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Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer
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Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Apr 06, 2015

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Edsel Booz
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Page 1: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Pensionssicherungsreform 2003

Leitfaden für Unternehmer

Page 2: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Inhalt 1. Vorzeitige Alterspension 2. Übergangsgeld3. Pensionsberechnung4. Beitragswesen5. Lohnnebenkosten6. Altersteilzeit

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1. Vorzeitige Alterspension • schrittweise Anhebung der Altersgrenze ab

1.7.2004– um 4 Monate pro Jahr – bis 2017

• verschiedene ausgenommene Personengruppen

• Härteausgleichsfonds

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Ausgenommene Personengruppen

Personen, die • 2003 die Anspruchsvoraussetzungen für die

vorzeitige Alterspension erfüllen oder• unter die „Hacklerregelung“ fallen oder• einer vor dem 1.4.2003 wirksam gewordenen

Altersteilzeitvereinbarung unterliegen

Vorzeitige Alterspension

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Anspruchsvoraussetzungen • Erfüllung der Wartezeit:

– 240 Beitragsmonate oder– 240 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360

Kalendermonate • lange Versicherungsdauer:

– 420 Beitragsmonate oder– 450 Versicherungsmonate

• keine aufrechte Pflichtversicherung • entsprechendes Alter

Ausgenommene Personengruppen

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„Hacklerregelung I“ Lange Beitragszeitregelung• Pensionsantritt 60./55. Lebensjahr:

– Geburt vor 1.1.1947 (Männer)– Geburt vor 1.1.1952 (Frauen)

• Vorliegen von – 540 Beitragsmonaten (Männer)– 480 Beitragsmonaten (Frauen)

Ausgenommene Personengruppen

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„Hacklerregelung II“ Lange Beitragszeitregelung• Pensionsantritt 61,5./56,5. Lebensjahr:

– Geburt nach 31.12.1946, vor 1.7.1948 (Männer)– Geburt nach 31.12.1951, vor 1.7.1953 (Frauen)

• Vorliegen von – 540 Beitragsmonaten (Männer)– 480 Beitragsmonaten (Frauen)

Ausgenommene Personengruppen

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„Hacklerregelung III“ SchwerarbeiterregelungPensionsantritt 60./55. Lebensjahr:• Geburt nach 31.12.1946, vor 1.1.1959 (Männer)• Geburt nach 31.12.1951, vor 1.1.1964 (Frauen)• Körperlich und psychisch belastende Arbeit• Vorliegen von

– 540 Beitragsmonaten (Männer)– 480 Beitragsmonaten (Frauen)

Ausgenommene Personengruppen

Page 9: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Härteausgleichsfonds

für Personen • mit Stichtag ab 1.1.2004,• die von besonderen Härten betroffen sind

aber: Kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen!

Vorzeitige Alterspension

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2. Übergangsgeld • frühestmögliches Anfallsalter für vorzeitige

Alterspension bei Arbeitslosigkeit (Rechtslage 2003) in den Jahren 2004 bis 2006

• Arbeitslosigkeit mindestens 52 Wochen in den letzten 15 Monaten

• keine neue Beschäftigung trotz intensiver Bemühungen

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3. Pensionsberechnung

• tief greifende Änderungen ab 1.1.2004 durch– Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes,– Kürzung des Pensionsprozentsatzes und – Erhöhung der Abschläge

• ausgenommene Personengruppen• Abfederungsmaßnahmen

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Ausgenommene Personengruppen

• Personen, die 2003 die Anspruchsvoraussetzungen für die vorzeitige Alterspension erfüllen

Pensionsberechnung

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Durchrechnungszeitraum

• derzeit: 180 Beitragsmonate

• Verlängerung um 12 Beitragsmonate / Jahr

• bis 480 Beitragsmonate im Jahr 2028

Pensionsberechnung

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Pensionsprozentsatz

• bisher: für je 12 Versicherungsmonate Pensionsprozentsatz 2%, maximal 80%

• ab 1.1.2004: Reduktion des Pensionsprozentsatzes um 0,04 / Jahr

• ab 1.1.2009: 1,78%

Pensionsberechnung

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Reduktion des Pensionsprozentsatzes

im Jahr Pensionsprozentsatz

2004 1,96%

2005 1,92%

2006 1,88%

2007 1,84%

2008 1,80%

Pensionsprozentsatz

Page 16: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Abschläge

• bisher: 3% / Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme der Pension

• ab 1.1.2004: 4,2% / Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme der Pension

• maximale Reduktion der Pension: 15%

Pensionsberechnung

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Abfederungsmaßnahmen

• verstärkte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

• begünstigte Berechnung bei „Hacklerregelungen“

• Höherversicherung bei Erwerbstätigkeit neben Pensionsbezug

• Vergleichsrechnung/ Verlustdeckelung

Pensionsberechnung

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Kindererziehungszeiten • Reduktion des Durchrechnungszeitraumes um

maximal 36 Monate / Kind• fixe Bemessungsgrundlage für

Kindererziehungszeiten: – Einzelrichtsatz der Ausgleichszulage (2003: € 643,54)– Jährliche Anhebung um 2% bis zum Jahr 2028 – Gesamterhöhung bis zum Jahr 2028 daher 50%

Abfederungsmaßnahmen

Page 19: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

„Hacklerregelungen“ „Hacklerregelung“ I• Pensionsprozentsatz 2%• Anstieg Bemessungszeit

12 Beitragsmonate / Jahr• Vorsicht: Verschärfte Abschlagsregelung!

4,2% pro Jahr – berechnet vom Zeitpunkt, ab dem nach neuer Rechtslage eine vorzeitige Alterspension in Anspruch genommen werden könnte

Abfederungsmaßnahmen

Page 20: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

„Hacklerregelungen“ „Hacklerregelung“ II• Pensionsprozentsatz gestaffelt• Anstieg Bemessungszeit

12 Beitragsmonate / Jahr• Vorsicht: Verschärfte Abschlagsregelung!

4,2% pro Jahr, maximal 14,7% – berechnet vom Zeitpunkt, ab dem nach neuer Rechtslage eine vorzeitige Alterspension in Anspruch genommen werden könnte

Abfederungsmaßnahmen

Page 21: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

„Hacklerregelungen“

„Hacklerregelung“ III• neue Pensionsberechnung• Pensionsprozentsatz gestaffelt• Vorsicht: Verschärfte Abschlagsregelung!

4,2% pro Jahr – berechnet vom Zeitpunkt, ab dem nach neuer Rechtslage eine vorzeitige Alterspension in Anspruch genommen werden könnte

Abfederungsmaßnahmen

Page 22: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

„Hacklerregelungen“ „Hacklerregelungen“ II und III

Abfederungsmaßnahmen

im Jahr Pensionsprozente

2007 2

2008 1,95

2009 1,90

2010 1,85

2011 1,78

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Erwerbstätigkeit neben Pensionsbezug

• bisher: Beitragszahlung, aber keine Erhöhung der Pension

• ab 1.1.2004: Beitragszahlung führt zu Höherversicherung

• Höherversicherungsbeitrag ab dem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Tätigkeit folgt

Abfederungsmaßnahmen

Page 24: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Verlustdeckelung

• für jede Pension ab 1.1.2004, die von der Pensionsreform betroffen ist

• Pension maximal 10% niedriger als Vergleichspension nach alter Rechtslage

Abfederungsmaßnahmen

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4. Beitragswesen

• Erhöhung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage um € 30 (2004: voraussichtlich € 3.450)

• Sonderbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende in der Gründerphase

Page 26: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Sonderbeitragsgrundlage

• Erhöhung der Beitragsgrundlage um die finanzbehördlich als Betriebsausgaben anerkannten Investitionen

• für die ersten 3 Kalenderjahre der gewerblichen Tätigkeit

• über Antrag des Gewerbetreibenden

Beitragswesen

Page 27: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

5. Lohnnebenkosten

• Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten für ältere Dienstnehmer

• einheitlicher Krankenversicherungs-beitrag ab 1.1.2004 für Arbeitnehmer

• neue Berechnung des Malus

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Senkung der Lohnnebenkosten

Wegfall von:• Arbeitslosenversicherungsbeitrag• Unfallversicherungsbeitrag• Zuschlag nach dem IESG• Dienstgeberbeitrag zum FLAGabhängig vom Alter der betroffenen MitarbeiterErsparnis: 12,6% an Dienstgeberbeiträgen!

Lohnnebenkosten

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Alter der betroffenen Mitarbeiter

Vollendetes Alter

Männer Frauen

ALV-Beitrag 58. Lebensjahr 56. Lebensjahr

UV-Beitrag 60. Lebensjahr 60. Lebensjahr

IESG-Zuschlag 60. Lebensjahr 60. Lebensjahr

DB zum FLAG 60. Lebensjahr 60. Lebensjahr

Senkung der Lohnnebenkosten

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Krankenversicherungsbeitrag

Arbeiter (A1) Angestellte (D1)

DN DG Gesamt DN DG Gesamt

3,9% 3,5% 7,4% 3,7% 3,7% 7,4%

Lohnnebenkosten

Page 31: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Malus • ab vollendetem 50. Lebensjahr 20% • 1. Erhöhung:

– für je 3 weitere Lebensmonate +15% bis maximal 260%,

– für je 3 weitere Lebensmonate ab Vollendung des 56. Lebensjahres -15% bis mindestens 80%

• 2. Erhöhung:– für jedes vollendete Jahr, das 10 Jahre Dauer des

Dienstverhältnisses übersteigt, 2%, maximal 30%

Lohnnebenkosten

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6. Altersteilzeit

• keine Änderung für vor dem 1.4.2003 abgeschlossene Vereinbarungen

• Übergangsbestimmungen für zwischen 1.4.2003 und 31.12.2003 abgeschlossene Vereinbarungen

• Neuregelung für Vereinbarungen ab 1.1.2004

Page 33: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Vereinbarung vor dem 1.4.2003

• Vorliegen arbeitsvertraglicher Voraussetzungen

• Vorliegen sozialrechtlicher Voraussetzungen für den Bezug des Altersteilzeitgeldes

• Sozialrechtliche Anpassungsmaßnahmen

Altersteilzeit

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Arbeitsvertragliche Voraussetzungen

• Reduktion der Normalarbeitszeit in einer Bandbreite von 40% bis 60% (Blockzeit uneingeschränkt möglich!)

• Lohnausgleich von 50% der Differenz zwischen altem und neuem Entgelt

• Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der ursprünglichen Normalarbeitszeit

• Anspruch auf Abfertigung alt auf Basis der ursprünglichen Arbeitszeit

Vereinbarung vor dem 1.4.2003

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SozialrechtlicheVoraussetzungen

• Mindestantrittsalter: – Frauen: vollendetes 50. Lebensjahr– Männer: vollendetes 55. Lebensjahr

• 15 Jahre arbeitslosenversicherungs-pflichtige Beschäftigung in den letzten25 Jahren

Vereinbarung vor dem 1.4.2003

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Altersteilzeitgeld

• Ersatz des zusätzlichen Aufwandes durch– den Lohnausgleich– die SV-Beiträge auf Basis der ursprünglichen

Normalarbeitszeit

Grenze: ASVG-Höchstbeitragsgrundlage!• Anspruchsdauer: maximal 6,5 Jahre

Vereinbarung vor dem 1.4.2003

Page 37: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Anpassungsmaßnahmen

als Pensionsantrittsalter gilt weiter für:

• Männer 61,5. Lebensjahr

• Frauen 56,5. Lebensjahr

Vereinbarung vor dem 1.4.2003

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Vereinbarung zwischen 1.4. und 31.12.2003

• Vorliegen arbeitsvertraglicher Voraussetzungen wie bisher

• Vorliegen sozialrechtlicher Voraussetzungen für den Bezug des Altersteilzeitgeldes wie bisher

• Sozialrechtliche Anpassungsmaßnahmen

Altersteilzeit

Page 39: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Anpassungsmaßnahmen • einvernehmliche Verlängerung der Altersteilzeit

bis zum geänderten frühestmöglichen Pensionsantrittsalter möglich

• wenn keine Verlängerung nach Ablauf der Altersteilzeit, Gewährung von Übergangsgeld möglich – in Höhe des um 25% erhöhten Grundbetrages des

Arbeitslosengeldes– zuzüglich allfälliger Familienzuschläge

Vereinbarung zwischen 1.4. und 31.12.2003

Page 40: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Vereinbarung ab 1.1.2004

• strengere arbeitsvertragliche Voraussetzungen als bisher

• strengere sozialrechtliche Voraus-setzungen für den Bezug des Altersteilzeit-geldes

• sozialrechtliche Anpassungsmaßnahmen• Antragstellung nur 3 Monate rückwirkend

Altersteilzeit

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ArbeitsvertraglicheVoraussetzungen

Teilzeitbeschäftigte• Beschäftigung mit 80% der gesetzlichen /

kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit • Mindestdauer dieser Beschäftigung vor

Altersteilzeit – 1 Jahr– bei Betriebswechsel 3 Monate

Vereinbarung ab 1.1.2004

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ArbeitsvertraglicheVoraussetzungen

Blockzeit

• nur mehr zulässig bei Einstellung einer Ersatzkraft während der Freizeitphase

• kurze, unvermeidliche Unterbrechungen der Beschäftigung der Ersatzkraft erlaubt

Vereinbarung ab 1.1.2004

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SozialrechtlicheVoraussetzungen

Mindestantrittsalter • ab 1.1.2004: Anhebung der vollendeten

50 Jahre (Frauen) / 55 Jahre (Männer) um 6 Monate pro Kalenderjahr

• ab 1.1.2013: 5 Jahre vor Erreichung des jeweiligen Mindestalters für eine Alterspension

Vereinbarung ab 1.1.2004

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SozialrechtlicheVoraussetzungen

Antrittsalter bei

im Jahr Frauen Männer

2004 50 Jahre 6 Monate 55 Jahre 6 Monate

2005 51 Jahre 56 Jahre

2006 51 Jahre 6 Monate 56 Jahre 6 Monate

2007 52 Jahre 57 Jahre

2008 52 Jahre 6 Monate 57 Jahre 6 Monate

2009 53 Jahre 58 Jahre

2010 53 Jahre 6 Monate 58 Jahre 6 Monate

2011 54 Jahre 59 Jahre

2012 54 Jahre 6 Monate 59 Jahre 6 Monate

2013 55 Jahre 60 Jahre

Vereinbarung ab 1.1.2004

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SozialrechtlicheVoraussetzungen

Anwartschaft• 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige

Beschäftigung in den letzten 25 Jahren• Anrechnung bestimmter anwartschaftsbegründender

Zeiten (z.B.: krankenversicherungspflichtige Zeiten nach Ende der Arbeitslosenversicherungspflicht)

• Rahmenfristerstreckung des Zeitraumes von 25 Jahren um Kinderbetreuungszeiten bis zum 15. Lebensjahr

Vereinbarung ab 1.1.2004

Page 46: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Altersteilzeitgeld

Anspruchsdauer• 2004 bis 2012 abhängig von Altersteilzeit-

Antrittsalter und Pensionsalter (Zeitraum dazwischen)

• ab 2013 (nur mehr) 5 Jahre

Vereinbarung ab 1.1.2004

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Altersteilzeitgeld

Höhe• 100%

– bei Einstellung einer Ersatzkraft– keine Dienstgeberkündigung in Zusammenhang mit

der Altersteilzeitvereinbarung

• 50%– keine Einstellung einer Ersatzkraft

Vereinbarung ab 1.1.2004

Page 48: Pensionssicherungsreform 2003 Leitfaden für Unternehmer.

Altersteilzeitgeld

Einstellung einer Ersatzkraft

zusätzlich und nicht nur vorübergehend

• eine zuvor arbeitslose Person über der Geringfügigkeitsgrenze oder

• ein Lehrling

Vereinbarung ab 1.1.2004

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Altersteilzeitgeld Blockzeit - Varianten

Arbeitsphase Freizeitphase Anspruch auf Altersteilzeitgeld

Ersatzkraft Ersatzkraft 100%

keine Ersatzkraft Ersatzkraft Arbeitsphase 50%

Freizeitphase 100%

Ersatzkraft keine Ersatzkraft kein Anspruch

keine Ersatzkraft keine Ersatzkraft kein Anspruch

Vereinbarung ab 1.1.2004