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Beta Verlag und Marketinggesellschaft mbHCelsiusstraße 43, 53125 Bonnwww.beta-publishing.com
WEHRMEDIZIN UND WEHRPHARMAZIEist die wichtigste Aus-, Fort- undWeiter bildungszeitschrift der aktivenSanitäts offiziere, der Sanitätsoffiziers-anwärter (Studenten der Heil berufe)sowie der Sanitätsoffiziere der Reserve,die als nieder gelassene Ärzte, Zahn-ärzte, Tierärzte und Apotheker oder inKliniken etc. tätig sind.
Als einzige Zeitschrift in Deutschlanddeckt sie alle wehrmedizinisch undwehrpharmazeutisch relevanten Berei-che ab: Alle Fachgebiete der Medizin,der Zahnmedizin, der Veterinärmedizinsowie der Pharmazie und Lebensmittel -chemie.
Die WEHRMEDIZIN UND WEHR -PHARMAZIE bietet ihren Lesern mitvier Ausgaben p.a. jeweils einen um-fassenden Überblick über das Gesche-hen im Sanitätsdienst der Bundeswehr.Neben medizinischen Fachartikeln sindBerichte von der Inlandsversorgung,den Auslandseinsätzen, Veranstaltun-gen und Personalia genauso selbstver-ständlich wie Inhalte rund um Notfall-,Katastrophen- und Rettungsmedizin.Darüber hinaus spielt die Beschaffungvon Arzneimitteln, Medizinproduktenund anderem Gerät eine zentrale Rolle.
Beta Verlag & Marketinggesellschaft mbHCelsiusstraße 43, 53125 Bonnwww.beta-publishing.comWehrmedizin und Wehrpharmazie
LeserkreisLeserkreisOnline
Kombipakte / EinzelpreiseBezugs- und Druckdaten,
Termine und ThemenBeta-Veranstaltungen und Fachpublikationen AGBVerlagsangaben und
KurzcharakteristikPrint Print und Online
Leserkreis
• Sanitätsoffiziere, die als Ärzte in den regionalen Sa-nitätseinrichtungen (Standortsanitäts zentren, Sanitäts-staffeln, Arztgruppen) allgemeinmedizinisch tätig sindsowie zivile Vertragsärzte.
• Fachärzte in den Fachsanitätszentren und Bun-deswehrkrankenhäusern, in denen nicht ausschließ-lich Soldaten, sondern in hohem und zunehmendemMaße Zivilpatienten behandelt werden. Allgemein-,notfallmedizinisch und klinisch tätige Ärzte und Fach-ärzte, Zahnärzte, Veterinäre und Apotheker in den Ein-satzlazaretten und Rettungszentren in den verschiede-nen Einsatzgebieten der Bundeswehr.
• Zahnarzt und Fachzahnärzte in den Zahnarztgrup-pen und Kliniken.
• Fach-, Fachzahn-, Fachtierärzte, Fachapotheker inden Untersuchungs- und Forschungsinstituten im Zentralen Sanitätsdienst (Koblenz, München, Kiel, Warendorf), in der Luftwaffe (Zentrum für Luft- undRaumfahrtmedizinm der Luftwaffe) und der Marine(Schiff fahrtsmedizinisches Institut der Marine).
• Fachapotheker für die Auswahl, Beschaffung, Her-stellung, Lagerung, Überwachung, Versorgung und dieAussonderung und Entsorgung von Sanitätsmaterial(Arzneimittel, Medizinprodukte und Sanitätsgerät) inApotheken, Sanitätsdepots, Logistikzentren u. a.
• Ärzte, Zahnärzte, Veterinäre und Apotheker, dieals Sanitätsoffizier oder zivile Mitarbeiter in Organi-sation, Führung, Ausbildung, Logistik u.v.a.m. im Bun-desministerium der Verteidigung (BMVg), im Kom-mando Sanitätsdienst der Bundeswehr, bei denGeneralärzten von Heer, Luftwaffe und Streitkräfteba-sis, dem Admiralarzt der Marine, beim Kommando Re-gionale Sanitätsdienstliche Unterstützung, beim Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung,der Führungsakademie der Bundeswehr, dem Einsatz-führungskommando der Bundeswehr und an derSanitäts akademie tätig sind.
• Ärzte, Zahnärzte, Veterinäre und Apotheker, dieals Sanitätsoffizier oder ziviler Mitarbeiter öffentlich-rechtliche Aufgaben des Gesundheitswesens in Eigen-vollzugskompetenz der Bundeswehr wahrnehmen.
• Sanitätsoffiziere der Bundeswehr in internationa-len Stäben (z. B. in USA, Belgien, Frankreich, Nieder-lande, Italien) und multinationalen Verbänden undGroßverbänden.
• Sanitätsoffiziersanwärter (SanOA sind Studentender Heilberufe der Bundeswehr an öffentlichen Hoch-schulen).
• Sanitätsoffiziere der Reserve (in allen Bereichendes zivilen Gesundheitswesens niedergelassene, inKrankenhäusern etc. tätige Ärzte, Zahnärzte, Veteri-näre, Apotheker) als Mitglied der Deutschen Gesell-schaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie.
• Professoren der Heilberufe als Mitglied des wissen-schaftlichen („Wehrmedizinischen”) Beirates des Bun-desministers der Verteidigung.
• Ärzte, Zahnärzte, Veterinäre, Apotheker in derBundeswehrverwaltung (z. B. im Bundesamt für Aus-rüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundes-wehr, BAAINBw Koblenz – hier erfolgt die zentrale Beschaffung von Sanitätsmaterial (Arzneimittel, Medi-zinprodukte und Sanitätsgerät) – und im musterungs-ärztlichen Dienst in den Kreiswehrersatzämtern etc.
• Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker in ande-ren Bundesministerien
• Zivile Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebensrettungsgesellschaft(DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Un-fall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) u. a.
• Abgeordnete des Haushalts-, Gesundheits- unddes Verteidi gungsausschusses des Deutschen Bun-destages.
• Aktive und Reserve-Sanitätsoffiziere des Öster-rei chischen Bundesheeres als Mitglieder der Öster -reichischen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehr -pharmazie.
• Aktive und Reserve-Sanitätsoffiziere derSchwei zer Armee.
• Sonstige Interessenten, z. B. zahlreiche Bezieher im Direktversand und über den Buchhandel, Bibliotheken,Universitäten, Austausch mit Redaktionen anderer Zeit-schriften (auch Militärzeitschriften), die z. T. weltweiterscheinen.
Termine und ThemenBeta-Veranstaltungen und Fachpublikationen AGBVerlagsangaben und
Kurzcharakteristik
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt
* zzgl. 3 mm Beschnitt umlaufend
Print Print und Online
HeftformatA4 (210 x 297 mm) Satzspiegel 185 x 270 mm
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Druckauflage8.000 Exemplare(Darüber hinaus sind Mehrauflagenzu Fortbildungsveranstaltungen,Fachtagungen, Sanitätsdiensttreffen,Jubiläums- oder Sonderausgabenmöglich.)
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* siehe „Beta-Veranstaltungen und Fachpublikationen“
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72 Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/2017
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In jeder Ausgabe &im Internet auf
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weltweit 301 548 Dialysepatienten. Fre-senius Medical Care ist zudem der füh-rende Anbieter von Dialyseprodukten wie Dialysegeräten und Dialysefiltern. Im Bereich Versorgungsmanagement baut das Unternehmen sein Angebot zusätz-licher medizinischer Dienstleistungen rund um die Dialyse aus.
Die EIZO Europe GmbH ist eine Tochter der EIZO Corporation, einem weltweit agierenden japanischen Hersteller von High-End-Monitorlösungen für verschiede-ne Einsatzgebiete.Für den medizinischen Bereich fertigt EIZO hochspezialisierte Produkte für die Diag-nostische Radiologie und Betrachtung so-wie den Operationssaal, die interventionelle
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ist an 23 Standorten auf sechs Kontinen-ten vertreten. In Deutschland beschäftigt Deb-STOKO etwa 130 Mitarbeiter, die für Produktion und Vertrieb der bekann-ten Marken Stokoderm®, Travabon®, Estesol® und Stokolan® zuständig sind. Seit 2015 gehört die Deb-Gruppe zum familiengeführten S.C. Johnson Konzern.
Lohmann & Rauscher International GmbH & Co. KGKey Account Manager Alex JacobWesterwaldstraße 456579 RengsdorfMobil: 0160 / 7013648E-Mail: [email protected]
Lohmann & Rauscher (L&R) entwickelt, pro-duziert und vertreibt als ein international führender Anbieter erstklassige Medizin- und Hygieneprodukte höchster Qualität. L&R ver-fügt über mehr als 160 Jahre Kompetenz als zuverlässiger Problemlöser für seine Kunden, in den Bereichen OP, Binden & Verbände und Wundversorgung. Mit dem Konzept L&R OPTI-LINE bietet L&R Serviceleistungen von Schu-
lungen bis hin zu Prozess- & Anwendungsop-timierungen an. Mit über 4 600 Mitarbeitern, 44 Konzernge-sellschaften und Beteiligungen sowie mehr als 130 ausgewählten Partnern steigerte L&R sein Umsatzvolumen auf 589 Millionen Euro in 2016. L&R Standorte mit Headquarter-Funk-tion sind Rengsdorf (Deutschland) und Wien (Österreich).
70 Wehrmedizin und Wehrpharmazie 2/2017
Infos für den Sanitätso�zier * * Dieses sind Informationen aus der Industrie und liegen nicht in der Verantwortung der Redaktion.
Bei einer einstmals aussichtslosen und schwer zu behandelnden chronischen Virusinfektion, der Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infek tion, hat in den letzten Jahren ein revolutionärer Wandel stattgefunden. Mit den neu zugelassenen So-fosbuvir-basierenden Therapieregimen lassen
sich innerhalb einer nur kurzen Therapiedauer, Heilungsraten von über 95 % erreichen. [1,2] Voraussetzung dafür ist jedoch das frühzeitige Erkennen, Testen und Diagnostizieren der Be-tro�enen. Denn die HCV-Dunkelzi�er, das heißt die Anzahl der Infizierten ohne Kenntnis ihrer Erkrankung, ist nach wie vor hoch. [3] Die Lang-zeitfolgen einer HCV-Infektion können jedoch schwerwiegend sein, von dekompensierter Le-berzirrhose, Leberkrebs und Lebertransplanta-tion bis hin zum Tod. Zu den HCV-Risikogruppen gehören zum Beispiel medizinisches Personal, Personen mit erhöhten Transaminasen und/oder klinischen Zeichen einer Hepatitis bzw. chroni-schen Lebererkrankung unklarer Genese, Men-schen die längere Zeit in Hochprävalenzländern gelebt haben oder Tätowierungen/Piercings un-ter unhygienischen Bedingungen erhalten ha-ben, und weitere. [3,4] Bei Verdacht auf eine
HCV-Infektion sollten rechtzeitig die Weichen für eine Diagnose und anschließende Therapie bei einem Spezialisten gestellt werden.
Literatur1 Fachinformation Harvoni®, Stand Februar
2017.2 Fachinformation Epclusa®, Stand Februar
2017.3 Leberhilfe Projekt. Der Eco-Hep Report, Le-
berhilfe Projekt gUG; 2016.4 Sarrazin C et al. Update der S3-Leitlinie Pro-
phylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepati-tis-C-Virus(HCV)-Infektion, AWMF-Register- Nr.: 021/012. Z Gas tro enterol 2010; 48: 289-351.
Weitere Informationen unter:www.gilead.com
Hepatitis C kann jeden tre�en – eine Heilung kann heute in kurzer Zeit möglich sein
Harvoni® und Epclusa® zur Behandlung der chro-nischen Hepatitis-C-Virusinfektion. (Bilder: Gilead Sciences GmbH)
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Service sowie über 70 Jahren Erfahrung stehen wir mit maßgeschneiderten Lösungen parat.
Wir sagen DANKE An dieser Stelle möchten wir der Bundeswehr für das jahrzehntelange Vertrauen danken und gratulieren ihr zum 60-jährigen Jubiläum des Zahnärztlichen Dienst es. Aus dieser historischen Partnerschaft heraus – z. B. durch den Tisch-Sterilisator A20 bis hin zum aktuell eingesetzten A35-B – sind stetig Kompetenzen gewachsen und wir werden auch in Zukunft alles dafür geben, um die Wehrmedi-zin mit gutem Service und hochwertigen Pro-dukten für Reinigung, Desinfektion und Sterili-sation zu unterstützen.
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CAMLOG vertreibt seit No-vember 2016 das Locator® Overdenture Implant System von Zest Anchors. LODI Im-plantate sind zweiteilige, durch messerreduzierte Im-plan tate zur Stabilisierung von Deckprothesen in stark atrophierten Kiefern.Die Implantate sind für die So-fortversorgung geeignet. Das Chirurgie-Set ist dem Bohr-protokoll folgend übersichtlich sortiert. Die LODI Implantate
stehen in zwei Durchmessern (2,4 und 2,9 mm), zwei Gingivahöhen und drei Implantat längen (10, 12 und 14 mm) zur Verfügung. Sie werden im Komplett-Set ausgeliefert. Dieses enthält ein Implantat, ein Loca-tor® Abutment, ein Retentionsgehäuse und diverse
Retentionseinsätze. Das Abutment wird mithilfe des Locator® Eindrehinstruments auf das externe Implan-tatgewinde aufgeschraubt und mit 30 Ncm festgezo-gen. Es kann bei Bedarf ausgewechselt werden. CAMLOG erfüllt mit dieser Sortimentserweiterung der Implantatlinien die Anforderungen der Kunden und deren Patienten nach einer minimalinvasiven Behand-lungsoption im stark atrophierten Kiefer. Durch den Tragekomfort werden Sprache und Ästhetik verbessert. Das wiederum trägt zur Steigerung des Selbstwertge-fühls und der Sozialkompetenz der Patienten bei.
CAMLOG erweitert das Implantatportfolio um LODI Implantate
Das durchmesserredu-zierte Locator® Over-denture Implant Sys-tem. (Bild: CAMLOG/Zest Anchors)
Die Anforderungen im Krankenhaus nach einer prozes-sorientierten, ein-fachen Bedienung des Krankenhaus Informationssys-tems (KIS) hat NEXUS durch die NEXT GENERA-TION- Technologie
(NG) umgesetzt. Mit NG wurde die Bedienung der Software grundlegend neugestaltet:
Je Prozess werden nur noch die Informationen darge-stellt, die für die Aufgabe benötigt werden. Dadurch behält der Anwender das Wesentliche im Blick (WE-SENTLICH). Das neue Bedienkonzept ermöglicht es auch, die klinischen Prozesse durch die Einrichtung von Workspaces individuell pro Arbeitsplatz oder Pro-zess abzubilden (INDIVIDUELL). In der Bedienung ist
keine Menüsuche, kein Bildschirmwechsel mehr nötig. Der Anwender navigiert sehr schnell und direkt in der Software (DIREKT).Alle Funktionen und Prozesse sind auch mobil verfüg-bar und zwar vollständig synchron mit dem NEXUS/KIS.ng. Ob bei der Vitaldatenerfassung, der Visite oder der Medikamentenvergabe – alle Prozesse können so-wohl mobil als auch am stationären Arbeitsplatz erle-digt werden (MOBIL).Das neue Bedienkonzept, das integrierte Gesamtkon-zept, die mobilen Lösungen: Mit diesem starken Ange-bot konnten NEXUS bereits viele Interessenten über-zeugen und sich in Installationen beweisen.
Kontaktdaten:NEXUS AG – Niederlassung FrankfurtTel.: 069 583004-200E-Mail: [email protected]
NEXT GENERATION: Die neue Software-Generation von NEXUS
In der Infektionsserologie ste-hen Workflow-E� zienz, die Ergebnisqualität, die Sicherheit der Proben und der zuverlässige Ausschluss von Infektionen an erster Stelle. Hier ist ein Partner
gefragt, der diesen Ansprüchen gerecht wird: Roche Diagnostics Deutschland GmbH steht für die lang-jährige Erfahrung im Bereich Immunologie und In-fektionsdiagnostik, stete Erweiterung des Testmenüs, permanente Weiterentwicklung entsprechend der sich ändernden Anforderungen an die diagnostischen Tests
und den Stand der Wissenschaft. Roche bietet Trans-fusionsmedizin aus einer erfahrenen Hand, Sicherheit in der Schwangerschaftsvorsorge, umfassende HIV- und Hepatitis- Diagnostik sowie visionäre Gesamtlö-sungsstrategien zum gemeinsamen Wachstum von Labor und Diagnostikahersteller. Mehr Informationen unter www.goldrichtig-jetzt.de
Roche Diagnostics Deutschland GmbH Dr. Corinna Fleckenstein, Product Manager Tel.: 0621 759-3640 E-Mail: [email protected]
Roche Infektionsserologie – Goldrichtig
Nur ein Arbeitsschritt: Fluoridierung und Keim-kontrolle
Neuer Schutzlack Cervitec F für schnel len Ober-flächenschutz
Bei hohem Karies-risiko ermöglicht der neue Schutz-lack Cervitec F einen schnellen Oberflächenschutz der Zähne. Das
Lacksystem Cervitec F enthält Flu-orid, Chlorhexidin und Cetylpyridi-niumchlorid (CPC).CPC hilft, Zahnbelag und Zahn-fleischentzündungen vorzubeu-gen, und unterstützt die Wirkung von Chlorhexidin. Diese neuartige Kombination der Inhaltssto�e er-laubt Fluoridierung und gezielte Keimkontrolle in einem Arbeits-schritt und ermöglicht damit ei-nen schnellen Behandlungsablauf. Cervitec F empfiehlt sich als Basis-schutz zur Kariesprophylaxe im Ri-sikofall und für überempfindliche Zähne. Das Lacksystem eignet sich für jede Altersgruppe – vom klei-nen Kind bis zum Senior.
Einfache und schnelle Behand-lungAlle Inhaltssto�e von Cervitec F sind vollständig gelöst. Damit ist das Lacksystem unmittelbar appli-kationsbereit und kann kontrolliert dosiert aufgetragen werden. Die relativ hohe Feuchtigkeitstoleranz erleichtert das Applizieren. Ei-ne schnelle Anwendung ist auch unter Feldbedingungen wie zum Beispiel in Senioren- und Behin-derteneinrichtungen möglich.Cervitec F ist als ökonomische Do-siertube wie auch als individuelle Single-Dose erhältlich.
Cervitec® ist ein eingetragenes Wa-renzeichen der Ivoclar Vivadent AG.
Für weitere Informationen:Ivoclar Vivadent AGBendererstrasse 29494 Schaan/LiechtensteinTel.: +423 235 35 35, Fax: +423 235 33 60E-Mail: [email protected]
Cervitec F– der Schutz lack mit Kom bi nations-wirkung
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n Online-Spezial als Advertorial mit Auf der Startseite unter den ersten Fachartikeln (bis zu zwei Artikel p.A.) individuellen Inhalten
n Firmeneintrag Kurztext plus In der Rubrik „Partner der Bundeswehr“Logo und Kontaktdaten (www.wehrmed.de/partner)+ 2 Videos p.A.+ 6 Pressemitteilungen p.A.
n Produktinfos beschreibender Text plus In der Rubrik „Infos für den Sanitätsoffizier“(bis 12 Stk. p.A.) Bild und Kontaktdaten (www.wehrmed.de/info/8-produktinformation/)
Laufzeit: 12 MonatePreis / Jahr: 6.000, – EUR
* In der Rotation sind bis zu fünf Motive unterschiedlicher Kunden möglich, die abwechselnd zu sehen sind. Angebote für Solo-Platzierung auf Anfrage.
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n Produktinfo beschreibender Text plus In der Rubrik (Im Magazin und online) Bild und Kontaktdaten „Infos für den Sanitätsoffizier“ PREIS: 850, – EUR und auf www.wehrmed.de/info/Print: pro Schaltung 8-produktinformation/online: ohne Laufzeitbegrenzung
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n Online-Spezial Gastbeitrag als Artikel. Auf der Startseite unter denPreis: 1.600, – EUR Ihr integrativer Auftritt mit ersten Fachartikeln 4-wöchige Top-Platzierung Bildern, Links, Videos etc. auf der Startseite (insg. 1 Jahr online)
Beta Verlag & Marketinggesellschaft mbHCelsiusstraße 43, 53125 Bonnwww.beta-publishing.comWehrmedizin und Wehrpharmazie
Schwerpunkt:Die BundeswehrapothekenIm Fokus: Ein Fachunterstützungszentrum
Schwerpunkt:Combat Medical Care ConferenceZahnmedizin
Im Fokus:Ausbildungs- und Simulationszentrum
Schwerpunkt:Der SanDstBw 2031+ Im Fokus:Das Institut für Pharmakologie und Toxikologie derBundeswehr
Schwerpunkt:ZMZ (Zivil-Militärische Zusammenarbeit) Zahnmedizin Im Fokus:Das Kommando Sanitätsdienstliche Einsatzunter-stützung Weißenfels
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Digitale DruckdatenBitte übersenden Sie ein druckfähiges PDF mitallen erforderlichen Schriften und Bildern einge-bettet. Für Bilder ist eine Auflösun gen von300 dpi erforderlich.
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Darüber hinaus finden Sie selbstverständlich, wie Sie es gewohnt sind, viele weitere Inhalte wie me-dizinische Facharbeiten, Artikel zu den neuen Strukturen der Bundeswehr, den Auslandseinsätzen,der Inlandsversorgung – u.a. über die Bundeswehrkrankenhäuser, Veranstaltungen, Personalia u.v.m.
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Allgemeine Geschäftsbedingungenhaftigkeit verbleibt dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oderzum Rücktritt. Die Verantwortlichkeit für die Mängelfreiheit derDruckvorlagen liegt bei dem Auftraggeber. Eine Haftung des Auftrag-nehmers für Mängel, die auf einer Mangelhaftigkeit der Druckvorla-gen beruhen, besteht nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass etwaigeMängel der Druckvorlagen nicht sofort erkennbar sind oder erst beimDruckvorgang deutlich werden. Bei fernmündlich aufgegebenen An-zeigen oder Änderungen kann eine Gewähr für die Richtigkeit derWiedergabe nicht geleistet werden. Anzeigen, die aufgrund ihrer re-daktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können vonder Anzeigenverwaltung deutlich als Anzeigen kenntlich gemachtwerden.
8. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung druckfertigerUnterlagen/Druckvorlagen frei Haus verantwortlich. Für die Anferti-gung in Auftrag gegebener Entwürfe, für Druckstöcke, Lithographienund Reinzeichnungen sowie nachträgliche Änderungen hat der Auf-traggeber die Kosten zu tragen. Probeabzüge werden nur aufWunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig über-mittelten Probeabzug nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigunggesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt. Nach demErscheinen der Anzeige erhält der Auftraggeber ein Belegexemplaroder einen Seitenausdruck. Druckvorlagen werden nur auf besondereAnforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zurAufbewahrung endet drei Monate nach Veröffentlichung. Die Ver-antwortung für die Richtigkeit des Ergebnisses bei Lieferung digitalerDaten liegt beim Auftraggeber. Entstehende technische und Hand-lingkosten werden weiterberechnet.
9. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsab-schluss abzuwickeln. Ist dem Auftraggeber das Recht eingeräumt wor-den, einzelne Anzeigen abzurufen, so ist der Auftrag innerhalb einesJahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Der Auftrag-geber ist berechtigt, innerhalb besonders vereinbarter Fristen weitereAnzeigen abzurufen. Bestandteil des Auftrages ist die jeweils gültigeTarifkarte. Die dort verzeichneten Nachlässe werden nur für innerhalbeines Jahres erscheinende Anzeigen gewährt. Bei Auftragserweite-rung innerhalb des Insertionsjahres wird der höhere Rabatt rückwir-kend auf die erschienenen Anzeigen vergütet. Bei Auftragsreduzie-rung erfolgt eine entsprechende Rückbelastung.
10. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen offen-sichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb vonvier Wochen nach Erscheinen der Druckschrift durch die schriftlicheMängelanzeige geltend gemacht worden sind. § 639 BGB bleibt un-berührt. Ist die Erfüllung des Auftrages aus Umständen, die der Verlagnicht zu vertreten hat, unmöglich, so ist der Auftraggeber verpflich-tet, die dem Verlag entstandenen Kosten (Satzkosten, Filmfertigungs-kosten u. ä.) zu erstatten. Sind die in Auftrag gegebenen Anzeigenaus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nur teilweiseerschienen, so hat der Auftraggeber das Entgelt anteilig zu entrich-ten. Gewährte Rabatte richten sich nach der Anzahl der tatsächlicherschienenen Anzeigen. Schadensersatzansprüche des Auftraggeberswegen des Nichterscheinens oder wegen des nicht rechtzeitigen Er-scheinens beauftragter Anzeigen sind im Falle leichter Fahrlässigkeitdes Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfül-
lungsgehilfen auf solche unmittelbaren Schäden begrenzt, die als ver-tragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine Haftung gegen-über Unternehmen besteht nicht bei leicht fahrlässiger Verletzungunwesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungs beschrän kungengelten nicht für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit.
11. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzugzur Zahlung fällig. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht Zah-lung, so kann das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht aufdas vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Rechnungs-betrages und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab-hängig gemacht werden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles sinddie Rechnungsbeträge sofort – auch bei noch nicht in Rechnung ge-stellten Anzeigen, die in Druck sind – fällig. Für Stellen- und Gelegen-heitsanzeigen erstellt die Anzeigenverwaltung eine Vorausrechnung.Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages erfolgt die Einschaltungder Anzeige. Wenn die Rechnungsanschrift von der Adresse des Auf-traggebers differiert, so ist diese gesondert mitzuteilen.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe vonacht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Einziehungs-kosten berechnet. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von € 5,-- berechnet. Die Ausführung des Auftrages kann bis zur Bezahlung zu-rückgestellt werden. Im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfah-rens oder in sonstigen Fällen des Vermögensverfalls des Auftragge-bers werden alle Forderungen sofort fällig, auch für noch nichterschienene Anzeigen.
13. Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Bonn.Gerichtsstand für alle Rechte und Verpflichtungen, auch aus Wechselnund Schecks, ist Bonn, soweit die Auftraggeber Vollkaufleute, juristi-sche Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Son-dervermögen sind.
14. Für Verträge zwischen selbstständigen Tochterverlagen im Aus-land und deren Kunden gilt das Gesetz des Landes, in dem der Toch-terverlag registriert ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitzdes Tochterverlages.
15. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
16. Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Vertragsabwicklungbzw. für den Vertrieb erforderlichen personenbezogenen Daten zudiesen Zwecken bei uns oder bei Dritten gespeichert sind.
17. Verstößt eine dieser Geschäftsbedingungen gegen gesetzlicheBestimmungen, so wird die Gültigkeit aller übrigen Geschäftsbedin-gungen hierdurch nicht berührt. Im Geschäftsverkehr mit Unterneh-men soll eine evtl. ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungdurch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolgdem der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt.
1. Von den nachstehenden Geschäftsbedingungen kann aus organi-satorischen, wirtschaftlichen und Gleichbehandlungsgründen in keinem Fall abgewichen werden, auch dann nicht, wenn der Vertrags-partner anderslautende oder entgegenstehende Geschäftsbedingun-gen gebraucht. Diese Bestimmung findet nur im Rechtsverkehr miteinem Unternehmen, einer juristischen Person des öffentlichen Rechtsoder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Anwendung. Maß-geblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fas-sung der AGB (s. www.wehrmed.de).
2. „Anzeigenauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung eineroder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druck-schrift zum Zwecke der Verbreitung. Beilagen- und Einhefteraufträgegelten als Anzeigenaufträge i. S. dieser Geschäftsbedingungen.
3. Ein Anzeigenauftrag ist für den Auftraggeber rechtsverbindlich,wenn er persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder E-Mail er-teilt wird. Macht der Auftraggeber von einem ihm eingeräumten Rück-trittsrecht Gebrauch, so sind Verlag oder Anzeigenvermittlung hiervonmindestens acht Wochen vor dem festgelegten Zeitraum zu verständi-gen. Soweit der Auftrag unter Verwendung von Fernkommunikations-mitteln erteilt wird, gilt diese Bestimmung nur im Rechtsverkehr miteinem Unternehmer i. S.v. § 14 BGB.
4. Ein Anzeigenauftrag wird für den Auftragnehmer durch schriftli-che Bestätigung der Anzeigenverwaltung rechtsverbindlich. Beilagen-und Einhefteraufträge können für die Anzeigenverwaltung erst nachErhalt und Billigung eines Musters verbindlich sein. Der Auftrag wirdnach der in der Bestätigung bezeichneten Form abgewickelt, wenn in-nerhalb von zehn Tagen kein schriftlicher Einspruch seitens des Auf-traggebers bei der Anzeigenverwaltung eingeht. Für Eilaufträge, auchtelefonisch erteilte, die die Anzeigenverwaltung sofort in Angriff neh-men muss, beträgt die Einspruchsfrist 24 Stunden.
5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen, auch nach Vertragsabschluss,wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach ein-heitlichen sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzuleh-nen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz, behördliche Bestimmungenoder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für denVerlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Beilagen- und Einhefterauf-träge. Sie können insbesondere auch dann abgelehnt werden, wennsie durch Format oder Aufmachung den Eindruck erwecken, Bestand-teil der Zeitung oder Zeitschrift zu sein.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen an bestimmtenPlätzen wird keine Gewähr übernommen. Das Recht zu Änderungenund/oder Verschiebungen aus verlagstechnischen Gründen bleibt injedem Falle vorbehalten. Auflagenangaben erfolgen unverbindlichund ohne Gewähr.
7. Es wird die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigenentsprechend den zur Verfügung gestellten Unterlagen gewährleistet.Geringfügige Abweichungen im Druck und Farbausfall bleiben injedem Falle vorbehalten und gelten nicht als Mangel i. S.v. § 633 BGB.Bei fehlerhaftem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruchauf Zahlungsminderung. Bei den Zweck der Anzeige erheblich beein-trächtigenden Fehlern hat der Auftraggeber Anspruch auf Veröffent-lichung einer einwandfreien Ersatzanzeige; im Falle erneuter Fehler-