Forensische Psychiatrie Klinik und Poliklinik für Psychiatrie & Psychotherapie Ernst-Moritz-Arndt-Universität im Hanse-Klinikum Stralsund Manuela Dudeck Allgemeine Grundlagen Rechtliche Rahmenbedingungen & Implikationen für den Psychiater Psychiatrische Krankheitslehre Besondere Fragestellungen an die forensische Psychiatrie
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Forensische Psychiatrie
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie & Psychotherapie Ernst-Moritz-Arndt-Universität im Hanse-Klinikum Stralsund
1. Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat;
2. Wer sich in einem die freie Willensbstimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
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BGB § 105: Nichtigkeit der Willenserklärung
1. Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig;
2. Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
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Prozessunfähigkeit
• Zivilprozessordnung
ZPO § 52 Umfang der Prozessfähigkeit
1. Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann.
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Testierfähigkeit BGB § 2229
1. Ein Minderjähriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat;
2. Der Minderjährige bedarf zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters;
3. -
4. Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.
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Testierfähigkeit erfordert:
Dass der Erblasser
1. weiß, dass er ein Testament errichtet;
2. Den Inhalt der letztwilligen Verfügung kennt;
3. Bei der Erstellung nicht dem Einfluss Dritter erliegt;
4. Seinen letzten Willen formulieren kann;
5. Die Tragweite seiner Bestimmungen in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht erfassen kann;
6. Die sittliche Berechtigung seiner Verfügung beurteilen kann.
Als Wahn bezeichnet man eine krankhafte falsche Beurteilung der Realität, die erfahrungsunabhängig auftritt und an der mit subjektiver Gewissheit festgehalten wird. Die Überzeugung steht also im Widerspruch zur Wirklichkeit und zur Überzeugung der Mitmenschen. • Wahnstimmung • Wahndynamik • Systematischer Wahn • Beziehungswahn • Bedeutungswahn • Beeinträchtigungs-/ Verfolgungswahn • Eifersuchtswahn • Schuldwahn • Verarmungswahn • Hypochondrischer Wahn • Größenwahn • Wahnerinnerung
Ich - Erleben Ich- Störungen: Unter Ich- Störungen werden Störungen verstanden, bei denen sich die Ichhaftigkeit des Erlebens verändert oder bei denen die Grenze zwischen dem Ich und der Umwelt durchlässig erscheint. • Depersonalisation • Derealisation • Gedankenausbreitung • Gedankenentzug • Gedankeneingebung • Fremdbeeinflussungserlebnisse
Angst: Gefühlszustand der Bedrohung und Gefahr, ist gewöhnlich
von körperlich vegetativen Erscheinungen begleitet. Phobie: Objekt- bzw. situationsabhängige Angst. Misstrauen: Befürchtung, dass jemand etwas gegen einen im
Hypochondrische Befürchtungen: sachlich nicht begründbare, beharrlich festgehaltene Sorge um die eigene Gesundheit.
Zwangsideen: Aufdrängen von nicht unterdrückbaren Denkinhalten, die entweder selbst sinnlos oder in ihrer Persistenz und Penetranz als unsinnig und meist als quälend empfunden werden.
Zwangshandlungen: In der Art oder Intensität als sinnlos erkannte und meist als quälend empfundene, nicht unterdrückbare Handlungen, meist aufgrund von Zwangsimpulsen oder Zwangsbefürchtungen.
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Antrieb und Psychomotorik
Störungen des Antriebs und der Psychomotorik:
Unter den Störungen des Antriebs und der Psychomotorik
werden üblicherweise alle Störungen zusammengefasst, die
die Energie, Initiative und Aktivität eines Menschen betreffen
(Antrieb) sowie die durch psychische Vorgänge geprägte
Gesamtheit des Bewegungsablaufes (Psychomotorik). Diese
Störungen ergeben sich größtenteils spontan aus der