Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle, Normen und Steuern – was ist zu beachten? Dr. h.c. Marcus Reinberg, LL.M. Rechtsanwalt, Honorarkonsul der Mongolei in Hamburg Reinberg Meyer von Beust LLP „WIRTSCHAFTS-UND KOOPERATIONSFORUM MONGOLEI“ Leipzig 27.11.2014
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Mongolei - Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle, Normen und Steuern – was ist zu beachten?
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Rechtliche Rahmenbedingungen, Einfuhrbestimmungen, Zölle, Normen und Steuern – was ist zu beachten?
Dr. h.c. Marcus Reinberg, LL.M.Rechtsanwalt, Honorarkonsul der Mongolei in HamburgReinberg Meyer von Beust LLP
•wesentliche Verbesserung des Rechtssystems mit Hilfe von internationalen Organisationen
•wichtige Grundrechte und –pflichten für Menschen und die mongolischen Bürger
Wende 1990 / Verfassung von
1992 •Grundlage:rechtliche Strukturen von Ländern wie Russland, den USA und Deutschland - vereint mit einheimischen Rechtspraktiken
Aktuelles Rechtssystem
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Herausforderungen
Ziele
Gesetzgebung = nicht konsequent, nicht stringent
Mongolisches Rechtssystem = unsystematischer Mix aus verschiedenen Rechtssystemen
große Probleme und Unsicherheiten auf Rechtsanwendungsseite
internationale Rechtsstandards noch fremd
Verbesserung und Stabilisierung der Rechtslage
moderne und international anerkannte Gesetzgebung
entsprechende Rechtsanwendung
Modernisierung von Rechtsetzung und Rechtsprechung
Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
justizielle/rechtliche Reformen in allen Rechtsbereichen
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Rechtliche Rahmenbedingungen
= alle Anlageinvestitionen eines ausländischen Investors mit 25% Mindestbeteiligung (mind. 100.000 USD an Grundkapital eines Unternehmens mit ausländ. Beteiligung)
Priorität der mongolischen Regierung (Stabilitäts-/Investmentabkommen)
mongolisches Rechtssystem grundsätzlich sehr offen
geschützt durch die Verfassung, das Investitionsgesetz und internationale Abkommen
Schaffung von Freihandelszonen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklungszonen
Ausländische Investitionen
günstiger externer und interner R e c h t s r a h m
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Freihandelszone von Tsagaannuur (an der Grenze zu Russland im Westen der Mongolei)
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Es gibt 3 Freie Handels- und Wirtschaftszonen.
Freihandelszone von Altanbulag (an der Grenze zu Russland im Norden der Mongolei)
Freie Wirtschaftszone von Zamyn-Uud (an der Grenze zu China im Süden der Mongolei)
einheitliche Steuervorteile und Vergünstigungen für Unternehmen
Rechtliche Rahmenbedingungen
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Neues Investitionsgesetz seit November 2013
Erneuerung und Lockerung der alten Regelungen aus 2012
Verbesserung des Investitionsklimas Steigerung des Vertrauens der Investoren Anlocken von Auslandskapital Schaffung neuer Impulse
Wichtigste Neuerungen:• Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren• die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Investitionen in
„strategischen Sektoren“• besondere Steuerregelung für Investitionen ab 15 Mrd. Tugrik
! Verabschiedung einer langfristigen Rohstoffpolitik und Novellierung des Bergbaugesetzes stehen allerdings noch aus.
2011: Verdoppelung der Importe der Mongolei 2012: nominales Wachstum um 2,1% 2013: Stopp des Aufwärtstrends und Rückgang um 6,6% auf 5,9 Mrd. USD 2014: steigende Importe um +5,9% (geschätzt) 2015: steigende Importe um +4,1% (geschätzt)
2013: die VR China (Platz 1), Russland (Platz 2) und den USA (Platz 3),
… Deutschland (Platz 6)
Importe
Wichtige Importlände
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Einfuhrbestimmungen
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Wichtige Warengruppen im mongolischen Import
1. Maschinen, Anlagen, elektrische Geräte, TV-Geräte2. Mineralische Produkte3. Straßen-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Ersatzteile4. Unedle Metalle und Waren daraus5. Nahrungsmittel6. Chemie und chemische Produkte7. Kunststoffe, Kautschuk und Waren daraus8. Baustoffe9. Optische Geräte, Medizintechnik, Messapparate,
Musikinstrumente
Veränderung der Importstruktur • Wachstum des Anteils der Maschinen und Fahrzeuge an der
Gesamteinfuhr• vermehrte Einfuhr hochpreisiger Waren
Einfuhrbestimmungen
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Einfuhrregelungen
Einfuhrlizenzen
Mongolei: seit 1997 WTO-Mitglied positive Beurteilung wegen liberaler Handelsregelungen, u.a.
fällt nur ein pauschalisierter Einfuhrzollsatz von 5% an
erforderlich, u.a. für Waffen, chemische Substanzen, alkoholische Getränke
verschiedene Ministerien für den Handel mit westlichen Ländern zuständig
Einholung der Einfuhrlizenzen i.d.R. vor Vertragsabschluss bei diesen Ministerien
Carnet A.T.A Teilnahme der Mongolei am internationalen Carnet A.T.A.-
System zur Erleichterung der vorübergehenden Verwendung von Waren
geregelt im nationalen Zollrecht (Customs law and Customs Tariff and Tax law von 2009) keine besonderen Zollvorschriften für die Mongolei freier Import/Export von Artikeln des persönlichen Gebrauchs Deklaration von eingeführten Waren mit Gesamtwert > 3000 USD bei
Ankunft Deklaration von ausgeführten Waren mit Gesamtwert > 500 USD bei
Tiere, Vögel, tierische Rohstoffe, Föten, Embryonen und Mikroorganismen ohne tierärztliche Beurkundung oder Bescheinigung von entsprechenden Organisationen
Tiere und Tierprodukte, Jagdtrophäen von Tieren, die international als gefährdet registriert sind
gespendete Waren von Geberländern und internationalen Organisationen, die zweckentfremdet verwendet werden
Rauschgifte und Geräte zur Herstellung von Rausschiften
Bücher, Filme, Videos, Daten, Filme oder Fotos pornografischen und/oder gewaltverherrlichenden Inhalts
verbotene Waren genehmigungsbedürftige Waren
Edelmetalle Erze von seltenen Elementen Radioaktive Elemente, Chemikalien Rüstung, Waffen und Sprengstoffe Blut und Blut-Produkte, Spenderorgane Historisch und kulturell bedeutendes
Produkte, die zollfrei eingeführt werden können:- 1 Liter Spirituosen- 2 Liter Wein- 3 Liter Bier- 200 Zigaretten- 250 g Tabak- Liste der Zollbefreiungen
Steuern auf importierte Waren:- 10% Mehrwertsteuer- 5% Importsteuer- evtl. zusätzliche Steuern für Produkte wie Tabakwaren, Alkohol, Petroleum, Automobile
Einfuhr
Für mongolische Exportgüter gelten:Präferenzzollregelungen nach den Allgemeinen Präferenzsystemen (APS) der USA, der EU, Kanadas und Japans
Zollfreier Export von 7200 verschiedenen Waren in die EU:Im Rahmen der Zollpräferenzen des GSP+ (Generalised System of Preferences)
Ausfuhr
Zölle
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spezielle Ausrüstung für die Verwendung durch Menschen mit Behinderungen, künstliche Körperteile und ihre Einzelteile
humanitäre Hilfsgüter Währungen, mongolische Banknoten (im Ausland bestellt und
produziert) persönliche Gegenstände von Reisenden Gaskraftstoff, dessen Container, Ausrüstung, Spezialmaschinen, Geräte
oder Zubehör Holzbalken, Holzstämme, Schnittholz, Holzstücke, Holz bündel, Samen Maschinen und Anlagen, Werkstoffe, unverarbeitete Stoffe, Ersatzteile,
Kraftstoffe für den Einsatz in Öl-Exploration, Bergbau, etc. Passagierluftfahrzeuge und Ersatzteile Waren für den amtlichen Gebrauch von ausländischen
diplomatischen/konsularischen Vertretungen, der UNO sowie ihrer Sonderorgane
Ersatzteile, Rohstoffe, Textilien, Stoffe oder Tücher (einschließlich Garne) und Zubehör für die Herstellung von Textilwaren
Pauschalsteuersätze von 2 % bis 40% nach Einkunftsarten gestaffelt
Steuern
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1. Einkommenssteuer
reduzierter Steuersatz von
2% für Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien
reduzierter Steuersatz von 5% bei Einkommen aus wissenschaftlicher,
literarischer, künstlerischer,
erfinderischer Arbeit sowie für die Bereiche
Design, Sportwettbewerbe, etc.
Steuersatz von 40% für
Einkünfte aus Wetten, Spielen und Lotterien
Pauschalsteuersatz von 10 % für Löhne/Gehälter, sowie auch für Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung und
aus sonstigen Leistungen
allgemeiner Steuerfreibetrag von jährlich 84.000 MNT (ca. 45 USD)
Steuern
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2. Körperschaftssteuer
kein Pauschalsteuersatz; leicht progressiv
für mongolische Unternehmen und Auslandsunternehmen mit Hauptsitz in der Mongolei gilt: 10% für Einkommen bis 3 Mrd. MNT (rund $
1.6 Mio. USD) 25% für darüber hinausgehendes Einkommen,
das die 3 Mrd. MNT – Schwelle überschreitet
Förderung von Investitionen in als förderungswürdig eingestuften Bereichen mit einer Steuergutschrift von 10%
Förderung von Investitionen in die Produktion von Getreide, Milch, Früchten/Beeren, Futterpflanzen mit einer Steuergutschrift von 50%
Steuern
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3. Grundsteuer
Pauschalsteuersatz i.H.v. 0.6% auf den registrierten Anlagewert
von natürlichen Personen und Unternehmen (ausländisch oder andere) zu zahlen für Immobilen, die außerhalb von Industrieparks gelegen sind und die nicht vom Besitzer direkt bewohnt werden
meist Immobilien, die von ausländischen Investoren zum Zweck der Einnahme von Mieten oder Kapital verwendet werden
Steuern
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4. Umsatzsteuer
Regelsteuersatz i.H.v. 10% für: steuerbare Waren und
Dienstleistungen alle Käufe und Verkäufe Importe in die Mongolei Finanzierungsleasing
Steuerbefreiung bzw. Steuerausnahmen für bestimmte Waren und Dienstleistungen
zusätzlich Verbrauchersteuern auf Alkohol, Tabak, Erdölprodukte und Personenfahrzeuge
Steuern
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5. Kapitalertragsteuer
Pauschalsteuersatz i.H.v. 2% auf Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Pauschalsteuersatz i.H.v. 10% bzw. 20% auf andere Arten von Dividenden, Lizenzgebühren und Mieteinnahmen
demnach gelten Quellensteuersätze von 5-10% für Dividenden sowie 10% für Zinsen und Lizenzgebühren
Steuern
Doppelbesteuerungsabkommen
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen