Seite 7 von 12 66102BG0000001 Berechnungsbogen Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 17.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" erläutert. Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 31.12.2013 . Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro Gesamt Weitere Angehörige Weitere Angehörige Antragsteller/in Partner/in Familienname Vorname Geburtsdatum Kundennummer Mustermann Florian-Siegfried 08.03.1979 Mustermann Verena 02.10.1978 Mustermann Jennifer 16.11.2000 375D254998 375A565464 375D635655 Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts Regelbedarfe für erwerbsfähige Leistungsberechtigte 345,00 345,00 0,00 690,00 Regelbedarfe (Sozialgeld) für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 0,00 0,00 255,00 255,00 Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt Energie Warmwasser 7,94 7,94 3,06 18,94 Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts 352,94 352,94 258,06 963,94 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Anerkannte Bedarfe für Unterkunft und Heizung *) - Miete - Grundmiete 250,00 250,00 250,00 750,00 Heizung 50,00 50,00 50,00 150,00 Nebenkosten 30,00 30,00 30,00 90,00 3,00 3,00 3,00 9,00 Hausmeister Summe der anerkannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung 333,00 333,00 333,00 999,00 Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 685,94 685,94 591,06 1962,94 *) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.
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Musterberechnungsbogen ALG II für Selbständige · Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilung
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B e r e c h n u n g s b o g e n
Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 17.09.2013. Die Berechnung der Leistung istim Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)" erläutert.
Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 31.12.2013.
Regelbedarfe (Sozialgeld) für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte
0,00 0,00 255,00255,00
Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt
Energie Warmwasser 7,94 7,94 3,0618,94
Summe Bedarfe zur Sicherung desLebensunterhalts
352,94 352,94 258,06963,94
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Anerkannte Bedarfe fürUnterkunft und Heizung *)- Miete -
Grundmiete 250,00 250,00 250,00750,00
Heizung 50,00 50,00 50,00150,00
Nebenkosten 30,00 30,00 30,0090,00
3,00 3,00 3,009,00Hausmeister
Summe der anerkannten Bedarfe fürUnterkunft und Heizung
333,00 333,00 333,00999,00
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 685,94 685,94 591,061962,94
*) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.
Bundesagentur für Arbeit
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Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro
Familienname Mustermann Mustermann Mustermann
Vorname Florian-Siegfried Verena Jennifer
Geburtsdatum 08.03.1979 02.10.1978 16.11.2000
laufendes Einkommen aus Selbständigkeit
Betriebseinnahmen 3500,00 3500,00 0,00 0,00
abzüglich
Betriebsausgaben 3100,00 3100,00 0,00 0,00
Gewinn 400,00 400,00 0,00 0,00
zu berücksichtigender Grundfreibetrag 100,00 100,00 0,00 0,00
zu berücksichtigendes laufendesEinkommen aus Selbständigkeit
300,00 300,00 0,00 0,00
Absetzungen unabhängig Einkommensart *)
Kfz-Versicherung
von der
28,59 28,59 0,00 0,00
Riester-Anlageform 5,00 5,00 0,00 0,00
Pauschale 60,00 30,00 30,00 0,00
Zwischensumme Absetzungen
nach weiteren 300,00 300,00 0,00 0,00
abzüglich Freibetrag Erwerbseinkommen
auf das 60,00 60,00 0,00 0,00
zu berücksichtigendesErwerbseinkommen
240,00 240,00 0,00 0,00
Einkommen aus
Kindergeld 184,00 0,00 0,00 184,00
Arbeitslosengeld 373,80 0,00 373,80 0,00
Summe der weiteren Einkommen 557,80 0,00 373,80 184,00
zu berücksichtigendes Einkommen
weiteres 527,80 0,00 343,80 184,00
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 767,80 240,00 343,80 184,00
*) Bei Erwerbseinkommen bis 400,00 Euro werden Werbungskosten und Absetzungen unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 100,00 Euro (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Bei Erwerbseinkommen über 400,00 Euro werden die tatsächlichen Werbungskosten und Absetzungen mindestens aber 100,00 Euro berücksichtigt.
Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger in Euro
Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft imVerhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilungvorgenommen. Das gilt nicht für Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet. ZumKindeseinkommen zählt auch Kindergeld, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird.
Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 17.09.2013. Die Berim Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 28.02.2014.
Regelbedarfe (Sozialgeld) für nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte
259,00 0,00 0,00 259,00
Mehrbedarfe zum Lebensunterhalt
Energie Warmwasser 19,25 8,07 8,07 3,11
Summe Bedarfe zur Lebensunterhalts
Sicherung des 980,25 359,07 359,07 262,11
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Anerkannte Bedarfe fürUnterkunft und Heizung - Miete -
*)
Grundmiete 750,00 250,00 250,00 250,00
Heizung
Nebenkosten
150,00
90,00
50,00
30,00
50,00
30,00
50,00
30,00
Hausmeister 9,00 3,00 3,00 3,00
Summe der anerkannten Unterkunft und Heizung
Bedarfe für 999,00 333,00 333,00 333,00
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft 1979,25 692,07 692,07 595,11
*) Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Geringe Abweichungen sind möglich, wenn der Gesamtbetrag der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht exakt durch die Personenanzahl teilbar ist.
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Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro
Familienname Mustermann Mustermann Mustermann
Vorname Florian-Siegfried Verena Jennifer
Geburtsdatum 08.03.1979 02.10.1978 16.11.2000
laufendes Einkommen aus Selbständigkeit
Betriebseinnahmen 3500,00 3500,00 0,00 0,00
abzüglich
Betriebsausgaben 3100,00 3100,00 0,00 0,00
Gewinn 400,00 400,00 0,00 0,00
zu berücksichtigender Grundfreibetrag 100,00 100,00 0,00 0,00
zu berücksichtigendes laufendesEinkommen aus Selbständigkeit
300,00 300,00 0,00 0,00
Absetzungen unabhängig Einkommensart *)
Kfz-Versicherung
von der
28,59 28,59 0,00 0,00
Riester-Anlageform 5,00 5,00 0,00 0,00
Pauschale 60,00 30,00 30,00 0,00
Zwischensumme Absetzungen
nach weiteren 300,00 300,00 0,00 0,00
abzüglich Freibetrag Erwerbseinkommen
auf das 60,00 60,00 0,00 0,00
zu berücksichtigendesErwerbseinkommen
240,00 240,00 0,00 0,00
Einkommen aus
Kindergeld 184,00 0,00 0,00 184,00
Arbeitslosengeld 373,80 0,00 373,80 0,00
Summe der weiteren Einkommen 557,80 0,00 373,80 184,00
zu berücksichtigendes Einkommen
weiteres 527,80 0,00 343,80 184,00
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 767,80 240,00 343,80 184,00
*) Bei Erwerbseinkommen bis 400,00 Euro werden Werbungskosten und Absetzungen unabhängig von der tatsächlichen Höhe mit einem Betrag in Höhe von 100,00 Euro (Grundfreibetrag) berücksichtigt. Bei Erwerbseinkommen über 400,00 Euro werden die tatsächlichen Werbungskosten und Absetzungen mindestens aber 100,00 Euro berücksichtigt.
Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der zuständigen Leistungsträger in Euro
Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft imVerhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. Aus diesem Grunde wird eine prozentuale Einkommensverteilungvorgenommen. Das gilt nicht für Einkommen von Kindern. Kindeseinkommen wird nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet. ZumKindeseinkommen zählt auch Kindergeld, soweit es zur Bedarfsdeckung des Kindes benötigt wird.
Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservicevon ARD, ZDF und Deutschlandradio
Vorname Florian-Siegfried
Name Mustermann
Straße Musterweg 1
Ort 22222 Musterstadt
Bescheid wurde erstellt am: 17.09.2013
Dienstgebäude BankverbindungTelefon
Telefax
InternetBLZKto.Nr.
Öffnungszeiten
22222
11111/6789
555555554444444444
MusterstadtSparkasse Musterstadt
Musterstadt
Montag-Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 UhrFreitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Musterplatz 25
Empfänger von Sozialgeld oder ALGIIeinschließlich Leistungen nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
ie Leistungen werden für den Zeitraum vom 01.09.2013 bis 28.02.2014 bewilligt.
iese Bescheinigung wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
ZUR INFORMATION:enn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftli-
hen Antrag möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte diese Bescheinigung im Original bei. Anträge erhalten Sie unterww.rundfunkbeitrag.de/service.
WICHTIG:ur die Übersendung dieser Bescheinigung reicht für die Befreiung nicht aus. Senden Sie diese Beschei-igung mit einem ausgefüllten Antrag auf Befreiung an folgende Adresse:RD, ZDF und Deutschlandradioeitragsservice0656 Köln
ei Fragen zu der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitrags-ervice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
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Bundesagentur für Arbeit
Hervorheben
Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte
Seite 1 von 4 Stand: 01. Oktober 2013
Nummer Begriff Erklärung Zeitraum Haben Sie für verschiedene Zeiträume unterschiedlich hohe Ansprüche, enthält der
Berechnungsbogen für jeden Zeitraum eine einzelne Berechnung mit der genauen Leistung.
Kundennummer
Für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird eine Kundennummer vergeben. Diese wird auch nach Beendigung des Leistungsbezuges und Beantragung einer neuen Leistung beibehalten.
Regelbedarfe
Die Bedarfe des täglichen Lebens werden damit pauschal abgedeckt, insbesondere sind das Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.
Sozialgeld Personen, die nicht erwerbsfähig sind, also nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können oder jünger als 15 Jahre sind, erhalten Sozialgeld.
Mehrbedarfe
In bestimmten Lebenssituationen bestehen Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, z. B. bei Alleinerziehenden, behinderten oder schwer kranken Menschen. In solchen Fällen wird zusätzlich ein so genannter Mehrbedarf berücksichtigt.
Summe Bedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts
Hier steht die Summe der Grundansprüche, die Sie haben. Hierzu kommen weiter unten noch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Unter diesem Begriff sind Miete, Heizkosten und sonstige Nebenkosten zusammengefasst. Die Kosten werden, soweit sie angemessen sind, in der tatsächlichen Höhe übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus/eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen für Unterkunft die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Summe der anerkannten Bedarfe für
Unterkunft und Heizung
Hier steht die Summe der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie als angemessen anerkannt wurden. Die Summe kann sich deshalb von Ihren tatsächlichen Kosten unterscheiden.
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Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte
Seite 2 von 4 Stand: 01. Oktober 2013
Nummer Begriff Erklärung
Gesamtbedarf Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus Ihren Bedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den anerkannten Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Diesem Bedarf wird Ihr Einkommen gegenübergestellt.
Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus dem/der Antragsteller/in. Auch der/die Partner/in und die im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft.
Haushaltsgemeinschaft Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig
von Alter, Familienstand und verwandtschaftlichen Beziehungen.
Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen
Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Ihr Einkommen wird nach Abzug bestimmter Frei- und Absetzbeträge auf den Gesamtbedarf angerechnet, verringert also die an Sie und Ihre Familie zu zahlende Leistung.
laufendes Einkommen aus Selbständigkeit
Ihr laufendes Einkommen aus Selbständigkeit wird ermittelt, indem Ihr Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im selben Zeitraum geteilt wird.
Betriebseinnahmen Alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum voraussichtlich zufließen (Punkte A1 bis A7 Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit – Anlage EKS).
Betriebsausgaben
Durch die selbständige Tätigkeit veranlasste voraussichtlich zu leistende notwendige Ausgaben, z. B. Raumkosten, Anschaffungen für den Betrieb wie Büromöbel (Punkte B1 bis B18 Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit – Anlage EKS).
Grundfreibetrag Auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhalten Sie einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 €.
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Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte
Seite 3 von 4 Stand: 01. Oktober 2013
Nummer Begriff Erklärung
Absetzungen
Hier sind die privaten Ausgaben aufgeführt, die von Ihrem Einkommen abgezogen werden. Dies ist zum Beispiel eine Pauschale für private Versicherungen (Punkte C1 bis C11 Ihrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit – Anlage EKS). Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang auch die mit *) gekennzeichneten Hinweise im Berechnungsbogen.
Freibetrag auf das Erwerbseinkommen
Neben dem Grundfreibetrag (siehe Fußnote) erhalten Sie auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 100,01 € bis 1 000 € einen Freibetrag von 20 Prozent. Auf Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 1 000,01 € bis 1 200 € (bzw. 1 500 €, wenn Sie ein Kind haben oder mit einem Kind zusammen leben) erhalten Sie einen weiteren Freibetrag von 10 Prozent.
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen
Hier steht, wie viel von Ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit tatsächlich auf den Bedarf angerechnet wird.
Kindergeld Kindergeld für Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, zählt als Einkommen des jeweiligen Kindes, wenn das Kind hilfebedürftig ist.
zu berücksichtigendes weiteres Einkommen
Hier stehen alle weiteren Einkommen, die kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind. An dieser Stelle sind auch die Absetzungen berücksichtigt, die sich auf das weitere Einkommen beziehen (im Beispiel 30 € Pauschale für Verena Mustermann).
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen Hier steht die Summe aus allen Einkommen.
Zuschuss zu den Beiträgen zur Krankenversicherung/zur Pflegeversicherung
Falls Sie privat krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen Hier steht, was Ihnen ausgezahlt wird.
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Berechnungsbogen Arbeitslosengeld II für Selbständige - Erläuterungstexte
Seite 4 von 4 Stand: 01. Oktober 2013
Nummer Begriff Erklärung
Zahlungsempfänger In dieser Tabelle steht, welcher Betrag monatlich an welche/n Empfänger/in gezahlt wird.
Bescheinigung über Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Diese Bescheinigung können Sie nutzen, um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu beantragen.