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Online-Marketing & Recht Das müssen Sie im B2B-Marketing wissen, um Abmahnungen zu vermeiden! Innovation Day 2015 Viamedici 29.09.2015
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Online-Marketing & Recht - Die 3 wichtigsten Tipps im B2B-Marketing

Feb 10, 2017

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Online-Marketing & Recht Das müssen Sie im B2B-Marketing wissen, um Abmahnungen zu vermeiden! Innovation Day 2015 Viamedici 29.09.2015

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Unsere Rechtsanwälte

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Kerstin Heiß Fachanwältin für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Florian Decker Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Matthias Rosa Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)

. Joachim Decker Rechtsanwalt Richter a. D

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Unsere Kompetenzen

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Download der Präsentation unter…

http://de.slideshare.net/RESMEDIA

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TIPP Nr. 1 Keine Werbemails ohne vorheriges Einverständnis des Adressaten!

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Frage

Sie haben einen laufenden Kontakt zu einem Interessenten. Dürfen Sie ihm Ihr Mailing zuschicken?

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Antwort: Leider nein!

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E-Mail-Marketing

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Bei fehlender Einwilligung kann abgemahnt werden!

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E-Mail-Marketing

Abmahnung Private/Gewerbliche

Abmahnung Mitbewerber, Wettbewerbszentrale …

§§ 823, 826, 1004 BGB §§ 7, 8 UWG

Unterlassung

Schadenersatz

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Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale usw. können direkt wettbewerbsrechtlich gegen den Versender vorgehen

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Unzulässige Werbemails

Grundsatz: § 7 UWG Unzumutbare Belästigungen (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […] Nr. 3 bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. ©

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Ausnahme nach § 7 III UWG: Zulässigkeit von Mails ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung

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Unzulässige Werbemails

… ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn 1. die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder

Dienstleistung vom Kunden erhalten UND 2. die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder

Dienstleistungen verwendet wird UND 3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat UND 4. der Kunde bei Erhebung der Adresse auf Verwendung und

Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.

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TIPP Nr. 2 Fremde Marken im Suchmaschinenmarketing nur nutzen, wenn Sie sich rechtlich auskennen!

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Frage

Sie sind „Porsche“ und möchten bei Google AdWords das Keyword „Mercedes“ buchen. Dürfen Sie das?

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Antwort: Klares Jein!

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Suchmachinen-Marketing

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Google AdWords und Anzeigen

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Suchmaschinen-Marketing

Grundsatz: Unternehmen dürfen bei GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die mit einer fremden Marke identisch oder verwechselbar sind, werben, solange die Marke nicht im Anzeigentext auftaucht (BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10). – MOST-Pralinen - sn

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Google AdWords und Anzeigen

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Suchmaschinen-Marketing

Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Fleurop“ durch einen nicht diesem Vertriebssystem angeschlossenen Blumenhändler liegt jedoch eine Rechtsverletzung durch Täuschung über die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH, Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12). – FLEUROP -

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Google AdWords und Anzeigen

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Suchmaschinen-Marketing

Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Parship“ kann auch dann eine Rechtsverletzung vorliegen, wenn der Begriff in der Anzeige nicht auftaucht, wenn diese allgemein formuliert ist und der Werbende nicht erkennbar ist (OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az: 5 U 271/11). – PARSHIP -

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Und was ist bei Metatags unzulässig?

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Suchmaschinen-Marketing

Fremde Marken im eigenen Quelltext sind unzulässig BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03 – IMPULS -

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TIPP Nr. 3 Bildrechte im Social Media Marketing immer einholen!

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Frage

Sie veranstalten einen Kunden-Event und beauftragen Ihre Mitarbeiter, laufend Fotos von der Veranstaltung in Ihren Social-Media-Kanälen zu posten. Dürfen Sie das?

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Antwort: Klares „Das kommt darauf an!“

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Social Media Marketing

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Was ist das Problem bei den meisten Fotos?

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Social Media Marketing

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Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG

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Social Media Marketing

/ Grundsatz: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

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Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG

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Social Media Marketing

/ Keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, wenn die Person als „Beiwerk“ auf dem Foto zu sehen ist:

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Recht am eigenen Bild

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Social Media Marketing

/ Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich, . WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell

erkennbar ist. . Ausnahme:

1. Person der Zeitgeschichte 2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse

/ Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.

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Letzte Frage

Sie haben die Veröffentlichungsrechte von Fotos für Ihre Webseite bei Getty Images, Fotolia …. eingekauft. Auf der Webseite haben Sie auch Social Media – Plugins zum teilen eingebaut. Dürfen Sie das?

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Antwort: Nur, wenn Sie extra die Social-Media-Rechte an den Bildern eingekauft haben!

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Nutzungsrechte an Bildern

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Social Media Marketing

/ Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen!

Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ mit Vergabe der Nutzungslizenz zum Teilen dar, einfache Veröffentlichungsrechte für das Internet reichen nicht aus (LG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2014, Az. 2 03 S 2/14).

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Haben Sie Fragen?

http://de.slideshare.net/RESMEDIA