Mag. Thomas Gottwald Mag. Thomas Gottwald Staatsanwalt im Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz Bundesministerium für Justiz [email protected][email protected]Überblick und Wiederholung Überblick und Wiederholung e-Justice in der EU e-Justice in der EU
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Mag. Thomas Gottwald Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz [email protected] Überblick und Wiederholung e-Justice in der EU.
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Mag. Thomas GottwaldMag. Thomas GottwaldStaatsanwalt imStaatsanwalt im
Bundesministerium für JustizBundesministerium für [email protected]@bmj.gv.at
Überblick und Wiederholung Überblick und Wiederholung e-Justice in der EUe-Justice in der EU
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Agenda für 4. Juni 2009Agenda für 4. Juni 2009
• Zahlen, Organisation, Geschichte• Verfahrensautomation Justiz• Poststraße• Elektronische Akteneinsicht• Mahnverfahren• Elektronischer Rechtsverkehr• Urkundenarchive• Ediktsdatei• e-Justice in der EU
Die elektronische Akteneinsicht ist der externe Zugriff auf die in der Verfahrensautomation Justiz (VJ) gespeicherten Daten durch Parteien und ihre Vertreter.
Fälle des Zivilverfahrens beim Bezirksgericht und Landesgericht
Fälle des Exekutionsverfahrens
Fälle des Verlassenschaftsverfahrens (nur für Gerichtskommissäre)
Abfragegebühr 0,20 Euro
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Anzahl der derzeit gespeicherten Fälle:
Insgesamt 46,3 Millionen Fälle(7,075.000 auf der aktiven Datenbank)(39,277.000 auf der Archivdatenbank)
100 % vom Gericht und55 % über eAkteneinsicht abrufbar
eAkteneinsichteAkteneinsicht
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Zulässigkeit einer MahnklageZulässigkeit einer Mahnklage
• 30.000 Euro Gesamtstreitwert
• 4.000 Euro Anwaltspflicht
• nur reine Geldforderungen
• Fälligkeit
• Schlüssigkeit
• Klagbarkeit
• keine Gegenforderungen
• Wohnsitz des Beklagten im Inland und nicht unbekannt
• Grenzüberschreitend• Nicht obligatorisch• Einbringung postalisch oder künftig elektronisch• Keine Anwaltspflicht• Keine Wertgrenze• Keine außervertraglichen Ansprüche• Keine Anwendung in der Verfahrensautomation
Justiz IT-Projekt mit Deutschland
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Ablauf des Europäischen Ablauf des Europäischen MahnverfahrensMahnverfahrens
• Deutschland: – IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren– Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Mahnverfahren– Konzentration auf ein Gericht (Amtsgericht Wedding)– langjährige Zusammenarbeit mit IBM Deutschland
• Österreich: – Nationales Mahnverfahren und EU Mahnverfahren ähnlich– Wiederverwendung der Verfahrensautomation Justiz– IT-Erfahrung im automationsunterstützten Mahnverfahren– Unterstützung durch Bundesrechenzentrum– langjährige Zusammenarbeit mit IBM Österreich
• Beschluss der Verordnung des europäischen Rates der Justizminister vom 13. Juni 2007
• Einheitliches Europäisches Zivilverfahren• Grenzüberschreitende Forderungen bis 2.000 Euro• Reguläres kontradiktorisches Verfahren• Nicht obligatorisch• Kein Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren• Keine Rechtsanwaltspflicht• Keine unangemessenen finanziellen Belastungen• In Kraft seit 1. Januar 2009
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Abgrenzung des Europäischen Abgrenzung des Europäischen MahnverfahrensMahnverfahrens
NationalesMahnverfahren
Europäisches Mahnverfahren
Europäisches Bagatellverfahren
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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) - DefinitionDefinition• Der ERV ist die
– Papierlose,
– strukturierte,
– elektronische Kommunikation,
– im Wege von Übermittlungsstellen,
– zwischen Parteien und Gerichten/Staatsanwaltschaften und umgekehrt
• Ersetzt die Kommunikation mit Papier und ist dieser rechtlich gleichwertig
• Nicht zu verwechseln mit Übermittlung im Faxweg oder mit der Übermittlung durch einfaches E-Mail
• Verpflichtend für Rechtsanwälte und Notare seit 1. Juli 2007
Urkundenarchive von Körperschaften Urkundenarchive von Körperschaften öffentlichen Rechts öffentlichen Rechts (§ 91c GOG)(§ 91c GOG)
• hoheitlich geführt
• Speicherung– elektronisch errichteter Urkunden– eingescannter Urkunden– von Urkunden, die für den elektronischen Urkundenverkehr mit
den Gerichten bestimmt sind– andere öffentliche oder private Urkunden– Notariat: in das Geschäftsregister einzutragende Urkunden– grundsätzlich nur auf Antrag oder mit Zustimmung des Ausstellers
Jetzt Edikte im Internet: Jetzt Edikte im Internet: www.edikte.justiz.gv.atwww.edikte.justiz.gv.at
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EdiktsdateiEdiktsdatei
• Ersatz der Amtstafel durch rechtsverbindliche Publikation gerichtlicher Entscheidungen im Internet – siehe "www.edikte.justiz.gv.at"– Alle gerichtlichen Veröffentlichungen im
Insolvenzverfahren - "Insolvenzdatei"– Gerichtliche Versteigerungen von Häusern,
Wohnungen und Grundstücken inklusive Kurzgutachten, Bild und Lageplan
• 95 %-ige Verringerung der Publikationskosten – von ca. 1.000 auf ca. 50 Euro beim typischen
Insolvenzfall – Parteien profitieren von Kostenreduktion