Nr. 3 / September 2017 1 T+R info September 2017 Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Sehr geehrte Leserin Sehr geehrter Leser Die Digitalisierung ist Gesprächsthema mancher Diskussionsrunde und beherrscht zunehmend auch die Schlagzeilen der Fach- und Tagespresse. So steht auch die klassische Treuhanddienstleistung vor wesentlichen Änderungen. Das Hauptthema der vorliegenden Ausgabe widmet sich den Herausforderungen, welche die Digitalisie- rung im Bereich von Rechnungswesen und dazugehörender Software stellen werden. Dabei wird das mögliche Szenario einer Cloud-Lösung dargestellt. Der praktische Tipp behandelt die stralose Selbstanzeige im Lichte des automatischen internationalen Informationsaustauschs (AIA). Der AIA ist mit den EU-Staaten sowie mit zahlreichen anderen Staaten (u.a. Kanada, Norwegen, Australien, Japan, usw.) vereinbart worden und ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Der Beitrag geht insbesondere auf die Möglichkeit und die Konsequenzen der stralosen Selbstanzeige ein und erläutert das Spannungsfeld zwischen besagter stralosen Selbstanzeige und dem AIA. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre! Ihre T+R AG In dieser Ausgabe Digitalisierung im Finanz- und Rechnungswesen 2 Einzug der Digitalisierung Der praktische Tipp 5 Die stralose Selbstanzeige im Lichte des automatischen internationalen Informationsaustauschs T+R AG 6 Öfnungszeiten Weihnachten/Neujahr Personelles 6 Herzlich willkommen Dienstjubilare Veranstaltungen 6 MWST-Kurse 2017 Veranstaltungen 2018 Am 12. Februar 2017 wurde die Unterneh- menssteuerreform III (USR III) vom Stimmvolk abgelehnt. In rekordverdächtigem Tempo hat nun die Verwaltung ein Nachfolgeprojekt aufgegleist, wobei der Projektname Unterneh- menssteuerreform III durch den neuen Titel «Steuervorlage 17» (SV 17) abgelöst wurde. Auch nach Änderung der Verpackung bleibt der Inhalt weitgehend identisch. Ziel der SV 17 ist, dass das Projekt diesmal politisch breiter abgestützt ist, damit es nicht wieder Schif- bruch erleidet. Gegenüber der USR III fehlt in der SV 17 die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Diese war insbe- sondere von den Kantonen bekämpft worden. Das wohl gewichtigste Zugeständnis an die Gegner der USR III ist aber die Erhöhung der Teilbesteuerung auf Dividenden qualiizieren- der Beteiligungen. Die Vernehmlassungsvorla- ge sieht vor, dass Dividenden zukünftig min- destens zu 70 % besteuert werden müssen (Bund und Kanton). Heute liegt die Höhe der Teilbesteuerung auf Kantonsebene zwischen 35 % und 70 %, beim Bund bei 60 % bzw. 50 % (Geschäftsvermögen). Die Abschafung der kantonalen Steuer- status ist auch in der SV 17 enthalten. Als Kompensationsmassnahmen zu Gunsten der Unternehmen stehen die Patentbox und der erhöhte Abzug für Auslagen für Forschung und Entwicklung zur Verfügung, grundsätzlich in ähnlicher Form wie schon bei der USR III. Die sogenannte Entlastungsbegrenzung wurde hingegen von 80 % auf 70 % reduziert. In der USR III wurde der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer auf 21.2 % erhöht, in der SV 17 aber auf 20.5 % reduziert. Diese Verschlechterung für die Kantone dürfte poli- tische Diskussionen auslösen. Die Vernehmlassung endet am 6. Dezem- ber 2017. Die Verwaltung plant, dem Bundesrat die Botschaft im Frühjahr 2018 zu unter- breiten, gefolgt von den parlamentarischen Verhandlungen. Ein Inkrafttreten erscheint frühestens auf 2020 realistisch. Steuervorlage 17 in der Vernehmlassung
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Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung, In ...Geschäftsbereich Wirtschaftsberatung Hauptthema Yanik Fuhrimann Sachbearbeiter Treuhand Geschäftsbereich Wirtschaftsberatung
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Nr. 3 / September 2017
1T+R info September 2017
Periodische Informationen über Wirtschaftsberatung,
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Sehr geehrte Leserin
Sehr geehrter Leser
Die Digitalisierung ist Gesprächsthema
mancher Diskussionsrunde und beherrscht
zunehmend auch die Schlagzeilen der
Fach- und Tagespresse. So steht auch die
klassische Treuhanddienstleistung vor
wesentlichen Änderungen. Das Hauptthema
der vorliegenden Ausgabe widmet sich den
Herausforderungen, welche die Digitalisie-
rung im Bereich von Rechnungswesen und
dazugehörender Software stellen werden.
Dabei wird das mögliche Szenario einer
Cloud-Lösung dargestellt.
Der praktische Tipp behandelt die stralose
Selbstanzeige im Lichte des automatischen
internationalen Informationsaustauschs
(AIA). Der AIA ist mit den EU-Staaten sowie
mit zahlreichen anderen Staaten (u.a.
Kanada, Norwegen, Australien, Japan, usw.)
vereinbart worden und ist seit dem
1. Januar 2017 in Kraft. Der Beitrag geht
insbesondere auf die Möglichkeit und die
Konsequenzen der stralosen Selbstanzeige
ein und erläutert das Spannungsfeld
zwischen besagter stralosen Selbstanzeige
und dem AIA.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der
Lektüre!
Ihre T+R AG
In dieser Ausgabe
Digitalisierung im Finanz-
und Rechnungswesen 2
Einzug der Digitalisierung
Der praktische Tipp 5
Die stralose Selbstanzeige im Lichte des
automatischen internationalen
Informationsaustauschs
T+R AG 6
Öfnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Personelles 6
Herzlich willkommen
Dienstjubilare
Veranstaltungen 6
MWST-Kurse 2017
Veranstaltungen 2018
Am 12. Februar 2017 wurde die Unterneh-
menssteuerreform III (USR III) vom Stimmvolk
abgelehnt. In rekordverdächtigem Tempo
hat nun die Verwaltung ein Nachfolgeprojekt
aufgegleist, wobei der Projektname Unterneh-
menssteuerreform III durch den neuen Titel
«Steuervorlage 17» (SV 17) abgelöst wurde.
Auch nach Änderung der Verpackung bleibt
der Inhalt weitgehend identisch. Ziel der SV 17
ist, dass das Projekt diesmal politisch breiter
abgestützt ist, damit es nicht wieder Schif-
bruch erleidet.
Gegenüber der USR III fehlt in der SV 17 die
zinsbereinigte Gewinnsteuer. Diese war insbe-
sondere von den Kantonen bekämpft worden.
Das wohl gewichtigste Zugeständnis an die
Gegner der USR III ist aber die Erhöhung der
Teilbesteuerung auf Dividenden qualiizieren-
der Beteiligungen. Die Vernehmlassungsvorla-
ge sieht vor, dass Dividenden zukünftig min-
destens zu 70 % besteuert werden müssen
(Bund und Kanton). Heute liegt die Höhe der
Teilbesteuerung auf Kantonsebene zwischen
35 % und 70 %, beim Bund bei 60 % bzw. 50 %
(Geschäftsvermögen).
Die Abschafung der kantonalen Steuer-
status ist auch in der SV 17 enthalten. Als
Kompensationsmassnahmen zu Gunsten der
Unternehmen stehen die Patentbox und der
erhöhte Abzug für Auslagen für Forschung und
Entwicklung zur Verfügung, grundsätzlich in
ähnlicher Form wie schon bei der USR III. Die
sogenannte Entlastungsbegrenzung wurde
hingegen von 80 % auf 70 % reduziert.
In der USR III wurde der Anteil der Kantone an
der direkten Bundessteuer auf 21.2 % erhöht,
in der SV 17 aber auf 20.5 % reduziert. Diese
Verschlechterung für die Kantone dürfte poli-
tische Diskussionen auslösen.
Die Vernehmlassung endet am 6. Dezem-
ber 2017. Die Verwaltung plant, dem Bundesrat
die Botschaft im Frühjahr 2018 zu unter-
breiten, gefolgt von den parlamentarischen
Verhandlungen. Ein Inkrafttreten erscheint
frühestens auf 2020 realistisch.
Steuervorlage 17 in der Vernehmlassung
Digitalisierung im Finanz- und Rechnungswesen
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Beat KienerPartner, Mitglied des Verwaltungsratesdipl. WirtschaftsprüferGeschäftsbereich Wirtschaftsberatung