Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Energiemärkten Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung Von Mathias Mier 30.09.2011 Lehrstuhl für Energiesysteme (Prof. Erdmann) Fakultät III Prozesswissenschaften – Institut für Energietechnik Fakultät III Prozesswissenschaften Institut für Energietechnik Betreuer: A. Grübel
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Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten · Neue Entwicklungen auf den Energiemärkten Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung Von Mathias Mier 30.09.2011
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Neue Entwicklungen auf den EnergiemärktenEnergiemärkten
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung
Von Mathias Mier30.09.2011
Lehrstuhl für Energiesysteme (Prof. Erdmann) Fakultät III Prozesswissenschaften – Institut für EnergietechnikFakultät III Prozesswissenschaften Institut für EnergietechnikBetreuer: A. Grübel
Gliederung
1. Die Idee hinter der Flexibilitätsprämie
2. Schematische Auslegung von Anlagen zur N d Fl ibili ä ä iNutzung der Flexibilitätsprämie
3. Berechnung der Flexibilitätsprämie
4. Wirtschaftlichkeitsvergleich
5. Fazit & Diskussion
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung 2
Gliederung
1. Die Idee hinter der Flexibilitätsprämie
2. Schematische Auslegung von Anlagen zur N d Fl ibili ä ä iNutzung der Flexibilitätsprämie
3. Berechnung der Flexibilitätsprämie
4. Wirtschaftlichkeitsvergleich
5. Fazit & Diskussion
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung 3
Die Flexibilitätsprämie – Voraussetzungen und besondere Bestimmungen
Besondere Bestimmungeno 10 Jahre Laufzeito Kalenderjährliche Bestimmung
V Voraussetzungeno Biogas bzw. Biomethano Inanspruchnahme der Marktprämieo Inanspruchnahme der Marktprämieo Umweltgutachten (Eignung für bedarfsgerechte
Stromerzeugung)
Zielo Investitionen in größere Gasspeicher & Generatoreno Verschiebung der Stromerzeugung um 12 Stunden
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung 4
Anreiz zu flexibler und gesteuerter Stromerzeugung durch Einführung einer Kapazitätskomponente
Erlös aus Marktprämie Flexibilitätsprämie EinspeisevergütungDirektvermarktung Marktprämie Flexibilitätsprämie Einspeisevergütung
P
Baseload 0-24 Uhr
P
Peakload 8-20 Uhr(werktags)
t t
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung 5Quelle: Eigene Darstellung; Thau, Nebel (2011); Rohrig, Hochloff, Holzhammer, Schlögl (2011).
Gliederung
1. Die Idee hinter der Flexibilitätsprämie
2. Schematische Auslegung von Anlagen zur N d Fl ibili ä ä iNutzung der Flexibilitätsprämie
3. Berechnung der Flexibilitätsprämie
4. Wirtschaftlichkeitsvergleich
5. Fazit & Diskussion
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung 6
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung 21
Quelle: Eigene Darstellung; Eigene Berechnungen.
EEG2012: IBN = 2012 EEG2009: IBN = 2011
Gliederung
1. Die Idee hinter der Flexibilitätsprämie
2. Schematische Auslegung von Anlagen zur N d Fl ibili ä ä iNutzung der Flexibilitätsprämie
3. Berechnung der Flexibilitätsprämie
4. Wirtschaftlichkeitsvergleich
5. Fazit & Diskussion
Die Flexibilitätsprämie als Instrument der Direktvermarktung 22
Fazit & Diskussion – Schlussfolgerungen aus den erarbeiteten Ergebnissen
Mehrerlös durch Peak-Offpeak-Spread & Flexibilitätsprämieo Quantifizierung des Mehrerlöso Gegenläufige Bewegungen
Mehrerlös muss Mehrkosten deckeno Wirtschaftlichkeit stark von getroffenen Annahmen o Wirtschaftlichkeit stark von getroffenen Annahmen
abhängigo Synergieeffekte bei großen Betreibern
Einzelanlagenbetreiber benötigt Know-howo Stromhandelo Erweiterung der Anlageo Speichermanagemento Speichermanagement
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Fazit & Diskussion – Vermutungen aus den erarbeiteten Ergebnissen
Bestehende Anlagen werden …o … nicht umgerüstet, wenn wirtschaftlicho … vielleicht umgerüstet, wenn nicht unwirtschaftlich
Kl i B ib d Kleine Betreiber werden …o … ihre Anlagen nicht umrüsteno keine Neuanlagen auf Basis der Flexibilitätsprämie o … keine Neuanlagen auf Basis der Flexibilitätsprämie
planen (Ausnahme: Ab 2014 für > 750 kW)
Große Betreiber werden …o … die Flexibilitätsprämie eventuell nutzen, um durch
S i ff kt b i H dli d A l K t Synergieeffekte beim Handling der Anlagen Kosten zu sparen
o … die Flexibilitätsprämie eventuell nutzen, um zusätzlich p ,intern mehr Reaktionsfähigkeit zu besitzen
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Fazit & Diskussion –Werden die Ziele in Hinblick auf die FP erfüllt?
Charakteristik von Biogasanlagenbetreiberno Viele kleinere und unabhängige Betreibero Wenige große Versorgungsunternehmen
Haben die Kleinen genug Anreiz erhalten?Kein Anreiz für kleine Anlagenbetreiber
Steigen nun vermehrt große Erzeuger in den Biogasmarkt ein?Biogasmarkt ein?Die großen Erzeuger steigen in den Markt ein und
dominieren
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Fazit & Diskussion –Werden die Ziele in Hinblick auf die DV erfüllt?
Zieleo Mehr Direktvermarktung von EEo Heranführung der EE an den Wettbewerbo Verringerung der EEG-Umlage, indem mehr Strom aus EE
gehandelt wird wird mittelfristig nicht erreichtgehandelt wird wird mittelfristig nicht erreichto Verringerung von Zeiten negativer Preise, indem EE-
Anlagen bedarfsgerecht einspeisen
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LiteraturThau, Nebel (2011):Thau, L.; Nebel, J. A.: Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien im EEG nach der Energiewende, erschienen in
Görg – Service Line Wirtschaftsverwaltungsrecht, Berlin, 10. Juni 2011, Internet: http://www.goerg.de/Legal-Updates.18.0.html?&no_cache=1&tx_kbgoerg_pi11[showUid]=165&cHash=1897f06071db56b78769a713636fdf7d&PHPSESSID=bbca998a4746b49cf24199b00fb61235, letzter Zugriff: 26.09.2011 11:08 Uhr.SSID bbca998a4746b49cf24199b00fb61235, letzter Zugriff: 26.09.2011 11:08 Uhr.
Rohrig, Hochloff, Holzhammer, Schlögl (2011):Rohrig, K.; Hochloff, P.; Holzhammer U; Schlögl, F.: Flexible Stromproduktion aus Biogas und Biomethan, Fraunhofer Institut
für Windenergie und Energiesystemtechnik – IWES, 29. April 2011.
EEG 2012:Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG), Konsolidierte (unverbindliche) Fassung
des Gesetzestextes in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung.
EEG 2009:EEG 2009:Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074),
das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634) geändert worden ist.
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