Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Online-Marketing & Recht Die drei wichtigsten Rechtstipps für Ihr Onlinemarketing, um Abmahnungen zu vermeiden! Sternstunde für Unternehmer Worms 23.02.2016
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Online-Marketing & Recht - Die 3 wichtigsten Rechtstipps
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für InformationstechnologierechtFachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Online-Marketing & Recht
Die drei wichtigsten Rechtstippsfür Ihr Onlinemarketing, um Abmahnungen zu vermeiden!Sternstunde für UnternehmerWorms 23.02.2016
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
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Download der Präsentation unter…
http://de.slideshare.net/RESMEDIA
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TIPP Nr. 1Keine Werbemails ohne vorheriges Einverständnis des Adressaten!
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Frage
Sie haben einen laufenden Kontakt zu einem Interessenten. Dürfen Sie ihm Ihr Mailing zuschicken?
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Antwort: Klares „Das kommt darauf an!“
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E-Mail-Marketing
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phot
os -
Foto
lia
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Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale usw. können direkt wettbewerbsrechtlich gegen den Versender vorgehen
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Recht am eigenen Bild
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Social Media Marketing
/ Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung ist erforderlich,. WENN die Person im Mittelpunkt des Fotos steht und individuell
erkennbar ist. . Ausnahme:
1. Person der Zeitgeschichte2. Öffentliche Veranstaltungen und ähnliche Ereignisse
/ Erlaubnis kann auch „konkludent“, also durch Verhalten erteilt werden.
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TIPP Nr. 3Nutzungsrechte immer einholen!
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Letzte Frage Sie haben die Veröffentlichungsrechte von Fotos für Ihre Webseite bei Getty Images, Fotolia …. eingekauft. Auf der Webseite haben Sie auch Social Media – Plugins zum teilen eingebaut.
Dürfen Sie das?
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Antwort: Nur, wenn Sie extra die Social-Media-Rechte an den Bildern eingekauft haben!
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Social Media Marketing
stor
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Foto
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Nutzungsrechte an Bildern
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Social Media Marketing
/ Fotos dürfen nur dann geteilt werden, wenn dazu die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen!
Das Einbinden von Like-Buttons stellt eine „Aufforderung zum Teilen“ mit Vergabe der Nutzungslizenz zum Teilen dar, einfache Veröffentlichungsrechte für das Internet reichen nicht aus (LG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2014, Az. 2 03 S 2/14).
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Kostenlose Booklets
http://www.res-media.net/booklets
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