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Energieversorgung Münchenbuchsee AG (nachfolgend EMAG)
Wärmeverbund Zentrum
Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen (Konkretisierung der
technischen und wirtschaftlichen Anschlussbestimmungen TWA)
Inhaltsübersicht 1. GRUNDSÄTZLICHES
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1 2. BEMESSUNGSGRÖSSEN NACH TWA
..............................................................................................................................
2 3. HAUSANSCHLUSSLEITUNG UND PRIMÄRSEITE WÄRMEÜBERGABESTATION
............................................................................
3 4. WÄRMEMESSUNG
.....................................................................................................................................................
4 5. REGLER UND ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
.........................................................................................................................
5 6. BRAUCHWARMWASSERBEREITUNG (BWW)
...................................................................................................................
6 7. MONTAGE UND PRÜFUNGEN
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I. ANHANG ANSCHLUSSSCHEMA
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1 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Stand: 16.01.2020
1. Grundsätzliches Mit diesen Ausführungsvorgaben für
Hausinstallationen werden die Vorgaben der TWA konkretisiert. Sie
sind verbindlich für die ausführenden Installateure.
Das Fernwärmenetz ist unterteilt in zwei Teilnetze:
- Teilnetz 1: Von der Heizzentrale bis zur
Pumpstation/Systemtrennung (Quellenweg) (rot) - Teilnetz 2: Netze
nach der Pumpstation/Systemtrennung (grün)
Für das Teilnetz 1 gelten zusätzliche Anforderungen, da dieses
Netz mit höheren Drücken und Tempera-turen betrieben wird. Für
Hausinstallationen in diesem Teilnetz ist eine Abstimmung mit der
EMAG vor Ausführungsbeginn erforderlich.
Neuanschlüsse und Änderungen an der Primärseite der
Hausstationen sind bewilligungspflichtig. Es ist das EMAG-Formular
für Installationsanmeldungen zu verwenden (Webseite EMAG:
Download-Center).
Mit der Montage der Hausstation darf erst nach Erhalt der
unterschriebenen Installationsbewilligung begonnen werden.
Dadurch, dass viele Wärmebezüger am Fernwärmenetz versorgt
werden, sind hohe Anforderungen an die Betriebssicherheit gestellt.
Zur Betriebssicherheit gehört:
- das Vermeiden von störenden Auswirkungen auf andere Abnehmer
und von rasch zunehmen-den Undichtheiten, welche Personen gefährden
und den Betrieb unterbrechen könnten.
- die sachgemässe Konstruktion und Ausführung der Anlagen, um
Störungen, Ermüdungsbrüche, Korrosionen usw. zu vermeiden.
Die anzuschliessenden Anlagen müssen darum allen im Kanton
geltenden behördlichen Vorschriften entsprechen sowie nach den
jeweiligen Regeln der Technik berechnet und ausgeführt werden.
Für die Auswahl der Materialien, die Verarbeitung, das
Schweissen und die thermische Behandlung der Schweissungen gelten,
wenn nichts anderes bestimmt wird, die VSM-Normen, die Vorschriften
und Bestimmungen des SVTI (Schweizerischer Verein für technische
Inspektionen) sowie die Regelwerke des
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2 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Stand: 16.01.2020
Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) und des
Verbands Fernwärme Schweiz (VFS), für ausländische Hersteller die
DIN-Norm und AGFW-Richtlinien.
Nachfolgende Anforderungen in diesem Dokument gelten für das
Teilnetz 2.
2. Bemessungsgrössen nach TWA
2.1. Druck Der Druckabfall der Anlagen des Abnehmers,
festgestellt zwischen Vor- und Rücklauf, darf 0,5 bar nicht
übersteigen. Die Druckstufe ist PN10.
- Max. statischer Druck im Netz 4,0 bar (Höhenunterschied) -
Max. Druckverlust Plattentauscher 0,20 bar - Max. Druckverlust
Regelventil 0,20 bar
2.2. Temperaturen Die maximale, für die Bemessung der Anlagen
massgebende Temperatur, beträgt 80 °C. Die jeweilige
Betriebstemperatur ist von der Aussentemperatur abhängig. Bei der
Projektierung ist eine möglichst niedrige Rücklauftemperatur
anzustreben (variable Massenströme). Um dies zu erreichen, sind
folgende Punkte zu beachten:
Die sekundärseitige Heizungsinstallation darf keinerlei
Einrichtungen oder hydraulische Schaltungen auf-weisen, die den
Rücklauf unzulässig erwärmen. Insbesondere sind folgende
Einrichtungen, sofern sie zu einer Erwärmung des Rücklaufs führen,
nicht gestattet: - Doppelverteiler (Rohr in Rohr, Vierkantverteiler
mit Trennblech) - Bypässe (auf Verteiler, bei Verbrauchern usw.) -
Überströmregler und -Ventile zwischen Vor- und Rücklauf -
Hauptpumpen ohne Drehzahlregulierung - etc.
Die Regeleinrichtungen in der Wärmeübergabestation sind mit
geeigneten Einrichtungen zu versehen, die eine Begrenzung der
maximalen Fernwärmerücklauftemperatur ermöglichen.
Min. Vorlauftemperatur primärseitig, kontinuierlicher Bezug: -
Bei Aussentemperatur tA = - 7 °C: 75 °C - Ab Aussentemperatur tA
+/- 0 °C: 68 °C Max. primärseitige Vorlauftemperatur: - im
Heizbetrieb 80 °C - im WW-Betrieb 80 °C Max. Rücklauftemperatur
primärseitig: - im Heizbetrieb Altbauten: 50 °C Neubauten: 38 °C -
im WW-Betrieb Altbauten: 50 °C Neubauten: 45 °C Die angegebenen
primärseitigen Rücklauftemperaturen sind als Maximalwerte zu
verstehen. Nach Mög-lichkeit sind tiefere Rücklauftemperaturen
anzustreben.
Die max. zulässige Rücklauftemperaturdifferenz über dem
Wärmetauscher in jedem Betriebspunkt be-trägt (RL primär zu RL
sekundär): 5 K
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3 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Stand: 16.01.2020
2.3. Fernwärmewasser Der Wärmeträger im Fernwärmenetz
(Primärseite) ist enthärtetes und entsalztes Wasser mit einem
pH-Wert im Betrieb von 8.2 bis 10, nach den Richtlinien des
Schweizerischen Vereins von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI). Der
Wärmeträger darf in den Anlagen des Abnehmers weder physikalisch
noch che-misch verunreinigt werden.
3. Hausanschlussleitung und Primärseite Wärmeübergabestation Der
Anschluss an den Wärmeverbund hat zwingend indirekt zu erfolgen.
Die Liegenschaft wird daher über einen Wärmetauscher an den
Wärmeverbund angeschlossen.
3.1. Rohrleitungsdimensionierung Bei der Dimensionierung der
primärseitigen Rohrleitungen ist darauf zu achten, dass keine zu
hohen Fliessgeschwindigkeiten, Druckabfälle und damit verbundene
Geräusche sowie Leistungseinschränkun-gen auftreten.
3.2. Armaturen Zusätzliche Absperrorgane in den
Hausanschlussleitung sind zu installieren, wenn die
Wärmeübergabe-station in einem vom Netzanschluss separaten Raum
installiert wird. Der Einbau von Absperrorganen vor und nach dem
Wärmezähler ist unerlässlich. Falls sich die Absperrorgane der
Primärseite in unmit-telbarer Nähe befinden, kann auf eine separate
Absperrung verzichtet werden.
Zwischen dem Hauseintritt und der Wärmeübergabestation müssen an
Tiefpunkten Entleerungseinrich-tung installiert werden.
Entleerungspunkte müssen jederzeit zugänglich sein.
Die Hochpunkte der Hausanschlussleitungen müssen eine Entlüftung
enthalten. Grundsätzlich müssen die Leitungsabschnitte, die eine
Entleerung enthalten, auch mit einer Entlüftung ausgerüstet
sein.
Für die Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen gelten dieselben
Anforderungen wie für die Hauptarma-turen.
Entleerungs- und Entlüftungsleitungen sind während des
Normalbetriebs zu sichern.
3.3. Isolation / Wärmedämmung Die Hausanschlussleitung
primärseitig von und ab Wärmemesseinrichtung sind gegen
Wärmeverluste zu dämmen. Die Dämmung darf im nassen Zustand keine
korrodierende Wirkung auf die Anlageteile ausü-ben und bei
Betriebstemperatur soll sie chemisch stabil und masshaltig
sein.
Die Wärmedämmung ist im Bereich der Fühlerhülsen, Flansch- und
Schraubverbindungen des Wärme-zählers freizuhalten. Die
Auswechslung der Wärmezählung muss ohne Verletzung der Wärmedämmung
erfolgen können.
Die EMAG verlangt FCKW-freie Isolationen. Die Betreiber der
Fernwärmversorgung sind berechtigt, den Nachweis zu verlangen.
Für die Isolationsstärken gelten die Bestimmungen der Kantonalen
Energieverordnung (KEnV) des Kan-tons Bern.
3.4. Erdung- und Potentialausgleich Beim Hauseintritt der
Fernwärmeleitungen ins Gebäude, muss ein Potentialausgleich
Anschluss, gemäss Personen- und Sachenschutz, erstellt werden.
Zudem sind, bei ausgedehnten Rohrleitungsführungen im Gebäude,
Potenzialausgleichsleiter gemäss gültiger NIN zu erstellen.
Überbrückungen sind überall dort
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4 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Stand: 16.01.2020
vorzusehen, wo davon auszugehen ist, dass eine Armatur nicht
elektrisch leitfähig und dadurch ein Lei-tungsstück nicht über
andere Leitungsstücke mit dem Potenzialausgleich verbunden ist. Die
Installatio-nen müssen durch Fachpersonal im Auftrag und zu Lasten
des Wärmebezügers ausgeführt werden.
3.5. Werkstoffe und Verbindungen Folgende Vorschriften gelten
für Fernwärmewasser durchströmte Bauelemente: - Der Einbau von
Komponenten aus Buntmetall im primärseitigen Heizkreis ist nicht
gestattet. Ausge-
nommen hiervon sind Gehäuse von Armaturen und der Wärmezähler.
Für diese dürfen ausgewählte Kupferlegierungen nach DIN 4747
verwendet werden.
- Korrosionsgefährdete Anlagenteile sind aus entsprechend
widerstandsfähigem Material auszuführen. - Unter Berücksichtigung
aller Beanspruchungen dürfen die in den Normen angegebenen
zulässigen
Materialwerte für alle Anlageteile nicht überschritten
werden.
a) Rohre: Die Anschlussleitungen primärseitig im Gebäudeinneren
bestehen aus nahtlosen Stahlrohren St 37 nach DIN 629 Blatt 3, oder
aus geschweissten Stahlrohren nach DIN 1626 Blatt 3, mit
Gütevorschriften nach DIN 5W49, in Normalwandstärken sowie mit
Werkabnahmezeugnis.
b) Wärmetauscher: Mindestkriterien für Plattenwärmetauscher:
Chrom-Nickel-Molybdänstahl, W 1.4401 oder W 1.4404. Die gelöteten
Plattenwärmetauscher sollen aus Edelstahl W 1.4401 mit Lötmaterial
99.9% Kupfer kon-struiert sein.
c) Armaturen: Armaturen auf der Primärseite müssen Gehäuse aus
Stahlguss oder Stahl geschweisst aufweisen. Alle Armaturen sind in
der Druckstufe PN10 vorzusehen.
d) Schmutzfänger: In der primärseitigen Vorlaufleitung ist vor
dem Wärmetauscher ein grossflächiger Schmutzfänger, aus-gerüstet
mit Trag- und Feinfilter aus Edelstahl, einzubauen.
In der sekundärseitigen Rücklaufleitung ist jeweils vor dem
Wärmetauscher zwingend ein Schmutzfän-ger zu installieren.
Eventuell kann auch ein Micro Blasen- und Schlammabscheider
und/oder Magnet-flussfilter installiert werden.
e) Verbindungsarten: - Schweissverbindungen (erdverlegte
Schweissverbindungen nur in röntgensicherer Ausführung). - Löt- und
Schweissverbindungen für Wärmetauscher - Flanschverbindungen oder
Schweiss-Raccords, flachdichtend - Pressverbindungen,
Gewindeverbindungen für Rohrleitungen und Fittings mit Hanf oder
Teflon
4. Wärmemessung Der Wärmezähler muss für die periodische
(5-Jahre) Nacheichung leicht zugänglich bleiben.
Die Wärmezähler werden über das Formular «Bestellung
Wärmezähler» bei der EMAG bestellt (Web-seite EMAG:
Download-Center). Der Wärmezähler wird mit einer Lieferfrist von
mehreren Wochen für den Einbau geliefert.
Die Ein- und Auslaufstrecke bei der Wärmemessung muss als
gerades Rohrstück ausgeführt sein und ist in ihrer Länge vom
Rohrinnendurchmesser abhängig.
- Einlauf- und Auslaufstrecke: 5 x Rohrinnendurchmesser - Nach
Pumpen oder Regelventilen: 20 x Rohrinnendurchmesser
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5 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Stand: 16.01.2020
Die Wärmedämmung ist im Bereich der Fühlerhülsen, Flansch- und
Schraubverbindungen freizuhalten. Die Auswechslung der Wärmezählung
muss ohne Verletzung der Wärmedämmung erfolgen können.
Die Tauchhülsen sind gemäss Herstellerangaben einzubauen. Der
aktive Fühlerteil muss rohrmittig ein-gebaut werden und vollständig
vom Heizwasser umströmt werden. Es sind zwingend alle von der EMAG
gelieferten Teile für den jeweiligen WB zu benutzen.
Der Stromanschluss ist kombiniert mit der Wärmeübergabestation
auszuführen. Der Anschluss hat di-rekt zu erfolgen (ohne Steckdose
oder ähnliches).
Das Rechenwerk der Wärmemessung hat eine M-Bus-Schnittstelle,
welche die Kommunikation zum Leit-system/Regler gewährleistet.
5. Regler und elektrischer Anschluss
5.1. Regler Die primäre Regeleinrichtung und die sekundäre
Heizungssteuerung des Wärmebezügers werden mit-tels Steuer-Bus an
das Leitsystem gekoppelt. So kann die gesamte Wärmeübergabestation
überwacht, reguliert und der Wärmezähler automatisiert ausgelesen
werden.
Der Regler wird bei der MST Systemtechnik AG (Belp) mittels
Formular «Bestellung Regler» (Webseite EMAG: Download-Center)
bestellt.
Das Regelventil primärseitig muss zwingend ein Kombiventil
(motorisches Durchgangsstellorgan) mit in-tegriertem
Differenzdruckregler (Volumenstrombegrenzer) sein. Damit lässt sich
die Vorlauftemperatur sekundärseitig regeln.
Alle Sensoren und anzusteuernden Ventile sowie Pumpen sind bei
der Installationsanmeldung und Be-stellung des Reglers im
Prinzip-Schema zu vermerken und die Datenblätter mitzuliefern. Dies
gilt sowohl für den primären- wie auch für den sekundären
Kreislauf. Der Regler kann dadurch für den jeweiligen Wärmebezüger
optimal vorbereitet werden.
Für das Primärventil sind alle Standard-Typen zugelassen, die
sich mit 3-Punkte 230 V ansteuern lassen. Alle sekundären Ventile
müssen mit 0-10 V ansteuerbar sein.
Der von der MST gelieferte Regler wird vom Installateur oder
dessen Beauftragten/Lieferanten verbaut und verdrahtet.
Beim Regler handelt es sich um einen Siemens Climatix.
5.2. Elektrischer Anschluss Für den Betrieb der
Wärmeübergabestation und des Wärmezählers ist ein Stromanschluss
230 V erfor-derlich. Dieser muss ab der Elektroverteilung des
Wärmebezügers angeschlossen werden. Er ist mit Ka-bel TT 3 x 1.5
mm² direkt auf die Anschlussklemme des Reglers und des Wärmezählers
zu führen. Dazwi-schen sind nur Abzweigdosen zulässig. Es sind
keine Steckdosen zulässig. Für die Wärmebezugsmessung ist ein M-Bus
Anschluss erforderlich. Dieser muss über die im Regler bezeichneten
Klemmen erfolgen.
Für den Kommunikations-Bus werden von der EMAG beim Hauseintritt
der Fernwärmerohre Verbin-dungsdosen gesetzt. Die Verbindung zum
Regler ist durch den Installateur oder dessen Beauftragten
auszuführen.
Alle Sensoren und Aktoren sind durch den Installateur oder
dessen Beauftragten (Stationenbauer/Elekt-roinstallateur) zu
verdrahten.
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6 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Stand: 16.01.2020
6. Brauchwarmwasserbereitung (BWW) Damit die max.
Rücklauftemperaturen bei der BWW-Ladung eingehalten werden, ist ein
verstellbares Regulierventil (Strangregulierventil) einzubauen.
Einbindung in primärseitiges Fernwärmenetz: Nur BWW mit
aussenliegendem Wärmetauscher (Speicherlade-System) sind
zugelassen.
Einbindung in sekundärseitiges Fernwärmenetz: Es sind BWW mit
innen- oder aussenliegenden Wärmetauschern zugelassen. Bei
Speicherladesystemen soll der BWW-Speicher eine einwandfreie
Schichtung des Kalt- und Warmwassers gewährleisten.
7. Montage und Prüfungen
7.1. Ablauf Für die Arbeiten ist folgender Ablauf
vorzusehen:
1. Frühzeitige Installationsanmeldung mit Prinzip-Schema sowie
Wärmezählerbestellung gemäss Formularen durch den Wärmebezüger oder
dessen Installateur / Beauftragten einzureichen.
2. Prüfung der Angaben durch die EMAG und Genehmigung. Falls
notwendig Rückfragen und An-passungen besprechen.
3. Bestellung des Zählers durch die EMAG und Lieferung gemäss
Vereinbarung (Lieferfristen von mehreren Wochen beachten).
4. Bestellung des Reglers durch den Installateur bei MST
Systemtechnik AG (Belp). 5. Vereinbarung eines
Inbetriebnahme-Termins 6. Montage der Anlage 7. Durchführung der
Kontrollen (z.B. Druckprüfung) 8. Inbetriebnahme und Aufschaltung
auf das Leitsystem 9. Dokumentation fertigstellen und
einreichen
7.2. Prüfungen Nach der Montage, vor Beginn der Isolierarbeiten,
ist eine hydraulische Prüfung des primären Heizwas-sersystems
durchzuführen. Dazu ist ein Vertreter der EMAG beizuziehen. Das
Abpressen mit Wasser ge-schieht mit einem Druck 10 bar während
mindestens 12 Stunden. Zeigen sich Undichtheiten, so sind die
Mängel zu beheben und nach erfolgter Behebung die Prüfung zu
wiederholen. Mittels eines Druckprüf-protokolls sind die Ergebnisse
rechtskräftig der EMAG zu rapportieren.
Nach der Druckprüfung ist das Heizwassersystem einer gründlichen
Reinigung mittels Durchspülung zu unterziehen (Entfernen von
Schlamm, Hammerschlag, Schweissperlen usw.).
Die Aussenfläche der Anlagen ist nach der Reinigung mit einem
Korrosionsschutzanstrich zu versehen und zu isolieren.
Die EMAG ist berechtigt, während den Ausführungsarbeiten die von
ihr als notwendig erachteten Kon-trollen durchzuführen.
Anlässlich der Druckprobe wird die Anlage durch den Vertreter
der EMAG hinsichtlich der Ausführung geprüft.
Eine Prüfung durch die EMAG entlasten Unternehmer und
Wärmebezüger nicht von ihrer Verantwor-tung für die richtige
Ausführung der Anlagen.
7.3. Inbetriebnahme und Abnahme Nach Fertigstellung der Arbeiten
erfolgt die Inbetriebnahme und Abnahme am vereinbarten Termin im
Beisein des Vertreters der EMAG.
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7 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Stand: 16.01.2020
Die Inbetriebnahme (IBN) darf nur im Beisein der EMAG und des
Beauftragten des Wärmebezügers er-folgen. Der IBN-Termin ist bei
der EMAG mit einer Vorlaufzeit von mehreren Wochen zu bestellen.
So-bald der IBN-Termin gesichert ist, wird dem Beauftragten die
definitive IBN bestätigt. Die Erstinbetrieb-nahme kann erst bei
Erfüllung folgender Voraussetzungen durchgeführt werden:
- Vorliegen eines genehmigten Prinzip-Schemas - Komplett
fertiggestellte Heizungsanlage mit kompletter Dokumentation -
Positive Druckprüfung samt entsprechendem Protokoll - Durchgeführte
Spülung des primären Heizsystems - Sämtliche Elektroanschlüsse, wie
auch Potentialausgleich und Steuer-Bus, müssen fertiggestellt sein
- Sicherstellung der elektrischen Betriebsbereitschaft von Pumpen,
Mischer, Regelungen, usw. - Fertiggestellte Isolierung der
Primärseite (kann in Ausnahmefällen auch nach der IBN
fertiggestellt
werden solange die Fertigstellung unmittelbar danach und mit
Fotos bewiesen wird)
Die primärseitigen Anlageteile müssen spätestens während der IBN
mittels Fernwärmewasser aus dem bestehenden Leitungsnetz
ausgestossen und/oder gefüllt werden. Die Absperrorgane beim
Hauseintritt dürfen nur von der EMAG geöffnet werden oder es muss
die Zustimmung der EMAG eingeholt werden.
Während der IBN werden die von der EMAG gelieferten Anlageteile
wie Wärmezähler kontrolliert und plombiert. Die Grundparametrierung
erfolgt vor Ort.
Die EMAG erstellt ein IBN-Protokoll der hausinternen
Installation. Allfällige unwesentliche Mängel (ge-mäss Protokoll)
sind durch den Verantwortlichen unter Terminvorgabe zu beheben.
Werden bei der IBN gravierende Mängel festgestellt, wird die IBN
verschoben und neu angesetzt. Der entstandene Mehraufwand wird dem
Verursacher in Rechnung gestellt.
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8 Ausführungsvorgaben für Hausinstallationen
Schema: Verbindungsleitung, Wärmeübergabestation,
Hausinstallation, Fassung vom 27.11.2019
Verbindungsleitung
Haus
-ei
nfüh
rung
Hausinstallation(Sekundärseite)
Verbindungs-Leitung Privat
Mes
sungDefinitionen
Erstellung
Direkte Kosten-übernahme
Eigentum u. Unterhalt
WL WBWB
WL WB WL WB
WL
3
1
1
Hausanschlussleitung und Wärmeübergabestation
StrasseTrottoir Vorgarten
Verbindungs-Leitung öffentl.
RegeleinrichtungRegulierung der Primärseiteder
Wärmeübergabestation- Regelventil- Wärmemessung- Überwachung
Wärmebezug
Regulierung der SekundärseiteKunden-Einstellungen
Heizzentrale
Parz
elle
ngre
nze
Legende:1) Absperrarmatur2) Manometer (optional)3) Entleerung
mit Armatur4) Entlüftung mit Armatur (optional)5) Thermometer
(optional)
7) Schmutzfänger8) Wärmezähler9) Regelventil10) Temperaturfühler
für Energiezähler11) Plattenwärmetauscher
WL WärmelieferantWB WärmebezügerP PrimärseiteS SekundärseiteVL
VorlaufRL Rücklauf
Wärmeübergabestation
WB (bzw. Ersteller der Hausinstallationen)
Betrieb WL WB
WL
P S
VL
RL
Wasserqualität Primärseite:Entsalztes und enthärtetes Wasser mit
Korrosionsschutz; pH-Wert 8.2 – 10Wasserqualität
Sekundärseite:Gemäss SWKI-Richtlinie BT102-01
I. Anhang Anschlussschema
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30.06.2020 S.KäserRev. A
MST Systemtechnik AG, Airport Business Center 60, CH-3123 Belp,
Tel. +41 (0)31 810 15 00, Fax +41 (0)31 810 15 05, [email protected],
www.mst.ch
Bezeichnung: Fernwärmeunterstation Projekt: EV
Münchenbuchsee
LWL (Kommunikation) Zuleitung 230VAC/13A/L,N,PE
WärmezählerMBUS 2x1.5
Zuleitung 230VAC/13A/L,N,PE
Zuleitung 230VAC/13A/L,N,PE
Ethernet Cat.6 (max.90m)
Die Umsetzung der Unterstationen des Wärmeverbunds
Münchenbuchsee sieht folgendes vor.
Lieferung und Installation Energie Münchenbuchsee AG Lieferung
und Installation Anlageneigentümer
300
500
Heizungsregler
250
500
VL-TempRL-TempDruchfluss
EMAG-BOX