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Der ABC-Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften an Einsatz-stellen, an denen Gefahren durch A-, B- und / oder C-Gefahrstoffe erkennbar sind oder vermutet werden.
Die Feuerwehr hat sich ihrerseits zur Vorbereitung einer Brandbekämpfung über die Bereiche zu informieren, in denen mit A-Gefahrstoffen umgegangen wird.
* Zahl der Inhaber von Genehmigungen nach § 7 Strahlenschutzverordnung
Gesamt 289*
Medizin (einschl. Forschung und Lehre) 38Forschung und Lehre 30Industrie und gewerbliche Wirtschaft 195Sonstige ( z.B. Behörden ) 26
Verwender A-Gefahrstoffe (LSA, Stand: 2011)*
Radioaktive Stoffe und Materialien werden im täglichen Leben zu den unter-schiedlichsten Zwecken eingesetzt.
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern.
Die Ziffern weisen im allgemeinen auf folgende Gefahren hin:
Gefahrnummer- Allgemeine Bedeutung
22
88
99
33
44
55
66
77
Entweichen von Gas durch Druck oder chemische ReaktionEntweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger StoffEntzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester StoffEntzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
Giftigkeit oder AnsteckungsgefahrGiftigkeit oder Ansteckungsgefahr
RadioaktivitätRadioaktivität
ÄtzwirkungÄtzwirkung
an 1. Stelle: - verschiedene gefährliche Stoffean 2. Oder 3. Stelle: - Gefahr einer spontanen heftigen Reaktionan 1. Stelle: - verschiedene gefährliche Stoffean 2. oder 3. Stelle: - Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
- Verdoppelung einer Ziffer bedeutet die Zunahme der entsprechenden Gefahr- wird die Gefahr von einer Ziffer ausreichend angegeben, wird der Ziffer eine Null hinzugefügt- Ist der Gefahrnummer ein X vorangestellt, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser- Einige Ziffernkombinationen besitzen eine besondere Bedeutung
- Verdoppelung einer Ziffer bedeutet die Zunahme der entsprechenden Gefahr- wird die Gefahr von einer Ziffer ausreichend angegeben, wird der Ziffer eine Null hinzugefügt- Ist der Gefahrnummer ein X vorangestellt, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser- Einige Ziffernkombinationen besitzen eine besondere Bedeutung
Tankfahrzeuge, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Spezialfahr-zeuge oder -container für die ein Kennzeichen für erwärmte Stoffe (z.B. Bitumen) vorgeschrieben ist, müssen
im Falle der Fahrzeuge an beiden Längsseiten und hinten und
im Falle der Container, Tankcontainer und ortsbeweglichen Tanks an allen vier Seiten
mit folgendem Kennzeichen versehen sein:
Das Kennzeichen hat die Form eines Dreiecks mit einer Seitenlänge von mindestens 250 mm und ist rot dargestellt.
Transporte/ Einsätze mit terroristischemHintergrund
Transporte
Bei Einsätzen im Zusammenhang mit Transporten ABC-Gefahrstoffe ist zunächst wie bei Einsätzen in Bereichen derGefahrengruppe II zu verfahren.
Einsätze mit terroristischem Hintergrund
Bei Ereignissen, bei denen der Einsatz von Kampfstoffen oder von ABC- Gefahrstoffen ähnlicher Eigenschaften vermutet werden, ist grundsätzlich wie bei der Gefahrengruppe III zu verfahren.
Dekon-Stufe I: Not-Dekontamination von Personen (Not-Dekon)
Sofort ab dem Einsatz des ersten Trupps im Gefahren-bereich sicherzustellen! Notwendig z.B. bei Beschädigung der Schutzausrüstung, bei Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel oder bei Ver-letzungen, die sofort behandelt werden müssen.
Dekon-Stufe II: Standard-Dekontamination
Sie ist bei jedem ABC-Einsatz unter persönlicher Sonderaus-rüstung (z.B. CSA, KSA) sicherzustellen.
Dekon-Stufe III: Erweiterte Dekontamination im ABC-EinsatzIst anzuwenden bei Dekon-Maßnahmen für eine größere Anzahl von Personen und/oder starker oder schwer löslicher Verschmutzung.
Das nachfolgende Stufenkonzept gilt für die Personendekontamination.
• Eine Not- Dekon muss ab Einsatzbeginn möglich sein!
• Der Dekon- Platz muss grundsätzlich spätestens 15 Minuten nach der ersten PA-Beatmung der eingesetzten Trupps betriebsbereit sein.
Zur Menschenrettung kann der Einsatzleiter Ausnahmen zulassen.
• Besteht die Gefahr einer Kontamination der eingesetzten Trupps, so dürfen Kräfte im Gefahrenbereich erst eingesetzt werden, wenn die Dekontamination am Einsatzort ( mind. Dekon- Stufe II ) gewährleistet ist.
• A- und B- Dekon sind deutlich weniger zeitkritisch als C- Dekon!
• Eine Dekon- Einheit ist zu alarmieren, sobald ein ABC-Einsatz unter persön-licher Sonderausrüstung (z.B. Einsatz von CSA/ KSA) abzusehen ist.
• Ordnungsbehörden, Verwaltungsgemeinschaft / Einheits-gemeinde, Landkreis
• Umweltbehörden, Gesundheitsbehörden, SachgebieteBrandschutz/Katastrophenschutz Landkreis
• Wasserwirtschaftsbehörden• Energieversorgungsunternehmen• Kampfmittelräumdienste• Amt für Verbraucherschutz (Gewerbeaufsicht)• Werkfeuerwehren • TUIS und Flüssiggassicherheitsdienst• fachkundige Personen von betroffenen Einrichtungen
(Strahlenschutzbeauftragte, Strahlenschutzverantwortliche,ermächtigte Ärzte, Leiter nach Gentechnikgesetz, Gefahr-gutbeauftragte u.a.)
Fachliche Beratung (Beispiele)
Für ABC-Einsätze sollen Fachberater in der Feuerwehr zur Verfügung stehen!
Kontamination = Verunreinigung der Oberflächen von Lebewesen, des Bodens, von Gewässern und Gegenständen mit ABC-Gefahrstoffen.
Grundsatz:
Eine Kontamination ist zu vermeiden, Eine Kontamination ist zu vermeiden, zumindest ist sie so gering wie zumindest ist sie so gering wie mmöögg--lichlich zu halten!zu halten!
Eine Kontaminationsverschleppung Eine Kontaminationsverschleppung ist zu verhindern.ist zu verhindern.
Jede gefJede gefäährliche Einwirkung von Strahlungsenergie ist so hrliche Einwirkung von Strahlungsenergie ist so gering wie mgering wie mööglich zu halten.glich zu halten.
Jede gefJede gefäährliche Einwirkung von mechanischer Energie ist hrliche Einwirkung von mechanischer Energie ist zu verhindern.zu verhindern.
Bei der Erkundung des Schadenereignisses ist eine frühe Feststellung von Art, Eigenschaft und Menge der beteiligten ABC-Gefahrstoffe sowie ihre Aus-wirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt von entscheidender Bedeutung.
Zur Informationsgewinnung wird folgendes Stufenkonzept angewendet:
Nutzung von Info-Möglichkeiten ( eigene Wahrnehmungen, Info-Quellen, Gefahrstoffnachweis an der Einsatzstelle).
Es ist zu beachten, dass die Fahrzeuge einsatzfähig und ungefährdet bleiben. Bei unklarer Lage ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m zum gemeldeten Objekt einzuhalten.
Bei ABC-Einsätzen ist außerdem besonders zu beachten:
• möglichst mit dem Wind anfahren,
• auf Windrichtungsänderungen achten,
• Fahrzeuge in Abhängigkeit vom Stoff nicht in Senken aufstellen,
• auf Gefälle im Gelände achten und
• Fahrzeuge nicht im Gefahrenbereich aufstellen.
Stehen Fahrzeuge im Gefahrenbereich, so gelten diese bis zum Nachweis des Gegenteils als kontaminiert und dürfen den Gefahrenbereich nicht verlassen.
Erstmaßnahmen und ergänzende Maßnahmen können von ABC-Einsatzkräften getroffen werden und sind in der Regel bei allen ABC-Gefahrenlagen zuerst einzuleiten, z.B.:
• Verhaltensanweisungen an gefährdete Personen geben;
• Einsatzkräfte schützen;
• Dekontamination/ Desinfektion vorbereiten;
• Brandbekämpfung im Gefahrenbereich vorbereiten;
• Informationen über den Gefahrstoff einholen;
• Fachkundige Personen (bei Gefahrengruppe III) und sachver-
Aufräumarbeiten- Durchführung nur im Rahmen der Gefahrenabwehr.- Belange der Spurensicherung sind möglichst zu beachten.
Übergabe der Einsatzstelle/ des Gefahrenbereichs- Freigabe grundsätzlich nicht von der Feuerwehr.- Übergabe immer an die zuständige Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt).
Ausrüstung- Kontaminierte Ausrüstungsgegenstände sind in geeigneter Weise zu ver-packen und zu kennzeichnen (z.B. mit einer Kontaminationsanhängekarte).
- Über eine fachgerechte Reinigung oder Entsorgung ist zu entscheiden.
Bedarfsweise Überwachung der Einsatzkräfte im ABC-EinsatzBesondere Vorkommnisse (z.B. Verletzungen, Einwirkung durch Inkorporation, Kontamination oder gefährlicher Einwirkung von außen) sind zu dokumen-tieren und mindestens 30 Jahre aufzubewahren.
Eine Abwehr ist nur möglich, wenn die Gefahr bekannt ist.
Bis nicht zweifelsfrei feststeht, um welchen ABC-Gefahrstoff es sich handelt, müssen sich die einsatztaktischen und einsatztechnischen Maßnahmen nach der größten Gefahr richten.