Novellierung des TKG Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1 Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise
Novellierung des TKG
Breitbandbüro des Bundes Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur
1
Informationsveranstaltung 25. April 2017, Dresden
Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen & Kreise
2
Übersicht
DigiNetzG
Anpassung des TKG
Mitnutzung & Mitverlegung
3
DigiNetzG
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
Anpassung des TKG
Kostensenkung
50 Mbit/s
Seit dem 10. November 2016 in Kraft.
4
Anpassungen des TKG
Mitnutzung &
Mitverlegung
Regulierter Zugang
Wegerechte
Systematische Trennung
5
Wegerechte & regulierter Zugang
Nutzungsberechtigung
• Geringere Verlegetiefe für konventionelle Tiefbaumethoden (§ 68 Abs. 2)
• Vereinfachung durch elektronische Zustimmung des Wegebaulastträgers (§ 68 Abs. 3): Zustimmungsfiktion nach 3 Monaten
Übertragung der Nutzungsberechtigung
• Erweiterung des Kreises möglicher Antragsteller: Eigentümer/Betreiber von Telekommunikationslinien (§ 69 Abs. 1)
Mitnutzungsanspruch
• Zweckbindung: Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetzwerke (§ 70 Abs. 1)
• Mitnutzung anderer passiver Netzinfrastrukturen bei unwirtschaftlicher Neuverlegung auch ohne Zweckbindungserfordernis (§ 70 Abs. 2)
• Als Lückenschluss: Eisenbahninfrastruktur (§ 70 Abs. 3)
Haftung bei Veränderung/Verlegung von Telekommunikationslinien
• Zugunsten des Betreibers/Eigentümers späterer besonderer Anlagen gegenüber dem Nutzungsberechtigten (§ 75 Abs. 2)
Gebäude und Grundstücke
• Ausweitung der Hausstichregelung auf digitale Hochleistungsnetze (§ 76 Abs. 1)
Mitnutzung & Mitverlegung
Regulierter Zugang
Wegerechte
6
Mitnutzung & Mitverlegung
Antrag
TKU VNB
Annahme
Telekommunikationsunternehmen
als Berechtigte
• Mitnutzungsansprüche
• Vor-Ort-Untersuchungen
• Baustellenkoordinierungen
• Informationsansprüche
Versorgungsnetzbetreiber als
Verpflichtete zur Angebotserteilung,
wenn keine Versagungsgründe
vorliegen
• fehlende technische Eignung
• Sicherheitsaspekte
7
Mitnutzung & Mitverlegung
Antrag
TKU VNB
Annahme
Was ist der Inhalt der Anträge?
Passive Netzinfrastruktur (§3 Nr. 17b)
Träger- und Mantelstrukturen
• Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre,
Kabelkanäle, etc.
• Gebäude und deren Eingänge
• Antennenanlagen und Trägerstrukturen (Türme,
Masten und Pfähle)
Ausgenommen sind:
• Verkehrswege, die nach Wegerecht in Anspruch
genommen werden
• TK-Kabel, zu denen regulierter Zugang gewährt
werden müsste
8
Mitnutzung & Mitverlegung
Antrag
TKU VNB
Annahme
Was sind öffentliche Versorgungsnetze? (§ 3 Nr. 16b)
• entstehende, betriebene oder stillgelegte physische
Infrastrukturen
• TK
• Energie
• Wasser (kein Trinkwasser)
• Verkehrsdienste (insbesondere Schienen,
Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen,
Flugplätze)
9
Die Rolle der BNetzA als oberste Regulierungsbehörde der Netzmärkte
Antrag
Annahme
Streitschlichtungsstelle
über Bedingungen zur
Mitnutzung oder Entgelten
Infrastrukturatlas als Kern der
zentralen Informationsstelle
• Planung
• Mitnutzung
• Bauarbeiten
10
Antrag
TKU VNB
Annahme
Antrag
• Antragsteller: Eigentümer/Betreiber
öffentlicher TK-Netze
• Zweck: Ausbau digitaler
Hochgeschwindigkeitsnetze
Annahme
• Antragsgegner: Eigentümer/Betreiber
öffentlicher Versorgungsnetze
• Angebot binnen einer bestimmten Frist
Mitnutzung & Mitverlegung
11
Mitnutzung & Mitverlegung
Antrag
TKU VNB
Annahme
Mitnutzung
• Informationsanspruch
• Vor-Ort-Untersuchungsanspruch
• Mitnutzungsanspruch
Mitverlegung
• Informationsanspruch
• Koordinierung von Bauarbeiten
• Mitverlegungs- &
Sicherstellungspflicht
Inhouse-Mitnutzung & Mitverlegung
Informationen
Vor-Ort-Untersuchung
Mitnutzung
12
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur
Antrag
TKU VNB
Annahme
13
Antrag
TKU VNB
Annahme
Anspruch auf Infos über passive Netzinfrastrukturen (§ 77b)
• Antrag
• Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet
• Auskunftsgewährung
• Frist: 2 Monate
• Mindestangaben
• Geografische Lage
• Art und gegenwärtige Nutzung
• Kontaktdaten
• Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt
Informationen
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur
14
Antrag
TKU VNB
Annahme
Vor-Ort-Untersuchung
Anspruch auf eine Vor-Ort-Untersuchung (§ 77c)
• Antrag
• Mindestangaben: betroffene Netzkomponenten
• Untersuchungsgewährung
• Frist: 1 Monat
• Zumutbarkeit bei Mitnutzungsbegehren unterstellt
• Beachtung der Sicherheitserfordernisse des
Versorgungsnetzes
• Antragsteller trägt die Kosten
• Ablehnungsgrund u.a. bei Gefährdung der Sicherheit
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur
15
Antrag
TKU VNB
Annahme
Mitnutzung
Mitnutzungsanspruch (§ 77d)
• Antrag
• Mindestangaben: Projektbeschreibung, Zeitplan & Gebiet
• Mitnutzungsangebot
• Frist: 2 Monate
• Mindestanforderungen u.a. zur operativen Umsetzung
• Haftungsbestimmungen möglich
• Informationspflicht über Vertragsschluss binnen 2 Monaten
gegenüber der BNetzA
• Veröffentlichung von Standardangeboten möglich
Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur
Informationen
Koordinierung von Bauarbeiten
Mitverlegung
16
Antrag
TKU VNB
Annahme
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel
17
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel
Antrag
TKU VNB
Annahme
Anspruch auf Infos zur Koordinierung von Bauarbeiten (§ 77h)
• Antrag
• Mindestangaben: zu erschließendes Gebiet
• Auskunftsgewährung
• Frist: 2 Wochen
• Für Bauvorhaben
• Bereits erteilte Genehmigung
• Im Verfahren
• Antrag ist binnen 6 Monaten vorgesehen
• Mindestangaben (siehe § 77b)
• Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt
• Informationspflicht binnen 2 Wochen an BNetzA
Informationen
18
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel
Antrag
TKU VNB
Annahme
Antrag oder Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von
Bauarbeiten (§ 77i Abs. 1 bis 5)
• Antrag
• Mindestangaben: Art & Umfang, Netzkomponenten
• Annahme & Mitverlegung
• Öffentlich finanzierte Bauarbeiten
• Bei Zumutbarkeit
• Keine zusätzlichen Kosten
• Keine Behinderung der Kontrolle der Bauarbeiten
• Insbesondere Anträge bis 1 Monat von Projektantrag mit
Bezug auf Bauarbeiten länger als 8 Wochen
• Kostenumlegung auf TK-Netzbetreiber (nach Grundsätzen
der BNetzA)
• Informationen bereits bei BNetzA: Hinweis genügt
Koordinierung von Bauarbeiten
19
Mitverlegung passiver Netzinfrastruktur und Glasfaserkabel
Antrag
TKU VNB
Annahme
Mitverlegungsrecht (§ 77i Abs. 6)
• Freiwillige Mitverlegung ist jederzeit möglich
Bedarfsgerechte Mitverlegungspflicht als
Sicherstellungsverpflichtung (§ 77i Abs. 7 S.1)
• Vorrang der Privatwirtschaft (Art. 87f GG)
• Verkehrsmaßnahme
• Öffentliche Finanzierung
• Anfänglich geplante Dauer: länger als 8 Wochen
• Bedarfsgerechtigkeit
Grundsätzliche Mitverlegungspflicht bei der
Erschließung von Neubaugebieten (§ 77i Abs. 7 S.2)
• Bedarf wird unterstellt
Mitverlegung
Kommunen
20
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen
Gebietskörperschaft
Informationen aus dem Infrastrukturatlas der BNetzA
• Allgemeines Auskunftsrecht und als Beteiligte (§ 77a Abs. 3)
• Anspruch auf Einsichtnahme für allgemeine Planungs- und Förderzwecke (§ 77a Abs. 3)
• Recht auf Einsichtnahme (§ 77b Abs. 6)
Straßenbaulastträger
Antragsgegner bei Anträgen
• zur Verlegung von Glasfaserleitungen/Leerrohrsystemen in geringer Verlegetiefe (§ 68 Abs. 2)
• zur Verlegung/Änderung von Telekommunikationslinien (§ 68 Abs. 3)
Kommunen
21
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen
Zuständige Baubehörde
Kontrollpflicht bei Inhouse-Verlegungen (§ 77k Abs. 7)
3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen (§ 77p)
Auftraggeber für Neubauvorhaben/Renovierungen von Gebäuden
Inhouse-Mitverlegungspflicht für neu errichtete Gebäude und umfangreiche Renovierungen
(§ 77k Abs. 4 und 5)
VNB
22
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen
Mitnutzung
Auskunftsgewährung (§ 77b)
Vor-Ort-Untersuchungsgewährung (§ 77c)
Mitnutzungsgewährung (§ 77d)
Mitverlegung
Auskunftsgewährung (§ 77h)
Informationspflicht gegenüber BNetzA (§ 77h Abs. 6)
Mitverlegungsgewährung (§ 77i Abs.2)
Freiwillige Vereinbarung zur Koordinierung von Bauarbeiten (§ 77i Abs.1)
Übernahme der Koordinierung von Bauarbeiten (§ 77i Abs. 2)
Mitverlegungsrecht (§ 77i Abs. 6)
Auskunftsrecht zu Bedingungen und Verfahren von Genehmigungen (§ 77j)
VNB
23
Rechte & Pflichten als konkrete Konsequenzen
Wegerechte
Mitnutzungsgewährung (§ 70)
3-Monats-Frist von Baugenehmigungen bei Hochgeschwindigkeitsnetzen (§ 77p)
Infrastrukturatlas der BNetzA
Informationspflicht gegenüber BNetzA (§ 77a Abs. 2)
Auskunftsrecht als Beteiligte (§ 77a Abs. 3)
24
Work In Progress
Bund-Länder Arbeitsgruppe Umsetzungsfragen
Begleitung des Umsetzungsprozesses
• Identifizierung von Umsetzungshemmnissen und Auslegungsfragen
• Schaffung von Transparenz durch FAQ / Handlungsempfehlungen und Beispielen der best practice
• Konsens zwischen allen an der Umsetzung Beteiligten
25
Haben Sie noch Fragen?
DigiNetzG
Anpassung des TKG
Mitnutzung & Mitverlegung
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihr Ansprechpartner:
Felix Gartner
Recht & Regulierung
Breitbandbüro des Bundes
Invalidenstraße 91, 10115 Berlin
Tel: 030 | 60 40 40 60
Fax: 030 | 60 40 40 640
E-Mail: [email protected]
26 Breitbandbüro des Bundes
Ein Kompetenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur