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LBO 2010 Erfahrungen aus der Praxis Neuerungen im Abstandsflächenrecht Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils 12.11.2010
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Mar 06, 2018

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LBO 2010

Erfahrungen aus der PraxisNeuerungen im Abstandsflächenrecht

Dipl.-Ing.(FH) Stefan ReinhartVermessungsbüro Hils

12.11.2010

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Was ist eine Abstandsfläche ?

• Städtebauliche Funktion• Belichtung / Belüftung• Sicherheitsgründe z.B. Brandschutz

Abstandsflächen sind Freiflächen vor Außenwänden von Gebäuden und Gebäudeteilen.

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Änderung im Abstandsrecht

• Wegfall des bisher allgemeinen Teils derAbstandsfläche

• Unterscheidung Dach- und Giebelfläche• Dachgauben • Wintergärten• Windräder

§ 6 Abstandsflächen in Sonderfällen§ 8 Teilung von Grundstücken

§ 5 Abstandsflächen

§ 55 Nachbarbeteiligung

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Keine Unterscheidung mehr zwischen dem nachbarschützenden und dem bisher allgemeinen Teil derTiefe der Abstandsfläche

Abstandsfläche

Änderung im Abstandsrecht

§5

Wegfall des Schmalseitenprivilegs

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Anrechnung von Dachflächen zur Wandhöhe

Abstandsfläche

§5

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§ 5 Abs. 5Auf die Dachflächen werden angerechnet …

1. die Höhe von Dächern oder Dachaufbauten mit einer Neigung von mehr als 70° voll und von mehr als 45°zu einem Viertel.

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachflächen zur Wandhöhe

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Anzurechnende Wandhöhe

AW = HW

Dachneigung ≤ 45 °

Abstandsfläche

§5

HD

Anrechnung von Dachflächen zur WandhöheSatteldach

Hw

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Anzurechnende Wandhöhe

AW = HW + ¼ HD

Dachneigung > 45° und ≤ 70°

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachflächen zur WandhöheSatteldach

HD

Hw

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Anzurechnende WandhöheAW = HW + HD

Dachneigung > 70°

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachflächen zur WandhöheSatteldach

HD

Hw

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Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

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§ 5 Abs. 5Auf die Wandhöhe werden angerechnet ...

2. die Höhe einer Giebelfläche gar nicht, soweit kein Teil der Dachfläche eine größere Neigung als 45° aufweist, im Übrigen zur Hälfte des Verhältnisses, in dem ihre tatsächliche Fläche zur gedachten Gesamtfläche einer rechteckigen Wand mit denselben Maximalabmessungen steht; Die Giebelfläche beginnt an der Horizontalen durch den untersten Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut.

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

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Dachneigung ≤ 45 °

B

HG

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

Giebel von Satteldächern kleiner 45°werden wie bisher nicht angerechnet.

Gleich geneigtes Satteldach

Keine Anrechnung der Giebelfläche

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1. Verhältnis der Giebelfläche mit derFläche des gleicher Höhe

2. Anzurechnen ist die Giebelhöhe mitder Hälfte des Verhältnisses:

AG = ½ x ½ x HG = ¼ HG

Dachneigung > 45 °

1/2 H x B

H x B x 1/2

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

Giebel von Satteldächern zwischen 45° und 70°werden wie bisher zu einem Viertel angerechnet.

Gleich geneigtes Satteldach

VierecksB

HG

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Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur WandhöheUngleich geneigtes Satteldach

Dachneigung > 45 °

Im Allgemeinen verringert sich die Abstandsfläche gegenüber der bisherigen LBO.

1. Verhältnis der Giebelfläche mit derFläche des gleicher Höhe

2. Anzurechnen ist die Giebelhöhe mitder Hälfte des Verhältnisses:

HG 21 AG xx

che)(Gesamtfläche)(Giebelflä

Vierecks

B

HG

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1. Verhältnis der Giebelfläche mit derFläche des gleicher Höhe

2. Anzurechnen ist die Giebelhöhe mitder Hälfte des Verhältnisses:

Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Giebeln zur Wandhöhe

Dachneigung > 45 °

HG 21 AG xx

che)(Gesamtfläche)(Giebelflä

Im Allgemeinen verringert sich die Abstandsfläche gegenüber der bisherigen LBO.

Vierecks

Gekapptes Pultdach

B

HG

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Auch die seitlichen Gaubenwände entwickeln einen Abstand.Abstandsfläche

§5

Anrechnung von Dachgauben zur Wandhöhe

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Dachaufbauten bleiben außer Betracht, wenn:• Breite maximal 5,0 m • Vortreten bis 1,5 m senkrecht zur Dachfläche• Grenzabstand mindestens 2,0 m

Abstandsfläche

§5

Dachaufbau als privilegierter Vorbau

Ist der Dachaufbau höher als die Dachoberkante, dann ist er nicht mehr privilegiert.

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Maßgebliche Höhe geht bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut (Attika).

Abstandsfläche

§5

Flachdachgaube

HG

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Maßgebliche Höhe auf der Traufseite geht bis zum Traufpunkt (evtl. Dachfläche berücksichtigen).

Abstandsfläche

§5

Giebelgaube

Maßgebliche Höhe auf der Giebelseite bis zum höchsten Punkt der Gaube

HG HG

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• Bisherige Privilegierung entfällt.• Maße der Vorbauten:

1,50 m x 5,00 m und 2,00 m von der Grenze entfernt.

Wintergärten

Abstandsfläche

§5

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Tiefe der Abstandsfläche:

• Höhe bis zur Rotorachse x Faktor• jedoch mindestens Rotorradius

Abstandsfläche

§5

Windräder

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• Abstandsflächen sind maßgebend für die Beurteilung, ob das Vorhaben verfahrensfrei oder ein Bauantrag erforderlich ist.

• Wärmedämmung wird genehmigt.Jedoch ist bei einer Überschreitung der GRZ/GFZ eine Befreiung erforderlich.

• Bei Maßnahmen der Wärmedämmung sind geringere Tiefen der Abstandsflächen zuzulassen.

• Der Angrenzer kann bei einem Grenzüberbau seine Zustimmung verweigernAbstandsfläche

In Sonderfällen

§6

Wärmedämmung

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• Bei der Teilung dürfen keine Verhältnisse entstehen, welche den Vorschriften der Landesbauordnung widersprechen.

• Die Verantwortung liegt im Allgemeinen beim Eigentümer.

• Die Baurechtsbehörde kann keine Teilung verhindern.

• Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die bauordnungswidrigen Zustände geheilt werden.

Grundstücks-teilung

§8

Teilung von Grundstücken

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• Das Baurechtsamt ist für die Ermittlung der Eigentümer und deren Anschriften zuständig.

• Im Lageplan ist vom Lageplanfertiger nur die Bezeichnung der Flurstücke nach dem Liegenschaftskataster aufzuführen.

Nachbar-beteiligung

§55

Nachbarbeteiligung

• Als Nachbarn gelten nicht mehr nur direkte Angrenzer, sondern auchNachbarn oder sonstige Beteiligte, diedurch das Vorhaben betroffen sind.

• Dies schafft mehr Rechtssicherheit.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.hils.net