Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 1 BLA I BLA II Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede Kontakt: Tel.: 0049 (0)4262 / 9547-0 Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70 E-Mail: [email protected]www.bressel-lade.de Die Bressel und Lade Maschinenbau GmbH ist ständig bemüht ihre Produkte zu verbessern und weiterzuentwickeln. Deshalb sind Änderungen gegenüber den Abbildungen und Beschreibungen dieser Dokumentation vorbehalten. Ein Anspruch auf Änderung der bereits gelieferten Maschinen kann daraus nicht abgeleitet werden. Technische Angaben. Maße und Gewichte sind unverbindlich. Irrtümer vorbehalten. Inhaltsverzeichnis: Kapitel Thema Seite 1. Sicherheitshinweise 2 2. Bestimmungsgemäße Verwendung 2 3.1. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I 4 3.2. Beschreibung der erhöhten Arbeitsplattform BLA I E 5 3.3. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA I mit Hubeinrichtung HE 16 6 3.4. Beschreibung der Arbeitsplattform BLA II 7 3.5. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattform 7 4. Gefahren bei der Verwendung 8 5. Gefahren bei der Wartung 9 6. Vorgaben zum Trägergerät 9 7. Kennzeichnung der Arbeitsplattform 13 8. Montage / Demontage der Arbeitsplattform 14 9. Handhabung und Verhalten während des Betriebes 14 10. Verhalten im Störungsfall 15 11. Wartung und Pflege 15 12. Prüfungen 17 13. Vordruck für Prüfbuch 18 14. Konformitätserklärungen 20 15. EG-Baumusterprüfbescheinigungen 24 16. Verwendete Komponenten – Mechanische Parallelführung Beispiele 26 17. Verwendete Komponenten – Hydraulische Parallelführung Beispiele 28
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Original-Betriebsanleitung Arbeitsplattform BLA · BLA I BLA II Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede Kontakt: Tel.:
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Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 1
BLA I BLA II
Hersteller der Arbeitsplattform: Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 4
3. Beschreibung der Arbeitsplattform
3.1. Arbeitsplattform BLA I
Die Arbeitsplattform BLA I ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Kon-
struktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech
ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts)
ermöglicht das Ausrichten der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt
vor Quetschverletzungen. Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden
(je eine Person). Ein umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform
heraus. Der Anbau erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Breite: 1300 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 850 mm
Gewicht: 185 kg (Euro Aufnahme)
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes
[Zeichnung: BLA I Ausstattung mit Schutzbügel]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
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3.2. Erhöhte Arbeitsplattform BLA I E
Die Arbeitsplattform BLA I E ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Kon-
struktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech
ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.
Der Aufstieg erfolgt mittels einer Einstiegsleiter.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten
der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.
Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein
umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau
erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Breite: 1300 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 850 mm
Gewicht: 305 kg (Radlader Aufnahme)
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes + 800mm
[Zeichnung: BLA I E Ausstattung mit Schutzbügel]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
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3.3. Arbeitsplattform BLA I mit Hubeinrichtung HE 16
Die Arbeitsplattform BLA I und die Hubeinrichtung HE 16 ist eine
Stahlkonstruktion. Geschützt wird die Konstruktion durch einen Dickschichtlack in
Warnfarbe RAL 2011. Das Bodenblech ist ein witterungsbeständiges Aluminium-
Riffelblech mit Wasserablauföffnungen.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten
der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.
Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein
umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau
erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Die Hubeinrichtung ist hydraulisch betätigt und ermöglicht das
Ausheben der Arbeitsplattform um weitere 1600mm.
Breite: 1300 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 850 mm
Gewicht: 440 kg
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes zuzüglich 1600mm
[Zeichnung: BLA I Ausstattung mit Hubeinrichtung HE 16]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
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3.4. Arbeitsplattform BLA II
Die Arbeitsplattform BLA II ist eine Stahlkonstruktion. Geschützt wird die
Konstruktion durch einen Dickschichtlack in Warnfarbe RAL 2011. Das
Bodenblech ist ein witterungsbeständiges Aluminium-Riffelblech mit
Wasserablauföffnungen.
Die Tür schließt und verriegelt selbsttätig. Eine Dosenlibelle (Bild rechts) ermöglicht das Ausrichten
der Arbeitsplattform. Ein umlaufender Anfahrschutz aus Rundstahl schützt vor Quetschverletzungen.
Die 2 Anschlagpunkte dürfen nur für Rückhaltesysteme verwendet werden (je eine Person). Ein
umlaufender Durchtrittschutz verhindert das Abrutschen aus der Arbeitsplattform heraus. Der Anbau
erfolgt über die Schnellwechselaufnahme des Trägergerätes.
Breite: 2400 mm
Höhe: 1100 mm
Tiefe: 1000 mm
Gewicht: 345 kg
Tragkraft: 250 kg (max. 2 Personen + Werkzeug)
Hubhöhe: Entspricht der Hubhöhe des Trägergerätes
[Zeichnung: BLA II]
[Zeichnung: Anordnung der Beschilderung]
3.5. Sonderausstattungen für die Arbeitsplattformen:
- Hartholzkantenschutz
(benötigt bei Einsatz
einer Motorsäge in der
Arbeitsplattform)
- Oberer Schutzbügel schraubbar
mit Wellgitter geschlossen
(benötigt bei Arbeiten mit Gefährdung des Arbeits-
plattformpersonals durch Quetschung z.B.
unter Hallendecken)
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4. Gefahren bei der Verwendung
Beeinträchtigungen der folgenden Punkte können die Personen und Umwelt gefährden. Die
Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise führt zum Verlust jeglicher Schadenersatzansprüche.
o Sichere formschlüssige Aufnahme und Verriegelung der Arbeitsplattform /
Hubgerüst / Ladeeinrichtung
o Standfestigkeit des Trägergerätes
o Steifheit der Federung
o Ordnungsgemäßer Luftdruck und Zustand der Reifen am Trägergerät
o Einhalten der maximalen Traglasten
o Standfeste, ebene und tragende Aufstellfläche mit max. 5° Neigung
o Maximale Verfahrgeschwindigkeit zur Positionierung 1 km/h
o Keine ruckartigen Bewegungen beim Verfahren
o Unvorschriftsmäßig ballastiertes Trägergerät
o Radstand und Spurweite
o Funktion der gesperrten, bzw. gedrosselten Funktionen
Betriebsanleitungen des Trägergerätes und des evtl. Ladeeinrichtungsherstellers beachten!
Die Tür zur Arbeitsplattform schließt selbsttätig. Durch den federbelasteten
Schließmechanismus besteht Klemmgefahr.
Durch Verlust der Federspannung oder durch langsames Heranführen der Tür zum Anschlag
kann die Tür nicht ordnungsgemäß verriegeln. Wenn die Verriegelung nicht ordnungsgemäß
erfolgt, besteht Absturzgefahr.
Beim Ausheben der Arbeitsplattform aufmerksam auf eventuelle Anstoßpunkte achten. Es
dürfen sich keine Körperteile oder Werkzeuge ausserhalb der Grundfläche der
Arbeitsplattform befinden. Es besteht ebenfalls Quetschgefahr bei Objekten, die sich oberhalb
der Arbeitsplattform befinden (z.B. Äste, Balken, etc.). Hier muß mit besonderer Vorsicht
gearbeitet werden. Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen ist ein oberer Schutzbügel
erforderlich, um das Einquetschen unter Decken und Dächern zu verhindern.
Unbefugte dürfen sich nicht im Gefahrenbereich der Arbeitsplattform aufhalten.
Gegebenenfalls ist die Arbeit umgehend zu unterbrechen und der Gefahrenbereich zu
räumen.
Es ist ausreichend Sicherheitsabstand zu unter Spannung stehenden Teilen und Freileitungen
einzuhalten.
Nennspannung bis 1 kv - Mindesabstand 1 m Nennspannung über 1 kv bis 110 kv - Mindesabstand 3 m Nennspannung über 110 kv bis 220 kv - Mindesabstand 4 m Nennspannung über 220 kv bis 380 kv - Mindesabstand 5 m Bei unbekannten Spannungen - Mindesabstand 5 m
Die Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen ist generell verboten!
Achten Sie immer auf vorschriftsmäßige Schutzkleidung in der Arbeitsplattform. Die für die
jeweilige Arbeit geeignet ist. Dieses ist durch eine Betriebsanweisung zu regeln.
Die Anleinösen dürfen nur für Rückhaltesysteme und jeweils nur von einer Person genutzt
werden.
Bei Nichtbeachtung können schwere gesundheitliche Schäden auftreten.
Anschließende EG-Baumusterprüfung durch DEKRA EXAM mit Prüfberichtsnummer _____________
durchgeführt am: ___________________
Erste Prüfplakette ausgestellt am: ____________ durch den Sachverständigen: _________________
Nach Inbetriebnahme der Arbeitsplattform faxen Sie dieses Datenblatt an die Firma Bressel
und Lade Maschinenbau GmbH. Fax: 0049 (0)4262 / 9547-70
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Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 19
Prüfbuch Bressel und Lade Arbeitsplattform BLA
-Prüfbericht (siehe auch Betriebsanleitung – Vorgaben zum Trägergerät)
(Mindestens einmal jährlich in Kombination mit Trägergerät durch Sachkundigen, z.B. Fachwerkstatt,
durchführen lassen)
Seriennummer: BLA ___ / __________ Datum: ________________
Stimmen die Angaben des Deckblattes mit den vorgefundenen überein? o – ja / o – nein
Wenn nein, dann besteht Gefahr, daß die Kombination nicht zugelassen ist. Dies muß unbedingt
geprüft werden. Vor der Klärung darf die Kombination auf keinen Fall weiter verwendet werden.
Prüfung: Ja Nein
Die Arbeitsplattform und die optionale Hubeinrichtung sind optisch im einwandfreien Zustand. (Rost, Schweißnähte, Beulen, Risse, etc.)
Die Einstiegstür zur Arbeitsplattform schließt zuverlässig automatisch.
Die Dosenlibelle in der Arbeitsplattform ist im einwandfreien Zustand.
Sämtliche Verriegelungsteile der Schnellwechselaufnahme arbeiten einwandfrei und sind gegen versehentliches Entriegeln gesichert.
Das Trägergerät befindet sich im guten Allgemeinzustand.
Die Parallelführung arbeitet einwandfrei, nach Sperrung der Kippfunktion kann kein Einfluß auf die Kippfunktion genommen werden. (Abweichung max. +/-5°)
Die Forderungen zur Standsicherheit sind weiterhin erfüllt? (Ausgeschäumte Reifen, Sperrbare Pendelachsen, Niveauausgleich, Heckgewicht)
Die Hub- und die Senkgeschwindigkeit liegt zuverlässig unterhalb 0,4m/sek.
Alle installierten Ventile zur Leitungsbruchsicherung sind vorhanden (bei hydraulischer Parallelführung Rückschlagventile an den Kippzylindern)
Die Notabsenkung am Trägergerät arbeitet fehlerfrei (bei Hubhöhen über 7,5m)
Ein betriebsbereites Set Funkgeräte ist vorhanden (bei Hubhöhen über 7,5m)
Sämtliche Stellteile zur Bedienung der Arbeitsplattform sind selbstzurückstellend, sobald sie losgelassen werden.
Alle sicherheitsrelevanten Kennzeichnungen an Sicherheitseinrichtungen, Stellteilen und Arbeitsplattform sind vorhanden und gut erkennbar.
Die Prüfplakette ist noch nicht abgelaufen.
Sämtliche Sicherheitseinrichtungen, Ventile, Schläuche und Leitungen sind im einwandfreien Zustand.
Wenn Rückhaltesysteme vom Betreiber vorgeschrieben sind, sind diese vorhanden und im einwandfreien Zustand? (Wenn nicht vorgeschrieben, rechte Felder leer lassen)
Der Holzkantenschutz (Option) ist noch ausreichend vorhanden.
Die Führungsrollen des Hubgerüstes (Option) liegen an den Führungsschienen an.
Sollte auch nur ein Punkt mit „Nein“ beantwortet worden sein. Darf die Plattform vor Behebung des
Mangels nicht weiter betrieben werden.
Sonstige festgestellte Mängel oder Hinweise: _______________________________________
Neue Prüfplakette mit neuem Prüfdatum: ________________ (max. 1 Jahr) vergeben.
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14. Konformitätserklärungen
EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Name und Anschrift des Herstellers:
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH
Hauptstraße 21
27374 Visselhövede OT. Schwitschen
Germany
Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:
Arbeitsplattform Typ BLA I (mit Erhöhung BLA I E)
auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
entspricht.
Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage
A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C018/11
(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß
Betriebsanleitung vorgenommen wurden.
Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
umgebaut oder verändert wurde.
Angewandte harmonisierte Normen:
DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:
DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen
TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten
BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede
Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum
Kennung der Benannten Stelle: 0158
Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C018/11
Visselhövede, den 08.11.2011
Bernd Cordes (Betriebsleiter)
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 21
EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Name und Anschrift des Herstellers:
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH
Hauptstraße 21
27374 Visselhövede OT. Schwitschen
Germany
Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:
Hubeinrichtung Typ HE 16 für Arbeitsplattform Typ BLA I
auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
entspricht.
Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage
A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C088/11
(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß
Betriebsanleitung vorgenommen wurden.
Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
umgebaut oder verändert wurde.
Angewandte harmonisierte Normen:
DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN 982:2011 Sicherheitstechnische Anforderungen an fluidtechnischen Anlagen und deren Bauteile – Hydraulik
DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:
DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen
TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten
BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH Hauptstr. 21 D-27374 Visselhövede
Name und Anschrift der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH Dinnendahlstr. 9 D-44809 Bochum
Kennung der Benannten Stelle: 0158
Baumusterprüfbescheinigung-Nr: ZP/C088/11
Visselhövede, den 08.11.2011
Bernd Cordes (Betriebsleiter)
Original-Betriebsanleitung – Arbeitsplattform BLA Bressel und Lade Maschinenbau GmbH, Hauptstr. 21, D-27374 Visselhövede, www.bressel-lade.de
Druckdatum: 18.01.2018 Version: 2.0 22
EG-Konformitätserklärung entsprechend der EG-Richtlinie 2006/42/EG
Name und Anschrift des Herstellers:
Bressel und Lade Maschinenbau GmbH
Hauptstraße 21
27374 Visselhövede OT. Schwitschen
Germany
Hiermit erklären wir in alleiniger Verantwortung, daß das Produkt:
Arbeitsplattform Typ BLA II
auf das sich diese Erklärung bezieht, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
entspricht.
Diese Erklärung hat nur Gültigkeit, wenn die Kombination im Anhang inklusive Anlage
A (und bei zusätzlichen Ladeeinrichtungen auch Anlage B) zum Zertifikat ZP/C087/11
(DEKRA EXAM, Bochum) gelistet ist und sämtliche Umrüstungen gemäß
Betriebsanleitung vorgenommen wurden.
Diese Erklärung verliert Ihre Gültigkeit, wenn das Produkt ohne Zustimmung des Herstellers
umgebaut oder verändert wurde.
Angewandte harmonisierte Normen:
DIN EN 349:1993 + A1:2008 Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857:2008 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen
Berücksichtigte Normen und Technische Regeln:
DIN EN 280:2001 + A2:2009 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit - Prüfungen
TR 8 der landw. Berufsgenossenschaft Einsatz von Arbeitsplattformen an landwirtschaftlichen Trägergeräten
BGI 872 der Berufsgenossenschaft Bau Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Ladern.