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Hausanschrift:Waterloostraße 430169 Hannover
Telefon:(0511) 101-0Telefax:(0511) 101-24 99
www.nlbl.niedersachsen.de
[email protected]
Überweisung an das Niedersächsische Landesamtfür Bau und
LiegenschaftenIBAN: DE55250500000106021074BIC: NOLA DE 2H
Luftfahrtamt der BundeswehrAbteilung 1 Referat 1 dLuftrechtliche
Angelegenheiten
Postfach 90 61 10 / 52951127 Köln
Bearbeitet von: Herrn CoombsE-Mail:
[email protected]
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte
angeben) ( (05 11) 101- Hannover,
26246 – Wittmund – LuftR -BLP211
2957 24.09.2018
Ausbau- und Nutzungskonzept für den Militärflugplatz
Wittmundhafen;
hier: Genehmigungsantrag nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen ist nach der Entscheidung
des Inspekteurs derLuftwaffe vom 27.04.2015 in der Zielstruktur die
Stationierung von 35 Luftfahrzeugen desTyps Eurofighter vorgesehen
(Aufwuchs der Taktischen Luftwaffengruppe 71 "Richthofen"mit 20
Eurofightern zum Taktischen Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen"
mit 35 Euro-fightern). In diesem Zusammenhang stehen mit dem
entsprechenden Ausbau- und Nut-zungskonzept verschiedene bauliche
Änderungen an, die luftrechtlich einzuordnen sind.
In Verfahrensstandschaft für das Bundesministerium der
Verteidigung beantragen wirhiermit diese - im Folgenden näher
beschriebenen - Änderungen des MilitärflugplatzesWittmundhafen nach
§ 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG i.V.m. § 30 LuftVG für die Bundeswehr
-Teilstreitkraft Luftwaffe - als Halter des Militärflugplatzes
Wittmundhafen.
Niedersächsisches Landesamt für Bau und LiegenschaftenPostfach 2
40 30002 Hannover
Niedersächsisches Landesamtfür Bau und Liegenschaften
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1 Übersicht zu den beantragten Änderungen
Nach Vorabstimmung mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr
(Schreiben vom12.01.2017, ergänzt am 31.01.2017) umfassen die hier
beantragten Änderungen diefolgenden Maßnahmen:
Änderungen, die Flugbetriebsflächen betreffen bzw. unmittelbar
flugbetriebsre-levant sind
· Sanierung Start-/Landebahn· Ersatzneubau Lärmschutzhalle·
Neubau Luftfahrzeuginstandsetzungshalle (Lfz-lnst-Halle)· Neubau
Tower· Sanierung Shelter Ost· Ersatzneubau QRA-Bereich· Neubau
GFK/CFK-Waschhalle· Neubau TenPack Ost für verbandsfremde
Lfz-Jet
Nachrichtlich dargestellte Änderungen
Darüber hinaus wird nachrichtlich auf die folgenden Änderungen
hingewiesen. Diesedienen nicht unmittelbar Flugbetriebszwecken und
sind der "Landseite" des Flugplat-zes zuzurechnen und daher nicht
Gegenstand der hier luftrechtlich beantragten Än-derungen. Die
Änderungen werden daher nachrichtlich dargestellt. Gleichwohl
sinddiese Maßnahmen auch Gegenstand des UVP-Berichts nach den
Vorgaben des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(siehe Abschnitt 5.4 und Anlage 10 zudiesem Schreiben).
· Teilerneuerung der Wärmeversorgung (Sanierung
Wärmeversorgung)· Errichtung eines IT-Leitungsnetzes· Kombiniertes
Staffelliegeplatzgebäude· Neuordnung der Stromversorgung· Neubau
Feuerwache· Sanierung Shelter West· Neubau Halle Bodendienstgeräte·
Neubau Bereitschaftsgebäude POL· Ersatzneubau Lager techn. Gase·
Neubau LOX-Bereich· Neubau Dienstgebäude IT· Erneuerung
Abwasseranlagen· Erneuerung Trink- und Löschwasser· Sanierung
Straßen/Wege/Plätze (Anpassung Verkehrssystem WTM Basis)· Neubau
Fliegerarztgebäude· Ersatzneubau Stab FlgGrp· Ersatzneubau Stab
TGrp· Ersatzneubau LFK-Gebäude· Ersatzneubau Stab TaktLwG 71·
Ersatzneubau besonderer Fahrdienst· Ersatzneubau Hauptlager AuV
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· Ersatzneubau AGTP West· Ersatzneubau AGTP Ost· Ersatzneubau
Wachgebäude· Neubau Zentrales Waffenkammergebäude· Neubau
Triogebäude
Im UVP-Bericht werden darüber hinaus weitere Änderungen im
Zusammenwirkenbetrachtet. Diese sind in der Anhangstabelle 1 zum
UVP-Bericht (siehe Anlage 10 zudiesem Schreiben)
zusammengestellt.
2 Vorgelegte Unterlagen
Im Zusammenhang mit den hier beantragten Änderungen werden die
im Folgendenbenannten Unterlagen vorgelegt.
Die Änderungen werden beantragt nach Maßgabe der folgenden
Anlagen 1.1 und1.2.
· Anlage 1.1:Ingenieurgemeinschaft A.C.E. GmbH - IG Nordwest
GmbH:Technischer Erläuterungsbericht zum Ausbau- und
Nutzungskonzept
· Anlage 1.2:Ingenieurgemeinschaft A.C.E. GmbH - IG Nordwest
GmbH:Planunterlagen zum Ausbau- und Nutzungskonzepto Plan 01
Übersichtslageplan (Maßstab 1:2.500)o Plan 02 Längsschnitt Start-
und Landebahn (Maßstab 1:2000/200)o Plan 03 Regelquerschnitte nach
Nutzungsklassen (Maßstab 1:100)
Außerdem sind die folgenden Planunterlagen, Gutachten und
Unterlagen zur Erläu-terung der Änderungen und zur Darstellung der
Auswirkungen beigefügt:
· Anlage 2:Zentrum Luftoperationen:Bericht zur Erstellung der
Datenerfassungssysteme für den Flugplatz Witt-mundhafen
· Anlage 3:AVIA Consult GmbH:Fluglärmgutachten zum Ausbau- und
Nutzungskonzept
· Anlage 4:KSZ Ingenieurbüro GmbH:Bodenlärmgutachten zum Ausbau-
und Nutzungskonzept
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• Anlage 5: AVIA Consult GmbH: Gesamtlärmbetrachtung zum Ausbau-
und Nutzungskonzept
• Anlage 6: Ingenieurbüro Dr. Dröscher: Luftschadstoffgutachten
zum Ausbau- und Nutzungskonzept
• Anlage 7: IBL Umweltplanung GmbH: Fachbeitrag
Eingriffsregelung zum Ausbau- und Nutzungskonzept
• Anlage 8: IBL Umweltplanung GmbH: Untersuchung zur speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung zum Ausbau- und Nutzungskonzept
• Anlage 9: IBL Umweltplanung GmbH: Natura 2000-Voruntersuchung
zum Ausbau- und Nutzungskonzept
• Anlage 10: IBL Umweltplanung GmbH: UVP-Bericht zum Ausbau- und
Nutzungskonzept
• Anlage 11:
Zentrum Luftoperationen: Plandarstellung des Bauschutzbereichs
für den Militärflugplatz Wittmundhafen
• Anlage 12: Schreiben der Stadt Wittmund vom 02.03.2018:
Absichtserklärung zur Übernahme der Schmutzwässer des
Militärflugplatzes Wittmundhafen durch die Stadt Wittmund
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3 Grundlagen des Genehmigungsverfahrens
3.1 Historie des Militärflugplatzes Wittmundhafen
Der Militärflugplatz Wittmundhafen wurde erstmals als
Luftschiffhafen im Jahr 1916angelegt. Ab dem Jahr 1920 wurde der
Platz entmilitarisiert. In der Folge wurde die-ser Bereich
landwirtschaftlich genutzt. Im Jahr 1938 begann der Aufbau eines
Ein-satzflughafens für die Luftwaffe. Durch Luftangriffe in den
Jahren 1944 und insbe-sondere 1945 wurde der Flugplatz stark
zerstört.
Die konkreten Planungen zur Wiederinbetriebnahme des Flugplatzes
begannen Mitteder 50er Jahre. Beispielsweise wurde das
Niedersächsische Landesamt für Boden-forschung mit Schreiben vom
19.05.1957 von der Landesbauabteilung der Oberfi-nanzdirektion
Hannover damit beauftragt, Baugrunduntersuchungen für den
geplan-ten Flugplatz Wittmundhafen vorzunehmen. Diese Arbeiten
wurden in den Jahren1957 / 1958 durchgeführt. Anschließend wurde
mit den Baumaßnahmen begonnen(siehe Luftbild Stabsbildabteilung
Wahn/Rhld. Nr. 177 aus Film 69/59 vom26.11.1959). Die
Wiederinbetriebnahme des Militärflugplatzes Wittmundhafen erfolg-te
1963. Er wurde seitdem durch das Jagdgeschwader 71 "Richthofen"
sowie an-schließend durch die Taktische Luftwaffengruppe 71
"Richthofen" genutzt und wirdheute durch das dort stationierte
Taktische Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen"betrieben. Das
Jagdgeschwader 71 "Richthofen" mit dem Betrieb des
WaffensystemsF-4F "Phantom" wurde am 30.06.2013 aufgelöst. Nach
Außerdienststellung des Waf-fensystems „Phantom“ wurde die
Taktische Luftwaffengruppe 71 "Richthofen" mitdem Betrieb des
Waffensystems "Eurofighter" mit 20 Luftfahrzeugen aufgestellt.
Mitder Entscheidung des Inspekteurs der Luftwaffe vom 27.04.2015
wurde zum01.07.2016 die Taktische Luftwaffengruppe 71 "Richthofen"
aufgelöst und das Takti-sche Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen"
mit einer zielstrukturellen Erhöhung desBetriebes auf insgesamt 35
Luftfahrzeuge des Typs „Eurofighter“ aufgestellt. Derderzeitige
Verfügungsstand liegt bei 18 bis 20 Luftfahrzeugen des Typs
„Eurofighter“.
3.2 Bestand des Militärflugplatzes Wittmundhafen
Die bestehende Anlage des Militärflugplatzes Wittmundhafen
umfasst derzeit insbe-sondere die befestigte Start- und Landebahn
08/26 mit einer Länge von 2.440 m undeiner Breite von 30 m sowie
die erforderlichen Rollwege, Vorfelder und Abstellflächensowie
Wartungs- und Abstellhallen.
Die verfügbaren Start- und Landestrecken der Start- und
Landebahn 08/26 betragenim Einzelnen (vgl. Militärisches
Luftfahrthandbuch Deutschland, AD 2 ETNT 1 - 1vom 01.03.2018):
Betriebsrichtung TORA TODA ASDA LDA08 2.440 m 2.440 m 2.440 m
2.440 m26 2.440 m 2.440 m 2.440 m 2.440 m
Hieran schließen sich in beiden Betriebsrichtungen
Überrollstrecken von jeweils ca.290 m Länge an.
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Der Militärflugplatz Wittmundhafen unterliegt keinen
öffentlich-rechtlichen Betriebs-beschränkungen. Derartige
Betriebsbeschränkungen wären auch mit der Widmungdes
Militärflugplatzes nicht vereinbar.
Der regelmäßige Flugbetrieb findet jedoch üblicherweise und
überwiegend währendder allgemeinen Öffnungszeit des
Militärflugplatzes von Montag bis Donnerstag zwi-schen 08:00 Uhr
und 17:00 Uhr sowie Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhrstatt.
Darüber hinaus findet Flugbetrieb während der Besonderen
Öffnungszeitenentsprechend der Zentralen Dienstvorschrift A-270-1
„Öffnungs- und Bereitschafts-zeiten der Flugplätze der Bundeswehr“
(FF BMVg FüSK I 2) statt.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend den Vorgaben
im MilitärischenLuftfahrthandbuch Deutschland Übungsanflüge für
Strahlflugzeuge von 12:30 Uhr bis14:00 Uhr grundsätzlich verboten
sind.
Angaben zum Bauschutzbereich
Für den Militärflugplatz Wittmund ist ein Bauschutzbereich
festgesetzt. Eine Plandarstel-lung des Bauschutzbereiches ist
diesem Schreiben in Anlage 11 beigefügt.
Die Festsetzung des Bauschutzbereichs basiert auf folgenden
Grundlagen:
1. Schwellenkoordinaten inklusive Höhen in aktuellen
Referenzformaten (WGS84,EGM96):
Schwelle 08: Geogr. Breite 53°32'44,1723''Geogr. Länge
007°38'57,8685''Höhe 6,98 m
Schwelle 26: Geogr. Breite 53°33'00,7906''Geogr. Länge
007°41'07,417''Höhe 5,64 m
2. Flughafenbezugspunkt:Geogr. Breite 53°32'52,487''Geogr. Länge
7°40'2,638''Höhe 7.16 m
3. Startbahnbezugspunkt: Identisch mit dem
Flughafenbezugspunkt
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3.3 Rechtliche Rahmenbedingungen
Für eine Änderung des Militärflugplatzes Wittmundhafen sind die
Vorgaben des Luft-verkehrsgesetzes (LuftVG) einschlägig. Nach § 30
Abs. 1 in Verbindung mit § 30Abs. 3 S. 1 LuftVG ist für die Anlage
und wesentliche Änderung eines Militärflugplat-zes ein
luftrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 4 S. 2 i.V.m. §
6 Abs. 1LuftVG durchzuführen. Eines Planfeststellungsverfahrens
nach § 8 LuftVG bedarf es,ohne dass es auf die Wesentlichkeit der
Anlagenänderung ankäme, nicht (§ 30 Abs.1 S. 2 LuftVG).
Nach Vorabstimmung mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr
(Schreiben vom12.01.2017, ergänzt am 31.01.2017) ergibt sich durch
die im Folgenden noch näherbeschriebenen Baumaßnahmen eine
„wesentliche“ Änderung des bestehendenFlugplatzes:
· Sanierung Start-/Landebahn· Ersatz Neubau Lärmschutzhalle·
Neubau LfZ-lnst-Halle· Neubau Tower· Sanierung Shelter Ost·
Ersatzneubau QRA-Bereich· Neubau GFK/CFK-Waschhalle· Neubau TenPack
Ost für verbandsfremde Lfz-Jet.
3.4 Funktion des Antragstellers im Genehmigungsverfahren
Die Wehrbereichsverwaltung Nord hat als damals zuständige
Militärische Luftfahrt-behörde mit Schreiben vom 07.12.2012 die
Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Bauund Liegenschaften unter
Bezug auf einen Erlass des BMVg IUD I3 vom 04.12.2012aufgefordert,
bei Erforderlichkeit im Rahmen der Verfahrensstandschaft für die
Teil-streitkraft Luftwaffe als Halter des Militärflugplatzes
Wittmundhafen bei der Militäri-schen Luftfahrtbehörde die jeweils
erforderlichen Unterlagen für Änderungen desMilitärflugplatzes
Wittmundhafen einzureichen.
Die Aufgaben der bisherigen Abteilung Bau und Liegenschaften
(BL) der mit Ablaufdes 1. Oktober 2017 aufgelösten
Oberfinanzdirektion Niedersachsen werden seitdem 2. Oktober 2017
durch das neu eingerichtete Niedersächsische Landesamt fürBau und
Liegenschaften (NLBL) fortgeführt. Das NLBL nimmt o.g. Aufgabe mit
Un-terstützung des Staatlichen Baumanagements Ems-Weser wahr.
Der hier vorliegende Antrag auf Änderung des Militärflugplatzes
Wittmundhafen istauf dieser rechtlichen Grundlage in Zusammenarbeit
und im Benehmen mit demKommando Luftwaffe erstellt worden.
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4 Gegenstand und Begründung der beantragten Änderungen
Gegenstand des luftrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind alle
vorgesehenenÄnderungen der Flugbetriebsflächen bzw. Änderungen von
Flächen, die unmittelbarflugbetriebsrelevant sind. Eine
detaillierte Beschreibung der beantragten Änderungenist dem
Erläuterungsbericht zur Technischen Planung zu entnehmen (siehe
Anlage1.1).
4.1 Änderungen, die Flugbetriebsflächen betreffen bzw.
unmittelbarflugbetriebsrelevant sind
Sanierung Start-/LandebahnDie Maßnahme umfasst die Sanierung der
vorhandenen Start-/Landebahn inklusiveder Schultern und Zurollwege,
des Parallelrollwegs und allen zugehörigen Einrich-tungen
(Befeuerung, Abwassereinrichtungen usw.). Des Weiteren werden unter
derMaßnahme der Neubau der Schärffläche West sowie der Rückbau von
Flugbetriebs-flächen (Abstellfläche West, Schärfflächen Ost und
West, Abstellfläche im Bereichder Shelterschleife West,
Kompensierfläche im Bereich der Shelterschleife Ost, Roll-bahn D
und Vorfeld der Halle 226) zusammengefasst.
Die vorhandene Start- und Landebahn wird entsprechend der
Bestandsbreite von30 m saniert. Die Schulterflächen der Start- und
Landebahn mit bisher 30 m Breitewerden zurückgebaut und mit jeweils
15 m Breite angeordnet. Die Sanierung der Pa-rallelrollbahn erfolgt
analog zum Bestand. An beiden Enden der Start- und Lande-bahn ist
jeweils ein Wendehammer geplant. Zur Ausbildung der geometrischen
Formdes Wendehammers werden die Richtlinien der ICAO zugrunde
gelegt.
Die Rollwege B und E sowie Apron Ost und West sind für die
Nutzung mit A 400Mvorgesehen. Die Rollwege B und E werden daher auf
23 m verbreitert, zudem wer-den beidseitig Schultern mit einer
Breite von 3,0 m in Asphalt hergestellt.
Ersatzneubau LärmschutzhalleDie neue Lärmschutzhalle ersetzt die
bestehende Lärmschutzhalle in Gebäude 124und dient der Nutzung
vorschriftsgemäßer Test- und Probeläufe der Triebwerke
desEurofighter im eingebauten Zustand. Das Gebäude 123 wird nicht
mehr benötigt undzurückgebaut, da keine Probeläufe mehr für
ausgebaute Triebwerke stattfinden. Umden Ersatzneubau an die
vorhandenen Flugbetriebsflächen anzubinden, ist eine An-passung der
Vorfeldflächen erforderlich.
Neubau LuftfahrzeuginstandsetzungshalleDie Maßnahme umfasst den
Neubau für die vorhandenen Bestandsgebäude 223,224, 225 und 226.
Diese werden nicht mehr benötigt und zurückgebaut. Zur Anbin-dung
des Neubaus an die vorhandenen Flugbetriebsflächen sind Änderungen
derVorfeldfläche erforderlich. Zudem wird die neue Vorfeldfläche an
den Parallelrollwegangebunden.
Neubau TowerDer Neubau wird als Dienst-, Anflugkontroll- und
Towergebäude genutzt werden undersetzt die bestehenden Gebäude 204
und 233. Diese werden zurückgebaut. EineÄnderung von
Flugbetriebsflächen im Zuge des Neubaus ist nicht erforderlich.
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Sanierung Shelter OstIm Zuge der Maßnahme werden die vorhandenen
Bestandsgebäude (Lfz-Shelter)11-20 saniert. Die Shelter dienen der
Nutzung als Lfz-Abstellflächen für 10 Lfz desTyps Eurofighter. Zum
Umfang der Maßnahme gehören auch die Sanierung der vor-handenen
Flugverkehrsflächen bis zur Anbindung an den Parallelrollweg ohne
Ände-rung in Ihrer Dimensionierung sowie die Erneuerung aller
Medienanbindungen.
Ersatzneubau QRA-BereichIm Zuge der Maßnahme kommt es zum Neubau
einer Lfz-Durchrollhalle und demNeubau eines Bereitschaftsgebäudes.
Die Gebäude 21, 22, 314, 315 und 316 wer-den zurückgebaut. Zum
Umfang der Maßnahme gehören auch die Änderung dervorhandenen
Flugbetriebsflächen im QRA-Bereich (Rollwege sowie
Schärf-/Entschärffläche) bis zur Anbindung an den Parallelrollweg
mit Änderung in Ihrer Di-mensionierung und Lage sowie die Sanierung
aller Medienanbindungen.
Neubau GFK/CFK-WaschhalleDie Maßnahme umfasst den Neubau für das
vorhandene Bestandsgebäude 240.Aufgrund des höheren Bedarfs an
Instandsetzungsflächen bei 35 Luftfahrzeugen desTyps Eurofighter
wird die Baumaßnahme „Neubau GFK/CFK-Waschhalle“ um 3
In-standsetzungsflächen für Luftfahrzeuge des Typs Eurofighter
erweitert. Das Be-standsgebäude 240 wird nicht mehr benötigt und
daher zurückgebaut. Im Zuge derMaßnahme ist der Neubau von
Flugbetriebsflächen für die Anbindung des Neubauserforderlich.
Zudem wird die neue Vorfeldfläche an den Parallelrollweg
angebunden.
Neubau TenPack Ost für verbandsfremde Lfz-JetDie Maßnahme
umfasst den Neubau einer Lfz-Abstellhalle mit 10 Stellplätzen für
Lfz-Jet und 2 Hallen zum Abstellen für Boden-, Prüf- und
Sondergerät. Sie soll grund-sätzlich dem qualitativ besseren
Abstellen (nicht mehr auf Freiflächen) von Lfz-Jetdienen. Hierbei
handelt es sich um verbandsfremde Lfz-Jet, die im Rahmen
derDurchführung von Ausbildungsvorhaben (z. B. Waffenschule,
Ausbildungsvorhabenmit anderen Nationen) auf dem Flugplatz
betrieben werden. Ausbildungsvorhabenmit einem Betrieb
verbandsfremder Lfz-Jet fanden bereits regelmäßig in der
Vergan-genheit statt. Im Zuge der Maßnahme ist der Neubau von
Flugbetriebsflächen für dieAnbindung des Neubaus erforderlich.
4.2 Nachrichtlich dargestellte Maßnahmen
Neben den luftrechtlich relevanten Maßnahmen wird darüber hinaus
nachrichtlich aufdie folgenden Änderungen am Militärflugplatz
Wittmundhafen hingewiesen. Diesedienen nicht unmittelbar
Flugbetriebszwecken und sind nach Angaben des Luftfahrt-amtes der
Bundeswehr (Schreiben vom 12.01.2017, ergänzt am 31.01.2017)
der"Landseite" des Flugplatzes zuzurechnen und daher nicht
Gegenstand der hier luft-rechtlich beantragten Änderungen. Die
Änderungen werden daher nachrichtlich dar-gestellt. Gleichwohl sind
diese Maßnahmen auch Gegenstand des UVP-Berichtsnach den Vorgaben
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe
Ab-schnitt 5.4 und Anlage 10 zu diesem Schreiben).
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Teilerneuerung der Wärmeversorgung (Sanierung Wärmeversorgung)Im
Zuge der Teilerneuerung der Wärmeversorgung erfolgt ein
Ersatzneubau für dievorhandenen zentralen Versorgungsgebäude 216
(Heizgebäude) und 217 (Haupt-/Trafostation). Zum Umfang der
Maßnahme gehört auch das Verlegen neuer Versor-gungsleitungen.
Errichtung eines IT-LeitungsnetzesAls Gebäude werden insgesamt 4
Sektorknoten in der Liegenschaft neu errichtet.Zum Umfang der
Maßnahme gehört auch das Verlegen neuer Versorgungsleitungen.
Kombiniertes StaffelliegeplatzgebäudeBei der Maßnahme handelt es
sich um einen Ersatzneubau für die vorhandenen Be-standsgebäude
310, 312 und 334. Diese werden nicht mehr benötigt und daher
zu-rückgebaut.
Neuordnung der StromversorgungIm Zuge der Maßnahme wird ein
Ersatzneubau für die vorhandenen zentralen Ver-sorgungsgebäude 216
(Heizgebäude) und 217 (Haupt-/Trafostation) errichtet. ZumUmfang
der Maßnahme gehört auch das Verlegen neuer Versorgungsleitungen
undder Neubau weiterer Trafo-/Notstromstationen.
Neubau FeuerwacheBei der Maßnahme handelt es sich um einen
Ersatzneubau für das vorhandene Be-standsgebäude 204, welches nicht
mehr benötigt und daher zurückgebaut wird.
Sanierung Shelter WestIm Zuge der Maßnahmen kommt es zur
Sanierung der vorhandenen Bestandsge-bäude (Lfz-Shelter) 01-10. Zum
Umfang der Maßnahme gehören auch die Sanierungder vorhandenen
Flugbetriebsflächen bis zur Anbindung an den Parallelrollweg
ohneÄnderung in Ihrer Dimensionierung sowie die Erneuerung aller
Medienanbindungen.
Neubau Halle BodendienstgeräteDie Maßnahme umfasst den Neubau
für das vorhandene Bestandsgebäude 223 undden Rückbau der Halle
226, die zurzeit zur Instandsetzung der Lfz Eurofighter ge-nutzt
wird. Das Gebäude 223 wird nicht mehr benötigt und
zurückgebaut.
Neubau Bereitschaftsgebäude POLDer Neubau dient als Erweiterung
des Bestandsgebäudes 117.
Ersatzneubau Lager techn. GaseDer Neubau dient als Ersatzbau für
das Bestandsgebäude 237.
Neubau LOX-BereichDer Neubau dient als Ersatzbau für das
Bestandsgebäude 231.
Neubau Dienstgebäude ITDie Maßnahme umfasst den Neubau eines
Dienst-/Lager-/Werkstattgebäudes.
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Erneuerung AbwasseranlagenDie Maßnahme umfasst die Erneuerung
und Erweiterung der vorhandenen Regen-rückhaltebecken Ost und West
sowie die Erneuerung aller Abwasseranlagen- undLeitungen des
Flugplatzes (siehe Abschnitt 5.5).
Erneuerung Trink- und LöschwasserDie Maßnahme umfasst die
Erneuerung der vorhandenen Trink- und Löschwasser-anlagen.
Sanierung Straßen/Wege/Plätze (Anpassung Verkehrssystem WTM
Basis)Die Maßnahme umfasst die Erneuerung und Erweiterung der
vorhandenen Straßen,Wege und Plätze für Kfz und Fußgänger des
Flugplatzes.
Neubau FliegerarztgebäudeDie Maßnahme umfasst den Neubau eines
Fliegerarztgebäudes (Gebäude 360).
Ersatzneubau Stab FlgGrpDie Maßnahme umfasst den Neubau eines
Dienstgebäudes (Gebäude 358).
Ersatzneubau Stab TGrpDie Maßnahme umfasst den Neubau eines
Dienstgebäudes.
Ersatzneubau LFK-GebäudeDie Maßnahme umfasst den Neubau eines
Lfk-Gebäudes.
Ersatzneubau Stab TaktLwG 71Die Maßnahme umfasst den Neubau
eines Dienstgebäudes.
Ersatzneubau besonderer FahrdienstDie Maßnahme umfasst den
Ersatzneubau eines Dienst-/Lager-/Werkstattgebäudes.
Ersatzneubau Hauptlager AuVDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau
eines Dienst-/Lager-/Werkstattgebäudes.
Ersatzneubau AGTP WestDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau
eines Dienst-/Lagergebäudes.
Ersatzneubau AGTP OstDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau eines
Dienst-/Lagergebäudes.
Ersatzneubau WachgebäudeDie Maßnahme umfasst den Ersatzneubau
eines Wachgebäudes.
Neubau Zentrales WaffenkammergebäudeDie Maßnahme umfasst den
Ersatzneubau eines Zentralen Waffenkammergebäu-des.
Neubau TriogebäudeDie Maßnahme umfasst den Neubau eines
Triogebäudes.
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4.3 Alternativen
Auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen ist nach der Entscheidung
des Inspekteursder Luftwaffe vom 27.04.2015, wie eingangs
erläutert, in der Zielstruktur die Statio-nierung von 35
Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter vorgesehen (Aufwuchs der
Tak-tischen Luftwaffengruppe 71 "Richthofen" mit 20 Eurofightern
zum Taktischen Luft-waffengeschwader 71 "Richthofen" mit 35
Eurofightern). Umgesetzt wurde dieseEntscheidung am 01.07.2016 mit
der Aufstellung des Taktischen Luftwaffenge-schwaders 71
"Richthofen" am Standort Wittmund. In diesem Zusammenhang ste-hen
mit dem entsprechenden Ausbau- und Nutzungskonzept verschiedene
baulicheÄnderungen an, wie sie im vorliegenden Antragsschreiben
dargestellt sind.
Die baulichen Änderungen sind wie anfangs beschrieben u.a. durch
die Umstellungdes Betriebes vom Waffensystem F-4F "Phantom" auf das
Waffensystem "Eurofigh-ter" sowie der Erhöhung des Betriebes von 20
auf 35 Luftfahrzeuge des Typs Euro-fighter erforderlich. Für diese
Erhöhung wird hauptsächlich eine weitere Nutzung vonAbstellflächen
für Luftfahrzeuge des Typs Eurofighter notwendig, die bereits mit
demLuftfahrzeug F-4F "Phantom" genutzt wurden, aber bei einem
Betrieb von 20 Luft-fahrzeugen des Typs Eurofighter (Taktische
Luftwaffengruppe 71 "Richthofen") nichterforderlich gewesen
wären.
Die Begründung der Entscheidung zur Aufstellung eines Taktischen
Luftwaffenge-schwaders auf dem Militärflugplatz Wittmundhafen mit
dem Betrieb von 35 Luftfahr-zeugen des Typs Eurofighter ergibt sich
u.a. aus den eingegangenen Bündnisver-pflichtungen Deutschlands
gegenüber der NATO, im Rahmen des NATO DefencePlanning Process
sowie des Standing Defence Plans. Für beide Fälle ist der
Betriebvon insgesamt 138 Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter in der
Luftwaffe zwingendnotwendig, um die gegenüber der NATO angezeigten
Luftfahrzeuge für Bündnisver-pflichtungen bereitzustellen.
Der Standing Defense Plan der NATO sowie weitere
Planungsdokumente sehen fürden Fall einer Landes- und
Bündnisverteidigung (LV/BV) eine entsprechende Nut-zung des
Militärflugplatzes Wittmundhafen vor, die sich auch aus seiner
geografi-schen Lage (Einflug gegnerischer Kräfte über Nord- und
Ostsee) im Vergleich zu Al-ternativstandorten und bereits
vorhandenen Standorten ableitet.
Die quantitative Kräfteanzeige Deutschlands gegenüber der NATO
bedingt für dieLuftwaffe bei voller Ressourcen-Ausstattung den
Betrieb von 4 Taktischen Luftwaf-fengeschwadern, um sowohl die
materielle als auch personelle Durchhaltefähigkeitzu
gewährleisten.
Im Gegensatz zur zuvor stationierten Taktischen Luftwaffengruppe
71 "Richthofen"mit 20 Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter ist man
auf dem Militärflugplatz Witt-mundhafen damit in der Lage, nicht
nur ihm zugewiesene Aufgaben im Bereich derQuick Reaction Alert
(Interceptor)/Sicherheit im Luftraum zu erfüllen, sondern aucheinen
adäquaten Personalpool an Luftfahrzeugführer und Technischem
Personal fürdie Einsätze im Rahmen NATO Responce Force und Very
High Joint ReadinessTask Force bereitzustellen. Da sich die Aufgabe
Quick Reaction Alert (Interceptor)anhand der Abdeckung des zu
schützenden Luftraums und der wahrscheinlichenEinfluggebiete der
abzufangenden Luftfahrzeuge auf einen grenznahen Nord- undeinen
Südteil Deutschlands konzentriert, kann diese Aufgabe für den
Nordteil
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Deutschlands nur mit einem Taktischen Luftwaffengeschwader in
Wittmund durchhal-tefähig und operationell effizient übernommen
werden. Die Taktischen Luftwaffenge-schwader in Laage
(Ausbildungsflugbetrieb) und Nörvenich (ca. 25 Min. Anflugzeitbis
zur See) eignen sich hierfür nur sehr bedingt und können diese
Aufgabe dahernicht dauerhaft übernehmen.
Mit der ressourcenzehrenden Aufgabe Quick Reaction Alert
(Interceptor) ist eine ent-sprechende Ausstattung an Luftfahrzeugen
des Typs Eurofighter für das TaktischeLuftwaffengeschwader 71
"Richthofen" vergleichbar der anderen 3 Taktischen
Luft-waffengeschwader der Luftwaffe erforderlich.
Eine höhere Ausstattung mit Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter
der anderen 3 Tak-tischen Luftwaffengeschwader wurde dennoch
geprüft, hat sich aber auch aufgrundvon Kapazitätsproblemen zur
Aufnahme der Luftfahrzeuge sowie der Notwendigkeitzur Durchführung
einer effizienten Ausbildung (auch aufgrund der Zugänge zu
ge-eigneten Lufträumen) operationell nicht durchgesetzt. Somit
bietet ein TaktischesLuftwaffengeschwader auf dem Militärflugplatz
Wittmundhafen einen enormen Vorteilbezüglich taktischer
Verbandsausbildung.
Weder für das Gesamtvorhaben noch für einzelne Teilmaßnahmen
gibt es weitereVarianten, die zur Erreichung des Planungsziels
vorzuziehen wären. Im Zuge derPlanungen wurde versucht, die
erforderlichen Maßnahmen auf bereits befestigtenFlächen oder in
bereits bestehenden Gebäuden umsetzen, um
Neuversiegelungenweitestgehend zu vermeiden.
Durch die oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt keine
grundlegende Änderungder Struktur des Militärflugplatz
Wittmundhafen.
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5 Auswirkungen der Änderungen
5.1 Grundstücksbetroffenheiten
Die beantragten Änderungen erfolgen innerhalb des bestehenden
Militärflugplatzesauf Grundstücken im Eigentum der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA).Alle Flächen, die für die oben
dargestellten baulichen Änderungen benötigt werden,befinden sich
innerhalb des bestehenden, umzäunten und u.a. in den
Flächennut-zungsplänen der Stadt Aurich und der Stadt Wittmund
entsprechend ausgewiesenenFlächen des Militärflugplatzes Wittmund.
Eine Landbeschaffung ist nicht erforderlich.
Im Zusammenhang mit der Schaffung von zwei zusätzlichen
Regenrückhaltebeckenist im Osten der Liegenschaft eine temporäre
Inanspruchnahme von Flächen außer-halb des Flugplatzes für
Baustelleneinrichtungen und die Errichtung eines temporä-ren
Erdbeckens während der Bauzeit erforderlich. Die Flächen befinden
sich im Ei-gentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
5.2 Bauschutzbereich
Eine Anpassung des bestehenden Bauschutzbereichs ist mit den
hier beantragtenÄnderungen nicht verbunden - der Bauschutzbereich,
wie er in Anlage 11 dargestelltist, erfährt keine Veränderung.
5.3 Flugbetriebliche Auswirkungen
Mit den oben beschriebenen baulichen Änderungen ist auf dem
Militärflugplatz Witt-mundhafen der Betrieb von 35 Luftfahrzeugen
des Typs Eurofighter vorgesehen.
Zur Ermittlung möglicher flugbetrieblicher Auswirkungen wurden
durch das ZentrumLuftoperationen Datenerfassungssysteme (DES)
erstellt und zur Verfügung gestellt.Der Bericht zur Erstellung der
Datenerfassungssysteme für den Flugplatz Wittmund-hafen liegt
diesem Schreiben in Anlage 2 bei.
Zur Darstellung des zukünftigen Flugbetriebs wurde das
„Prognoseszenario 2030“gebildet. Dieses Szenario stellt den
Flugbetrieb in den sechs verkehrsreichsten Mo-naten des
Prognosejahres 2030 unter Berücksichtigung der Aufstellung des
Takti-schen Luftwaffengeschwaders 71 „Richthofen“ zum 30. Juni 2016
mit der zukünftigenStationierung von 35 Luftfahrzeugmustern vom Typ
Eurofighter dar. Das „Progno-seszenario 2030“ entspricht, mit
Ausnahme der Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6 (Waf-fensystem
Eurofighter), exakt dem im Folgenden beschriebenen Szenario
„Lärm-schutzbereich 2020“.
Das Szenario „Lärmschutzbereich 2020“ beschreibt den
Flugbetrieb, wie er alsGrundlage für die im Jahr 2015 erfolgte
Festsetzung des Lärmschutzbereichs für denMilitärflugplatz
Wittmundhafen prognostiziert wurde. Das entsprechende
Datenerfas-sungssystem wurde im Juli 2012 an die Niedersächsische
Landesregierung überge-ben und basiert auf der zum Zeitpunkt der
Erstellung geplanten Stationierung einerTaktischen Luftwaffengruppe
„Richthofen“ mit 20 Eurofightern bis zum Jahr 2020. Esbildet die
Grundlage für die mit Verordnung vom 04.08.2015 erfolgte
Festsetzungdes Lärmschutzbereiches durch die Niedersächsische
Landesregierung. Dement-sprechend stellt dieses Szenario den
aktuellen planerischen Ist-Zustand dar.
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Ergänzend hierzu stellt das ebenfalls vorgelegte
„Vergleichsszenario 2005-2011“den Flugbetrieb dar, wie er vor der
Umstellung des Luftfahrzeugs F-4 Phantom aufdas Luftfahrzeug
Eurofighter in den Jahren 2005 bis 2011 ortsüblich war. Für
diesesSzenario konnten detaillierte Statistiken der Vertreter des
heutigen Taktischen Luft-waffengeschwaders 71 „Richthofen“ genutzt
werden, so dass mit dem „Vergleichs-szenario 2005-2011“ ein
repräsentatives Bild des Flugbetriebs mit dem Waffensys-tem F-4
Phantom entstanden ist. Der Anteil der Flugbewegungen der F-4
Phantomam Gesamtflugbetrieb lag demnach zwischen 2005 und 2011 bei
durchschnittlich81,5 Prozent. Dies entspricht nahezu identisch dem
Anteil der Eurofighter-Flugbewegungen im Prognoseszenario 2030.
Im Zeitraum nach 2011 reduzierte sich der Anteil des
Hauptluftfahrzeugmusters amGesamtflugbetrieb. Hintergrund des
deutlichen Rückgangs war die bis zum letztenFlug der F-4 Phantom im
Jahr 2013 bereits deutlich verringerte Anzahl der stationier-ten
Luftfahrzeuge. Während die ersten Eurofighter bereits 2013 in
Wittmundhafenflogen, verzögert sich jedoch die Einrüstung der
geplanten 35 Eurofighter deutlich.
Tabelle 1: Anteil der platzeigenen Eurofighter bzw.
F-4-Flugbewegungen an denGesamtflugbewegungen der sechs
verkehrsreichsten Monate (6vM)
Jahr Gesamtflugbewegungender 6vM
Anteil F-4 / Eurofighter %
2005 10.974 8.858 81 %2006 13.180 11.003 83 %2007 12.218 10.137
83 %2008 12.611 10.504 83 %2009 11.463 8.924 78 %2010 10.745 8.568
80 %2011 9.010 7.451 83 %2012 6.936 3.728 54 %2013 7.569 3.419 45
%2014 9.447 1.664 18 %2015 5.675 1.519 27 %
ᴓ 2005-2011 81,5 %
Für die jeweils sechs verkehrsreichsten Monate zeigen sich für
die drei beschriebe-nen Szenarien die in der folgenden Tabelle 2
zusammengestellten Flugbewegungs-zahlen. Die Flugbewegungszahlen
sind für den Tagzeitraum 06:00 bis 22:00 Uhr undden Nachtzeitraum
22:00 bis 06:00 Uhr getrennt dargestellt.
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Tabelle 2: Flugbewegungszahlen
Luft-fahr-zeug-gruppe
Luftfahrzeug-muster(Beispiele)
Vergleichs-szenario
2005-2011
Lärmschutz-bereich 2020
Prognose-szenario
2030Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht
P 1.1 SF 25 C Mo-torsegler
0 0 50 0 50 0
P 1.3 PA-18, YAK50,FA200, C-172
21 0 297 0 297 0
P 1.4 PC-7 132 0 8 0 8 0S 5.1 Global5000,
CL601, LJ,C525
94 0 78 0 78 0
P-MIL 1 Do228 6 0 4 0 4 0P-MIL 2 C-160, P3C,
C-130188 0 175 0 175 0
S-MIL 1 E3A AWACS 3 0 8 0 8 0S-MIL 2 F-4 Phantom,
Mirage20009.274 10 14 0 14 0
S-MIL 3 Tornado 792 0 325 0 325 0S-MIL 4 A4, F-16, F-18 655 0
633 0 633 0S-MIL 6 Eurofighter 116 0 5.067 14 6.999 35H 1.1 MD
Explorer,
EC135, BO10520 0 23 0 23 0
H 1.2 BK117 23 0 12 0 12 0H 2.1 SEA King,
Lynx, Bell202/212
103 0 82 0 82 0
H 2.2 NH-90 20 0 8 0 8 0Gesamt 11.447 10 6.784 14 8.716 35
Die Angaben zu den einzelnen Luftfahrzeuggruppen werden im
Folgenden nähererläutert.
Luftfahrzeuggruppe P 1.1Die Luftfahrzeuggruppe P 1.1 umfasst
Motorsegler. Dieser Luftfahrzeuggruppe sinddie Flugbewegungen der
ortsansässigen Sportfluggruppen zugeordnet.
Luftfahrzeuggruppe P 1.3Die Luftfahrzeuggruppe P 1.3 umfasst
Propellerflugzeuge mit einer Höchststartmas-se (MTOM) bis 2 t.
Dieser Luftfahrzeuggruppe sind im Wesentlichen die Flugbewe-gungen
der ortsansässigen Sportfluggruppen zugeordnet.
Luftfahrzeuggruppe P 1.4Die Luftfahrzeuggruppe P 1.4 umfasst
Propellerflugzeuge mit einer Höchststartmas-se (MTOM) über 2 bis
5,7 t. Luftfahrzeuge vom Typ PC-7 vom Flugplatz Hohn fliegenin
unregelmäßigen Abständen zum Betanken den Flugplatz Wittmundhafen
an.
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Luftfahrzeuggruppe S 5.1Die Luftfahrzeuggruppe S 5.1 umfasst
Strahlflugzeuge mit einer Höchststartmasse(MTOM) bis 50 t, die den
Anforderungen des Anhangs 16 zum Abkommen über dieInternationale
Zivilluftfahrt, Band I, Kapitel 3 oder Kapitel 4 entsprechen.
Flugbewe-gungen der Luftfahrzeuggruppe S 5.1 finden zum einen durch
den in militärischemAuftrag fliegenden Flugvermesser vom Typ
Learjet LJ-35 und zum anderen durchLuftfahrzeuge der
Flugbereitschaft statt. Zusätzlich kommt es gelegentlich
zuÜbungsanflügen der alliierten Streitkräfte mit
Luftfahrzeugmustern dieser Gruppe.
Luftfahrzeuggruppe P-MIL 1Die Luftfahrzeuggruppe P-MIL 1 umfasst
militärische Propellerflugzeuge mit einerHöchststartmasse (MTOM)
bis 5,7 t. Luftfahrzeuge dieser Gruppe fliegen selten denFlugplatz
Wittmundhafen an. Es handelt sich hierbei um Übungsanflüge von
Luftfahr-zeugen aus Nordholz.
Luftfahrzeuggruppe P-MIL 2Die Luftfahrzeuggruppe P-MIL 2 umfasst
militärische Propellerflugzeuge mit einerHöchststartmasse (MTOM)
über 5,7 t. Die Flugbewegungen der Gruppe P-MIL 2werden im Rahmen
von Versorgungsflügen der Bundeswehr von dem Luftfahrzeug-muster
C-160 Transall und für Übungsanflüge von den Luftfahrzeugmustern
C-130Hercules der Streitkräfte der Niederlande sowie durch
Luftfahrzeuge vom Typ P-3COrion aus Nordholz durchgeführt.
Zukünftig wird die C-160 Transall sukzessive durchden A400M
ersetzt, der jedoch ebenfalls dieser Gruppe zugeordnet sein
wird.
Luftfahrzeuggruppe S-MIL 1Die Gruppe S-MIL 1 beinhaltet das
Luftfahrzeugmuster AWACS E-3A/D der NATO.Dieses Luftfahrzeugmuster
führt nur gelegentlich Übungsanflüge am Flugplatz Witt-mundhafen
durch.
Luftfahrzeuggruppe S-MIL 2Die Gruppe S-MIL 2 beinhaltet
zukünftig nur noch Übungsanflüge der alliierten Streit-kräfte mit
dem Muster Mirage-2000. Das Waffensystem F-4 Phantom wurde
sukzes-sive durch den Eurofighter ersetzt. Die Flugbewegungen des
Eurofighters werden inder Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6
berücksichtigt.
Luftfahrzeuggruppe S-MIL 3Die Luftfahrzeuggruppe S-MIL 3 umfasst
den Flugzeugtyp Tornado.
Luftfahrzeuggruppe S-MIL 4Luftfahrzeuge vom Typ A-4 der Firma
BAE sind für Flugzieldarstellungen am Flug-platz Wittmundhafen
stationiert. Darüber hinaus haben Luftfahrzeuge vom Typ F-16und
F-18 in den letzten Jahren im Rahmen von Übungen mit Aufenthalt am
Platz denFlugplatz angeflogen und werden auch in der Prognose
berücksichtigt.
Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6Die Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6 umfasst
den Flugzeugtyp Eurofighter. Der Eurofigh-ter hat das Waffensystem
F-4 Phantom als Hauptluftfahrzeugmuster am FlugplatzWittmundhafen
ersetzt. Die Prognose berücksichtigt zusätzlich den Aufwuchs
derbisherigen Taktischen Luftwaffengruppe „Richthofen“ zum
Taktischen Luftwaffenge-schwader „Richthofen“. Zusätzlich wurde
berücksichtigt, dass das Waffensystem
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Tornado auf anderen Flugplätzen der Bundeswehr sukzessive durch
das Waffensys-tem Eurofighter ersetzt wurde.
Luftfahrzeuggruppe H 1.1Die Luftfahrzeuggruppe H 1.1 umfasst
zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse
(MTOM) über 1,0 t bis 3,0 t. Hubschrauber vom Typ EC-135
derBundeswehr fliegen im Rahmen von Ausbildungs- und Übungsflügen
gelegentlichden Flugplatz Wittmundhafen an. Mit der MD Explorer
nutzt auch die Polizei Nieder-sachsen den Flugplatz für Übungs- und
Schulungsflüge. Zusätzlich finden gelegent-lich Anflüge von
Rettungshubschraubern statt.
Luftfahrzeuggruppe H 1.2Die Luftfahrzeuggruppe H 1.2 umfasst
zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse
(MTOM) über 3,0 t bis 5,0 t. In der Vergangenheit fanden
gele-gentlich Anflüge des Luftfahrzeugmusters BK117 des ADAC zum
Betanken statt.Diese werden auch für die Zukunft
prognostiziert.
Luftfahrzeuggruppe H 2.1Die Luftfahrzeuggruppe H 2.1 umfasst
zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse
(MTOM) über 5,0 t bis 10,0 t. In den letzten Jahren fanden
Anflügemit den Luftfahrzeugmustern Sea King aus Nordholz und Bell
212 der Bundespolizeiim Rahmen von Betankung statt. Zusätzlich
führen Hubschrauber vom Typ Lynx ausNordholz Übungsanflüge in
Wittmundhafen durch.
Luftfahrzeuggruppe H 2.2Die Luftfahrzeuggruppe H 2.2 umfasst
zivile oder militärische Hubschrauber mit einerHöchststartmasse
(MTOM) über 10,0 t. Für die Luftfahrzeuggruppe H 2.2 wurde
be-rücksichtigt, dass die Bell UH-1D zukünftig durch den NH-90
ersetzt wird.
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5.4 Auswirkungen auf die Umwelt
Mit dem Antrag wird ein UVP-Bericht gemäß § 16 des Gesetzes über
die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) vorgelegt (siehe Anlage
10).
Die Schutzgüter „Menschen, insbesondere die menschliche
Gesundheit“ (Fluglärm,Luftschadstoffe) sowie „Tiere, Pflanzen und
die biologische Vielfalt“, „Fläche“, „Bo-den“, „Wasser“, „Luft“,
Klima“ und „Landschaft“, „kulturelles Erbe und sonstige Sach-güter“
sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
sind inden ebenfalls beiliegenden Gutachten vertieft untersucht und
bewertet worden (sieheAnlagen 3 bis 9).
Die wesentlichen Ergebnisse dieser Gutachten sind im Folgenden
zusammenge-fasst.
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5.4.1 Fluglärm
Den Antragsunterlagen liegt eine schalltechnische Prognose der
in der Nachbar-schaft des Militärflugplatzes Wittmundhafen durch
die beantragten Änderungen zuerwartenden Fluglärmimmissionen bei
(Fluglärmgutachten, siehe Anlage 3). Dieseals „Prognoseszenario
2030“ bezeichnete Berechnung wird mit dem
Szenario„Lärmschutzbereich 2020“ verglichen, welches den
Flugbetrieb beschreibt, wie erals Grundlage für die im Jahr 2015
erfolgte Festsetzung des Lärmschutzbereichesprognostiziert wurde
und welches den aktuellen planerischen Ist-Zustand
darstellt.Außerdem wird ein Vergleich des Prognoseszenarios 2030
mit dem „Vergleichs-szenario 2005-2011“ vorgenommen, um
darzustellen, welche Veränderungen derLärmbelastung durch den
Ersatz der Phantom F-4 durch den Eurofighter eintretenwird (zur
Beschreibung der Szenarien siehe Abschnitt 5.3).
Die wichtigsten Ergebnisse, die sich aus den durchgeführten
schalltechnischen Be-rechnungen ableiten lassen, sind nachfolgend
dargestellt.
Vergleich Prognoseszenario 2030 mit Lärmschutzbereich 2020
Die für das Prognoseszenario 2030 berechneten Flächen innerhalb
der Fluglärmkon-turen für den Tageszeitraum vergrößern sich
gegenüber dem Lärmschutzbereich2020 geringfügig (Fluglärmkontur 68
dB(A) von 10,4 km² auf 11,1 km², Fluglärmkon-tur zwischen 68 dB(A)
und 63 dB(A) von 12,7 km² auf 13,9 km²). Dabei wird jedochkeine
Überschreitung des 2 dB-Kriteriums, die eine Neufestsetzung des
Lärmschutz-bereiches erfordern würde, eintreten.
Die für das Prognoseszenario 2030 ermittelte Fläche innerhalb
der nächtlichen Flug-lärmkontur 55 dB(A) vergrößert sich gegenüber
der gegenwärtig festgesetztenNacht-Schutzzone von 0,4 km² auf 2,1
km² und geht geringfügig über die Grenzender Flugplatzliegenschaft
hinaus. Ob damit auch eine Einstufung des Ausbau-
undNutzungskonzeptes als wesentliche Änderung des Flugplatzes
verbunden ist, bedarfder rechtlichen Klärung dahingehend, ob die
nicht zum Lärmschutzbereich gehören-de, aber in der Verordnung
ausgewiesene Nacht-Schutzzone für eine Beurteilungnach dem 2
dB-Kriteriums herangezogen wird.
Vergleich Prognoseszenario 2030 mit Vergleichsszenario
2005-2011
Die für den Tageszeitraum (6 bis 22 Uhr) ermittelten Flächen
innerhalb der Fluglärm-konturen für das Prognoseszenario 2030 sind
um Größenordnungen kleiner als diefür das Vergleichsszenario
2005-2011 berechneten Flächen. Die Fläche innerhalbder
Fluglärmkontur 68 dB(A) verringert sich von 52,6 km² auf 11,1 km²,
die Flächezwischen den Fluglärmkonturen 68 dB(A) und 63 dB(A) von
76,7 km² auf 13,9 km².Dies ist vorrangig auf den Wegfall der
Flugbewegungen der gegenüber dem Euro-fighter (S-MIL 6) deutlich
lauteren F-4 (S-MIL 2) sowie auf die im Vergleich zu denJahren 2005
bis 2011 insgesamt geringere Zahl der Flugbewegungen von
Kampf-flugzeugen (10.840 gegenüber 7.979) zurückzuführen.
Für den Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr) ergibt sich ein ähnliches
Bild, obwohl hier 35Nachtflugbewegungen des Eurofighters im
Prognoseszenario 2030 10 Flugbewe-gungen der F-4 im
Vergleichsszenario 2005-2011 gegenüberstehen. Trotz der höhe-ren
Anzahl an Flugbewegungen kommt es zu einer Verringerung der Fläche
inner-
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halb der Fluglärmkonturen. Dies ist auf die deutlich höheren
Schallemissionen der F-4 im Vergleich zum Eurofighter
zurückzuführen. Die Fläche innerhalb der Fluglärm-kontur 55 dB(A)
verringert sich von 2,5 km² auf 2,1 km².
Die folgende Tabelle 3 fasst die Flächenausdehnung der
jeweiligen Fluglärmkontu-ren beziehungsweise der Schutzzonen für
die Szenarien „Vergleichsszenario 2005-2011“, „Lärmschutzbereich
2020“ und „Prognoseszenario 2030“ zusammen.
Tabelle 3: Flächenvergleich der Fluglärmkonturen
Bezeichnung desSzenarios
Fläche in km²Tag
LAeq ³ 68 dB(A)Tag
LAeq < 68 dB(A) u.LAeq ³ 63 dB(A)
NachtLAeq ³ 55 dB(A)
Vergleichsszenario2005-2011
52,599 76,677 2,509
Lärmschutzbereich2020
10,364 12,660 0,436
Prognoseszenario2030
11,095 13,864 2,099
Fluglärmbelastung an ausgewählten Immissionsorten
TagAus der Analyse der äquivalenten Dauerschallpegel an
insgesamt 86 Immissionsor-ten ergibt sich, dass sich der
äquivalente Dauerschallpegel des Tageszeitraumes06.00 bis 22.00 Uhr
für das Prognoseszenario 2030 im Vergleich zum Vergleichs-szenario
2005-2011 an allen Immissionsorten deutlich verringert. Die
Verringerungbeträgt in Abhängigkeit der Lage der Immissionsorte zu
den Flugverfahren zwischen2,9 und 16,2 dB(A).
Der Vergleich des Prognoseszenarios 2030 mit dem
Lärmschutzbereich 2020 zeigt,dass die Realisierung des Ausbau- und
Nutzungskonzeptes an den ausgewähltenNachweisorten zu einer
Erhöhung der Fluglärmbelastung im äquivalenten Dauer-schallpegel
von durchschnittlich 0,4 dB(A) führen wird. Die Zunahme beträgt in
Ab-hängigkeit von der Lage der Immissionsorte zwischen 0,1 und 0,8
dB(A).
NachtFür den Vergleich der Belastung durch den für den
Nachtzeitraum (22.00 bis 06.00Uhr) ermittelten äquivalenten
Dauerschallpegel für das Prognoseszenario 2030 mitdem
Vergleichsszenario 2005-2011, ergibt sich, dass für das
Prognoseszenario 2030insgesamt eine deutliche Verringerung der
Belastung durch Fluglärm von durch-schnittlich 4,8 dB(A) zu
erwarten ist. Dabei tritt jedoch eine recht hohe Streuung derWerte
an den Immissionsorten auf. Die Veränderungen reichen von -14,9 bis
+14,4dB(A).
Für den Vergleich des Prognoseszenario 2030 mit dem aktuellen
Lärmschutzbereich2020 ergibt sich eine deutliche Erhöhung der
Belastung durch Fluglärm. Die Zunah-me beträgt hier in Abhängigkeit
von der Lage der Immissionsorte zu den Flugverfah-
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ren zwischen 0,2 und 16,8 dB(A). Im Durchschnitt erhöht sich der
äquivalente Dauer-schallpegel an den Immissionsorten um 8,0
dB(A).
In diesem Zusammenhang ist jedoch festzustellen, dass an der
Mehrzahl der Nach-weisorte die Werte des äquivalenten
Dauerschallpegels deutlich unter dem Wert von50 dB(A) liegen. Von
einem Pegelwert des nächtlichen Dauerschallpegels von über50 dB(A)
sind nur die Immissionsorte 1 (Webershausener Str. 20) sowie 2
(Webers-hausener Str. 16) betroffen. Der äquivalenten
Dauerschallpegel im Prognoseszenario2030 beträgt am Immissionsort 1
50,3 dB(A) und am Immissionsort 2 50,4 dB(A).
Wesentlichkeit der Änderung des Flugplatzes
Gemäß Fluglärmgesetz § 4 Abs. 5 ist eine Änderung des Betriebes
als wesentlichanzusehen, wenn sich an den Grenzen der
Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone der Wert des
äquivalenten Dauerschallpegels um mehr als 2 dB(A) ver-ändert.
Zur Feststellung der Wesentlichkeit wurde auf Grundlage des
Prognoseszenarios2030 gemäß den Bestimmungen des Fluglärmgesetzes
für alle Zonenpunkte derFluglärmkontur 68 dB(A) tags und der
Fluglärmkontur 55 dB(A) nachts die Verände-rung des äquivalenten
Dauerschallpegels gegenüber dem Lärmschutzbereich 2020bestimmt.
Im Ergebnis der entsprechenden Berechnungen ist festzustellen,
dass an den Zo-nenpunkten der Fluglärmkontur 68 dB(A) in
Abhängigkeit der Lage der Zonenpunktezu den Flugverfahren und deren
Nutzung durch die Luftfahrzeuggruppen eine Zu-nahme des
äquivalenten Dauerschallpegels zwischen 0,1 und 1,0 dB(A)
auftretenwird und damit bezüglich der Tag-Schutzzone 1 keine
Überschreitung des 2 dB-Kriteriums zu verzeichnen ist.
Ein anderes Bild ergibt sich für die Nacht-Schutzzone, die in
der Verordnung über dieFestsetzung des Lärmschutzbereiches vom
04.08.2015 zwar ausgewiesen wird, abernicht zum Lärmschutzbereich
gehört, weil sie sich nur auf das Flugplatzgelände er-streckt. An
den Zonenpunkten der veröffentlichten Nacht-Schutzzone treten
aufGrund der deutlich größeren Flugbewegungszahlen Pegelerhöhungen
zwischen 6,1und 28,2 dB(A) auf.
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5.4.2 Bodenlärm
Den Antragsunterlagen liegt eine schalltechnische Prognose der
in der Nachbar-schaft des Militärflugplatzes Wittmundhafen durch
die beantragten Änderungen zuerwartenden Bodengeräuschimmissionen
bei (Bodenlärmgutachten, siehe Anlage 4).
Zur Abschätzung möglicher Auswirkungen werden in diesem
Bodenlärmgutachtendas Prognoseszenario 2030 und das
Vergleichsszenario 2005-2011 miteinanderverglichen. Im
Vergleichsszenario 2005-2011 werden dabei insbesondere
Trieb-werksprobeläufe des Typs Phantom auf der Außenbremsplatte
betrachtet. Im Prog-noseszenario 2030 werden insbesondere die
Triebwerksprobeläufe des im Progno-sejahr am Flugplatz
Wittmundhafen stationieren Typs Eurofighter auf der
Außen-bremsplatte betrachtet.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass
Triebwerksprobeläufe desTyps Phantom und des Typs Eurofighter im
Regelfall in der Lärmschutzhalle statt-fanden bzw. stattfinden
werden. Die geplanten Umbaumaßnahmen am Militärflug-platz
Wittmundhafen beinhalten u.a. den Neubau einer Lärmschutzhalle für
Eurofigh-ter. Diese wird im Prognosejahr 2030 errichtet sein.
Triebwerksprobeläufe auf derAußenbremsplatte fanden bzw. finden
zukünftig lediglich in seltenen Ausnahmefällenund lediglich
tagsüber statt (im Durchschnitt 1- bis 2-mal im Jahr). Die
Schallemissio-nen von der geplanten Lärmschutzhalle sind
entsprechend der SchalltechnischenUntersuchung „Lärmschutzhalle
Wittmund“ (Bericht Nr. 2016-1, grigo + schimmelingenieure) als
unerheblich einzustufen. Hinsichtlich der Triebwerksprobeläufe in
derLärmschutzhalle ist von keinen relevanten Veränderungen zwischen
dem Ver-gleichsszenario 2005-2011 und dem Prognoseszenario 2030
auszugehen.
Im Übergangszeitraum (zwischen Vergleichsszenario 2005-2011 und
Prognosesze-nario 2030) fanden bzw. finden Triebwerksprobeläufe
auch im Shelter (Flugzeug-schutzbau) statt. Da in diesem
Übergangszeitraum für die Triebwerksprobeläufe derEurofighter keine
Lärmschutzhalle zur Verfügung steht, ist mit erhöhten
Schallemis-sionen gegenüber der Prognoseszenario 2030 zu
rechnen.
Nach den Ergebnissen des Bodenlärmgutachtens lassen sich die
ermittelten Immis-sionsbeiträge durch den Flug- und
Flugplatzbetrieb wie folgt bewerten:
Ein Vergleich beider Szenarien hinsichtlich der
Triebwerksprobeläufe auf der Außen-bremsplatte zeigt, dass die
Lärmbelastung im Prognoseszenario 2030 durch den TypEurofighter um
3 bis 4 dB geringer ausfällt als im Vergleichsszenario
2005-2011durch den Typ Phantom. Im Prognoseszenario 2030 sowie im
Vergleichsszenario2005-2011 treten bei Triebwerksprobeläufen an
keinem Immissionsort Überschrei-tungen von 62 dB(A) tags auf.
Die ebenfalls zum Bodenlärm gehörende Quellgruppe „Parkplätze“
und „Kfz-Verkehr“sowie die Immissionsanteile aller übrigen Quellen
auf dem Flughafengelände wiez.B. Pumpen, Ventilatoren etc., die in
die Bodenlärmimmissionsbetrachtung einflie-ßen müssten, sind
vernachlässigbar.
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5.4.3 Gesamtlärm
Im Ergebnis der durchgeführten Fluglärmberechnungen wurde
festgestellt, dass dieFluglärmbelastung im Bereich der zur Stadt
Wittmund gehörenden Ortslage Webers-hausen (Einzelgehöfte entlang
der B210) den durch gerichtliche Entscheidungen
alsgesundheitsschädigend eingestuften Wert des äquivalenten
Dauerschallpegels von70 dB(A) überschreitet.
Da diese Gehöfte zusätzlich durch die vom Straßenverkehr auf der
B210 sowie durcheinzelne Triebwerksprobeläufe auf der Abbremsplatte
des Flugplatzes Wittmundha-fen hervorgerufene Lärmbelastung
betroffen sind, wurde für das betroffene Gebieteine Bewertung der
Gesamtlärmbetrachtung vorgenommen (siehe Anlage 5).
Die Ergebnisse der Berechnungen des äquivalenten
Dauerschallpegels bzw. der Be-urteilungspegel für die Lärmquellen
Fluglärm, Straßenlärm und Bodenlärm durchTriebwerksprobeläufe
zeigen, dass die Zunahme des Summenpegels durch denStraßenverkehr
für das Vergleichsszenario maximal 0,1 dB(A), für das
Prognosejahr2020 des Lärmschutzbereiches maximal 0,9 dB(A) und für
das Prognoseszenario2030 maximal 0,8 dB(A) beträgt. Das
Relevanzkriterium von 1 dB(A) wird somit un-terschritten.
Folglich wird für das Vergleichsszenario 2005 - 2011 wie auch
zukünftig für dasPrognoseszenario 2030 die Schwelle der
Gesundheitsgefährdung durch Lärm imBereich von Webershausen
ausschließlich durch den vom Flugbetrieb des Militär-flugplatzes
Wittmundhafen verursachten Fluglärms bestimmt.
Außerdem wird in der Gesamtlärmbetrachtung festgestellt, dass
für das Prognoses-zenario 2030 gegenüber dem Vergleichsszenario
2005-2011 eine Verminderung derGesamtlärmbelastung am Tage um fast
10 dB(A) zu erwarten ist.
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5.4.4 Luftschadstoffe
Den Antragsunterlagen liegt eine Berechnung und Bewertung der zu
erwartendenLuftschadstoffemissionen und -immissionen bei
(Luftschadstoffgutachten, siehe An-lage 6). Danach lassen sich die
ermittelten Immissionsbeiträge durch den Flug- undFlugplatzbetrieb
wie folgt bewerten:
Nach Umsetzung des Vorhabens (Prognoseszenario 2030) sind für
die SchadstoffeStickstoffdioxid, Feinstaub PM10, Schwefeldioxid,
Kohlenmonoxid, Benzol und Ben-zo(a)pyren die Immissionsbeiträge
selbst an den höchstbeaufschlagten Wohnnut-zungen in unmittelbarer
Flugplatznähe gering bis irrelevant (d.h. kleiner 3,0 %
desjeweiligen Beurteilungswertes).
Im Hinblick auf die Kurzzeitbelastung ergeben sich für Feinstaub
im Tagesmittel so-wie für Kohlenmonoxid CO im 8-Stunden-Mittel
jeweils nur sehr geringe Immissions-beiträge durch den Flug- und
Flugplatzbetrieb, die jeweils nicht ursächlich zu
einerÜberschreitung der einschlägigen Beurteilungswerte führen
können.
In Hinblick auf die Kurzzeitbelastung von Stickstoffdioxid ist
an allen Immissionsortendie Einhaltung des Immissionsstundenwertes
für NO2 sichergestellt.
Bezogen auf die Beurteilungswerte zum Schutz der Vegetation und
von Ökosyste-men der 39. BImSchV und der TA Luft werden an den
betrachteten ImmissionsortenN1 bis N3 die Irrelevanzschwellen von 2
μg/m³ für Schwefeldioxid und 3 μg/m³ fürStickstoffoxide, angegeben
als Stickstoffdioxid jeweils unterschritten. Die
Immissi-onsbeiträge in den naturschutzfachlich schutzbedürftigen
Nutzungen sind daher alsirrelevant einzustufen.
Neben den Immissionsbeiträgen durch den Flug- und
Flugplatzbetrieb wird in demLuftschadstoffgutachten auch die
Gesamtbelastung dargestellt. Die Gesamtbelas-tung umfasst neben den
Immissionsbeiträgen des Flug- und Flugplatzbetriebs undauch die
Immissionshintergrundbelastung. Für die Gesamtbelastung ergibt sich
ins-gesamt:
Im Prognoseszenario 2030 bleiben die Beurteilungswerte für die
Langzeitbelastungfür die Schadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub
PM10, Schwefeldioxid, Kohlenmono-xid, Benzol und Benzo(a)pyren
ebenfalls an allen betrachteten Immissionsorten
un-terschritten.
Der Immissionsgrenzwert der 39. BImSchV für die
Feinstaubfraktion PM2,5 von 25μg/m³ ist ebenfalls sicher
eingehalten, da selbst für die Feinstaubfraktion PM10
dieausgewiesene Immissionsgesamtbelastung an allen Immissionsorten
im Jahresmittelden Immissionswert für PM2,5 unterschreitet.
Auch bei den naturschutzfachlich schutzbedürftigen Bereichen
(Immissionsorte N1bis N3) ergibt sich keine Überschreitung der
Beurteilungswerte der TA Luft zumSchutz der Vegetation. Diese
Beurteilungswerte sind grundsätzlich nur in Bereichenanzuwenden,
die mehr als 20 km von Ballungsräumen oder 5 km von anderen
be-bauten Gebieten, Industrieanlagen oder Straßen entfernt
sind.
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In Bezug auf Gerüche ist festzustellen, dass an allen
betrachteten Immissionsortendie Irrelevanzschwelle der
Geruchsimmissionsrichtlinie von 0,02
(Geruchswahrneh-mungshäufigkeit 2 % der Jahresstunden) an keinem
Immissionsort überschrittenwird.
Insgesamt sind durch den Flug- und Flugplatzbetrieb des
Militärflugplatzes Witt-mundhafen im Prognoseszenario 2030 keine
erheblichen nachteiligen Auswirkun-gen auf die
Luftschadstoffsituation zu erwarten.
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5.4.5 Naturschutz und Landschaftspflege
Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die mit den in Abschnitt
4.1 dargestellten Än-derungen verbunden sind, sind Gegenstand des
Fachbeitrages Eingriffsregelung(siehe Anlage 7 zu diesem
Schreiben).
In diesem Fachbeitrag werden zunächst die entsprechenden
Eingriffe ermittelt undanschließend unter Einbeziehung von
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah-men sowie von weiteren
Kompensationsmaßnahmen bilanziert.
Eingriffe im Zusammenhang mit den beantragten Maßnahmen des
Ausbau- und Nut-zungskonzeptsInsgesamt ergibt durch die beantragten
Änderungen im Zusammenhang mit demAusbau- und Nutzungskonzept eine
Neuversiegelung von ca. 7 ha. Dem gegenübersteht ein Gesamtrückbau
(Entsiegelung) auf einer Fläche von ca. 12 ha.
Der Kompensationsgrundbedarf wird durch Rückbau- und
Aufwertungsmaßnahmenim Rahmen der Baumaßnahmen vollständig
abgedeckt. Die erheblichen Beeinträch-tigungen der Schutzgüter
Pflanzen und Boden werden somit vollständig kompensiert.
Natura 2000Im Rahmen einer FFH-Voruntersuchung ist darüber
hinaus eine Prüfung dahinge-hend erfolgt, ob das Vorhaben zu
Beeinträchtigungen in europäischen Schutzgebie-ten des Systems
Natura 2000 führen kann (siehe Anlage 9). Diese Prüfung erfolgteim
Hinblick auf die folgenden Schutzgebiete:
FFH-Gebiete· FFH-Gebiet DE 2306-301 (Nr. 001)
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer· FFH-Gebiet DE
2410-301 (Nr. 006)
Ewiges Meer, Großes Moor bei Aurich· FFH-Gebiet DE 2311-331 (Nr.
177)
Ochsenweide, Schafhauser Wald und Feuchtwiesen bei Esens·
FFH-Gebiet DE 2312-331 (Nr. 180)
Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven· FFH-Gebiet DE
2408-331 (Nr. 183)
Teichfledermaus-Gewässer im Raum Aurich· FFH-Gebiet DE 2413-331
(Nr. 184)
Upjever und Sumpfmoor Dose· FFH-Gebiet DE 2511-332 (Nr. 193)
Kollrunger Moor und Klinge
EU-Vogelschutzgebiete· EU-Vogelschutzgebiet DE 2210-401
(V01)
Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer·
EU-Vogelschutzgebiet DE 2213-401 (Nr. V02)
Wangerland· EU-Vogelschutzgebiet DE 2309-431 (V63)
Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens·
EU-Vogelschutzgebiet DE 2410-401 (V05)
Ewiges Meer
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Insgesamt wird in der FFH-Voruntersuchung festgestellt, dass die
vorhabensbeding-ten Effekte zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf
Vögel und Fledermäuse als be-troffene maßgebliche Bestandsteile der
Natura 2000-Gebiete führen.
Erheblich Beeinträchtigungen der oben aufgeführten Natura
2000-Gebiete im Wirk-bereich des Vorhabens können ausgeschlossen
werden.
ArtenschutzDen Antragsunterlagen liegt eine Untersuchung zur
speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung (UsaP) bei (siehe Anlage
8). Diese untersucht mögliche Konflikte im Hinblickauf streng und
besonders geschützte Arten und prüft in diesem Zusammenhang,
in-wieweit es zu Schädigungen oder Störungen dieser Arten im Sinne
des § 44BNatSchG kommen kann.
Insgesamt wird in der UsaP festgestellt, dass unter
Berücksichtigung von Vermei-dungsmaßnahmen und vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)sichergestellt werden kann, dass
es vorhabensbedingt nicht zu einer Erfüllung vonVerbotstatbeständen
gemäß § 44 (1) Nr. 1 bis 3 BNatSchG kommt.
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5.5 Entwässerung
Die Abwasserentsorgung des Militärflugplatzes Wittmundhafen
erfolgt über das vor-handene Trennsystem, das sich aus den
folgenden Entwässerungsnetzen zusam-mensetzt:
- Regenwasserkanalnetz- Schmutzwasserkanalnetz- Sonderkanalnetz,
Schlitzrinnen für die Entwässerung der Flugbetriebsflächen
Im Rahmen des Ausbau- und Nutzungskonzeptes sind neben den
geplanten Sanie-rungsmaßnahmen bauliche Veränderungen und
Anpassungen an den bestehendenAbwassernetzen erforderlich.
Das auf der Liegenschaft anfallende Schmutzwasser wird zukünftig
mittels einer etwa3,4 km langen Abwasserdruckleitung an die
Kläranlage des Ortsteils Ardorf der StadtWittmund übergeben. Das im
Winterbetrieb separierte Enteisungswasser wird ge-sammelt und
zukünftig über eine weitere Druckleitung mit 8,3 km Länge zur
städti-schen Kläranlage nach Wittmund gefördert und dort
gereinigt.
Zur Separierung des Enteisungswassers von den unbelasteten
Regenabflüssen istdie zusätzliche Errichtung von
Retentionsspeichern notwendig. Diese werden imWesten und im Osten
der Liegenschaft vor den Vorflutern „Burgschloot“ und
„Pog-genkruger Leide“ hergestellt.
Das westliche Regenrückhaltebecken „Burgschloot“ wird durch
einen Ersatzbau alskombiniertes Betonbecken überplant. Das im Osten
bestehende Betonbecken „Pog-genkruger Leide“ kann ohne Vergrößerung
des Rückhaltevolumens für den Sommer-und Winterbetrieb mit den
Entwässerungsflächen der Start- und Landebahn sowieder Zuwegung und
des QRA-Bereichs weitergenutzt werden. Im östlichen
Liegen-schaftsbereich ist zusätzlich die Errichtung zweier
separater Betonbecken vorzuse-hen, die das Niederschlagswasser aus
den zusätzlich befestigten Bereichen im Zent-rum sowie im Osten der
Liegenschaft aufnehmen werden. Zur Übergabe der Ab-
undEnteisungswässer sind neue Pumpwerke und Abwasserdruckleitungen
notwendig.
Eine Absichtserklärung zur Übernahme der Abwässer des
Flugplatzes Wittmundha-fen durch die Stadt Wittmund liegt befindet
sich in Anlage 12 zu diesem Schreiben.
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5.6 Raumordnung und Städtebau
Es ist durch die Militärische Luftfahrtbehörde zu prüfen, ob die
beantragten Änderun-gen des Militärflugplatzes Wittmundhafen den
Erfordernissen der Raumordnung unddes Städtebaus entsprechen.
5.6.1 Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung
Erfordernisse der Raumordnung sind nach § 3 Nr. 1
Raumordnungsgesetz (ROG)Ziele der Raumordnung, Grundsätze der
Raumordnung und sonstige Erfordernisseder Raumordnung.
Der Militärflugplatz Wittmundhafen ist im derzeit gültigen
Regionalen Raumord-nungsprogramm (RROP) für den Landkreis Wittmund
sowie im Entwurf des RROPdes Landkreises Aurich (2018) als
„Sperrgebiet“ ausgewiesen.
Gemäß der textlichen Darstellung des RROP für den Landkreis
Wittmund ist der Mili-tärflugplatz Wittmundhafen entsprechend
Ziffer D 3.11.201 aus strukturpolitischenGründen zu erhalten. Das
Ziel der Erhaltung hat Vorrang vor der Verwirklichung an-derer
Planungen und Maßnahmen.
Der Bereich des Militärflugplatzes Wittmundhafen ist sowohl im
RROP des Landkrei-ses Wittmund als auch im Entwurf 2018 des RROP
des Landkreises Aurich als Vor-ranggebiet für Trinkwassergewinnung
ausgewiesen.
Zudem sind in der Umgebung des Militärflugplatzes im RROP des
Landkreises Witt-mund Vorsorgegebiete für Landwirtschaft,
Vorsorgegebiete für Natur und Landschaftsowie Vorsorgegebiete für
Erholung ausgewiesen. Im RROP Entwurf 2018 desRROP Aurich sind in
der Umgebung des Militärflugplatzes Vorbehaltsgebiete für
dieLandwirtschaft und für die landschaftsbezogene Erholung
ausgewiesen.
Mit den hier beantragten Änderungen ist kein zusätzlicher
dauerhafter Flächenbedarfaußerhalb des bestehenden
Flugplatzgeländes verbunden.
Eine Änderung des Bauschutzbereiches ist mit den beantragten
Änderungen eben-falls nicht verbunden (siehe Abschnitt 5.2).
Im Übrigen wird, soweit es um den mit den Änderungen verbundenen
Eingriff in Na-tur und Landschaft geht, auf den dem Antrag
beigefügten Fachbeitrag Eingriffsrege-lung Bezug genommen (siehe
Abschnitt 5.4.5 und Anlage 7).
Insgesamt ergeben sich damit aus den beantragten Änderungen
keine relevantenAuswirkungen auf die Erfordernisse der Raumordnung
und der Landesplanung.
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5.6.2 Erfordernisse des Städtebaus
Durch die Militärische Luftfahrtbehörde sind auch die
Erfordernisse des Städtebauszu berücksichtigen. Dieses Kriterium
dient insbesondere dem Schutz der Planungs-hoheit der von dem
Flugplatz und dem Flugbetrieb betroffenen Städte und
Gemein-den.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Wittmund (Stadt Wittmund 1993)
ist der Militär-flugplatz als Fläche für den Gemeinbedarf
ausgewiesen. Im FNP der Stadt Aurich(Stadt Aurich 2013) wird der
Militärflugplatz als Sondergebiet für militärische
Anla-gen/Flughafen geführt.
Ein zusätzlicher Flächenbedarf auf dem Gebiet der Stadt Wittmund
und der StadtAurich ist mit den beantragten Änderungen nicht
verbunden.
Gemäß Fluglärmgesetz § 4 Abs. 5 ist eine Änderung des Betriebes
als wesentlichanzusehen, wenn sich an den Grenzen der
Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone der Wert des
äquivalenten Dauerschallpegels um mehr als 2 dB(A) ver-ändert. An
den Zonenpunkten der veröffentlichten Nacht-Schutzzone treten
aufGrund der größeren Flugbewegungszahlen Pegelerhöhungen zwischen
6,1 und 28,2dB(A) auf. Hierdurch wird die Neufestsetzung der
Lärmschutzzonen für einen neuenoder wesentlich baulich erweiterten
Flugplatz im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1und 3
erforderlich.
Die kommunale Planungshoheit kann auch durch Beschränkungen
beeinträchtigtwerden, die aufgrund eines Bauschutzbereichs nach §
12 LuftVG zu beachten sind.Solche Einschränkungen sind heute
bereits nach Maßgabe des bestehenden Bau-schutzbereichs vorhanden.
Eine Änderung des Bauschutzbereiches ist nicht Gegen-stand der
beantragten Änderung (siehe Abschnitt 5.2).