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Geschäftspartner-Nr. Name des Geschäftspartners Referenz-Nr.
Kunden-Nr.
Bestellung zum Kauf von Edelmetallen Herr Frau Firma
Nachweis durch: Reisepass Personalausweis 2 0Nummer des
Dokuments gültig bis
Ausstellende Behörde
Geburtsort Nationalität
. .
Le
git
ima
tio
n
Name Vorname
Titel Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort
Land Geburtsdatum Vorwahl und Telefonnummer
E-Mail
Be
ste
ller
. .
Ratenkauf Tarif F Depot Nr.: -RErwerb von physischem Edelmetall
(min. 999/1000 bei Barren) (Bitte bei Zahlungen angeben)
Tarif F050 € + € 1 5 0 0 ,- = €Rate (min. € 100)
Depoteröffnungszahlung* Anzahlung
Tarif GFK F050 € + € 7 5 0 ,- = €Rate (min. € 50)
Depoteröffnungszahlung* Anzahlung
*Die Depoteröffnungszahlung wird im Tarif F050 nach der
Einzahlung anteilig mit 5% von jeder Kaufpreiszahlung in Edelmetall
umgewandelt.
Tarif F051 € + € 1 5 0 0 ,- = €Rate (min. € 100)
Depoteröffnungszahlung** Anzahlung
Tarif GFK F051 € + € 7 5 0 ,- = €Rate (min. € 50)
Depoteröffnungszahlung** Anzahlung
**Die Depoteröffnungszahlung wird im Tarif F051 nach der
Einzahlung anteilig mit 10% von jeder Kaufpreiszahlung in
Edelmetall umgewandelt.
Beginn: 2 0 Zahlungsweise: monatl. 1/4 jährl. 1/2 jährl.
jährlich
Einzelkauf Tarif A02 Depot Nr.: -EErwerb von physischem
Edelmetall (min. 999/1000 bei Barren) (Bitte bei Zahlungen
angeben)
€ + € = €Einmalzahlung (min. € 2.500) Zuzüglich 4% Agio
Gesamtsumme = Einmalzahlung + Agio
Lieferung/Lagerung: (Standard = Lagerung im
Hochsicherheitslager)
Ich wünsche die Lieferung:an die oben ange-gebene Adresse
an die folgende Lieferanschrift:
Lieferanschrift
. .
Ra
ten
au
f
Standard: 100 % Gold (Gold USt. frei / Weißmetalle zuzügl. USt.)
= 100 %andere Aufteilung: % Gold + % Silber = 100 %
%
Kontonummer Bankleitzahl
Name der Bank Ort
IBAN BIC/SWIFT
Name des Kontoinhabers (falls nicht identisch mit dem Besteller)
Vorname des Kontoinhabers
Ba
nk
verb
ind
un
g
Verteiler: [ Blatt 1: Edelmetallhändler ] [ Blatt 2: MyInc ] [
Blatt 3: Besteller ] 2011-03-15
MY INCIndependent National Consultant
Ein
zelk
au
f
Industr iestraße 4, D - 83607 Holzkirchen, Tel. +49 - (0) 80 24
- 47 41-144, Fax. +49 - (0) 80 24 - 47 41-146 Internet:
www.auvesta.com, E-Mail: [email protected]
Ein Produkt konzipiert für MyInc
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Annahme des Angebots auf Abschluss eines
Mittelverwendungskontrollvertrages:Hiermit nehmen wir, die Müller
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in München, das oben
stehende Angebot auf Abschluss eines
Mittelverwendungskontrollvertrages nach Maßgabe des diesem Formular
zum Ankauf von Edelmetall beigefügten
Mittelver-wendungskontrollvertrages an.
2 0Ort Datum Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
. .Kont
rolle
ur
Erklärungen des Geschäftspartners:Ich bestätige, dem Besteller
eine Durchschrift dieses Formulares nebst den umseitig abgedruckten
Geschäftsbedingungen überge-ben zu haben und diese mit dem
Besteller vor Unterzeichnung ausführlich besprochen zu haben. Zudem
bestätige ich, das Original-Ausweisdokument eingesehen und die
Daten auf dem Bestellformular eingetragen zu haben. Ich habe mich
durch Vergleich des Lichtbildes und der Unterschrift von der
Übereinstimmung mit der zu identifizierenden Person überzeugt.
2 0 XOrt Datum Unterschrift des Geschäftspartners
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von
14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax,
E Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung
in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde,
Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht
vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
an:AUVESTA Edelmetalle AG, Industriestraße 4, D - 83607
HolzkirchenTelefon: +49 - (0) 80 24 - 47 41-144, Telefax: +49 - (0)
80 24 - 47 41-146, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und
gegebenenfalls gezo-gene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen,
dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum
bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.
Ende der WiderrufsbelehrungKenntnis genommen:
Widerrufsbelehrung
. .
Ges
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tspa
rtne
r
AUVESTA Edelmetalle AG, Industriestr. 4, D-83607 Holzkirchen,
Vorstand: Dr. Franz Hölzl, Vorsitzende des Aufsichtsrates: Gudrun
Leissering, Registergericht München, HRB 1777 68
Name Vorname
Anschrift
2 0 XOrt Datum Unterschrift des Bestellers
Erklärungen des Bestellers:1. Ich bestätige ausdrücklich, dass
die umseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von mir
durchgelesen und geprüft wurden. Ich habe diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen verstanden und mache sie zur
Geschäftsgrundlage des/der vorstehenden Rechtsgeschäfte.2. Ich
biete weiterhin der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz
in München (Deutschland) den anliegenden und mir bekannten
Mit-telverwendungskontrollvertrag zum Abschluss an. Ich halte mich
an dieses Angebot für die Dauer von zwei Wochen gebunden und
verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den
Mittelverwendungskontrolleur. Wesentlicher Inhalt des
Mittelverwendungskontrollvertrages ist es danach, dass
sichergestellt wird, dass mit den von mir eingezahlten Geldbeträgen
die von mir bestellten Edelmetalle erworben und für mich verwaltet
und gelagert werden. Zu diesem Zwecke wird der
Mittelverwendungskontrolleur den jeweiligen Ankauf der Edelmetalle
mindestens vierteljährlich zum Ende des Quartals überwachen und
sicherstellen, dass das von mir erworbene Edelmetall, soweit ich
das wünsche, für mich gelagert wird. Die weiteren Einzelheiten
ergeben sich aus dem anliegenden Mittelverwendungskontrollvertrag,
der mir voll inhaltlich bekannt ist.3. Ich habe zur Kenntnis
genommen und verstanden, dass weder die Auvesta Edelmetalle AG noch
die mit dem Verkauf betrauten Vermittlungsunternehmen eine Beratung
anbieten. Die Leistung dieser Unternehmen beschränkt sich auf die
Vermittlung eines Warengeschäfts.
4. Ich handle in eigenem Namen im Namen der nachfolgend
genannten Person:Bes
telle
r
. .
Überweisungen erfolgen auf das markierte Konto (AUVESTA
Edelmetalle AG, Steuernr. 139/120/00154, Handelsregisternr.
HRB177768):
DE: AUVESTA Edelmetalle AG, Commerzbank, KTO 040 227 6200, BLZ
700 800 00, IBAN DE66700800000402276200, BIC DRESDEFF700
AT: AUVESTA Edelmetalle AG, Bank Austria, KTO 51574041202, BLZ
12000, IBAN AT021200051574041202, BIC BKAUATWW
CH: AUVESTA Edelmetalle AG, Vorarlberger Landes- und
Hypothekenbank, KTO 168655202, IBAN: CH8508821016890655202, BIC
HYPVCH21
Kon
to
Einzugsermächtigung
Ich ermächtige Sie hiermit - bis auf Widerruf - die vereinbarten
Ratenzahlungen zu Lasten des oben genannten Referenzkontos
einzuziehen:
2 0 XOrt Datum Unterschrift des Kontoinhabers
La
stsc
hri
ft
. .
2 0 XOrt Datum Unterschrift des Bestellers
Wid
erru
fsbe
lehr
ung
. .
-
Versicherungsverträge als Verwahrorte vorgeben. Dies können
Hochsicherheitslager so-wohl im Inland als auch im Ausland, wie z.
B. in Deutschland oder in der Schweiz sein. Der aktuelle Lagerort
wird auf der Homepage der AUVESTA jeweils veröffentlicht. Die
Giralver-wahrung ist ausdrücklich zulässig, jedoch nur dann, wenn
das Besitzmittlungsverhältnis für den Kunden geschützt und eine
ausreichende Rückdeckung mit physischen Edelmetallen vorhanden
ist.Hinsichtlich der Auswahl und der Überwachung ihrer Partner
haftet AUVESTA mit der Sorg-falt eines ordentlichen Kaufmanns,
wobei eine Haftung für Zufall oder höhere Gewalt aus
2. LieferungDer Besteller hat jederzeit das Recht, die
Auslieferung des von ihm bestellten und er-worbenen Edelmetalls an
sich zu verlangen, soweit der Markt eine Lieferung in
entspre-chender Stückelung zulässt. Die Mindestauslieferung ist im
gewählten Tarif geregelt. In welcher Form (z. B. Barren) und
Stückelung die Edelmetalle zur Auslieferung kommen, bleibt AUVESTA
überlassen. Diese erfolgt auf das Risiko und die Kosten des
Bestellers, wie z. B. Frachtkosten, Versicherung und etwaige
Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und allgemeine gesetzliche Abgaben des
jeweiligen Ziellandes. Die aktuellen Kosten sind auf der Home-page
der AUVESTA hinterlegt. Soweit der Besteller das erworbene
Edelmetall ausliefern lässt, wird dieses mit Werttransport
versandt. Mögliche Herausgabeansprüche seitens der AUVESTA
gegenüber dem Verwahrer . Der Antragsteller nimmt diese Abtretung
mit Unter-zeichnung der Vertragsbedingungen an.
IV. Verwaltung des Edelmetalls1. Bestandsaufzeichnung Die
Bestandsaufzeichnung wird vom Mittelverwendungskontrolleur in
Verbindung mit AUVESTA vierteljährlich zum Quartalsende
durchgeführt und protokolliert.
2.
3.
V. Sonstiges
1.
2.dynamik“ vereinbart wurde, erhöht sich jährlich erstmalig nach
12 Monaten, die Rate um den vereinbarten Dynamiksatz. Dies gilt nur
für Erwerber die am Lastschriftverfahren teilnehmen.
3.r Vermittler arbeitet im eigenen Namen und auf eigene
Rechnung. Es wird darauf hinL3.1
3.2
3.3
4.
5. DatenschutzDie in diesem Kaufantrag enthaltenen sowie
sonstige, im Rahmen der Geschäftsbeziehung
6.6.1 Schriftform Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die
Schriftform.
6.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen des auf Grundlage dieser
Allgemeinen sondere keine Leistungen in Aussicht stellen oder diese
für AUVESTA
I. Allgemeines
1. AnerkennungDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AUVESTA
Edelmetalle AG für den Kauf und die Lagerung der Edelmetalle und
deren Verwaltung sind die Vertragsgrundlage für den/die zwischen
dem Besteller und der AUVESTA Edelmetalle AG abgeschlossenen
Kaufverträge
2.2.1 Mit dem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages über
Edelmetall bestellt der Bestel-ler bei der AUVESTA Edelmetalle AG
(im Folgenden „AUVESTA“) Edelmetalle im Rahmen eines oder mehrerer
Kaufverträge, die entweder ratenweise durch den Besteller erworben
werden oder/und durch eine Einmalzahlung erfüllt werden.Inhalt
dieser Kaufverträge ist dabei der Erwerb und ggf. die Verwahrung
von physischem Edelmetall sowie die Einrichtung eines
Edelmetalllagerkontos, das durch die AUVESTA ausgewählt wird.2.2
Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Antrages durch AUVESTA
zustande. Der Besteller verzichtet auf die Bestätigung der Annahme
durch AUVESTA und deren Zugang. Der Besteller hält sich an seinen
Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages für die Dauer von zwei
Wochen gebunden.
II. Erwerb des Edelmetalls
1. Mit jeder Zahlung des Bestellers erwirbt die AUVESTA
physisches Edelmetall (Gold/Silber mind. 999,9/1000 in Barrenform)
einer international anerkannten Scheideanstalt (Gattungskauf). Als
anerkannte Scheideanstalten werden jene Scheideanstalten definiert,
die von der „The London Bullion Market Association“ oder einer
vergleichbaren Edelme-tallhändlervereinigung im Zeitpunkt der
Abwicklung des Kaufvertrages anerkannt sind. AUVESTA garantiert die
Echtheit der gelieferten Edelmetalle, die mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns durch AUVESTA ausgewählt wurden.Zwischen den
Parteien besteht Einvernehmen darüber, dass die kleinste zu
erwerbende Einheit im jeweiligen Tarif im Anhang geregelt ist.
AUVESTA kann bei einmaliger Zahlung für Gutschriften, Belastungen
und physische Auslieferungen minimale Gewichts- und/oder
Stückeinheiten vorschreiben, wie z. B. Barren und gängige
Anlagemünzen, aufgeführt in Stück mit entsprechenden
Gewichtsangaben in Gramm/Unze. In Bezug auf die Stückelung der
Edelmetalle ist AUVESTA frei. Die physische Auslieferung des
bestellten Edelmetalles an den Besteller erfolgt vorbehaltlich der
Lieferung durch die Lieferanten bzw. der Scheide-anstalt an AUVESTA
und den dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.
2. Nach Annahme der Bestellung durch die AUVESTA, die spätestens
am fünften Arbeitstag nach Eingang der Bestellung bei der AUVESTA
erfolgt sein muss, kann diese frühestens nach Eingang der
jeweiligen Einzahlung für das bestellte Edelmetall ihrerseits
Edelmetall für den Kunden erwerben unter der Maßgabe, dass AUVESTA
binnen 10 Arbeitstagen nach Zahlungseingang den entsprechenden
Auftrag ausführt. Das gekaufte Edelmetall wird so-dann innerhalb
von drei weiteren Arbeitstagen auf den Kunden übertragen. AUVESTA
ist nicht verpflichtet, Kurslimits zu beachten. Die vorstehende
Regelung gilt für Besteller, die ihre Einzahlungen per
Lastschriftverfahren einziehen lassen mit der Maßgabe, dass die
gesetzliche Widerrufsfrist im Hinblick auf die jeweilige Zahlung
bereits abgelaufen ist. Der Besteller verzichtet auf eine
monatliche Abrechnung über die Annahme seiner mo-natlichen
Kauferklärung. Der Besteller erhält aber mit der Annahme des
Kaufvertrages einen Onlinezugang mit dem er jederzeit per Internet
Einsicht in sein Depot hat und De-potauszüge erstellen kann.
Grundsätzlich kann daneben jeder Besteller einmal jährlich die
Depotauszüge zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres
anfordern. Hierfür wird durch AUVESTA eine pauschale Gebühr in Höhe
von € 10.- pro Anforderung in Rechnung gestellt. Die AUVESTA ist
berechtigt, die Gebühr zum Ausgleich von Kostensteigerungen gem. §
315 BGB anzupassen. Hierüber wird der Besteller rechtzeitig mittels
seines Onli
3. Soweit die kleinste zu erwerbende Einheit gemäß gewählten
Tarif durch die Einzah-lungen des Bestellers nicht gedeckt ist, um
die Einheit zu erwerben, erfolgt der Erwerb des bestellten
Edelmetalls erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis für die
kleinste zu erwerbende Einheit durch die Einzahlungen des
Bestellers nach Maßgabe von Abs. II (2) gedeckt ist. Dieser Betrag
wird bis zum nächsten Kauf als Guthaben geführt.
4.
5.
6.
Die auf Euro-Basis lautenden Einzahlungen des Bestellers können
zum Bankenreferenz
7.
III. Lagerung und Lieferung
1. LagerungDas für den Besteller erworbene Edelmetall wird von
AUVESTA bzw. dem Mittelverwen-dungskontrolleur bei einen zu
beauftragenden Sicherheitslager verwaltet. AUVESTA bzw. der
Mittelverwendungskontrolleur haftet in diesen Fällen nicht für das
Verschulden der von ihr ausgewählten Lager, außer es beruht auf
einem Auswahlverschulden.AUVESTA bzw. der
Mittelverwendungskontrolleur wird die Edelmetallbestände getrennt
vom eigenen Vermögen der Gesellschaft einlagern. Die Edelmetalle
des Bestellers sind bei Lagerung versichert. Dabei werden die
Edelmetalle ausschließlich in Lagern und Tresoren verwahrt, welche
die strengen Vorgaben der Versicherungsgesellschaften im Rahmen
der
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auvesta Edelmetalle AG für
Edelmetallankauf – gemeinsame Bedingungen
Allgemeines
AnerkennungDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auvesta
Edelmetalle AG für den Kauf und die Lagerung der Edelmetalle und
deren Verwaltung sind die Vertragsgrundlage für den / die zwischen
dem Besteller und der Auvesta Edelmetalle AG (im Folgenden
„Edelmetallhändler“) abgeschlossenen Kaufverträge über
Edelmetall.
VertragsabschlussMit dem Antrag auf Abschluss eines
Kaufvertrages über Edelmetall bestellt der Besteller bei dem
Edelmetallhändler Edelmetalle, im Rahmen eines oder mehrerer
Kaufverträge, die entweder ratenweise durch den Besteller erworben
werden oder / und durch eine Einmalzahlung erfüllt werden.Inhalt
dieser Kaufverträge ist dabei der Erwerb und ggf. die Verwahrung
von physischem Edelmetall sowie die Einrichtung eines
Edelmetalllagerkontos, das durch den Edelmetallhändler ausgewählt
wird.Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Antrages durch den
Edelmetallhändler zustande. Der Besteller verzichtet auf die
Bestätigung der Annahme durch den Edelmetallhändler und deren
Zugang. Der Besteller hält sich an seinen Antrag auf Abschluss
eines Kaufvertrages für die Dauer von zwei Wochen gebunden.
Erwerb des Edelmetalls
Mit jeder Zahlung des Bestellers erwirbt der Edelmetallhändler
physisches Edelmetall (999,9/1.000 bei Gold und
Silber/Platin/Palladium mind. 999,0/1.000 in Barrenform) einer
international anerkannten Scheideanstalt (Gattungskauf). Als
anerkannte Scheideanstalten werden jene Scheideanstalten definiert,
die von der „The London Bullion Market Association“ oder einer
vergleichbaren Edelmetallhändlervereinigung im Zeitpunkt der
Abwicklung des Kaufvertrages anerkannt sind. Der Edelmetallhändler
garantiert die Echtheit der gelieferten Edelmetalle, die mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch den Edelmetallhändler
ausgewählt wurden.Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen
darüber, dass die kleinste zu erwerbende Einheit bei der jeweiligen
Kaufart geregelt ist. Der Edelmetallhändler kann für Gutschriften,
Belastungen und physische Auslieferungen minimale Gewichts-
und/oder Stückeinheiten vorschreiben, wie z. B. Barren und gängige
Anlagemünzen, aufgeführt in Stück mit entsprechenden
Gewichtsangaben in Gramm/Unze.In Bezug auf die Stückelung der
Edelmetalle ist der Edelmetallhändler frei. Die physische
Auslieferung des bestellten Edelmetalls an den Besteller erfolgt
vorbehaltlich der Lieferung durch die Lieferanten bzw. der
Scheideanstalt an den Edelmetallhändler und den dort geltenden
Lieferfristen und -bedingungen.
Der Edelmetallhändler wird eine eingehende Bestellung spätestens
am fünften Arbeitstag annehmen. Ein Erwerb von Edelmetall für den
Kunden kann frühestens nach der jeweiligen Einzahlung, jedoch
spätestens binnen 5 Arbeitstagen erfolgen. Das vom Besteller
gekaufte Edelmetall steht durch Eintragung im Depot des jeweiligen
Bestellers innerhalb von 3 weiteren Arbeitstagen in dessen
Eigentum. Die vorstehende Regelung gilt für Besteller, die ihre
Einzahlungen per Lastschriftverfahren einziehen lassen, mit der
Maßgabe, dass die gesetzliche Widerrufsfrist im Hinblick auf die
jeweilige Zahlung bereits abgelaufen ist. Der Besteller verzichtet
auf eine monatliche Abrechnung über die Annahme seiner monatlichen
Kauferklärung. Der Besteller erhält aber mit der Annahme des
Kaufvertrages einen Onlinezugang mit dem er jederzeit per Internet
Einsicht in sein Depot hat und Depotauszüge erstellen kann.
Grundsätzlich kann daneben jeder Besteller einmal jährlich die
Depotauszüge zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres
anfordern. Hierfür wird durch den Edelmetallhändler pro Anforderung
eine pauschale Gebühr in Höhe von € 15.- zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der
Edelmetallhändler ist berechtigt, die Gebühr zum Ausgleich von
Kostensteigerungen gem. § 315 BGB anzupassen. Hierüber wird der
Besteller rechtzeitig mittels seines Onlinedepots informiert.
Soweit die kleinste zu erwerbende Einheit gemäß der gewählten
Kaufart durch die Einzahlungen des Bestellers nicht gedeckt ist um
die Einheit zu erwerben, erfolgt der Erwerb des bestellten
Edelmetalls erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis für die
kleinste zu erwerbende Einheit durch die Einzahlungen des
Bestellers nach Maßgabe von II Ziff. 1 Abs. 2 AGB gedeckt ist.
Dieser Betrag wird bis zum nächsten Kauf als Guthaben geführt.
Der Edelmetallhändler wickelt Geschäfte ausschließlich in Euro
ab. Zu diesem Zweck werden Zahlungen, die in anderen Währungen auf
Konten des Edelmetallhändlers eingehen, unmittelbar vor Vollzug des
Kaufauftrages in Euro umgetauscht. Eventuell entstehende Spesen
gehen zu Lasten des Käufers.Bei Zahlungen an die Besteller (z.B.
nach Ankauf des Edelmetalls durch den Edelmetallhändler) kann der
Besteller wählen, ob er die Zahlung in nationaler Währung oder in
Euro empfangen möchte. Ohne ausdrückliche Erklärung des Bestellers
zahlt der Edelmetallhändler in EURO. Eventuelle Spesen bei
Zahlungen, die nicht auf EURO lauten, gehen zu Lasten des
Bestellers.
Die auf Euro-Basis lautenden Einzahlungen des Bestellers können
zum Bankenreferenzkurs am Tag des Edelmetallerwerbs für den
Besteller in sonstige Währungen umgewechselt werden, die zum Erwerb
und zur Abwicklung des Edelmetallankaufs erforderlich sind.
Der Kaufpreis für Edelmetall wird so ermittelt, dass der am Tag
der Annahme des Kaufantrages und nach Zahlungseingang vom
Edelmetallhändler innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zahlungseingang
ermittelte Verkaufspreis des Edelmetallhändlers der Bestellung
zugrunde gelegt wird. Der Edelmetallhändler ist nicht an Kurslimits
des Bestellers gebunden. Der Verkaufspreis des Edelmetallhändlers
wird dabei täglich gestellt und auf der Preisliste im Login-Bereich
von www.auvesta.com hinterlegt. Der Edelmetallhändler führt die
Bestellung zu dem Kurs für den Besteller innerhalb der o.g. Frist
aus, der sich unter Beachtung des aktuellen Edelmetallmarktpreises
aus der o.g. Preisliste zum jeweiligen Handelstag ergibt.
Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht beim Handel mit Edelmetall
sind der vereinbarte Kaufpreis netto, dazu die jeweils geltende
Umsatzsteuer sowie der Brutto-Preis in der Preisliste im
Login-Bereich ausgewiesen.
Lagerung und Lieferung
LagerungDas für den Besteller erworbene Edelmetall wird vom
Edelmetallhändler bei einem zu beauftragenden Sicherheitslager
verwahrt. Der Edelmetallhändler haftet in diesen Fällen nicht für
das Verschulden der von ihm ausgewählten Lager, außer es beruht auf
einem Auswahlverschulden.Der Edelmetallhändler wird die
Edelmetallbestände getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft
einlagern. Die Edelmetalle des Bestellers sind bei Lagerung
versichert. Dabei werden die Edelmetalle ausschließlich in Lagern
und Tresoren verwahrt, welche die strengen Vorgaben der
Versicherungsgesellschaften im Rahmen der
Versicherungsverträge als Verwahrorte vorgeben. Dies können
Hochsicherheitslager sowohl im Inland als auch im Ausland sein. Der
aktuelle Lagerort wird auf der Homepage des Edelmetallhändlers
jeweils veröffentlicht. Die Giralverwahrung ist ausdrücklich
zulässig, jedoch nur dann, wenn das Besitzmittelungsverhältnis für
den Kunden geschützt und eine ausreichende Rückdeckung mit
physischen Edelmetallen vorhanden ist.Hinsichtlich der Auswahl und
der Überwachung seiner Partner haftet der Edelmetallhändler mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, wobei eine Haftung für
Zufall oder höhere Gewalt ausdrücklich ausgeschlossen wird.
LieferungDer Besteller hat jederzeit das Recht, die Auslieferung
des von ihm bestellten und erworbenen Edelmetalls an sich zu
verlangen. Die Mindestauslieferung ist unter der gewählten Kaufart
geregelt. In welcher Form (z. B. Barren) und Stückelung die
Edelmetalle zur Auslieferung kommen, bleibt dem Edelmetallhändler
überlassen. Diese erfolgt auf das Risiko und die Kosten des
Bestellers, wie z. B. Frachtkosten, Versicherung und etwaige
Einfuhrumsatzsteuer, Zölle und allgemeine gesetzliche Abgaben des
jeweiligen Ziellandes. Diese sind auf der Homepage des
Edelmetallhändlers hinterlegt. Soweit der Besteller das erworbene
Edelmetall ausliefern lässt, wird dieses entsprechend versichert
versandt. Mögliche Herausgabeansprüche seitens des
Edelmetallhändlers gegenüber dem Verwahrer werden an den Besteller
abgetreten. Der Besteller nimmt diese Abtretung mit Unterzeichnung
der Bestellung an.
Ankauf/Verwaltung des Edelmetalls
Der Besteller ist berechtigt, das von ihm erworbene Edelmetall
(ganz oder teilweise) dem Edelmetallhändler in Textform zum
Rückkauf anzubieten. Der Edelmetallhändler wird binnen vier
Arbeitstagen das Rückkaufangebot annehmen und unverzüglich
durchführen, der Besteller verzichtet auf eine gesonderte
Annahmeerklärung. Der Ankaufspreis wird so ermittelt, dass der
innerhalb von 4 Arbeitstagen nach der Annahme des Verkaufsantrages
des Bestellers durch den Edelmetallhändler ermittelte Ankaufspreis
dem Ankauf zugrunde gelegt wird. Der Ankaufspreis des
Edelmetallhändlers wird dabei täglich im Login-Bereich auf
www.auvesta.com gestellt. Sofern gesetzliche Umsatzsteuer erhoben
wird, gilt AGB II, 7.Der Edelmetallhändler ist berechtigt, das
Rückkaufangebot abzulehnen, wenn der Markt für das entsprechende
Edelmetall in einer Weise gestört ist, dass dem Edelmetallhändler
die Möglichkeit zur Weiterveräußerung des Edelmetalls genommen ist.
Hierüber ist der Besteller unverzüglich in Textform zu
unterrichten. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe
des Edelmetalls; dabei gelten die Bestimmungen der AGB III Ziff.
2.
BestandsaufzeichnungDie Bestandsaufzeichnung wird vom
Mittelverwendungskontrolleur in Verbindung mit dem
Edelmetallhändler vierteljährlich kontrolliert und protokolliert.
Als Mittelverwendungskontrolleur kommt in Betracht ein
Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar.
HaftungDer Edelmetallhändler haftet nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden aus Fehlbuchungen, die
nicht Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden darstellen.
Sonstiges
DepotgebührenDem Besteller wird für die Lagerung eine
Depotgebühr berechnet. Die Höhe der Depotgebühr und deren
Modalitäten regeln sich nach der jeweiligen Kaufart. Die
Depotgebühr wird dem Depotkonto belastet. Der Edelmetallhändler ist
berechtigt, die Depotgebühr zum Ausgleich von Kostensteigerungen
gem. § 315 BGB anzupassen. Hierüber wird der Besteller rechtzeitig
mittels seines Onlinedepots informiert.
Antragstellung über VermittlerDer Vermittler arbeitet im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung. Es wird darauf hingewiesen, dass er
eine eigenständige Leistung gegenüber dem Kunden erbringt. Der
Besteller wird darauf hingewiesen, dass der Vermittler nicht
bevollmächtigt ist, Beratungsdienstleistung zu erbringen oder
Zusagen zu machen, die von den vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder dem Bestellformular des
Edelmetallhändlers abweichen. Er darf insbesondere keine Leistungen
in Aussicht stellen oder diese für den Edelmetallhändler
quittieren.
Laufzeit/Kündigung/Haftung/SorgfaltspflichtenEs wird keine feste
Laufzeit vereinbart. Dem Besteller ist es deshalb insbesondere auch
erlaubt, die monatlichen Zahlungen zu erhöhen, bzw. auszusetzen
oder zu vermindern. Der Besteller ist auch berechtigt, das
Edelmetall dem Edelmetallhändler gemäß AGB IV Ziff. 1 zum Kauf
anzubieten.Zwischen den Parteien wird klargestellt, dass der
Edelmetallhändler nicht für die durch den An- oder Verkauf von
Edelmetallen bei dem Besteller entstehenden Steuern haftet. Der
Edelmetallhändler erteilt keine steuerliche Beratung und wird auch
im Hinblick auf die eventuell anfallenden Steuern und Abgaben keine
Erklärungen gegenüber dem Finanzamt oder sonstigen Dritten abgeben.
Die Besteuerung richtet sich nach nationalen Gesetzen und eventuell
auch Doppelbesteuerungsabkommen. Je nach Rechtslage kann sich bei
Einlagerung in Zollfrei-Lagern ein Steuerstundungseffekt
ergeben.Der Besteller verpflichtet sich eine Adressänderung dem
Edelmetallhändler unverzüglich mitzuteilen. Die Korrespondenz
erfolgt immer an die letzte bekannte Adresse des Bestellers.
DatenschutzDie in diesem Kaufantrag enthaltenen sowie sonstige,
im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden personen- und
anlagebezogenen Daten werden vom Edelmetallhändler, den Vermittlern
sowie sonstigen beteiligten Dritten gespeichert, genutzt,
ausgewertet, abgerufen und übertragen (Datenverarbeitung), sei es
auf elektronischem oder auf schriftlichem Weg. Dies geschieht zum
Zweck der Verwaltung und der Betreuung des Edelmetallkaufvertrages.
Eine Weiterleitung der Daten an unbeteiligte Dritte
unterbleibt.
SchriftformSämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
Salvatorische Klausel/RechtswahlSollten sich einzelne
Bestimmungen des auf Grundlage dieser Allgemeinen und Besonderen
Geschäftsbedingungen mit dem Besteller geschlossenen Vertrages als
unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige, unklare oder
undurchführbare Bestimmung ist so zu ersetzen bzw. zu deuten, dass
der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Lücken sind entsprechend dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck
zu ergänzen.Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches
Recht.
-
VII.
1.
2. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
3.
4.
5.5.1
5.2
Zwischen der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
(nachstehend „Mittelver-wendungskontrolleur“ genannt) und dem
umseitig aufgeführten Besteller wird der nachfol-gende
Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.
VorbemerkungDer Besteller schließt einen Kaufvertrag über
Edelmetalle mit der AUVESTA Edelmetalle AG (Deutschland).Im Rahmen
dieses Edelmetallkaufvertrages besteht die Möglichkeit, entweder
physisches Edelmetall regelmäßig durch Ratenzahlungen anzukaufen
oder das Edelmetall einmalig im Rahmen einer Einmalanlage zu
erwerben. Weiterhin besteht für die Besteller die Möglich-keit,
sich das erworbene Edelmetall gemäß der jeweiligen Tarif –
Bedingungen ausliefern zu lassen oder gewichtsunabhängig die
Einlagerung des Edelmetalls zu vereinbaren. Aufgabe des
Mittelverwendungskontrolleurs ist es, vierteljährlich jeweils zum
Ende des Quartals zu prüfen, ob das vom Besteller erworbene
Edelmetall tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und
entsprechend der Bestellungsurkunde nebst den zugrunde liegenden
Geschäfts-bedingungen die Zahlungen hierfür verwendet wurden. Die
Mittelverwendungskontrolle er-folgt für den Besteller
unentgeltlich. Der nachfolgende Vertrag gilt nur im Falle, dass der
Besteller die Einlagerung des von ihm erworbenen Edelmetalls
wünscht. Dies vorausgesetzt vereinbaren die Parteien Folgendes:
§ 1 VertragspflichtenDer Mittelverwendungskontrolleur
verpflichtet sich, vierteljährlich jeweils zum Ende des Quartals im
Hinblick auf den Besteller zu überprüfen, ob das von ihm bestellte
Edelmetall tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und
vorhanden ist. Weiterhin überprüft er dann auch anhand des ihm
vorzulegenden Bestellungsformulars unter Zugrundelegung der
vereinbarten Geschäftsbedingungen für die Bestellung, ob die
Zahlung/en des Bestellers ordnungsgemäß verwendet wurden. Soweit
dies nicht der Fall ist, wird er den Besteller hiervon kurzfristig
in Kenntnis setzen. Der Mittelverwendungskontrolleur verwaltet das
phy-sische Edelmetall für den Besteller im eigenen Namen aber auf
Rechnung des Bestellers bei einer Bank oder anerkannten
Institut.
§ 2 Einschränkung der Tätigkeit /HaftungEs wird klargestellt,
dass der Mittelverwendungskontrolleur über den Umfang der in diesem
Vertrag übernommenen Aufgaben hinaus keine weiteren Aufgaben
übernimmt. Schadener-satzansprüche gegen den
Mittelverwendungskontrolleur sind innerhalb einer Ausschlussfrist
von einem Jahr schriftlich der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH, geltend zu machen, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem
Schaden und von dem anspruchsbegrün-
denden Ereignis Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste. Die Summe etwaiger Schadenersatzansprüche des
Bestellers aus diesem Vertrag ist auf den Betrag von EUR EUR
500.000 begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche des Bestellers,
soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
§ 3 Besondere HinweiseDer Mittelverwendungskontrolleur weist im
Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertraglichen Aufklärungspflicht
darauf hin, dass bei Investitionen der vorliegenden Art
grundsätzlich das Risiko eines Vermögensverlustes besteht, wenn der
Wert des Edelmetalls gegenüber dem Anschaffungspreis sinkt.
§ 4 Vertragsdauer und KündigungDer Besteller bietet den
Abschluss dieses vorliegenden Vertrages dem
Mittelverwendungs-kontrolleur im Rahmen seines Bestellungsformulars
zum Kauf von Edelmetallen an und hält sich für die Dauer von zwei
Wochen an dieses Angebot gebunden. Er verzichtet auf den Zugang der
Annahmeerklärung durch den Mittelverwendungskontrolleur. Der
Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden
Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt
werden.
§ 5 AbtretungDer Mittelverwendungskontrolleur tritt hiermit
sämtliche Ansprüche aus dem Verwahrungs-vertrag mit dem Einlagerer
des für den Besteller erworbenen Edelmetalls an diesen ab. Die
Abtretung betrifft insbesondere die Ansprüche auf Herausgabe und
Auslieferung des beim Verwahrer für den Besteller eingelagerten
Edelmetalls. Der Besteller nimmt diese Abtretung an.
§ 6 SchlussbestimmungenErfüllungsort für sämtliche
Verpflichtungen aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für et-waige
Streitigkeiten hieraus ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es
gilt für diesen Vertrag ausschließlich deutsches Recht. Änderungen
und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis seinerseits kann
nur schriftlich abbedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind
vielmehr verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine
Ver-einbarung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise
wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gleiches gilt für den Fall von Vertragslücken.
Zwischen der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München,
Deutschland (nach-stehend „Mittelverwendungskontrolleur“ genannt)
und dem umseitig aufgeführten Bestel-ler wird der nachfolgende
Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen.
Der Besteller schließt einen Kaufvertrag über Edelmetalle mit
der AUVESTA Edelmetalle AG (Deutschland).Im Rahmen dieses
Edelmetallkaufvertrages besteht die Möglichkeit, entweder
phy-sisches Edelmetall regelmäßig durch Ratenzahlungen anzukaufen
oder das Edelmetall einmalig im Rahmen einer Einmalanlage zu
erwerben. Weiterhin besteht für die Besteller die Möglichkeit, sich
das erworbene Edelmetall gemäß der jeweiligen Tarif – Bedingungen
ausliefern zu lassen oder gewichtsunabhängig die Einlagerung des
Edelmetalls zu verein-baren. Aufgabe des
Mittelverwendungskontrolleurs ist es, vierteljährlich jeweils zum
Ende des Quartals zu prüfen, ob das vom Besteller erworbene
Edelmetall tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und
entsprechend der Bestellungsurkunde nebst den zugrunde liegenden
Geschäftsbedingungen die Zahlungen hierfür verwendet wurden. Die
Mittel-verwendungskontrolle erfolgt für den Besteller
unentgeltlich. Der nachfolgende Vertrag gilt nur im Falle, dass der
Besteller die Einlagerung des von ihm erworbenen Edelmetalls
wünscht. Dies vorausgesetzt vereinbaren die Parteien Folgendes:
VertragspflichtenDer Mittelverwendungskontrolleur verpflichtet
sich, vierteljährlich jeweils zum Ende des Quartals im Hinblick auf
den Besteller zu überprüfen, ob das von ihm bestellte Edelmetall
tatsächlich physisch für ihn eingelagert wurde und vorhanden ist.
Weiterhin überprüft er dann auch anhand des ihm vorzulegenden
Bestellungsformulars unter Zugrundelegung der vereinbarten
Geschäftsbedingungen für die Bestellung, ob die Zahlung/en des
Be-stellers ordnungsgemäß verwendet wurden. Soweit dies nicht der
Fall ist, wird er den Be-steller hiervon kurzfristig in Kenntnis
setzen. Der Mittelverwendungskontrolleur verwaltet das physische
Edelmetall für den Besteller im eigenen Namen aber auf Rechnung des
Bestellers bei einer Bank oder anerkannten Institut.
Einschränkung der Tätigkeit /HaftungEs wird klargestellt, dass
der Mittelverwendungskontrolleur über den Umfang der in diesem
Vertrag übernommenen Aufgaben hinaus keine weiteren Aufgaben
übernimmt. Schadenersatzansprüche gegen den
Mittelverwendungskontrolleur sind innerhalb einer Ausschlussfrist
von einem Jahr schriftlich der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH, geltend zu machen, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem
Schaden und von dem
anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlan-gen müsste. Die Summe etwaiger
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus diesem Vertrag ist auf
den Betrag von EUR 500.000 begrenzt. Dies gilt nicht für Ansprüche
des Bestellers, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen.
Besondere HinweiseDer Mittelverwendungskontrolleur weist im
Rahmen seiner Sorgfalts- und vorvertrag-lichen Aufklärungspflicht
darauf hin, dass bei Investitionen der vorliegenden Art
grund-sätzlich das Risiko eines Vermögensverlustes besteht, wenn
der Wert des Edelmetalls gegenüber dem Anschaffungspreis sinkt.
Vertragsdauer und KündigungDer Besteller bietet den Abschluss
dieses vorliegenden Vertrages dem Mittelverwen-dungskontrolleur im
Rahmen seines Bestellungsformulars zum Kauf von Edelmetallen an und
hält sich für die Dauer von zwei Wochen an dieses Angebot gebunden.
Er verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung durch den
Mittelverwendungskontrolleur. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit
geschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier
Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
AbtretungDer Mittelverwendungskontrolleur tritt hiermit
sämtliche Ansprüche aus dem Verwah-rungsvertrag mit dem Einlagerer
des für den Besteller erworbenen Edelmetalls an diesen ab. Die
Abtretung betrifft insbesondere die Ansprüche auf Herausgabe und
Auslieferung des beim Verwahrer für den Besteller eingelagerten
Edelmetalls. Der Besteller nimmt diese Abtretung an.
SchlussbestimmungenErfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen
aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten
hieraus ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es gilt für
die-sen Vertrag ausschließlich deutsches Recht. Änderungen und
Ergänzungen dieses Ver-trages sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis seiner-seits kann
nur schriftlich abbedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses
Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind
vielmehr verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine
Vereinbarung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise
wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gleiches gilt für den Fall von Ver-tragslücken.
Mittelverwendungskontrollvertrag
VI.
1.1.1
1.2
2. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
3.
4.
5.5.1
5.2
Besondere Bedingungen für Ratenkauf (Tarif F) nd LieferungErwerb
des Edelmetalls Für Ratenkauf besteht zwischen den Parteien
Einvernehmen darüber, dass die kleinste zu erwerbende Einheit
1/10.000 Gramm beträgt. Der Edelmetallhändler verschafft dem
Besteller das Eigentum an dem gekauften Edelmetall durch Einräumung
von Bruchteileigentum nach Bruchteilen an einem im Besitz des
Edelmetallhändlers befindlichen Sammelbestand an dem betreffenden
physischen Edelmetall in Barrenform in der in II Ziff. 1 der AGB
bezeichneten Güte. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass der
Besteller das Edelmetall in Form eines ideellen
Bruchteileigentumsanteils an Edelmetall in Barrenform erwirbt und
der Edelmetallhändler hierbei als Besitzmittler tätig wird. Der
Edelmetallhändler ist insoweit Besitzmittler des Bestellers. Die
Parteien erklären bereits heute ihre Einigung im Hinblick auf den
Eigentumsübergang an dem eingeräumten Bruchteileigentum nach
Bruchteilen. Das Bruchteileigentum nach Bruchteilen des Bestellers
bestimmt sich nach der im aktuellen Depotauszug eingetragenen Menge
des Edelmetalls, das in Gramm geführt wird. Die Abrechnung für den
Besteller erfolgt in Feingehaltsgramm oder Bruchteilen davon.Die
Parteien vereinbaren den Ausschluss der Aufhebung der
Bruchteilgemeinschaft auch über den Tod des Bestellers hinaus.
In Bezug auf die Stückelung der Edelmetalle ist der
Edelmetallhändler frei. Die physische Auslieferung des bestellten
Edelmetalles an den Besteller erfolgt vorbehaltlich der Lieferung
an den Edelmetallhändler durch die Lieferanten bzw. die
Scheideanstalt und der dort geltenden Lieferfristen und
-bedingungen.
AuslieferungEin Besteller, der das Edelmetall durch
wiederkehrende Käufe erworben hat, hat das Recht, vom
Edelmetallhändler die Herausgabe der jeweiligen Menge an Edelmetall
zu verlangen, soweit das für ihn bestellte und erworbene Edelmetall
jeweils mindestens Stückelungen von je 100 Gramm bei Gold bzw. je 5
Kilogramm bei Silber beträgt und dem Besteller zusteht, und soweit
der Markt eine Lieferung in entsprechender Stückelung zulässt.
Kleinere Auslieferungen oder Auslieferungen in kleineren
Stückelungen können auf Anfrage gegen Mindermengenaufschlag
erfolgen.In Abweichung von den Regelungen der §§ 744 – 746 BGB wird
vereinbart, dass der Edelmetallhändler berechtigt ist, jedem
Besteller die ihm zustehende Menge des jeweiligen Edelmetalls
herauszugeben, oder selbst die ihm zustehende Menge des Edelmetalls
zu entnehmen, ohne dass eine Zustimmung der übrigen
Bruchteileigentümer notwendig ist. Der Edelmetallhändler ist nicht
berechtigt, in anderer Weise das Edelmetall, das sich im
Bruchteileigentum befindet, zu verringern.
Rückkauf Der Besteller verliert sein Eigentum an dem
Bruchteileigentum zu dem Zeitpunkt, zu dem die zurückgekaufte Menge
Edelmetall aus dem Depot des jeweiligen Bestellers ausgebucht wird.
Der Edelmetallhändler erwirbt dann das Eigentum an der
zurückgekauften Edelmetallmenge. Die Parteien sind sich bereits
heute über die Einigung in Bezug auf die Eigentumsübertragung im
Falle des Rückkaufs einig.
Kosten und GebührenEs entstehen keine Abschlusskosten. Es wird
kein Agio erhoben. Der Kunde erbringt eine Depoteröffnungszahlung
gemäß Bestellformular, die unmittelbar nach dem Zahlungseingang auf
seinem Edelmetalldepot gutgeschrieben wird. Die Gutschrift wird
(nach vollständigem Erbringen) sukzessive mit jedem Edelmetallkauf
ebenfalls in Edelmetall umgewandelt. Dabei wird der nach II. Nr. 3
zum Tag der Umwandlung ermittelte Kaufpreis zugrunde gelegt. Diese
Umwandlung erfolgt in dem auf dem Bestellformular genannten
prozentualen Verhältnis zum jeweiligen Kaufbetrag.Die noch nicht
umgewandelte Depoteröffnungszahlung verfällt, sofern der Kunde
seine Käufe dauerhaft einstellt. Dies ist der Fall, wenn 18 Monate
in Folge keine Zahlung des Kunden eingeht. Die
Depoteröffnungszahlung kann gestundet werden, in diesem Fall werden
regelmäßig eingehende Zahlungen so lange im Verhältnis 70% für die
Depoteröffnungszahlung und zu 30% für Edelmetallkäufe verwendet,
bis die Depoteröffnungszahlung vollständig erbracht ist.
Sonderzahlungen werden vorrangig bis zur vollen Höhe für die
Depoteröffnungszahlung verwendet. Depotgebühr: Dem Besteller wird
für die Lagerung eine Depotgebühr berechnet. Die Depotgebühr
beträgt für jeden angefangenen Monat 0,08% vom Wert seines Depots.
Die Berechnung erfolgt nach Wahl des Edelmetallhändlers
quartalsweise zum jeweiligen
Quartalsultimo oder monatlich zum jeweiligen Monatsultimo
berechnet gemäß der Ankaufs-Preisliste des Edelmetallhändlers
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit
das Barreservekonto des Bestellers die so berechnete Depotgebühr
nicht abdeckt, ist der Edelmetallhändler berechtigt, zur Erfüllung
der Depotgebühr anteilig Edelmetall in der kleinsten zu erwerbenden
Einheit gem. Punkt 1 dieser besonderen Bedingungen jeweils zum am
Stichtag gültigen Ankaufskurs zu verwerten.
Besondere Bedingungen für Einmalkauf (Tarif A)
Erwerb des EdelmetallsEin Einmalkauf ist erst ab der im
Bestellformular genannten Kaufsumme möglich. Zukäufe dürfen 1/5 der
genannten Mindestkaufsumme nicht unterschreiten.Für Einmalkauf
besteht zwischen den Parteien Einvernehmen darüber, dass die
kleinste zu erwerbende Einheit 1/1.000 Kilogramm bei Gold und
50/1.000 Kilogramm bei Silber beträgt. Der Edelmetallhändler führt
die Bestellung zu dem Kurs für den Besteller innerhalb der in II.
Ziff. 2 der AGB benannten Frist aus, der sich unter Beachtung des
aktuellen Edelmetallmarktpreises aus der Onlinepreisliste des
Edelmetallhändlers (www.auvesta.com) zum jeweiligen Handelstag
ergibt. StückelungVon dem gezahlten Kaufpreis (vgl. AGB Ziff. 5.1)
wird Edelmetall in konkreten Stückelungen beschafft, dergestalt,
dass zunächst die größtmögliche Stückelung, vom verbleibenden
Betrag die danach größte mögliche Stückelung u.s.f. beschafft wird.
Ein nach Kauf der kleinstmöglichen Stückelung verbleibender Rest
wird auf künftige Rechnung vorgetragen.
AuslieferungDie physische Auslieferung des bestellten
Edelmetalls an den Besteller erfolgt vorbehaltlich der Lieferung an
den Edelmetallhändler durch die Lieferanten bzw. die Scheideanstalt
und der dort geltenden Lieferfristen und -bedingungen.Ein
Besteller, der das Edelmetall durch Einmalkauf erworben hat und
dieses lagern läßt, hat das Recht jederzeit vom Edelmetallhändler
die Herausgabe des von ihm erworbenen Edelmetalls zu verlangen.
Auslieferung von Teilmengen oder abweichende Stückelungen können
auf Anfrage erfolgen und soweit der Markt eine Lieferung in
entsprechender Stückelung zulässt.
RückkaufDas Rückkaufangebot an den Edelmetallhändler kann nur in
Stückelungen erfolgen, die im Depot des Bestellers vorhanden sind.
Der Rückkauf von Teilen von Barren ist nicht möglich.
Kosten und GebührenDer Besteller, der Edelmetall einmalig
erwirbt, ist verpflichtet bei jedem Kauf ein Agio in Höhe des auf
dem Bestellformular ausgewiesenen Prozentsatzes (das für die
Erstbestellung als Betrag ausgewiesen wird) an den
Edelmetallhändler zu bezahlen. Soweit der Besteller den im
Bestellformular ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht in voller Höhe
einbezahlt, besteht zwischen den Parteien Einverständnis, dass sich
der einbezahlte Betrag als Kaufpreis inklusive Agio versteht. Der
Edelmetallhändler wird für den Kunden Edelmetall im Wert der
Einzahlung vermindert um das Agio beschaffen und ggf. liefern. Bei
Zukauf gelten die gleichen Einkaufsbedingungen.Depotgebühr: Dem
Besteller wird bei Lagerung eine Depotgebühr berechnet. Die
Depotgebühr beträgt für jeden angefangenen Monat 0,025 % vom Wert
seines Depots. Die Berechnung erfolgt nach Wahl des
Edelmetallhändlers quartalsweise zum jeweiligen Quartalsultimo oder
monatlich zum jeweiligen Monatsultimo berechnet gemäß der
Ankaufs-Preisliste des Edelmetallhändlers zur jeweiligen Stückelung
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit
das Barreservekonto des Bestellers die so berechnete Depotgebühr
nicht abdeckt, ist der Edelmetallhändler berechtigt, zur Erfüllung
der Depotgebühr anteilig Edelmetall in der kleinsten im Depot
befindlichen Einheit gem. Punkt 1 dieser besonderen Bedingungen zum
jeweils am Stichtag gültigen Ankaufskurs des Edelmetallhändlers zu
verwerten. Wenn nach einer Verwertung und nach Begleichen der
Depotgebühr so viel Geld vorhanden ist, dass davon Edelmetall
beschafft werden kann, so wird dieses nach den Bedingungen dieser
AGB für den Besteller beschafft.
Stand: 05.11.2010
-
Name der beauftragten Bank oder Sparkasse
Straße Hausnr.
Postleitzahl Ort
Überweisen Sie bitte regelmäßig zu Lasten meines / unseres
Kontos:
Kontonummer des Auftraggebers Bankleitzahl des Auftraggebers
Name des Auftraggebers/Kontoinhabers Vorname des
Auftraggebers/Kontoinhabers
beginnend am 2 0 jeweils monatlich vierteljährlich halbjährlich
jährlich
A U V E S T A E D E L M E T A L L E A GName des Empfängers
0 4 0 2 2 7 6 2 0 0 7 0 0 8 0 0 0 0Kontonummer des Empfängers
Bankleitzahl des Empfängers
C O M M E R Z B A N KName der Bank des Empfängers
D E 6 6 7 0 0 8 0 0 0 0 0 4 0 2 2 7 6 2 0 0IBAN
A U V E S T A D E P O T - N R :Verwendungszweck Zeile 1:
Depotnummer aus dem AUVESTA Bestellformular
K U N D E N N A M E :Verwendungszweck Zeile 2: Vor- und Nachname
des Kunden
2 0Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers
Dauerauftragsformular(bitte immer zusammen mit
Ratenkaufverträgen einreichen)
. .
be
au
ftra
gte
Ba
nk
Za
hlu
ng
Betrag:
Betrag in €Be
tra
gV
erw
.-Z
we
ck
,
D R E S D E F F 7 0 0BIC/Swift
Em
pfä
ng
er
. .
DE
-
Für Ihre Zahlung können Sie den unten anhängenden vorbereiteten
Vordruck verwenden. Benutzen Sie den Vordruck zum Überweisen von
Ihrem Girokonto. Wenn Sie kein Konto haben, können Sie den Vordruck
zur Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut oder einer Postbank
Ihrer Wahl benutzen.
Bei Überweisung:
• Trennen Sie den Vordruck ab.
• Tragen Sie im Kopf der Vordruckzeile Name, Sitz und
Bankleitzahl des von Ihnen beauftragten Kreditinstitutes ein.
• Bitte tragen Sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer,
Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.
• Tragen Sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende Summe (in EUR)
ein.
• Füllen Sie die Felder „Kontonummer des Kontoinhabers“ und
„Kontoinhaber/Einzahler“ aus.
• Unterschreiben Sie den Überweisungsträger.
für Zahlung im Postamt oder vom Postgirokonto
Da die Post mittlerweile auch die banküblichen
Überweisungsträger als Zahlungsbeleg zulässt, entfällt die bisher
übliche blaue Zahlkarte.
Bitte beachten Sie daher Folgendes:
• Bei Bareinzahlung im Postamt verwenden Sie nur das Formular
und lassen Sie sich Ihre Zahlung auf dem anhängenden Beleg
quittieren.
• Bei Überweisung vom Postgirokonto füllen Sie bitte das
Formular aus und geben dies zusammen mit dem Quittungs- beleg an
Ihr Postgiroamt. Sie erhalten dann den Beleg quittiert zurück.
Bei Bareinzahlung:
• Bitte legen Sie den Zahlungsvordruck am Post- oder
Bankschalter vor.
• Bitte tragen Sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer,
Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.
• Tragen Sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende Summe (in EUR)
ein.
• Lassen Sie die Einzahlung auf dem Beleg für den Auftraggeber
bestätigen.
Überweisungsauftrag/Zahlschein
(Name und Sitz des beauftragten Kreditinstituts)
(Bankleitzahl)
Datum Unterschrift
Konto-Nr. des
Empfänger (max. 27 Stellen)
Betrag
Bankleitzahl
I
Konto-Nr. des Kontoinhabers
Kontoinhaber/Einzahler: Name (max. 27 Stellen, keine Straßen-
oder Postfachangaben)
noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen)
Konto-Nr. des Empfängers
Kunden-Referenznummer – noch Verwendungszweck, ggf. Name und
Anschrift des Auftraggebers – (nur für Empfänger)
Benutzen Sie bitte diesen Vordruck für die Überweisung des
Betrages vonIhrem Konto oder zur Bareinzahlung.Den Vordruck bitte
nicht beschädigen,knicken, bestempeln oder beschmutzen.
EURO
18
bei (Kreditinstitut)
AUVESTA Edelmetalle AG
0402276200 70080000
Commerzbank
EUR
Depot-Nr.:
Edelmetallkauf/AUVESTA
Für Ihre Zahlung können Sie den unten anhängenden vorbereiteten
Vordruck verwenden. Benutzen Sie den Vordruck zum Überweisen von
Ihrem Girokonto. Wenn Sie kein Konto haben, können Sie den Vordruck
zur Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut oder einer Postbank
Ihrer Wahl benutzen.
ÜberweisungsauftragDE
Quittung
Beleg für den Auftrag- geber für Zahlung von
über EURO
an:
AUVESTA Edelmetalle AG
Depot-Nr.:
am:Quittungsstempel des Zahlungsinstituts
-
Name der beauftragten Bank oder Sparkasse
Straße Hausnr.
Postleitzahl Ort
Überweisen Sie bitte regelmäßig zu Lasten meines / unseres
Kontos:
Kontonummer des Auftraggebers Bankleitzahl des Auftraggebers
Name des Auftraggebers/Kontoinhabers Vorname des
Auftraggebers/Kontoinhabers
beginnend am 2 0 jeweils monatlich vierteljährlich halbjährlich
jährlich
A U V E S T A E D E L M E T A L L E A GName des Empfängers
5 1 5 7 4 0 4 1 2 0 2 1 2 0 0 0Kontonummer des Empfängers
Bankleitzahl des Empfängers
B A N K A U S T R I AName der Bank des Empfängers
A T 0 2 1 2 0 0 0 5 1 5 7 4 0 4 1 2 0 2IBAN
A U V E S T A D E P O T - N R :Verwendungszweck Zeile 1:
Depotnummer aus dem AUVESTA Bestellformular
K U N D E N N A M E :Verwendungszweck Zeile 2: Vor- und Nachname
des Kunden
2 0Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers
Dauerauftragsformular(bitte immer zusammen mit
Ratenkaufverträgen einreichen)
. .
be
au
ftra
gte
Ba
nk
Za
hlu
ng
Betrag:
Betrag in €Be
tra
gV
erw
.-Z
we
ck
,
B K A U A T W WBIC/Swift
Em
pfä
ng
er
. .
AUT
-
Quittung
Beleg für den Auftrag- geber für Zahlung von
über EURO
an:
AUvEstA Edelmetalle AG
AUvEstA Depot-Nr.:
am:Quittungsstempel des Zahlungsinstituts
EU-Standardüberweisung
Begünstigter: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen. bei
maschineller Beschriftung max. 35 Stellen)
Kontoinhaber: Name, Vorname/Firma, Ort (max. 27 Stellen, keine
Straßen- oder Postfachangaben)
Datum, Unterschrift
EU
-ST
AN
DA
RD
BIC (SWIFT-Code) des Kreditinstitut des Begünstigten (8 oder 11
Stellen)
Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck ggf. Name und Anschrift
des Überweisenden - (nur für Begünstigte)
noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen, bei
maschineller Beschriftung max. à 35 Stellen)
Konto-Nr. des Kontoinhabers IBAN Bankleitzahl des
Kontoinhabers
Betrag: Euro, Cent
Bitte NICHT VERGESSEN:Datum/Unterschrift
IBAN des Begünstigten (max. 27 Stellen, bei maschineller
Beschriftung max. 34 Stellen)
Beleg für Kontoinhaber
Begünstigter: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen. bei
maschineller Beschriftung max. 35 Stellen)
Kontoinhaber: Name, Vorname/Firma, Ort (max. 27 Stellen, keine
Straßen- oder Postfachangaben)
EU
-ST
AN
DA
RD
BIC (SWIFT-Code) des Kreditinstitut des Begünstigten (8 oder 11
Stellen)
Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck ggf. Name und Anschrift
des Überweisenden - (nur für Begünstigte)
noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen, bei
maschineller Beschriftung max. à 35 Stellen)
IBAN des Begünstigten (max. 27 Stellen, bei maschineller
Beschriftung max. 34 Stellen)
Betrag: Euro, Cent
Konto-Nr. des Kontoinhabers IBAN Bankleitzahl des
Kontoinhabers
EUR
EUR
löschen speichern drucken
EUR
Nur für Beträge bis 50.000 Euro in andere EU-/EWR-Staaten.
Überweisender trägt Entgelte und Auslagenbei seinem
Kreditinstitut; Begünstigter trägt dieübrigen Entgelte und
Auslagen.
A U v E s t A E d e l m e t a l l e A G
A t 0 2 1 2 0 0 0 5 1 5 7 4 0 4 1 2 0 2
B K A U A t W W
Depot-Nr.:
Edelmetallkauf/AUvEstA
EU-Standardüberweisung AUTFür Ihre Zahlung können sie den unten
anhängenden vorbereiteten vordruck verwenden. Benutzen sie den
vordruck zum Überweisen von Ihrem Girokonto. Wenn sie kein Konto
haben, können sie den vordruck zur Bareinzahlung bei einem
Kreditinstitut oder einer Postbank Ihrer Wahl benutzen.
Bei Überweisung:
• trennen sie den vordruck ab.
• tragen sie im Kopf der vordruckzeile Name, sitz und
Bankleitzahl des von Ihnen beauftragten Kreditinstitutes ein.
• Bitte tragen sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer,
Ihren vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.
• tragen sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende summe (in EUR)
ein.
• Füllen sie die Felder „Kontonummer des Kontoinhabers“ und
„Kontoinhaber/Einzahler“ aus.
• Unterschreiben sie den Überweisungsträger.
Wichtige Hinweise
für Zahlung im Postamt oder vom Postgirokonto
Da die Post mittlerweile auch die banküblichen
Überweisungsträger als Zahlungsbeleg zulässt, entfällt die bisher
übliche blaue Zahlkarte.
Bitte beachten sie daher Folgendes:
• Bei Bareinzahlung im Postamt verwenden sie nur das Formular
und lassen sie sich Ihre Zahlung auf dem anhängenden Beleg
quittieren.
• Bei Überweisung vom Postgirokonto füllen sie bitte das
Formular aus und geben dies zusammen mit dem Quittungs- beleg an
Ihr Postgiroamt. sie erhalten dann den Beleg quittiert zurück.
Bei Bareinzahlung:
• Bitte legen sie den Zahlungsvordruck am Post- oder
Bankschalter vor.
• Bitte tragen sie im Feld „Verwendungszweck“ Ihre Depot-Nummer,
Ihren vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum ein.
• tragen sie im Feld „Betrag“ die zu zahlende summe (in EUR)
ein.
• Lassen sie die Einzahlung auf dem Beleg für den Auftraggeber
bestätigen.