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Rehabilitation Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation > Anforderungsprofil zur Durchführung der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung > Stand: 2015 Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation
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Medizinisch-beruflich orientierte · PDF filec) aus sozialmedizinischer Sicht erforderliche berufliche Veränderung. Die Aufzählung möglicher Kriterien ist nicht als...

Feb 06, 2018

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Rehabilitation

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

> Anforderungsprofil zur Durchführung der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung

> Stand: 2015

Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

Page 2: Medizinisch-beruflich orientierte · PDF filec) aus sozialmedizinischer Sicht erforderliche berufliche Veränderung. Die Aufzählung möglicher Kriterien ist nicht als vollständige

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Ein gemeinsames Papier der Deutschen Rentenversicherung

An der Erstellung des Anforderungsprofils war eine Vielzahl von Experten der Rentenversicherung sowie von Seiten der Reha-Einrichtungen und der Reha-Wissenschaft beteiligt. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich für Ihre kompetente und konstruktive Unterstützung gedankt.

Ein gemeinsames Papier der Deutschen Rentenversicherung

An der Erstellung des Anforderungsprofils war eine Vielzahl von Experten der Rentenversicherung sowie von Seiten der Reha-Einrichtungen und der Reha-Wissenschaft beteiligt. Ihnen allen sei an dieser Stelle herzlich für Ihre kompetente und konstruktive Unterstützung gedankt.

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Inhaltsverzeichnis1 Einleitung 4

2 Zielgruppen 6

3 Die MBOR und ihr Leistungsspektrum 73.1 MBOR: Ablauf und Rehabilitationsprozess 93.2 Motivierung in der MBOR 103.3 Zusammenarbeit mit externen Institutionen in der MBOR 113.4 MBOR-Basisangebote 123.4.1 Identifikation von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit BBPL 133.4.2 Sozialrechtliche Informationen 133.4.3 Weitere Basisangebote 143.5 MBOR-Kernangebote 143.5.1 Berufsbezogene Diagnostik 153.5.2 Psychosoziale Arbeit in der MBOR 173.5.3 Berufsbezogene Gruppen 193.5.4 Arbeitsplatztraining 203.6 Spezifische MBOR-Angebote 22

4 Schlussbemerkung 24

Zusammenfassende Darstellung der Anforderungen an die MBOR-Angebote für Rehabilitanden mit besonderer beruflicher Problemlage 25

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1 Einleitung

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Leistungen zur Teilhabe, um den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten, ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern.

Das SGB IX hat im Jahr 2001 den Anspruch behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen auf selbstbestimmte Teilhabe neu formuliert und gestärkt. Eine stärkere Ausrichtung auf den nahtlosen Übergang zwischen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ist hierbei eine der zentralen Forderungen (§ 11 SGB IX).

Parallel dazu konnte weltweit ein Paradigmenwechsel weg von der rein an Krankheiten orientierten Therapie hin zur Bearbeitung von Beeinträchtigungen der funktionalen Gesundheit, insbesondere der (beruflichen) Aktivitäten und Teilhabe beobachtet werden, der in der Veröffentlichung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) durch die WHO mündete. Hieraus ergibt sich für die Deutsche Rentenversicherung der Auftrag, den Versicherten effektive, auf die Teilhabe am Erwerbsleben besonders zentrierte und möglichst eng verknüpfte Leistungen anzubieten.

Aktive berufliche Integration ist hierbei sowohl aus Sicht der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden als auch aus ökonomischen Gründen der Ansatz mit den größten Erfolgsaussichten, langfristig und effektiv die Auswirkungen von Krankheit und Behinderung auf die Teilhabe am Erwerbsleben und am Leben in der Gemeinschaft positiv zu beeinflussen. Oft kann dieses Ziel erreicht werden durch geringfügige Veränderungen am Arbeitsplatz, durch Modifikation von Arbeitsabläufen, durch Verwendung geeigneter Hilfsmittel oder durch Veränderung der persönlichen Einstellungen, insbesondere zu Arbeit und Beruf. Voraussetzung ist allerdings eine Strategie im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, die den hohen Stellenwert der Erwerbsfähigkeit berücksichtigt. Die bewusste Fokussierung auf Fragestellungen der Berufs­ und Arbeitsrealität, die entsprechende Ausrichtung vorhandener Strategien sowie die zielgerichtete Weiterentwicklung erwerbsbezogener diagnostischer und therapeutischer Module müssen deshalb im Konzept jeder Einrichtung verankert sein, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung durchführt.

Die medizinische Rehabilitation ist durch ein hoch differenziertes Spektrum diagnostischer und therapeutischer Strategien und Konzepte gekennzeichnet, das sowohl der Vielfalt der Erkrankungen unter Einschluss psychischer Aspekte als auch der Individualität der Rehabilitanden und ihrer Lebensund Arbeitssituation Rechnung trägt.

Im Ergebnis muss also jede Einrichtung der medizinischen Rehabilitation diagnostische und therapeutische Kompetenz auf dem Feld der beruflichen Integration entwickeln und vorhalten. Bei besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) legt die medizinisch­beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) einen in der Intensität noch darüber hinausgehenden besonderen Schwerpunkt auf die spezifischen Problemlagen des – bisherigen oder angestrebten – Arbeitsplatzes. Hervorzuheben ist hier, dass die Leistungen

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der MBOR im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erbracht werden und klar von Leistungen der Phase II (Medizinisch­berufliche Rehabilitation) bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) abgrenzbar sind.

Analog zur stationären medizinischen Rehabilitation haben grundsätzlich auch alle ambulanten Reha­Einrichtungen diagnostische und therapeutische Kompetenz auf dem Feld der beruflichen Integration zu entwickeln und vorzuhalten. Die Nähe zum beruflichen Umfeld und die Möglichkeit einer direkten Vernetzung damit bieten in der ambulanten Rehabilitation besonders geeignete Rahmenbedingungen zur Stärkung des Berufs­ und Arbeitsplatzbezugs.

Die Anforderungen gelten – zum Teil an die spezifischen Bedingungen von Verfahren und Rehabilitationsablauf angepasst – auch für die Anschlussrehabilitation, nicht jedoch für die Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen. Die Suchtrehabilitation erfolgt unter anderen Rahmenbedingungen (zum Beispiel längere Behandlungsdauer, höherer Anteil arbeitsloser Rehabilitanden) und realisiert bereits eine ausgeprägte berufliche Orientierung.

Es können zwei Grundfunktionen der MBOR definiert werden: Die primäre Zielstellung der MBOR besteht in der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am (alten oder angestrebten) Arbeitsplatz nachhaltig gerecht werden zu können. Dies geschieht durch die Verbesserung der personalen Ressourcen der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bzw. den Abbau von Barrieren im beruflichen Verhalten und Erleben. Falls dies nicht gelingt, also frühzeitig absehbar wird, dass der Arbeitsplatz in der bisherigen Form trotzdem nicht wieder eingenommen werden kann, steht das Ziel der möglichst nahtlosen Überleitung in eventuell erforderliche nachfolgende Leistungen im Mittelpunkt, um die Bedingungen des Arbeitsplatzes und ­verhältnisses an die dauerhaft geminderte Erwerbsfähigkeit anzupassen. Ggf. sind Qualifizierungen anzuregen, zum Beispiel im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

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2 Zielgruppen

Die MBOR ist ein Angebot für alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung, die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation erfüllen. Sie ist besonders wichtig für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) und/oder mit einer deutlichen Diskrepanz zwischen beruflicher Leistungsfähigkeit und den Arbeitsanforderungen im bisherigen Berufsfeld. Dabei handelt es sich um Personen, die spezifischer Angebote bedürfen, um den bisherigen oder einen angestrebten Arbeitsplatz wieder einnehmen zu können.

Versicherte mit BBPL können dabei die folgenden Merkmale aufweisen:

a) problematische sozialmedizinische Verläufe zum Beispiel mit langen oder häufigen Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und oder Arbeitslosigkeit, b) negative subjektive berufliche Prognose, verbunden mit der Sorge, den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht gerecht werden zu können (auch bei Vorliegen eines Rentenantrags),

c) aus sozialmedizinischer Sicht erforderliche berufliche Veränderung.

Die Aufzählung möglicher Kriterien ist nicht als vollständige und erschöpfende Beschreibung zu betrachten. Sie soll als Orientierung und grobe Umschreibung der Zielgruppen dienen, die von MBOR profitieren können. Die genannten Aspekte treten in der Regel kumulativ auf. Das singuläre Auftreten eines Kriteriums ist nicht zwangsläufig mit BBPL gleichzusetzen, sondern deutet eine höhere Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von BBPL an.

Bisherige Schätzungen gehen davon aus, dass etwa ein Drittel der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden besondere berufliche Problemlagen (BBPL) aufweisen und damit potenzielle Zielpersonen für die MBOR darstellen. Dieser Anteil variiert je nach Indikationsbereich. In der Neurologie und der Psychosomatik weist fast jeder Zweite besondere berufliche Problemlagen auf. Geringer fällt die Quote in der Orthopädie mit ca. 30% und in der Kardiologie mit ca. 25% aus1. Auch in der Anschlussrehabilitation können besondere berufliche Problemlagen vorliegen. Bei der Bedarfsprüfung sind jedoch akute postoperative Beeinträchtigungen und mittelfristige Teilhabestörungen zu unterscheiden.

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1 Müller-Fahrnow W., Radoschewski F.M. (2009): Gesundheitsbedingte berufliche Problemlagen. In: Hillert A., Müller-Fahrnow W., Radoschewski F.M.: Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation. Dt. Ärzteverlag, Köln, S. 9–13.

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3 Die MBOR und ihr Leistungsspektrum

Leitgedanke der „Medizinisch­beruflich orientierten Rehabilitation“ (MBOR) ist die Ausrichtung der medizinischen Rehabilitation an den Anforderungen der Arbeitswelt und insbesondere dem aktuellen bzw. angestrebten Arbeitsplatz. Die Medizinisch­beruflich orientierte Rehabilitation stellt eine konzeptionelle Weiterentwicklung von Reha­Diagnostik und Reha­Therapie dar, die so gezielt an den gesundheitlich bedingten beruflichen Problemlagen und der gestörten oder gefährdeten Teilhabe am Erwerbsleben ansetzen. Vor dem Hintergrund der ICF – in deren Mittelpunkt der Gedanke der Teilhabe steht – ist die medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung „als Teil eines berufsorientierten Partizipationsmanagements“ zu verstehen2.

Die MBOR erweitert die medizinische Rehabilitation um eine Sichtweise, die berufliche Aspekte in alle Phasen der Rehabilitation einbezieht.

Das kann in der Praxis durch die Einführung zusätzlicher diagnostischer oder therapeutischer Leistungen oder auch durch eine substanzielle Veränderung vorhandener Angebote im Sinne von Umwandlung oder Substitution umgesetzt werden.

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Folgende Abstufungen von beruflich orientierter medizinischer Rehabilitation können unterschieden werden:

(A) Alle medizinischen Rehabilitationseinrichtungen richten ihre Rehabilitationsleistungen nach § 15 SGB VI am Ziel der dauerhaften beruflichen Wiedereingliederung aus und bieten für ihre Rehabilitandinnen und Rehabilitanden beruflich orientierte Basisangebote an. Beispiele: Diagnostikbausteine (Feststellung erwerbsbezogener Problemlagen und Umsetzung in konkrete Therapieziele); Therapiebausteine (Arbeitsplatzberatung, Informationen oder niederschwellige Gruppenangebote zu sozialmedizinischen, sozial­rechtlichen und anderen Themen mit Berufsbezug).

(B) Medizinische Rehabilitationseinrichtungen mit einem entsprechenden Schwerpunkt bieten für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen über die beruflich orientierten Basisangebote hinausgehende Rehabilitationselemente (MBOR-Kernangebote) an. Diese Zielgruppe wird über Screening (ggf. schon vor der Rehabilitation) und Assessment identifiziert. Es können – unterschiedlich je nach Indikation – insgesamt rund 1/3 der Rehabilitanden sein.

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Beispiele: Psychoedukative Gruppenangebote (zum Beispiel Stressbewältigung am Arbeitsplatz), Arbeitsplatztraining.

(C) Spezifische MBOR­Angebote richten sich an die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, bei denen trotz einer intensivierten berufsbezogenen medizinischen Rehabilitation mit den MBOR­Kernangeboten nicht absehbar ist, dass sie ihren alten oder einen entsprechenden Arbeitsplatz wieder erfolgreich einnehmen können. Möglicherweise werden deshalb Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erforderlich. Die spezifischen MBOR­Angebote zielen auf die Identifikation des weiterführenden Reha­Bedarfs dieser Rehabilitandinnen und Rehabilitanden,

2 Müller-Fahrnow W. et al. (2005): Berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In: Die Rehabilitation 44, S. 287–296.

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die Erarbeitung einer neuen beruflichen Perspektive sowie die Unterstützung der Einleitung ggf. folgender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Damit ist die Zielgruppe für spezifische MBOR­Angebote begrenzt auf Einzelfälle innerhalb der Gruppe der Personen mit BBPL. Beispiel: Belastungserprobung MBOR.

Dementsprechend kann die erwerbsbezogene medizinische Rehabilitation, wie sie im Auftrag der Rentenversicherung gemäß dieser Abstufung durchzuführen ist, in (A) Basisangebote sowie (B) MBOR­Kernangebote und (C) spezifische MBOR­Angebote differenziert werden. MBOR­Kernangebote sind für die Mehrzahl der Versicherten mit BBPL vorgesehen. Die spezifischen MBOR­Angebote sind dagegen auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene, spezielle berufsbezogene und teilweise intensive diagnostische und therapeutische Leistungen. Welche der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit BBPL von diesen spezifischen Angeboten profitieren, ist dabei abhängig von der jeweiligen konzeptionellen Ausgestaltung der Angebote und damit ein Thema der MBOR­Therapieplanung und ­Therapiesteuerung.

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Leistungen der Stufe A werden mit der bisherigen strukturellen und personellen Ausstattung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation bereits abgedeckt. In den Stufen B und C sind die personellen und strukturellen Voraussetzungen für die „MBOR­Kompetenz“ in ihren einrichtungsindividuellen Konzepten zu operationalisieren. Die nachfolgend dargestellten Behandlungsprozesse und Therapieangebote stellen eine nicht abschließende Liste möglicher therapeutischer Ansätze im Bereich der beruflichen Orientierung dar, über die hinaus weitere spezielle und hier nicht klassifizierbare Angebote bestehen können. In der Praxis hat sich gezeigt, dass der anzulegende MBOR­Leistungsumfang – je nach individueller Schwere der beruflichen Problematik – einen wesentlichen Anteil der Rehabilitation umfassen kann.

Der Großteil der in dem folgenden Abschnitt beschriebenen MBOR­Angebote basiert auf dem an der Universität Würzburg durchgeführten und durch die Deutsche Rentenversicherung sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Umsetzungsprojekt „Systematische Sammlung und wissenschaftliche Bewertung von Interventionsbausteinen zur gezielten Bearbeitung beruflicher Problemlagen während der medizinischen Rehabilitation“, aus dem ein Praxishandbuch „Arbeits­ und berufsbezogene Orientierung in der medizinischen Rehabilitation“ hervorgegangen ist3. Wertvolle Anregungen und Hinweise zur konzeptionellen Schärfung des An­forderungsprofils gingen aus dem Forschungsprojekt „MBOR­Management: Projekt zur formativen Evaluation einer Steuerung von PatientInnen mit besonderer beruflicher Problemlage in berufsbezogene Therapiekonzepte“ hervor4.

Eine Manualisierung des einrichtungsspezifischen MBOR­Konzeptes ist wünschenswert. Darüber hinaus sollten Reha­Einrichtungen belegen können, dass ihre MBOR­Angebote dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen.

3 Löffler S.; Gerlich C.; Lukasczik M.; Wolf, H.D.; Neuderth S. (2012): Praxishandbuch: Arbeitsund berufsbezogene Orientierung in der medizinischen Rehabilitation, Deutsche Rentenversicherung Bund, 3. Auflage, 374 Seiten und www.medizinisch-berufliche-orientierung.de

4 Bethge M., Brandes I., Kleine-Budde K., Löffler S., Neuderth S., Schwarz B., Schwarze M., Vogel H. (2012): Abschlussbericht zum Projekt „MBOR-Management – Formative Evaluation der Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR)“ im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung

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Im Folgenden werden diagnostische und therapeutische Angebote als Bestandteil einer MBOR beschrieben, die Mindestanforderungen an eine erfolgreiche gestufte MBOR darstellen. Beruflich orientierte Basisangebote, MBOR­Kernangebote und spezifische MBOR­Angebote sind dabei separat dargestellt.

3.1 MBOR: Ablauf und RehabilitationsprozessDie arbeits­ und berufsbezogene Orientierung ist konzeptioneller Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und betrifft den gesamten Rehabilitationsprozess von der Antragstellung bis zur Nachsorge.

Bereits im Vorfeld der medizinischen Rehabilitation kann durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung eine besondere berufsbezogene Problemlage erkannt und die gezielte Zuweisung in eine Einrichtung, die ein entsprechendes Behandlungsangebot bereit hält, empfohlen werden. Das Erkennen besonderer beruflicher Problemlagen (zum Beispiel berufliche Belastungen, Arbeitsplatzprobleme) kann aufgrund der Aktenlage, ggf. einschließlich des Einsatzes eines Screening­Fragebogens (vgl. Kapitel 3.4.1) erfolgen.

Unabhängig von einer gezielten Empfehlung durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung ist es Aufgabe der Reha­Einrichtung systematisch Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderer beruflicher Problemlage zu identifizieren. Hierzu dienen zum einen die klinische Untersuchung und die arbeits­ und berufsbezogene Anamnese, zum anderen der Einsatz von Screening­Fragebögen (vgl. Kapitel 3.4.1).

Im Anschluss an die Feststellung einer besonderen beruflichen Problemlage muss eine differenzierte, anforderungsorientierte Diagnostik erfolgen, um einen individuellen Behandlungsplan ableiten zu können (vgl. Kapitel 3.5.1). Die intensivierte berufsbezogene Diagnostik erfordert neben der differenzierten Exploration einen Abgleich des Anforderungs­ und Fähigkeitsprofils der Rehabilitandin oder des Rehabilitanden. Ergänzend zu Arbeitsplatzbeschreibungen können auch Informationen aus dem „Berufenet“ der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Quellen herangezogen werden. Die Erfassung des anforderungsbezogenen Fähigkeitsprofils erfolgt möglichst unter Verwendung standardisierter Verfahren, beispielsweise einer Testung mit ausgewählten Elementen von Verfahren zur Evaluation funktioneller Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.5.1). Auch die arbeits­ und berufsbezogenen Behandlungserwartungen und die Motivation, sich mit diesen Fragestellungen auseinander zu setzen, müssen zu Beginn der Rehabilitation erfasst werden. Die Förderung dieser Motivation während der gesamten Rehabilitation ist Aufgabe des Behandlungsteams (vgl. Kapitel 3.2).

Die Vereinbarung von Therapiezielen erfolgt gemeinsam mit der Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden und dem Behandlungsteam. Besondere berufliche Problemlagen sind im Allgemeinen multifaktoriell bedingt und werden durch das Zusammenspiel verschiedenster biopsychosozialer Faktoren determiniert und aufrechterhalten. MBOR­Behandlungsansätze sind daher multimodal gestaltet und machen ein multiprofessionelles Reha­Team erforderlich. Das Team trägt zunächst die Ergebnisse der multiprofessionellen anforderungsorientierten Diagnostik zusammen und entwickelt daraus einen gemeinsamen Therapieplan. Während der Behandlung werden Ziele und Zielerreichung regelmäßig überprüft und die Ziele gegebenenfalls modifiziert.

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In der MBOR ist über den gesamten Behandlungsprozess hinweg eine gute Verzahnung zwischen allen am Rehabilitationsprozess Beteiligten erforderlich: Rehabilitandin bzw. Rehabilitand, Reha­Einrichtung, Sozialleistungsträger (zum Beispiel Rentenversicherung, Agentur für Arbeit), Arbeitgeber (zum Beispiel bei stufenweiser Wiedereingliederung oder innerbetrieblicher Umsetzung) usw. Vor allem wenn eine zeitnahe Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich wird, ist der frühzeitige Einbezug der Reha­Fachberatung der DRV wichtig. Bei schwerbehinderten Menschen kann auch die Beteiligung der Integrationsämter oder Integrationsfachdienste hilfreich sein.

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Am Ende einer MBOR wird unter ärztlicher Leitung im Team eine abschließende sozialmedizinische Leistungsbeurteilung vorgenommen (ggf. mit Hilfe standardisierter Selbst­ und Fremdbeurteilungsverfahren). Diese wird mit der Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden besprochen.

3.2 Motivierung in der MBORDie berufsbezogene Motivationsförderung ist Bestandteil aller berufsorientierten Interventionen. Ziel ist es, die Bereitschaft zu fördern, berufsbezogene Fragestellungen aufzugreifen und sich mit den individuellen Bedingungen der eingeschränkten Gesundheit und deren Auswirkungen auf das Erwerbsleben auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere das Interesse gefördert werden, an arbeits­ und berufsbezogenen Perspektiven zu arbeiten. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden können so auf geplante arbeits­ und berufsbezogene Leistungen (zum Beispiel auf eine Belastungserprobung) vorbereitet werden.

Die Motivation, sich während der medizinischen Rehabilitation mit dem Thema Beruf auseinanderzusetzen, kann nicht immer vorausgesetzt werden, sondern muss ggf. durch gezielte Motivationsförderung geschaffen werden. Die wichtigste Methode zur Motivationsförderung ist das persönliche Gespräch. Darüber hinaus können aber auch schriftliche Materialien (zum Beispiel Informationen im Einladungsschreiben, Fragebogen zu Therapiezielen, Fragebogen zur berufsbezogenen Behandlungsmotivation, Informationsbroschüren), Vorträge, Psychoedukation und Gruppengespräche zum Einsatz kommen.

Möglichkeiten, die arbeits­ und berufsbezogene Behandlungsmotivation zu fördern, sind beispielsweise die folgenden:

Einladungsschreiben vor Beginn der Rehabilitation: Das Einladungsschreiben für die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden vor Beginn der Rehabilitationsbehandlung ist so gestaltet, dass keine falschen Erwartungen an die Behandlung generiert oder unterstützt werden.

Informationen zum arbeits- und berufsbezogenen Angebot der Reha-Einrichtung: Informationsbroschüren zum arbeits­ und berufsbezogenen Angebot der Reha­Einrichtung bieten der Rehabilitandin bzw. dem Rehabilitanden die Möglichkeit, sich einen Überblick über die angebotenen Interventionen und deren Ziele zu verschaffen.

Thematisierung berufsbezogener Inhalte im Aufnahmegespräch/Vortrag: Im Rahmen des Aufnahmegesprächs oder eines Vortrags zu Beginn der Rehabilitation soll der Auftrag der medizinischen Rehabilitation erläutert werden, um „Kurerwartungen“ vorzubeugen.

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Konkrete arbeits- und berufsbezogene Zielformulierungen: Die Rehabilitandin bzw. der Rehabilitand soll frühzeitig dazu angeregt werden, sich mit der individuellen Erwerbsperspektive auseinanderzusetzen, Rehabilitationsziele für arbeits­ und berufsbezogene Problemlagen zu definieren und dafür konkrete Zielformulierungen zu erarbeiten („Was möchte ich in der Reha bezogen auf mein Erwerbsleben erreichen?“). Eine solche Zielklärung erfolgt – unterstützt ggf. mit Hilfe von bereits vorab versendeten Fragebögen – im Gespräch mit den Ärzten oder Therapeuten. Auch im Rahmen von Vorstellungsrunden (zum Beispiel auf Station) können arbeits­ und berufsbezogene Ziele thematisiert werden. Des Weiteren ist im Rahmen der Gespräche des Sozialdienstes oder dem Psychologischen Dienst eine Motivationsförderung möglich, wenn mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden beispielsweise besprochen wird, welche (u. a. beruflichen) Ziele angestrebt werden und welche Hilfen sie dabei erhalten können.

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Thematisierung von Motivation im Rahmen von psychotherapeutischen Gruppen: Auch im gruppentherapeutischen Setting wird, vor allem in der Psycho somatik, die Motivation (auch arbeits­ und berufsbezogen) thematisiert.

Partizipative Entscheidungsfindung: Alle Entscheidungen zu berufsbezogenen Angeboten werden gemeinsam getroffen. Im Gespräch sollen die Vorstellungen und Erwartungen der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden soweit wie irgend möglich mit dem Rehabilitationsauftrag der Einrichtungen in Einklang gebracht werden.

Thematisierung berufsbezogener Inhalte im Rahmen von nicht speziell berufsbezogenen Trainings/Schulungen und in allen therapeutischen Disziplinen: Eine Motivationsförderung kann auch über Angebote erfolgen, die nicht ausdrücklich als MBOR­Angebote gekennzeichnet sind. So erlauben beispielsweise Trainings zur Stressbewältigung, Kommunikation und sozialen Kompetenz eine inhaltliche Ausgestaltung mit Berufsbezug; zum anderen ist ein Transfer der erworbenen Fertigkeiten auf den beruflichen Kontext zu erwarten.

In allen therapeutischen Disziplinen sollen Kompetenzen und Ressourcen der Rehabilitandin/des Rehabilitanden immer auch mit Blick auf den beruflichen Kontext betrachtet werden, um die Auseinandersetzung mit berufsbezogenen Fragestellungen zu fördern.

3.3 Zusammenarbeit mit externen Institutionen in der MBORDie Zusammenarbeit mit externen Institutionen hat zum Ziel, > die beruflichen Hintergründe der Rehabilitanden zu klären,> Anpassungen am (bisherigen oder zukünftigen) Arbeitsplatz anzusto

ßen,> Informationen über den Rehabilitationsverlauf und das Ergebnis zeitnah

an relevante Akteure weiterzugeben.

Solche Institutionen oder Akteure können sein: Arbeitgeber, behandelnde Ärzte, Betriebsärzte, Rehabilitationsfachberater, Einrichtungen beruflicher Rehabilitation, Integrationsfachdienste oder auch Leistungsträger.

Insbesondere die Rehabilitationsfachberater können eine zentrale Rolle für die erfolgreiche Durchführung der MBOR spielen. Allerdings ist aufgrund der jeweils spezifischen Organisationsstrukturen bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern die konkrete Ausgestaltung der Reha­Fachberatung nicht Gegenstand dieses Papiers.

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Die Inhalte externer Zusammenarbeit variieren je nach konkreter Zielstellung. Dazu können folgende Elemente gehören:> Abgleich der betrieblichen Arbeitsplatzanforderungen mit dem Leis

tungsbild des Rehabilitanden (einschließlich Einholung oder Erstellung einer detaillierten Arbeitsplatz­ oder Tätigkeitsbeschreibung),

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> praktische Erprobungen (zum Beispiel in Berufsförderungswerken und externen Betrieben), ggf. auch berufsbezogene Diagnostik,

> Abklärung zu beruflicher Um­ oder Neuorientierung,> Planung und Einleitung der berufsbezogenen Nachsorge und Eingliede

rung einschließlich der stufenweisen Wiedereingliederung.

Externe Zusammenarbeit erfordert die Herstellung und Pflege von geeigneten Kontakten und eine angemessen intensive Kooperation mit diesen Stellen und Personen sowie gute Kommunikationsstrukturen mit kurzen Informationswegen zu den Rehabilitanden und innerhalb des Reha­Teams. Die Kontaktaufnahme zu externen Personen und Institutionen setzt das Einverständnis der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden voraus. Eine erfolgreiche Durchführung gelingt nur bei ausreichender Motivation und Kooperation.

Bei regelmäßiger Zusammenarbeit sollten für die wesentlichen Inhalte der Zusammenarbeit zwischen der Einrichtung und den externen Partnern Kooperationsvereinbarungen getroffen werden. Aus diesen sollten hervorgehen, in welchen Fällen und auf welche Art und Weise ein Kontakt zu welchen Einrichtungen oder Akteuren innerhalb welcher Zeitfenster stattfindet und welche Daten dabei ausgetauscht werden.

Konkrete Inhalte solcher Zusammenarbeit können sein:> Ergänzung der berufsbezogenen Diagnostik um Informationen zum Ar

beitsplatz (Arbeitsplatzbeschreibung)> Planung und Einleitung weiterer, zur Eingliederung erforderlicher Leis

tungen> Regelung des notwendigen Informationsaustauschs.

Der Informations­ und Datenaustausch zwischen Reha­Einrichtungen und externen Partnern erfolgt unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes.

Der zuständige Leistungsträger ist bei sämtlichen Aktivitäten vor, während und nach einer externen Leistung ausreichend zu informieren.

Ein entsprechendes System der Qualitätssicherung sollte sicherstellen, dass die Durchführung der Zusammenarbeit auch tatsächlich entsprechend der getroffenen Vereinbarungen abläuft.

3.4 MBOR-BasisangeboteMBOR­Basisangebote werden von allen Rehabilitationseinrichtungen vorgehalten, die im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringen. Dementsprechend wird die Zielgruppe dieser MBOR­Basisangebote nicht durch das Vorliegen einer besonderen beruflichen Problemlage (BBPL) definiert; vielmehr werden diese niedrigschwelligen Leistungen allen Versicherten angeboten, die eine medizinische Rehabilitationsleistung nach § 15 SGB VI durch die Deutsche Rentenversicherung erhalten.

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3.4.1 Identifikation von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit BBPLIm Rahmen jeder medizinischen Rehabilitation erfolgt eine allgemeine berufsbezogene Diagnostik. Ihr primäres Ziel ist das Erkennen einer BBPL, und damit der Notwendigkeit, berufliche Fragestellungen innerhalb der folgenden Rehabilitationsleistung zu thematisieren und bei Bedarf in den Fokus der Therapie zu rücken.

BBPL lassen sich – wie bereits im Kapitel 2 „Zielgruppen“ ausgeführt – anhand der negativen (subjektiven) Erwerbsprognose, eines problematischen sozialmedizinischen Verlaufs oder einer aus sozialmedizinischer Sicht eventuell erforderlichen beruflichen Veränderung bestimmen. Arbeitsplatzprobleme können sowohl im funktionalen als auch im psychosozialen Bereich auftreten.

Das Erkennen ausgeprägter funktionaler und psychosozialer beruflicher Problemlagen steht im Zentrum der berufsorientierten Diagnostik. Um entsprechende Befunde für die therapeutische Ausgestaltung der Rehabilitation nutzen zu können, sollte sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt stattfinden. Bereits vor Reha­Beginn kann eine Vorauswahl der Versicherten stattfinden, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eine BBPL auszeichnen. Eine solche Vorauswahl sollte durch ein Screening­Instrument5 unterstützt werden (zum Beispiel SIBAR, SIMBO oder Würzburger Screening). So können Rehabilitanden mit BBPL gezielt zugewiesen, separat eingeladen wie auch im Vorfeld der Rehabilitation über die besondere berufsbezogene Ausgestaltung der Rehabilitationsleistung informiert werden.

Die endgültige Feststellung der BBPL und ihrer Bestimmungsfaktoren geschieht jedoch erst im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung durch den untersuchenden Arzt oder die untersuchende Ärztin. Dem Erkennen von Rehabilitanden mit BBPL muss eine multiprofessionelle berufsbezogene Diagnostik folgen, um die Art und das Ausmaß der BBPL beschreiben und darauf abgestimmte Therapien anbieten zu können (vgl. Kapitel 3.5.1).

3.4.2 Sozialrechtliche InformationenAufgrund ihrer Erkrankung und möglichen Veränderung ihrer beruflichen, sozialen und finanziellen Lage besteht bei den meisten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden Informationsbedarf zu den sozialrechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Vermittlung von allgemeinen sozialrechtlichen Informationen soll die sozialrechtliche Orientierung und die Motivation zur Auseinandersetzung mit sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Angeboten verbessert werden. Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sollen in die Lage versetzt werden, weiterführenden Informations­ und Beratungsbedarf einzuschätzen.

5 Bürger W., Deck R. (2009): SIBAR – Ein kurzes Screening-Instrument zur Messung des Bedarfs an berufsbezogenen Behandlungsangeboten in der medizinischen Rehabilitation. Die Rehabilitation 48(4), S. 211–221

Mittag O., Raspe H. (2003): Eine kurze Skala zur Messung der subjektiven Prognose der Erwerbstätigkeit: Ergebnisse einer Untersuchung an 4279 Mitgliedern der gesetzlichen Arbeiterrentenversicherung zu Reliabilität (Guttman-Skalierung) und Validität der Skala. Die Rehabilitation, 42(3), S. 169–174 und www.medizinisch-berufliche-orientierung.de

Löffler S., Wolf H.D., Vogel H. (2008): Das Würzburger Screening zur Identifikation von beruflichen Problemlagen – Entwicklung und Validierung. Das Gesundheitswesen, 70, S. 461–462 und www.medizinisch-berufliche-orientierung.de

Streibelt M. (2009): Validität und Reliabilität eines Screening-Instruments zur Erkennung besonderer beruflicher Problemlagen bei chronischen Krankheiten (SIMBO-C). Die Rehabilitation, 48(3), S. 135–144 und www.medizinisch-berufliche-orientierung.de

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Inhalte allgemeiner sozial­rechtlicher Informationen können sein:> Rechtliche Grundlagen der Leistungsbeurteilung, > weiterführenden Angebote und Hilfen (zum Beispiel stufenweise

Wiedereingliederung),> Erhalt des Arbeitsplatzes (zum Beispiel Kündigungsschutz), > wirtschaftliche Sicherung und Rentenfragen,> Schwerbehinderung und Pflege,> Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Vermittlung grundlegender sozialrechtlicher Themen durch die klinische Sozialarbeit erfolgt meist im Rahmen von Informationsvorträgen. Die Informationsvermittlung kann auch mit psychoedukativen oder sozialen Gruppenangeboten kombiniert werden. Sie sollte im Hinblick auf die Motivation der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden und weiterführenden Beratungsbedarf schon frühzeitig im Verlauf der medizinischen Rehabilitation erfolgen.

Das Angebot der sozialrechtlichen Information richtet sich ohne indikationsspezifische Einschränkung an alle Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Empfohlen wird ein 45­minütiger Vortrag, der von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen oder anderen geeigneten Berufsgruppen mit fundierten Kenntnissen des Sozialrechts mindestens einmal pro Rehabilitation angeboten wird.

3.4.3 Weitere BasisangeboteNeben der Identifikation von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit BBPL und den sozial­rechtlichen Informationen halten die Rehabilitationseinrichtungen als Basisangebote für alle Versicherten die berufsorientieren therapeutischen Leistungen vor, die auch ohne Vorliegen einer BBPL für die Erreichung des Reha­Ziels der Rentenversicherung erforderlich sind. Dies geschieht zum Beispiel dadurch, dass Gruppenangebote zur Stressbewältigung und Entspannungstrainings ebenso wie die Ergotherapie auf die Anwendbarkeit des Gelernten im Arbeitsalltag achten.

3.5 MBOR-KernangeboteDie MBOR­Kernangebote stellen den eigentlichen „Kern“ der MBOR im Verständnis der Deutschen Rentenversicherung dar. Sie wirken zentral erheblichen Einschränkungen der beruflichen Teilhabe entgegen, die durch funktionale Beeinträchtigungen einerseits und/oder problematische berufsbezogene Verhaltens­ und Erlebensmuster andererseits hervorgerufen werden.

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Im ersten Fall steht das Trainieren komplexer, am aktuellen oder angestrebten Arbeitsplatz geforderter Bewegungsmuster im Vordergrund, die zum Zeitpunkt der Rehabilitation nicht in der erforderlichen Dauer oder Schwere ausgeführt werden können und damit die zukünftige erfolgreiche Ausübung der Arbeit behindern.

Psychosoziale berufsbezogene Beeinträchtigungen sind sehr vielfältig und durch Probleme im Verhalten und Erleben am Arbeitsplatz gekennzeichnet.

Zu den Faktoren, die die (subjektive) Leistungsfähigkeit teilweise erheblich beeinträchtigen, zählen beispielsweise:> eine unrealistische subjektive Beurteilung der eigenen Belastbarkeit,> erhöhtes bzw. maladaptives Stresserleben,> Konflikte am Arbeitsplatz (auch: Mobbing),> arbeitsplatzbezogene Ängste.

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Die therapeutischen Konzepte sind aus diesem Grund auf die positive Veränderung von Kognition und Verhalten sowie die Stärkung von Selbstmanagement und Selbstwirksamkeit im Kontext von Arbeitsausführung und ­bedingungen ausgerichtet.

Die im Folgenden aufgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen richten sich nicht mehr an alle Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in der medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung, sondern sind begrenzt auf die Gruppe mit besonderen beruflichen Problemlagen.

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Die Darstellung der diagnostischen und therapeutischen Kernangebote und im Weiteren der spezifischen MBOR­Angebote orientiert sich an folgender Struktur:1. Ziele, Inhalte, Durchführung2. Hinweise zur Indikation3. Dauer pro Termin und Häufigkeit pro Aufenthalt 4. Strukturelle Voraussetzungen5. Betroffener Rehabilitandenanteil6. Abbildung in der KTL (Version: 2015 – mit der Einschränkung, dass die

Abbildung der MBOR­Angebote durch KTL­Codes nicht immer eindeutig und vollständig möglich ist).

Die Angaben enthalten jeweils grundsätzliche Vorgehensweisen, die je nach Spezifik der Fragestellung und Indikation variieren können. Allerdings werden prinzipielle Standards explizit in den Beschreibungen aufgeführt. So erfolgt die Definition personeller und struktureller Voraussetzungen genauso wie die Angabe von Mindesttherapiezeit und ­häufigkeit. Des Weiteren ist zur Orientierung der Anteil von Rehabilitanden angegeben, bei dem ein Bedarf in Bezug auf das jeweilige Angebot vermutet wird. Es handelt sich hierbei nicht um den Anteil mindestens zu behandelnder Rehabilitanden im Sinne der Reha­Therapiestandards, sondern um eine Schätzung des Bedarfs.

3.5.1 Berufsbezogene Diagnostik> Detaillierte Beschreibung Ziele: Die berufsbezogene, anforderungsorientierte Diagnostik dient dazu, die physische und psychische Belastungsfähigkeit von Rehabilitanden einzuschätzen; d. h. zu klären, inwieweit das Fähigkeitsprofil dem Anforderungsprofil der Tätigkeit bzw. einem konkret in Aussicht stehenden Arbeitsplatz entspricht. Anforderungsorientiert heißt in diesem Zusammenhang, dass die individuelle Belastungssituation anhand eines Fähigkeits­ und Anforderungsprofils sichtbar gemacht und analysiert wird. Die identifizierten Überforderungen, Engpässe oder Defizite sind dann Grundlage für die Festlegung der konkreten Rehabilitationsziele und damit für die Ausgestaltung der Rehabilitation.

Die auf die beruflichen Anforderungen ausgerichtete Diagnostik wird durchgeführt, um:

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> die therapeutischen Leistungen individuell anforderungsorientiert planen und gestalten zu können und

> Grundlagen für die Beurteilung notwendiger Konsequenzen in Bezug auf das weitere Arbeitsleben der Rehabilitanden zu schaffen.

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Inhalte: Im Kern steht die Ermittlung der beruflich­anforderungsbezogenen körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit. Diese wird möglichst mit standardisierten Assessments sowie Instrumenten der Functional Capacity Evaluation (FCE) erfasst. Hierbei ist die Auswahl der zu testenden Aktivitäten der individuellen Beanspruchungssituation anzupassen. Standardisierte Bewertungsmodule, zum Beispiel das Profilvergleichsverfahren IMBA oder selbsterarbeitete, in der Qualität vergleichbare, valide Instrumente sollten dabei zur Anwendung kommen.

Durchführung: Im Allgemeinen wird die anforderungsorientierte Diagnostik als Einzelleistung zu Beginn der Rehabilitation erbracht. Das EingangsAssessment beginnt mit der beschäftigungsspezifischen Anforderungsanalyse (zum Beispiel in Form eines strukturierten Patienten­Interviews). Hierbei wird eine genaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten vorgenommen und daraufhin ein komplettes Anforderungsprofil erstellt. Hilfreich sind an dieser Stelle vom Patienten mitgebrachte Dokumente über seinen Arbeitsplatz. Der direkte Kontakt zum Arbeitgeber oder dem zuständigen Werks­ oder Betriebsarzt kann an dieser Stelle die Anforderungsanalyse optimieren, da eventuelle Unklarheiten über die tatsächliche Arbeitsbelastung ausgeräumt werden können.

Anschließend wird ein jeweils partielles Fähigkeitsprofil aus medizinischer, psychologischer, bewegungstherapeutischer und sozialpädagogischer Sicht erstellt. Die medizinischen Informationen werden im Aufnahmegespräch und anhand der Untersuchungsergebnisse erhoben. Im bewegungstherapeutischen Bereich erfolgt eine Erhebung der Fähigkeiten zum Beispiel durch ausgewählte Testsituationen auf der Basis von Functional Capacity Evaluation (FCE) Systemen.

Durch die Psychologie und Sozialarbeit erfolgt eine an die Bedürfnisse des Patienten angepasste Analyse auf der Basis strukturierter, valider Assessments. Ergänzende kurze Explorationen und Untersuchungen dienen der Ermittlung der notwendigen Informationen im bewegungs­ bzw. ergotherapeutischen Bereich.

Die Befunde aus den verschiedenen Disziplinen werden in interdisziplinären Teamkonferenzen im Sinne eines Profilvergleichs (Diskrepanz zwischen Anforderungen und Fähigkeiten) zusammengetragen. Bei dem Profilvergleich geht es darum, sowohl Überforderungen als auch Unterforderungen zu identifizieren. Mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden werden die Therapieziele sowie individuelle Therapiepläne vereinbart.

Während der Behandlung werden die Ziele bzw. die Zielerreichung regelmäßig überprüft und ggf. modifiziert. Im Gespräch mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden müssen die objektivierten Ergebnisse besprochen werden.

Hinweise zur IndikationRehabilitanden mit BBPL

Dauer: 90 min (ohne Teamsitzungen)

Häufigkeit: 1–2 Termine (in der Regel zu Beginn; z. T. am Ende des Aufenthalts)

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> Formale CharakterisierungStrukturelle VoraussetzungenPersonelle Voraussetzungen: Ergotherapeuten, Sporttherapeuten oder Physio therapeuten mit entsprechender Qualifikation, Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte, weitere qualifizierte Berufsgruppen Sonstige Voraussetzungen: Raum mit entsprechenden Arbeitsmaterialien zur Testung tätigkeitsspezifischer Bewegungsmuster (zum Beispiel Heben, Schieben/Ziehen, Tragen, Schrauben, langes Sitzen) oder für psychosozialeDiagnostik.

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Betroffener Rehabilitandenanteil in Einrichtungen100 % aller Rehabilitanden mit BBPL

Abbildung in der KTL 2015C580 Gespräche mit Rehabilitand und BetriebsangehörigenE60 Verhaltensbeobachtung zur arbeitsbezogenen Leistungs beurteilung einzeln

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E61 Verhaltensbeobachtung zur arbeitsbezogenen Leistungs beurteilung in der Kleingruppe

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3.5.2 Psychosoziale Arbeit in der MBOR> Detaillierte BeschreibungZiele: Ziele sind die Erarbeitung von Lösungsansätzen für die individuelle berufsbezogene und sozialrechtliche Problemsituation, die Motivierung, Begleitung und Anleitung bzw. Unterstützung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bei ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben und ggf. die Vermittlung und Anbahnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der Übergang zu berufsbezogenen Nachsorgeleistungen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird unterstützt.

Inhalte: Wesentliche Merkmale der erwerbsorientierten psychosozialen Beratung sind:> Arbeits­ und sozialrechtliche Beratung > Beratung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha

bilitation)> Vorbereitung und Anbahnung weiterführender Leistungen zur Einglie

derung in den Beruf (beispielsweise über eine stufenweise Wiedereingliederung) und das soziale Umfeld.

Durchführung: Die berufsbezogene Beratung durch die klinische Sozialarbeit erfolgt meist im Rahmen von mehreren Beratungsgesprächen im Rehabilitationsverlauf. Die Beratungsleistungen können mit psychoedukativen oder sozialen Gruppenangeboten kombiniert werden. Informationen aus der Anamnese und Diagnostik (u. a. zur sozialen und beruflichen Situation) sowie aus anderen berufsbezogenen Angeboten (zum Beispiel der berufsorientierten Diagnostik oder einer Belastungserprobung MBOR) werden im Team zusammengeführt und hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die berufliche Zukunft der MBOR­Rehabilitanden bewertet. Im Zuge der Anregung oder Einleitung von nachgehenden Leistungen kooperiert die klinische Sozialarbeit eng mit Personen und Institutionen innerhalb und außerhalb der Reha­Einrichtung.

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Hinweise zur IndikationDie Leistung richtet sich an Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die aufgrund ihrer beruflichen Lage Beratungsbedarf haben. Eine Indikationsspezifität besteht nicht.

Dauer: einzelfallabhängig (in der Regel à 15–45 Minuten) oder im Rahmen eines MBOR­Gruppenangebots.

Häufigkeit: einzelfallabhängig (in der Regel zwei bis fünf Termine pro Aufenthalt)

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> Formale CharakterisierungStrukturelle VoraussetzungenPersonelle Voraussetzungen: Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und weitere Berufsgruppen lt. KTL­2015

Sonstige Voraussetzungen: ggf. Informationsmaterialien; bei Kombination mit einer psychoedukativen Gruppe müssen entsprechende Räumlichkeiten und Präsentationsmöglichkeiten vorgehalten werden.

Betroffener Rehabilitandenanteil in Einrichtungen100% aller Rehabilitanden mit BBPL

Abbildung in der KTL 2015EinzelC580 Gespräche mit Rehabilitand und BetriebsangehörigenD561 Beratung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einzelnD562 Beratung zur stufenweise Wiedereingliederung einzelnD563 Beratung zu beruflichen Perspektiven und Berufsklärung einzelnD569 Sonstige Beratung zur beruflichen Integration einzelnE672 Arbeitsplatzbesuch einzelnF552 Psychologische Beratung bei berufsbezogenen Problemlagen einzeln GruppeD581 Soziale Arbeit in der Kleingruppe: Umgang mit beruflichen Belastungen und Konflikten am ArbeitsplatzD583 Soziale Arbeit in der Kleingruppe: Berufliche Orientierung und berufliche TeilhabeD585 Soziale Arbeit in der Kleingruppe: Sozialrechtliche FragenD586 Soziale Arbeit in der Kleingruppe: Training der sozialen KompetenzD591 Soziale Arbeit in der Gruppe: Umgang mit beruflichen Belastungen und Konflikten am ArbeitsplatzD593 Soziale Arbeit in der Gruppe: Berufliche Orientierung und berufliche IntegrationD595 Soziale Arbeit in der Gruppe: Sozialrechtliche FragenD596 Soziale Arbeit in der Gruppe: Training der sozialen Kompetenz

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3.5.3 Berufsbezogene Gruppen> Detaillierte BeschreibungZiele: Arbeits­ und berufsbezogene Gruppen sind Therapiegruppen und/oder edukative Gruppen, die ausgerichtet sind auf die Bewältigung von belastenden Situationen im Erwerbsleben, die Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Teilnehmenden haben. Sie thematisieren umgekehrt auch die Auswirkungen der chronischen Erkrankung oder Behinderung auf das Erwerbsleben.

Damit werden folgende Therapieziele verfolgt:> die realistische Einschätzung und Entwicklung der eigenen Kompeten

zen und Ressourcen

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> eine zielgerichtete Verhaltens­ und Einstellungsänderung sowie> die Vermittlung von Strategien zur Verarbeitung belastender Situationen

am Arbeitsplatz.Inhalte: Wesentliche Inhalte können auf theoretische Konzepte zu Motivierung, Wissensvermittlung und Erarbeitung von Kompetenz zurückgeführt werden. Damit sollen die Teilnehmenden zur Hilfe durch Selbsthilfe befähigt werden. Ausgangspunkt der gruppentherapeutischen Arbeit ist die Reflexion der individuellen Arbeitssituation aller Teilnehmenden. Die therapeutischen Einheiten basieren auf bewährten Verhaltens­ und Problemanalysen. Es können verschiedene berufliche Themen wie soziale Konflikte am Arbeitsplatz, Arbeitsmotivation, Stressbewältigung im Erwerbsleben, Arbeitslosigkeit, Sozialrecht/Sozialmedizin oder auch Probleme bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz bearbeitet werden.

Durchführung: Berufsbezogene Gruppen werden – je nach spezifischer Frage stellung – in Kleingruppen mit bis zu 5 Teilnehmenden oder in Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden durchgeführt. Dabei sind themenspezifische Gruppenangebote vorstellbar, die je nach Indikationsstellung angeboten werden. Sinnvoll erscheint eine Differenzierung in ein Motivationsmodul, ein Modul zur Erlangung spezifischen Wissens bezüglich der Zusammenhänge und Erklärungsmuster von Arbeit und Gesundheit und ein Bearbeitungsmodul zum Erlernen neuer Bewertungs­ und Verarbeitungsmuster. Wichtig sind die aktive Beteiligung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie die Verwendung verschiedener Methoden und Medien. Die Erwartungen der Teilnehmenden sollten ebenso Bestandteil der Gruppenarbeit sein wie Zielvereinbarungen und die Überprüfung der gestellten Ziele.

Die Ziele, Inhalte und Durchführung berufsbezogener Gruppen sollten in einem entsprechenden Manual standardisiert dargestellt werden.

Hinweise zur IndikationBesonders geeignet für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit in der Regel selbst geäußerten Problemen am Arbeitsplatz bzw. mit der Arbeitssituation. Relevante Indikatoren sind: Konflikte mit Kollegen/Vorgesetzten, Über­/Unterforderungssituationen, Arbeitsunzufriedenheit, erhöhtes Stresserleben, berufliche Ängste, erhebliche Veränderungen der Arbeitssituation.

Dauer: mind. 45 min

Häufigkeit: 4–10 Termine

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> Formale CharakterisierungStrukturelle VoraussetzungenPersonelle Voraussetzungen: Psychologen/Psychotherapeuten, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Ärzte, Ergotherapeuten

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Sonstige Voraussetzungen: übliche Ausstattung für Gruppenarbeit und Moderation

Betroffener Rehabilitandenanteil in Einrichtungenabhängig von der Indikation; ca. 25–75 % aller Rehabilitanden mit BBPL

Abbildung in der KTL 2015D581 Soziale Arbeit in der Kleingruppe: Umgang mit beruflichen Belastungen und Konflikten am ArbeitsplatzD583 Soziale Arbeit in der Kleingruppe: Berufliche Orientierung und berufliche TeilhabeD586 Soziale Arbeit in der Kleingruppe: Training der sozialen KompetenzD591 Soziale Arbeit in der Gruppe: Umgang mit beruflichen Belastungen und Konflikten am ArbeitsplatzD593 Soziale Arbeit in der Gruppe: Berufliche Orientierung und berufliche IntegrationD596 Soziale Arbeit in der Gruppe: Training der sozialen KompetenzF571 Psychologische Gruppenarbeit problemorientiert: StressbewältigungG576 Psychotherapie psychodynamisch in der Gruppe: Arbeitsweltbe zogene Gruppe (nur in Psychosomatik/ Psychotherapie/Psychiatrie)G602 Psychotherapie verhaltenstherapeutisch in der Gruppe: Training sozialer Kompetenzen und Fertigkeiten (nur in Psycho somatik/Psychotherapie/ Psychiatrie)

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G605 Psychotherapie verhaltenstherapeutisch in der Gruppe: Arbeitsweltbezogene Gruppe (nur in Psychosomatik/ Psychotherapie/Psychiatrie)H84 Förderung zur beruflichen Reintegration in der Gruppe

3.5.4 Arbeitsplatztraining> Detaillierte BeschreibungZiele: Das Arbeitsplatztraining beinhaltet das Training typischer, arbeitsüblicher Bewegungsabläufe, die für die Bewältigung der Arbeitsanforderungen notwendig sind. Übergeordnetes Ziel ist eine Steigerung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der physischen Anforderungen am Arbeitsplatz.

Zielstellungen sind:> Neubewertung der eigenen Leistungsfähigkeit> Verbesserung der Bewegungssicherheit> Automatisierung von Bewegungshandlungen unter ergonomischen

Gesichtspunkten> Kräftigung der für die berufliche Tätigkeit relevanten Muskelgruppen.

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Inhalte: Im Arbeitsplatztraining werden arbeitsplatzrelevante, komplexe Bewegungsabläufe trainiert (zum Beispiel Heben, Tragen, Schieben, vorgeneigtes Stehen). Die einzelnen Trainingselemente bilden tatsächliche Arbeitsaufgaben in Ausführung und körperlicher Beanspruchung möglichst realitätsnah ab. Trainiert werden Bewegungsaufgaben, für die Diskrepanzen zwischen Arbeitsanforderungen und aktueller Leistungsfähigkeit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bestehen. Die Grundlage für die Auswahl der zu trainierenden Bewegungsabläufe bildet daher die anforderungsorientierte Diagnostik (vgl. Kapitel 3.5.1).

Das Arbeitsplatztraining wird mittels standardisierter Materialien etablierter Verfahren zur Evaluation funktioneller Leistungsfähigkeit durchgeführt. Durch den Einsatz zusätzlicher Arbeitsmaterialien und Modellarbeitsplätze kann die Realitätsnähe noch erhöht werden.

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Durchführung: Das Arbeitsplatztraining basiert in der Regel auf der eingangs durchgeführten Diagnostik. Eingangsbelastung und Trainingsplan werden auf Grundlage der aktuellen körperlichen Leistungsfähigkeit und der kritischen Arbeitsanforderungen festgelegt. Die Eingangsbelastung orientiert sich an den Anforderungen, die ergonomisch noch korrekt ausgeführt werden konnten.

Das Training wird grundsätzlich in Kleingruppen durchgeführt, kann jedoch auch als Einzeltherapie konzipiert sein. Innerhalb des Trainings werden der Schwierigkeitsgrad, die Intensität und die Belastung sukzessive gesteigert. Eine Ausrichtung des Trainings an individuellen Trainingsquoten („workingto­quota plan“) soll vermeiden, dass die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden ihre Belastung weiter durch Schmerzvermeidung steuern („working­to­tolerance plan“). Während des Arbeitsplatztrainings sollten regelmäßige Gespräche mit den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden geführt werden, in denen die individuellen Trainingspläne abgestimmt und die Ziele bzw. die Zielerreichung überprüft und ggf. modifiziert werden.

Hinweise zur IndikationBesonders geeignet für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit berufsoder tätigkeitsspezifischen körperlichen Leistungs­ und Funktionseinschränkungen bei gleichzeitig positiver Erwerbsprognose; primär für somatische Indikationen

Dauer: mind. 120 min pro Woche

> Formale CharakterisierungStrukturelle VoraussetzungenPersonelle Voraussetzungen: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Arbeitserzieher, Berufspädagogen, Sportlehrer, Sportwissenschaftler und weitere lt. KTL­2015. Für die Durchführung des Arbeitsplatztrainings ist eine entsprechende Fortbildung erforderlich (zum Beispiel Evaluation funktioneller Leistungsfähigkeit nach Isernhagen).

Sonstige Voraussetzungen: Raum mit entsprechenden Arbeitsmaterialien zur Testung und zum Training tätigkeitsspezifischer Bewegungsmuster (zum Beispiel Heben, Schieben/Ziehen, Tragen, Schrauben, langes Sitzen) bzw. geeignet ausgestattete Modellarbeitsplätze

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Betroffener Rehabilitandenanteil in Einrichtungenabhängig von der Berufsgruppe; ca. 50–80% aller Rehabilitanden mit somatischer Indikation und BBPL

Abbildung in der KTL 2015A570 Arbeitsplatzbezogenes Muskelkrafttraining in der KleingruppeA602 Spezifisch ausgerichtete Sport- und Bewegungstherapie orientiert anden Anforderungen des Arbeitsplatzes in der GruppeA654 Arbeitsplatzorientierte Sport- und Bewegungstherapie einzelnE55 Arbeitstherapie einzelnE56 Arbeitstherapie in der KleingruppeE57 Arbeitstherapie in der GruppeE58 Arbeitsplatztraining einzelnE59 Arbeitsplatztraining in der Kleingruppe

3.6 Spezifische MBOR-AngeboteWie unter Zf. 3 ausgeführt richten sich spezifische MBOR­Angebote an die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, bei denen trotz einer intensivierten berufsbezogenen medizinischen Rehabilitation mit den MBOR­Kernangeboten nicht absehbar ist, dass sie ihren alten oder einen entsprechenden Arbeitsplatz wieder erfolgreich einnehmen können und ggf. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erforderlich werden. Die spezifischen MBOR­Angebote in Gestalt der Belastungserprobung MBOR zielen auf die Identifikation des konkreten Reha­Bedarfs dieser Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die Erarbeitung einer neuen beruflichen Perspektive sowie die Unterstützung der Einleitung ggf. folgender Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Damit ist die Zielgruppe für spezifische MBOR­Angebote begrenzt auf Einzelfälle innerhalb der Gruppe der Personen mit BBPL.

Belastungserprobung MBORBei der Belastungserprobung MBOR handelt es sich um eine primär diagnostische Leistung, die dazu dient, die persönliche psychische und physische Belastungsfähigkeit von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden einzuschätzen. Dafür sollten möglichst realitätsnahe Arbeitsbedingungen bereitgestellt werden. Dies kann sowohl innerhalb der Reha­Einrichtung als auch in Zusammenarbeit mit externen Stellen (zum Beispiel Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation und/oder Phase II­Einrichtungen) geschehen. In der Belastungserprobung MBOR werden die Anforderungen eines vorhandenen oder zu erwartenden Arbeitsplatzes möglichst realitätsnah abgebildet und mit dem individuellen Leistungsprofil abgeglichen. Dadurch wird unter anderem eine Grundlage für die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung geschaffen. Weitere Ziele können sein:

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Diagnostische Ziele> Möglichkeit einer Wiedereingliederung des Rehabilitanden prüfen> Ausgangspunkt für die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe am

Arbeitsleben

Therapeutische Ziele > Förderung einer realitätsgerechten Selbsteinschätzung des

Rehabilitanden> Erprobung der in der Therapie erarbeiteten adäquaten Verhaltens

muster (zum Beispiel Umgang mit Leistungsanforderungen und interaktionellen Konflikten)

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MBOR­Belastungserprobungen sind besonders geeignet für:> Rehabilitanden mit ausgeprägten berufs­ bzw. tätigkeitsspezifischen

physischen und psychischen Leistungs­ und Funktionseinschränkungen bei gleichzeitig positiver Erwerbsprognose,

> bei Unklarheiten bzgl. der sozialmedizinischen Beurteilung,> Rentenantragsteller,> Versicherte mit abgelehntem Rentenantrag.

Die Überprüfung beruflicher und sozialer Kernkompetenzen kann je nach beruflicher Ausgangssituation in verschiedenen Arbeitsbereichen erfolgen. Je nach Fragestellung werden die Dauerbelastbarkeit, das Verhalten bei Mehrfachanforderungen, Arbeitsverhalten und Arbeitsleistung, Sozialverhalten sowie die psychische und körperliche Belastbarkeit getestet. Es geht auch um die Förderung sozialer Kompetenzen im Beruf, das Bearbeiten berufsrelevanter problematischer Verhaltensmuster, das Üben eines Arbeitstages unter Alltagsbedingungen, das Knüpfen beruflich förderlicher Kontakte sowie die Steigerung der Motivation zu einer Bewerbung. Bei der abschließenden Beurteilung sollten standardisierte Bewertungsmodule, zum Beispiel das diagnostische Instrumentarium MELBA oder selbsterarbeitete, in der Qualität vergleichbare, valide Instrumente eingesetzt werden.

Die Belastungserprobung MBOR wird von der Reha­Einrichtung organisiert, gesteuert und supervidiert. Sie kann in einer Kleingruppe (zum Beispiel projektorientierte Gruppe) oder im Einzelfall auch als Einzeltherapie durchgeführt werden. Dauer und Häufigkeit der Belastungserprobung sind variabel auf den Einzelfall abzustimmen. Die Vorbereitung auf die Belastungserprobung MBOR erfolgt je nach Konzeption und Aufgabenverteilung in der Einrichtung im Rahmen der Ergotherapie, der Psychotherapie oder im Arbeitsplatztraining. Eine externe Belastungserprobung MBOR kann auch in Form eines Praktikums oder einer Hospitation in einem Betrieb durchgeführt werden. Hierbei kann zunächst mit reduzierter Arbeitszeit und einer systematischen Steigerung des Stundenumfangs bis hin zu einem 8­Stunden­Arbeitstag begonnen werden. Ebenso ist die Erprobung auch tageweise möglich. Die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sollen im Erprobungsfeld durch geeignete Therapeuten begleitet und ihre Leistungsfähigkeit beobachtet werden. Gegebenenfalls werden begleitend Gruppen zum Thema Arbeitsleben und Sozialmedizin sowie Einzelberatungsgespräche angeboten.

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Formale Charakterisierung> Strukturelle VoraussetzungenPersonelle Voraussetzungen: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Arbeitserzieher, Berufspädagogen und weitere lt. KTL­2015.

Betroffener Rehabilitandenanteil in Einrichtungenabhängig von Indikation und Berufsgruppe

Abbildung in der KTL 2015E60 Verhaltensbeobachtung zur arbeitsbezogenen Leistungs beurteilung einzeln

E61 Verhaltensbeobachtung zur arbeitsbezogenen Leistungs beurteilung in der Kleingruppe

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E62 Belastungserprobung einzelnE63 Bilanzierungsgespräch bei externem Arbeitsplatzpraktikum einzeln

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4 Schlussbemerkung

In der Übersicht im Anhang sind die zentralen Bausteine der Medizinischberuflich orientierten Rehabilitation im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst. Darüber hinaus kann jeder Leistungsträger spezifische, etwa regionale Besonderheiten beachtende Merkmale definieren. Insofern stellt dieses Anforderungsprofil einen orientierenden Rahmen dar, der ausreichenden Spielraum zur weiteren Ausgestaltung, Präzisierung und Weiterentwicklung – sowohl durch Leistungsträger als auch durch Rehabilitationseinrichtungen – belässt.

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Zusammenfassende Darstellung der Anforderungen an die MBOR-Angebote für Rehabilitanden mit besonderer beruflicher Problemlage

MBOR-Angebote Dauer/ Häufigkeit

Anzahl Teilnehmer

Sonstige Voraussetzungen

Rehabilitandenanteil

- Abbildung in der KTL

1) Berufsbezogene Diagnostik 90 min

1–2 x

1 oder Kleingruppe bis 5 Raum zur Testung und Diagnostik 100 % C580, E60, E61

2) Psychosoziale Arbeit in der MBOR 15–45 min

2–5 x

1 oder Kleingruppe bis 5,

Gruppe bis 15

100 % C580, D561, D562, D563,

D569, D581, D583, D585,

D586, D591, D593, D595,

D596, E672, F552

3) Berufsbezogene Gruppen 45/60 min

4–10 x

Kleingruppe bis 5, Gruppe

bis 15

25–75% D581, D583, D586, D591,

D593, D596, F571, G5762,

G6022, G6052, H84

4) Arbeitsplatztraining 120 min

pro Woche

1 oder Kleingruppe bis 5,

Gruppe bis 15

Vorliegen einer detaillierten Arbeits

platz- oder Tätigkeitsbeschreibung,

Raum zur Testung / zum Training

tätigkeitsspezifischer Bewegungs

muster bzw. Modellarbeitsplätze

50–80% A570, A602, A654, E55, E56,

E57, E58, E59

5) Belastungserprobung MBOR variabel 1 oder Kleingruppe bis 5 Vorliegen einer detaillierten Arbeits

platz- oder Tätigkeitsbeschreibung,

Raum zur Testung und / zum Training

tätigkeitsspezifischer Bewegungs

muster, Modellarbeitsplätze oder in

Kooperation mit Einrichtungen zur

beruflichen Rehabilitation und/oder

Betrieben verschiedener Fachrich

tung

-

-

-

-

-

Abhängig von

Indikation und

Berufsgruppe

E60, E61, E62, E63

Summe (ohne 5) 11–25 h pro Reha1

Anmerkungen: Dauer und Häufigkeit stellen Mindestangaben dar; 1 Berechnung auf Basis von Dauer und Häufigkeit bei tatsächlichem Bedarf im Rahmen einer dreiwöchigen Rehabilitation, die Spannbreite ist bedingt durch die individuellen Problemlagen; 2 nur Psychosomatik/Psychotherapie

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Notizen

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ImpressumHerausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Sozialmedizin und RehabilitationGeschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation Bereich Reha-Wissenschaften10709 Berlin, Ruhrstraße 2Postanschrift: 10704 BerlinTelefon: 030 865–0 Telefax: 030 865–27240www.deutsche-rentenversicherung-bund.deE-Mail: [email protected]

4. Auflage (11/2015)

Ansprechpartner: Dr. Rolf Buschmann-SteinhageE-Mail: [email protected]

ImpressumHerausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund

Bereich Reha-Wissenschaften10709 Berlin, Ruhrstraße 2Postanschrift: 10704 BerlinTelefon: 030 865–0 Telefax: 030 865–27240www.deutsche-rentenversicherung-bund.deE-Mail: [email protected]

4. Auflage (11/2015)

Ansprechpartner: Dr. Rolf Buschmann-SteinhageE-Mail: [email protected]

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