Ingenieure Süd GmbH AKUSTIK + BAUPHYSIK Winzererstraße 47 80797 München Tel. 089 / 383945-0 Fax. 089 / 383945-99 email: [email protected]ebm Riem WA 2.1 und 2.2 – HAUS F – Nachweis nach EnEV 2014 Nachweis des Wärmeschutzes für ein Wohngebäude nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 und DIN V 18599) Bauvorhaben: EBM RIEM WA 2.1 und 2.2 HAUS F Neubau von 70 Wohnungen mit Gemeinschaftsbereichen und Tiefgarage München-Riem Bauherr: ebm Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG Fürstenrieder Strasse 36 80686 München Architekt: dressler mayerhofer rössler architekten und stadtplaner gmbh auenstrasse 28 80469 münchen München, im Dezember 2014 Gesamtergebnis: Der Nachweis laut EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 ist erbracht. Zusätzlich sind die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV 2014 eingehalten.
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Nachweis des Wärmeschutzes für ein Wohngebäude und DIN V ... · Ingenieure Süd GmbH AKUSTIK + BAUPHYSIK Projekt-Nr. I-1914 - 1 - ebm Riem WA 2.1 und 2.2 – HAUS F – Nachweis
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ebm Riem WA 2.1 und 2.2 – HAUS F – Nachweis nach EnEV 2014
Nachweis des Wärmeschutzes für ein Wohngebäude nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 und DIN V 18599) Bauvorhaben: EBM RIEM WA 2.1 und 2.2 HAUS F Neubau von 70 Wohnungen mit Gemeinschaftsbereichen und Tiefgarage München-Riem Bauherr: ebm Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG Fürstenrieder Strasse 36 80686 München Architekt: dressler mayerhofer rössler architekten und stadtplaner gmbh auenstrasse 28 80469 münchen
München, im Dezember 2014
Gesamtergebnis: Der Nachweis laut EnEV 2014 und EEWärmeG 2011 ist erbracht. Zusätzlich sind die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV2014 eingehalten.
Ingenieure Süd GmbH AKUSTIK + BAUPHYSIK Projekt-Nr. I-1914
ebm Riem WA 2.1 und 2.2 – HAUS F – Nachweis nach EnEV 2014
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
1 Aufgabenstellung 1
2 Grundlagen 1
3 Zum Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108 2
4 Zum Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes (EnEV 2014) 2
5 Zum Nachweis des Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 3
6 Allgemeine Anforderungen der Energieeinsparverordnung 3
8 Anforderungen und Berechnungsergebnisse 10 8.1 EnEV 2014, KfW EH 70 10 8.2 Vorgaben durch das EEWärmeG 11
Anlage 1: Nachweis nach EnEV 2014 Anlage 2: Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2:2013 Anlage 3: Nachweis nach EEWärmeG 2011 Anlage 4: Bauteilverteilung (HAUS A – HAUS F)
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Nachweis nach EnEV 2014 BV EBM RIEM WA 2.1 und 2.2 Haus F
1 Aufgabenstellung
Für das Bauvorhaben „EBM RIEM WA 2.1 und 2.2; Neubau von 70 Wohnungen mit
Gemeinschaftsbereichen und Tiefgarage“ in München-Riem wird der Nachweis nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden vom 29. April 2009, sowie der Nachweis des
Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau geführt.
Ferner werden die Anforderungen des EEWärmeG geprüft.
Für die in der Berechnung berücksichtigten Bauteile ist der Tauwasserschutz nach DIN 4108
zu überprüfen.
Zusätzlich sind die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses 70 nach EnEV 2014
einzuhalten.
2 Grundlagen
Dem Nachweis liegen folgende Vorschriften und Planunterlagen zugrunde:
/1/ Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 29.04.2009, - EnEV 2014
/2/ DIN 4108: Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden DIN 4108-2, Ausgabe 2013-02: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
DIN 4108-3, Ausgabe 2001-07, 2002.04: Klimabedingter Feuchteschutz DIN V 4108-4, Ausgabe 2007-06: Wärme- und feuchteschutztechnische Kennwerte DIN 4108, Beiblatt 2, Ausgabe 2006-03: Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele
/3/ DIN EN ISO 6946, Ausgabe 2008-04: Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient
/4/ DIN EN ISO 10077-1, Ausgabe 2006-12: Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen
/5/ DIN EN ISO 13370, Ausgabe 2003-09: Wärmeübertragung über das Erdreich
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/6/ DIN V 18599, teil 1-10, Ausgabe 2007-02 /7/ EEWärmeG, Ausgabe 28.07.2011
/8/ Grundrisse, Schnitte und Ansichten – Entwurfsplanung 14.112014 -
im Maßstab 1:100, Architekturbüros dressler mayerhofer rössler, 80469
München
/9/ Software IBP HighEnd 5.1.70.453
3 Zum Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108
Die DIN 4108, Teil 2 legt die Mindestanforderungen für die Wärmedämmung von
Bauteilen und bei Wärmebrücken in der Gebäudehülle fest und gibt wärmeschutz-
technische Hinweise für die Planung und Ausführung von Aufenthaltsräumen in
Hochbauten, die ihrer Bestimmung nach auf übliche Innentemperaturen ( 19 °C)
beheizt werden.
Durch die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Bauteile im Winter wird
ein hygienisches Raumklima sowie ein dauerhafter Schutz der Baukonstruktion gegen
klimabedingte Feuchteeinwirkungen sichergestellt.
Durch die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz im Sommer soll
verhindert werden, dass unzumutbare Temperaturbedingungen in Gebäuden entstehen,
die relativ aufwendige apparative und energieintensive Kühlmaßnahmen zur Folge
haben.
4 Zum Nachweis des energiesparenden Wärmeschutzes (EnEV 2014)
Die Energieeinsparverordnung bezieht alle Energieverluste und -gewinne in die
Heizenergiebilanz ein. Die maßgebliche Kenngröße ist der Jahres-Primärenergiebedarf
als Produkt sämtlicher Energieverluste und Energiegewinne. Aufbauend auf dem
Heizwärmebedarf berücksichtigt der Jahres-Primärenergiebedarf auch den
Ausnutzungsgrad der Heizungsanlage.
Zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs muss aus dem Jahres-Heizwärmebedarf
der Jahres-Heizenergiebedarf ermittelt werden. Dieser wird mit Aufwandszahlen, in
Abhängigkeit von der eingesetzten Heizenergie, gewichtet und ergibt so den Jahres-
Primärenergiebedarf.
Als weitere Kenngröße ist der spezifische Transmissionswärmeverlust nachzuweisen.
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5 Zum Nachweis des Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Gemäß dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(EEWärmeG) muss der Wärme- und Kältebedarf von neu zu errichtenden Gebäuden
zu einem gewissen Anteil mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Der tatsächlich erforderliche Anteil ist abhängig vom verwendeten Energieträger.
Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien.
6 Allgemeine Anforderungen der Energieeinsparverordnung
Dichtheit
Die EnEV stellt Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle. Diese sollen dazu
beitragen, unnötige Wärmeverluste zu vermeiden. Dabei sind die Gebäude so
auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche
Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
Lüftungseinrichtungen
Lüftungseinrichtungen in der Gebäudehülle müssen einstellbar und leicht regulierbar
sein. Im geschlossen Zustand müssen sie den Anforderungen der Dichtheit genügen.
Wärmebrücken
Da auch bei gut gedämmten Gebäuden konstruktiven Wärmebrücken kaum ganz
vermieden werden können, stellt die Verordnung verschiedene Alternativen zur
Berücksichtigung von Wärmebrücken zur Verfügung. Zum einen können die
Wärmebrücken in einem genauen aber aufwendigen Nachweis berechnet werden, zum
anderen hat der Planer die Möglichkeit auf pauschale Zuschlagswerte zurückzugreifen.
Heizungstechnische Anlagen, Warmwasseranlagen
Die EnEV enthält energetische Mindestanforderungen für Heizungs- und
Warmwasseranlagen. Hierzu sollen die bewährten Anforderungen aus der
Heizungsanlagenverordnung übernommen werden.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz ist abhängig vom Gesamtenergiedurchlassgrad der
transparenten Außenbauteile (Fenster und feste Verglasungen), ihrem Sonnenschutz,
ihrem Anteil an der Fläche der Außenbauteile, ihrer Orientierung nach der Himmels-
richtung, ihrer Neigung bei Fenstern in Dachflächen, der Lüftung in den Räumen, der
Wärmespeicherfähigkeit insbesondere der innen liegenden Bauteile sowie von den
Wärmeleiteigenschaften der nichttransparenten Außenbauteile bei instationären
Randbedingungen (tageszeitlicher Temperaturgang und Sonneneinstrahlung).
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7 Berechnungsansätze
7.1 Allgemeines
Das Gebäude wird im Sinne der EnEV als normal beheizt mit Ti ≥ 19°C betrachtet.
Dem beheizten Gebäudevolumen werden auch die im Untergeschoss angeordneten
Treppenhäuser einschließlich Flure bzw. mit dem Treppenhaus im Verbund stehende
Raumbereiche zugeordnet.
Die Trockenräume im Untergeschoss werden ebenso als beheizt angenommen.
Die (im Sinne der EnEV) beheizten Raumbereiche im Untergeschoss sind der Anlage 4
dargestellt.
7.2 Wärmebrücken
Die Wärmebrücken werden durch Erhöhung der Wärmdurchgangskoeffizienten um
UWB = 0,05 W/(m²K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche
berücksichtigt.
Hinweis für die Ausführungsplanung:
Die Details und Anschlüsse sind so auszubilden, dass sie den (mindestens) den
Vorgaben der DIN 4108, Beiblatt 2 entsprechen.
7.3 Luftdichtigkeit, Luftwechsel
Der Nachweis der Luftdichtigkeit durch Messung (Blower Door-Test) wird
berücksichtigt und ist notwendig, wenn ein Darlehen nach KfW-Programm 153 in
Anspruch genommen wird.
7.4 Meteorologische Daten
Es wird das Referenzklima Deutschland (Potsdam) verwendet.
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7.5 Gebäudeanlagentechnik
Heizung
Übergabe: Flächenheizung 45/35 °C, mit Mindestdämmung, PI-Regler
Verteilung: gebäudezentrale Verteilung,
Leitungslängen nach DIN V 4701-10
Wärmeerzeugung: Fernwärme München 80/55 °C, fp = 0.11
Trinkwarmwasserbereitung
Verteilung: gebäudezentrale Verteilung;
mit Zirkulation, Leitungslängen nach DIN V 4701-10
Speicherung: TWW-Speicher
Wärmeerzeugung: Fernwärme München 80/55 °C, fp = 0.11
Lüftung Abluft-System, bedarfsgesteuert im Ganzjahresbetrieb
Berechnung nach Standardwerten nach DIN V 18599-6
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7.6 Bauteilaufbauten mit U-Werten
Nachfolgend sind die Bauteilaufbauten der wärmeübertragenden Hüllfläche und
die zugehörigen U-Werte benannt. Die einzelnen Bauteilaufbauten und -schichten von
warm nach kalt sind im Berechnungsprotokoll (in der Anlage1) sowie die
Bauteilverteilung (in der Anlage 4) beschrieben.
a) W1 Außenwand U=0,21 W/(m2K)
- Innenputz - 400 mm Porenbeton, = 0,09 W/mK Außenputz
b) W2 Wand zu Rampe (HAUS C) U=0,23 W/(m2K)
- Stahlbeton - 150 mm Wärmedämmung, Tektalan A2-035/2
c) D1: Flachdächer U=0,16 W/(m2K)*)
- Stahlbetondecke - Dampfsperre - 200 mm Gefälledämmung WLS 035, „mittlere“ Dicke 200 mm bei WLS 035 - Abdichtung - weiterer Aufbau
*) Mindestdämmschichtdicke 140 mm, die Auslegung der Gefälledämmung erfolgt im Zuge der Fachplanung, die U-Wert Berechnung von keilförmigen Schichten erfolgt nach EN ISO 6946; dabei ist der o.g. U-Wert einzuhalten. d) DL1: Decke unten Außenluft U=0,19 W/(m2K)
- Estrich - Trennlage - 20 mm Trittschalldämmung WLS 040 - 40 mm (Ausgleichs-) Wärmedämmung WLS 040 - Stahlbeton - 120 mm Wärmedämmung WLS 035 - Außenputz
e) DL2: Decke zu Rampe (HAUS C) U=0,19 W/(m2K)
- Estrich - Trennlage - 20 mm Trittschalldämmung WLS 040 - 40 mm (Ausgleichs-) Wärmedämmung WLS 040 - Stahlbeton - 125 mm Wärmedämmung, Tektalan A2-035/2
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f) DL3: Decke zu Keller U=0,20 W/(m2K)
- Estrich - Trennlage - 20 mm Trittschalldämmung WLS 040 - 100 mm (Ausgleichs-) Wärmedämmung WLS 040 - Stahlbeton - 60 mm HW-Mehrschichtplatte mit Mineralwollekern in WLS035
g) G1: Bodenplatte UG (beheizte Bereiche) U=0,27 W/(m2K)
- Estrich - Trennlage - 20 mm Trittschalldämmung WLS 040 - 100 mm (Ausgleichs-) Wärmedämmung WLS 040 - WU-Beton
h) G2: Wand zu Erdreich (beheizte Bereiche ohne Trockenraum) U=0,32 W/(m2K)
- WU-Beton - 120 mm XPS Wärmedämmung, Anwendungstyp drückendes Wasser,
- WU-Beton - 120 mm XPS Wärmedämmung, Anwendungstyp drückendes Wasser,
Bemessungs-WLS 041, bspw. Jackodur KF 300
k) TW1: Wand zu Keller (beheizte Bereiche) U=0,26 W/(m2K)
- Stahlbeton - 125 mm HW-Mehrschichtplatte mit Mineralwollekern in WLS035
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l) T1 Türen UG (beheizte Bereiche) U=1,80 W/(m2K)
m) T2 Eingangstüren TRH U=1,40 W/(m2K)
n) F1 Fenster **) Uw = 0,90 W/(m2K)
- Verglasung: Dreischeiben- Wärme- bzw. Sonnenschutzisolierverglasung mit Ug = 0,7 W/(m²K) *)
- Gesamtenergiedurchlassgrad g sie Punkt 7.7 - Fensterrahmen mit Bemessungswert Uf,BW 1,0 W/(m²K) *) - Randverbund g 0,040 W/mK *) - Thermisch verbesserte Abstandshalter - Anforderungen sommerlicher Wärmeschutz siehe Anlage 2
*) Bemessungsvorschlag **) lt. KfW-Förderbank kann der erforderliche UW-Wert : 1. als flächengewichteter Mittelwert aller Fenster eines Gebäudes angesetzt werden. 2. oder der vom Hersteller deklarierte Wärmedurchgangskoeffizient nach DIN EN 14531-1 für das Normfenster (1,23m*1,48m) kann für alle Fenstergrößen gleicher Bauart angesetzt werden (Für Sprossen sind Zuschläge gemäß EN 14351-1 hinzuzurechnen.)
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7.7 Sommerlicher Wärmeschutz
Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz wird nach DIN 4108-2, Abschnitt 8,
Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, geführt. Der Nachweis
erfolgt raumbezogen und wird für 'kritische' Räume bzw. Raumbereiche an der
Außenfassade die der Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt sind, durchgeführt.
angesetzte Randbedingungen:
Wohnen
Klimaregion Klimaregion B
Bauart Wohnungen: schwere Bauart
Laden/Cafe: mittlere Bauart
Nachtlüftung Wohnungen: n ≥ 2 1/h
Laden/Cafe: n ≥ 5 1/h
Dachaustritte: n ≥ 5 1/h
Wohnungen: Fenster/Fenstertüren
WäSchVG mit Gesamtdurchlassgrad g = 0,50
Außenliegender Sonnenschutz: Raffstores FC = 0,25
Dachaustritte: Fenster/Fenstertüren
SoSchVG mit Gesamtdurchlassgrad g 0,32
innenliegender Sonnenschutz: FC = 0,65
Querlüftungsmöglichkeit erforderlich
Rückmeldung erforderlich
zu Loggien: Fenster/Fenstertüren
SoSchVG mit Gesamtdurchlassgrad g 0,32
kein Sonnenschutz
Verglasung
Sonnenschutz-
vorrichtung
Laden / Cafe (HAUS E)
SoSchVG mit Gesamtdurchlassgrad g 0,28
Außenliegender Sonnenschutz: FC = 0,25
hier ist eine nutzerunabhängige Nachtlüftung vorzusehen,
bspw. Abluft zeitgesteuert, Öffnungsflügel
WäSchVG: Wärmeschutzverglasung
SoSchVG: Sonnenschutzverglasung
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8 Anforderungen und Berechnungsergebnisse
8.1 EnEV 2014, KfW EH 70
sommerlicher Wärmeschutz siehe Punkt 7.7 erfüllt
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8.2 Vorgaben durch das EEWärmeG
EEWärmeG Anforderung Erfüllung durch
Anteil der Deckung
des Wärmebedarfes
an erneuerbaren Energien
15 % Ersatzmaßnahmen nach EEWärmeG §7
Fazit:
Mit der angesetzten Planung sind die Anforderungen nach EnEV2014 sowie
Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV2014 eingehalten.
11 Textseiten, 4Anlagen München, 18.12.2014
Ingenieure Süd GmbH
Dr. G. Stetter i. A. G. Hruschka
Ingenieure Süd GmbH AKUSTIK + BAUPHYSIK Projekt-Nr. I-1914
Anlage 1
Nachweis nach EnEV 2014
Bauvorhaben: EBM RIEM
WA 2.1 und 2.2
HAUS F
Neubau von 70 Wohnungen mit Gemeinschaftsbereichen und Tiefgarage
München-Riem
Nachweisführungzur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäudennach Energieeinsparverordnung - EnEV 2014
Berechnung für Wohngebäude nach DIN V 18599
Projektbezeichnung: I-1914
Objekt: EBM RIEM WA 2.1 und 2.2Neubau von 70 Wohnungen München-Riem
Gebäudeteil: HAUS F
Eigentümer: ebm Eisenbahner-BaugenossenschaftMünchen-Hauptbahnhof eGFürstenrieder Strasse 3680686 München
Architekt: dressler mayerhofer rössler architekten und stadtplaner gmbhauenstrasse 2880469 münchen
Aussteller: Ingenieure Süd GmbH
Winzererstraße 4780797 München089 / 383945-0
erstellt am: 18.12.2014
Unterschrift _________________________
Sämtliche Berechnungen für dieses Projekt wurden mit IBP:18599 HighEnd 5.1.70.453 durchgeführt.
Projekt: I-1914
München-Riem
EBM RIEM WA 2.1 und 2.2
Neubau von 70 Wohnungen
InhaltsverzeichnisProjektdaten 1
Gebäude 3
verwendete Aufbauten 4
verwendete transparente Aufbauten 23
Zonenübersicht 23
HAUS F 23
Bauteile HAUS F 24
Belüftung HAUS F 31
Nutzenergie Zone HAUS F 31
Endenergie Zone HAUS F 32
Primärenergie Zone HAUS F 33
Anlagentechnik 34
EE Wärme 34
EE Warmwasser 35
Fernwärme München 35
VK Heizung 35
VK Warmwasser 38
Nutzenergie Gebäude 39
Endenergie Gebäude 40
Primärenergie Gebäude 41
Aussteller: Ingenieure Süd GmbH
IBP:18599 HighEnd 5.1.70.453
HAUS F
Projekt: I-1914
München-Riem
EBM RIEM WA 2.1 und 2.2
Neubau von 70 Wohnungen
1Aussteller: Ingenieure Süd GmbH
IBP:18599 HighEnd 5.1.70.453
Projektdaten I-1914
Straße London- / Dublin- / Flughafen-Riem-Straße
Ort München-Riem
Beschreibung HAUS B
EBM RIEM WA 2.1 und 2.2Neubau von 70 Wohnungen mit Gemeinschaftsbereichen und Tiefgarage
Gemäß Energieeinsparverordnung sind zu errichtende Wohngebäude so auszuführen, dass der auf die Gebäudenutzfläche bezogene, nach einem der in Anlage 1 Nr. 2.1 angegebenen Verfahren berechnete Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäude-nutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Wohngebäude, das hinsichtlich seiner Ausführung den Vorgaben der Anlage 1 entspricht, nicht überschreitet.
Für das bearbeitete Objekt berechnet sich im Rahmen dieser Nachweisführung ein maximal zulässiger Sollwert des auf die Nettogrundfläche bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs für das entsprechende Referenzgebäude
von zul. Qp = 85,9 kWh/(m2a).
Der zulässige Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche be-zogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2 beträgt
Projekt: I-1914
München-Riem
EBM RIEM WA 2.1 und 2.2
Neubau von 70 Wohnungen
HT`max = 0,50 W/(m2K)
2Aussteller: Ingenieure Süd GmbH
IBP:18599 HighEnd 5.1.70.453
HAUS F
0 ≥25025 50 75 100 125 150 175 200 225
A+ A B C D E F G H
Endenergiebedarf dieses Gebäudes
81,1 kWh/(m²a)
Primärenergiebedarf dieses Gebäudes
9,8 kWh/(m²a)
Nachweis des maximal zulässigen Primärenergiebedarf
Der Nachweis ist erfüllt!
Der Nachweis ist erfüllt!
Gebäude 9,8 kWh/m²a EnEV 2014 Anforderungswert 85,9 kWh/m²a
Differenz zu EnEV Neubau -88,6 %
Nachweis des maximal zulässigen spezifischen Transmissionswärmeverlust
Der Nachweis ist erfüllt!
Gebäude 0,41 EnEV 2014 Anforderungswert 0,50
Differenz zu EnEV Neubau -17,0 %
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutz
Der Nachweis ist erfüllt!
Nachweis nach EnEV 2014 HAUS F Wohngebäude
Nachweis KfW Programme
Nachweis des maximal zulässigen Primärenergiebedarf
Gebäude 9,8 kWh/m²a Referenzgebäude 85,9 kWh/m²a
Nachweis des maximal zulässigen spezifischen Transmissionswärmeverlust
Gebäude 0,41 Referenzgebäude (nach KfW) 0,52
Differenz zu Referenzgebäude -88,6 %
Differenz zu Referenzgebäude -19,6 %
KfW-Effizienzhaus 70
Berechnungsmodus Die Berechnung wurde gemäß der Technischen FAQ der KfW (Stand 06/2014) durchgeführt.
Gebäudeparameter
Projekt: I-1914
München-Riem
EBM RIEM WA 2.1 und 2.2
Neubau von 70 Wohnungen
Nettogrundfläche 1.759,4 m² Wärmeübertragende Umfassungsfläche 2.533,5 m²
Bruttovolumen 4.998,4 m³ Nettovolumen 3.798,8 m³
Geschossanzahl 3 Geschosshöhe 2,77 m
Charakteristische Länge 36,11 m Charakteristische Breite 11,19 m
Geometrie
Referenzklima DeutschlandKlimazone
Gebäude ist ein Neubau
Bezug Primärenergiefaktoren nur den nicht erneuerbaren Anteil
Unterer GebäudeabschlussErdreich Sand oder Kies Wärmekapazität Erdreich 2.000.000 J/(m³K)
Leitfähigkeit Erdreich 2,00 W/(mK) mittlere Windgeschw. 4,00 m/s
Lage Windabschirmung mittlere Lage Windabschirmfaktor 0,05
Vereinfachtes Verfahren
Allgemeine Daten
AnbauGebäude ist Anbau nach §9 Abs. 5 EnEV
Anlagentechnik wird erneuert
Projekt wird nicht im vereinfachten Verfahren nach EnEV berechnet
Strom aus erneuerbaren EnergienBezeichnung der Energiequelle
Raum / Raumbereich: Haus C OG1 Wo/Ko S/WSommerklimaregion B
Nettogrundfläche AG Nutzung Bauart29,17 m² Wohngebäude schwer
Zugehörige FensterBezeichnung Orientierung Neigung Fläche Aw g-Faktor FC FC permanent Aw*g*FC
Fenster Süd Süd 90,0 4,78 m² 0,50 0,25 1,00 0,60 m²Fenster Süd Sonnenschutzvorrichtung: Jalousie und Raffstore, drehbare Lamellen, 45° LamellenstellungFenster West West 90,0 4,78 m² 0,50 0,25 1,00 0,60 m²Fenster West Sonnenschutzvorrichtung: Jalousie und Raffstore, drehbare Lamellen, 45° Lamellenstellung
Summe 9,56 m² 1,20 m²
Sonneneintragskennwert S = Summe (Aw * g * FC) / AG 0,041
Bestimmung des zulässigen Sonneneintragskennwertes Szulässig
Raum / Raumbereich: Haus C OG1 Wo/Ko WSommerklimaregion B
Nettogrundfläche AG Nutzung Bauart23,76 m² Wohngebäude schwer
Zugehörige FensterBezeichnung Orientierung Neigung Fläche Aw g-Faktor FC FC permanent Aw*g*FC
Fenster West West 90,0 6,93 m² 0,50 0,25 1,00 0,87 m²Fenster West Sonnenschutzvorrichtung: Jalousie und Raffstore, drehbare Lamellen, 45° Lamellenstellung
Summe 6,93 m² 0,87 m²
Sonneneintragskennwert S = Summe (Aw * g * FC) / AG 0,036
Bestimmung des zulässigen Sonneneintragskennwertes Szulässig