1 Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! Rechtsfragen und Herausforderungen der Projektarbeit in „Digitalien“ Martin Müsgens Referent EU-Projekt klicksafe Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Kick-Off-Veranstaltung für Strategische Partnerschaften zwischen Schulen (Leitaktion 2) 02.10.2015 Für die Weitergabe an die Teilnehmenden urheberrechtlich bereinigte Version klicksafe/ Fotoagentur FOX / Uwe Völkner
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Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! · 2017. 11. 29. · Verlauf Persönlichkeitsrechte in „Digitalien ^ Das Urheberrecht in „Digitalien ^ Freie Inhalte: Creative Commons
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Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! Rechtsfragen und Herausforderungen der Projektarbeit in „Digitalien“
Martin Müsgens Referent EU-Projekt klicksafe Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Kick-Off-Veranstaltung für Strategische Partnerschaften zwischen Schulen (Leitaktion 2) 02.10.2015 Für die Weitergabe an die Teilnehmenden urheberrechtlich bereinigte Version
klicksafe/ Fotoagentur FOX / Uwe Völkner
Verlauf
Persönlichkeitsrechte in „Digitalien“
Das Urheberrecht in „Digitalien“
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Fragen und Diskussion
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Das Recht am eigenen Bild (§§ 22 und 23 KunstUrhG)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet
und zur Schau gestellt werden:
• Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
• Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk
neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
• Bilder von Versammlungen, Aufzügen und
ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten
Personen teilgenommen haben;
• Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die
Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Was ist öffentlich? § 15 Abs. 3 (UrhG) • Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie
für eine Mehrzahl von Mitgliedern der
Öffentlichkeit bestimmt ist.
• Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht
mit demjenigen, der das Werk verwertet,
oder mit den anderen Personen, denen
das Werk in unkörperlicher Form
wahrnehmbar oder zugänglich gemacht
wird, durch persönliche Beziehungen
verbunden ist.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/urhg und www.klicksafe.de/irights ; David Pachali „Urheberrecht für Lernende: Häufige Fragen und Antworten” (30.09.2015)
David Pachali, irights.info: „Urheberrechtlich betrachtet kommt es in erster Linie darauf an, ob die Teilnehmer
einer Veranstaltung durch persönliche Beziehungen untereinander verbunden
sind. Bei einem kleinen Seminar ist das gut möglich, bei einer Vorlesung ist es sehr
„Um eine Schulveranstaltung handelt es sich, wenn die Schule bzw. der Klassenlehrer zu ihr einlädt und sich die Veranstaltung nur an einen begrenzten Kreis von Personen richtet. Möglich ist daher etwa eine Veranstaltung, zu der die Eltern einer Klasse, einer Jahrgangsstufe oder auch jahrgangsstufenübergreifend eingeladen werden. Externe, also Freunde und Bekannte, die nicht mit der Schule verbunden sind, dürfen allerdings nicht eingeladen werden, da es sich dann nicht mehr um eine Schulveranstaltung handelt.“ Auszug klicksafe-Handreichung „Elternabende Computerspiele“, S. 49-51 Download Handreichung unter: www.klicksafe.de/elternarbeit
Beispiel Quellenangabe bei Verwendung freier Inhalte (Print und Online)
Bildquelle Print-Produkt: Fotograf Rdikeman , veröffentlicht in der englischsprachigen Wikipedia (https://en.wikipedia.org/wiki/File:Football_iu_1996.jpg); Foto lizenziert unter der CC-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 unported, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en (Stand: 05.10.15)
Bildquelle Internet-Verwendung: Fotograf Rdikeman in English language Wikipedia; Foto lizenziert unter der CC-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 unported, (Stand: 05.10.2015)
Weitere Informationen unter: www.klicksafe.de/irights Text 2 „Fremde Inhalte auf eigenen Seiten“, Matthias Spielkamp, iRights.info
Weitere Texte der fortlaufenden Themenreihe zu „Rechtsfragen im Netz“ von klicksafe und iRights.info finden sich unter www.klicksafe.de/irights und www.irights.info.
Texte der Themenreihe:
• Datenschutz in Sozialen Netzwerken –
Meine Daten gehören mir
• Urheber- und Persönlichkeitsrechte in
Sozialen Netzwerken
• Urheberrecht für Lernende
• Fremde Inhalte auf eigenen Seiten
• Handys an Schulen
Themenreihe klicksafe – iRights.info zu „Rechtsfragen im Netz“
Das Safer Internet Programm unterstützt Safer Internet Centres in 27 europäischen Ländern mit der Zielsetzung, bei Kindern, Eltern und Lehrern die Medienkompetenz und Sensibilisierung für Gefahren im Internet zu fördern, Kindern und Jugendlichen eine telefonische Beratungsstelle zu Online-Problemen anzubieten sowie Internet-Nutzern Meldestellen für illegale Inhalte zur Verfügung zu stellen. In Deutschland wird das Safer Internet Programm durch den Verbund Safer Internet DE umgesetzt. Diesem gehören folgende Institutionen an: