r-------- .. 23. AUG . 2 0'l 2 r-- Reg. Nr. DI Fi 80 P .P< IR -. TC AF , ci iv1 M pro audito schweiz ORGANISATION FÜR MENSCHEN MIT HÖRPROBLEMEN ZENTRALSEKRETARIAT Feldeggstrasse 69 Postfach '332, 8032 Zürich Tel. 044 363 12 00 Fax 044 363 '3 03 [email protected] www.pro-audito.ch pe 80-336 9-' Bundesamt für Kommunikation Abteilung Radio und Fernsehen Zukunftsstrasse 44 Postfach 2501 Biel Zürich, 22. August 2012 Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes - Vernehmlassung Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Einladung, am Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes teilnehmen zu können. Zukünftig sollen auch die regionalen Fernsehveranstalter mit Konzession zu einer behin- dertengerechten Aufbereitung ihrer Sendungen verpflichtet werden. Als Organisation für Menschen mit Hörproblemen begrüssen wir die Untertitelung von Sendungen im Regional- fernsehen. Diese Untertitelung wird vollumfänglich über die Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden und führt zu minimalen Mehrkosten von rund 2 Millionen Franken bei der Radio- und Fernsehabgabe. Wir finden, dass dies eine echte "Win-Win-Situation" darstellt. In den letzten Jahren haben uns Betroffene immer wieder darauf aufmerksam gemacht, wie sehr sie es schätzen würden, auch in gewissen Sendegefässen von regionalen Fernsehanbie- ( tern eine Untertitelung zu haben. In diesem Sinne wird mit dieser Gesetzesänderung einem wichtigen Anliegen hörbehinderter Menschen entsprochen. Wir begrüssen es sehr, dass in Zukunft die konzessionierten Privatsender bezüglich Unter- titelung in die Pflicht genommen werden. Freundliche Grüsse pro audito schweiz cllin CQj für Menschen mOl HörJ roblemen Christine Leimgrube Geschäftsführerin