1 Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie AIO-Mitgliederversammlung am 16.11.2018, 17:00 – 18:00 Uhr Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. im Pullman-Hotel Schweizerhof in Berlin Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie Tagesordnung – ordentliche Mitgliederversammlung • Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung durch Prof. Heinemann • Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit • Vorstellung der designierten Vorsitzenden • Tätigkeitsbericht durch den Vorsitzenden der AIO • Darstellung der Position von DKG und AIO als Gesellschafter der AIO Studien gGmbH • Diskussion der strategischen Ziele der AIO • Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung Vorstellung und Diskussion der Änderungen GO in der Mitgliederversammlung Erreichen eines Konsens in der MV Abstimmung über die Beschlussfassung über das Wahltool. • Bericht der AIO-Studien-gGmbH
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Mitgliederversammlung 2018 final · Target Oncol 3.877 1 UrolOncol 3.397 1 BMC Cancer 3.288 2 J Cancer Res Clin Oncol 3.282 2 Endocrine 3.179 1 World J Urol 2.981 2 Eur J Radiol 2.843
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Tagesordnung – ordentlicheMitgliederversammlung• Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung durch Prof.
Heinemann
• Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Vorstellung der designierten Vorsitzenden
• Tätigkeitsbericht durch den Vorsitzenden der AIO
• Darstellung der Position von DKG und AIO als Gesellschafter der AIO Studien gGmbH
• Diskussion der strategischen Ziele der AIO
• Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung
Vorstellung und Diskussion der Änderungen GO in der Mitgliederversammlung
Erreichen eines Konsens in der MV
Abstimmung über die Beschlussfassung über das Wahltool.
• Bericht der AIO-Studien-gGmbH
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Feststellung der Beschlussunfähigkeit hat der Versammlungsleiter das Recht, unmittelbar eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Tagesordnung – außerordentlicheMitgliederversammlung• Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung durch Prof.
Heinemann
• Genehmigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Vorstellung der designierten Vorsitzenden
• Tätigkeitsbericht durch den Vorsitzenden der AIO
• Darstellung der Position von DKG und AIO als Gesellschafter der AIO Studien gGmbH
• Diskussion der strategischen Ziele der AIO
• Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung
Vorstellung und Diskussion der Änderungen GO in der Mitgliederversammlung
Erreichen eines Konsens in der MV
Abstimmung über die Beschlussfassung über das Wahltool.
• Bericht der AIO-Studien-gGmbH
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Wahl der/des AIO Vorsitzenden Legislaturperiode 11/2019 bis 11/2022
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AIO-Vorstandswahl – Designierter AIO-Vorsitz
Wir gratulieren
zur Wahl als designierte AIO-Vorsitzende.
• 1243 ordentliche und außerordentliche wahlberechtigte Mitglieder
• 337 Mitglieder (27 %) haben gewählt.
• 186 Stimmen (55,2%) entfielen auf Prof. Reinacher-Schick.
• Amtszeit ab dem 24.11.2019 bis zum Herbstkongress 2022 für 3 Jahre.
Prof. Dr. med. Anke Reinacher-Schick
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AIO-VorstandVorsitzender: Prof. Dr. med. Volker Heinemann
Stellv. Vorsitzender: Prof. med. Dr. Helmut Oettle
Beisitzer: Prof. Dr. med. Ralf Hofheinz
Prof. Dr. med. Martin Schuler
Prof. Dr. med. Michael Thomas
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Kooptierte Vorstandsmitglieder
Prof. Dr. med. Matthias Ebert (DGVS)
Prof. Dr. med. Rudolf M. Huber (DGP)
PD Dr. med. Dr. Matthias Kroiß (DGE)
PD Dr. med. Dominik P. Modest (YMO)
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AIO-Geschäftsstelle in Berlin
Kathrin Drischmann Katrin Mühle
Leitung + Vorstandsassistenz Assistenz
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Zahlen, Daten Fakten
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
403 433472
503554
610
695
949 971 968
10571107
11431186
12251278 1278 1301 1309
1340 1360 1367 1377
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1600
Anzahl AIO-Mitglieder – insgesamt
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
AIO-Mitglieder
bezogen auf die Gesamtangaben aller AIO-Mitglieder(Doppelnennungen möglich)
Verteilung nach Tätigkeit
28 %
24 %9 %
25%
4 %
1 %6 %
3 %Chefarzt/Direktor/sonst. ltd. Personal ‐ 28 %
Oberarzt ‐ 24 %
Assistenzarzt/Arzt ‐ 9 %
Niedergelassener Arzt ‐ 25 %
Industrie (Personenbezogen) ‐ 4 %
Pflege/Studienassistenz/Studynurse ‐ 1 %
Ruhestand/Emeriti ‐ 6 %
Sonstige ‐3 %
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AIO-MitgliederVerteilung nach Schwerpunkt
1%
18%
77%
5%
Endokrinologie ‐ 1 %
Gastroenterologie ‐ 18 %
Hämatologie/InternistischeOnkologie ‐ 77 %
Pulmologie ‐ 5 %
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Anzahl der Interessenten undMitglieder in den AIO-Arbeitsgruppen
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
2016 2017 2018
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
DANK den 19 fördernden Mitgliedern der AIO
Astra Zeneca GmbHAmgen GmbHBayer HealthCareBristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaACelgene GmbHCell Pharm GmbHLilly Deutschland GmbHmedac GmbHMerck Serono GmbHMSD Sharp & Dohme GmbHMundipharma GmbHNovartis Pharma GmbHOncologyinformationServicePfizer Pharma GmbHPierre Fabre Pharma GmbHRoche-Pharma-AGSanofi-Aventis Deutschland GmbHServier Deutschland GmbHShire Deutschland GmbH – NEU in 2019
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Im AIO-Studienhandbuch veröffentlichteAIO-Studien und AIO-assoziierte Studien(in Vorbereitung und aktive Studien)
AIO- Studienakademie • Thema ist die erfolgreiche Planung und
Durchführung klinischer Studien im Kontext der
• regulatorischen Bedingungen
• finanziellen Bedingungen
• Interaktion mit der AIO-Studien-gGmbH
• CRO
• Biostatistik
• translationale Forschung
• 3. Veranstaltung mit 32 Teilnehmern am 19.04.2018 in Berlin
• Dank an die Referenten: Prof. Al-Batran, PD Dr. Sinn, Dr. Hinke, Dr. Karatas, PD Dr. Modest, Dr. Dr. Alexander Hönel
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Beteiligung der AIO an 86 wissenschaftlichen Symposien und Plenarsitzungen beim Deutschen Krebskongress 2018
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
AIO-
Jahresbericht
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Studien-
kurzprotokolle
Update
zweimal
pro Jahr
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Statements zu wichtigen onkologischen Themen
• Stellungnahmen der AIO-Leitgruppen
• AIO-Statements bilden ein Forum für die onkologische Meinungsbildung, das zitierbar ist.
• Statements stehen zum Download auf der AIO-Homepage zur Verfügung.
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Beteiligung am Onkopedia-Projekt der DGHO
Zwei Nominierungen aus jeder AIO-Arbeitsgruppe vereinbart
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Vorstellung neuer Studien imFORUM der Deutschen Krebs-gesellschaft e.V.
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
Darstellung der Position von DKG und AIO als Gesellschafter der AIO Studien gGmbH
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
• Die AIO ist nach §12 der Satzung der DKG unselbständiger und nicht rechtsfähiger Bestandteil der DKG
• Notwendigkeit einer Delegations- und Geschäftsverteilungsbestimmung über die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte der AIO-Studien gGmbH
• Die DKG delegiert die Rechte, die der DKG als Gesellschafterin der AIO-Studien gGmbH zustehen, auf den gewählten Vorstand der AIO
• Zur Ausübung der delegierten Rechte erteilt die DKG den jeweiligen Mitgliedern des gewählten Vorstands der AIO eine Vollmacht.
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Strategische Ziele der AIO
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1. Optimierung der Umsetzung von AIO Studien
a. Vertragliche Ausgestaltung des Vorgehens bei Studienabbruch
b. Regelmäßige Überprüfung der Zentrumsinitiierung und Patientenrekrutierung
c. Regelmäßige Information der PIs über den Rekrutierungsstand
d. Frühzeitige Schließung von defizitären Studien, für die es kein Rettungsszenario gibt
e. Regelmäßige Identifikation von High-Risk Studien (3-mtl.)(Darstellung des HR-Werts mit finanziellem Risiko)
f. Bei Laufzeitverlängerung muss eine Steigerung des Budgets erreicht werden, um die zusätzlich anfallenden Kosten abzufangen
g. Gemeinsame Gespräche mit finanziellen Sponsoren und PIs bei High-Risk Studien
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
2. Steigerung der Rekrutierungsleistung in AIO Studien
a. Identifikation und Mahnung von Zentren ohne Rekrutierung
b. Regelmäßige Schließung inaktiver Zentren
c. Ausschluss von wiederholt inaktiven Zentren für die Meldung in weiteren Studien
d. Entwicklung einer entsprechenden SOP durch die AIO Studien gGmbH
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3. Förderung akademischer Studien
a. Harmonisierung der molekularen Plattform-Testung
b. Schaffung eines zentralen Registers
c. Gewährleistung der biometrischen Evaluation
d. Ermöglichung von Basketstudien
4. Fokussierung auf das Thema „erweitertemolekulare Diagnostik und Therapie“
a. Sicherung der Finanzierung akademischer Studien
b. Strukturförderung
c. Teilnahme am Innovationsfond
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
5. Förderung der YMOs
a) Regelhafte Einbindung der YMOs in die Leitungsgremien der AIO
• Integration eines kooptierten YMO in den AIO-Vorstand
• Integration der YMOs in die Leitgruppen
b) Schaffung eines Forums für Karriereförderung
• Erstmals anlässlich des Herbstkongresses 2018
• Etablierung der Translational Oncology Academy (TOA)
• Ziel: Freistellung von YMOs
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6. Thematisierung der Förderung von Frauen/ Familien in der AIO
a. Etablierung eines Forums zur Frauenförderung in der AIO erstmals anlässlich des Herbstkongresses2018
b. Kooperation mit der DGHO
c. Kooperation mit der ESMO
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
a. Überarbeitung der AIO-Geschäftsordnung
b. Etablierung einer Geschäftsordnung in jeder AG
• Festlegung des Wahlmodus (offene vs elektron. Wahl)
• Festlegung der Zahl der LG-Mitglieder• Definition des Umgang mit PIs von Studien
c. Entwicklung und Überarbeitung von SOPs
d. Integration der Vorstandsbeschlüsse in den Newsletter
7. Entwicklung verlässlicher und transparenter Arbeitsstrukturen in der AIO.
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a. Entwicklung des Frühjahrssymposiums der AIO für alle AGs
b. Fortführung der Entwicklung von Statements zu wichtigen onkologischen Themen
c. Regelmäßige Vorstellung der neuen AIO Studien im Forum Onkologie
d. Überarbeitung der Website
e. etc.
8. Stärkung der Outreach Aktivität der AIO
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
9. Ausbau der AIO Studienakademie
a. Qualitätssicherung in der AIO
b. Optimierung in der Studienentwicklung
c. Optimierung der Biometrie
d. Ausbildung von PIs
e. Verbesserung der Interaktion mit der AIO Studien gGmbH
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10. Schaffung der Position eines Chief Medical Officers (CMO) in der AIO
a. Medizinische Leitungsfunktion in der AIO und der AIO Studien gGmbH
b. Vertretung der AIO in den Gremien
c. Professionalisierung der Arbeitsabläufe in der AIO
d. Unterstützung des AIO Vorstands
• AIO Studienakademie
• Internationale Kooperationsprojekte der AIO
• Brückenfunktion zu den Fachgesellschaften
• Interaktion mit Selbsthilfegruppen
• etc
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AIO-Geschäftsordnung
Vorschlag: 1) Vorstellung und Diskussion in der
Mitgliederversammlung2) Erreichen eines Konsens3) Abstimmung über die
Beschlussfassung über das Wahltool
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AIO-Geschäftsordnung
Bisherige Fassung Neue Fassung§1 – Name und Stellung §1 – Name und Stellung
1. Die Arbeitsgemeinschaft ist Bestandteil der Deutschen Krebsgesellschaft nach § 12, deren Satzung.
1. Die Arbeitsgemeinschaft ist nach § 12, der Satzung der DKG unselbständiger und nicht rechtsfähiger Bestandteil der DKG.
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AIO-GeschäftsordnungBisherige Fassung Neue Fassung
§5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
§5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Ordentliche Mitglieder haben Stimm- und aktives und passives Wahlrecht sowie das Recht, in Mitgliederversammlungen Anträge zur stellen. Diese Rechte sind persönlich wahrzunehmen.
2. Außerordentliche Mitglieder haben Stimm- und aktives Wahlrecht sowie das Recht, in Mitgliederversammlungen Anträge zur stellen. Diese Rechte sind persönlich wahrzunehmen.
3. Die fördernden Mitglieder und Ehrenmitglieder wirken beratend mit.
1. Ordentliche Mitglieder haben Stimm- und aktives und passives Wahlrecht sowie das Recht, in Mitgliederversammlungen Anträge zur stellen. Diese Rechte sind persönlich wahrzunehmen.
2. Außerordentliche Mitglieder haben Stimm- und aktives Wahlrecht sowie das Recht, in Mitgliederversammlungen Anträge zur stellen. Diese Rechte sind persönlich wahrzunehmen.
3. Assoziierte Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht.
4. Die fördernden Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder wirken beratend mit.
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
AIO-GeschäftsordnungBisherige Fassung Neue Fassung
§6 – Organe der Arbeitsgemeinschaft §6 – Organe der Arbeitsgemeinschaft
1. Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: a) der Vorstand.b) die Mitgliederversammlung.c) die Versammlung fördernder Mitglieder.
1. Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: a) der Vorstand.b) die Arbeitsgruppen-sprecherversammlungc) die Mitgliederversammlung.d) die Versammlung fördernder Mitglieder.
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
AIO-GeschäftsordnungBisherige Fassung Neue Fassung
§9 – Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
2. Um eine reibungslose Vorstandsarbeit zu gewährleisten, wird jeweils vor der turnusmäßigen Wahl des Vorsitzenden ein designierter Vorsitzender gewählt. Diese Wahl mündet nach einem Jahr in die Funktion des Vorsitzenden. Die Amtszeit des Vorsitzenden beträgt 3 Jahre plus einem Jahr designierter Vorsitz. Die Wiederwahl ist einmal möglich.
§9 – Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
2. Um eine reibungslose Vorstandsarbeit zu gewährleisten, wird jeweils vor der turnusmäßigen Wahl des Vorsitzenden ein designierter Vorsitzender gewählt. Die Funktion des designierten AIO Vorsitzenden beginnt unmittelbar nach dem der Wahl folgenden Herbstkongress und berechtigt zur Teilnahme an den Vorstandssitzungen (mit Stimmrecht). Nach einem Jahr mündet die Funktion des designierten Vorsitzenden in die Funktion des des AIO-Vorsitzenden. Die Amtszeit des Vorsitzenden beginnt unmittelbar nach dem Herbstkongress und beträgt 3 Jahre plus einem Jahr designierter Vorsitz. Die Wiederwahl ist einmal möglich.
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
AIO-GeschäftsordnungBisherige Fassung Neue Fassung
§16 – Arbeitsgruppen und Kommissionen
1. Für bestimmte Aufgaben im Sinne §2 dieser Geschäftsordnung kann der Vorstand zeitlich befristete Arbeitsgruppen (Sektionen) oder Kommissionen bilden und ihre Leitung, Zusammensetzung und Aufgaben regeln.
2. Arbeitsgruppen (nach Bedarf unterteilt nach Sektionen) können zu verschiedenen Organsystemen oder übergeordneten Fragestellungen der internistischen Onkologie eingerichtet werden. Ihre Aufgabe ist die Koordinierung und Qualitätssicherung klinischer Studien innerhalb der AIO.
3. Jedes Mitglied der AIO kann in mehreren Arbeitsgruppen tätig sein.
4. Die Arbeitsgruppen werden von einer Leitgruppe geführt. Die Anzahl der Leitgruppenmitglieder richtet sich nach der Größe der Arbeitsgruppe, sollte aber im Regelfall 5-7 Personen betragen.
5. Die Leitgruppe wird von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gewählt. Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig. Die Leitgruppe wählt aus ihrer Mitte einen oder zwei Sprecher für die Zeit ihrer Wahlperiode von 2 Jahren, die Wahl kann durch Briefwahl erfolgen.
§16 – Arbeitsgruppen und Kommissionen
1. Für bestimmte Aufgaben im Sinne §2 dieser Geschäftsordnung kann der Vorstand zeitlich befristete Arbeitsgruppen (Sektionen) oder Kommissionen bilden und ihre Leitung, Zusammensetzung und Aufgaben regeln.
2. Arbeitsgruppen (nach Bedarf unterteilt nach Sektionen) können zu verschiedenen Organsystemen oder übergeordneten Fragestellungen der internistischen Onkologie eingerichtet werden. Ihre Aufgabe ist die Koordinierung und Qualitätssicherung klinischer Studien innerhalb der AIO.
3. Jedes Mitglied der AIO kann in mehreren Arbeitsgruppen tätig sein.
4. Die Arbeitsgruppen werden von einer Leitgruppe geführt. Die Anzahl der Leitgruppenmitglieder richtet sich nach der Größe der Arbeitsgruppe, sollte aber im Regelfall 5-7 Personen betragen.
5. Die Leitgruppe wird von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe gewählt. Schriftliche Stimmabgabe ist zulässig. Die Leitgruppe wählt aus ihrer Mitte einen oder zwei Sprecher für die Zeit ihrer Wahlperiode von 2 Jahren, die Wahl kann durch Briefwahl erfolgen. Eine einmalige Wiederwahl in Folge ist zulässig.
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Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
AIO-GeschäftsordnungBisherige Fassung Neue Fassung
§16 – Arbeitsgruppen und Kommissionen
6. Durch die Geschäftsstelle werden die Leitgruppen auf die anstehende Leitgruppenwahl turnusmäßig hingewiesen. 7. Die Sprecher der Leitgruppen berichten einmal jährlich dem Vorstand der AIO aus ihren Arbeitsgruppen. 8. Die Arbeitsgruppen können sich eine eigene Geschäftsordnung geben. Diese muss vom Vorstand gebilligt werden. 9. Die jeweiligen Leitgruppen können zu eigenen Studien der Arbeitsgruppe bzw. zu Studien, die im Kontext zu eigenen Studien der AG stehen oder die die Behandlungspraxis im Arbeitsgebiet ändern, mit Zustimmung des Vorstandes Empfehlungen und Stellung- nahmen erarbeiten, die auf der Homepage der AIO im Bereich der jeweiligen AG verö̈ffentlicht werden. Die Leitgruppen legen die Kriterien für die Annahme einer Empfehlung bzw. Stellungnahme fest. Diese Kriterien werden dem Vorstand zur Zustimmung vorgelegt.
§16 – Arbeitsgruppen und Kommissionen
6. Durch die Geschäftsstelle werden die Leitgruppen auf die anstehende Leitgruppenwahl turnusmäßig hingewiesen. 7. Die Sprecher der Leitgruppen berichten einmal jährlich dem Vorstand der AIO aus ihren Arbeitsgruppen. 8. Die Arbeitsgruppen sind angehalten, sich eine eigene Geschäftsordnung geben. Diese muss sich an den Rahmenbedingungen der übergeordneten Geschäftsordung der AIO orientieren und muss vom Vorstand gebilligt werden.9. Die jeweiligen Leitgruppen können zu eigenen Studien der Arbeitsgruppe bzw. zu Studien, die im Kontext zu eigenen Studien der AG stehen oder welche die Behandlungspraxis im Arbeitsgebiet ändern, mit Zustimmung des Vorstandes Empfehlungen und Stellungnahmen erarbeiten, die auf der Homepage der AIO im Bereich der jeweiligen AG veröffentlicht werden. Die Leitgruppen legen die Kriterien für die Annahme einer Empfehlung bzw. Stellungnahme fest. Diese Kriterien werden dem Vorstand zur Zustimmung vorgelegt.
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
AIO-GeschäftsordnungBisherige Fassung Neue Fassung
§16 – Arbeitsgruppen und Kommissionen
10. Die Standardarbeitsanweisungen (SOP) der AIO (als separates Dokument) gelten als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung der Studienarbeit.
Die Koordination und Organisation der Erstellung und Prüfung der SOPs erfolgt durch ein Gremium, dem die Mitglieder des Vorstandes sowie die Sprecher der AIO-Arbeitsgruppen angehören. Die Implementierung der SOPs erfolgt durch den AIO-Vorstand. Änderungen oder Ergänzungen der SOPs erfolgen durch den Mehrheitsbeschluss des vorgenannten Gremiums. Die SOPs der AIO beinhalten u.a. das Begutachtungsverfahren für klinische Studien, die Publikations- und Autorenregelung sowie die Translationale Forschung, die soweit als möglich, Bestandteil der AIO-Studienarbeit sein sollte.
§16 – Arbeitsgruppen und Kommissionen
10. Die Standardarbeitsanweisungen (SOPs) der AIO (als separates Dokument) gelten als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung der Studienarbeit.
Die Koordination und Organisation der Erstellung, sowie Prüfung, Freigabe und Implementierung der SOPs erfolgen durch den AIO-Vorstand in Abstimmung mit den Arbeitsgruppensprechern. Diese Abstimmung erfolgt per Email-Verteiler. Eine Rücklauffrist für Anpassungsvorschläge von mindestens 4 Wochen wird eingehalten.
Die SOPs der AIO beinhalten u.a. das Begutachtungsverfahren für klinische Studien, die Publikations- und Autorenregelung sowie die Translationale Forschung, die soweit als möglich, Bestandteil der AIO-Studienarbeit sein sollte.