Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 1 von 88 Revision 00 NOWAL_PFV_D12ooTx1_00 Stand: 20.10.2014 Inhaltsverzeichnis Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 1 Einleitung................................................................................................................ 5 2 Rechtliche Grundlagen und Untersuchungsumfang ........................................... 8 2.1 Bundesnaturschutzgesetz ........................................................................................ 8 2.2 Untersuchungsumfang ............................................................................................. 9 2.3 Voraussichtliche Umweltwirkungen des Vorhabens................................................ 11 2.3.1 Baubedingte Wirkungen ....................................................................... 11 2.3.2 Anlagebedingte Wirkungen .................................................................. 12 2.3.3 Betriebsbedingte Wirkungen ................................................................ 13 3 Eingriffsdarstellung und -bilanzierung ............................................................... 15 3.1 Grundlagen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ................................................. 15 3.2 Bestands- und Eingriffsbewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ............ 21 3.2.1 Biotope und Vegetation ........................................................................ 21 3.2.2 Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion ...................................................................................... 23 3.2.3 Faunistische Sonderfunktionen ............................................................ 26 3.2.4 Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Aspekte ................................... 29 3.2.5 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und Strukturen ..................... 32 3.2.6 Sonderfunktionen des Landschaftsbildes ............................................. 33 3.2.7 Abiotische Sonderfunktionen des Naturhaushalts ................................ 34 3.2.7.1 Böden mit besonderen Wert- und Funktionselementen ........................ 34 3.2.7.2 Grund- und Oberflächenwasser mit besonderen Wert- und Funktionselementen ............................................................................. 35 3.2.7.3 Klimatische und lufthygienische Situation mit besonderen Wert- und Funktionselementen ............................................................................. 36 3.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in Biotopflächen ................. 37 3.3.1 Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................... 37 3.3.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Lebensraumfunktion............................................................................. 40 3.3.3 Bilanzierung von Einzelbäumen ........................................................... 42 3.4 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Bodenfunktionen ...... 43 3.4.1 Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................... 43
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Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 1 von 88
3 Eingriffsdarstellung und -bilanzierung ............................................................... 15
3.1 Grundlagen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung ................................................. 15
3.2 Bestands- und Eingriffsbewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ............ 21
3.2.1 Biotope und Vegetation ........................................................................ 21
3.2.2 Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion ...................................................................................... 23
3.2.4 Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Aspekte ................................... 29
3.2.5 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete und Strukturen ..................... 32
3.2.6 Sonderfunktionen des Landschaftsbildes ............................................. 33
3.2.7 Abiotische Sonderfunktionen des Naturhaushalts ................................ 34
3.2.7.1 Böden mit besonderen Wert- und Funktionselementen ........................ 34
3.2.7.2 Grund- und Oberflächenwasser mit besonderen Wert- und Funktionselementen ............................................................................. 35
3.2.7.3 Klimatische und lufthygienische Situation mit besonderen Wert- und Funktionselementen ............................................................................. 36
3.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in Biotopflächen ................. 37
3.3.1 Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................... 37
3.3.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Lebensraumfunktion ............................................................................. 40
3.3.3 Bilanzierung von Einzelbäumen ........................................................... 42
3.4 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Bodenfunktionen ...... 43
3.4.1 Bilanzierung des Eingriffs ..................................................................... 43
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4.4 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Arbeitsstreifens ....................................70
4.4.1 Ausgleichsmaßnahmen für beeinträchtigte Lebensraumfunktionen/ Wiederherstellung und Rekultivierung der Trasse .................................71
4.4.2 Biotopneuschaffung bei Rekultivierung der Trasse ...............................77
5 Suche nach Kompensationsflächen ....................................................................78
6 Ermittlung von Ersatzgeld....................................................................................79
Tab. 6 Arbeitsschritte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung gemäß Bewertungsverfahren in Niedersachsen (Niedersächsischer Städtetag 2008) ............................................................................................................. 17
Tab. 7 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion ........ 23
Tab. 8 Bewertung der Rohrlagerplätze (RLP) ............................................................... 25
Tab. 9 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna ................................................................................................................ 28
Tab. 10 Übrige besonders geschützte Arten ................................................................... 30
Tab. 11 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser .............................................................................................................. 35
Tab. 12 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft ......................................................................................................... 37
Tab. 13 Kompensationsbedarf aus dem Eingriff in die Lebensraumfunktion bezogen auf Landkreise ................................................................................................... 41
Tab. 14 Kompensationsumfang bei der Beseitigung von Bäumen .................................. 42
Tab. 15 Kompensationsbedarf durch den Eingriff in den Boden ..................................... 46
Tab. 16 Bedarf an Erstaufforstungsflächen ..................................................................... 47
Tab. 17 Übersicht Gesamt-Kompensationsumfang in Niedersachsen ............................ 48
Tab. 18 Übersicht Gesamt-Kompensationsumfang in Nordrhein-Westfalen .................... 49
Tab. 19 Zusammenstellung der Kompensationsbedarfe und Ermittlung des Ersatzgeldes in Niedersachsen.......................................................................... 80
Anhang (Tabellen)
1.1 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Eingriff in die „Biotopfunktion“, Abschnitt Nieder-sachsen (DIN A4: 2 Seiten)
1.2 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Eingriff in die „Biotopfunktion“, Abschnitt Nord-rhein-Westfalen (DIN A4: 2 Seiten)
Planunterlagen
PFV-Unterlage-Nr.
12.1 Übersichtsplan mit Blattschnitten (1 Blatt) .................................................... M. 1 : 90.000
Die Firma GASCADE beantragt die Errichtung und den Betrieb folgender Einzelmaßnah-men:
o Die Verbindungsleitung NOWAL mit einer Länge von ca. 26,8 km und einem Durchmesser DN 1200 und einer Druckstufe DP 100 bar.
o Die Errichtung einer Messanlage zwischen den Netzen der GASCADE und der OGE in Drohne.
Gemäß Netzentwicklungsplan Gas 2012 wird die Erforderlichkeit der Maßnahme „2012-083-01 Netzkopplung Drohne“ dargelegt und die GASCADE zur Umsetzung der Maß-nahme verpflichtet. Die „Netzkopplung Drohne“ besteht aus mehreren Einzelmaßnahmen und dient der Verknüpfung der Netze der Marktgebiete GASPOOL und NCG zwischen dem Leitungsknoten Rehden (NEL, MIDAL und Erdgasspeicher Rehden) und der OGE-Leitung Wardenburg-Werne in Drohne.
Die im NEP 2012 zusätzlich aufgeführten Maßnahmen zur Netzkopplung Drohne in Form der Erweiterung der Verdichterstation Rehden um eine weitere Verdichtereinheit sowie dem Bau einer zusätzlichen Messanlage in Rehden sind nicht Gegenstand dieses Plan-feststellungsverfahrens, da es sich hierbei um eine sogenannte Ausbaumaßnahme „Alt-system“ handelt, die als eigenständiges Projekt realisiert werden soll. Der bereits beste-hende Verdichter in Rehden kann auch für die NOWAL genutzt werden, da eine direkte Abhängigkeit der NOWAL von der Erweiterung des Verdichters nicht gegeben ist. Gleich-zeitig dient die geplante zusätzliche Verdichtereinheit zur Erhöhung der Transportkapazi-täten auf dem Altsystem der GASCADE, ohne dass die Errichtung der NOWAL hierfür zwingend erforderlich ist.
Die Planung der NOWAL basiert auf dem raumgeordneten Trassenkorridor der Erdgaslei-tung Achim-Rehden-Drohne (ARD). Für diese Leitungsplanung wurde im Oktober 2008 die "Landesplanerische Feststellung" erlassen, wobei die Gültigkeit bis Oktober 2013 be-grenzt war, doch durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis Oktober 2018 verlängert wurde. Die Bezirksregierung Detmold hat seinerzeit für den ca. 1,5 km langen Trassenabschnitt in Nordrhein-Westfalen auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens verzichtet. Der Trassenabschnitt von Achim bis Rehden wurde per Planfeststellungsbeschluss des LBEG im Februar 2011 ge-nehmigt und durch den Bau der Nordeuropäischen Erdgasfernleitung NEL bereits reali-siert.
Die Trassenfindung folgte dem Vermeidungsgebot, d. h. im Regelfall wurde eine Bünde-
lung der neuen Trasse mit bereits bestehenden Energieleitungs- oder Verkehrsinfra-
strukturtrassen angestrebt und umgesetzt. In Bereichen, in denen aus bautechnischen
oder naturschutzfachlichen Gründen ein Parallelverlegen unter Einhaltung der Sicher-
heitsabstände nicht möglich war, wurden alternative Trassierungen untersucht. Weitere
Details hierzu sind den Teilen A (Erläuterungsbericht) und D (UVU) der Antragsunterlagen
zum Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
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Im NEP 2012 der Bundesnetzagentur ist der Bau der Ausbaumaßnahme “Netzkopplung Drohne“ für das Jahr 2017 vorgesehen (Inbetriebnahme Oktober 2017).
Technische Angaben
Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung inklusive aller notwendigen techni-
schen Einrichtungen wie z. B. Streckenabsperrstationen im Abstand von ca. 12 - 18 Kilo-
metern.
Tab. 1 Kenngrößen der geplanten Leitung NOWAL
Kenngrößen der geplanten Leitung
Nennweite: DN 1200 (molchbar)
Gesamttrassenlänge: ca. 26,78 km; ca. 25,14 km in Niedersachsen, ca. 1,64 km in Nordrhein-Westfalen
max. zulässiger Betriebs-druck:
MOP 100 bar
Rohre: Stahlrohre gemäß DIN EN 10208
Oberirdische Anlagen: Absperrstation Lembruch (Gesamtfläche ca. 1.600 m²) Messanlage Drohne (Gesamtfläche ca. 4.000 m²)
Leitungsschutzstreifen: 10,0 m (5,0 m beiderseits der Leitungsachse)
Holzfrei zu haltender Streifen: 2,5 m beiderseits der Rohraußenkante
Rohrüberdeckung: 1 m (Regelüberdeckung)
Korrosionsschutz: passiv: durch Außenisolierung (PE-Umhüllung nach DIN 30670); aktiv: durch elektrischer Kathodenschutzanlage (KKS)
Bauzeit: 2017
Kreuzungen (Straßen/ Bahnen):
geschlossen oder offen mit Produktenrohr entsprechend den Absprachen mit den Baulastträgern bzw. Eigentümern
Kreuzungen (Graben, Fluss):
Düker mit Produktenrohr, offen eingelegt, gegen Auftrieb gesichert oder in geschlossener Bauweise entsprechend Absprachen mit Rechtsträgern
Arbeitsstreifen: 36 m auf freiem Feld, 30 m in Waldgebieten
Bei Sonderbauwerken, wie z.B. Unterpressungen von Straßen oder Bahnen bzw. anderen geschlossenen Bauverfahren, verbreitert sich der Arbeitsstreifen aufgrund der erforderlichen Baugruben und der größeren Aushubmassen, der Stellplätze für Spezialtechnik/ ggf. Wendeplätze für Fahrzeuge. Über kürzere Strecken (z.B. bei Kreuzungen von Hecken) kann der Arbeitsstreifen einge-engt werden.
Rohrlagerplätze: insgesamt 3 Rohrlagerplätze, temporäre Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (in Rehden, Lembruch, Drohne)
Abstand zu Fremdleitungen: Verlegung i.d.R. mit einem Achsabstand von 6 m zu unterirdischen Fremdlei-tungen
Abstand zu Hochspannungs-freileitungen:
i. d. R. min. 10 m zum äußeren Leiterseil
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- Einbau der Rohrleitung und anderer Materialien (z.B. Kabelleerrohre)
- Flächeninanspruchnahme durch Absperrstation (ca. 1.600 m2 ) und Messanlage (ca. 4.000 m²)
- Flächeninanspruchnahme zur Sicherung des Bestandes, Kontrolle und Instandhaltung (10 m Schutzstreifen), Trennwirkung und optische Wirkung durch baumleer zu haltenden 6,2 m breiten Streifen bei Querung von Wald-/ Gehölzflächen
- Kennzeichnung der Leitung mit Schilderpfählen (Höhe ca. 2 m)
Dauer der Wirkung: dauerhaft
Der Arbeitsstreifen wird nach dem Bau wieder rekultiviert. Durch die Wiederherstellung
von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird der Eingriff auf der Eingriffsfläche selbst
so weit wie möglich ausgeglichen. In Forstflächen kann der Wald nicht vollständig wieder
aufgeforstet werden, da im Schutzstreifen keine tiefwurzelnden Gehölze wachsen dürfen.
Doch behalten auch Schneisen weiterhin ihre forstrechtliche Waldeigenschaft.
Werden etwa Biotopstrukturen mit langfristiger Wiederherstellbarkeit beansprucht, ist eine
Kompensation nicht kurzfristig bzw. nicht vollständig gegeben. Für verbleibende, nicht
vollständig ausgleichbare Beeinträchtigungen auf dem Arbeitsstreifen werden weitere
Kompensationsmaßnahmen außerhalb der Eingriffsfläche notwendig.
Anlagebedingte Wirkungen entstehen durch die Messanlage in Drohne und durch die Ab-
sperrstation, indem die beanspruchten Flächen der bisherigen Nutzung dauerhaft entzo-
gen werden. Flächenversiegelungen treten dabei in sehr geringem Umfang auf. Nieder-
schlagswasser wird i. d. R. auf den Flächen selbst versickert.
Zu den möglichen anlagebedingten Wirkungen zählen außerdem:
• Nutzungsbeschränkung innerhalb des Schutzstreifens,
• Markierungselemente (z. B. Pfähle, Flugsichtzeichen).
Der trotz Ausgleichs- und Wiederherstellungsmaßnahmen entstehende Verlust ökologi-
scher Funktionen wird in nachfolgenden Kapiteln ermittelt und bilanziert. Dieser Verlust
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ist dann durch zusätzliche Maßnahmen im
betroffenen Naturraum zu kompensieren.
2.3.3 Betriebsbedingte Wirkungen
Es wird zu keinen Beeinträchtigungen durch den Betrieb der Leitung, kommen. Der Be-
trieb der unterirdisch verlegten Leitungen findet völlig geräusch- und emissionsfrei statt.
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betriebsbedingte Wirkfaktoren sowie Folgewirkungen:
- Kontrolle der Leitung (Begehung, Befahrung, Befliegung) - kathodischer Korrosionsschutz (Opferanoden) - Kontrolle / Wartung der Absperrstation und Messanlage - Sporadische Pflegemaßnahmen im Schutzstreifen und auf den Stationsflächen (z.B. Be-
seitigung von Gehölzaufwuchs)
Dauer der Wirkung: dauerhaft bzw. temporär begrenzt (Kontrolle und Instandhaltung)
Periodische Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen, die den vor-
handenen Belastungen (z. B. forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftungen, Flugver-
kehr) gleichzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind überwiegend für die Belange des Na-
turschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Biotop- und Artenschutzes,
ohne Relevanz.
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Erfassung und Bewertung von Biotoptypen und Biotoptypenkomplexen, Erfassung faunistischer Funktionsbeziehungen und faunistisch begründeter Biotopkomplexe einschl. streng geschützter Arten
Erfassung und Bewertung der abiotischen Landschaftsfaktoren (Boden, Wasser, Klima/ Luft) Bewertung der Wert- und Funktions-elemente besonderer Bedeutung
Prüfung, ob der Eingriff zu grundlegenden Veränderungen des Landschaftsbildes führen kann.
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Ermittlung des Eingriffs nach Art und Intensität sowie der Betroffenheit der Biotoptypen und Biotoptypenkomplexe
Ermittlung des Eingriffes nach Art und Intensität sowie der Betroffenheit des Landschaftsfaktors
Erfassung und Bewertung des Land-schaftsbildes auf der Grundlage Land-schaftsästhetischer Raumeinheiten
Ermittlung des Wertes und der Flächen-größe der betroffenen Biotoptypen/ Bio-toptypenkomplexe und Bewertung des Eingriffs
Bewertung des Eingriffs Ermittlung und Bewertung des Eingriffs nach Art und Umfang
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Prüfung von Möglichkeiten zur Vermei-dung/ Minderung der Beeinträchtigungen
Prüfung von Möglichkeiten zur Vermei-dung/ Minderung der Beeinträchtigungen
Prüfung von Möglichkeiten zur Vermei-dung/ Minderung der Beeinträchtigungen
Darstellung nicht ausgleichbarer oder in sonstiger Weise zu kompensierender unvermeidbarer Eingriffe
Darstellung nicht ausgleichbarer oder in sonstiger Weise zu kompensierender unvermeidbarer Eingriffe
Darstellung nicht ausgleichbarer oder in sonstiger Weise zu kompensierender unvermeidbarer Eingriffe
Bei nicht ausgleichbaren oder in sonstiger Weise zu kompensierenden Eingriffen: Abwägung
Bei nicht ausgleichbaren oder in sonstiger Weise zu kompensierenden Eingriffen: Abwägung
Bei nicht ausgleichbaren oder in sonstiger Weise zu kompensierenden Eingriffen: Abwägung
Bestimmung der Kompensationsmaßnah-men (Ausgleichsmaßnahmen) nach Art und Umfang auf den Eingriffsflächen
Bestimmung der Kompensationsmaßnah-men nach Art und Umfang für betroffene Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung
Bestimmung der Kompensationsmaßnah-men nach Art und Umfang für beeinträch-tigte Landschaftsbildfunktionen
Bestimmung zusätzlicher Kompensations-maßnahmen (Ersatzmaßnahmen) nach Art und Umfang durch Ermittlung der Wertdif-ferenz zwischen den Biotoptypen auf der Eingriffsfläche vor dem Eingriff und nach Durchführung von Kompensationsmaß-nahmen auf der Fläche
Darstellung des Maßnahmenumfangs zur Kompensation der Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen
Darstellung des Maßnahmenumfangs zur Kompensation der Beeinträchtigungen der abiotischen Landschaftsfaktoren
Darstellung des Maßnahmenumfanges zur Kompensation der Beeinträchtigungen der Landschaftsbildfunktionen
Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen nach Art und Umfang für die Beein-trächtigungen des Naturhaushaltes
Ermittlung der Gesamtkompensation nach Art und Umfang für Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes/ Erholung. Der Kompensationsumfang berücksichtigt gegebenenfalls eine Mehrfachfunktion der Maßnahmenflächen.
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Tab. 6 Arbeitsschritte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung gemäß Bewertungs-verfahren in Niedersachsen (Niedersächsischer Städtetag 2008)
Arbeitsschritt Merkmale Werteinstufung Berech-
nung Ergebnis
1. Ermittlung des multifunktionalen Kompensationsbedarfs
1.1 Analyse der betroffenen Biotoptypen (Funktionen allgemeiner Bedeutung)
Erfassung der Biotoptypen
gemäß v. DRACHENFELS (2004, 2012)
Wertermittlung der Biotoptypen (zur Ermittlung des multifunktionalen Kompensations-bedarfs)
Lebensraumfunktion der Biotoptypen, Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen Natürlichkeit der Biotoptypen
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II 6-stufige Skala (ohne/ sehr geringe/ geringe/ mittlere/ hohe/ sehr hohe Bedeutung)
Biotopwert der Biotop-typen „BESTAND“
Ermittlung der be-troffenen Flächen-größe des Biotoptyps pro Konfliktbereich
Eingriffsfläche innerhalb des Arbeits-streifens und der Baunebenflächen mit Wertdifferenz zwischen Aus-gangswert und Rekultivierungswert des Biotoptyps
Flächenbilanz der be-troffenen Biotoptypen „BESTAND“
1.2 Ermittlung des multifunktionalen Kompensationsbedarfs
Ermittlung des mul-tifunktionalen Kom-pensationsbedarfs
Fläche des betroffenen Biotoptyps multipliziert mit Biotopwert
Fläche x Biotopwert
Flächenwert des Ist-Zustandes
2. Ermittlung des additiven Kompensationsbedarfs
2.1 Analyse von Sonderfunktionen (Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung)
Tierarten Lebensräume der gemäß NATURA 2000 geschützten Arten (FFH-RL, V-RL) bestandsbedrohte Artenvorkommen gemäß der landesweiten Analyse und Bewertung bzw. der eigenen Faunakartierung Gebiete mit essentieller Habitatfunk-tion sensibler Arten und Arten mit großen Raumansprüchen besondere faunistische Funktions-gefüge
Beurteilung und Wertbildung ist der UVU und LBP Kap. 3.2 zu entneh-men
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungs-maßnahmen und quali-tative Vorgaben für die Kompensation
Landschaftsbild Prüfung „Naturerleben“ und „kul-turhistorische Bedeutung“, Verände-rung Landschaftstyp und landschafts-prägende Strukturen/ Elemente
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungs-maßnahmen
Abiotische Wert- und Funktionselemente
(methodische Vorgaben in Nds. Städ-tetag 2008, Kap. 3.3)
Boden: schutzwürdige Böden Beurteilung und Wertbildung ist der
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-
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lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungsmaß-nahmen und bei Funk-tionsverlust Bilanz des Kompensationsflä-chenbedarfs
Wasser: standörtliche Besonderhei-ten im Einzelfall bestimmen
Beurteilung und Wertbildung ist der UVU zu entnehmen
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungsmaß-nahmen und qualitative Vorgaben für die Kom-pensation
Klima/ Luft: klimatische und lufthy-gienische Bedeutung für umliegende Siedlungsbereiche
Beurteilung und Wertbildung ist der UVU zu entnehmen
verbal-argumentative Beurteilung der Erheb-lichkeit und Nachhaltig-keit, ggf. daraus abge-leitet Vermeidungs-/ Verminderungsmaß-nahmen
3. Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs „Eingriff ohne Rekultivierung“
Ermittlung des Kom-pensationsflächen-bedarfs „EINGRIFF“
Summe aus multifunktionalem und additivem Kompensationsflächen-bedarf für jeden Konfliktbereich und in Gesamtsumme für die jeweiligen Landkreise sowie für die betroffenen Großlandschaften
4. Ermittlung des anrechenbaren Kompensationsumfangs
„Rekultivierung des Arbeitsstreifens/ der Baunebenflächen“
Wertermittlung der geplanten Biotopty-pen (Entwicklungszeit ca. 25 Jahre)
vorgegebene Biotopwertliste trifft für die Wiederherstellung von Acker, Grünland ohne besondere Standort-eigenschaften, Gras-/ Krautfluren und Strauchbestände zu; für Baumhe-cken und Wald wird der Reku-Biotopwert reduziert
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II und Abschlag für Baumhecken und Wald
Biotopwert der Biotoptypen nach Re-kultivierung
Ermittlung des anre-chenbaren Kompen-sationsumfangs
„Rekultivierung“
Fläche des geplanten Biotoptyps multipliziert mit Reku-Biotopwert
Fläche x Reku-Biotopwert
Flächenwert des rekul-tivierten Zustandes
5. Ermittlung des „externen“ Kompensationsflächenbedarfs (Ersatzflächenbedarf)
Ermittlung des „ex-ternen“ Kompensati-onsflächenbedarfs
Flächenwert Zustand „Rekultivierung“ (Planung) minus Zustand „Eingriff“ (Bestand) pro Konfliktbereich und in Summe für Landkreise sowie Groß-landschaften
6. Ermittlung des anrechenbaren Kompensationsflächenumfangs der geplanten Ersatzmaßnahmen
Ermittlung des anre-chenbaren Kompen-sationsumfangs
„Rekultivierung“ Zustandes der Ersatzflächen
Lebensraumfunktion der Biotoptypen, Wiederherstellbarkeit der Biotoptypen Natürlichkeit der Biotoptypen
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II 6-stufige Skala (ohne/ sehr geringe/ geringe/ mittlere/ hohe/ sehr hohe Bedeutung)
Biotopwert der Bio-toptypen
„BESTAND“ im Bereich
der Ersatzmaßnahmen
Festlegung des Ziel-wertes der geplanten Biotoptypen
(Entwicklungszeit ca. 25 Jahre) der Ersatzflächen
vorgegebene Biotopwertliste trifft für die Entwicklung von Extensiv-Grünland, Gras-/ Krautfluren und Strauchbeständen zu; für Baum-hecken, Wald und besonderen Feuchtbiotopen wird der Zielbiotop-wert reduziert
Einstufung nach vorgegebener Lis-te II und Abschlag für Baumhecken, Wald und besonde-ren Feuchtbereichen
6-stufige Skala (ohne/ sehr geringe/ geringe/ mittlere/ hohe/ sehr hohe Bedeutung)
Zielwert der geplanten
Ersatzmaßnahmen
Ermittlung des anre-chenbaren Kompen-sationsumfangs
„Ersatzmaßnahmen“
Fläche des geplanten Biotoptyps multipliziert mit Zielbiotopwert der Ersatzmaßnahme
Fläche x Zielbiotop-wert der Er-satzmaß-nahme
Flächenwert der Ersatzmaßnahme
7. Gesamtbilanz und Bilanzabschluss
7.1 Zusammenstellung der Summen von Flächenwerten/ Flächengrößen für Landkreise sowie Groß-landschaften
Gegenüberstellung von
• multifunktionalem Kompensationsflächenbedarf „Eingriff ohne Rekultivierung“
• additivem Kompensationsflächenbedarf „Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung“ (meist nur Be-darf „Kompensation Bodenfunktion“)
• anrechenbarem Kompensationsumfang „Rekultivierung Arbeitsstreifen und Baunebenflächen“ (Ausgleichs-maßnahmen am Eingriffsort)
pen mit sehr geringer Bedeutung (z. B. teilversiegelter Weg) werden nicht in der Bilanzie-
rungstabelle aufgeführt.
3.2.2 Beurteilung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunk-tion
Die ausführliche Prognose der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion
im Untersuchungsraum ist in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU, siehe Teil D,
Unterlage 10, Kap. 8.4) dargestellt.
In der nachfolgenden Tabelle werden die wesentlichen Auswirkungen generalisiert aufge-
listet und beurteilt.
Tab. 7 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Biotopfunktion
Wirkung des Vorhabens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Vermin-derung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose Bewertung
baubedingt
Arbeitsstreifen, Rohrgraben,
Beseitigung der Vegetation,
Abschieben des Oberbodens
in sensiblen Bereichen Einengung des Arbeits-streifens,
im Wald 30 m breiter Ar-beitsstreifen, kein Ab-schieben des Oberbodens,
höherwertige Waldbio-tope und ältere Feld-gehölze
Teilverlust höherwertiger Waldbiotoptypen und älterer Feldgehölze durch Vergröße-rung vorhandener Schneisen oder Anlage neuer Wald-schneisen bzw. Waldrandver-lust
erheblich, nachhaltig
bauvorbereitende Arbeiten in der Winterruhe
mittelwertige Forst- und Gehölzbiotope
gering - mittelwertige jüngere Forst- und Ge-hölzbestände
Teilverlust mittelwertiger Forst- und Gehölzbiotope
Teilverlust gering – mittelwer-tiger Forst- und Gehölzbioto-pe dauerhaft innerhalb Schutz-streifen auf 6,2 m Breite kein Baumwuchs, doch Wieder-aufforstung des restlichen Arbeitsstreifens
z.T. erheb-lich, nach-haltig nur im Schutz- streifen
Arbeitsstreifen, Rohrgraben, Bau-nebenflächen
in sensiblen Bereichen Einengung des Arbeits-streifens,
temporäre Gewäs-sertrübung und Ver-schlämmung des Sohlsubstrats
gewässerschonende Bau-weise; Verminderung der Gewässertrübung durch Strohballenfilter
hochwertige Oberflä-chengewässer
temporäre Beeinträchtigung von Fließgewässern durch offene Querung
nicht oder z. T. erheb-lich, nicht nachhaltig
temporäre Ent-nahme und Einlei-tung von Wasser
Ableitung aus der Wasser-haltung durch Absetzbe-cken führen
temporäre Beeinträchtigung von Oberflächengewässern durch Einleitung und Ent-nahme von Wasser
temporäre Stoffein-träge durch Bauge-räte und mögliche Unfälle sowie Ab-schwemmung von Rohboden
in sensiblen Bereichen Einengung des Arbeits-streifens,
vorbeugende Schutzmaß-nahmen
Biotope mit hoher Empfindlichkeit gegen-über Stoffeinträgen (z. B. Feuchtbiotope, nährstoffarme Stand-orte)
durch Wassererosion auf den Rohboden-/ Bodenlagerflä-chen Verdriftung von Boden-partikeln/ Nährstoffen
Schadstoff-/ Staubeinträge in angrenzende Lebensräume
nicht erheb-lich, nicht nachhaltig
anlagebedingt
Anlage der Absperr-station und Messan-lage
(Teil- und Vollver-siegelung)
Oberfläche bleibt überwie-gend versickerungsfähig
Ackerflächen mit ge-ringer naturschutz-fachlicher Bedeutung
durch Teil- und Vollversie-gelung dauerhafter Flächen-verlust von geringwertigem Biotoptyp
nicht erheb-lich, nachhaltig
dauerhafte Verhin-derung/ Beseitigung von Baumwuchs im Schutzstreifen
----- im Bereich von Wald-/ Forstbiotopen/ Feld-gehölzen,
im Querungsbereich von Baumhecken
dauerhaft innerhalb Schutz-streifen auf 6,2 m Breite kein Wuchs tiefwurzelnder Gehöl-ze zulässig, ca. alle 10 Jahre Beseitigung von spontan ge-wachsenen Bäumen
nicht oder z. T. erheb-lich, nach-haltig
Die Verluste mittelalter und alter Wald- und Gehölzbestände sind innerhalb des Zeitrau-
mes einer Menschengeneration (ca. 25 Jahre) nicht wiederherstellbar und müssen durch
Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Dagegen lassen sich Offenlandbiotope in der
Regel innerhalb von 25 Jahren wieder herstellen. Die Funktionsverluste bei Biotoptypen,
die eine längere Entwicklungszeit brauchen oder deren Standortfaktoren durch den Ein-
griff wesentlich verändert werden, sind durch Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Bewertung der Rohrlagerplätze
Für die Zwischenlagerung der Rohre werden drei „trassennahe“ Rohrlagerplätze benötigt.
In der Planungsphase wurden bereits in Frage kommende Flächen ermittelt, die einer
Vorab-Bewertung unter Berücksichtigung umwelttechnischer und bautechnischer Kriterien
unterzogen wurden. Neben den zuvor genannten Kriterien wurden auch die logistische
Anbindung sowie die Morphologie der Flächen beurteilt. Zur Abschätzung möglicher Aus-
wirkungen der Rohrlagerplätze auf das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Viel-
falt“ wurden zunächst die Lage im Raum sowie die Betroffenheit von Schutzgebieten und
potenziellen Vogel-Rastgebieten geprüft. Des Weiteren wurde die Biotopfunktion des
Standortes und seines direkten Umfeldes im Hinblick auf vorhabensbedingte Wirkungen
beurteilt.
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Da in der Regel zum Bauabschluss mit der Rekultivierung des Arbeitsstreifens die Nut-
zungsart und der Biotoptyp wiederhergestellt werden, bleiben dauerhaft die klimatischen
und lufthygienischen Funktionen im Eingriffsbereich erhalten. Bei Querung von Waldflä-
chen und Gehölzstrukturen entsteht temporär eine geringfügige geländeklimatische Ver-
änderung. Die mikroklimatischen Auswirkungen des dauerhaft baumleer zu haltenden
6,2 m breiten Streifens gehen über die Eingriffsfläche nicht hinaus. Der restliche Arbeits-
streifen wird in der Regel wieder aufgeforstet bzw. mit Gehölzen bepflanzt. Die baube-
dingte Beeinträchtigung vom Wohnumfeld ist nur an wenigen Stellen zu erwarten und ist
zeitlich auf die Bauphase begrenzt.
Tab. 12 Bewertung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
Wirkung des Vorhabens
Möglichkeiten der Vermeidung/ Verminderung
Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des Bestandes
Auswirkungsprognose Bewertung
baubedingt und anlagebedingt
Entfernung von älteren Wald-/ Gehölzbeständen
(temporär, dauer-haft im 6,2 m brei-ten Streifen)
------ Waldgebiete und Ge-hölzstrukturen mit hoher/ sehr hoher lufthygieni-scher Ausgleichsfunktion
linearer Gehölzverlust durch Ver-breiterung vorhandener Schneisen oder durch neue Waldschneisen bzw. durch Waldrandverlust führt nur zu einer sehr eng begrenzten geländeklimatischen Veränderung ohne erhebliche Beeinträchtigung der Ausgleichsfunktion des Be-standes
nicht erheblich, nicht nachhaltig
Kfz-Emissionen, Staubverdriftung
(temporär)
Staubverminderung durch Berieselung des Fahrstreifens
Wohnumfeld temporäre Beeinträchtigung nicht erheblich, nicht nachhaltig
Aus der Eingriffsbeurteilung ergibt sich kein additiver Kompensationsbedarf für das
Schutzgut Klima/ Luft.
3.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in Biotopflächen
3.3.1 Bilanzierung des Eingriffs
Die oben dargestellte Eingriffsbeurteilung zeigt, dass folgende Bilanzierungen erforderlich
sind:
• Bilanzierung des „Eingriffs in die Lebensraumfunktion“ durch Erfassung der betroffe-
nen „Biotoptypen mit allgemeinen Wert- und Funktionselementen“ im Arbeitsstreifen
und bei Anschnitt/ Querung von Waldflächen auch der randlich beeinträchtigten Wald-
biotoptypen (siehe Kap. 3.3.2),
• Bilanzierung von betroffenen Einzelbäumen (siehe Kap. 3.3.3),
Eine separate Bilanzierung des Eingriffs in die Bodenfunktionen ist für Niedersachsen
auch bei der Inanspruchnahme von Böden allgemeiner Bedeutung auf der Grundlage des
angewandten Bewertungsverfahrens obligat erforderlich. Für Nordrhein-Westfalen ist
eine additive Bewertung dagegen nicht erforderlich, da Böden mit besonderen Wert- und
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38 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
In der Regel wird der Baumverlust am Eingriffsort oder im Umfeld des Eingriffsortes er-
setzt. Insgesamt sind als Ersatz in der Pflanzqualität StU 14 -16 cm in Niedersachsen
113 Bäume zu pflanzen.
Im Zuge von bauvorbereitenden Maßnahmen wird in Querungsbereichen von Gehölz-
strukturen ein Rückschnitt von Baumkronen vorgenommen, um ein ausreichendes
Lichtraumprofil für die Baufahrzeuge und Bewegungsraum für die Bagger zu erreichen.
Die Notwendigkeit und das Ausmaß dieser Schnittmaßnahmen kann erst im Rahmen der
Bauvorbereitung durch die ökologische Baubegleitung geregelt werden. Daraus ergibt
sich jedoch kein zusätzlicher Kompensationsbedarf.
3.4 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff in die Bodenfunktionen
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bestimmt, die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen, schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Vor-sorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Eine Betroffenheit von Funktionen besonderer Bedeutung ist danach vorzugsweise dann anzunehmen, wenn der Eingriff in für das jeweilige Schutzgut wichtigen Bereichen stattfindet. Der Boden ist als Bestandteil des Naturhaushaltes und wegen seiner vielfältigen Funktionen und Wechsel-wirkungen daher ebenfalls Gegenstand der Eingriffsregelung.
Eine grundsätzliche Betrachtung der Empfindlichkeit des Schutzgutes Boden gegenüber dem geplanten Eingriff erfolgte bereits im Rahmen der UVU. Als Datengrundlage für den Landschaftsfaktor Boden dienen die vorliegenden Kartenwerke, aus denen der Boden aufgenommen und ausgewertet wurde.
3.4.1 Bilanzierung des Eingriffs
Die Beurteilung des Bodens im Rahmen der Eingriffsbilanzierung erfolgt im Hinblick auf die im Bodenschutzgesetz definierten Funktionen. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind in Übereinstimmung mit § 2 BBodSchG insbesondere die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktion sowie deren Empfindlichkeit hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen zu ermitteln. Aus Sicht von Landschaftspflege und Naturschutz sind insbesondere seltene und stark gefährdete Böden von besonderer Bedeutung. Für die biotische Lebensraum-funktion besitzen auch Boden mit besonderen Eigenschaften als Pflanzenstandort (naß, trocken, nährstoffarm) besonderen Wert.
Dazu zählen einerseits jene Standorte, die in der UVU (vgl. Anlage 10) aufgrund ihrer hohen Biotopentwicklungsfunktion als besonders schutzwürdig eingestuft und somit als empfindlich gegenüber Verlust bewertet wurden. Zum anderen wurden in der UVU auch Böden mit hohem natürlichem Ertragspotential als besonders schutzwürdig eingestuft.
Die Funktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und als Flächen-angebot für Nutzungen unterliegt nach Bodenschutzgesetz ebenfalls der Vorsorge, ist aber im Hinblick auf Beeinträchtigungen aus naturschutzfachlicher Sicht kein Betrach-tungsgegenstand. Neben den oben genannten Kriterien ist die Qualität des Naturgutes im Sinne der Ertragsfunktion oder als Ressource zu berücksichtigen, was zur allgemeinen
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44 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Charakterisierung beiträgt, aber nicht später zur Erhöhung des Kompensationsumfanges führt.
Die Empfindlichkeit des Bodens betrifft insbesondere die Beseitigung des Bodenkörpers bzw. die Ausschaltung der Bodenfunktionen, vor allem durch Versiegelung. Dies kann im vorliegenden Vorhaben nur an den dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Flächen, somit nur an den Stationsflächen und deren dauerhaften Zufahrten, der Fall sein.
Bei zahlreichen Verfahren zur Eingriffsbilanzierung wird bei der Ermittlung der erforderli-chen Kompensation eines Eingriffs, auch aus Praktikabilitätsgründen, davon ausgegan-gen, dass der biotische Komplex als hochintegraler Ausdruck landschaftlicher Ökosyste-me natürlicherweise auch die abiotischen Wert- und Funktionselemente der anderen Schutzgüter am betroffenen Standort mit repräsentiert (Indikatorprinzip).
Das in Niedersachsen eingeführte Verfahren "Naturschutzfachliche Hinweise zur An-wendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" (1994, aktualisiert 2008), nach dem das vorliegende Vorhaben bewertet und bilanziert wird, geht dagegen explizit von einer additiven Bilanzierung des Bodens bei dauerhafter Inanspruchnahme aus. Zur Kompen-sation werden dazu feste Flächenverhältnisse festgelegt. Diese Verhältniszahlen sind nicht wissenschaftlich exakt hergeleitet, sondern "… stellen den Versuch dar, bei einem
Verzicht auf eine Einzelfallprüfung den Kompensationsumfang auf der Grundlage eines
pragmatischen angemessenen Mindeststandards zu bestimmen."
Für die Festlegung der Flächenverhältnisse wird dabei zwischen Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und Böden allgemeiner Bedeutung unterschieden. Nach den Bewertungshinweisen des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) ("Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung beim Bau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen und Erdkabeln", 2011) wird zudem unterschieden zwischen Eingriffsvorhaben, die zu ei-ner Oberflächenversiegelung führen, und durchlässigen Befestigungen (Teilversiegelung). Die Verhältnisse liegen dann zwischen 1:1 (Vollversiegelung von Böden besonderer Be-deutung) und 1:0,25 (Teilversiegelung von Böden allgemeiner Bedeutung).
Im Rahmen der UVU wurden darüber hinaus auch Böden mit einer besonderen Empfind-lichkeit gegenüber mechanischer Verdichtung, etwa beim Befahren mit zu schweren Rad-lasten, betrachtet. Eine hohe Empfindlichkeit wird insbesondere dort festgestellt, wo auf-grund geringer natürlicher Tragfähigkeit bzw. hoher natürlicher Bodenfeuchte die Gefahr einer Verdichtung besonders hoch, aber die Möglichkeit der Sanierung solcher Verdich-tungen eingeschränkt ist.
Böden mit einer besonderen Empfindlichkeit der Ertragsfunktion gegenüber mechani-schen Verdichtungen werden hier daher im Zuge der schutzgutspezifischen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen berücksichtigt (vgl. Kap. 4.3), gehen jedoch nicht in die Er-mittlung eines Kompensationsbedarfs ein. Diese Böden sind in den Plananlagen ebenfalls dargestellt.
Vom Bauvorhaben sind (s.u.) nur Böden mit Wert- und Funktionselementen von allgemei-ner Bedeutung betroffen, dies trifft nach der Auswertungskarte des LBEG (vgl. UVU) auch auf die Trassenabschnitte auf Niedermoor zu. Diese gehen daher nicht in die Ermittlung
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des Kompensationsbedarfs ein, zumal diese meist der ackerbaulichen Nutzung unterlie-gen.
In Nordrhein-Westfalen wird bei der Ermittlung des Eingriffs in den Boden und der dafür
erforderlichen Kompensation, auch aus Praktikabilitätsgründen, davon ausgegangen,
dass der biotische Komplex als hochintegraler Ausdruck landschaftlicher Ökosysteme
natürlicherweise auch die abiotischen Wert- und Funktionselemente der anderen Schutz-
güter am betroffenen Standort mit repräsentiert (Indikatorprinzip).
Nach dem Indikatorprinzip beinhalten die Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträch-
tigung der Lebensraumfunktion anhand einer Flächenaufwertung zugunsten von Vegetati-
on und Biotoptypen damit auch die Kompensation von Beeinträchtigungen der abiotischen
Standortfaktoren. Eine Extensivierung im Biotopbereich, wenn etwa eine bislang intensiv
genutzte Ackerfläche beispielsweise in Grünland umgewandelt wird, erhöht nicht nur den
Biotopwert, sondern führt zu einer Regenerierung geschädigter Bodenfunktionen. Unter
der Voraussetzung, dass die gewählten biotischen Kompensationsmaßnahmen auch ent-
sprechend geeignet sind, die Beeinträchtigungen von Wert- und Funktionselementen der
abiotischen Landschaftsfaktoren mit zu kompensieren (multifunktionale Maßnahmen),
ergibt sich für die Schutzgüter dann kein Bedarf nach zusätzlichen, also additiv nachzu-
weisenden Kompensationsmaßnahmen. Ein additiver Kompensationsbedarf ergibt sich
jedoch dann, wenn durch den Eingriff bei einem abiotischen Schutzgut Wert- und Funkti-
onselemente besonderer Bedeutung betroffen sind, die durch die multifunktionalen Maß-
nahmen der biotischen Faktoren nicht mehr mit kompensiert werden können.
Für den Abschnitt Nordrhein-Westfalen der Erdgasfernleitung NOWAL ist eine Inan-
spruchnahme von für das Schutzgut Boden wichtigen Bereichen mit Funktionen besonde-
rer Bedeutung nicht gegeben (vgl. dazu auch die Unterlage 10 UVU), vom Bauvorhaben
sind nur Standorte mit Wert- und Funktionselementen von allgemeiner Bedeutung betrof-
fen.
Die für den Abschnitt vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen erfüllen das Kriterium
der multifunktionalen Maßnahmen, da sie vor allem auf eine Nutzungsextensivierung und
(Wieder-)Herstellung extensiv zu pflegender Biotoptypen abzielen. Ein darüber hinausge-
hender Bedarf an Kompensationsmaßnahmen für das Schutzgut Boden ist nicht gegeben.
3.4.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Die Inanspruchnahme von Böden mit Funktionen besonderer Bedeutung trifft in diesem Trassenabschnitt somit nicht zu (vgl. UVU). Vom Bauvorhaben sind nur Böden mit Wert- und Funktionselementen von allgemeiner Bedeutung betroffen.
Absperrstationen an Pipelines müssen im Zuge der Eingriffsbilanz anders bewertet wer-den als die oberflächige Versiegelung durch eine Straße oder einen Hochbau. Den größ-ten Teil solcher Stationen nehmen unterirdische Rohrleitungen ein, die abschließend wie-der in einer Mächtigkeit von ca. 1 m übererdet werden. Lediglich die Bedienelemente der Armaturen treten tatsächlich oberirdisch in Erscheinung, sind von ihrer Größe her aber vernachlässigbar, ebenso der die Regeltechnik enthaltende Container. Die Bodenschicht
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46 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
wird geschottert bzw. wassergebunden befestigt, ist jedoch belebt und weist alle grund-sätzlichen Bodenfunktionen (wie Regenwasserinfiltration, Verdunstung, Puffervermögen) auf. Auch die dauerhaften Zufahrten werden in wassergebundener Bauweise mit Schot-terrasen angelegt. Die Stationsfläche wird daher über ihre Gesamtfläche entsprechend den Konventionen des Bewertungsverfahrens insgesamt als teilversiegelt bilanziert.
Zu Details des Designs der dauerhaften Bauwerke siehe auch den Erläuterungsbericht (Teil A, Unterlage 1-4).
Für alle befestigten Flächen innerhalb des Planfeststellungsabschnitts in Niedersachsen ist somit das Kompensationsverhältnis von 1:0,25 (Teilversiegelung von Böden allgemei-ner Bedeutung) anzuwenden.
Die Gesamtfläche der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen und der sich daraus ergebende Kompensationsbedarf berechnen sich wie folgt:
Tab. 15 Kompensationsbedarf durch den Eingriff in den Boden
Anlagenfläche/Zufahrt teilversiegelt
[in m²] Kompensationsverhältnis
erforderliche Ersatzfläche [in m²]
Station Lembruch (Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung)
608 0,25 152
PFA gesamt
608 152
Zusammengefasst ergibt sich für den Eingriff in den Boden ein Kompensationsflächenbe-darf von 152 m². Diese Fläche ist additiv zum Kompensationsflächenbedarf für „Eingriff in die Lebensraumfunktion“ zu kompensieren.
3.5 Eingriff in Waldflächen Bei der Querung von Waldflächen ist der Regelarbeitsstreifen 30 m breit und der Oberbo-
den wird nicht abgeschoben.
Grundsätzlich ist vorgesehen, bei der Rekultivierung des Arbeitsstreifens den gleichen
Biotoptyp wie vor dem Eingriff zu initialisieren. Bei der Querung von Gehölzstrukturen und
Wald ist jedoch zu beachten, dass ein Streifen von 2,5 m Abstand beiderseits der Lei-
tungsaußenkante (= 6,2 m oberhalb der Leitungsachse) von tiefwurzelnden Gehölzen frei
zu halten ist (Schutzmaßnahme für die Leitung). Im Wald gehen diese Flächen als Holz-
fläche faktisch verloren und müssen daher als Ersatzaufforstung an anderer Stelle nach-
gewiesen werden. Für diesen „baumleer“ zu haltenden Streifen von 6,2 m Breite wird
nach den forstrechtlichen Regelungen eine dauerhafte Waldumwandlung und für den rest-
lichen temporären Arbeitsstreifen (30 m – 6,2 m = 23,8 m) eine temporäre Waldumwand-
lung mit beantragt. Die detaillierten Darstellungen der dauerhaften und temporären Wald-
umwandlung befinden sich im Teil C, Unterlage 8.6.
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4.3 Schutzgutspezifische Vermeidungs- und Minimierungs-maßnahmen
Nachfolgend sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffes bezogen
auf die Schutzgüter aufgeführt. Es handelt sich dabei um die möglichst umfassende Liste
von Maßnahmen, aus der für den jeweiligen Einzelfall situationsbedingt Einzelmaßnah-
men ausgewählt wurden.
Daher sind diese Maßnahmen an dieser Stelle ausführlich beschrieben und erforderli-
chenfalls konkrete Größen, Maßzahlen und dergleichen angegeben. In der Planunterlage
12.2 sind die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen dann nur noch mittels eines Plan-
symbols angegeben aufgeführt.
Bei den hier dargestellten Maßnahmen sind verschiedene, im Maßnahmenblatt dann je-
weils erläuterte Maßnahmentypen vereint: Neben generell auf allen Flächen, auch ohne
Plansymbol in der Anlage, über die gesamte Trasse bzw. generell gegenüber allen ent-
sprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen geltenden Maßnahmen sind andere in Pla-
nunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
4.3.1 Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Maßnahme Nr.
P1
Maßnahme
Einzelbaumschutz
Konflikt
Wertvoller und zu erhaltender Einzelbaumbestand innerhalb des eingetragen Arbeitsstreifens und in unmittelbarem Anschluss an den Arbeitsstreifen
Maßnahmenbeschreibung
In Einzelfällen und bei technischer Umsetzbarkeit ist der Erhalt sowie der Schutz von Einzelbäu-men im und am Rande des Arbeitsstreifens vorgesehen, wobei einschlägige Richtlinien (DIN 18920 Sicherung von Bäumen und ggf. RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) Anwendung findet. Im Wurzelbereich von zu erhaltenden Bäumen dürfen keine Baumaschinen eingesetzt oder abge-stellt, keine Baumaterialien gelagert und keine Bodenanschüttungen oder -abgrabungen durchge-führt werden. Aus diesen Gründen wird der Arbeitsstreifen außerhalb des Traufbereiches von Gehölzen und Bäumen angelegt. Es ist ein Stammschutz gegen Beschädigungen der Rinde am Stamm und Wurzelhals anzulegen. Tiefhängende Äste werden hochgebunden oder fallweise gemäß ökologischer Baubegleitung aufgeastet. Bei Verdichtungen im Wurzelraum ist die betroffene Fläche ca. 5 cm tief aufzulockern. Freigelegte Wurzeln, die in den Rohrgraben hineinreichen, sind ggf. mit einem Wurzelvorhang ab-zudecken und feucht zu halten.
Lage der Maßnahme
Die Lage der zu schützenden Gehölze im Bereich des Arbeitsstreifens ist in Planunterlage 12.2 jeweils punktgenau eingetragen.
Zudem gilt der Schutz generell gegenüber Bäumen unmittelbar am Rand (außerhalb) des Arbeits-streifens, auch ohne entsprechende Eintragung in der Karte
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme vollständig vermieden.
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Beeinträchtigung der Wasservegetation • unterhalb offener Querungen von Fließgewässern oder bei Vorkommen von seltenen
submersen oder flutenden Wasserpflanzenbeständen • durch Einleitungen von Grundwasser in Fließgewässer während der Maßnahmen zur
Grundwasserhaltung, • durch Entnahme und Einleitung von Wasser zur Durchführung der Druckproben
Maßnahmenbeschreibung
Die Begleitung der Maßnahme durch eine ökologische Baubegleitung ist erforderlich.
Da bei offenen Gewässerquerungen Sedimente aufgewirbelt und eingetragen werden, kann es zur Verschlämmung und Veränderung der Sedimentstrukturen kommen. Der Einbau von Strohballenfiltern unterhalb des Eingriffsortes bei kleineren Fließgewässern mit geringer Abflussmenge kann diese Beeinträchtigungen weitgehend verhindern. Wertvolle Vegeta-tionsbestände sind zudem aus dem Querungsbereich oder im Bereich einer Überfahrt vor Baube-ginn zu entfernen und oberhalb der Querungsstelle einzubringen. Weitere spezielle Maßnahmen für das Schutzgut Wasser, die auch dem Erhalt der Vegetations-bestände dienen, sind wie folgt vorgesehen: W1: Reduzierung/ Aufteilung der Einleitmengen zur Reduzierung der hydraulischen Belastung W3: Einsatz von Klär- und Absetzbecken vor Grundwassereinleitungen zum Schutz der hydrauli-schen Belastung der Fließgewässer insbesondere bei Vorkommen FFH-relevanter Pflanzenge-sellschaften und –arten. Eine Verwirbelung von Sedimenten und der Eintrag von Schwebstoffen werden vermieden. Hier sind keine zusätzlichen Strohballenfilter notwendig. Bei Wasserentnahmen aus naturnahen Gewässern für die Druckprobe sind Filtersysteme an den technischen Einrichtungen der Ansaugstellen (Saugköpfe mit Schutzeinrichtungen) anzubringen, um die Vegetationsbestände im Einwirkbereich zu schonen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der entsprechenden Bereiche ist in Planunterlage 12.2 jeweils eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme weitgehend minimiert. Die aquatischen Vegetationsbestän-de werden geschont.
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wertvoller und vor Beeinträchtigungen zu schützender Biotopbestand in unmittelbarem Anschluss an den Arbeitsstreifen
Maßnahmenbeschreibung
An die Baustelle angrenzenden Gehölze (Hecken, Baumreihen, Feldgehölze) werden durch Baumschutzmaßnahmen nach Vorgabe einschlägiger Richtlinien (DIN 18920 Sicherung von Bäu-men, RAS-LP4, ZTV-Baumpflege) geschützt. Hierzu zählen auch allgemeine Schutzmaßnahmen des Wurzelbereichs bei Befahrungen oder Anschnitt der Wurzeln. Baustelleneinrichtungsflächen dürfen nicht in empfindlichen Biotopflächen liegen.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme vollständig vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen
Schutzgut Pflanzen/ Biotope
Maßnahme Nr.
P4
Maßnahme
Einengung des Arbeitsstreifens
Konflikt
Mögliche Gefährdungen von wertvollen Vegetationsbeständen, Lebensräumen oder Schutzgebie-ten randlich des Baufeldes
Maßnahmenbeschreibung
Geringhaltung des Eingriffs in Biotopstrukturen durch Reduzieren der Arbeitsstreifenbreiten bei offener Bauweise in Wald oder mehreren ökologisch wertvollen und sensiblen Abschnitten (z. B. im Bereich der Querung von Hecken, Baumreihen oder wertvollen Gewässern).
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte, siehe Darstellung des eingeengten Arbeitsstreifens
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme minimiert oder vermieden, die verbleibenden Auswirkun-gen gehen in die Eingriffsbilanzierung ein.
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Störung oder Tötung von Tierarten aufgrund von baulichen Eingriffen in Gewässer im Rahmen von Gewässerquerungen
Maßnahmenbeschreibung
Zum Schutz vor Verschlämmung von Lebensräumen und Entwicklungshabitaten insbesondere von Fischen (Schutzmaßnahme T1A für gefährdete Fische Anhang II FFH-RL) und Libellen (Schutzmaßnahme T1B für gefährdete Libellen Anhang II FFH-RL) sind bei Baumaßnahmen zur Querung der Gewässer u. a. Strohfilter unterhalb der Querungsstelle einzubringen. Bei Vorkom-men von FFH-relevanten oder gefährdeten Arten ist im Querungsbereich ein Abfischen (Elek-trobefischung) bzw. Absammeln von Entwicklungsstadien und Adulten und nachfolgendes Um-setzen an geeigneter Stelle im Oberlauf vorgesehen. Auch Wasserpflanzenbestände sind an den Querungsstellen vorsichtig zu entfernen und innerhalb des Grabensystems umzusetzen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Schutzmaßnahmen für aquatische Organismen ist in Planunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Die Konflikte werden durch die Maßnahme vollständig vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Tiere
Maßnahme Nr.
T2
Maßnahme
Schutzmaßnahmen für gefährdete Libellen
gemäß Anhang II FFH-RL
Konflikt
Mögliche Gefährdungen von Individuen
Störung oder Tötung von Tieren im Rahmen von Einleitungen aus der Wasserhaltung in das Ge-wässernetz
Maßnahmenbeschreibung
Zum Schutz vor einer Veränderung der Gewässer-Parameter (pH-Wert, Chemismus) von Lebens-räumen und Entwicklungshabitaten insbesondere der Helm-Azurjungfer (Libellenart gemäß An-hang II FFH-RL) sind Einleitungen von Eisenocker-Ausfällungen grundsätzlich zu unterbinden.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Schutzmaßnahmen für gefährdete Libellen gemäß Anhang II FFH-RL ist in Planun-terlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Die Konflikte werden durch die Maßnahme vollständig vermieden.
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Störung oder Tötung von Tieren im Rahmen von baulichen Eingriffen im Offenlandbereich.
Maßnahmenbeschreibung
Für gefährdete und/oder streng geschützte Vogelarten sind zur Vermeidung von Individuenver-lusten und Störungen folgende Bauzeitenregelungen erforderlich: T3 A: Frühzeitige Vorbereitungen des Arbeitsstreifens im Offenland für Beginn der Brutzeit der folgenden Offenlandarten (Abschieben Oberboden, Baubeginn vor Einsetzen der Brutperiode) � Brutzeiten: Kiebitz (März bis Juni), Feldlerche (März bis Juli), Rebhuhn (April bis Juni), Wachtel (Mai bis August) T3 B : Baubeginn vor oder außerhalb der Brut- und Aufzuchtphase von Baumfalke (Brutperiode Mai bis August) und Turmfalke (April bis Juli) T3 C: Bauzeitenregelung (keine Baumaßnahmen ab März, Baubeginn nach Ernte der Feldfrüch-te) für die Arten Kiebitz, Rebhuhn, Feldlerche, Wachtel (Brutperiode siehe oben); Erntezeitpunkt je nach Feldfrucht und Witterung ca. zwischen Juni und August Bezüglich der bauvorbereitenden Maßnahmen (T3 A und B) sind für bestimmte Vogelarten Bau-feldräumungen vorgesehen, die insbesondere im Winterhalbjahr, spätestens bis kurz vor Beginn der Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen sind, d. h. überwiegend nicht in der Zeit von Anfang April bis Ende Juli. Durch das frühzeitige Entfernen der Habitatstrukturen können die Vogelarten nicht im Bereich des Arbeitsstreifens brüten, so dass ein Verlust von Nestern, Eiern und Jungvö-geln vermieden werden kann. Die betreffenden Arten sind in der Lage, Ausweichhabitate für eine Brutsaison im direkten Umfeld zu finden, da sie nicht an seltene Biotopstrukturen gebunden sind. Falls die zeitlichen Vorgaben der Baufeldräumung nicht eingehalten werden können, sind bei einem aktuellen Vorkommen einer Art im Bereich der Trassenführung Bauzeitenbeschränkungen während der Brut- und Aufzuchtphase anzuwenden. Zum Schutz stark gefährdeter Arten bzw. Arten, bei denen eine große lokale Population vom Bauvorhaben betroffen ist, ist ein Ausschluss von Bauarbeiten (T3 C) während der artspezifi-schen Balz-, Brut- und Aufzuchtphasen vorgesehen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Bauvorbereitenden Maßnahmen und Bauzeitenregelungen für Vogelarten ist in Pla-nunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Die Konflikte werden durch die Maßnahme vollständig vermieden.
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Baubedingte, temporäre Zerschneidung von Amphibienlebensräumen und Wanderstrecken: Insbesondere bei Bauarbeiten während der konzentrierten Amphibienwanderperiode (je nach Wit-terung Ende Februar bis Ende April) können temporäre Beeinträchtigungen der Amphibienfauna durch Zerschneidung und mögliche Behinderung von Wanderbewegungen zwischen Teillebens-räumen (z. B. Winterhabitat und Laichgewässer) auftreten. Nicht streng an Laichgewässer gebun-dene Arten können zudem bis zum Einsetzen der Winterruhe über den Arbeitsstreifen wandern. Dabei kann es insbesondere zu Tierverlusten in der Phase des geöffneten Leitungsgrabens kom-men, da die Tiere auf Grund der steilen Grabenwände diesen nicht mehr selbstständig verlassen können.
Maßnahmenbeschreibung
In Abschnitten mit nachgewiesenen und potenziellen Vorkommen von Amphibien in der Nähe des Arbeitsstreifens sowie möglichen Wanderbewegungen sind beidseitig des Arbeitsstreifens Schutzzäune vorgesehen, um einen Individuenverlust, aber auch Trenn- und Barrierewirkungen während des geöffneten Rohrgrabens zu vermeiden. So sind während der Hauptwanderzeit im Frühjahr Fangeimer in geeigneten Abständen einzugraben, täglich in den Morgenstunden zu kon-trollieren und Individuen auf der gegenüberliegenden Seite des Arbeitsstreifens auszusetzen. Bei Tangierung oder Querung eines Laichgewässers oder Wasserlebensraumes (z. B. Gräben) ist der Arbeitsstreifen vor Beginn der Baumaßnahmen auf Laich und Individuen zu überprüfen, diese ggf. abzusammeln und in einiger Entfernung an geeigneter Stelle wieder in das Gewässer einzu-setzen. Die betroffenen Gewässer sind während der gesamten Bauphase durch einen Amphibi-enschutzzaun von dem Arbeitsstreifen zu trennen, um ein Einwandern in die Baustelle zu verhin-dern.
Lage der Maßnahme
Die Lage der entsprechenden Abschnitte ist in Planunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetra-gen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme minimiert oder behoben: Der Verlust von Individuen wird weitgehend vermieden und der Effekt der temporären Zerschneidung überbrückt.
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Grundsätzlich geht der Boden und die durch ihn getragenen Funktionen gemäß dem
BBodSchG im Verlauf des Baues einer unterirdischen Pipeline, abgesehen von den klei-
nen Flächen für Stationen, nicht verloren. Andererseits besteht bei nicht bodengerechter
Durchführung der Bauarbeiten die Gefahr einer erheblichen, aber vermeidbaren Beein-
trächtigung dieser Funktionen, insbesondere als Standort für die land- und forstwirtschaft-
liche Nutzung, aber auch der natürlichen Funktionen. Da aber andererseits ein Ersatz für
erheblich oder dauerhaft beeinträchtigte Bodenfunktionen im fachlichen Sinne kaum mög-
lich ist - die Ermittlung einer Kompensation für erheblich oder dauerhaft beeinträchtigte
Bodenfunktionen erfolgt nur über die Konventionen des jeweiligen Bewertungsverfahrens
- kommt einer die Bodenfunktionen möglichst wenig beeinträchtigenden Bauweise, die im
Folgenden in ihren Eckpunkten beschrieben werden soll, sowie den Ausgleichsmaßnah-
men eine gesteigerte Bedeutung zu.
Grundsätzlich gelten die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen für die gesamte Ein-
griffsfläche (alle temporären Baustellenflächen einschließlich der Zufahrten) jeweils ent-
sprechend der tatsächlich eingetretenen Belastungen auf der Fläche (vgl. auch Unterla-
ge 10 - UVU). Dabei müssen die Maßnahmen jeweils anlassbezogen angewandt werden,
da einerseits die in den Planunterlagen dargestellten Empfindlichkeiten aus relativ klein-
maßstäbigen Kartenwerken ermittelt wurden und daher vor Ort zu überprüfen sind, ande-
rerseits weitere die Maßnahmen bedingenden Faktoren wie die jeweiligen Bodenfeuchte-
verhältnisse nicht vorhergesagt werden können.
Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen
Schutzgut Boden
Maßnahme Nr.
B1
Maßnahme
Allgemeiner Bodenschutz
Konflikt
Inanspruchnahme von Boden als temporäre Baustellenfläche
Maßnahmenbeschreibung
Grundsätzliches
• Bodenarbeiten werden durchgeführt unter Beachtung der einschlägigen Richtlinien (insbeson-dere BBodSchV, DIN 18300 Erdarbeiten, DIN 18915 Bodenarbeiten, DIN 19731 Verwertung von Bodenmaterial).
• Eingesetzte Maschinen entsprechen dem Stand der Technik, so dass die Gefahr für den Bo-den (z. B. durch Schmier- oder Kraftstoffeintrag) reduziert ist.
• Eingebrachte Befestigungen von Baustraßen und Baustellenflächen sind grundsätzlich tem-porär. Fremdmaterialien werden auf Textilvliese aufgebracht und vollständig wieder entfernt.
• Geomorphologische Besonderheiten werden nach Möglichkeit umgangen, ansonsten werden erkennbare Reliefstrukturen wieder hergestellt.
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Generell wird immer nur der zum Bau notwendige Flächenbedarf (Arbeitsstreifen, vgl. Planunter-lage) beansprucht.
Sofern bei offener Bauweise die Leitung nicht innerhalb bereits versiegelter Flächen verlegt wird, wird im Offenland der humose Oberboden im Vorfeld der weiteren Bauarbeiten bis auf den mine-ralischen Unterboden abgetragen und seitlich der Baustelle auf einer Miete fachgerecht gelagert.
Der Oberboden wird in seiner tatsächlichen Mächtigkeit abgeschoben (auf Ackerflächen i. d. R. in einer Mächtigkeit von ca. 30 - 40 cm (Pflugsohle), auf Flächen unter anderer Nutzung nur in der tatsächlich vorhandenen, ggf. geringeren Mächtigkeit.
Beim Oberbodenabtrag ist die Umlagerungseignung in Abhängigkeit vom Feuchtegehalt des Bo-dens (DIN 19731) zu beachten.
Bei der Inanspruchnahme von Moorböden (Niedermoor) wird der Torfkörper (Oberboden) in sei-ner tatsächlich vorhandenen, ggf. erheblich größeren Mächtigkeit bis auf den mineralischen Un-tergrund abgeschoben. Dies muss in der Örtlichkeit jeweils nach dem vorgefundenen Befund festgelegt werden. Der Fahrstreifen wird dann auf dem mineralischen Unterboden eingerichtet.
Befahren der Baustellenfläche
Der vom Oberboden beräumte Arbeitsstreifen dient für die weiteren Arbeitsschritte als Bau- und Fahrstreifen. Das Befahren auch mit schweren Maschinen und Geräten ist dabei insbesondere für die Arbeitsschritte Rohrausfuhr, das Verschweißen der Rohrstränge, den Grabenaushub, das Absenken der Rohre und die Wiederverfüllung des Grabens unumgänglich erforderlich.
Bei der Baudurchführung werden daher bevorzugt Geräte mit breiten Kettenlaufwerken zur Ver-ringerung des Bodendrucks eingesetzt.
Das Befahren mit Radfahrzeugen einerseits und das Befahren bei ungeeignetem, weil zu feuch-tem Bodenzustand andererseits, führen, je nach Bodenart zu erheblichen und tiefreichenden Ver-dichtungen des Unterbodens. Besonders empfindlich sind hierbei Nass- und Moorböden sowie ton- und schluffreiche Böden. Bei nassem Boden führt das Befahren sogar mit Kettenfahrzeugen zu Verdichtungen und Verschmieren des Bodens.
Grundsätzlich ist daher das Befahren bei zu feuchtem Boden zu vermeiden, ggf. ist der Baube-trieb einzustellen. Dennoch durchzuführende weil unaufschiebbare Arbeitsschritte werden dann jedoch zu den beschriebenen erheblichen und tiefreichenden Verdichtungen des Unterbodens führen. Eine Sanierung dieser Schäden ist meist noch möglich, erfordert jedoch verstärkte An-strengungen bei der anschließenden Lockerung.
Eine besondere Sorgfalt hinsichtlich der Vermeidung von Unterbodenverdichtungen ist auf Tras-senabschnitten über grundwassernahen verdichtungsempfindlichen Böden erforderlich.
Baggermatratzen und Baustraßen
Aufgrund des sensiblen Bodengefüges besonders verdichtungsempfindlicher Böden sind beim Bau der Leitung großflächig entsprechende Bodenschutzmaßnahmen vorzusehen.
Bei der Inanspruchnahme von Moorböden (Niedermoor) wird der Torfkörper (Oberboden) in sei-ner tatsächlich vorhandenen Mächtigkeit bis auf den mineralischen Untergrund abgeschoben. Dies muss in der Örtlichkeit jeweils nach dem vorgefundenen Befund festgelegt werden.
Der Torf wird seitlich fachgerecht auf Miete gelagert. Bei trockener Witterung wird die Torfmiete mittels Berieselung (flächige Beregnung oder mittels Bewässerungsschlauch) mit Wasser vor dem Austrocknen geschützt.
Der Fahrstreifen wird dann auf dem mineralischen Unterboden eingerichtet.
Sollte sich auch der Unterboden als nicht tragfähig erweisen oder der Torfkörper so starkmächtig sein, dass nicht der gesamte Torfkörper abgeschoben werden kann, werden die o. a. Maßnah-
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Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 63 von 88
men nicht ausreichen, eine erhebliche Beeinträchtigung des Moorbodens zu vermeiden, insbe-sondere bei nicht durch ackerbauliche Nutzung vorbelasteten Flächen. In diesen Fällen sind zum Schutz des Moorbodens weitergehende Maßnahmen (vgl. B3) vorzusehen.
Ausheben des Rohrgrabens
der Rohrgraben wird erst nach dem Verschweißen des Rohrstrangs, unmittelbar vor seinem Ab-senken, ausgehoben. Der mineralische Unterboden aus dem Grabenaushub wird getrennt vom humosen Oberboden seitlich auf der anderen Seite des Arbeitsstreifens gelagert. Eine Durchmi-schung beider Mieten ist somit nicht möglich. Der Boden wird auf Mieten fachgerecht gelagert. Eine Durchmischung der Mieten mit Fremdmaterialen wird vermieden.
Beim Rohrgrabenaushub im Wald wird darauf geachtet, dass der Bodenabtrag schichtweise er-folgt. So wird sichergestellt, dass die humusreichen Schichten wieder in den oberen Bereich des Rohrgrabens eingebaut werden.
Besonderes Vorgehen bei deutlich geschichteten Bodenprofilen
Bei der Trassierung über Böden mit Profilen aus mehreren, sich in der Bodenart deutlich unter-scheidenden Schichten muss der Aushub horizontgetreu ausgehoben, auf räumlich getrennten Mieten gelagert und lagerichtig wieder eingebaut werden. Dazu ist der Baufortschritt kontinuierlich von der ökologischen Baubegleitung zu überwachen.
Standorte mit solchen Mehrschichtprofilen können bei allen Bodentypen auftreten, u.U. ohne daß dies aus der Bodenkarte ersichtlich ist. Dabei handelt es sich nicht nur um besonders gekenn-zeichnete seltene Böden, wie z. B. Moorböden, auch weitverbreitete Bodentypen unter intensiver landwirtschaftlicher Nutzung können einen (nahezu) steinfreien B-Horizont über stärker steinhalti-gem C-Untergrund (z. B. Auenlehm über Kies) aufweisen, aber auch andere deutlich geschichtete Profile (z. B. Lehm über Sand). Insbesondere bei intensiver landwirtschaftlicher (ackerbaulicher) Nutzung kommt dem steinarmen, feinmaterialreichen B-Horizont eine essentielle Funktion für die Ertragsfähigkeit des Standortes zu, er dient insbesondere als Wasser- und Nährstoffspeicher. Steine im B-Horizont verringern diesen Speicher; beim Anbau von Hackfrüchten oder Sonderkul-turen führen sie zudem zu Beschädigungen der Früchte und der Erntegeräte.
Es ist daher darauf zu achten, dass steinfreier B-Horizont und steinhaltiger C-Horizont im Graben-bereich ohne Vermischung mit größter Sorgfalt getrennt ausgehoben und getrennt gelagert wer-den, um einen anschließenden horizontgetreuen Wiedereinbau zu ermöglichen und einen Eintrag von Steinen in ursprünglich steinfreie oder -arme Bodenschichten zu vermeiden. Gegebenenfalls sind zwei ohne Durchmischungsbereich getrennte Unterbodenmieten anzulegen.
Dieses sorgfältige Vorgehen ist auch dann erforderlich, wenn die natürlicherweise steinfreie Schicht z. B. nur wenige Dezimeter Mächtigkeit aufweist.
Insbesondere beim nachfolgenden Einsatz eines Padders (s.u.) ist sorgfältig und steinfrei zu ar-beiten, um eine Vermischung steinfreien Bodens mit Steinen zu vermeiden. Paddergut ist daher erforderlichenfalls sofort aufzunehmen und abzufahren.
Sofern unter dem humosen Oberboden ein steinfreier B-Horizont vorhanden war, ist dieser unbe-dingt zu erhalten oder wieder herzustellen, erforderlichenfalls unter Einsatz entsprechender Sa-nierungsgeräte.
Wiederverfüllung des Rohrgrabens
Unmittelbar nach dem Absenken des Rohrstranges wird der Rohrgraben wieder verfüllt. Grund-sätzlich wird dazu das autochthone Aushubmaterial verwendet, das Einsanden der Rohrleitung wird nur in Ausnahmefällen angewandt, wenn das Aushubmaterial nicht für den Einbau geeignet ist.
Allerdings dürfen keine größeren Steine in unmittelbaren Kontakt mit der Rohrleitung kommen, da diese bei der anschließenden Verdichtung die Isolierung beschädigen können. Bei stein- oder
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64 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
kieshaltigem Aushub kommt daher ein Padder, eine selbstfahrende Siebmaschine, zum Einsatz. Der Padder siebt geeignetes Feinmaterial aus der Aushubmiete aus und verfüllt damit den Rohr-graben um das Rohr. Die Steine verbleiben auf der Miete.
Bei der anschließenden Restverfüllung des Grabens mit diesem Aushub ist damit zwar eine rela-tive Erhöhung des Steinanteils im Rohrgrabenbereich oberhalb des Rohres verbunden, grund-sätzlich können die ausgepadderten Steine jedoch nach der Umhüllung des Rohres mit in den Rohrgraben verfüllt werden. Dabei bestehen jedoch folgende Einschränkungen:
• ist bei Böden mit einem steinfreien oder steinarmen B-Horizont mit der Ummantelung des Rohres bereits die Unterkante des steinfreien B-Horizonts erreicht, so sind die ausgepadder-ten Steine von der Miete zu räumen und abzufahren
• ist der Boden natürlicherweise schon so steinreich, dass mit der zusätzlichen Konzentration durch die ausgepadderten Steine im Rohrgraben eine so feinerdearme Schicht entstehen würde, dass die Durchwurzelung nicht mehr möglich ist und die Wasser- und Nährstoffnach-lieferung behindert wird, so sind die ausgepadderten Steine von der Miete zu räumen und ab-zufahren
Beim Verteilen der Überschussmassen im Arbeitsstreifen ist zu vermeiden, dass Steine aus dem C-Horizont auf die Oberfläche eines normalerweise steinfreien B-Horizontes geraten.
Um spätere Setzungen, die zu einer Beschädigung des Rohres führen können, zu vermeiden, ist eine technische Verdichtung des Bodens um das Rohr herum erforderlich. Dazu muss die Gra-benverfüllung bis ca. 20 cm über dem Rohrscheitel stark befestigt werden. Der restliche Rohrgra-ben ist dagegen in der natürlichen Lagerungsdichte einzubauen. Grundsätzlich ist zu vermeiden, erst von der Oberkante des B-Horizontes aus den gesamten verfüllten Rohrgraben zu verdichten. Sollte dies doch geschehen sein, sind die Verdichtungen im Rohrgraben bis auf etwa 20 cm über dem Rohrscheitel wieder zu lockern. Eine Beseitigung dieser Verdichtung ist möglich, erfordert jedoch verstärkte Anstrengungen bei der anschließenden Tiefenlockerung.
Beseitigung von Verdichtungen
Grundsätzlich ist vorgesehen, bei eingetretenen Verdichtungen des Unterbodens auf der Baustel-lenfläche die beeinträchtigten Bodenfunktionen mittels Lockerung wieder herzustellen, insbeson-dere auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Dazu ist es erforderlich, die Verdichtung zu unterfah-ren, d. h. das Lockerungswerkzeug muss unterhalb der Verdichtungssohle ansetzen, um diese zuverlässig aufzubrechen. Dazu muss die Tiefenlage der Verdichtung vor der Lockerung be-stimmt werden.
Nach der Verfüllung des Rohrgrabens werden in mehreren Arbeitsgängen, diagonal und längs zum Arbeitsstreifen, die Verdichtungen im Arbeitsstreifen aufgerissen. Zum Einsatz kommt dabei als Standardgerät eine Raupe mit Heckaufreißer mit starren Zähnen. Eine ähnliche Wirkungswei-se, aber besseren Wirkungsgrad haben Wippscharlockerer mit beweglich gelagerten Zähnen. Bei diesen Geräten ist die maximale Arbeitstiefe durch die Länge der Zähne beschränkt. Die effektive Arbeitstiefe bei den Standardgeräten liegt meist bei unter 0,5 m, so dass mit diesen Geräten re-gelmäßig nur Verdichtungen, die nur bis ca. 0,4 m Tiefe reichen, gelockert werden können. Eine erfolgreiche Lockerung mit diesen Geräten ist zudem nur bei ausreichend abgetrocknetem Boden (Feuchtegehalt in Lockerungstiefe unter 50 % der nFK) gegeben, da ansonsten die Verdichtung nicht aufbricht, sondern nur durchfahren wird.
Liegt die Sohle der Verdichtung tiefer oder ist die Verdichtung erheblich, weil sie - bei zu feuchter Witterung entstanden ist oder - es sich um Verdichtungen in besonders empfindlichen Böden handelt oder - der Boden bei der Lockerung feuchter als 50 % der nFK ist, dann ist das Lockerungsergebnis mit dem Standardgerät ungenügend. Zur erfolgreichen Tiefen-lockerung von besonders verdichtungsempfindlichen, landwirtschaftlich genutzten Böden müssen dann andere Geräte, etwa eine Spatenlockerungsmaschine, zum Einsatz kommen, die verdichte-ten Boden in kleinen Schollen absticht und nach oben, ohne zu wenden, lockert.
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Bei starken Schadverdichtungen kann das empfindliche, frisch gelockerte Gefüge des Unterbo-dens durch eine Kalkung des Unterbodens stabilisiert werden.
Unmittelbar nach Beendigung der Tiefenlockerung wird auf den Arbeitsstreifen der Oberboden wieder aufgebracht und ebenfalls gelockert. Somit ist auch das ursprüngliche Geländerelief wie-derhergestellt. Landwirtschaftliche Flächen stehen damit wieder zur Nutzung bereit.
Durch den Anbau einer tiefwurzelnden Kultur (z. B. Luzerne, Lupine) kann das empfindliche, frisch gelockerte Gefüge des Unterbodens zusätzlich stabilisiert werden.
Lage der Maßnahme
generell auf allen Flächen über die gesamte Trasse die verschiedenen Maßnahmenschritte je nach Erfordernis im Einzelfall.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt mit dem Schutzgut Boden wird durch die Maßnahme, fallweise nur in Verbindung mit den Maßnahmen B 2 und B 3, so weit wie technisch möglich vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Boden
Maßnahme Nr.
B2
Maßnahme
Horizontgetrennter Bodenaushub und
Wiedereinbau bei schutzwürdigen Böden
Konflikt
Inanspruchnahme von aufgrund ihrer besonderen Standorteigenschaften schutzwürdiger Böden als Baustellenfläche.
Bei der Trassierung über Böden, die aufgrund ihrer besonderen (extremen - naß / trocken, sauer / basisch oder nährstoffarm) Standorteigenschaften als schutzwürdig aufgrund ihres Biotopentwick-lungspotentials sind, sind die oben unter B1 bereits grundsätzlich aufgeführten Maßnahmen zum besonderen Vorgehen bei deutlich geschichteten Bodenprofilen besonders sorgfältig und für alle pedologischen Horizonte, auch wenn sie sich in der Bodenart nicht (stark) unterscheiden, anzu-wenden.
Da die Eigenschaften und das Biotopentwicklungspotential unmittelbar abhängig sind von den bodenchemischen Parametern am Standort, kommt deren Wiederherstellung eine besondere Bedeutung zu.
Maßnahmenbeschreibung
Der Rohrgraben schutzwürdiger Böden muss horizontgetreu ausgehoben, der Aushub auf räum-lich getrennten Mieten gelagert und lagerichtig wieder eingebaut werden. Dazu ist der Baufort-schritt kontinuierlich von der ökologischen Baubegleitung zu überwachen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahme ist in Planunterlage 12.2 flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme B2 in Verbindung mit der Maßnahme B1 vollständig ver-mieden.
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66 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Inanspruchnahme von zeitweise oder dauerhaft nicht tragfähigen Böden als Baustellenfläche, insbesondere in Moorbereichen.
Maßnahmenbeschreibung
Witterungsbedingt oder aufgrund der pedogenen Substrateigenschaften können Baustellenzu-fahrten und Baustellenflächen für Bauarbeiten und das Befahren mit schwerem Gerät nicht ge-eignet sein, wenn tiefreichende Verdichtungen und Gefügezerstörungen aufgrund des nicht trag-fähigen Untergrundes drohen.
Auf der Baustellenfläche - auf dem Unterboden, fallweise auch unmittelbar auf dem Oberboden - sind dann temporäre Befestigungen zur Lastverteilung aufzubringen. Dazu können je nach örtli-cher Situation Baggermatratzen / Fahrbohlen zu Einsatz kommen, aber auch die Anlage einer Baustraße (zugfeste geotextile Bewehrung und mehrlagige Schüttung von Brechkorngemisch oder entsprechendem Recyclingbaustoff). Die Fremdmaterialien sind nach Bauende rückstands-los zurückzubauen.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahmenflächen ist in Planunterlage 12.2 jeweils flächengenau eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme B3 in Verbindung mit der Maßnahme B1 vollständig ver-mieden.
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Geschlossene Gewässerquerung zur Vermeidung einer erheblichen nachteiligen Beeinträchti-gung des Gewässers
Lage der Maßnahme
Keine Festlegung der Maßnahme - im derzeitigen Planungsstand ist keine geschlossene Gewäs-serquerung geplant.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt wird durch die Maßnahme ggf. in Verbindung mit weiteren Maßnahmen vollständig vermieden.
Vermeidungs- und Verminderungs-maßnahmen
Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W2
Maßnahme
Aufteilung der Wasserhaltung in verschie-
dene Teilstrecken
Konflikt
Hydraulische Belastung durch Einleitungen in Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
• Aufteilung der Wasserhaltung in verschiedene Teilstrecken zur Reduzierung der Einleitmenge pro Zeiteinheit, die nicht gleichzeitig entwässert werden, so dass nach Möglichkeit die gewäs-serverträglichen Maximaleinleitungen nicht überschritten werden.
Lage der Maßnahme
Die Maßnahme ist nicht einzeln verortet dargestellt und gilt im gesamten Trassenverlauf.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf schwache bis keine Auswirkungen reduziert werden.
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68 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Querung von Fließgewässern, Schonung des potenziellen Abflussquerschnittes temporär wasser-führender Gerinne
Maßnahmenbeschreibung
Sollte eine Überfahrt mit Rohrdurchlass über das Gewässer nicht vermieden werden können, müssen ein Schutzvlies unter das über dem Rohr aufgeschüttete Material gelegt und eine ausrei-chend dimensionierte Verrohrung (entsprechend dem Abflussquerschnitt) gewählt werden. Wei-terhin ist eine ebenerdige Auflage des Rohrs auf der Gewässersohle erforderlich sowie eine Ver-meidung der Erosion des aufgeschütteten Materials in das Gewässer mittels Spundung mit Holz-planken. Bei temporär wasserführenden Gewässern ist die Querung mit Rohrdurchlass zur Ge-währleitung des Abflusses bei Regenereignissen, die zur Wasserführung führen, zu berücksichti-gen. Darüber hinaus sind bei temporär wasserführenden Gewässern die Gerinne und potenziellen Abflussquerschnitte zu schonen, um die derzeitige Abflussleistung durch Schäden in der Bö-schungsoberkante nicht zu mindern.
Lage der Maßnahme
Die Maßnahme ist nicht einzeln verortet dargestellt und gilt im gesamten Trassenverlauf.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf schwache bis keine Auswirkungen reduziert werden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W4
Maßnahme
Allgemeiner Fließgewässerschutz
Konflikt
Querung von Fließgewässern
Maßnahmenbeschreibung
• keine über das vorhandene Maß hinausgehende Uferbefestigung (keine wesentliche Ände-rung der Gewässerstrukturen an der Kreuzungsstelle, insbesondere keine Einschränkung der typischen Ufervegetation)
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf keine Auswirkungen reduziert werden.
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Eintrag von Trüb- und Schwebstoffen aus Überfahrten und Einleitungen in das Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
Strohballen als Filter unterhalb der Einleitungs-/ Querungsstelle bzw. Strohballen als Durchlauffil-ter unterhalb einer Gewässerquerung
Lage der Maßnahme
Die Maßnahme ist nicht einzeln verortet dargestellt und ist im gesamten Trassenverlauf zu be-rücksichtigen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf keine bis schwache Auswirkungen reduziert werden.
Vermeidungs- und Verminderungs-
maßnahmen Schutzgut Wasser
Maßnahme Nr.
W6
Maßnahme
Abreinigungseinrichtung (u.a. Klär- und Absetzbecken)
Konflikt
Eintrag von Trüb- und Schwebstoffen sowie sonstigen Stoffen aus Einleitungen in das Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
Vorschalten von Abreinigungseinrichtungen (wie Sedimentationsbecken) zum Rückhaltung von Trüb- und Schwebstoffen sowie sonstigen Stoffen; Sauerstoffanreicherung vor der Einleitung großer Grundwassermengen oder Druckprüfungswasser ins Gewässer. Bedarfsweise Vorsehen weiterer Behandlungsstufen, wie Kies-Filter oder anderes. Abstimmung mit Unterhaltungsberech-tigten, zuständiger Behörde und ökologischer Baubegleitung. Ggf. Entnahme und Entsorgung anfallender Sedimentreste z.B. bei Einleitung in trockengefallenen Gräben. Reduzierung des Ar-beitsstreifens auf das technische Minimum. Berücksichtigen der wasserrechtlichen Anträge und Vorgaben.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahmenflächen ist in Unterlage 12.2 als Punkt eingetragen und bezieht sich auf die geplante Einleitungsstelle.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf schwache bis mittlere Auswirkungen reduziert wer-den.
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70 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Beeinflussung durch in der Nähe befindliche Bautätigkeit mit Grundwasserabsenkung
Maßnahmenbeschreibung
Keine über das vorhandene Maß hinausgehende Grundwasserabsenkung in der Umgebung von Stillgewässern, sowie keine Beeinträchtigung der Ufer und des Gewässers selbst.
Lage der Maßnahme
Die Lage der Maßnahmenflächen ist in Unterlage 12.2 als Punkt eingetragen.
Ziel der Maßnahme
Der Konflikt kann durch die Maßnahme auf keine bis geringe Auswirkungen reduziert werden.
4.3.5 Schutzgut Landschaft
Das Vorhaben wird über weite Strecken keine eigene ästhetische Relevanz entfalten.
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind nicht betroffen. Beeinträchti-
gungen ergeben sich dort, wo der Schutzstreifen Gehölzbestände schneidet und so zu
einem dauerhaften Verlust prägender Vegetations- und Strukturelemente führt. Aufgrund
des Komplementaritätsprinzips sind durch die Maßnahmen für die biotischen Landschafts-
faktoren auch die erforderlichen Maßnahmen für die Wert- und Funktionselemente der
abiotischen Landschaftsfaktoren und des Landschaftsbildes mit abgedeckt.
4.4 Kompensationsmaßnahmen innerhalb des Arbeitsstrei-fens
Der Begriff „Kompensation“ fasst die Begriffe Ausgleichsmaßnahmen, Ersatzmaßnahmen
und ggf. die Zahlung einer Ausgleichsabgabe zusammen.
Ausgeglichen ist ein Eingriff, wenn nach seiner Beendigung keine erhebliche Beeinträchti-
gung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder
hergestellt oder neu gestaltet ist.
Kann ein Eingriff nicht ausgeglichen werden, so ist er in sonstiger Weise zu kompensie-
ren. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die be-
einträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder
das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.
Bei dem vorliegenden Eingriff werden die betroffenen Flächen überwiegend nicht dauer-
haft beansprucht, ein Großteil der Eingriffsfläche wird nur während der Baudurchführung
temporär beansprucht. Der Arbeitsstreifen kann daher nach der Rohrverlegung wieder
rekultiviert werden. Grundsätzlich wird dabei der gleiche Biotoptyp wie vor dem Eingriff
wieder angelegt bzw. initiiert.
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Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 71 von 88
Grundvoraussetzung für die Rekultivierung ist jedoch die fachgerechte Wiederherstellung
der Bodenoberflächen, d. h. die Bodenrekultivierung einschließlich einer ggf. erforderli-
chen Unterbodenlockerung und anderer Meliorationsmaßnahmen (siehe vorstehendes
Kapitel).
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A1
Maßnahme
Wiederherstellung Gewässer
Maßnahmenbeschreibung
Nach Verlegung der Leitung werden die temporäre Verrohrung und alle evtl. eingebrachten Fremdmaterialien restlos wieder entfernt und das Gewässerbett mit seinen Böschungen gemäß dem Aufmaß vor der Baumaßnahme profilgerecht wieder hergestellt. Neue Befestigungen der Sohle oder der Böschungen werden nicht eingebaut. Der Arbeitsstreifen wird nicht dazu genutzt, einen Weg quer zum Gewässer neu anzulegen.
Der Oberboden der Uferbereiche wird wegen des Samen- und Rhizompotenzials und der Pedo-fauna getrennt von Oberboden angrenzender Flächen gelagert. Die Flächen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert.
In der Regel soll eine Einsaat oder weitere Gestaltung unterbleiben, die Vegetation soll sich selbstständig aus dem Samen- und Rhizompotenzial des Oberbodens durch natürliche Sukzessi-on regenerieren. Böschungsflächen, auf denen wegen Strömung oder Wellenschlag Erosions-schutz erforderlich ist, werden mit Gewebematten bespannt oder an der Wasserlinie mit Walzen aus Kokos, Jute, Stroh oder ähnlichem belegt.
Bei gequerten Fließgewässern werden die als Brückenauflage oder für die Überfahrt angelegten temporären Materialanschüttungen am Ufer zurückgebaut. Eine schnelle Regeneration der Ufervegetation ist aufgrund der verwendeten Vliesunterlage möglich.
Zur Wiederherstellung von Ufergehölzen siehe unten. Uferbereiche, die vorher mit Röhricht oder Staudenfluren bestanden waren, werden nur fallweise bepflanzt bzw. eingesät (siehe unten).
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A2
Maßnahme
Wiederherstellung landwirtschaftlichen
Grünlands
Maßnahmenbeschreibung
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Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 73 von 88
Der gelagerte Oberboden wird auf den landwirtschaftlichen Flächen wieder angedeckt, die Flä-chen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert. Die Flächen werden mittels Bodenlockerung bewirtschaftungsfähig hergerichtet, Steine werden abgesammelt. Der vorherige Zustand wird wieder hergestellt, andere Maßnahmen, etwa zur Veränderung des Grundwasserstandes, werden nicht vorgenommen.
Die Grünlandflächen werden in Absprache mit dem Bewirtschafter, mit der vorherigen Nutzung (Weide bzw. Wiese) und dem jeweiligen Standort entsprechendem Saatgut eingesät.
Angrenzende Raine und Randstreifen sowie die Bankette von Straßen, Wegen und Seitengräben werden wie vorgefunden profiliert; die Begrünung erfolgt im Regelfall mit der gleichen Saatgutmi-schung wie die Fläche.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A3
Maßnahme
Nass- und Feuchtwiesen, feuchte Hoch-staudenfluren, Röhrichte
Maßnahmenbeschreibung
Der Oberboden dieser Flächen wird wegen des Samen- und Rhizompotenzials, der Pedofauna und evtl. geringerer Nährstoffverhältnisse getrennt vom Oberboden angrenzender landwirtschaft-licher Nutzflächen gelagert. Die Flächen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert.
In der Regel soll eine Einsaat oder weitere Gestaltung unterbleiben, die Vegetation soll sich selbstständig aus dem Samen- und Rhizompotenzial des Oberbodens durch natürliche Sukzessi-on regenerieren. Grünlandflächen in landwirtschaftlicher Nutzung werden in Absprache mit dem Bewirtschafter mit der vorherigen Nutzung (Weide bzw. Wiese) und dem jeweiligen Standort ent-sprechendem Saatgut eingesät.
Sofern die Rekultivierung der Nass- und Feuchtwiesen und feuchten Hochstaudenfluren mittels einer Ansaat erfolgen soll, ist dies bevorzugt über Heudrusch oder -mulchbegrünung zu gewähr-leisten. Das Mahdgut kann im Arbeitsstreifen oder aus den angrenzenden Flächen gewonnen werden oder aus Biotoppflegemaßnahmen im gleichen Naturraum stammen. Wird das Mulchgut auf der Eingriffsfläche gemäht, muss es getrocknet und bis zur Rekultivierung gelagert werden. Dabei ist mit einem Ausfall an Samen zu rechnen, der durch den Zusatz regionalen Saatgutes ersetzt werden muss. Durch das Dreschen des Mahdguts oder durch die Gewinnung des Mahd-guts auf benachbarten Flächen kann der Samenausfall minimiert werden. Alle Gewinnungsverfah-ren müssen zeitlich gestaffelt erfolgen, so dass das Samenpotenzial unterschiedlicher jahreszeit-licher Blühaspekte gewonnen wird. Nach Rekultivierung ist eine Überprüfung und an den Auf-wuchs angepasste Nutzung der Flächen und ggf. die Entfernung von auftretenden Stör- und Ru-deralarten erforderlich.
Unabhängig von der Verwendung findenden Saatgutmischung, auch bei RSM, sollte in jedem Fall jedoch auf Saatgut autochthoner Herkunft zurückgegriffen werden. Zertifiziertes Saatgut mit einer Lieferantengarantie, dass nur Wildarten garantiert heimischer Herkunft zur Aussaat kommen,
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74 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
beugt der Gefahr der Florenverfälschung und der Einschleppung gebietsfremder Genotypen vor.
Böschungsflächen werden zum Erosionsschutz erforderlichenfalls mit Gewebematten bespannt oder an der Wasserlinie mit Walzen aus Kokos, Jute, Stroh oder dergl. belegt.
Bepflanzt werden nur die Flächen, auf denen aus Gründen des Erosionsschutzes (Strömung, Wellenschlag) eine schnelle Begrünung erforderlich ist. Hier werden bepflanzte Röhrichtmatten bzw. Röhrichtwalzen verwendet (Hauptpflanzenart Phragmites australis, daneben auch Carex-Arten und Iris pseudacorus).
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A4
Maßnahme
Ruderalfluren, Säume, Hochstaudenfluren
Maßnahmenbeschreibung
Der Oberboden von Flächen mit Ruderalvegetation, Hochstaudenfluren, krautiger Sukzession oder Säumen wird wegen des Samen- und Rhizompotenzials, der Pedofauna und evtl. geringerer Nährstoffverhältnisse getrennt von Oberboden angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen gelagert. Die Flächen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profi-liert.
In der Regel soll eine Einsaat oder weitere Gestaltung unterbleiben, die Vegetation soll sich selbstständig aus dem Samen- und Rhizompotenzial des Oberbodens durch natürliche Sukzessi-on regenerieren. Geneigte Flächen werden zum Erosionsschutz erforderlichenfalls mit Gewebe-matten (z. B. aus Kokos, Jute, Stroh) bespannt.
Eingesät werden nur die Flächen, auf denen aus Gründen des Erosionsschutzes eine schnelle Begrünung erforderlich ist oder große Flächen in Nachbarschaft zu landwirtschaftlichen Nutzflä-chen, um massenhaftes Auflaufen von Ackerwildkräutern zu verhindern.
Unabhängig von der Verwendung findenden Saatgutmischung, auch bei RSM, sollte in jedem Fall jedoch auf Saatgut autochthoner Herkunft zurückgegriffen werden. Zertifiziertes Saatgut mit einer Lieferantengarantie, dass nur Wildarten garantiert heimischer Herkunft zur Aussaat kommen, beugt der Gefahr der Florenverfälschung und der Einschleppung gebietsfremder Genotypen vor.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
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Der gelagerte Oberboden wird auf den landwirtschaftlichen Flächen wieder angedeckt, die Flä-chen werden nach dem Wiedereinbau des Oberbodens wie vorgefunden profiliert. Die Flächen werden mittels Bodenlockerung bewirtschaftungsfähig hergerichtet, Steine werden abgesammelt.
Ackerflächen werden dem Bewirtschafter bewirtschaftungsfähig übergeben. Die Neugestaltung von Sonderkulturflächen erfolgt in Abstimmung mit dem Bewirtschafter.
Raine und Randstreifen wie die Bankette von Straßen, Wegen und Seitengräben werden wie vorgefunden profiliert; die Begrünung erfolgt im Regelfall mit einer Landschaftsraseneinsaat.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A6
Maßnahme
Gehölzbestände in der freien Landschaft
Maßnahmenbeschreibung
Die auf der Eingriffsfläche eingeschlagenen Sträucher und Bäume (in Feldgehölzen, Hecken, Ge-büschen, Einzelbäumen, Alleen, Baumreihen und –gruppen sowie in den zumeist nur ein- bis we-nig-reihigen Auwaldstreifen entlang kleiner Gewässer) werden nach der Rekultivierung des Ar-beitsstreifens im Regelfall an gleicher Stelle gleichartig durch bodenständige Laubgehölze ersetzt.
Um die Gefahr einer Beschädigung der Leitungen gering zu halten, ist jedoch folgende Einschrän-kung einzuhalten: Ein Streifen mit beiderseits 2,5 m von der Leitungsaußenkante (= 6,2 m) ist von Bäumen freizuhalten. Innerhalb dieses holzleer zu haltenden Streifens können einzelne Sträucher als lineare Sichtriegel gepflanzt werden, die allerdings zeitweise auf den Stock gesetzt werden müssen. Des Weiteren erfolgt die Schließung der Gehölzbestände zudem durch Ausbildung von Ruderal- und Gestrüppfluren.
Grundsätzlich werden die gleichen Biotopstrukturen am gleichen Standort wieder hergestellt. In-nerhalb einer landwirtschaftlichen Parzelle entfernte Einzelgehölze können jedoch auch am Rand der Parzelle ersetzt werden. Dabei werden standortuntypische und nicht heimische Arten unter Absprache mit dem Eigentümer durch bodenständige Arten ersetzt, bodenständige Arten werden gleichartig ersetzt.
Für Ersatzpflanzungen freistehender Bäume (Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume) werden Hochstämme mit einem Stammumfang von 14 – 16 cm verwendet. In der Regel werden die glei-chen Arten wie im erhalten bleibenden Bestand verwendet, standortuntypische und nicht heimi-sche Arten in der freien Landschaft werden durch bodenständige Arten ersetzt.
Streuobstbestände werden bis auf die Leitungsachse selbst unter Rücksprache mit dem Eigen-tümer wieder mit regional typischen Obstsorten als Mittel- oder Hochstämme nachgepflanzt.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
76 von 88 Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Strauchreiche Gehölze (Hecken, Gebüsche) werden wieder mit Sträuchern (Qualität 2 x v. o. B. 60 – 100 cm) und einzelnen Bäumen (Qualität Heister 2 x v. o. B. 150 – 200 cm) im Raster 1 x 1 m bepflanzt. Auch hier werden in der Regel die gleichen Arten - bevorzugt bodenständige Arten - wie im erhalten gebliebenen Bestand verwendet.
Auch für die zumeist nur ein- bis wenig-reihigen Gehölzstreifen entlang kleiner Gewässer werden in der Regel die gleichen Arten wie im erhalten bleibenden Bestand verwendet, ansonsten wird der Arbeitsstreifen regelhaft mit Sträuchern (Qualität 2 x v. o. B. 60 – 100 cm) und Bäumen (Qua-lität Heister 2 x v. o. B. 150 – 200 cm) im Raster 1 x 1 m bepflanzt.
Die Fläche der Gehölzpflanzungen kann zur Unterdrückung der Verunkrautung gemulcht oder mit einer Untersaat versehen werden. Geneigte Flächen werden zum Erosionsschutz erforderlichen-falls zusätzlich mit Gewebematten (Kokos, Jute, Stroh oder dergl.) bespannt.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Ausgleichsmaßnahmen/
Wiederherstellung Schutzgut Biotope
Maßnahme Nr.
A7
Maßnahme
Wälder
Maßnahmenbeschreibung
Die auf der Eingriffsfläche gerodeten Waldflächen werden nach der Rekultivierung des Arbeits-streifens an gleicher Stelle im Regelfall gleichartig ersetzt. Die Wiederaufforstung erfolgt mit ge-eigneter Forstware regionaler Herkunft in Abstimmung mit dem Bewirtschafter und dem zuständi-gen Forstamt.
Grundsätzlich wird eine Rekultivierung zu bodenständigem Laubmischwald angestrebt. Wo durch den Arbeitsstreifen ein Waldrand neu geschaffen bzw. ein vorhandener Waldrand verschoben wird, wird dieser wiederhergestellt mit bodenständigen Straucharten und Bäumen 2. Ordnung.
Bei bestehendem Verbissdruck ist die Aufforstung entsprechend wildsicher zu zäunen.
Um die Gefahr einer Beschädigung der Leitungen gering zu halten, ist jedoch folgende Einschrän-kung einzuhalten: Ein Streifen mit beiderseits 2,5 m von der Leitungsaußenkante (= 6,2 m) ist von Bäumen freizuhalten. Innerhalb dieses holzleer zu haltenden Streifens können einzelne Sträucher als lineare Sichtriegel gepflanzt werden, die allerdings zeitweise auf den Stock gesetzt werden müssen. Des Weiteren erfolgt die Schließung der Gehölzbestände zudem durch Ausbildung von Ruderal- und Gestrüppfluren.
Die Fläche der Gehölzpflanzungen kann zur Unterdrückung der Verunkrautung gemulcht oder mit einer Untersaat versehen werden. Geneigte Flächen werden zum Erosionsschutz erforderlichen-falls zusätzlich mit Gewebematten (Kokos, Jute, Stroh oder dergl.) bespannt.
Lage der Maßnahme
generell gegenüber allen entsprechenden Strukturen/ Flächen/ Beständen, auch ohne entspre-chende Eintragung in der Maßnahmenkarte
Ziel der Maßnahme
Wiederherstellung gleichartig zum Zustand vor dem Eingriff, Entwicklungspotenzial zur langfristig gleichwertigen Regeneration
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 77 von 88
Gegenstand dieses Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) ist die Trasse der ge-planten Erdgasfernleitung NOWAL (Nordwest-Anbindungsleitung) von Rehden nach
Drohne für den Planfeststellungsabschnitt in Niedersachsen (km 0,00 - km 25,14) und in
Nordrhein-Westfalen (km 25,14 – km 26,78).
Die Inbetriebnahme der Erdgasfernleitung NOWAL ist für Oktober 2017 geplant.
Die Leitungstrasse verläuft von dem Anschluss an der Verdichterstation Rehden auf ca.
25,1 km Länge im Landkreis Diepholz durch die Gebiete der Samtgemeinden Rehden und
„Altes Amt Lemförde“ sowie durch das Gebiet der Stadt Diepholz. Von der Landesgrenze
bis zur vorhandenen Station Drohne liegt die Trasse mit ca. 1,6 km Länge im Kreis Min-
den-Lübbecke im Gebiet der Gemeinde Stemwede.
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) im Planfeststellungsverfahren
umfasst die Ermittlung, Bewertung und Bilanzierung des Eingriffs in Naturhaushalt und
Landschaftsbild durch die Verlegung der Trasse inklusive aller notwendigen temporären
und dauerhaften technischen Einrichtungen (Absperrstation Lembruch, Messanlage
Drohne) auf der Grundlage der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG).
Der LBP ist Bestandteil der Gesamtplanung des Vorhabenträgers. Um nachteilige Projekt-
folgen zu vermeiden, wurde im Zuge der Planerstellung eine technisch-fachliche Optimie-
rung und Projektanpassung an naturhaushaltliche Belange im Sinne der Eingriffsvermei-
dung durchgeführt.
Die Eingriffsbewertung und -bilanzierung erfolgt in Kapitel 3 unter Beachtung der „Arbeits-
hilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung“ (Nie-
dersächsischer Städtetag 2008) für den Trassenabschnitt in Niedersachsen und der „Nu-
merischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008)
für den Trassenabschnitt in Nordrhein-Westfalen.
Für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
sind Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Rekultivierung des Arbeitsstreifens und der Ein-
grünung der Station Lembruch und der Messanlage Drohne geplant. Im Trassenabschnitt
in Nordrhein-Westfalen wird damit der Eingriff in Natur und Landschaft vollständig kom-
pensiert.
Für den Trassenabschnitt in Niedersachsen ergeben sich aus der Eingriffs-
/Ausgleichsbilanzierung Kompensationsbedarfe, die in der Gesamtsumme eine Ersatzflä-
che von 8.694 m² erfordern. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Diepholz wurde die Möglichkeit der Ersatzgeldzahlung für alle erforderlichen
Kompensationsbedarfe in Niedersachsen ausgewählt. Mit dem vorgegebenen Kostenan-
satz ergibt sich ein Ersatzgeld von 56.511 €.
Erdgasfernleitung NOWAL von Rehden nach Drohne – Netzkopplung Drohne
Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Teil D, Unterlage 12 Landschaftspflegerischer Begleitplan 83 von 88