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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns KVB FORUM | 17 08 09 BUNDESTAGSWAHL Was kommt auf Bayerns Praxen zu? KVB INTERN: VV warnt vor radikaler Umstrukturierung des ambulanten Bereichs VERSORGUNG FÖRDERN: Bad Kissingen sucht HNO-Ärzte QUALITÄT: Fast alle Praxen in Bayern erfüllen ihren Versorgungsauftrag
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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · tik der nächsten Jahre prägen. Diskussionspunkt Bürger- versicherung Der aktuelle Bundestagswahlkampf lässt in

Aug 18, 2019

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

KVBFORUM | 17

08 09BUNDESTAGSWAHLWas kommt auf Bayerns Praxen zu?

KVB INTERN: VV warnt vor radikaler Umstrukturierung des ambulanten Bereichs VERSORGUNG FÖRDERN: Bad Kissingen sucht HNO-Ärzte QUALITÄT: Fast alle Praxen in Bayern erfüllen ihren Versorgungsauftrag

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EDITORIAL2

K VB FORUM 8 -9/2017

Dr. med. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Ritter-Rupp 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nur noch wenige Wochen, dann steht die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag an. Im Wahl-kampf war die Gesundheitspolitik kein entscheidendes Thema, da das deutsche Gesund-heitssystem eben gerade wegen der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der niedergelas-senen Ärzte und Psychotherapeuten sowohl in den Praxen als auch in den Kliniken sowie einer soliden Finanzlage der Krankenkassen in den letzten Jahren praktisch reibungslos lief.

Themen wie die Migration und die innere Sicherheit boten hier weit mehr Anlass zu Diskus- sionen und zur Profilierung für die einzelnen Kandidaten. Dennoch spielt die künftige Ge-staltung eines solidarischen Gesundheitssystems auf einem medizinisch hohen Niveau für alle Parteien eine wichtige Rolle. Das zeigt sich auch in den Wahlprogrammen, aus denen wir kurze Auszüge in dieser Ausgabe von KVB FORUM veröffentlichen (siehe Seite 8), sowie in den Statements und Interviews mit namhaften Vertretern der derzeit im Bundestag ver-tretenen Parteien (ab Seite 10). Wie Sie in den Gesprächen mit den Politikern nachlesen können, stellen die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten für sie eine tragende Säule der medizinischen Versorgung dar. Wenn diese erhalten bleiben soll, dann müssen aber auch die Rahmenbedingungen in unserem Gesundheitswesen passen und die Weichen richtig gestellt werden: weniger Planwirtschaft und keine Budgetierung mehr, dafür mehr Freiheit für Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten. Machen Sie sich selbst ein Bild, welche Partei und deren Repräsentanten Ihre Anliegen am besten aufneh-men und vertreten. Und vor allem nutzen Sie Ihre Stimme und beteiligen Sie sich an der Bundestagswahl am 24. September!

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3AKTUELLES IN KÜRZE

K VB FORUM 8 -9/2017

Wichtiges für die PraxisZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

843.000 Personen waren im Jahr 2015 im bayerischen Gesundheitswesen beschäftigt.

(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik)

„Die kurzfristige Einführung der Bürgerversicherung ist unwahr-scheinlich, und sie wäre auch nicht wünschenswert“.

Andreas Storm, Vorstands- vorsitzender der DAK-Gesundheit

(Quelle: Ärzte Zeitung online vom 11. Juli 2017)

Krebsregister: Wann ist eine Meldung umsatzsteuerpflichtig?

In der Ausgabe 3/2017 von KVB FORUM hatten wir Sie über ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behand-lung der Meldevergütung zur klinischen Krebsregist-rierung (Paragraf 65c Absatz 6 SGB V) informiert (DOK 2016/1073296). In der Zwischenzeit hat das BMF mit Schreiben vom 8. Mai 2017 (DOK 2017/ 0395256) seine Rechtsauffassung modifiziert. Nach dem entsprechenden Umsatzsteuer-Anwendungs-erlass sind Vergütungen für „Meldungen eines Arz-tes zur reinen Dokumentation von Patientendaten, wenn diese Meldungen keine Auswirkungen auf die Heilbehandlung eines bestimmten Patienten ha-ben“ (vergleiche Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. September 2015, XI R 31/13, BFH/NV 2016 Seite 249) umsatzsteuerpflichtig.

Steuerfrei sind dagegen Vergütungen für Meldungen, beispielsweise zur klinischen Krebsregistrierung nach Paragraf 65c Absatz 6 SGB V, bei denen nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patien-tenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt und hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden kön-nen. Dies gilt auch für Meldungen zum Abschluss der Behandlung. Als patientenindividuell ist auch eine pseudonymisierte Rückmeldung anzusehen, wenn der Arzt aufgrund des Inhalts und Bezugs der Rückmeldung eine konkrete Behandlungsent-scheidung für den von der Rückmeldung individu-ell betroffenen Patienten vornehmen kann.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil 1 veröffentlicht und steht auf den Internetseiten des BMF zum Herunterladen bereit unter www.bundes-finanzministerium.de in der Rubrik Service/Publika-tionen/BMF-Schreiben/08.05.2017.

Thomas Scherer(Rechtsabteilung der KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2017

Die letzte Vertreterversammlung der KVB im Jahr 2017 findet an folgen-dem Termin in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

� Samstag, 18. November 2017

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Ärzte und Selbsthilfe im Dialog“ laden die KVB und die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mit freundlicher Unterstützung der Selbsthilfekoordinationsstelle Bayern (SeKo) am Mittwoch, den 4. Oktober 2017, zu ihrer Fortbil-dungsveranstaltung „Schlaganfall!

Wieder zu Hause – wie geht es weiter?“ ein. Der Themennachmittag richtet sich an Betroffene, deren Angehörige sowie an Ärzte, Psychologi-sche Psychotherapeuten und Vertreter der Selbsthilfe. Auch andere In-teressenten sind herzlich eingeladen. Unter anderem stehen die Fach-vorträge eines Neurologen und eines Hausarztes sowie eines Selbsthilfe-aktiven auf dem Programm. Außerdem wird ein Vertreter des Medizini-schen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu den neuen Pflege- graden referieren.

Die kostenfreie Veranstaltung findet von 15.30 bis 19.00 Uhr in der Konferenzetage der KVB, Elsenheimerstraße 39, 80687 München statt. Der Zugang ist barrierefrei. Für teilnehmende Ärzte und Psychothera-peuten sind bei der BLÄK Fortbildungspunkte beantragt. Bitte melden Sie sich bis Montag, den 25. September 2017, verbindlich per E-Mail an: [email protected].

Redaktion

SCHLAGANFALL! WIEDER ZU HAUSE – WIE GEHT ES WEITER?

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INHALTSVERZEICHNIS4

19 Regional denken, vernetzt handeln

Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) skizziert die ge-sundheitspolitischen Ziele ihrer Partei

20 Gesundheitspolitisches Sommerfest der KVB

Entspannte Diskussionen auf dem Gesundheitspolitischen Sommerempfang der KVB und KZVB

GESUNDHEITSPOLITIK

22 Methadonsubstitution

Der rechtliche Rahmen für die Behandlung opiatabhängiger Menschen ändert sich

13 „Ich wünsche mir mehr Wettbewerb“

Dr. jur. Georg Nüßlein (CSU) diskutiert mit Dr. med. Pedro Schmelz über die Weiterent-wicklung des Gesundheits- systems

16 „Gute Versorgung soll auch gut bezahlt werden“

Dr. med. Claudia Ritter-Rupp im Gespräch mit der Gesundheits-politikerin Kathrin Vogler von der LINKEN

TITELTHEMA

6 Positionen der KVB zur Bundestagswahl 2017

Vorstand der KVB appelliert für mehr Freiheit auf regionaler Ebene

8 Bundestagswahl 2017 – Die Parteiprogramme im Überblick

Auf welche Veränderungen soll-ten sich die Praxen im Freistaat einstellen?

10 „Wir wollen den Ärzten ihre Eigenverantwortung nicht wegnehmen“

Die Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD) im Inter-view mit Dr. med. Wolfgang Krombholz

Was erwartet Ärzte und Psycho- therapeuten nach der Bundestags-wahl?

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KVB-Vorstand interviewt vor der Sommerpause in Berlin Gesund-heitspolitiker

13

Sommerfest in München mit Staatsministerin Melanie Huml

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5INHALTSVERZEICHNIS

VERSORGUNG FÖRDERN

30 HNO-Ärzte für Bad Kissingen

Politiker und KVB ziehen an ei-nem Strang, um in der unter-fränkischen Region eine drohen-de Unterversorgung abzuwen-den

KURZMELDUNGEN

33 Psychotherapie: Neue Leistungen besser vergütet

33 IMPRESSUM

34 KVB SERVICENUMMERN

QUALITÄT

27 Prüfung zur Erfüllung der Versorgungsaufträge

Aktueller Prüfbericht gibt bayerischen Praxen gute Noten

RECHT INTERESSANT

28 „Hätte ich das vorher gewusst …“

Bestimmte Informationspflich-ten müssen vor einer psycho-therapeutischen Behandlung eingehalten werden

23 Plakative Botschaft

Poster-Car-Aktion in München und Sicherstellungskongress in Berlin wirbeln Staub auf

KVB INTERN

24 Letzte VV vor der Bundes- tagswahl

Was verändert sich für den ambulanten Bereich in der nächsten Legislaturperiode?

26 IVOM-Vergütungsverträge

DAK Gesundheit und KVB haben zum 1. April 2017 einen Vertrag zur augenärztlichen Versorgung geschlossen

Achtung! Patienten haben Anspruch auf Informationen vor einer Therapie

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23Unkonventionelle Aktion soll Bereit-schaftsdienst-nummer 116117 bekannter machen

Bad Kissingen will drohende Unterversorgung im HNO-Bereich abwenden

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TITELTHEMA 6

Nach Meinung des KVB-Vorstands sollte die Flut an gesetzlichen Regelungen der letzten Jahre der Vergangenheit angehören. Stattdessen wünschen sich die drei Vorstandsmitglieder einige wenige Weichenstellungen, die den Grund-satz „ambulant vor stationär“ wieder stärker zur Geltung bringen. Darüber hinaus wäre es ihnen wichtig, dass die Politik den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten Bayerns sowie der gemeinsamen Selbstverwaltung mehr Vertrauen entgegenbringt.

POSITIONEN DER KVB ZUR BUNDESTAGSWAHL 2017

D ie Gesundheitspolitik der Großen Koalition war in den vergangenen vier Jahren von

einem beispiellosen gesundheits-politischen Aktionismus geprägt: Der Koalitionsvertrag wurde minutiös

abgearbeitet und über das Gesund-heitswesen brach ein wahrer Ge-setzes-Tsunami herein. Dabei galt nicht – wie im Regierungsprogramm eigentlich festgeschrieben – der nie-dergelassene Arzt als Richtschnur allen Handelns, sondern der Gesetz-geber hat sich vor allem an den Bedürfnissen der MVZ und Kliniken orientiert.

Was wir deshalb in der kommenden Legislaturperiode am dringendsten brauchen, ist eine Förderung der ambulanten Medizin statt eines Um-baus des Systems. Nicht gesund-heitspolitischer Aktionismus, son-dern Verlässlichkeit und Kontinuität

sind von zentraler Bedeutung. Da-bei ist der Ausbau der ambulanten Medizin unerlässlich, um die Wei-chen für eine dauerhafte Sicherung der medizinischen Versorgung in Deutschland zu stellen. Statt einer Flut an neuen Gesetzen sollten einige wenige wichtige Entschei-dungen, die den Grundsatz „am-bulant vor stationär“ zur Entfal-tung bringen, die Gesundheitspoli-tik der nächsten Jahre prägen.

Diskussionspunkt Bürger- versicherung

Der aktuelle Bundestagswahlkampf lässt in dieser Hinsicht bisher leider nichts Gutes erahnen. Die gesund-heitspolitische Diskussion dreht sich zu einem Großteil um das Thema Bürgerversicherung. Während die linken Parteien alle eine wie auch immer geartete Version einer Bür-gerversicherung in ihren Wahlpro-grammen haben, will das bürgerli-che Lager am derzeitigen System festhalten (siehe Seite 8). Aus Sicht der KVB ist völlig klar, dass eine Systemdebatte das Letzte ist, was unser Gesundheitssystem braucht. Die Einführung einer Bürgerversi-cherung ginge vor allem mit einem hohen Maß an Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger einher.

Gerade für den ambulanten Bereich ist fraglich, ob durch eine solche Umstellung dem System nicht wichtige finanzielle Mittel entzo-gen werden. Selbst wenn die höhe-ren Mittel der privaten Kranken-versicherungen vollständig kom-pensiert würden, würde es doch zu einer massiven Umverteilung zwischen den Bundesländern so-wie den Arztgruppen und einzel-nen Ärzten kommen. Die Unruhe, die dadurch in das System käme, würde einer besseren Patienten-versorgung in Deutschland sicher alles andere als förderlich sein.

Das Gesundheitssystem in Deutschland effizient aufstellen

Was wir stattdessen brauchen, ist eine kontinuierliche Investition in die ambulante Medizin. Eine hervor-ragende ambulante Versorgungs-struktur dient den Patienten und sorgt gleichzeitig dafür, das Ge-sundheitssystem in Deutschland für die Zukunft effizient aufzustel-len. Um das zu erreichen, sind un-serer Auffassung nach folgende Grundsätze notwendig:

� Abschaffung der Budgetie-rung ärztlicher Leistungen Das heutige System ist leistungs-feindlich. Ärzte, die viel arbei-

Der Vorstand der KVB bezieht

anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. Septem-

ber Position.

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TITELTHEMA

ten, werden durch die Abstaffe-lung bestraft. Durch ein Ende der Budgetierung entstünde für Ärzte ein Anreiz, mehr Termine für die Patienten zur Verfügung zu stellen – eine weitaus effek-tivere Lösung für kürzere War-tezeiten, als es Terminservice-stellen jemals sein können.

� Faire Gestaltung der sektoren-übergreifenden Versorgung Wir müssen der Tendenz entge-genwirken, dass eine sektoren-übergreifende Versorgung eine Einbahnstraße ist, über die die Krankenhäuser in den ambulan-ten Bereich vordringen. Statt-dessen benötigen wir eine Stär-kung der Praxiskliniken und des Belegarztwesens. Das Ziel muss vor allem sein, gleiche Wettbe-werbsbedingungen zwischen dem ambulanten und stationä-ren Bereich in puncto Zugangs-voraussetzungen, Qualitätssi-cherung und Finanzierung zu schaffen. Ein Thema ist in die-sem Zusammenhang die Finan-zierung der Investitionskosten: Während diese im ambulanten Bereich durch die Vergütung mitfinanziert werden, werden im stationären Bereich die In-vestitionskosten extra durch die Länder getragen. Ein Inves-titionskostenabschlag bei der Erbringung ambulanter Leistun-gen durch die Krankenhäuser wäre daher gerechtfertigt. Die-sen hat die Große Koalition aber als Fördermaßnahme der Klini-ken ungerechtfertigter Weise gestrichen.

� Vertrauen in die niederge-lassene Ärzteschaft Als äußerst wichtig erachtet es die KVB, dass die Politik unse-ren Mitgliedern, den niederge-lassenen Ärzten und Psycho-therapeuten, wieder das Ver-trauen entgegenbringt, dass sie verdienen. Nicht eine immer

stärkere Regulierung und Büro-kratisierung darf deshalb das gesundheitspolitische Ziel der neuen Regierung sein, sondern die Definition klarer Regeln, in deren Rahmen der Arzt die Be-handlung seiner Patienten im Sinne seiner Therapiefreiheit steuern kann. Die Wirkstoffver-einbarung der KVB hat es vor-gemacht: Klare und transparen-te Kriterien führen dazu, dass die Ziele eingehalten werden und die Ärzte trotzdem die nötige Freiheit haben, ihre Patienten bestmöglich zu versorgen.

� Vertrauen der Politik in die Selbstverwaltung Gerade das letzte Beispiel zeigt aber auch, dass wir ein neues Vertrauen der Politik in die ge-meinsame Selbstverwaltung auf regionaler Ebene benötigen. Regionale Vereinbarungen füh-ren zu weniger Prüfungen und Regressen. Trotzdem sind die Kosten für die Krankenkassen nicht sprunghaft angestiegen, im Gegenteil: Es wurde sogar Geld eingespart. Diese Freiräu-me brauchen wir auch bei an-deren Prüfungen, zum Beispiel im Heil- und Hilfsmittelbereich.

� Mehr Freiheiten bei der Ge-staltung zukunftsfähiger, regio-naler Versorgungsstrukturen Wir haben in Bayern gezeigt, dass wir mit der Wirkstoffver-einbarung, in der Bedarfsplanung und bei der Bereitschaftsdienst- reform immer dort die Zukunft der Versorgung im Sinne der Ärzte und Patienten gestalten können, wo uns ausreichende Handlungsspielräume zur Ver-fügung stehen. Wir brauchen daher mehr Freiheiten bei der Gestaltung zukunftsfähiger Ver-sorgungsstrukturen vor Ort. Schon heute tragen wir als re-gionale Selbstverwaltungspart-ner eine hohe Verantwortung.

Oft können wir dieser jedoch nicht gerecht werden, da uns die Handlungsspielräume fehlen. Dies muss sich ändern. Einge-mauert zwischen SGB V und meterhohen Urteilen des Bun-dessozialgerichts (BSG) können wir wenig bewirken. Begleitet werden müssen neue Hand-lungsspielräume auch durch ein Mehr an regionaler Flexibilität bei der Finanzierung. Gemein-sam mit den bayerischen Kran-kenkassen benötigt die KVB mehr Freiheiten bei der Finan-zierung der ärztlichen Leistun-gen. Zudem sollte die Politik den Grundsatz aufgeben, dass Verträge nur mit allen Kranken-kassen einheitlich und gemein-sam geschlossen werden kön-nen, um Wettbewerb und Inno-vationen auch im Kollektivver-trag wirken zu lassen.

Fazit

Diese wenigen Richtlinien weisen den Weg für mehr Kontinuität und Vertrauen, bedeuten mehr Freiheit auf regionaler Ebene und sichern die Bereitschaft, heute in die am-bulante Versorgung der Zukunft zu investieren. Mit diesen Weichen-stellungen könnte die Bundespoli-tik nach Ansicht des KVB-Vor-stands dafür Sorge tragen, dass sich die ambulante Versorgung trotz der Herausforderungen durch den demografischen Wandel wei-terhin flächendeckend auf einem hervorragenden Niveau bewegen kann. Darüber hinaus können so die dringend notwendigen Chancen genutzt werden, die sich durch den medizinischen und technischen Fortschritt hin zu einer Ambulanti-sierung der Medizin ergeben. Da-mit bleibt unser Gesundheitssystem auch in Zukunft patientenorien-tiert, leistungsfähig und effizient.

Vorstand der KVB

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TITELTHEMA 8

Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag geht in die heiße Phase. Am 24. Sep-tember wird gewählt. Derzeitigen Umfragen zufolge könnte das Parlament aus sechs Parteien bestehen: Neben den bisher im Bundestag vertretenen Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE steht die FDP vor dem Wiedereinzug. Und auch der AfD werden gute Chancen eingeräumt, erstmals dem Deutschen Bundestag anzugehören. Wir werfen einen Blick auf die gesund-heitspolitischen Aspekte der jeweiligen Parteiprogramme.

BUNDESTAGSWAHL 2017 – DIE PARTEIPROGRAMME IM ÜBERBLICK

S echs Parteien im Bundes-tag wären ein Novum in der deutschen Parlaments-

geschichte. Die Wahrscheinlichkeit, dass außer einer Großen Koalition lediglich eine Koalition aus drei Parteien möglich ist, ist relativ hoch. Umso mehr wird es bei der neuen Regierung auf die Festle-gungen des Koalitionsvertrags an-kommen. Bereits bei der aktuellen Großen Koalition wurden im Ge-sundheitsbereich die Festlegungen nahezu eins zu eins auch in Geset-ze verwandelt. Abweichungen da-von gab es kaum. Es ist daher in-teressant, einen Blick auf die Wahlprogramme der Parteien zu werfen und deren Übereinstimmun-gen und Differenzen herauszuar-beiten.

Bevor wir die Parteiprogramme der einzelnen Parteien näher beleuch-ten, lohnt es sich aber, auf zwei Themenkomplexe hinzuweisen, deren Diskussion den Wahlkampf und die Gesundheitspolitik der nächsten Jahre prägen wird: Dies ist zum einen die Auseinanderset-zung mit der Bürgerversicherung. Zum anderen wird das Thema der Zusammenarbeit zwischen den

Sektoren „ambulant“ und „statio-när“, insbesondere die sektoren-übergreifende Bedarfsplanung und Qualitätssicherung samt dem The-ma Notfallbehandlungen, eine grö-ßere Rolle spielen.

CDU/CSU

Die Unionspar-teien CDU und CSU haben ihr Regierungsprogramm 2017 bis 2021 „Für ein Deutsch-land, in dem wir gut und gerne le-ben“ genannt. Darin sprechen sie sich für den Erhalt des dualen Kran-kenversicherungssystems aus und halten ein Plädoyer für die freie Arztwahl, die freiberufliche Ärzte-schaft und die Selbstverwaltung.

Neben diesen generellen Aussagen zur Zukunft des Gesundheitswesens, findet sich im Wahlprogramm der Unionsparteien auch die Forderung nach einer besseren Verzahnung zwischen dem ambulanten und stationären Bereich sowie zwischen den unterschiedlichen Facharztrich-tungen und Berufsgruppen. Zudem widmet die Union dem Ausbau der Digitalisierung im Allgemeinen und der Förderung der Telemedizin im

Besonderen einen längeren Ab-schnitt.

SPD

Die SPD geht im Bereich Gesund- heit wieder mit dem Dauerbrenner „Bürgerversiche-rung“ ins Rennen. In ihrem Wahl-programm „Zeit für mehr Gerech-tigkeit“ finden sich zu diesem Punkt einige sehr konkrete Festlegungen, während anderes sehr vage bleibt. Klar ist, dass die SPD zurück zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung will und dass sie die Gesetzliche Krankenversi-cherung auch für Beamte öffnen möchte. Ganz entschieden ist die Partei, wenn es darum geht, die höhere Vergütung für die Behand-lung von Patienten der Privaten Krankenversicherung zu beenden.

Neben der Bürgerversicherung fin-det sich ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Hausärzte als „erste Anlaufstelle im Krankheitsfall“ im Programm. Auch Vorschläge für eine integrierte Bedarfsplanung, in die Prävention, Rehabilitation und Pflege miteinbezogen werden, so-

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TITELTHEMA

wie für einen Ausbau der Digitali-sierung und einen Patientenent-schädigungsfonds gehören zu den parteipolitischen Aussagen der SPD.

Bündnis 90/ Die Grünen

Wie die SPD starten auch Bündnis 90/Die Grü-nen ihr Wahlprogramm „Zukunft wird aus Mut gemacht“ mit einem Konzept zur Bürgerversicherung. Neben dieser nimmt vor allem der Bereich der Pflege im Wahlpro-gramm einen breiten Raum ein. Da-neben finden sich Aussagen zur Stärkung von Prävention und Patien-tenorientierung sowie zur flächen-deckenden Verfügbarkeit von ärzt-lichen Leistungen – auch in ländli-chen Räumen, sowie zur Stärkung der Rolle der Kommunen, unter anderem in den Bereichen der Ge-sundheit und dem Ausbau der Di-gitalisierung.

DIE LINKE

Mit der Linkspartei greift die dritte Gruppierung im linken Parteien-spektrum die Bürgerversicherung in ihrem Wahlprogramm auf, auch wenn DIE LINKE ihr Konzept „soli-darische Einheitsversicherung“ nennt. Somit besteht bei den lin-ken Parteien Deutschlands zumin-dest beim Thema Bürgerversiche-rung als Hauptanliegen ihrer jewei-ligen Gesundheitspolitik für die kommende Wahlperiode Einigkeit. Daneben fällt auf, dass das Wahl-programm der LINKEN ungewöhn-lich detailliert und ausführlich ist. Daher an dieser Stelle ein paar Schlaglichter:

Die LINKEN sehen die Polikliniken mittelfristig als Rückgrat der am-bulanten Versorgung. Dazu sollen Kommunen größere finanzielle Handlungsspielräume und mehr Kompetenzen in der Planung er-halten. Die Partei plädiert außer-

dem für eine gleichmäßigere Ver-teilung der Ärzte durch einen kon-sequenten Abbau von Überversor-gung im ambulanten Bereich. Da- neben ist den LINKEN vor allem der Wettbewerb ein Dorn im Auge. Arzneimittelpreise sollen begrenzt und Zuzahlungen für Patienten ge-nerell abgeschafft werden.

FDP

Im Gegensatz zu den LINKEN setzt die FDP in ihrem Programm „Schauen wir nicht länger zu“ voll auf Wettbewerb. Die Private Kran-kenversicherung soll gestärkt wer-den und in einen Wettbewerb zur Gesetzlichen Krankenversicherung treten. Alle Krankenkassen sollen in ihrer Vertragsfreiheit gestärkt wer-den, wodurch der Wettbewerb eben-falls angekurbelt werden soll. Die FDP bekennt sich klar zur ambulan-ten Versorgung und zur Niederlas-sung in eigener Praxis und fordert als einzige Partei eine Abschaffung der Budgetierung im Gesundheits-wesen.

AfD

Die AfD sieht in ihrem „Programm für Deutschland“ die Finanzierung des deutschen Ge-sundheitswesens durch Migranten und Flüchtlinge bedroht. Neben all-gemeinen Bekenntnissen zur Sicher-stellung der ärztlichen Versorgung auf dem Land und zu den Portal-praxen an den Kliniken setzt die AfD auf ein flächendeckendes „Haus-arztsystem“, durch das ambulante Behandlungen besser koordiniert werden sollen.

Einen Ausbau der zentralen Spei-cherung von Gesundheitsdaten lehnt die Partei ab. „Alternative Medizin“ soll die traditionelle Me-dizin künftig ergänzen.

Fazit

Ein Blick auf die Programme der Parteien zeigt, wo Übereinstimmun-gen und Unterschiede liegen. Die genaue Ausgestaltung der Gesund-heitspolitik für die kommenden vier Jahre wird aber ganz entscheidend von der Koalition abhängen, die die nächste Regierung trägt. Gera-de wenn es für Schwarz-Gelb oder Rot-Rot-Grün nicht reichen sollte, dürfte es interessant werden, wie die unterschiedlichen Vorstellungen der linken und der bürgerlichen Parteien im Koalitionsvertrag auf einen gemeinsamen Nenner ge-bracht werden.

Zusammenfassung Adam Hofstätter (KVB)

Die ausführlichen Wahlprogramme der Parteien im Internet

� CDU/CSU: www.cdu.de/regierungsprogramm/ � SPD: www.spd.de/standpunkte/regierungs-programm/

� Bündnis 90/Die Grünen: www.gruene.de/ programm-2017/

� DIE LINKE: www.die-linke.de/wahlen/wahl-programm/

� FDP: www.fdp.de/bundestagswahlprogramm/ � AfD: www.afd.de/wahlprogramm/

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TITELTHEMA 10

Seit 2013 gehört die unterfränkische Hausärztin Sabine Dittmar der SPD- Fraktion im Deutschen Bundestag an. Der KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Wolfgang Krombholz traf sich Ende Juni mit ihr in Berlin zu einem Interview über die ambulante Versorgung in Deutschland sowie deren Perspektiven für die Zukunft.

„WIR WOLLEN DEN ÄRZTEN IHRE EIGENVERANTWORTUNG NICHT WEGNEHMEN“

Z um Ende der laufenden Le-gislaturperiode im Bundes-tag hat der Gesundheits-

ausschuss, dem Sabine Dittmar als ständiges Mitglied angehört, noch einige Sitzungen und Abstim-mungen zu bewältigen. Dennoch nahm sie sich viel Zeit für das Ge-spräch mit dem KVB-Vorstands-vorsitzenden.

Krombholz: Frau Dittmar, ich freue mich sehr, dass wir uns heute hier miteinander austauschen können. Lassen Sie uns mit einem Rück-blick auf die zu Ende gehende Le-gislaturperiode – die zugleich auch Ihre erste im Bundestag war – be-ginnen. Was waren mit Blick auf die Gesundheitsthemen aus Ihrer Sicht die wichtigsten Vorhaben der Großen Koalition?

Dittmar: Es war in der Tat im Ge-sundheitsausschuss eine sehr arbeitsintensive Zeit für uns. Ich möchte an dieser Stelle die weg-weisenden Beschlüsse in Sachen Pflege ausklammern und mich nur auf den Bereich der Gesundheit konzentrieren. Hier stand ganz be-sonders im Fokus, wie sich auch in Zukunft eine flächendeckende haus- und fachärztliche Versor-gung gewährleisten lässt. Wir ha-ben mit dem GKV-Versorgungs-

stärkungsgesetz den rechtlichen Rahmen dafür erheblich erweitert. So wurde die Weiterbildung im haus- und fachärztlichen Bereich

sowohl vom finanziellen Volumen als auch von der Zahl der Stellen her ausgebaut. Wir haben den Kassenärztlichen Vereinigungen mit einem erweiterten Struktur-

fonds die Möglichkeit eröffnet, in den Regionen spezielle Förderpro-gramme aufzulegen, in denen aus KV-Sicht Unterversorgung droht.

Wir haben zum Beispiel auch die Gestaltung Medizinischer Versor-gungszentren, also MVZ, flexibili-siert, sodass auch fachgleiche MVZ möglich sind.

Wolfgang Krombholz und Sabine Dittmar

waren sich einig darüber, dass

die richtige Patientensteue-

rung eine der dringendsten

Herausforderun-gen des Gesund-

heitssystems bleibt.

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K VB FORUM 8 -9/2017

TITELTHEMA

Krombholz: Aus Sicht des KVB-Vorstands sind wir uns der Verant-wortung für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versor-gung absolut bewusst und setzen die entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten um. Manchmal wür-de ich mir hierbei allerdings mehr Unterstützung von den anderen Organisationen im Gesundheits-wesen wünschen. Wichtige Stich-punkte sind die aus meiner Sicht sinnvolle Landarztquote und die ablehnende Haltung der Ärzte-kammern dazu.

Dittmar: Ich muss gestehen, dass ich auch kein Anhänger einer Land-arztquote bin. Ich halte es für schwierig, von einem 18-jährigen Abiturienten zu verlangen, dass er sich in dem Alter bereits für seine zukünftige Lebensgestaltung auf Jahrzehnte hinaus als Landarzt fest-legt, ohne den Praxisalltag zu ken-nen. Zudem sehe ich die Gefahr, dass Abiturienten versuchen könn-ten, über die Landarztquote einen der begehrten Studienplätze zu er-gattern. Entscheidet man sich nach Abschluss des Studiums doch ge-gen eine Landarzttätigkeit, fehlt es an wirksamen Sanktionsmöglich-keiten. Besser als eine Quote wäre aus meiner Sicht eine praxisnähere Gestaltung des Studiums, eine in-tensive Förderung der Weiterbil-dung im ambulanten Bereich und die Schaffung anschließender gu-ter wirtschaftlicher Rahmenbedin-gungen in der Praxis. Dann gewin-nen wir Ärztinnen und Ärzte, die gerne in der Versorgung tätig sind.

Krombholz: Das sehe ich durch-aus anders. Ich kenne aus dem Bekanntenkreis junge Menschen, die mit einem Abiturschnitt von 1,6 keinen Studienplatz für Medi-zin erhalten, aber gerne bereit wä-ren, auch in ländlichen Regionen in die ambulante Versorgung ein-zusteigen. Ich will diese zu nichts zwingen. Das wird von den Gegnern

einer Landarztquote oft falsch dar-gestellt. Mir geht es vielmehr dar-um, Vereinbarungen zu schließen und dem Nachwuchs damit Pers-pektiven in der ambulanten Versor-gung zu eröffnen. Das KV-System kann nur dann konkurrenzfähig bleiben, wenn wir auch die Mög-lichkeit der Versorgungssteuerung je nach Bedarf haben. Und dafür

halte ich die Landarztquote für ein probates Mittel.

Dittmar: Deshalb gibt es ja auch eine Länderöffnungsklausel. Die einzelnen Bundesländer können entscheiden, ob und wie sie die Möglichkeit einer Landarztquote nutzen möchten.

Krombholz: Lassen Sie mich ein anderes Thema ansprechen, das die Ärzteschaft bewegt: der Erhalt der Freiberuflichkeit. Täuscht der Eindruck oder setzt die SPD wirk-lich eher auf Gesundheitszentren mit angestellten Ärzten?

Dittmar: Ich sehe in meiner Partei keinen Ansatz, den Ärzten ihre Eigenverantwortung wegzunehmen. Aber ich stelle bei den jungen Kol-leginnen und Kollegen durchaus fest, dass die Einzelpraxis nicht mehr das höchste zu erreichende

Ziel ist. Das Berufsbild des nieder-gelassenen Arztes hat sich vor al-lem dadurch geändert, dass die neue Ärztegeneration mehr Wert auf einen guten Ausgleich zwischen Berufs- und Privatleben legt. Das liegt nicht nur an der Feminisierung des Berufs. Auch die männlichen Kollegen wollen sich nicht nur ein Familienbild auf dem Schreibtisch

angucken, sondern auch Zeit mit der Familie verbringen.

Krombholz: Wir haben schon eini-ges dafür getan, um die Kollegen in den Praxen wirksam zu entlas-ten, sodass sie mehr Zeit für ihr Privatleben haben. Da wäre zum einen die Wirkstoffvereinbarung, die dazu beigetragen hat, dass nun eine größere Transparenz herrscht und der mit einer Prüfung der Arz-neimittelverordnungen verbundene Stress und Dokumentationsauf-wand minimiert werden konnte. Und zum anderen natürlich die Weiter-entwicklung des Bereitschafts-dienstes in Bayern, die ja gerade das Ziel verfolgt, die in der Vergan-genheit übermäßige zeitliche Be-lastung der Kollegen zu reduzieren.

Dittmar: Der Bereitschaftsdienst und gerade die Versorgung in sprechstundenfreien Zeiten steht

Für Sabine Ditt-mar steht der Bereitschafts-dienst und die medizinische Patientenversor-gung zu sprech-stundenfreien Zeiten ganz oben auf der gesund-heitspolitischen Agenda der SPD-Fraktion.

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auch ganz oben auf unserer ge-sundheitspolitischen Agenda. Es ist wichtig, hier die Sektorengren-zen im Sinne einer guten Patienten-versorgung zu überwinden. Dabei habe ich den Eindruck, dass dort, wo in Bayern bereits Bereitschafts- praxen an Kliniken eingerichtet sind, eine sehr gute Zusammen-arbeit gegeben ist. Aber andern-orts scheint es noch ein wenig zu haken, wie ich gehört habe. Auf alle Fälle finde ich es sehr gut, dass Sie jetzt eine Kampagne für die Rufnummer 116117 starten. Denn viele Fälle in den Notaufnahmen gehören eigentlich in die Praxis eines niedergelassenen Haus- oder Facharztes.

Krombholz: Wir sind mit unserer Neugestaltung des Bereitschafts-dienstes in Bayern auf einem guten Weg und ich kann Ihnen versichern, dass wir diese bis Ende nächsten Jahres flächendeckend abschließen werden. Aus den Pilotregionen wis-sen wir, wo die Probleme liegen und wie sich diese effektiv lösen lassen. Was uns fehlt, ist allerdings die Rü-ckendeckung des Gesetzgebers bei der Umsetzung des Wahlspruchs „ambulant vor stationär“. Es gibt nämlich durchaus Kliniken, die an einer Zusammenarbeit im Bereit-schaftsdienst nicht interessiert sind, weil sie die Patienten aus der Not-aufnahme zur Belegung ihrer Bet-ten benötigen und die deshalb von uns enorme Summen für die Ein-richtung einer Bereitschaftspraxis verlangen. Hier wäre eine gesetzli-che Klarstellung sinnvoll, dass die KVen auch die Befugnis haben, den realen Bedarf zu eruieren und an-schließend dort gemeinsam mit Krankenhäusern umzusetzen, wo sie es für sinnvoll halten. Ich möch-te allerdings auch betonen, dass es uns keineswegs darum geht, den Krankenhäusern etwas weg-zunehmen oder eine künstliche Konkurrenzsituation aufzubauen. Die Kollegen vor Ort in den Praxen

und Kliniken arbeiten seit jeher eng und gut zusammen. Insofern wäre es aus meiner Sicht vorran-gig die Aufgabe des Gesetzgebers, durch klare Vorgaben - quasi als Leitplanken - das Zusammenwirken von ambulantem und stationärem Sektor zu regeln.

Dittmar: Ich würde mir auch eine bessere Krankenhausplanung wünschen, die sich nach dem rea-len Bedarf vor Ort orientiert. Da-bei ist die ambulante Versorgung schon allein aus ökonomischen Gründen immer einer stationären Behandlung vorzuziehen. Wenn man das auf Bundesebene betrach-tet, muss man allerdings auch kon-statieren, dass es sinnvoll ist, in den Regionen, in denen bereits eine Unterversorgung existiert, die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu öffnen. Man muss pragmatische Lösungen finden, die an den echten Bedürfnissen der Patienten orientiert sind.

Krombholz: Man sollte allerdings auch nicht den Fehler machen und den Patienten alle Wege nach Be-lieben eröffnen. Auch wenn es kein angenehmes Thema ist, sollte man über eine angemessene Selbstbe-teiligung der Patienten sprechen, wenn sie beispielsweise bei Husten und Heiserkeit in der Notaufnahme auftauchen und diese für medizi-nisch dringendere Fälle blockieren.

Dittmar: Es ist in der Tat unglaub-lich, wegen was für Krankheiten Menschen teilweise die Notauf-nahmen aufsuchen und dann dort für eine Überlastung sorgen. Inso-fern halte ich es ja auch für so wichtig, dass ihnen die Wege klar aufgezeigt werden und dass ein funktionierender Bereitschafts-dienst der niedergelassenen Ärzte in der sprechstundenfreien Zeit nach 18 Uhr und insbesondere an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung steht. Dieses Angebot

muss sehr viel bekannter gemacht werden.

Krombholz: Ein Thema haben wir uns jetzt ganz bis zum Schluss auf-gespart, das im Dialog mit der SPD natürlich nicht fehlen darf. Deshalb noch die Frage an Sie: Für wie realistisch halten Sie die Ein-führung einer Bürgerversicherung in unserem Land?

Dittmar: Die Bürgerversicherung kommt sicher nicht von heute auf morgen. Unser primäres Ziel ist erst mal die Rückkehr zur Parität in der Finanzierung der GKV-Bei-träge durch Arbeitnehmer und Ar-beitgeber. Außerdem plädieren wir für eine einheitliche Honorar- ordnung auf der Basis einer Annä-herung von EBM und GOÄ. Die un-terschiedlichen Honorare bei Pri-vat- und Kassenpatienten führen nun einmal dazu, dass die Men-schen eine Ungleichbehandlung wahrnehmen. Auch wenn die An-ruferzahlen bei den Terminservice-stellen das nicht widerspiegeln, so ist der zeitnahe Zugang zur fach-ärztlichen Versorgung ein echtes Problem. Ich glaube auch, dass vielen Patienten weder der An-spruch auf eine zeitnahe Termin-vermittlung noch die entsprechen-de Telefonnummer wirklich be-kannt sind. Da sehe ich noch Nach-holbedarf. Auch wünschen wir uns eine stärkere Lotsenfunktion der Hausärzte, die die Patienten dann gezielt zu den Fachärzten der ver-schiedenen Fachbereiche steuern können.

Krombholz: Wie gesagt, Frau Ditt-mar, die Steuerung der Patienten ist und bleibt die zentrale Heraus-forderung in unserem Gesundheits-system.

Redaktion

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Das Thema Gesundheit gehört zu den Schwerpunkten des stellvertretenden CDU-/CSU-Fraktionsvorsitzenden im Deutschen Bundestag, Dr. jur. Georg Nüßlein. Mit ihm sprach der erste stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Pedro Schmelz unter anderem über seine Vorstellungen für die Weiter-entwicklung des Gesundheitssystems und die künftige Rolle der niedergelas-senen Ärzte und Psychotherapeuten darin.

„ICH WÜNSCHE MIR MEHR WETTBEWERB“

B ereits seit 2002 gehört der 48-jährige Jurist und Diplom-Kaufmann Georg Nüßlein

für die CSU dem Bundestag an. Sein Wahlkreis liegt im schwäbi-schen Günzburg, wo er die Folgen der Gesundheitsgesetzgebung auf die regionale medizinische Versor-gung direkt miterleben kann.

Schmelz: Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein, die Legislaturperiode im Bundestag neigt sich dem Ende zu und gerade gesundheitspolitisch war das eine sehr ereignisreiche Zeit, was unter anderem die zahl-reichen Gesetzesvorhaben bewei-sen. Was war Ihnen an diesen Ge-setzen besonders wichtig?

Nüßlein: Für uns stand ganz klar an erster Stelle, dass wir eine weitere qualitative Verbesserung der Patien-tenversorgung erreichen. Aber auch die Ärzte und die Krankenhäuser sind in den vergangenen Jahren si-cher nicht zu kurz gekommen. Ak-tuell beschäftigt mich besonders die Frage, wie wir das System effizien-ter gestalten können, sodass die Patienten die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Die Überlastung der Notaufnahmen ist ein Problem, das wir dringend lösen müssen.

Schmelz: Hier will ich gleich ein-haken. Mit unserer Weiterentwick-

lung des Bereitschaftsdienstes, die Ende nächsten Jahres abgeschlos-sen sein wird, haben wir die passen-de Lösung für das von Ihnen skiz-zierte Problem umgesetzt. Zentral gelegene Bereitschaftspraxen so-wie ein separater Fahrdienst sor-gen dafür, dass jeder Patient auch an Wochenenden und Feiertagen rasch ambulante Hilfe durch kom-petente Haus- und Fachärzte erhält. In den Notaufnahmen kann man

sich dann auf die Fälle konzentrie-ren, die in der Regel eine stationä-re Weiterbehandlung erfordern.

Nüßlein: Das ist aus meiner Sicht genau der richtige Ansatz. Ich kann

Sie nur dringend ermutigen, die-ses Konzept so zügig wie möglich flächendeckend in ganz Bayern zu realisieren.

Schmelz: Das machen wir gerne und mit vollem Einsatz. Ein ande-res Thema: Viele niedergelassene Ärzte haben die Bundespolitik zu-letzt als sehr klinikorientiert wahr-genommen. Täuscht der Eindruck oder setzt die Politik besonders im

fachärztlichen Bereich zunehmend auf Kliniken statt auf die Leistung der niedergelassenen Fachärzte?

Nüßlein: Der Eindruck täuscht de-finitiv. Natürlich liegt gerade in

Georg Nüßlein will eine qualita-tive Verbesse-rung der Patien-tenversorgung erreichen.

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Pedro Schmelz plädiert für faire

Rahmenbedin-gungen, um den

Praxen auch wirtschaftliche

Perspektiven zu eröffnen.

Bayern dank der vielen kommuna-len Krankenhäuser ein besonderes Augenmerk auf dem stationären Bereich. Es ist immer ein Politikum, wenn es vor Ort darum geht, wie man die gewohnte stationäre Ver-sorgung wirtschaftlich, also ohne Defizite, erhalten kann. Da stehen die kleineren Einheiten, wie Praxen und Medizinische Versorgungszen- tren, manchmal nicht so im öffent-lichen Brennpunkt. Aber ich kann

Ihnen versichern, dass wir vonseiten der Union voll auf die Niederlassung und die Freiberuflichkeit setzen. Für eine flächendeckende Versor-gung ist ein dichtes Netz an Praxen niedergelassener Ärzte und Psycho-therapeuten unerlässlich. Auf dieser Basis kann der für mich absolut sinnvolle Wahlspruch „ambulant vor stationär“ mit Leben gefüllt werden.

Schmelz: Nicht nur für die Kliniken, auch für die Praxen spielen die wirtschaftlichen Rahmenbedingun-gen eine entscheidende Rolle. Da-bei haben gerade Fachärzte große Sorgen, was die von einigen Politi-kern favorisierte Angleichung der Vergütung von EBM und GOÄ – sozusagen im Vorgriff auf eine Bür-gerversicherung – angeht. Wie po-sitioniert sich die CSU in diesem Punkt?

Nüßlein: Meine Antwort wird Sie nicht überraschen. Wir wollen das bewährte duale Modell von Gesetz-licher und Privater Krankenversi-cherung erhalten. Ich kann nicht erkennen, wie man durch eine Vereinheitlichung eine Verbesse-rung der Patientenversorgung er-reichen könnte. Auch glaube ich, ist fraglich, dass sich die Finanz-situation im Gesundheitssystem da-durch besser gestalten ließe.

Schließlich gibt es in der Privaten Krankenversicherung nicht nur Beitragszahler, sondern auch Leis-tungsempfänger.

Schmelz: Von der FDP war jetzt zu hören, dass sie sich für die nie-dergelassenen Ärzte für eine Ab-schaffung der Budgetierung bei den Honoraren der Krankenkassen einsetzen will. Das ist uns Fach-ärzten natürlich mehr als sympa-thisch. Können Sie sich auch vor-stellen, die Budgetierung aufzuhe-ben?

Nüßlein: Ich warne davor, auf ge-wisse Verlockungen hereinzufallen. Es war ein FDP-geführtes Gesund-heitsministerium, das einst die Praxisgebühr abgeschafft hat. Im Nachhinein war dies nicht zuletzt für die Ärzteschaft eine „bittere

Pille“. Wir werden sehen müssen, wie man die Kosten im Gesund-heitswesen im Griff behalten kann. Denn es ist keineswegs ein Natur-gesetz, dass sich die gute gesamt-wirtschaftliche Situation der ver-gangenen Jahre auf ewig fortset-zen wird. Gerade deshalb müssen wir auch heute schon unser Augen-merk darauf richten, wie man mit den Geldern der Versicherten ver-nünftig umgehen kann. Insofern glaube ich nicht, dass es jemals ohne gewisse wirtschaftliche Vor-gaben gehen wird.

Schmelz: Ein weiteres „heißes Eisen“ für die niedergelassenen Ärzte ist die Zusammenarbeit mit den Kliniken. Aus Unionskreisen ist zu hören, dass die bessere Ver-zahnung der Sektorengrenzen ein zentrales Element der Gesundheits-politik in der nächsten Legislatur-periode sein soll. Welche Reformen schweben Ihnen konkret vor?

Nüßlein: Besonders wichtig wäre für mich eine Überwindung der Sektorengrenzen zwischen dem stationären und ambulanten Be-reich. Die Zusammenarbeit muss besser und effizienter werden. Aber ich betone gerne noch ein-mal, dass die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psy-chotherapeuten für uns ein sehr hohes und schützenswertes Gut darstellt. Echten Reformbedarf se-he ich auch bei der Selbstverwal-tung im Gesundheitswesen. Wir er-leben hier leider zu oft, dass der Wille des Gesetzgebers durch sehr eigene Verhandlungsstrategien ei-niger Beteiligter nicht entspre-chend umgesetzt wird. Das wer-den wir genau analysieren. Ich glaube auch, dass die Bedarfspla-nung im ambulanten Bereich nicht mehr zeitgemäß ist.

Schmelz: Keine Frage, die Bedarfs-planung ist sicher reformbedürftig. Aber zum einen hat der Gemein-

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same Bundesausschuss ja bereits den Auftrag, ein entsprechendes Gutachten zur Überarbeitung bis Ende 2018 vorzulegen. Zum ande-ren handelt es sich nun einmal um eine extrem komplexe Materie, bei der viele Beteiligte mit am Tisch sitzen, wie die Politik, die Kranken-kassen, die Krankenhäuser und die KVen. Entscheiden müssen letztlich die Zulassungsausschüsse vor Ort, die paritätisch besetzt sind mit Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen und die nicht weisungsgebunden sind. Da kann ich auch als Vorstandsmitglied der KVB nichts beeinflussen oder nach dem Willen der Lokalpolitik ändern.

Nüßlein: Ich bin absolut kein An-hänger jeglicher Form der Planwirt-schaft und im Begriff „Bedarfspla-nung“ steckt der Plan bereits im Namen mit drin. Aus meiner Sicht kann und darf es nicht sein, dass – so wie in meinem Wahlkreis ge-schehen – eine Niederlassung ver-hindert wird, weil ein anderer Arzt ökonomische Gründe vorschiebt. Es ist den Patienten nicht zu erklä-ren, warum sie bei einer angebli-chen Überversorgung bei vielen Ärzten keine zeitnahen Termine bekommen können.

Schmelz: Wir nehmen unseren Auftrag, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sehr ernst. Dazu gehört aber, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit bekom-men, mit ihren Praxen wirtschaft-lich überleben zu können. Wenn Sie jetzt die Bedarfsplanung auf-heben und beliebig viele Ärzte zu-sätzlich ins System bringen, dann müssen Sie erstens die Frage be-antworten, woher die vielen neuen Kollegen denn eigentlich kommen sollen und zweitens konsequen-terweise die Budgetierung been-den, die im Gesundheitswesen so-wieso nichts verloren hat.

Nüßlein: Das sehe ich nicht so. Die Patienten haben die freie Arztwahl und können doch entscheiden, wo-hin sie gehen wollen. Ich kann nicht erkennen, dass die KV den gesetz-lichen Auftrag hat, alle Praxen öko-nomisch aufrechtzuerhalten, wenn diese nicht entsprechend von den Patienten angenommen werden. Auch Ärzte müssen sich an der Qualität und Empathie bei der Pa-tientenversorgung messen lassen. In dem Sinne wünsche ich mir deutlich mehr Wettbewerb um die bestmögliche Patientenversorgung.

Schmelz: Meine letzte Frage be-zieht sich auf die Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiter-bildung. In der Praxis merken wir, dass die bundesweit 1.000 Stellen weit unter dem tatsächlichen Be-darf liegen. Wir haben in Bayern auch bei den Fachärzten bereits Planungsbereiche, die unterver-sorgt oder drohend unterversorgt sind. Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einem Ausbau der Förderung der ambulanten Weiter-bildung im fachärztlichen Bereich?

Nüßlein: Dazu kann ich Ihnen klar sagen, dass die Förderung der fach-ärztlichen Weiterbildung im ambu-lanten Bereich ein wichtiges Anlie-gen des GKV-Versorgungsstärkungs-gesetzes war und ist und dass wir eine Erweiterung des Angebots deshalb positiv sehen würden.

Redaktion

Tauschten sich im Gespräch un-ter anderem über die Bedarfs-planung aus: Georg Nüßlein und Pedro Schmelz (von links).

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Für die LINKE gehört Kathrin Vogler inzwischen seit acht Jahren dem Deutschen Bundestag an. Als streitbares Mitglied des Gesundheitsausschusses hat sich die gebürtige Münchnerin einen Namen in der Gesundheitspolitik gemacht. Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, diskutierte mit ihr über den „linken Blick“ aufs Gesundheitswesen.

„GUTE VERSORGUNG SOLL AUCH GUT BEZAHLT WERDEN“

E in erster Anknüpfungspunkt für das Gespräch Ende Juni in Berlin war gleich gegeben:

Beide Frauen waren in den achtzi-ger Jahren in der Friedensbewe-gung aktiv gewesen. Fortan hatten sich ihre Biographien allerdings recht unterschiedlich entwickelt, was dem gemeinsamen Grundver-ständnis einiger Diskussionspunk-te im anschließenden Dialog aller-dings nicht entgegenstand.

Ritter-Rupp: Seit Ende des Jahres 2015 sind Sie die gesundheitspoli-tische Sprecherin der LINKEN im Bundestag. Welche Bereiche der Gesundheitspolitik liegen Ihnen besonders am Herzen?

Vogler: Mir geht es vor allem dar-um, allen Menschen hierzulande eine gute medizinische Versorgung auf dem Stand aktueller wissen-schaftlicher Erkenntnisse erhalten zu können. Was mich dabei beson-ders umtreibt, ist, dass es in Deutschland nach wie vor viele Menschen ohne Zugang zum Ge-sundheitswesen gibt. Das können jene sein, die sich den Beitrag nicht leisten können oder auch

Zuwanderer aus einigen EU-Staa-ten. Die sind dann praktisch darauf angewiesen, „pro bono“ behandelt zu werden.

Ritter-Rupp: Bei der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern hat sich aus meiner Sicht gezeigt, dass

die ärztliche und psychotherapeu-tische Basis schneller sein kann als die Politik. Während man sich in der großen Politik noch an sper-rigen Regularien abarbeitet, haben die jeweiligen Kolleginnen und Kol-legen vor Ort einfach gehandelt. So gibt es in Bayern viele Beispiele, wo die medizinische Basisversor-gung auf dem Gelände der Flücht-lingsunterkünfte in Eigeninitiative erfolgte – und dies, ohne sich von dem erhöhten Zeitbedarf oder dem bürokratischen Aufwand abschre-cken zu lassen. Ich möchte das Thema aber hier nicht vertiefen, sondern würde gerne von Ihnen er-fahren, welche gesundheitspoliti-sche Bilanz Sie für die zu Ende ge-hende Legislaturperiode ziehen.

Vogler: Die Bundesregierung war sehr fleißig und hat zahlreiche Ge-setze verabschiedet. Dabei ging es nicht um Einsparungen, sondern darum, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Was ich als besonders gelungen erachte, sind die neuen Perspektiven in der Palliativversor-gung, die einen würdevollen Ab-schied ermöglichen. Versäumt wur-de aus meiner Sicht hingegen, end-lich etwas gegen die explodierenden Arzneimittelpreise zu tun – gerade für neue Produkte. Man sieht auch jetzt bei der Konzeption des Arznei-informationssystems für Ärzte, wer da alles mitsprechen möchte. Was mich am meisten geärgert hat, war

Große Einigkeit beim Punkt

„Bedarfsplanung Psychothera-pie“: Kathrin

Vogler (links) und Claudia

Ritter-Rupp plä-dieren dringend für eine Aktuali-

sierung.

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die Entscheidung, dass Beitrags-steigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausschließ-lich von den Versicherten zu tra-gen sind und die Arbeitgeber aus der Pflicht genommen wurden.

Ritter-Rupp: Was meinen Verant-wortungsbereich – die Psychothe-rapie – betrifft, habe ich den Ein-druck, dass inzwischen durchaus

auch von der Politik gerade denje-nigen gesellschaftlichen Gruppen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, die des besonderen Schutzes durch das Gesundheitssystem be-dürfen. Ein konkretes Beispiel aus Bayern ist das Projekt „Kinder kranker Eltern“. Auch die Präventi-on wird mittlerweile mehr und mehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt. Welchen Stel-lenwert wird aus Ihrer Sicht die sprechende Medizin – und im Speziellen – die Psychotherapie in Zukunft einnehmen?

Vogler: Auch hier gilt, was ich an-fangs schon gesagt habe: Alle Men-schen sollten, egal wo sie wohnen und wie ihre Lebenssituation ist, den gleichen niederschwelligen Zu-gang zur psychotherapeutischen Versorgung haben. Dass dies mo-mentan nicht der Fall ist, liegt vor

allem an einer veralteten Bedarfs-planung, die tendenziell in vielen Regionen Deutschlands zu einer Unterversorgung führt. Wer bei-spielsweise in Gelsenkirchen-Nord einen Psychotherapeuten benötigt, muss lange warten.

Ritter-Rupp: Da sind wir absolut einer Meinung. Auch ich habe schon mehrfach darauf hingewie-

sen, dass die Bedarfsplanung im Bereich der Psychotherapie drin-gend aktualisiert werden muss. Das Aufsatzjahr 1999 ist damals recht willkürlich gewählt worden, man hätte zum Beispiel auch 2004 neh-men können. Dann sähe die Situa-tion jetzt ganz anders aus. Wer sich überwunden hat, wirklich pro-fessionelle Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen zu wollen, muss auch zeitnah eine entsprechende qualifizierte Behandlungsmöglich-keit erhalten können. Mit der um-fassenden Strukturreform Psycho-therapie zum 1. April 2017 hat man reagiert und versucht, auch kurz-fristige Optionen für die Patienten zu schaffen. Wenn es nach Ihnen ginge, wann können denn meine Kolleginnen und Kollegen mit einer finanziellen Aufwertung ihrer Tätig-keit rechnen?

Vogler: Das ist primär eine Sache der Selbstverwaltung. Aber ich se-he auch mit Sorge, dass diejenigen, die viel Zeit mit den Patienten ver-bringen, finanziell auf der Verlierer-seite stehen, während die Appara-temedizin großzügig honoriert wird. Wo ist denn da der ökonomische Anreiz, sich als Psychotherapeut niederzulassen?

Ritter-Rupp: Aber die derzeitige Ungleichheit bei den Honoraren allein den KVen in die Schuhe zu schieben, ist sachlich falsch. Die Krankenkassen haben hier ein ge-wichtiges Wörtchen mitzureden und auch die Politik mischt sich durchaus ein – Stichwort Kosten-neutralität. Vonseiten des KVB-Vorstands kämpfen wir dafür, eine gute Versorgung in Bayern zu er-halten und den Praxen angemes-sene wirtschaftliche Rahmenbe-dingungen zu bieten. Das ist eine Herkulesaufgabe.

Vogler: Mit Verlaub: Der Überschuss der Arztpraxen in Deutschland über alle Arztgruppen hinweg liegt bei 156.000 Euro im Jahr und da-mit deutlich über dem, was ein Bun-destagsabgeordneter verdient. Das kann man dann schon als Jammern auf hohem Niveau bezeichnen. Aber es gibt nun mal Ärzte, die wirklich knapsen müssen. Und andere, die sehr gut von ihrer Praxis leben kön-nen, um es mal vorsichtig zu for-mulieren. Ich sehe durchaus eine Pflicht der KV, dort, wo gute Ver-sorgung gemacht wird, diese auch gut zu bezahlen.

Ritter-Rupp: Das können wir aber nur dann, wenn die Krankenkassen auch die entsprechenden Gelder zur Verfügung stellen. Ich möchte aber gerne noch einmal auf die Bedarfsplanung zu sprechen kom-men: Die gilt ja nur für den ambu-lanten Bereich. Welche Rolle spie-len denn aus Ihrer Sicht die Kran-kenhäuser?

Die zweite stell-vertretende KVB-Vorstands-vorsitzende möchte die Honorierung ihrer psychothe-rapeutischen Kollegen verbes-sert wissen.

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Vogler: Dass die Bedarfsplanung und die Krankenhausplanung pa-rallel und unabhängig voneinander laufen, ist historisch gewachsen. Wir haben leider bislang keine inte-

grierte Planung und kaum verwert-bare wissenschaftliche Erkennt-nisse bezüglich des Gesundheits-zustandes der Menschen in den einzelnen Regionen. Dabei wäre es wichtig, die Versorgung so zu steuern, dass auch wirklich die, die Hilfe benötigen, erreicht werden.

Ritter-Rupp: Seitens der LINKEN setzt man dabei wohl vor allem auf die Idee größerer Einheiten, wie der ehemaligen DDR-Polikliniken, was vielen niedergelassenen Kol-leginnen und Kollegen Sorgen be-reitet. Generell ist die Zusammen-arbeit ambulant/stationär ja auch dadurch erschwert, dass die Praxen – im Gegensatz zu den Kliniken – keine staatlichen Zuschüsse für die Modernisierung der medizini-schen Infrastruktur erhalten.

Vogler: Das muss man differen-ziert und je nach Lage vor Ort be-trachten. Mal kann eine Öffnung des Krankenhauses für die fach-ärztliche Versorgung notwendig sein, mal eine Umwandlung des

Krankenhauses in eine reine Be-legklinik mit niedergelassenen Be-legärzten. Ich kann mir auch vor-stellen, dass wir künftig stärker mit kommunalen Einrichtungen ar-beiten. Auch einige KVen planen ja solche Eigeneinrichtungen. Das finde ich gut, denn es ist für viele junge Menschen einfach nicht attraktiv, sich zu verschulden, um eine Praxis zu gründen, wenn sie nicht einmal wissen, ob sie dafür eines Tages noch einen angemes-senen Preis erhalten können.

Ritter-Rupp: Ich weiß nicht, ob die jungen Kolleginnen und Kolle-gen primär an den Praxisverkauf denken. Aber ich bin sicher, dass sie die Sorge umtreibt, ob die frei-berufliche Tätigkeit in der Praxis noch Zukunft hat und damit die notwendige Planungssicherheit besteht. Unser Nachwuchs stellt sich Fragen wie: Kann man dem System noch trauen? Ist die am-bulante Versorgung noch gewollt? Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Politik gar nicht realisiert, was für ein exzellentes System wir hier haben.

Vogler: Sicher haben wir ein gutes Versorgungssystem, aber dafür EU-weit auch eines der teuersten. Wenn man sich Statistiken der Herz-Kreislauferkrankungen oder der Sterblichkeit ansieht, dann sind andere EU-Staaten sogar besser. Ich habe den Verdacht, dass in un-serem Gesundheitswesen zu viele mitverdienen, die sich gar nicht um die Patientenversorgung küm-mern, zum Beispiel Medizinanwäl-te oder Aktionäre von Klinikkonzer-nen und Pharmafirmen.

Ritter-Rupp: Es ist eine bittere Er-kenntnis, dass die, die am System arbeiten, wohl mehr verdienen als die, die im System selbst tätig sind. Damit zum Abschluss noch die Fra-ge nach der Bürgerversicherung, die bei der LINKEN „solidarische

Gesundheitsversicherung“ heißt. Von der Ärzteschaft wird das sehr kritisch gesehen, weil nur die Ko-existenz von Privater und Gesetzli-cher Krankenversicherung das Überleben der Praxen sichert. Können Sie uns die Angst nehmen?

Vogler: Wir wollen den Praxen gar nichts wegnehmen und dem Sys-tem auch kein Geld entziehen. Aber wir wollen, dass der Arzt, der in einem sozial benachteiligten Stadt-teil seine Patienten versorgt, das gleiche Geld für die gleichen Leis-tungen erhält wie ein Arzt in einem Villenvorort. Derzeit haben wir de facto eine Zwei-Klassen-Medizin und das wollen wir abstellen. Dazu ist es auch notwendig, dass für die Berechnung des Beitrags zur Krankenversicherung künftig alle Arten von Einkünften herangezo-gen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings erst einmal eine um-fassende Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversi-cherung für alle – und ein Ende der Rosinenpickerei durch die Pri-vate Krankenversicherung.

Ritter-Rupp: Wir können uns im Gesundheitswesen keine Experi-mente leisten. Und so ein gewach-senes System umzustellen, ginge gar nicht von heute auf morgen. Das bedeutet aber auch, dass es Jahre und vielleicht Jahrzehnte lang zu Verwerfungen und Unklar-heiten in den Praxen käme und damit gerade der dringend benö-tigte Nachwuchs verunsichert würde. Aber warten wir erst einmal ab, was die Bundestagswahl bringt. Ich danke Ihnen für das Gespräch und Ihre Zeit, Frau Vogler!

Redaktion

Unterschiedli-cher Meinung

beim Thema Bürgerversiche-rung: Im Gegen-

satz zu Vogler (rechts) sieht

Ritter-Rupp hier Bundesländer

wie Bayern stark benachteiligt.

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E ssenziell für eine gute am-bulante Versorgung ist eine stärkere Sektoren übergrei-

fende Vernetzung und eine bessere Zusammenarbeit der Gesundheits-berufe. Schon bei der Bedarfs- planung sollte das Thema ambulant/stationär miteinander verknüpft werden. Aber auch in der Praxis müssen die Sektoren mehr als bis-lang verzahnt werden. Dabei soll-ten regionale Besonderheiten bei den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung mehr Berücksichtigung finden. Wir Grünen haben ein Kon-zept für eine stärkere regionale Ver-sorgungsplanung und -steuerung entwickelt, in dem die Kommunen eine zentrale Rolle spielen. Inter-essierte Regionen oder Landkreise sollen die Gründung von „Gesund-heitsregionen“ durch Kranken- kassen anstoßen können, um so alle Gesundheits- und Pflegeange-bote vor Ort besser miteinander vernetzen und aufeinander ab-stimmen zu können. Wir sehen dies als Chance, Hürden zwischen ambulant und stationär abzubauen sowie falsche Anreize und ökono-mische Egoismen zu überwinden.

Ein gutes Beispiel für die negativen Folgen der sektoralen Trennung ist die Notfallversorgung. Hier zeigt sich besonders deutlich, wie die Eigeninteressen der jeweiligen Seite einer effektiven Versorgung der Patientinnen und Patienten

Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen, ist seit 2009 Bundestags- abgeordnete, Mitglied im Gesundheitsausschuss und seit 2013 gesundheits-politische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Mit Blick auf die bevor-stehende Bundestagswahl stellt sie in KVB FORUM die Position ihrer Partei zur ambulanten Versorgung dar.

REGIONAL DENKEN, VERNETZT HANDELN

entgegenstehen. Eine gemeinsame Lösung ist daher überfällig. Um die Notaufnahmen zu entlasten, müssen – ergänzend zum aufsu-chenden Notdienst – zentrale am-bulante Anlaufstellen für Patienten geschaffen werden, die außerhalb der üblichen Sprechzeiten einen Arzt konsultieren möchten. Solche Angebote müssen stärker als bis-her bekanntgemacht werden. Zu-dem muss die Finanzierung ambu-lanter Behandlungsfälle in Notauf-nahmen reformiert werden, sodass Patienten dort versorgt werden, wo es medizinisch sinnvoll ist.

Große Hoffnungen ruhen auch auf der Digitalisierung im Gesundheits-wesen. Ein engerer Arzt-Patienten-Kontakt, eine bessere intersekto-rale Vernetzung oder Effizienzstei-

gerungen sind nur einige der Stich-punkte. Um diese Potenziale mög- lich zu machen, ist eine Politik not-wendig, die diese Entwicklung aktiv gestaltet. Die Große Koalition ist aber in der gesamten letzten Legis-laturperiode mit dem E-Health- Gesetz nicht über ein Infrastruktur- gesetz hinausgekommen und hat außerdem die maßgeblichen Wei-chenstellungen an die Selbstver-waltung delegiert. Wir wollen wich-tige Anwendungen, wie beispiels-weise die elektronische Patienten-akte, vorantreiben. Auch das Fern- behandlungsverbot gehört auf den Prüfstand.

Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen

Für die neue Wahlperiode plädiert Maria Klein-Schmeink für eine Politik, die unter ande-rem die Möglich-keiten der Digita- lisierung im Ge-sundheitswesen besser zu nut-zen weiß.

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Am 11. Juli 2017 haben die Vorstände der KVB und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) zu einem „Gesundheitspolitischen Sommer- empfang“ in München eingeladen. An der mittlerweile siebten Veranstaltung dieser gemeinsamen Kooperation nahmen rund 200 Gäste aus der Gesund-heitspolitik teil. Darunter waren zahlreiche Mitglieder des Bayerischen Land-tags und des Deutschen Bundestags, Vertreter der Ärzteschaft, des Bayeri-schen Gesundheitsministeriums sowie von Krankenkassen und Verbänden.

MIT DER POLITIK AUF TUCHFÜHLUNG

U nter den Vorzeichen der anstehenden Bundestags-wahl diskutierten die Gäste

intensiv in gelöster Atmosphäre und bei angenehmen sommerlichen Temperaturen. Dabei ging es nicht nur um die aktuellen und zukünfti-gen Entwicklungen in der Gesund-heitspolitik, sondern auch um zahl-

reiche Themen, die Bayerns Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie deren Patienten schon jetzt bewegen.

In seinem Grußwort nutzte Dr. med. Wolfgang Krombholz, Vorsitzender

des Vorstands der KVB, die Gele-genheit, die Positionen der Nieder-gelassenen und die notwendigen Entwicklungen für den ambulanten Versorgungsbereich in Richtung Berlin und der Politik zu platzieren. Dabei warb er dafür, den niederge-lassenen Ärzten und Psychothera-peuten, aber auch der Selbstver-

waltung, mehr Vertrauen entge-genzubringen. Zum Zweiten appel-lierte er an die Bundesebene, dass die regionalen Selbstverwaltungs-partner wieder mehr Gestaltungs-spielraum erhalten müssten, um passgenaue Lösungen für die Ver-

sorgungsprobleme vor Ort erarbei-ten zu können.

Auch Christian Berger, Vorsitzen-der des Vorstands der KZVB, plä-dierte für mehr Vertrauen und zeig-te auf, dass die Weichen dafür be-reits gestellt seien. Wobei er durch-aus Kritik am Thema Gesundheits-

fonds und dem dazugehörigen Ver- teilungskonflikt übte.

Im Anschluss fand eine Podiums-diskussion speziell zur anstehen-den Bundestagswahl statt, bei der Teilnehmer aller im Bundestag ver-

Standen den Gästen Rede und Antwort: Die Gesund-

heitspolitiker Bernhard Sei-

denath, Kathrin Sonnenholzner,

Ulrich Leiner und Susanne Ferschl (von

links) mit Mode-rator Martin Degenhardt (zweiter von

rechts).

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TITELTHEMA

tretenen Parteien anwesend waren. Zu Beginn hatten die Politiker die Gelegenheit, Stellung zur Gesund-heitspolitik der letzten Legislatur-periode zu beziehen. Dabei wurde deutlich, dass alle Politiker die Menge an Gesetzen als positiv empfunden haben. Grundsätzlich bemängelten die Vertreter der Opposition, dass bei der sektoren-übergreifenden Versorgung und der paritätischen Finanzierung keine Fortschritte erreicht wur-den. Die Vertreter der Regierungs-parteien hielten jedoch dagegen, dass in vielen Bereichen die richti-gen Weichen gestellt wurden. Dar-unter fielen beispielsweise das Präventionsgesetz und die ver-schiedenen Reformen im Bereich der Pflege. Alle Teilnehmer mach-ten deutlich, wie wichtig der am-bulante Bereich für die Patienten-versorgung ist und beschäftigten sich mit der Gewinnung des drin-gend benötigten medizinischen Nachwuchses. Beim Ausblick auf die kommende Legislaturperiode wurden allerdings die Unterschiede und verschiedenen Sichtweisen der Fraktionen deutlich. Gerade das Thema der paritätischen Finanzie-rung der Krankenversicherung schied die Geister.

Neben der Podiumsdiskussion gab es noch einen weiteren Höhe-punkt: Besonders freute es die Vorstände von KVB und KZVB, dass die Bayerische Staatsminis-terin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, an der Veranstal-tung teilnahm und ein Grußwort an die Gäste richtete.

Gerade im Jahr der Bundestags-wahl war der Gesundheitspoliti-sche Sommerempfang eine wichti-ge Veranstaltung, um im Vorfeld der Bundestagswahl die Positio-nen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten gegenüber der Politik deutlich zu machen.

Schön war dabei insbesondere, mit den Akteuren des bayerischen Gesundheitswesens auch einmal abseits vom Alltagsgeschäft zu-

sammenzukommen und sich aus-zutauschen.

Manuela Schwarz (KVB)

Pedro Schmelz im Dialog mit Johannes Sing-hammer, dem Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, und Ralf Lange-jürgen, dem Leiter der vdek-Landesvertre-tung Bayern.

Claudia Ritter-Rupp mit Peter Heinz, dem Regionalen Vor-standsbeauf-tragten der KVB für Oberfranken, sowie Petra Reis-Berkowicz, der Vorsitzenden der Vertreter- versammlung von KVB und KBV.

Wolfgang Krombholz im Gespräch mit Thomas Kreuzer, dem Fraktions-vorsitzenden der CSU im Bayeri-schen Landtag.

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GESUNDHEITSPOLITIK22

K VB FORUM 8 -9/2017

Ü ber den Ärzten schwebt nun nicht mehr das Damokles-schwert, sich durch die

Behandlung Drogensüchtiger bei einem Verstoß gegen die BtMVV strafbar zu machen. Ärztliche Be-handlung in diesem Bereich wird nicht mehr systematisch hinterfragt und die Therapie opiatabhängiger Patienten soll sich in Zukunft an neuen wissenschaftlichen Erkennt-nissen orientieren. Regelungen, die unmittelbar ärztlich-therapeutische Bewertungen betreffen, werden in die Richtlinienkompetenz der Bun-

Die Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) enthält entscheidende Änderungen, die die Behandlung opiatabhängiger Menschen betreffen. Nach mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Methadon-substitution werden die Weichen neu gestellt: Die Suchterkrankung wird als chronische Krankheit akzeptiert und das Ziel der Abstinenz wurde konsequent um weitere Ziele, wie der Sicherung des Überlebens, erweitert.

METHADONSUBSTITUTION

desärztekammer überführt. Das betrifft insbesondere Feststellungen zu den allgemeinen Voraussetzun-gen der Einleitung einer Substitu-tionstherapie, zum Beikonsum, zum Verschreiben des Substitutions-mittels, zur eigenverantwortlichen Einnahme sowie zur Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Ein-beziehung psychosozialer Betreu-ungsmaßnahmen. Die Therapie ist damit nicht mehr Bestandteil der BtMVV, die mit Strafe sanktioniert war. Strafvorschriften beschränken sich künftig auf die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittel-verkehrs. Angestrebt ist daher ein „synchronisiertes Inkrafttreten von BtMVV und Bundesärztekam-merrichtlinie zur Durchführung der substitutionsgestützten Behand-lung Opiatabhängiger“ im Herbst dieses Jahres.

Letztlich zielt die Änderung der BtMVV darauf ab, einerseits die Motivation von Ärzten zur Drogen-ersatztherapie zu erhöhen und an-dererseits die Behandlung der Pa-tienten flächendeckend sicherzu-stellen – auch vor dem Hintergrund, dass die Behandlung Suchtkranker nicht nur in Bayern, sondern auch deutschlandweit stagniert.

Folgende weitere Regelungen wur-den zur Sicherstellung der Versor-gung im Bereich der Suchtmedizin getroffen:

� Der Kreis der Einrichtungen, in denen Substitutionstherapie stattfinden soll, wurde erweitert, da suchtabhängige Menschen inzwischen ein höheres Lebens-alter erreichen und auch außer-halb ihrer Suchterkrankung ver-mehrt ärztliche sowie pflegeri-sche Unterstützung benötigen.

� Zudem soll bei bestehendem ambulanten Versorgungsbedarf auch das Überlassen des Sub-stitutionsmittels zum unmittel-baren Verbrauch beim Haus-besuch durch Ärzte sowie durch ambulante Pflegedienste im Rahmen einer Vereinbarung mit einem in der Suchtmedizin quali-fizierten Arzt möglich sein.

� Die Konsiliarregelung wurde von drei auf zehn Patienten erwei-tert. Hiernach können Ärzte ohne suchttherapeutische Qua-lifikation Patienten substituie-ren, wenn sie einen suchtthera-peutisch qualifizierten Arzt als Konsiliarius in die Behandlung einbeziehen.

Mehr zum Thema „Verbesserungen in der Suchtmedizin“ lesen Sie in der Novemberausgabe von KVB FORUM.

Katrin Nazhan (KVB)

Neben den Ge-setzesänderun-

gen soll eine Kampagne die

Motivation von Ärzten zur Dro-

genersatzthera-pie erhöhen.

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23GESUNDHEITSPOLITIK

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S ogar auf Seite 1 der Abend-zeitung am 27. Juni war die Meldung zu lesen, dass die

KVB jetzt mit einer besonderen Aktion für den Ärztlichen Bereit-schaftsdienst in Bayern wirbt. So schickte der Vorstand der KVB ein sogenanntes Poster-Car mit der plakativen Schlagzeile „Es gibt tolle Krankenhäuser. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht dorthin müssen.“ und einem deutlich lesbaren Ver-weis auf die Rufnummer 116117 auf eine dreitägige Werbetour durch die bayerische Landeshauptstadt.

In einem Pressegespräch erläuterte der KVB-Vorstand die Gründe für diese „Sonderfahrt“: So gehe es zum einen darum, die Bevölkerung über die Rufnummer 116117 zu in-formieren, die im Gegensatz zur 112 – der Nummer des Rettungs-dienstes – noch zu wenig bekannt sei. Zum anderen soll auch öffent-

Mit zwei Vorhaben beteiligte sich die KVB an der bundesweiten „Woche der ambulanten Versorgung“, die in der letzten Juniwoche von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ausgerichtet wurde: Zum einen mit einem Messestand beim KBV-Sicherstellungskongress in Berlin. Und zum anderen mit einer Poster-Car-Aktion in München, die für viel Aufsehen sorgte.

PLAKATIVE BOTSCHAFT

lichkeitswirksam deutlich gemacht werden, dass der erste Weg eines Patienten nicht zwangsläufig in die Notaufnahme eines Krankenhauses führen muss. Vielmehr sind die Praxen – und an den Wochenenden und Feiertagen eben die Bereit-schaftspraxen – erste Anlaufstelle für alle Menschen, die eine ambu-lante medizinische Behandlung benötigen. Die Notaufnahmen wer-den dadurch entlastet und können sich den gravierenden Fällen wid-men, die in der Regel einer statio-nären Behandlung bedürfen. In dem Pressegespräch zur Aktion mach-te der Vorstand der KVB aber auch deutlich, dass es nicht darum ge-he, eine Konkurrenzsituation zwi-schen Praxen und Kliniken zu er-zeugen, sondern im Gegenteil dar-um, eine bessere Kooperation und gerechtere Aufteilung der Mittel durch eine klare Aufgabenvertei-lung zu bewerkstelligen.

Sicherstellungskongress der KBV in Berlin

Dem gesamten ambulanten baye-rischen Behandlungsspektrum war dagegen der Messestand der KVB beim Sicherstellungskongress am 28. Juni in Berlin gewidmet. Auch Bundesgesundheitsminister Her-mann Gröhe überzeugte sich am KVB-Stand vom breiten Leistungs-spektrum der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern sowie den Aktivitäten der KVB zum Thema Sicherstellung. Vorstand und Mitarbeiter der KVB waren auch bei den zahlreichen Diskussionsrunden und Work-shops im Rahmen des Kongresses vertreten.

Martin Eulitz (KVB)

Hoher Besuch: Bundesgesund-heitsminister Hermann Gröhe am Stand der KVB beim Sicher-stellungskon-gress in Berlin (oben, rechts). In München warb der KVB-Vorstand unter-dessen mit einem Poster-Car für das Credo „am-bulant vor statio-när“ (links).

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KVB INTERN 24

Bei der Vertreterversammlung (VV) der KVB Ende Juni in München standen die Forderungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten an die Politik für die kommende Legislaturperiode im Mittelpunkt. Dabei verabschiedete die VV mit großer Mehrheit Anträge für den Erhalt des dualen Systems von Gesetz- licher und Privater Krankenversicherung sowie für eine wirksame Steuerung der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch Patienten.

LETZTE VV VOR DER BUNDESTAGSWAHL

B ei der Eröffnung der Ver-sammlung durch die Vorsit-zende Dr. med. Petra Reis-

Berkowicz am 21. Juni in München stand aber zunächst ein anderes Thema im Vordergrund. Reis-Ber-kowicz informierte die Delegierten darüber, dass Dr. med. Walter Otto im Alter von 74 Jahren am Vortag verstorben war. Otto war von 1992

bis 2000 Mitglied der VV und lang-jährig für die KVB, vor allem in Mit-telfranken, tätig. Er war darüber hinaus viele Jahre Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbands Erlangen und stellvertretender Vorsitzender des Ärztlichen Bezirksverbands Mittelfranken sowie Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande. Reis-Berkowicz hob sein nachhal-tiges Engagement im Bereich der Allgemeinmedizin hervor und bat die Anwesenden, sich für eine

Schweigeminute zum Andenken an den Verstorbenen zu erheben.

Permanente Restriktionen durch den Gesetzgeber

Im Anschluss ging die VV zur regu-lären Tagesordnung über. Als Vor-standsvorsitzender eröffnete Dr. med. Wolfgang Krombholz die Vor-

träge des Vorstands. Er äußerte sich dabei insbesondere kritisch zu den bislang vorgelegten Reform-ideen aller Parteien. „Uns Ärzten sind in den letzten Jahren perma-nent Restriktionen per Gesetz auf-gezwungen worden. Ich habe nicht den Eindruck, dass im Bundestags-wahlkampf nun ein Umdenken er-folgt“, so Krombholz. Dabei habe gerade die KVB mit erfolgreichen Projekten wie der Wirkstoffverein-barung im Arzneimittelbereich –

seit zweieinhalb Jahren ist in Bayern deswegen kein Arzt mehr in die Prüfung gekommen – und der Neu-strukturierung des Bereitschafts-dienstes mit der Einrichtung zent-raler Bereitschaftspraxen sowie eines separaten Fahrdienstes be-wiesen, dass sie die notwendigen Lösungen für die Herausforderun-gen in der ambulanten Versorgung parat habe.

Der Vorstandsvorsitzende stellte die bisherigen Aktivitäten der KVB zur Nachwuchsgewinnung in unter-versorgten und drohend unter- versorgten Regionen vor. Bislang seien seit Juni 2013 über 100 Förderanträge mit einem finanziel-len Volumen von rund 5,5 Millionen Euro bewilligt worden. Dennoch sei es trotz großer Bemühungen nicht möglich, in jeder Region Nach-folger für Praxen zu gewinnen. Er warb deshalb dafür, dass die KVB als „Ultima Ratio“ zur Sicherung der ambulanten Versorgung auch KV-Eigeneinrichtungen vorsehen sollte. Die VV unterstützte einen Antrag, der solche Einrichtungen ermöglicht.

Budgetierung als „Niederlassungsbremse“

Der erste stellvertretende Vor-standsvorsitzende Dr. med. Pedro

Petra Reis- Berkowicz

ging auch auf aktuelle politi-sche Entwick-

lungen ein und warnte vor einer

„radikalen Um-strukturierung“ des ambulanten

Bereichs.

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KVB INTERN

Schmelz ging in seiner Rede an-fangs auf die Honorarsituation der Fachärzte ein und stellte dar, dass die kalkulatorischen Fallwerte aller Fachgruppen in den Jahren 2013 bis 2016 nahezu zu hundert Pro-zent vergütet werden konnten. Dennoch sei die Budgetierung der Honorare im ambulanten Bereich nach wie vor eine „Niederlassungs-bremse“ für die jungen Ärzte. Mo-deraten Honorarsteigerungen stün-den stetig wachsende Betriebs-kosten gegenüber. Schmelz trat auch der häufig geäußerten Kritik entgegen, wonach die Fachärzte zu wenige Sprechstunden für ge-setzlich Krankenversicherte anbö-ten. Wie per Gesetz gefordert, ha-be die KVB geprüft, inwiefern die Fachärzte ihren Patienten ausrei-chend zur Verfügung stehen. Er-gebnis laut Schmelz: „Über alle geprüften Arztgruppen hinweg werden die Versorgungsaufträge sehr gut erfüllt.“ Dafür spreche auch, dass die Terminservicestelle in Bayern von den Patienten nach wie vor kaum in Anspruch genom-men werde.

In Sachen Telematikinfrastruktur (TI) übte Schmelz deutliche Kritik an der Politik, die die Ärzteschaft mit finanziellen Repressalien be-drohe, obwohl es doch an der In-

dustrie liege, dass die für den Auf-bau der TI erforderlichen Kompo-nenten noch nicht lieferbar seien. Schmelz bezeichnete dies als „Posse und trauriges Schauspiel“ und empfahl den Mitgliedern der KVB, sich durch die politischen Drohszenarien nicht unter Druck setzen zu lassen. Einstimmig ver-abschiedete die VV Anträge, die den Gesetzgeber zu einer realisti-schen Zeitplanung in Bezug auf die TI auffordern sowie die überra-gende Bedeutung eines persönli-chen und unmittelbaren Arzt-Pa-tienten-Kontakts betonen.

Aufwertung der Honorierung „längst überfällig“

Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, die zweite stellvertretende Vorstands-vorsitzende der KVB, konzentrierte sich in ihrem Vortrag speziell auf die psychotherapeutische Versor-gung. So habe die seit April 2017 eingerichtete Terminservicestelle für Psychotherapie in den ersten beiden Monaten ihres Bestehens rund 750 Termine für die psycho-therapeutische Sprechstunde be-ziehungsweise die Akutbehand-lung vermitteln können. Ärgerlich sei die hohe Zahl der Stornierun-gen, die vonseiten der Patienten ausgehen. Auch im Bereich der

Psychotherapie läuft derzeit bei der KVB eine Analyse, inwiefern ausreichend Kapazitäten für die Versorgung zur Verfügung stehen. Wenn man dabei feststelle, dass in einzelnen Praxen sehr wenige Patientenkontakte stattfinden, würden Berater der KVB diese kontaktieren und gemeinsam nach Lösungen suchen, so Ritter-Rupp: „Unser Credo lautet ganz klar: Be-ratung statt Bestrafung.“

Sie stellte zudem ein neues Pro-jekt zur Psychoneuroimmunologie vor, mit dem sich die KVB gemein-sam mit dem BKK-Landesverband Bayern sowie weiteren Partnern für eine Förderung durch den In-novationsfonds beworben hat. Ab-schließend erneuerte sie die Kritik der KVB am Beschluss des Erwei-terten Bewertungsausschusses zur Vergütung der neuen Psycho-therapieleistungen, konnte dann aber auch noch ganz aktuell über die positive Entscheidung für eine Aufwertung der Honorierung infor-mieren, die während der stattfin-denden VV gefallen war und so-gleich kommuniziert wurde.

Birgit Grain (KVB)

Die Mitglieder der Vertreter-versammlung diskutierten über ihre Erwar-tungen im Vor-feld der Bundes-tagswahl.

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KVB INTERN26

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Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden augenärzt-lichen Versorgung bietet die KVB neben dem IVOM-Vertrag mit dem BKK Landes-verband seit April 2017 auch einen IVOM-Vertrag mit der DAK Gesundheit an.

IVOM-VERGÜTUNGSVERTRÄGE

M it Veränderung der Alters-struktur der Bevölkerung steigt auch der Anteil der

Patienten, die an einer krankheits-bedingten Beeinträchtigung des Sehvermögens leiden. Beispiele hier-für sind Formen der altersbedingten Makuladegeneration (AMD), Erkran-kungen der Netzhaut, die mit einem Funktionsverlust der Zellen der Fovea centralis, dem Punkt des schärfsten Sehens, einhergeht. Zur Behandlung dieser und weiterer Krankheiten des Auges werden bestimmte Wirkstoffe intravitreal, also in den Glaskörper des Auges, verabreicht.

Während mit Aufnahme der intra-vitrealen Medikamenteneingabe gemäß der Qualitätssicherungs-vereinbarung nach Paragraf 135 Absatz 2 SGB V zum 1. April 2014 in den Einheitlichen Bewertungs-maßstab (EBM) die Leistung längst in der Regelversorgung etabliert ist, ist das für die Verlaufskontrolle von den Fachgesellschaften für diver-se Indikationen empfohlene Spec-tral Domain-OCT (SD-OCT) nicht Bestandteil der Regelversorgung.

Um die augenärztliche Versorgung sinnvoll zu ergänzen und die Wirt-schaftlichkeit zu verbessern, hat die KVB bereits zum 1. Januar 2016 einen „Strukturvertrag zur beson-deren ambulanten augenchirurgi-schen Versorgung“ mit dem BKK Landesverband geschlossen, dem diverse BKK-Mitgliedskassen bei-getreten sind. Der Vertrag beinhal-tet neben den im Vergleich zur Re-gelversorgung besser vergüteten

Leistungen der intravitrealen Injek-tion und der postoperativen Nach-sorge darüber hinaus die Abrech-nungsmöglichkeit des SD-OCT.

Dasselbe Leistungsspektrum be-inhaltet grundsätzlich auch der seit April 2017 mit der DAK Gesund-heit geschlossene „Vertrag zur be-sonderen ambulanten augenchir-urgischen Versorgung mittels int-ravitrealer operativer Eingabe“. Wie beim Vertrag mit dem BKK Landes-verband besteht beim DAK-IVOM-Vertrag sowohl für operativ als auch konservativ tätige Augenärz-te die Möglichkeit zur Teilnahme. Diese können durch Erklären ihrer Beteiligung gegenüber der KVB und ab Zugang der Teilnahme-bestätigung die vertraglichen Leis-tungen abrechnen. Wichtig ist da-bei, dass – wie beim BKK-IVOM-Vertrag – die für die Leistungser-bringung notwendige zentrale Einschreibung des Patienten beim Operateur erfolgt. Für diese Ein-schreibung muss mindestens eine der vertraglich vorgesehenen Indi-kationen vorliegen.

Nach der intravitrealen Injektion kann der am Vertrag teilnehmende Operateur die postoperative Nach-sorge beziehungsweise die Verlaufs-kontrolle mittels SD-OCT selbst er-bringen oder den Patienten hierfür an einen ebenfalls am Vertrag teil-nehmenden kooperierenden, kon-servativen Augenarzt überweisen. Die Kontaktdaten zur Teilnahme ent-nehmen Sie bitte dem Infokasten.

Fritz-Marcus Birnhäupl (KVB)

Informationen zur Teilnahme

Sie finden die Teilnahmeunter-lagen unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung/Vergütungs-verträge/ivom.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Präsenzberater Abrechnung vor Ort. Die Kon-taktdaten finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Kontakt und Beratung/Präsenzberatung.

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27QUALITÄT

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Die große Mehrzahl der geprüften Praxen in Bayern erfüllt ihren Versorgungs-auftrag. Dieses erfreuliche Ergebnis wird in dem 2016 erstmals gegenüber dem Landesausschuss abgegebenen Prüfbericht über die Erfüllung der Versorgungs-aufträge deutlich. Praxen, die im Rahmen der Prüfung auffällig waren, werden hierzu in den nächsten Monaten von der KVB vor dem Hintergrund einer indivi-duellen Praxisberatung kontaktiert.

PRÜFUNG ZUR ERFÜLLUNG DER VERSORGUNGSAUFTRÄGE

D as Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der Gesetz-lichen Krankenversicherung

(GKV-VSG) hat 2015 den bestehen-den Paragrafen 95 Absatz 3 SGB V erweitert. Dieser beinhaltet die Ver-pflichtung der Ärzte und Psycho-therapeuten, ihren zeitlichen Ver-sorgungsauftrag entsprechend ih-res Zulassungsumfangs zu erfüllen. Das GKV-VSG hat die Kassenärztli-chen Vereinigungen explizit damit beauftragt, die Erfüllung des Ver-sorgungsauftrags zu überprüfen und die Ergebnisse dem Landes-ausschuss sowie den Zulassungs-ausschüssen mindestens jährlich zu berichten (siehe Paragraf 95 Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V).

Im Herbst 2016 hat die KVB zum ersten Mal dem Landesausschuss Bericht erstattet, wie die bayeri-schen Praxen ihren Versorgungs-auftrag erfüllen. Als Kriterium wur-de bei der Prüfung die Sprechstun-denverpflichtung nach Paragraf 17 Bundesmantelvertrag-Ärzte zugrun-de gelegt, die bei einem vollen Ver-sorgungsauftrag bei 20 Stunden pro Woche liegt. Die Prüfung erfolgte anhand der Abrechnungsdaten des Kalenderjahres 2015 unter Berück-sichtigung des jeweiligen Tätigkeits-umfangs, des unterjährigen Be-schäftigungswechsels sowie von Pauschalen für Abwesenheitszeiten,

wie Fortbildung und Urlaub. Im Jahr 2016 wurden unter diesen Ge-sichtspunkten für die Berichterstat-tung insgesamt knapp 17.000 Pra-xen in Augenschein genommen. Über alle geprüfte Praxen hinweg zeigte sich ein sehr positives Bild. So hat die große Mehrzahl ihren Versorgungsauftrag erfüllt. Bereits im November 2017 soll nun dem Landesausschuss der zweite Prüf-bericht für das Abrechnungsjahr 2016 vorgelegt werden.

Es ist das Bestreben der KVB, die Ärzte und Psychotherapeuten über die Berichterstattung der Prüfergeb-nisse gegenüber dem Landesaus-schuss und den Zulassungsaus-schüssen hinaus bei der Erfüllung ihrer Versorgungsaufträge best-möglich zu unterstützen. Daher plant sie ab Herbst 2017, diejenigen Ärzte und Psychotherapeuten zu kontaktieren, bei denen im Kalen-derjahr 2016 eine erhebliche Ab-weichung von der im Bundesman-telvertrag festgehaltenen Sprech-stundenverpflichtung ermittelt wurde. Im persönlichen Austausch sollen das Ergebnis der Prüfung sowie individuelle und praxisbezo-gene Besonderheiten mit dem Arzt beziehungsweise dem Psychothe-rapeuten besprochen werden. Zentrales Anliegen der Gespräche ist die gemeinsame Klärung, wie

sich die Abweichung von der Sprech-stundenverpflichtung begründen lässt – zum Beispiel durch eine Teilnahme an Selektivverträgen, zu denen der KVB die Abrechnungs-daten nicht vorliegen – und wie die Erfüllung des jeweiligen Ver-sorgungsauftrags zukünftig am besten erreicht werden kann. Über den persönlichen Austausch und die Beratung sollen das bereits sehr gute Gesamtergebnis bei der Erfüllung der Versorgungsaufträge in Bayern noch weiter verbessert und disziplinarische Maßnahmen, wie der Gesetzgeber sie im Falle einer Nichterfüllung des Versor-gungsauftrags vorsieht, vermieden werden.

Sabine Nunnenmacher (KVB)

In einem persön-lichen Gespräch mit einem KVB-Berater können individuelle wie praxisbezogene Besonderheiten hinsichtlich der Erfüllung des Versorgungs-auftrags bespro-chen werden.

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RECHT INTERESSANT28

D ie Aufklärungs- und Infor-mationspflicht ist eine ver-tragliche Pflicht des Thera-

peuten aus dem Behandlungsver-trag mit dem Patienten. Dieser muss rechtzeitig wissen, was the-rapeutisch mit ihm, mit welchen Mitteln und mit welchen Risiken und Folgen geschehen soll [2].

Aufklärungs- und (Basis-) Infor-mationspflichten

Die für Ärzte und Psychotherapeu-ten maßgeblichen gesetzlichen Aufklärungs- und Informations-pflichten finden sich seit Inkraft-treten des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) [3]. Der Gesetz-geber differenziert hierbei zwischen den sogenannten (Basis-) Informa-tionspflichten (§ 630c BGB), die hier im Folgenden näher dargestellt werden sollen, und der sogenann-ten Einwilligungsaufklärung [4] (§ 630e BGB), die den Patienten im Sinne einer (konkreten) Risiko-aufklärung in die Lage versetzen soll, in solider Kenntnis aller maß-geblichen Umstände rechtswirk-sam seine Einwilligung [5] in den

Eingriff beziehungsweise in die je-weilige Behandlung zu erteilen [6].

Zudem ergibt sich eine Pflicht zur Aufklärung und Information des Patienten auch aus dem jeweiligen ärztlichen oder psychotherapeuti-schen Berufsrecht [7].

Umfang der (Basis-) Informa- tionspflichten gemäß § 630c BGB

Die Patienteninformation durch den behandelnden Arzt oder The-rapeuten soll in verständlicher Art und Weise erfolgen und den Patien-ten in die Lage versetzen, sich der wesentlichen Umstände seiner Behandlung beziehungsweise The-rapie bewusst zu sein. Zudem dient diese der Entwicklung eines Ver-trauensverhältnisses zwischen Therapeut und Patient, um gemein-sam eine optimale Behandlung und Therapie zu erreichen [8]. Der Umfang und die Intensität der er-forderlichen therapeutischen In-formationen und der Beratung richten sich hierbei nach den Um-ständen des Einzelfalls [9].

Dem behandelnden Therapeuten obliegen insbesondere folgende (Basis-) Informationspflichten:

� Information über die für die Be-handlung wesentlichen Um-stände [10]: Zu Beginn der Behandlung, das heißt schon im Rahmen der Akutsprechstunde beziehungs-weise zu Beginn der probatori-schen Sitzungen, muss der Pa-tient insbesondere über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung (Prognose), die Therapie und die vor und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen informiert werden.

� Information über die wirt-schaftlichen Folgen der Be-handlung [11]: Wenn der Behandelnde weiß oder hinreichende Anhaltspunk-te dafür vorliegen, dass die je-weilige Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht oder nicht vollständig über-nimmt, muss der Patient vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform [12] informiert werden.

Viele psychisch Erkrankte scheuen sich aus Angst vor einem gesellschaftlichen Stigma davor, eine ambulante psychotherapeutische Behandlung zu beginnen. Psychotherapeuten sind sich daher oftmals unsicher, ob und inwieweit sie ihre Patienten über potenzielle mittelbare Auswirkungen der Therapie auf deren berufliche oder persönliche Zukunft aufklären müssen. Der folgende Artikel behandelt die Informationspflichten des Therapeuten [1] vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung.

„HÄTTE ICH DAS VORHER GEWUSST ...“

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29RECHT INTERESSANT

Keine Verpflichtung zu umfas-sender wirtschaftlicher Bera-tung

Die seitens des Gesetzgebers im Gesetzestext verwendete Formu-lierung, dass der Behandelnde ver-pflichtet ist, über „sämtliche für die Behandlung wesentlichen Um-stände“ [13] zu informieren, führt bei Ärzten und Therapeuten oft-mals zu einer erheblichen Verunsi-cherung. Es stellt sich die Frage, wie in solchen Konstellationen zu verfahren ist, in denen die Aufnah-me einer Therapie unter Umstän-den negative Auswirkungen auf die weitere Lebensplanung des Patien-ten haben könnte, zum Beispiel weil dieser verbeamtet [14] werden möchte oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beabsichtigt.

Eine Verpflichtung des Behandeln-den zu einer Information über alle weiteren denkbaren wirtschaftli-chen Folgen der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behand-lung besteht – über die bereits dargestellte Pflicht zur Information über die wirtschaftlichen Folgen der Behandlung [15] hinaus – nicht.

Der Gesetzgeber knüpft bei der wirtschaftlichen Informationspflicht an ein konkretes positives Wissen des Behandelnden an, dass eine vollständige Übernahme der ab-sehbar konkret entstehenden Be-handlungskosten durch einen Drit-ten (Krankenversicherung) nicht gesichert oder möglicherweise ge-fährdet ist [16].

Weitergehende Schutzpflichten des Behandelnden gegenüber dem Patienten, beispielsweise im Hin-blick auf dessen Arbeitsverhältnis oder Vermögen, bestehen jedoch regelmäßig nicht, sodass sich die im Rahmen des Behandlungsver-trags bestehenden Informations-pflichten auch nicht hierauf erstre-cken. Im Einzelfall – bei Kenntnis besonderer Umstände – besteht für den Arzt beziehungsweise The-rapeuten aber natürlich die Mög-lichkeit, auf eventuelle weitere Auswirkungen der Aufnahme einer Therapie hinzuweisen.

Diese Begrenzungen der Informa-tionspflicht dienen letztlich auch dem Schutz des Arztes beziehungs-weise Therapeuten vor – grund-sätzlich bei einer Verletzung von

Aufklärungspflichten in Betracht kommenden – Schadensersatz-ansprüchen der Patienten [17].

Fazit

Es obliegt dem Patienten, sich vor Beginn einer Therapie über etwaige weitere sozial-, arbeits-, versiche-rungs- oder beamtenrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu informieren und sich im Bedarfs-fall entsprechenden Rechtsrat ein-zuholen.

Stefan Hochgesang(Rechtsabteilung der KVB)

Die Begrenzung der Informations-pflicht dient auch dem Schutz des Psycho- therapeuten.[1] Der aus Gründen der vereinfachten Lesbar-

keit im Folgenden verwendete Begriff „Thera- peut“ umfasst sowohl ärztliche und psycho- logische Psychotherapeutinnen und Psycho- therapeuten als auch Kinder- und Jugend- lichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.[2] Ausfluss des verfassungsrechtlich geschütz- ten Selbstbestimmungsrechts des Patienten, Art.2 i.V.m. Art. 1 GG; vgl. BGH, VersR 1959, 153[3] Siehe auch: Scherer, „Patientenrechte in der Praxis“, in KVB FORUM 7-8/2014, Seite 30 bis 31[4] Oftmals auch Eingriffs- oder Selbstbestim- mungsaufklärung genannt[5] Im Rahmen der Einwilligungsaufklärung ist der Patient über alle für die prospektive Ein- willigung in die Therapie (§ 630d BGB) wesent- lichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung der Therapie, deren Notwendigkeit, Dring- lichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf Diagnose sowie eine Information über Behandlungsalternativen.[6] Vergleiche U. Walter, „Das neue Patienten- rechtegesetz“, Seite 41, Rn. 104 m.w.N.[7] Siehe zum Beispiel § 7 der Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeu- tinnen und Psychotherapeuten und für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu- tinnen und -psychotherapeuten Bayerns[8] Siehe hierzu: Weidenhoff in Palandt, BGB, § 630c, Rn. 1 m.w.N.[9] Siehe hierzu: Bundestagsdrucksache 17/10488, Seite 21 zu § 630c BGB[10] Siehe hierzu: Weidenhoff in Palandt, BGB, § 630c, Rn. 4 m.w.N.[11] § 630c Absatz 3 BGB[12] Vergleiche § 126b BGB[13] § 630c Absatz 2 S.1 BGB [14] Vergleiche Rechtsprechung des BVerwG, zum Beispiel Urteil des BVerwG vom 25. Juli 2013, Az: 2 C 12/11: Beamtenanwär- ter dürfen nur noch abgelehnt werden, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit eintreten wird, Einzelfallentscheidung durch Amtsarzt[15] § 630c Absatz 3 BGB[16] Vergleiche U. Walter, „Das neue Patienten- rechtegesetz“, Seite 51, Rn. 136f.[17] Vergleiche Weidenhoff in Palandt, BGB, § 630c, Rn. 12 m.w.N

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VERSORGUNG FÖRDERN30

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Michael HeiligenthalPersönliche Beratung zur Praxisführung

Telefon 09 31 / 3 07 – 3 02 E-Mail [email protected]

Peter SchäferPersönliche Beratung zur Praxisführung

Telefon 09 31 / 3 07 – 3 01 E-Mail [email protected]

S eitdem unterstützt die KVB niederlassungsinteressier-te Hals-Nasen-Ohren-Ärz-

te mit einer finanziellen Förderung (siehe Kasten). Bereits niedergelas-sene Ärzte in Nachbarplanungsbe-reichen wie den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Main-Spessart oder Schweinfurt können bei der Errich-tung einer HNO-Zweigpraxis im Landkreis Bad Kissingen die dortige Versorgung verbessern und eben-falls mit einer Förderung durch die KVB rechnen.

Auch regionale Politiker stehen In-teressenten mit Rat und Tat zur Sei-te: Sowohl der Landrat des Land-kreises Bad Kissingen, Thomas Bold, als auch der Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen, Kay Blan-kenburg, betonen in ihren folgen-den Interviews die vielversprechen-den Chancen, die sich jungen HNO-Ärzten in ihrer Region bieten.

Weitere Informationen zum Thema Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Niederlassung/Finanzielle Fördermöglichkeiten.

Fabienne Braun (KVB)

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hält bereits seit einem guten Jahr Ausschau nach Hals-Nasen-Ohren-Ärzten für den Landkreis Bad Kissingen. Hintergrund ist eine drohende Unterversorgung in dieser Region Unterfrankens, die der Landes-ausschuss der Ärzte und Krankenkassen bereits im Juni 2016 festgestellt hat.

HNO-ÄRZTE FÜR BAD KISSINGEN

Finanzielle Fördermaßnahmen der Sicherstellungsrichtlinie der KVB im Planungsbereich Landkreis Bad Kissingen für die Fachgruppe der HNO-Ärzte

Zuschuss zur Niederlassung/Praxisnachbesetzung mit einmalig bis zu 60.000 Euro

Zuschuss zur Zweigpraxis mit einmalig bis zu 15.000 Euro

Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes mit bis zu 4.000 Euro pro Quartal

Zuschuss zur Praxisfortführung (ab dem 63. Lebensjahr) mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal

Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten mit bis zu 2.400 Euro pro Monat für die Dauer der Weiterbildung

LK Bad Kissingen

LK Miltenberg

KR Schweinfurt

SK Würzburg

LK Haßberge

LK Rhön-Grabfeld

KR Aschaffenburg

LK Kitzingen

LK Main-Spessart

LK Würzburg

Quelle: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Nr. 724/16; http://vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nutzungsbedingungen_Viewing.pdf

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31VERSORGUNG FÖRDERN

K VB FORUM 8 -9/2017

Interview mit Thomas Bold, Landrat des Landkreises Bad Kissingen

der Telemedizin neue Möglichkei-ten der Vernetzung und steigert Effizienz und Qualität durch eine vernetzte Gesundheitsversorgung mithilfe von Telemedizin und Am-bient Assisted Living (AAL).

80 Prozent unserer Bürger beschei-nigen dem Landkreis laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage eine hohe Lebensqualität. Wir ha-ben ein herausragendes kulturelles Angebot, gekoppelt mit einem viel-fältigen Spektrum an Freizeit- und Erholungsangeboten im Biosphä-renreservat Rhön. Im Vergleich zu den Ballungsräumen haben wir eine deutlich geringere Pkw-Dichte, eine niedrige Kriminalitätsrate, bezahlba-re Grundstücks- und Immobilien-preise sowie die Verfügbarkeit von Wohnraum.

Können Sie vonseiten des Land-kreises auch bei der Suche nach Praxisräumen und Wohnung helfen?

Selbstverständlich können wir über unser Netzwerk der Wirtschafts-förderungsstelle aktiv helfen. Un-sere Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter der Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Bad Kissingen ste-hen im engen Kontakt mit unseren Städten, Märkten und Gemeinden und verfügen über eine entspre-chende Immobilienbörse und ha-ben Verbindung zu den ortsansäs-sigen Maklern.

Auf welche Unterstützung kann ein Interessent zählen, wenn es um die Suche nach einer Arbeits-stelle für den Lebenspartner oder die Kinderbetreuung geht?

Auch hier ist das Netzwerk unse-rer Wirtschaftsförderung gerne

Herr Bold, wenn Sie sich in die Situation eines jungen HNO-Arz-tes versetzen – was spricht Ih-rer Meinung nach für eine Nie-derlassung gerade im Landkreis Bad Kissingen?

Der Bäderlandkreis Bad Kissingen liegt zentral in der Bundesrepublik Deutschland, ist verkehrsmäßig optimal angebunden und genießt national und international einen hervorragenden Ruf als Gesund-heitsstandort. Seit 2015 sind wir durch das Bayerische Staatsminis-terium für Gesundheit und Pflege offiziell als Gesundheitsregion plus zertifiziert. Rund 6.500 Beschäf-tigte sind in der Leitbranche Ge-sundheits- und Sozialwesen tätig. Hier finden sich Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge, wie beispiels-weise Sanatorien, Kliniken, Kurhei-me, Altenheime, aber auch Unter-nehmen des medizintechnischen Bereichs.

Mit den drei Heilbädern Bad Kissin-gen, Bad Brückenau und Bad Bock-let besitzt der Landkreis eine hohe Kompetenz und ein großes Poten-zial im Bereich Gesundheit, Touris-mus, Kur- und Rehamaßnahmen. Zudem entscheiden sich viele Ruhe-ständler von außerhalb für einen der drei Kurorte als Altersruhesitz – ein enormes Potenzial also auch für Mediziner.

Das Zentrum für Telemedizin (ZTM) Bad Kissingen baut indes teleme-dizinische Netzwerke auf und ver-netzt die Akteure im Gesundheits-wesen, sowohl für die Modellregi-on Rhön, als auch für weitere Re-gionen Deutschlands und andere europäischen Länder. Für Ärzte, Rettungskräfte, Therapeuten und Pflegekräfte eröffnet das ZTM mit

behilflich, wobei es natürlich bei der Suche eines Arbeitsplatzes meistens nur über den persönlichen Kontakt geht. In Zeiten des bundes-weiten Fachkräftemangels sind viele Unternehmen auch in unserer Region immer auf der Suche nach qualifiziertem und engagiertem Personal. Wir freuen uns auch über Rückkehrer, also Fachkräfte und deren Familien, die zunächst für einige Zeit beruflich in der Ferne Erfahrung gesammelt haben und sich dann doch auf die hervorra-gende Lebensqualität hier bei uns besinnen. Bei der Frage der Kin-derbetreuung können die Städte, Märkte und Gemeinden des Land-kreises unterstützen.

Stehen Sie möglichen Praxis-gründern im Vorfeld auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung?

Selbstverständlich nehme ich mir dafür im Einzelfall auch gerne die Zeit, da mir der Ausbau der medi-zinischen Grundversorgung im Landkreis Bad Kissingen sehr am Herzen liegt.

Herr Bold, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

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VERSORGUNG FÖRDERN32

K VB FORUM 8 -9/2017

Herr Blankenburg, warum sollte sich ein junger HNO-Arzt oder eine junge HNO-Ärztin für die Stadt Bad Kissingen als Lebens-mittelpunkt entscheiden?

Bad Kissingen ist grundsätzlich ein traumhafter Ort, um sich nieder- zulassen und zu leben. Unsere Stadt bietet eine herausragende Lebens-qualität, Einkaufsmöglichkeiten, Bildungs- und Freizeitangebote. Die herrliche Landschaft und Gestaltung unserer Stadt mit ihren Kuranlagen, dazu die Sicherheit und eine ge-wisse Beschaulichkeit – es gibt wenige Orte in Deutschland, die mit diesem Gesamtpaket mithalten können. Und für eine junge Ärztin oder einen jungen Arzt kommt noch hinzu, dass sich Bad Kissin-gen seit Jahrhunderten einen Sta-tus als Gesundheitsstadt erarbei-tet hat, den sie mit Stolz trägt und sogar noch weiter ausbaut. Hier gibt es so viele medizinische Ein-richtungen und Angebote im Ge-

Interview mit Kay Blankenburg, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen

sundheitswesen, dass sich ein Mediziner nur wohlfühlen kann.

Welche Hilfen gibt es vonseiten der Stadt, um geeignete Praxis- und Wohnräume zu finden?

Eine direkte Vermittlung von Praxis-räumen oder Wohnungen ist aus kommunalrechtlichen Gründen zwar nicht möglich. Eine Unter-stützung durch unsere städtische Verwaltung und auch die Möglich-keiten, die wir über unsere gemein-nützige Wohnungsbaugesellschaft vorweisen können, bringen wir aber gerne mit ein.

Wo kann die Stadt beispielswei-se bei der Arbeitsstelle für den Lebenspartner und bei der Kin-derbetreuung unterstützen?

Auch hier gilt, dass wir zwar keine direkten Möglichkeiten haben – wir können keine Arbeitsplätze ver-mitteln und auch die Kindergärten

sind alle in der Obhut von freien Trägern –, helfen aber gerne mit, Lösungen zu finden.

Gibt es die Möglichkeit, mit Ih-nen im Vorfeld auch ein persön-liches Gespräch zu führen?

Selbstverständlich nehme ich mir für solch wichtigen Dinge die not-wendige Zeit! Ich freue mich auf ein Gespräch mit möglichen Inter-essenten.

Herr Blankenburg, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

Potenzielle HNO-Ärzte fin-

den in Stadt und Landkreis

Bad Kissingen international renommierte Gesundheits-

standorte vor.

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33KURZMELDUNGEN/IMPRESSUM

K VB FORUM 8 -9/2017

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Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

Herausgeber (V. i. S. d. P.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz

Anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

Satz und Layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

Druck:apm alpha print medien AG, Darmstadt Gedruckt auf FSC®-zertifiziertem Papier

Mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

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PSYCHOTHERAPIE: NEUE LEISTUNGEN BESSER VERGÜTET

Der Bewertungsausschuss (BA), also das Verhandlungsgremium von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband, hat am 21. Juni 2017 (rückwirkend zum 1. April 2017) eine Anpassung der Bewertung der psychotherapeuti-schen Sprechstunde sowie der Akut-behandlung im Einheitlichen Bewer-tungsmaßstab (EBM) beschlossen. Die neuen Leistungen werden nun genauso vergütet wie die Gebühren-ordnungspositionen der Richtlinien-Psychotherapie. Ursprünglich wa-ren sie niedriger bewertet worden. Dagegen hatte die KBV vor dem Landessozialgericht Berlin-Branden-burg geklagt. Laut KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen werde die Klage nun zurückgezogen. In dieser hatte die KBV angeführt, dass sich der Arbeits- und Organisationsauf-wand in der Praxis durch die Ein-führung der neuen Leistungsange-bote erhöhe. Deshalb sei es nicht nachvollziehbar, dass diese schlech-ter bezahlt würden. Zukünftig er-halten Vertragsärzte und -psycho-therapeuten für eine Sitzung von mindestens 25 Minuten 44,33 Euro, bei einer Dauer von 50 Minuten 88,66 Euro. Das entspricht einer Therapiestunde im Rahmen der Richtlinien-Therapie.

Hintergrund: Die psychotherapeu-tische Sprechstunde und die Akut-behandlung wurden im Rahmen der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zum 1. April 2017 neu eingeführt. Ziel der Neuerungen war, Menschen mit psychischen Problemen einen schnelleren und niedrigschwelligen Zugang zum Therapeuten zu ermöglichen.

Quelle: KBV

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K VB FORUM 8 -9/2017

KVB SERVICENUMMERN34

Persönliche Beratung zur Abrechnung

Mittelfranken Monika Gibanica-Maier 09 11 / 9 46 67 – 4 47 [email protected]

Stefanie Sieger 09 11 / 9 46 67 – 4 43 [email protected]

München Stefan Ehle 0 89 / 5 70 93 – 44 50 [email protected]

Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

Sonja Weidinger 0 89 / 5 70 93 – 42 22 [email protected]

Niederbayern Rudolf Paper 0 94 21 / 80 09 – 3 06 [email protected]

Dagmar Wiedemann 0 94 21 / 80 09 – 4 84 [email protected]

Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Silvia Ackermann 0 89 / 5 70 93 – 44 30 [email protected]

Martina Huber 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Claudia Schweizer 0 89 / 5 70 93 – 44 32 [email protected]

Denise Stiglmeier 0 89 / 5 70 93 – 35 39 [email protected]

Oberfranken Christa Hammer 09 21 / 2 92 – 2 26 [email protected]

Jürgen Opel 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Silke Finger 08 21 / 32 56 – 2 39 [email protected]

Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 2 41 [email protected]

Unterfranken Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 09 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 10 [email protected]

Madleen Witzko 09 31 / 3 07 – 4 11 [email protected]

Persönliche Beratung zu Verordnungen

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

Angela Krath 09 11 / 9 46 67 – 7 69 [email protected]

München Daniela Bluhm 0 89 / 5 70 93 – 28 79 [email protected]

Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Anita Bulley 0 89 / 5 70 93 – 21 58 [email protected]

Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Arwed Acksel 09 41 / 39 63 – 3 92 [email protected]

Karolin Ihle 09 41 / 39 63 – 1 69 [email protected]

Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Schwaben Julia Schäfer 08 21 / 32 56 – 1 43 [email protected]

Beate Selge 08 21 / 32 56 – 1 41 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 5 19 [email protected]

Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)

Oberbayern, Niederbayern und Schwaben Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz

Telefon 0 89 / 57 95 70 – 8 50 10 Telefon 09 21 / 78 51 75 – 6 50 10

Fax 0 89 / 57 95 70 – 8 50 11 Fax 09 21 / 78 51 75 – 6 50 11

E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

Telefonische Beratung

KVB Rückrufservice: Über www.kvb.de/Beratung gelangen Sie unabhängig vom Thema zu den Kontaktdaten und können über Kontakt- formulare einen Rückruf anfordern. Bitte nennen Sie uns Ihren Termin-wunsch und den Themenschwerpunkt.

Wir helfen Ihnen gerne zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 14.00 Uhr

AbrechnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

VerordnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

PraxisführungTelefonnummern siehe rechte SeiteE-Mail [email protected]

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K VB FORUM 8 -9/2017

35KVB SERVICENUMMERN

Qualitätsmanagement und Hygiene

Tatjana Mecklenburg 09 11 / 9 46 67 – 3 19 [email protected]@kvb.deHeidrun Weber 09 11 / 9 46 67 – 3 36

Qualitätszirkel

Milena Wenzlik 09 11 / 9 46 67 – 7 23 [email protected]

Persönliche Beratung zur Praxisführung

Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Hygiene und Qualitätszirkeln in der Praxis

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: � Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung.

� Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis. � Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Stefano Giusto 0 89 / 5 70 93 – 42 08 [email protected]

Ivonne Rettig 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Simone Kutzner 0 94 21 / 80 09 – 2 13 [email protected]

Martin Pöschl 0 94 21 / 80 09 – 3 13 [email protected]

Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Monia Khemiri 0 89 / 5 70 93 – 34 57 [email protected]

Wolf Marschalek 0 89 / 5 70 93 – 34 73 [email protected]

Oberfranken Michaela Hofmann 09 21 / 2 92 – 2 29 [email protected]

Iris Püttmann 09 21 / 2 92 – 2 70 [email protected]

Beate Wolf 09 21 / 2 92 – 2 17 [email protected]

Oberpfalz Franz Ferstl 09 41 / 39 63 – 2 33 [email protected]

Simone Kutzner 09 41 / 39 63 – 2 87 [email protected]

Siegfried Lippl 09 41 / 39 63 – 1 51 [email protected]

Schwaben Eva Funke 08 21 / 32 56 – 2 23 [email protected]

Michael Geltz 08 21 / 32 56 – 1 05 [email protected]

Anja Rößle 08 21 / 32 56 – 2 32 [email protected]

Dieter Walter 08 21 / 32 56 – 2 31 [email protected]

Stephanie Weidmann 08 21 / 32 56 – 2 37 [email protected]

Unterfranken Michael Heiligenthal 09 31 / 3 07 – 3 02 [email protected]

Christine Moka 09 31 / 3 07 – 3 03 [email protected]

Peter Schäfer 09 31 / 3 07 – 3 01 [email protected]

Telefonische Beratung

BenutzerkennungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 60Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 61E-Mail [email protected]

� KVB-Benutzerkennung und PIN

IT in der PraxisTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51E-Mail [email protected]

� KV-Ident Plus, KV-SafeNet* � PVS, eGK und KVB-Token � KV-Connect

Online-DiensteTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 41E-Mail [email protected]

� Mitgliederportal, KVB-Postfach, Editor

� Online-Einreichungen und eDoku

SeminareTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 20Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21E-Mail [email protected]

� Fragen zur Anmeldung � Vermittlung freier Seminarplätze

emDoc (Abrechnung Notarztdienst)Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 UhrTelefon 0 89 / 5 70 93 – 8 80 88Fax 0 89 / 5 70 93 – 6 49 25E-Mail [email protected]

MammaSoft Montag bis Donnerstag 7.30 bis 17.30 UhrFreitag 7.30 bis 16.00 UhrTelefon 0 89 / 5 70 93 - 4 01 00Fax 0 89 / 5 70 93 - 4 01 01 E-Mail [email protected]

� Technischer Support für Untersuchungsdokus

� Benutzermanagement und Abrechnung

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VORSCHAU

KVB-PATENPROGRAMMErfahrene KVB-Berater stehen neu Niedergelas-senen beim Praxisstart zur Seite

VERSORGUNGS- FORSCHUNGWissenschaftliche Ergeb-nisse in den Praxen imple-mentieren

ZU HAUSE NACH DEM SCHLAGANFALLKVB und BLÄK laden zu gemeinsamer Fortbildungs-veranstaltung ein

EIN JAHR KVB-BÖRSENWie hat sich das Service-tool in den letzten zwölf Monaten entwickelt? Und wie nutzen es die Ärzte?