Nr. 602/2 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr Preisliste Gültig vom 13. Dezember 2015 an Neuausgabe Herausgeber: DB Fernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 938-5965, Telefax: 0721 938-5509, E-Mail: [email protected]
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Nr. 602/2 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr
Preisliste
Gültig vom 13. Dezember 2015 an
Neuausgabe
Herausgeber: DB Fernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main Zu beziehen bei: DB Kommunikationstechnik GmbH, Medien und Kommunikationsdienste - Logistikcenter
2 52 21.12.15 Änderung in Nr. 5 XII Freigabe von ICE Zügen im VBB
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Inhaltsverzeichnis
Grundsätze 4 1. Flexpreise für Züge der Produktklasse C 5 2. Flexpreise für Züge der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) im Anstoßverkehr 6 3. Streckenzeitkarten (Persönliche/übertragbare Jahreskarten im Abo/Monatskarten im
Abo, Monats- und Wochenkarten) für Züge der Produktklasse C
8 4. Schülerzeitkarten (Schülermonatskarten im Abo, Monats- und Wochenkarten für
Züge der Produktklasse C 11
5. ICE oder IC/EC-Aufpreise zu Verbundzeitkarten 15 I. Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) 15 II. Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB) 15 III. Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) 16 IV. Verkehrsverbund Rhein-Main (RMV) 17 V. Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) 23 VI. Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM) 23 VII. Verbundtarif Region Braunschweig (VRB) 24
VIII. Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM), Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL), Verkehrsgemeinschaft Ostwestfalen-Lippe (OWL-„Der Sech-ser“)
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IX. Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH) 25 X. Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) 25 XI. Hamburger Verkehrsverbund (HVV) 26 XII. Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) 26 XIII. Land Mecklenburg-Vorpommern 27 XIV. Land Niedersachsen/Bremen 27 XV. Freistaat Sachsen 27 6. Fahrkarte Anfangsstrecke 27 7. City-Bahnhöfe mit Geltungsbereichen 28
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Grundsätze 1. Die Preisliste enthält
• die Flex- und Zeitkartenpreise für Züge der Produktklasse C [Interregio-Express (IRE), Regional-Express (RE), Regionalbahn (RB) und S-Bahn (S)]:
- Flexpreise bis 100 km - Flexpreise bis 200 km für den Anstoßverkehr DB/Nichtbundeseigene Ei-
senbahnen (NE) - Preise für persönliche/übertragbare Zeitkarten
• die ICE oder IC/EC-Aufpreise zu bestimmten Verbundzeitkarten und die be-sonderen Regelungen für die abweichende Nutzung von ICE oder IC/EC-Zügen in den aufgeführten Regionen
• den Preis für die Fahrkarte Anfangsstrecke und • die Übersicht über die +City-Bahnhöfe mit den jeweiligen Geltungsbereichen.
2. Rundungsgrundsätze für die Preisberechnung 2.1 Prozentual abgeleitete Preise (vom Flexpreis: Kinder, Hunde, BahnCard-Rabatt
bzw. Gruppe&Spar) werden wie folgt errechnet: Der jeweils zugrunde liegende Preis wird mit dem jeweiligen Faktor für den verbleibenden Fahrgeldanteil (z. B. 50% Rabatt = Faktor 0,5) multipliziert.
Werden mehrere Ermäßigungen (z. B. Kind mit BahnCard) wirksam, erfolgt eine separate Berechnung mit dem entsprechenden Faktor. Erst wird die Kinderermä-ßigung nach Satz 1 berechnet. Der kaufmännisch auf volle Cent gerundete Betrag wird dann mit dem Faktor für den BahnCard-Rabatt (0,75 oder 0,5) multipliziert. Der sich hieraus ergebende Gesamtpreis für diese Fahrkarte wird auf einen durch 5 Cent teilbaren Betrag abgerundet.
Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird der Fahrpreis für die Hinfahrt und für die Rückfahrt getrennt berechnet und sodann addiert.
2.2 Die Fahrpreise für Zeitkarten werden kaufmännisch auf einen durch 10 Cent teilbaren Betrag gerundet.
2.3 Die Fahrpreise für Fahrkarten unter Inanspruchnahme einer Bonusleistung (Fir-
men-/Reha-Reisen) werden auf einen durch 5 Cent teilbaren Betrag abgerundet. 2.4 Beim Bordverkauf von hierfür zugelassenen Fahrkarten in Zügen mit Fahrkarten-
verkauf ist der Bordpreis nach Nr. 3.9 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG zu zahlen. Der Bordpreis für Fahrkarten der Produktklasse C wird auf einen durch 5 Cent teilbaren Betrag abgerundet.
3. Ergänzung zum NRW-Tarif
Der Produktübergang zu einer Fahrkarte SchöneReiseTicket NRW Hin&Rück wird nur für die einfache (konkrete) Fahrt in der 1. oder 2. Wagenklasse ausgegeben.
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1. Flexpreise für Züge der Produktklasse C
Für zonenorientierte Fahrkarten gelten folgende Entfernungen:
Zonen 1 – 2 = 1 - 5 km Zonen 3 – 4 = 6 – 10 km Zonen 5 – 6 = 11 - 15 km Zonen 7 – 8 = 16 - 20 km Zonen 9 – 11 = 21 - 30 km Zonen 12 – 13 = 31 - 40 km Zonen 14 – 16 = 41 - 50 km Zonen 17 – 18 = 51 - 60 km Zonen 19 – 20 = 61 - 70 km Zone 21 = 71 - 80 km Zone 22 = 81 - 90 km Zone 23 = 91 – 100 km
einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt km 2. Klasse 1. Klasse 2. Klasse 1. Klasse bis € € € € 5 1,50 2,60 3,00 5,20
noch: 3. Streckenzeitkarten (Persönliche/übertragbare Jahreskarten im Abo/ Monatskarten im Abo, Monats- und Wochenkarten) für Züge der Produkt-klasse C
Ab einem Jahresbetrag von 4.090 € in der 2. Wagenklasse bzw. 6.890 € in der 1. Wagenklasse ist die BahnCard 100 bzw. einem monatlichen Betrag von 379 € (x 12) in der 2. Wagenklasse bzw. 639 € (x 12) in der 1. Wagenklasse ist die BahnCard 100 im Abonnement günstiger.
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noch: 3. Streckenzeitkarten (Persönliche/übertragbare Jahreskarten im Abo/ Monatskarten im Abo, Monats- und Wochenkarten) für Züge der Produkt-klasse C
Ab einem Jahresbetrag von 4.090 € in der 2. Wagenklasse bzw. 6.890 € in der 1. Wagenklasse ist die BahnCard 100 bzw. einem monatlichen Betrag von 379 € (x 12) in der 2. Wagenklasse bzw. 639 € (x 12) in der 1. Wagenklasse ist die BahnCard 100 im Abonnement günstiger.
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4. Schülerzeitkarten (Schülermonatskarten im Abo, Monats- und Wochenkarten für Züge der Produktklasse C
Ab einem Jahresbetrag von 4.090 € ist die BahnCard 100 (2. Wagenklasse) bzw. einem monatlichen Betrag von 379 € (x 12) ist die BahnCard 100 im Abonnement günstiger.
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noch: 4. Schülerzeitkarten (Schülermonatskarten im Abo, Monats- und Wochenkarten für Züge der Produktklasse C
Ab einem Jahresbetrag von 4.090 € ist die BahnCard 100 (2. Wagenklasse) bzw. einem monatlichen Betrag von 379 € (x 12) ist die BahnCard 100 im Abonnement günstiger.
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5. ICE oder IC/EC-Aufpreise zu Zeitkarten von Verkehrsverbün-den/Tarifgemeinschaften (Verbundzeitkarten)
Für den Erwerb und die Nutzung von IC/EC-Aufpreiskarten zu Verbundzeitkarten gelten die Rege-lungen nach Nr. 12 der Zeitkarten-Bedingungen, soweit bei den einzelnen Verkehrsver-bünden/Verkehrsgemeinschaften/Ländern der nachfolgenden Ziffn. I. bis XV. keine abweichen-den Regelungen bestehen.
I. Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)
Die Aufpreise für VGN-Zeitkarteninhaber betragen:
Jahreskarte im Abonnement
SchülMon
€ Woch
€ Mon
€
monatl. Einzug
€
Einmal- zah-lung
€ 2. KI. 2. KI.
1. KI. 2. KI. 1. KI.
2. KI. 1. KI.
von Steinach b. R. nach: Treuchtlingen 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70 von Ansbach nach: Nürnberg 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70 Steinach b. R. 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70 Treuchtlingen 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70 Gunzenhausen 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70 von Gunzenhausen nach: Steinach b. R. 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70 Treuchtlingen 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70 von Neumarkt (Oberpf) nach: Nürnberg 28,20 8,60 28,20 23,60 276,70
II. Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB) Die Aufpreise für VSB-Zeitkarteninhaber betragen:
Villingen 11,60 4,20 0,00 St. Georgen 11,60 4,20 0,00 Triberg 11,60 4,20 0,00 von Villingen nach:
St. Georgen 11,60 4,20 0,00 Triberg 11,60 4,20 0,00 von St. Georgen nach:
Triberg 11,60 4,20 0,00
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noch: 5. ICE oder IC/EC-Aufpreise zu Verbundzeitkarten
III. Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) 1. a) Von Inhabern von Wochenkarten (J), Monatskarten (J) und Job Tickets, Karte ab
60, Senioren-Monatskarten und RheinNeckar-Tickets sind die Aufpreise Mon (J) bzw. Woch (J) zu lösen.
b) Von Inhabern von Wochenkarten (A), Monatskarten (A), Super-MAXX-, MAXX-Tickets und Semestertickets sind die Aufpreise Schül Mon bzw. Schül Woch zu lö-sen.
c) Für den Kauf des Aufpreises 1. Klasse ist ein Fahrschein 1. Klasse bzw. ein Fahr-schein 2. Klasse mit zusätzlicher Wertmarke für die 1. Klasse erforderlich.
noch: 5. ICE- oder IC/EC-Aufpreise zu Verbundzeitkarten
IV. Rhein-Main Verkehrsverbund (RMV)
1. Die besonders gekennzeichneten Studierendenausweise (IC/EC-Semesterticket) der ordentlich Studierenden der (i) Evangelischen Fachhochschule Darmstadt und (ii) Philipps-Universität Marburg berechtigen ausschließlich zur aufpreisfreien Nut-zung der IC-/EC-Züge in der 2. Wagenklasse im festgelegten Geltungsbereich des Tarifgebietes des RMV sowie von/nach den IC-Bahnhöfen Aschaffenburg Hbf, Bin-gen (Rhein) Hbf, Eisenach, Gemünden (Main) ausschließlich über Fulda, Göttingen, Heidelberg Hbf, Heilbad Heiligenstadt, Mainz Hbf, Mannheim Hbf, Siegen, Wiesba-den Hbf, Warburg (Westf) und Worms (nur direkter Weg über Biblis).
2. Verbundzeitkarten sind alle Wochen-, Monats- und Jahreskarten sowie Monatskar-
ten im Abonnement für Erwachsene und Auszubildende/Schüler, ausgenommen RMV-Semesterticket, CleverCard und 9-Uhr-Monatskarte.
3. Der Gesamtaufpreis zur RMV-Jahreskarte (bar oder Abo) beträgt das 10-fache der
Monatsbeträge.
Die Aufpreise für RMV-Zeitkarteninhaber - (J) = jedermann, (A) = Auszubildende (SchülMon, SchülWoch) - betragen:
noch: 5. ICE oder IC/EC-Aufpreise zu Verbundzeitkarten
V. Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV)
1. Die besonders gekennzeichneten Studierendenausweise (IC/EC-Semesterticket) der ordentlich Studierenden der (i) Evangelischen Fachhochschule Darmstadt und (ii) Philipps-Universität Marburg berechtigen ausschließlich zur aufpreisfreien Nut-zung der IC-/EC-Züge in der 2. Wagenklasse im festgelegten Geltungsbereich des Tarifgebietes des NVV sowie von/nach den IC-Bahnhöfen Aschaffenburg Hbf, Bin-gen (Rhein) Hbf, Eisenach, Göttingen, Heidelberg Hbf, Mainz Hbf, Wiesbaden Hbf, Warburg (Westf) und Worms (nur direkter Weg über Biblis).
2. Verbundzeitkarten sind alle Wochen-, Monats- und Jahreskarten sowie Monatskar-
ten im Abonnement für Erwachsene und Auszubildende/Schüler.
3. Der Gesamtaufpreis zur NVV-Jahreskarte (bar oder Abo) beträgt das 10-fache der Monatsbeträge.
Die Aufpreise für NVV-Zeitkarteninhaber betragen:
Jahreskarte im Abonnement (J)
Mon (J)
Woch (J)
Schül Mon
Schül Woch
monatl. Einzug
Einmal-zahlung
€ € € € € € 2. Kl 2. Kl 2. Kl 2. Kl 2. Kl 2. Kl
von Bad Hersfeld nach:
Bebra 12,20 4,40 12,00 4,20 12,30 120,60 von Kassel nach:
1. Verbundzeitkarten sind alle Wochen-, Monats- und Jahreskarten sowie Monats-karten im Abonnement (auch JobTickets bzw. FirmenTickets). Im VRR und VRS sind IC/EC-Aufpreiskarten in Verbindung mit Zeitkarten für Schüler und Auszubil-dende nicht gültig.
2. Auf dem Streckenabschnitt Hamm (Westf) – Paderborn Hbf berechtigen die
IC/EC-Aufpreiskarten in Verbindung mit Verbundzeitkarten zur Nutzung der ICE-Züge.
3. Die Aufpreise für Zeitkarteninhaber betragen einheitlich für alle Relationen bei
ausschließlicher Nutzung innerhalb der Verkehrsverbünde/-gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen für a) Wochenkarten 20,80 € b) Monatskarten 64,80 € c) Monatskarten im Abo 55,00 €
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noch: 5. ICE oder IC/EC-Aufpreise zu Verbundzeitkarten
IX. Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH)
Regionaltarif Hannover
GVH-Regionaltarif - von Hannover Hbf nach Celle, Peine, Nienburg(Weser), Elze(Han), Alfeld(Leine)
Die Aufpreise für Zeitkarteninhaber betragen in Verbindung mit einer GVH-Zeitkarte für den Regionaltarif für beide Wagenklassen
a) Monats- und Schülermonatskarte 24,90 € b) Monatskarte im Abo 20,90 €
X. Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN)
Verbundzeitkarten sind: a) 7-TageTickets und Schüler-7-TageTickets b) MonatsTickets, Schüler-MonatsTickets und Schüler-SammelzeitTickets*) c) MonatsTickets im Abo und Job-Tickets*) Die Aufpreise für Zeitkarteninhaber betragen:
*) bei Schüler-SammelzeitTickets, Job-Tickets: Aufpreis je Monat.
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noch: 5. ICE oder IC/EC-Aufpreise zu Verbundzeitkarten
XI. Hamburger Verkehrsverbund (HVV)
1. Die „Allgemeine Zeitkarte“ des HVV (Wochen-, Monats- und Abonnementkarte) muss mindestens die HVV-Tarifzonen für die Strecke Lüneburg – Hamburg-Harburg umfassen und die Relation der Aufpreiskarte abdecken.
2. Bei aneinander anschließenden Verbundzeitkarten ist die Zeitkarte mit der kürze-ren Geltungsdauer maßgebend.
Die Aufpreise für Inhaber einer Allgemeinen HVV-Zeitkarte betragen:
Benutzung von ICE oder IC/EC- Zügen zwischen - Berlin und Forst - Berlin und Prenzlau - Potsdam Hbf und Cottbus 1. Bestimmte ICE oder IC/EC-Züge können auf den vorgenannten Streckenabschnitten
innerhalb des VBB mit Verbundzeitkarten (Wochen-, Monats- und Jahreskarten so-wie Monatskarten im Abonnement für Erwachsene, auch JobTickets und FirmenTi-ckets, und Auszubildende/Schüler einschl. Semester-Tickets) auf dem im jeweiligen Fahrausweis bezeichneten Geltungsbereich ohne Aufpreis genutzt werden.
2. Für die Mitnahme von Fahrrädern und Hunden in den ICE oder IC/EC-Zügen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr).
3. Die Züge werden durch Aushänge in den Bahnhöfen bekanntgemacht. 4. Die Regelungen nach 1. gelten auch für Einzel- und Gruppenfahrausweise (ab 6 Per-
sonen reservierungspflichtig) sowie das Brandenburg-Berlin-Ticket und das Bran-denburg-Berlin-Ticket Nacht.
5. Für die Nutzung der 1. Wagenklasse ist zusätzlich ein VBB-Übergangs-Fahrausweis zu lösen.
6. Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht zugelassen; die Mitnahmeregelung zur VBB-Umweltkarte gilt jedoch uneingeschränkt.
7. Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Beiblatt können die Züge nach Nr. 1 kostenfrei nutzen.
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noch: 5. ICE oder IC/EC-Aufpreise zu Verbundzeitkarten
XIV. Land Mecklenburg-Vorpommern Die IC-Züge können auf dem Streckenabschnitt Stralsund – Rostock mit Fahrkarten der Produktklasse C einschl. Schwerbehindertenausweis und Beiblatt genutzt werden; ausge-nommen sind Aktionsangebote der DB Regio AG wie z. B. Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket u. ä. und Fahrrad-Tageskarte. Aufgrund der begrenzten Mitnahme-möglichkeit von Fahrrädern bleibt die Reservierungspflicht für Fahrräder unverändert gültig. Für Gruppenreisen bleiben Reservierungspflicht und Zugbindung unverändert gültig. XV. Land Niedersachsen Die IC/EC-Züge können auf dem Streckenabschnitt zwischen Bremen Hbf und Emden-Außenhafen/Norddeich-Mole mit Fahrkarten der Produktklasse C (auch Länder-Ticket, Schönes-Wochenende-Ticket, QDL, Semester-Ticket Niedersachsen/Bremen), Schwerbe-hindertenausweis und Beiblatt sowie VBN-Verbundfahrkarten auf dem im jeweiligen Fahr-ausweis eingetragenen Geltungsbereich im bezeichneten Streckenabschnitt ohne Aufpreis genutzt werden. Für die Fahrradmitnahme sind VBN-Fahrradkarten (im Geltungsbereich VBN) oder Fahrradkarten für die Produktklasse C erforderlich. Aufgrund der begrenzten Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern bleibt die Reservierungspflicht unverändert gültig. Für Gruppenreisen bleiben Reservierungspflicht und Zugbindung unverändert gültig. XVI. Freistaat Sachsen Die ICE- und IC/EC-Züge können auf dem Streckenabschnitt Dresden – Riesa bzw. umge-kehrt mit Zeitkarten der Preisstufe D des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) einschl. der Mitnahmeregelungen zu diesen Zeitkarten an den Wochenenden sowie mit einem Schwer-behindertenausweis und Beiblatt genutzt werden. Die Mitnahme von Hunden und Fahrrädern in den ICE-/IC/EC-Zügen erfolgt nach den Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG.
6. Fahrkarte Anfangsstrecke
(Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG Nr. 2.2) Die Fahrkarte wird zum Preis von 15 € ausgegeben. Alleinreisende Kinder von 6 bis ein-schließlich 14 Jahren zahlen den halben Preis.
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7. City-Bahnhöfe (Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) Nr. 3.5.2 und Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard) Nr. 3.1.3)