bevollmächtigten sind nach Ablauf von sechs
Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht der
Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes
Wahlprüfungsverfah-ren etwas anderes anordnet oder sie für die
Strafverfolgungsbehörde zur Ermitt-lung einer Wahlstraftat von
Bedeutung sein können.
6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus-setzungen stehen Ihnen
folgende Rech-te zu:JJ Recht auf Auskunft über Sie betref-
fende, personenbezogene Daten (§2 Absatz 4 Sächsisches
Datenschutz-durchführungsgesetz, Artikel 15
Datenschutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Berichtigung der Sie
betreffenden, unrichtigen, perso-nenbezogenen Daten (§ 2 Absatz
4 Sächsisches Datenschutzdurch-führungsgesetz, Artikel 16
Daten-schutz-Grundverordnung)JJ Recht auf Löschung personenbe-
zogener Daten (§ 2 Absatz 4 Säch - sisches
Datenschutzdurchführungs-
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
-
19
Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
gesetz, Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)JJ Recht auf
Einschränkung der Verar-
beitung personenbezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches
Daten-schutzdurchführungsgesetz, Artikel 18
Datenschutz-Grundverordnung)
Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
Vorschriften, insbeson-dere durch die Vorschriften über das Recht
auf Einsichtnahme in das Wähler-
verzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des
Sächsischen Wahlge-setzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der
Landeswahlordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und
Beschwerde gegen das Wählerver-zeichnis, § 19 der
Landeswahlordnung.
7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbei-tung der Sie
betreffenden, personenbe-zogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt,
können Sie Beschwerden an den Sächsi-
schen Datenschutzbeauftragten richten.Postanschrift: Sächsischer
DatenschutzbeauftragterPostfach 12 00 1601001 DresdenE-Mail:
[email protected]
Pirna, 31.07.2019
Klaus-Peter HankeOberbürgermeister
Wahlbekanntmachung der erfüllenden Gemeinde Pirna im namen der
Mitgliedsgemeinde Dohma
1. Am 1. September 2019 findet die Wahl zum 7. Sächsischen
Landtag statt.Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in 2 allgemeine Wahl-bezirke
eingeteilt.Wahlbezirk 101: OT Dohma und Goes; Kindergarten Dohma,
Weinleite 29Wahlbezirk 102: OT Cotta; Turnhalle Cotta, Cotta A Nr.
25In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der
Zeit vom 29. 07.2019 bis 11.08.2019 übersandt worden sind, sind der
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte
zu wählen hat.Der Briefwahlbezirk 35 wird das Brief-wahlergebnis
für die Gemeinde Dohma ab 18:00 Uhr mit ermitteln. Dazu tritt der
Briefwahlvorstand ab 15:00 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe
zusammen. Der Briefwahlbezirk befindet sich im Rathaus – Trausaal
(Erdgeschoss), Am Markt 1 / 2, 01796 Pirna.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetra-gen
ist. Die Wähler haben die Wahlbenach-richtigung und ihren
Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die
Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt
wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimm-zettel ausgehändigt. Jeder
Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstimme. Das
Stärkever-
hältnis der Parteien im Sächsischen Landtag errechnet sich nur
aus der An-zahl der Listenstimmen.Der Stimmzettel enthält jeweils
unter fortlaufender Nummera) für die Wahl im Wahlkreis die Na-
men der Direktbewerber der zuge-lassenen Kreiswahlvorschläge,
bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der
Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwendet, auch
diese, bei an-deren Kreiswahlvorschlägen außer-dem das Kennwort und
rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die
Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien,
sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils
die Namen der ersten fünf Bewerber der zuge-lassenen Landeslisten
und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die
Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Direktstimme in der Weise ab, dass er auf
dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes
Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wel-chem
Bewerber sie gelten soll, und sei-ne Listenstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kennt-lich
macht, welcher Landesliste sie gel-ten soll.Der Stimmzettel muss
vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem
besonderen Nebenraum ge-
kennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht
fotogra-fiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im An-schluss an die Wahlhandlung
erfol-gende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öf-fentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne
Beeinträchtigung des Wahl-geschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,a) durch
Stimmabgabe in einem belie-
bigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahlteilnehmen.Wer durch Briefwahl wählen will,
muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen
amtlichen Wahlum-schlag sowie einen amtlichen Wahl-briefumschlag
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
ver-schlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
so recht-zeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben
werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahl-recht nur einmal und nur
persönlich ausüben (§ 13 Absatz 4 des Sächsi-schen
Wahlgesetzes).Wer unbefugt wählt oder sonst ein
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pirna
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-
20
Nr. 15 / 19 · Pirnaer Anzeiger
unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei-führt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und
3 des Strafgesetzbuches).
Pirna, 31.07.2019
Klaus-Peter HankeOberbürgermeister
ende der öffentlichen Bekanntmachungen
www.pirna.de/wahl
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Freie Plätze für deutsch-ukrainisches JugendprojektVolksbund
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. sucht Teilnehmer für Workcamp
in Ternopil und Dresden
Wir suchen DICH! Als Teilnehmer des deutsch-ukrainischen
Jugendaustauschs vom 25. August bis zum 10. September 2019
engagierst du dich aktiv für den Frieden. Im Zentrum des
diesjährigen Sonderprojekts des Volksbundes stehen Gedenkorte, die
an bewegende Ereignis-se der deutschen und ukrainischen Ge-schichte
– vom Ersten Weltkrieg bis hin zum aktuellen Ukrainekonflikt –
erinnern. Die Teilnehmer des Workcamps unter-stützen den Erhalt der
Gedenkstätten als Mahnmal für den Frieden, beschäftigen sich mit
europäischer Geschichte und tau-schen sich mit gleichaltrigen
Jugendlichen aus dem Partnerland aus. Daneben erwar-tet die
Jugendlichen ein spannendes und vielseitiges Programm, bei dem der
Spaß nicht zu kurz kommt. Anmeldungen sind bis zum 4. August 2019
beim Landesver-band Sachsen möglich. Weitere Informati-onen und das
Anmeldeformular sind auf www.volksbund.de/sachsen/workcamps zu
finden. Das Projekt wird gefördert durch Mittel des Auswärtigen
Amts.„Kriegsgräber sind die großen Prediger des Friedens.“ Dieses
Zitat Albert Schweit-zers verdeutlicht das Potential von
Kriegs-gräberstätten als Ort der internationalen Begegnung.Der
erste Teil der Begegnung findet im westukrainischen Ternopil statt.
Hier liegt der thematische Schwerpunkt auf dem Ersten Weltkrieg, an
den eine Kriegsgrä-berstätte erinnert, die von den Jugendli-chen
wiederhergerichtet werden soll. Aus-flüge führen die Gruppe nach
Lwiw und
Kiew, bevor es für den zweiten Teil ge-meinsam nach Deutschland
geht. In Dres-den und Umgebung beschäftigen wir uns hauptsächlich
mit den Spuren des Zweiten Weltkrieges. Unter anderem ist ein
Work-shop in Zeithain geplant, wo sich eines der größten
Kriegsgefangenenlager befand, in dem besonders viele sowjetische
Gefange-ne ihr Leben verloren. Den Abschluss bil-det ein
mehrtägiger Aufenthalt in Berlin.
Informationen zum Workcamp im Überblick
JJ Was? Deutsch-ukrainisches Workcamp: Gräber der Weltkriege –
Prediger des FriedensJJ Wann? 25.08. bis 10.09.2019JJ Wo? Ternopil,
DresdenJJ Wer? Jugendliche aus der Ukraine und
aus Deutschland im Alter von 18 bis 26 JahrenJJ Kontakt:
Jan Immer (Freiwilligendienstleistender im Bereich
Politik)E-Mail [email protected] 0351 31437-0Volksbund Deutsche
Kriegsgräber- fürsorge e.V., Landesverband SachsenLoschwitzer
Straße 52 a, 01309 Dresden
Ausgewählte Programmpunkte
JJ 25.08. Abfahrt in die UkraineJJ 26.08. Ankunft in Lwiw,
Kennenlernen,
EinführungsworkshopJJ 28.08. bis 31.08. Aufenthalt in Terno-
pil, Arbeitseinsätze auf der deutschen Kriegsgräberstätte
JJ 31.08. bis 03.09. Aufenthalt in Kiew, Besuch Maidan,
Gedenkstätte Babyn JarJJ 05.09. Besuch Militärhistorisches
Muse-
um DresdenJJ 06.09. Workshop und Arbeit auf der
Gedenkstätte Ehrenhain ZeithainJJ 08.09. bis 10.09. Aufenthalt
in Berlin,
Besuch des Bundestages, Besuch Bend-lerblock, Abreise der
Ukrainischen Teil-nehmer
Über den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräber-fürsorge e. V. ist eine
gemeinnützige, hu-manitäre Organisation, die im staatlichen Auftrag
Kriegsgräberstätten überwiegend im europäischen Ausland anleg