Ausgabe 1/2016 Magazin Ihr BKK exklusiv Auf einen Blick Krankenversicherung vor der Zerreißprobe? Alles fit im Kopf BKK exklusiv bezuschusst Homöopathie Osteopathie – hoher Zuschuss der BKK exklusiv BKK exklusiv Spitze bei Leistung und Service www.bkkexklusiv.de BKK exklusiv zahlt Präventionskurse Lukrative Bonussysteme ALLE ZUSATZLEISTUNGEN AUCH 2016
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Ausgabe 1/2016 MagazinIhr BKK exklusiv
Auf einen Blick
Krankenversicherung vor der Zerreißprobe?
Alles fit im Kopf
BKK exklusiv bezuschusstHomöopathie
Osteopathie – hoher Zuschuss der BKK exklusiv BKKexklusiv
Sp i t z e b e i L e i s t u n g u n d S e r v i c e ww
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BKK exklusiv zahlt Präventionskurse
Lukrative Bonussysteme
ALLEZUSATZL
EISTUNGEN
AUCH2016
Zusatzleistungen auch 2016 in voller Höhe
Die BKK exklusiv bietet Ihnen auch 2016 die exklusiven Mehrleistungen an. Einige Beispiele unserer Extras:
Für Baby, Mutter und Vater
- Schwangerschaftsprogramm Baby Care
- Hebammenrufbereitschaft
- Babybonus
- Geburtsvorbereitungskurse auch für Väter
- Extraleistungen bei Schwangerschaft
(z.B. Nackenfaltenmessung, Toxoplasmose Test,
Triple-Test, zusätzliche Ultraschalluntersuchung)
Für Kinder und Jugendliche
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Glattflächenversiegelung bei Zahnspangen
Für Ihre Gesundheit
- Hohe Zuschüsse für Präventionskurse
- BKK-Aktivwoche
- Well-Aktiv
Für Ihre Vorsorge
- Professionelle Zahnreinigung
- Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
- Sportmedizinische Beratung
Für Ihre Gesundheitsprämie
- Exklusiver Gesundheitsbonus
(auch für Kinder und Jugendliche)
Für Ihre Genesung
- Osteopathie
- Homöopathie(sofern von Vertragsärzten erbracht)
- Homöopathische Arzneimittel
Weitergehende Informationen zu unseren
Zusatzleistungen finden Sie unter:
www.bkkexklusiv.de
Baby, Mutter und Vater
Kinder und Jugendliche
Gesundheit
Vorsorge
Gesundheitsprämie
Genesung
Herzlich Willkommen bei der BKK exklusiv
Sie wünschen sich eine Krankenversicherung, die mehr
bietet? Dann sind Sie bei der BKK exklusiv genau richtig.
Exklusive und attraktive Leistungen für die ganze Familie
und der individuelle Service machen den Unterschied.
Wir sind für Sie da.
BKK exklusiv –
Unser Name
ist Programm
Höchstnote für Leistungen und Service
Das bekannte Internetportal „krankenkasseninfo.de“ hat
die BKK exklusiv mit dem Siegel „sehr gut“ bewertet.
Nur fünf von insgesamt 91 getesteten Krankenkassen
erhielten Ende 2015 dieses Prädikat.
Grund für das sehr gute Ergebnis der BKK exklusiv sind
die hohen, umfangreichen Zusatzangebote und der per-
sönliche Service mit festen Ansprechpartnern.
BKK
exklusiv
Inhalt
4 BKK exklusiv zahlt Präventionskurse
5 Private Auslandsreise-krankenversicherung
6 Lukrative Bonussysteme
8 Krankenversicherungvor der Zerreißprobe?
10 Glutamat-Unverträglichkeit
11 Alles fit im Kopf
12 BKK exklusiv bezuschusst Homöopathie
13 Osteopathie – hoher Zuschuss der BKK exklusiv
14 Ihr Team – bei uns zählt der Mensch
Seite
Herausgeber: BKK exklusiv Zum Blauen See 731275 Lehrte
Redaktion: Carsten SchröterPetra Maelecke
Gestaltung: SOL Design, Hameln
Fotos: BKK exklusivthinkstockphotos.com
Druck: SOL Design, Hameln
Erscheinungsweise: viermal pro Jahr
Bezugsquelle: direkt beim Herausgeber
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Impressum
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
ich hoffe Sie sind alle gut in das Jahr 2016 gekommen. Aktuelle The-
men wie der Flüchtlingszustrom, immer wieder sinnlose Kriege und
Attentate in allen Weltregionen beschäftigen uns.
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung tritt angesichts sol-
cher Meldungen eher in den Hintergrund, auch wenn sie es mit der
blödsinnigen Idee durch Verwendung von Daten eines Fitnessarmban-
des seitens der Krankenkassen einmal wieder in die Rundfunk - und
Fernsehsendungen geschafft hat.
Die BKK exklusiv belohnt Ihre eigenen Bemühungen für Ihre Gesund-
heit schon heute mit einem attraktiven Bonussystem, dazu benötigen
wir keine „Datenüberwachung“ eines Fitnessarmbandes. Im Übrigen
gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch ein Solidar-
prinzip. Auch der noch so “Fitteste” ist nicht gefeit vor schwerer Er-
krankung oder einem schweren Unfall. Dann ist die Solidargemein-
schaft für ihn da.
Ihr Carsten Schröter
Vorstand
Mitte Februar haben viele Kunden der BKK exklusiv die Bescheinigung
über die von der Krankenkasse an das Finanzamt zu meldenden Beitrags-
zahlungen oder -erstattungen erhalten.
Hintergrund ist, dass seit 2010 die Aufwendungen für eine existenznot-
wendige Krankenversorgung und für eine gesetzliche Pflegeversicherung
(soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) im Rah-
men des Sonderausgabenabzugs steuerlich verbessert berücksichtigt wer-
den.
Neben den Arbeitgebern und der Deutschen Rentenversicherung haben
auch die gesetzlichen Krankenkassen die an sie direkt gezahlten oder von
ihr erstatteten Beiträge an das Finanzamt zu übermitteln.
Bei den erstatteten Beiträgen zur Krankenversicherung kann es sich auch
um Leistungen des Gesundheitsbonus oder eines Wahltarifes handeln, die
von der Steuerverwaltung als Beitragserstattung gewertet werden.
Anders als in der Sozialversicherung, in der nach dem Entstehungsprinzip
bescheinigt wird, werden im Steuerrecht Beitragszahlungen und -erstat-
tungen nach dem sogenannten Zufluss- bzw. Abflussprinzip berücksich-
tigt.
So werden z.B. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die für den
Monat Dezember 2015 erst im Januar 2016 an die BKK gezahlt wurden,
steuerrechtlich erst im Veranlagungsjahr 2016 berücksichtigt.
Gleiches gilt umgekehrt auch bei einer Erstattung. Hat Ihnen die BKK
exklusiv z.B. für Ihr Bonusheft 2015 im Jahr 2016 den Bonus erstattet,
wird diese Zahlung erst im Veranlagungsjahr 2016 berücksichtigt.
Sind Beträge an Familienversicherte erstattet worden, so erscheinen diese
ebenfalls in der Bescheinigung des Mitglieds.
Beitragsbescheinigungen für das FinanzamtEs gilt das „Zufluss- bzw. Abflussprinzip“
ÜBER
1.000 Euro
ZUSATZ-
LEISTUNGEN
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BKK exklusiv zahlt Präventionskurse
Sie tun etwas für den Erhalt der eigenen Gesundheit?
Die BKK exklusiv unterstützt Sie dabei mit bis zu
400,00 Euro je Kalenderjahr, zum Beispiel für zwei
Präventionskurse. Voraussetzung ist die Erfüllung
bestimmter Qualitätsmerkmale des Kurses.
Die Qualitätskriterien
Seit 2014 werden alle Präventionskurse kassenartenüber-
greifend auf ihre Qualität von der Zentralen Prüfstelle Prä-
vention (ZPP) geprüft. In dieser Datenbank finden Sie alle
qualitätsgeprüften und zertifizierten Präventionskurse in
Deutschland aus den Bereichen Bewegung, Ernährung,
Stressbewältigung/Entspannung und Suchtprävention. Vo-
raussetzung für eine Erstattung ist die Aufnahme des Kur-
ses in dieser bundesweiten Datenbank. Nicht nur, dass die
Kosten des zertifizierten Kurses übernommen werden, Sie
können so auch ganz sicher sein, dass die in der Datenbank
gelisteten Kurse von fachlich ausgebildeten KursleiterInnen
durchgeführt werden.
Seit 2016 auch Volkshochschulkurse gelistet
Ganz neu sind jetzt auch alle Kursangebote der Volkshoch-
schulen in dieser Datenbank enthalten. Damit gibt es jetzt
nur noch eine Datenbank in der alle Kursangebote mit Prüf-
siegel aufgelistet sind, die durch die Krankenkassen je nach
Satzungsbestimmung der Kasse entsprechend bezuschusst
oder erstattet werden können.
Kursdatenbank im Internet
Auf der Internetseite der BKK exklusiv finden Sie im Bereich
förderung & Prävention“ den Link zur ZPP Kursdatenbank.
Eine Aufnahme in die Kursdatenbank ist bei vorliegenden
Voraussetzungen für den Anbieter kostenlos und er muss
seine Unterlagen für alle Krankenkassen nur einmalig vorzu-
legen.
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Präventionshandlungsfelder
Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
erstattet die BKK exklusiv die Kosten bei Vorliegen der Vo-
raussetzungen für Kursangebote aus diesen Handlungsfel-
dern:
Bewegungsgewohnheiten
• Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheits-
sportliche Aktivität
• Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher
Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsori-
entierte Bewegungsprogramme
Ernährung
• Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
• Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
Stressmanagement
• Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
• Förderung von Entspannung
Suchtmittelkonsum
• Förderung des Nichtrauchens
• Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol /
Reduzierung des Alkoholkonsums
Bis zu 400,00 Euro je Kalenderjahr von der
BKK exklusiv
Bei Vorlage einer Teilnahmebestätigung nach § 20 SGB V,
wonach mindestens an 80% der möglichen Einheiten teil-
genommen wurde, erhalten Sie einen einmaligen Finanzie-
rungszuschuss in Höhe von 100% der entstandenen Kos-
ten, maximal bis zu 200,00 EUR je Maßnahme von der BKK
exklusiv erstattet. Die Förderung wird für bis zu zwei Maß-
nahmen je Kalenderjahr erbracht.
BKK exklusiv belegt Spitzenplatz
Im Vergleich mit anderen Krankenkassen belegt die BKK
exklusiv den Spitzenplatz. Die meisten Kassen haben ihre
Zuschüsse auf 80% / 90% begrenzt und wesentlich gerin-
gere Maximalbeträge in ihren Satzungen vorgesehen. Ver-
gleichen lohnt sich.
Weitere Belohnung im Bonusheft
Zusätzlich zu den hohen Erstattungsbeträgen erhalten Sie
eine Anerkennung für Ihre eigenen Aktivitäten zur Gesund-
erhaltung im Bonusheft. Hierfür können Sie im Bonuspro-
gramm der BKK exklusiv weitere 25,00 Euro erhalten.
Urlaub 2016 – an private Auslandsreisekrankenversicherung denken
Es sollen die schönsten Tage des Jahres werden, doch leider schleichen sich
manchmal auch Krankheiten ein, die eine medizinische Behandlung erforder-
lich machen. Zwar ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte die europäische
Krankenversicherungskarte abgebildet, trotzdem empfehlen wir Ihnen drin-
gend den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung bei einem Aus-
landsurlaub.
In vielen Urlaubsgebieten oder z.B. auf einem Kreuzfahrtschiff sind die Behand-
lungen aber privat zu vergüten. Im Regelfall sind diese Rechnungen deutlich
höher, können gar nicht oder nur mit hohen Eigenanteilen erstattet werden.
Notwendige Rücktransporte aus einer Urlaubsreise sind gar nicht über die ge-
setzliche Krankenversicherung abgedeckt.
Daher unser Tipp: Sparen Sie nicht an der privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Schon für wenig Geld kön-
nen Sie eine entsprechende Versicherung abschließen. So hat die BKK exklusiv mit ihrem Kooperationspartner, der
Barmenia, einige Produkte unter dem Namen BKK Extra+ aufgelegt, u.a. auch eine Auslandsreisekrankenversiche-
rung. Sie finden den Link direkt unter www.bkkexklusiv.de, Stichwort: Zusatzversicherungen.
BIS ZU
400EURO
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Lukrative BonussystemeSie nutzen regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen und leben gesundheitsbewusst? Die BKK exklusiv honoriert Ihre Bemühungen mit ihren lukrativen Bonusprogrammen.
Baby-Bonus Die Geburt eines Kindes ist ein herausragendes Er-
eignis für die ganze Familie. Die BKK exklusiv beglei-
tet und unterstützt Sie in dieser aufregenden, neuen
Lebensphase mit unserem Babybonus von bis zu
200,00 Euro.
Der Babybonus erkennt die besondere Fürsorge von Eltern
an, die an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen
und bei ihrem Kind die Kindervorsorgeuntersuchungen U1
bis U4 durchführen lassen.
• 150,00 Euro erhalten Sie, wenn Mutter und Baby in
der BKK exklusiv versichert sind, die Mutter regelmäßig
am Geburtsvorbereitungskurs teilgenommen hat und
für das neugeborene Kind die Kindervorsorgeuntersu-
chungen U1 bis U4 durchgeführt wurden.
• Der Bonus erhöht sich auf 200,00 Euro, wenn auch der
in der BKK exklusiv versicherte Vater regelmäßig den
Geburtsvorbereitungskurs besucht hat.
Die Erfüllung der regelmäßigen Teilnahme am Geburtsvor-
bereitungskurs wird von der Hebamme quittiert. Die Kin-
dervorsorgeuntersuchung U1 bis U4 werden unter Vorlage
des Kinderuntersuchungsheftes nachgewiesen.
Der Babybonus ist bis zur Vollendung des 7. Lebensmonats
zu beantragen.
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Die BKK exklusiv bietet Ihnen mit dem Programm
TOP fit eine lukrative Gesundheitsprämie und be-
lohnt Ihre eigenen Bemühungen und Aktivitäten
rund um Ihre Gesundheit. Pro Punkt werden Ihnen
25,00 Euro gutgeschrieben.
Mit folgenden Maßnahmen können Sie punkten:
Vorsorgeuntersuchungen
Check Up 35 25,00 Euro
Krebsfrüherkennung 25,00 Euro
Kinderuntersuchung 25,00 Euro
Zahnärztliche Vorsorge 25,00 Euro
Gesundheitsbewusstes Verhalten
regelmäßig Sport 25,00 Euro
Body Maß Index 25,00 Euro
Nichtraucher/-in 25,00 Euro
Zahnprophylaxe 25,00 Euro
Um die Prämie zu erlangen, müssen Sie innerhalb des Ka-
lenderjahres jeweils mindestens eine der Vorsorgeuntersu-
chungen und ein Kriterium des gesundheitsbewussten
Verhaltens nachweisen. Je nachgewiesener Maßnahme
erhalten Sie 25,00 Euro.
Es lohnt sich:
Erwachsene können eine Gesundheitsprämie bis zu
200,00 Euro, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres bis zu 100,00 Euro je Kalenderjahr
erhalten.
Jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres muss das Bonus-
heft bei der BKK exklusiv vorliegen.
BIS ZU
200EURO
Top fit – das exklusive Bonussystem
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fitTOP fit
das exklusive Bonussystem
2016
Bonus 2015spätestens bis zum 31.03.2016 einreichen!
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Sie ist nicht nur eine zentrale Säule der Sozialversi-
cherung, sondern auch der älteste Zweig, der seine
Geburtsstunde schon am 15.06.1883 unter dem da-
maligen Reichskanzler Otto von Bismarck hatte: Die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Im Kern hat
sie alle politischen Epochen vom Wilhelminischen
Kaiserreich, über die Weimarer Republik und dem
Dritten Reich bis heute überstanden. Doch nun droht
Ungemach.
Schere klafft auseinander
Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft
immer weiter auseinander. Allein von 2010 bis 2014 stie-
gen die Ausgaben der Krankenversicherung um 17,4%,
während die Nettoentgelte dagegen nur eine Steigerung
von 9,4% verzeichneten. Vergrößert sich diese Spann-
weite, muss die Frage erlaubt sein, wie dieses Auseinan-
derdriften von Kosten und Einkünften finanziell bewältigt
werden soll?
Kassen der Krankenkassen zu oft politischer Spielball
Neben den Beiträgen erhält der Gesundheitsfonds, der
dann die Ausschüttungen an die Krankenkassen vor-
nimmt, den sogenannten steuerfinanzierten Bundeszu-
schuss für gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie z.B. die
kostenfreie Familienversicherung oder Leistungen im Zu-
sammenhang mit Schwangerschaften. Von den ursprüng-
lich angedachten 14 Milliarden Euro pro Jahr hat der Bund
aber z.B. für 2014 nur 10,5 Milliarden Euro überwiesen, in
2015 nur 11,5 Milliarden Euro. Nimmt man das Jahr 2013
dazu, wurden alleine seit 2013 damit eigentlich finanzielle
Zusagen des Bundes mit Einführung des Gesundheitsfonds
an die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 8,5
Milliarden Euro nicht eingelöst. Eine Gesundheitspolitik je
nach Haushaltslage des Bundeshaushaltes. Nach aktuellen
Planungen will der Bund ab 2016 zwar wieder 14 Milliar-
den Euro in den Fonds einzahlen, aber es ist die Frage be-
rechtigt: Wie lange?
Bundeszuschuss nicht ausreichend
Dabei steht heute schon fest, dass der Bundeszuschuss
weder 2016 noch in späteren Jahren ausreichend sein
wird. Ein Grund dafür ist der defizitäre Beitrag für die
Hartz IV Empfänger. So zahlt der Bund seit Januar 2016 le-
diglich ca. 90,00 Euro im Monat je erwerbsfähigen Emp-
fänger von ALG II. Ein Betrag der definitiv nicht kosten-
deckend ist.
Gesetzliche verursachte Mehrausgaben
Ein weiteres Problem stellen die gesetzlich verursachten
Mehrausgaben dar. So traten zum 01.01.2016 ein Präven-
tionsgesetz, das E-Health Gesetz, das Versorgungsstär-
kungsgesetz und das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft.
Alles Verbesserungen laut Bundesgesundheitsministerium,
doch wer zahlt die Zeche?
So hat das Präventionsgesetz sicherlich einige gute An-
sätze, aber warum müssen die gesetzliche Krankenversi-
cherten verpflichtend viel Geld für Prävention in
Lebenswelten (Kindergärten, Schulen) zahlen. Ist das nicht
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe? Warum der Bei-
Krankenversicherung vor der Zerreißprobe?
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tragszahler der GKV? Die Förderung aus Steuermitteln
wäre sinnhafter.
Oder das Krankenhausstrukturgesetz - 660 Mio. Euro von
2016-2018, 330 Mio. Euro jährlich ab 2019 für einen Pfle-
gestellenzuschlag.
Oder einen Versorgungszuschlag von 500 Mio. Euro, der
ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt wird. Paradox:
Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser
verteilt.
Zwar soll auch die Mengensteuerung in zwei Stufen ab
2019 erfolgen, aber ihr Ausgang ist mehr als offen. Außer-
dem wird aus dem Gesundheitsfonds ein Strukturfonds
eingerichtet, der die Länder animieren soll, ihren Investi-
onskostenstau zu beseitigen. Allerdings wird diese Rege-
lung die klammen Länder kaum beflügeln, doch das Geld
aus dem Gesundheitsfonds ist gebunden.
Das Krankenhausstrukturgesetz führt zu Mehrausgaben
für die Kostenträger in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro
im Jahr 2016, rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2017, rund
2,2 Milliarden Euro im Jahr 2018, rund 2,4 Milliarden Euro
im Jahr 2019 und rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020.
Von den Mehrausgaben entfallen ca. 90 Prozent auf die
gesetzliche Krankenversicherung. Zwar erwartet die Bun-
desregierung durch strukturell wirkende Maßnahmen
(z. B. Zweitmeinung bei mengenanfälligen planbaren Ein-
griffen, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Mengen-
steuerung) gleichzeitig „erhebliche Minderausgaben in
voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe“, doch ist das
wohl mehr Kaffeesatzleserei als eine solide Berechnung.
Versicherte zahlen voll
Die Krux an den gesetzlichen „Wohltaten“: Die Beitrags-
zahler zahlen es alles aus eigener Tasche. Da der Anteil der
Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger mit 7,3%
festgeschrieben ist, müssen die Versicherten über den je-
weiligen Zusatzbeitragssatz ihrer Kasse in den kommen-
den Jahren diese Mehrausgaben ganz allein finanzieren.
Hat der Gesetzgeber einmal den gesetzlich Krankenversi-
cherten gefragt, ob er das will?
Personengruppe
Asylbewerber bis 15 Monate Aufenthalt,
in Erstaufnahmeeinrichtungen
Asylbewerber bis 15 Monate Aufenthalt,
in Gemeinschafts-, Einzelunterkünften
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge
Asylbewerber über 15 Monate Aufenthalt
Anerkannter Asylbewerber,
Bezieher von Hartz IV (ALG II).
Behandlungsanspruch
Beschränkter Behandlungsanspruch nach AsylbLG,
Umsetzung in den Bundesländern unterschiedlich geregelt,
zumeist Erstuntersuchung und wichtige Impfungen
Beschränkter Behandlungsanspruch nach AsylbLG,
Umsetzung in den Bundesländern unterschiedlich geregelt (meist:
Ausgabe von Behandlungsscheinen durch Sozialhilfeträger oder eGK)
Jugendämter stellen Krankenhilfe sicher,
Umsetzung in den Bundesländern unterschiedlich geregelt