Öffentliches Wirtschaftsrecht I Rechtsstaatsprinzip Ass.jur. N.Nolting-Lodde
Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Rechtsstaatsprinzip
Ass.jur. N.Nolting-Lodde
Rechtsstaat
Recht vor Macht !Recht vor Macht !
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Gewaltenteilung
Funktionenverschränkung
Rechtsstaatsprinzip
Legislative Exekutive Judikative
BTagBRat
Bundes-regierung
Bundes-gerichte
RatParlament
Kommission EuGH
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit
Vorbehalt des Gesetzes
Vorrang des Gesetzes
Verwaltung ist an gesetzteNormen gebunden !
Europäische Union
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit
Vorbehalt des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Eingriffsvorbehalt
Europäische Union
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit
Vorbehalt des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Eingriffsvorbehalt
Staatliche Eingriffe in Individual-rechte bedürfen gesetzlicher
Ermächtigung
Europäische Union
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit
Vorbehalt des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Eingriffsvorbehalt
Totalvorbehalt
Europäische Union
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit
Vorbehalt des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Eingriffsvorbehalt
Totalvorbehalt
Jegliches Verwaltungshandelnbedarf einer gesetzlichen
Ermächtigung
Europäische Union
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit
Vorbehalt des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Eingriffsvorbehalt
Totalvorbehalt
Parlamentsvorbehalt
Europäische Union
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Vorrang des Gesetzes
Gesetzmäßigkeit
Vorbehalt des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetzes
Eingriffsvorbehalt
Totalvorbehalt
Parlamentsvorbehalt
Grundrechtsrelevante Maßnahmenbedürfen formell-gesetzlicher
Grundlage
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen staatliche Maßnahmen (Art.19 IV GG)
Rechtsschutz
Europäische Union
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Grundrechtskatalog im Grundgesetz
Grundrechte
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
Bestimmtheit
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
Bestimmtheit
Rechtsnormen müssen Tatbestand und Rechtsfolge klar erkennen lassen !
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
Bestimmtheit
Zulässig sind aber•Generalklauseln•Unbestimmte Rechtsbegriffe•Ermessensermächtigungen
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
Bestimmtheit
Verwaltungsakte müssen klarVerständlich sein; ungenaueFormulierungen sind unzulässig.
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Berechenbarkeit staatlichen Handelns
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Aber:
Gestaltungsfreiheit beiZukunftsmaßnahmen
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Daher:
Plangewährleistung nurbei Vertrauensschutz !
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rückwirkung
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rückwirkungzulässig bei Begünstigungen:
bei Belastungen abhängig vonVertrauensschutz
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rückwirkung
Unechte Rückwirkung:in Vergangenheit begonnen,
in Gegenwart andauernd,für Zukunft anders geregelt
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rückwirkung
Grundsatz: zulässigwegen Gemeinwohl
Ausnahme: Vertrauen Überwiegt Gemeinwohl
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rückwirkung
Echte Rückwirkung:in Vergangenheit abgeschlossen,
für Zukunft andersgeregelt
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rückwirkung
Echte Rückwirkung
Grundsatz: unzulässigwegen Vertrauensschutzes
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
BestimmtheitVorhersehbarkeit
Rückwirkung
Ausnahmen:•Ersetzung nichtiger Norm•Regelung zu erwarten•Klarstellung des Rechts•Neuregelung wegen Gemeinwohls zwingend
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
Verhältnismäßigkeit
Jedes staatliche Handelnmuss verhältnismäßig sein
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines
legitimen Zwecks ?2. Mittel zur
Zweckerreichung• Geeignet ?
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines
legitimen Zwecks ?2. Mittel zur
Zweckerreichung• Geeignet ?
Zweckerreichung muss mit Mittel möglich sein
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines
legitimen Zwecks ?2. Mittel zur
Zweckerreichung• Geeignet ?• Erforderlich
Milderes Mittel zurZweckerreichung nicht
vorhanden
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines
legitimen Zwecks ?2. Mittel zur
Zweckerreichung• Geeignet ?• Erforderlich ?• Angemessen ?
Gemeinwohlvorteileüberwiegen
Individualnachteile
Rechtsstaatsprinzip
GewaltenteilungGesetzmäßigkeitRechtsschutzGrundrechte
RechtssicherheitVerhältnismäßigkeitVerhältnismäßigkeit
VerhältnismäßigkeitPrüfungsfolge:1. Verfolgung eines
legitimen Zwecks ?2. Mittel zur
Zweckerreichung• Geeignet ?• Erforderlich ?• Angemessen ?
Gesetzgeber hat Beurteilungs- Prognosespielraum !