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47. Jahrgang Donnerstag, 23. Mai 2019 Nummer 21
Mitteilungsblatt der geMeinde Heroldstatt
Sie haben die WAHL! Jede Stimme ZÄHLT!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag sind wir aufgefordert, das europäische
Parlament, den Kreistag des Alb-Donau-Kreises sowie den Gemeinderat
für unser Heroldstatt neu zu wählen!
Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen
zu beteiligen und gleichzeitig die Freiheit, wählen gehen zu
können. Es geht um die zukünftige Gestaltung Europas, des
Alb-Donau-Kreises sowie unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde
Heroldstatt.
Europa steht häufig in der Kritik. Seine Leistungen dagegen
werden viel zu oft verschwiegen. Es hat nicht nur über Jahrzehnte
den Frieden zwischen vormals verfeindeten Nationen gesichert,
sondern Freundschaft und gegenseitiges Verständnis unter seinen
Mitgliedsstaaten gefördert. Alle haben vom einheitlichen
Wirtschaftsraum Europa profitiert. Nur gemeinsam sind die
europäischen Staaten ein bestimmender Faktor im Weltgeschehen, nur
gemeinsam können sie dazu beitragen, die hier und weltweit
anstehenden ökonomischen, ökologischen und sozialen
Herausforderungen zu bewältigen. Es gibt keine Alternative zum
Zusammenwirken der europäischen Staaten, wie schwierig das auch im
Einzelfall ist. Ohne die Europäische Union wäre eine Verständigung
noch viel schwieriger. Wir können mitwirken an der Entwicklung
einer Europäischen Union einer die sich der Eigenverantwortung der
nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die
Menschenrechte schützt.
Und mindestens genauso wichtig ist es, die Interessen der
Einwohnerschaft von Heroldstatt,
und auch die der Laichinger Alb, im Kreistag so umfänglich als
möglich, zu vertreten. Nur so
können wir auf kreisbezogener Ebene mitbestimmen und Einfluss
auch auf Angelegenheiten
vor Ort und der Region nehmen. Deshalb sind die Bewerber auch
hier auf eine umfangreiche Wahlbeteiligung von Ihnen
angewiesen.
Im Heroldstatter Gemeinderat zeichnet sich bei dieser
Kommunalwahl ein großer Wechsel
ab, da sich die Hälfte der bisherigen Gemeinderäte nicht mehr
zur Wahl gestellt hat.
Erfreulicherweise haben sich viele Bürgerinnen / Bürger aus
Heroldstatt bereit erklärt, von
ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, und kandidieren für
das Amt des
Gemeinderats. Für unsere zukunftsweisenden Aufgaben braucht es
ein starkes Gremium.
Demokratie lebt von einer regen Bürgerbeteiligung. Gestalten Sie
die Zukunft der Gemeinde
Heroldstatt mit und nehmen Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch.
Eine umfassende Wahlbeteiligung spiegelt das Meinungsbild einer
starken Bürgerschaft
wider!
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Für eine gute Demokratie ist Wahlrecht = Wahlpflicht!
Ihr
Michael Weber
Bürgermeister
Sie haben die WAHL! Jede Stimme ZÄHLT!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag sind wir aufgefordert, das europäische
Parlament, den Kreistag des Alb-Donau-Kreises sowie den Gemeinderat
neu zu wählen!
Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv am politischen Geschehen
zu beteiligen und gleichzeitig die Frei-heit, wählen gehen zu
können. Es geht um die zukünftige Gestaltung Europas, des
Alb-Donau-Kreises sowie unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde
Heroldstatt.
Europa steht häufig in der Kritik. Seine Leistungen dagegen
werden viel zu oft verschwiegen.Es hat nicht nur über Jahrzehnte
den Frieden zwischen vormals verfeindeten Nationen gesichert,
son-dern Freundschaft und gegenseitiges Verständnis unter seinen
Mitgliedsstaaten gefördert. Alle haben vom einheitlichen
Wirtschaftsraum Europa profitiert.Nur gemeinsam sind die
europäischen Staaten ein bestimmender Faktor im Weltgeschehen, nur
ge-meinsam können sie dazu beitragen, die hier und weltweit
anstehenden ökonomischen, ökologischen und sozialen
Herausforderungen zu bewältigen. Es gibt keine Alternative zum
Zusammenwirken der europäischen Staaten, wie schwierig das auch im
Einzelfall ist. Ohne die Europäische Union wäre eine Verständigung
noch viel schwieriger.Wir können mitwirken an der Entwicklung einer
Europäischen Union, einer die sich der Eigenverant-wortung der
nationalen Staaten und ihrer Regionen bewusst ist und die die
Menschenrechte schützt.
Und mindestens genauso wichtig ist es, die Interessen der
Einwohnerschaft von Heroldstatt, und auch die der Laichinger Alb,
im Kreistag so umfänglich als möglich, zu vertreten. Nur so können
wir auf kreis-bezogener Ebene mitbestimmen und Einfluss auch auf
Angelegenheiten vor Ort und der Region nehmen. Deshalb sind die
Bewerber auch hier auf eine umfangreiche Wahlbeteiligung von Ihnen
angewiesen.
Im Heroldstatter Gemeinderat zeichnet sich bei dieser
Kommunalwahl ein großer Wechsel ab, da sich die Hälfte der
bisherigen Gemeinderäte nicht mehr zur Wahl gestellt
hat.Erfreulicherweise haben sich viele Bürgerinnen / Bürger aus
Heroldstatt bereit erklärt, von ihrem pas-siven Wahlrecht Gebrauch
zu machen, und kandidieren für das Amt des Gemeinderats. Für unsere
zukunftsweisenden Aufgaben braucht es ein starkes
Gremium.Demokratie lebt von einer regen Bürgerbeteiligung.
Gestalten Sie die Zukunft der Gemeinde Heroldstatt mit und nehmen
Sie Ihr Wahlrecht in Anspruch.
Eine umfassende Wahlbeteiligung spiegelt das Meinungsbild einer
starken Bürgerschaft wider!
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!Für eine gute Demokratie
ist Wahlrecht = Wahlpflicht!
IhrMichael WeberBürgermeister
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Rathaus-InformationGemeindeverwaltung Rathaus
Am Berg 1, 72535 Heroldstatt Telefon 0 73 89/90 90-0, Telefax 90
90-90
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr Donnerstag
14.00 bis 18.30 Uhr Kranke und gehbehinderte Mitbürger kön nen mit
den jewei-ligen Sachbearbei tern Termine für Hausbesuche
vereinbaren.
Öffentliche Einrichtungen in der GemeindeKinderhaus
HeroldstattAm Berg 3/1 Telefon 9 08 94-0 Grundschule Telefon 1213
Adolf-Dietz-Straße 23 Telefax 1227 Grundschule/Betreuung Telefon 90
65 76 Telefax 90 66 18Bücherei Telefon 9078-70, Telefax 9078-71
Öffnungszeiten Montag 15.00 bis 18.00 Uhr Dienstag 10.00 bis 11.00
Uhr Mittwoch 15.30 bis 18.30 Uhr Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus Telefon 90 61-44 Bauhof Telefon 12
12Bauhofleiter Eisele Tel.01 62/9 14 10 01Berghalle Telefon 12
15Hausmeister Lehmann Tel. 01 72/5 91 69 65 Klärwärter Thielsch
Telefon 0172/6372013
NotruftafelNotruf (Unfall, Überfall) 110 Rettungs- und
Feuerwehrleitstelle Notruf 112Krankentransporte (07 31) 1 92 22
Polizei Laichingen (0 73 33) 95 09 60 Polizei Ehingen (0 73 91) 58
80 Krankenhaus Blaubeuren (0 73 44) 17 00 Störungsdienst Wasser
Zentralwarte Langenau (0 73 45) 96 38 21 20Störungsdienst Strom
(Albwerk Geislingen) (0 73 31) 2 09-7 77 Störungsdienst Gas (08 00)
0 82 45 05 Giftnotruf Freiburg (07 61) 1 92 40Praxis Dr. med. H.
Zimmermann (0 73 89) 6 61Alb-Apotheke Heroldstatt (0 73 89) 6
08
Ärztlicher Bereitschaftsdienst:Ulm (Allgemeiner Notfalldienst)
Bundeswehrkrankenhaus, Oberer Eselsberg 40, 89081 UlmMo.-Fr. 18-22
Uhr / Sa., So. FT 8-23 UhrEhingen (Allgemeiner Notfalldienst)
Kreiskrankenhaus/Ge-sundheitszentrum Hopfenhausstr. 2, 89584
EhingenSa., So., FT 8-22 Uhr
Kinderärztlicher Notfalldienst:0180 6073100
Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche:Zentrale
Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugend-liche, Eythstraße 24, 89075 UlmÖffnungszeiten:Montag bis
Freitag: 19 – 22 UhrSamstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 UhrZu
diesen Zeiten können Eltern mit ihren Kindern ohne Voranmeldung in
die Praxis kommen.Außerhalb dieser Zeiten übernimmt die
Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche die
Versorgung.Patienten, die nicht in die Notfallpraxis kommen können,
wenden sich bitte unter der zentralen Telefonnummer 116 117 an den
dienstha-benden Arzt. Diese Rufnummer gilt auch, wenn ein Patient
zu den Zeiten des Notdienstes außerhalb der Öffnungszeiten der
Notfallpraxis ärztliche Hilfe benötigt. Der ärztliche
Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu
verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu
gehö-ren insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt,
starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist
sofort die 112 anzurufen.
Notdienst-Apotheken: am 25. Mai 2019Stadt-Apotheke Laichingen,
Radstraße 3, Tel. 07333 75 35am 26 Mai 2019Rats-Apotheke
Blaubeuren, Karlstraße 1, Tel. 07344 62 60
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst im Alb-Donau-Kreis zu
erfragen unter der Telefonnummer 0 18 05/9116 01.
Ambulanter Pflegeservice Laichingen: Der Wochenenddienst ist
über die Telefon-Nr. 07333/802168 erreichbar.
Leerung HausmüllabfuhrDienstags im 14-tägigen RhythmusNächste
Leerung Dienstag, 28.05.2019
Leerung Blaue TonneAusnahme Samstags im 4-wöchigen
RhythmusNächste Leerung Samstag, 01.06.2019
Leerung BereitstellungstonneAusnahme Samstags im 4-wöchigen
RhythmusNächste Leerung Samstag, 15.06.2019Die Tonnen für Hausmüll,
Blaue Tonne oder Bereitstellungstonnemüssen ab 6.00 Uhr am
Straßenrand bereitstehen.
SperrmüllSperrmüll kann einmal jährlich im Rathaus - Bürgerbüro
- an-gemeldet werden. Über den genauen Abfuhrtermin werden Sie
direkt über die Firma Braig informiert.Die Gebühr für die
Entsorgung beträgt pro Kilo 0,50 €.
Müllbehälter für Hausmüll Wenn Sie auf einen neuen größeren oder
kleineren Müllbehälter umsteigen möchten, teilen Sie uns dies bitte
mit. Neue Behälter können im Bürgerbüro erworben werden.
MüllsäckeBei ausnahmsweise höherem Anfall von Müll können im
Rat-haus, Bürgerbüro, pro Jahr bis zu 5 Müllsäcke zum Preis von je
1,50 € erworben werden.
Blaue Tonne und BereitstellungstonneBlaue Tonne und
Bereitstellungstonne können zu den Öffnungs-zeiten im Recyclinghof
abgeholt werden.
Öffnungszeiten im RecyclinghofDienstag u. Donnerstag 17.30 –
19.00 Uhr, Samstag 9.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Übergabestelle für Elektroalt-geräte bei der Fa.
Braig in Ehingen-BerkachDienstag u. Freitag 12.00 – 18.00 Uhr,
Samstag 8.00 – 13.00 Uhr
Organisation der Müllabfuhr Die Müllabfuhr wird durch die Firma
Braig aus Ehingen durchge-führt. Für den Fall, dass Ihre Mülltonne
einmal nicht geleert wird, bitten wir Sie, sich direkt mit der
Firma Braig, Tel. 07391/77030 in Verbindung zu setzen. Für
Rückfragen stehen Ihnen Frau Kneer Tel. 909016 und Frau Schnitker
Tel. 909017 vom Bürgerbüro jederzeit gerne zur Verfügung.
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23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 3
Herausgeber:Bürgermeisteramt, 72535 Heroldstatt, Am Berg 1
Verantwortlich für den amtlichen Teil:Bürgermeister Weber oder
sein Vertreter im AmtBeiträge an
[email protected]
Verantwortlich für den Anzeigenteil:Fink GmbH, Druck und
Verlag,
Postfach 7140 · 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17) Telefon 0
7121/97 93-0 · Telefax 0 7121/97 93 93
Samstag, 25. Mai 2019Vorplatz BerghalleBeginn 19.30 Uhr
www.av-tkennabeuren.de
Serenadenkonzert
Albverein-TrachtenkapelleEnnabeuren e.V.
TRACHTENKAPELLE ENNABEURENJUGENDKAPELLE
Herzliche Einladung zum
Für Getränke ist gesorgt!Lassen Sie doch den Abend
gemütlich bei uns ausklingen!
Das Konzert findet nur bei trockenem Wetter statt. Bei
Regenwetter müssen wir das Konzert leider absagen.Bei unsicherer
Witterung gerne informieren unter 0 73 89/ 90 70 700.
JUGENDKAPELLE:• „Leuchtfeuer“, Kurt Gäble• „Dynamite“,
arrangiert Paul Murtha TRACHTENKAPELLE:
• „Allgäuland“ - Konzertmarsch, Kurt Gäble• „Polkafreude“, Peter
Leitner• „Ein Sommermärchen“ - Walzer, Stefan Rundel• „So schön ist
Blasmusik“, Erich Becht• „Feuerfest!“ - Polka francaise, Josef
Strauß• „My Fair Lady“ - Medley aus dem Musical, Frederick
Loewe
Bitte um Beachtung!In der Kalenderwoche 22 (Himmelfahrt) ist
vorgezogener Redaktionsschluss.Bitte denken Sie daran, Ihre
Beiträge für das Mitteilungsblatt einen Tag früher, d.h. bis
Sonntag 24.00 Uhr in das Portal einzustellen.Der Abgabeschluss für
die Anzeigen ist ebenfalls ein Tag früher.Fink Verlag
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4 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21
Informationen zur Wahl des Europäischen
Parlaments, des Kreistags und des Gemeinderats
Anfang Mai erhielten Sie die Stimmzettel für die Gemeinderats-
und Kreistagswahl. So ist es Ihnen
möglich, die Stimmzettel zu Hause in aller Ruhe auszufüllen.
Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die
den Stimmzetteln beigefügten Merkblätter, damit Ihre Stimmen
auch gewertet werden können.
Bei der Kreistagswahl des Alb-Donau-Kreises sind im Wahlkreis VI
Laichingen 6 Mitglieder zu wählen.
Sie haben 6 Stimmen. Es liegen 5 Wahlvorschläge und somit 5
Stimmzettel vor. Da Verhältniswahl
stattfindet, sind nur die auf den Stimmzetteln aufgeführten
Kandidaten wählbar. Sie können einem
Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben (kumulieren).
Bitte beachten Sie, Ihre Stimmabgabe ist ungültig, wenn Sie auf
den von Ihnen verwendeten
Stimmzetteln insgesamt mehr als 6 Stimmen abgeben.
Bei der Gemeinderatswahl in Heroldstatt sind 10 Mitglieder zu
wählen. Jeder Wähler hat somit
insgesamt 10 Stimmen. Es liegen 3 Wahlvorschläge und somit 3
Stimmzettel vor. Sie können
wiederum einem Kandidaten 1, 2 oder 3 Stimmen geben. Die
Höchststimmenzahl 10 darf jedoch nicht
überschritten werden.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und die ausgefüllten
Stimmzettel für die Kreistags-
und Gemeinderatswahl in das Wahllokal im Rathaus, Sitzungssaal,
Am Berg 1 mit.
Im Wahllokal sind weitere Stimmzettel vorrätig, falls solche
noch benötigt werden (z.B. wenn ein
Stimmzettel verschrieben wurde). Hier erhalten Sie auch die
amtlichen Wahlumschläge in grün für die
Kreistagswahl und in eosinrot für die Gemeinderatswahl. Das
Wahllokal ist von 8.00 bis 18.00 Uhr
geöffnet.
Die Stimmzettel für die Europawahl werden im Wahllokal
ausgehändigt. Ein Musterstimmzettel hängt
im Eingangsbereich des Wahllokales aus. Sie haben 1 Stimme.
Bitte falten Sie den Stimmzettel – nach Ihrer Kennzeichnung –
so, dass der Text innen liegt, da bei der
Europawahl keine Wahlumschläge verwendet werden.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bis Freitag,
24. Mai 2019, 18.00 Uhr im Rathaus,
Zimmer 1 Briefwahl beantragen. Bitte verwenden Sie für die
Antragstellung die Rückseite Ihrer
Wahlbenachrichtigung. Im Falle plötzlicher Erkrankung kann auch
noch am Wahltag im Wahllokal bis
15.00 Uhr ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Es sollte die Briefwahl so rechtzeitig beantragt werden, dass
gewährleistet ist, dass die Wahlbriefe
rechtzeitig -spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr- beim
Gemeindewahlausschuss Heroldstatt eingehen.
Empfehlenswert ist der Einwurf im Briefkasten des Rathauses oder
die Abgabe im Wahllokal.
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23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 5
Rathaus geschlossen
Das Rathaus, die Bücherei und der Bauhof bleiben amFreitag, 31.
Mai 2019 geschlossen!
Um Beachtung wird gebeten.
Alb-Donau-Kreis
Bekanntmachung der Gemeinde Heroldstatt Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2019Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581)
hat der Gemein-derat am 08.04.2019 folgende Haushaltssatzung für
das Haus-haltsjahr 2019 beschlossen:
§ 1Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:1. den Einnahmen und
Ausgaben von je 12.070.000 € davon im Verwaltungshaushalt 8.900.000
€ im Vermögenshaushalt 3.170.000 €.2. dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredit- aufnahmen für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 €3. dem Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen von 1.480.000 €
§ 2Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 850.000
€
§ 3Steuersätze
Die Hebesätze werden (entsprechend der Hebesatzsatzung vom
27.11.2017) festgesetzt1. für die Grundsteuer a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H., b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 325 v. H., der
Steuermessbeträge;2. für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. der
Steuermessbeträge.
§ 4Sonstige Bestimmungen
Neue Vorhaben des Vermögenshaushaltes, die mit Zuweisungen
Dritter finanziert werden sollen, dürfen erst begonnen werden, wenn
die Bewilligungsbescheide bzw. verbindliche Zusagen über die Höhe
und den Zeitpunkt der Bereitstellung der Zuweisung vorliegen.
Wochenmarkt jeden Donnerstag in Heroldstatt!
von 14.30 bis 18.00 Uhr in der Neuen Ortsmitte
zumKinderhausfest
am 26.05.2019
von
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6 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21
§ 5Sperrvermerke
Bei den nachstehend aufgeführten Haushaltsstellen wird ein
Sperrvermerk angebracht:HH. Stelle Bezeichnung Gesamtaufwand -in
€-_________________________________________________________2.7980.9501.
Breitbandkonzeption FTTB Ausbau Gewerbegebiet 895.000Der
Maßnahmevollzug steht unter dem Vorbehalt der Beschluss-fassung des
Gemeinderates über die Konzeption für den Bau und Betrieb sowie der
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Für die Aufhebung des
Sperrvermerkes ist der Gemeinderat zuständig.
§ 6Übertragbarkeit
Planansätze zur Unterhaltung der Anlagen, Gebäude und
Einrich-tungen in folgenden Bereichen werden zur Bildung von
Haushalts-resten (§ 19 Abs. 2 GemHVO) für übertragbar
erklärt:Gemeindestraßen 1.6300.510000., Feldwege 1.7850.510000. und
1.7850.510100., Berghalle 1.5611.500000. und Abwasser-beseitigung
1.7000.500000.
§ 7Deckungsfähigkeit
Gem. § 18 Abs. 2 GemHVO werden die Gruppierungen 1. 540 000 -
540 799 2. 550 000 - 550 799 3. 650 000 - 650 799der
Unterabschnitte 1. 0200 10. 2100 19. 7200 2. 0220 11. 2150 20. 7500
3. 0300 12. 3520 21. 7681 4. 0500 13. 3662 22. 8101 5. 0600 14.
4000 23. 7710 6. 1100 15. 4643 24. 8150 7. 1110 16. 5611 25. 8550
8. 1120 17. 6000 26. 8800 9. 1300 18. 7000 27. 5470für gegenseitig
deckungsfähig erklärt.Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81
der Gemein-deordnung unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2019 in der Zeit
von Montag, dem 27.05.2019 bis Mittwoch, dem 29.05.2019und von
Montag, dem 03.06.2019 bis Donnerstag, dem 06.06.2019je
einschließlich auf dem Rathaus während der üblichen Dienst-stunden
zur Einsichtnahme ausgelegt ist.Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit
Erlass vom 30.04.2019, Az.: 04-902.41/Heroldstatt, die
Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinde-rat am 08.04.2019 beschlossenen
Haushaltssatzung mit Haus-haltsplan für das Haushaltsjahr 2019
bestätigt.Heroldstatt, den 23.05.2019Michael WeberBürgermeister
Sitzung des GemeinderatesEinladung zur öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates am Mon-tag, 27. Mai 2019 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses, Am Berg 1.Tagesordnung:1. Bekanntgaben2. Beschaffung
von normgerechter Ausstattung für das HLF 103. Neubau eines
Mehrfamilienhauses sowie zwei Einfamilienhäu-
ser, Wörthstr. 14, 14/1, 14/2, Flst. 340, 3414. Annahme von
Spenden5. VerschiedenesDie Einwohnerschaft ist zu der Sitzung
eingeladen.Michael WeberBürgermeister
Bekanntmachung der Jahresrechnung für das Jahr 2017Die
Verbandsversammlung des GVV Laichinger Alb hat am 09. Mai 2019 die
Jahresrechnung 2017 gem. §95 Abs. 2 der Ge-meindeordnung i. V. mit
§18 des Gesetzes über Kommunale Zu-sammenarbeit wie folgt
festgestellt:
1. Die Jahresrechnung 2017 wird festgestellt mit Soll-Einnahmen
und Soll-Ausgaben von je 945.421,26 € davon - im
Verwaltungshaushalt 794.288,87 € - im Vermögenshaushalt 151.132,39
€.
2. Die Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO (ordentl.
Tilgung und Kredit- beschaffungskosten) wird festgestellt auf -,-
€. Die tatsächliche Zuführung an den Vermögens- haushalt beträgt
40.298,90 €.
3. Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögens- haushaltes war
eine Entnahme aus der Allg. Rücklage notwendig in Höhe von
80.620,07 €
Hiervon entfielen auf die Allgemeine Rücklage ohne Zweckbindung
(Zuführung) 5.971,76 € und mit Zweckbindung (Entnahme) 86.591,83
€.
4. Kreditaufnahmen wurden 2017 nicht vorgenommen. Veranschlagt
waren in der Haushaltssatzung -,-- €.
5. Haushaltsreste werden keine gebildet.
6. Der Schuldenstand zum 31.12.2017 wird mit -,-- €
festgestellt.
7. Der Stand der Allgemeinen Rücklage einschließlich
Zweckbindung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 43.360,26 €. Davon
entfallen auf zweckgebundene Rücklagen 0,00 €.
8. Die Kapitalbeteiligungen belaufen sich zum 31.12.2017 auf
-,-- €.9. Von den gesamten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
- siehe Nr. V des Rechenschaftsberichtes - wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Auf die für jeden Einzelfall vorliegenden Einzelbeschlüsse wird
hierzu verwiesen.
10.
C:\Users\benzd\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary
Internet Files\Content.Outlook\UJZ0LP9F\Veröffentlichung
Jahresrechnung 2017 mit Logo und Grafik.doc
5. Haushaltsreste werden keine gebildet. 6. Der Schuldenstand
zum 31.12.2017 wird mit -,-- € festgestellt. 7. Der Stand der
Allgemeinen Rücklage einschließlich Zweckbindung beläuft sich zum
31.12.2017 auf 43.360,26 €. Davon entfallen auf zweckgebundene
Rücklagen 0,00 €. 8. Die Kapitalbeteiligungen belaufen sich zum
31.12.2017 auf -,-- €. 9. Von den gesamten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben - siehe Nr. V des Rechenschaftsberichtes
- wird zustimmend Kenntnis genommen. Auf die für jeden Einzelfall
vorliegenden Einzelbeschlüsse wird hierzu ver- wiesen.
10.
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 € Neue
Haushaltseinnahmereste - € - € - € Zwischensumme 794.288,87 €
151.132,39 € 945.421,26 € Absetzung: Haushaltseinnahmereste - € - €
- € vom Vorjahr Bereinigte Soll-Einnahmen 794.288,87 € 151.132,39 €
945.421,26 € Soll-Ausgaben 794.288,87 € 151.132,39 € 945.421,26 €
Neue Haushaltsausgabereste - € - € - € Zwischensumme 794.288,87 €
151.132,39 € 945.421,26 € Absetzung: Haushaltsausgabereste - € - €
- € vom Vorjahr Bereinige Soll-Ausgaben 794.288,87 € 151.132,39 €
945.421,26 € Differenz = Fehlbetrag - € - € - €
Heroldstatt, 23.05.2019 Klaus Kaufmann Bürgermeister
Verbandsvorsitzender
Heroldstatt, 23.05.2019
Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender
-
23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 7
Alb-Donau-Kreis
Öffentliche BekanntmachungFlächennutzungsplan
Gemeindeverwaltungsverband Lai-chinger Alb1.-4. und 6.-15. Änderung
der 5. Fortschreibung 2030 des Flä-chennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen1.
Änderung "LS-S1 Steinwoll", Stadt Laichingen, Gemar-
kung Suppingen2. Änderung „LM-S2 Heidehof“, Stadt Laichingen,
Gemar-
kung Machtolsheim3. Änderung „L-Gem1 Kindertagesstätte“, Stadt
Laichingen,4. Änderung „L-W1 Bleichberg“, Stadt Laichingen,6.
Änderung „W-S1 Laichenfeld“, Gemeinde Westerheim,
(von der Genehmigung ausgenommen)7. Änderung „W-S2 Schuppen
440“, Gemeinde Westerheim,8. Änderung „W-M1 Arrondierung“, Gemeinde
Westerheim,9. Änderung „W-V1 Versorgung“, Gemeinde Westerheim,10.
Änderung „W-V2 Versorgung“, Gemeinde Westerheim,11. Änderung „M-Gr1
Breite III“, Gemeinde Merklingen,12. Änderung „M-Ver1 Park + Ride
Bahnhaltepunkt“, Gemein-
de Merklingen13. Änderung „N-M1 Herdsteig“, Gemeinde
Nellingen,14. Änderung „N-W1, N-M2 Bruckäcker BA V“, Gemeinde
Nel-
lingen,15. Änderung „H-W1 Ob der Steige“, „H-LW1 Am Berg
VII“
Gemeinde Heroldstatt,In der Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb am 18.01.2018 wurde in
öffentlicher Sitzung die 1.-4. und 6.-15. Änderung der 5.
Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, beschlossen.Das
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Kreisentwicklung, Bauen,
hat mit Erlass vom 16.08.2018, Az. 21. P/621.17 die 1.- 4. und 6.-
15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennut-zungsplanes
aufgrund von § 6 BauGB genehmigt.Von der Genehmigung ausgenommen
wurde die 6. Änderung „W-S1 Laichenfeld“. Die Fläche wurde im Plan
rot bandiert und durchkreuzt und in der Zeichenerklärung sowie in
der Begründung erläutert.Der erneute Beschluss (Beitrittsbeschluss)
der Verbands-versammlung zu dem durch den Genehmigungserlass vom
16.08.2018 geänderten Plan einschließlich der Begründung, wurde am
09.05.2019 gefasst.Die Änderungen befinden sich auf den Gemarkungen
der Stadt Laichingen, Laichingen-Suppingen,
Laichingen-Machtolsheim, sowie in den Gemeinden Westerheim,
Merklingen, Nellingen und Heroldstatt.Maßgebend für die
Genehmigungen sind die Pläne im Maßstab 1:5.000 (Nr. 1 - 7) vom
18.01.2018 / 09.05.2019, gefertigt vom Planungsbüro Künster
Architektur + Stadtplanung, Bismarckstra-ße 25 in 72764 Reutlingen
sowie die jeweiligen Begründungen ebenfalls mit Datum vom
18.01.2018 / 09.05.2019.Die 1.- 4. und 7.-15. Änderung der 5.
Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb wird mit dieser
Bekanntmachung wirksam.Die 1.- 4. und 6.- 15. Änderung der 5.
Fortschreibung 2030 kann einschließlich der Begründung und dem
Umweltbericht beim Ge-meindeverwaltungsverband „Laichinger Alb“, Am
Berg 1, Zimmer 10, 72535 Heroldstatt und bei der Gemeindeverwaltung
Herold-statt, Am Berg 1, Zimmer 4 in 72535 Heroldstatt während der
üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 1.- 4.
und 6.- 15. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 einschließ-lich der
Begründung und dem Umweltbericht einsehen und über ihren Inhalt
Auskunft verlangen (vergl. § 6 (5) BauGB).Eine Verletzung der in §
214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich-neten Verfahrens- und
Formvorschriften, eine unter Berück-sichtigung des § 214 Abs. 2
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1
BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem
Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb geltend gemacht worden
sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.Eine etwaige
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf
Grund der GemO erlassener Ver-fahrensvorschriften beim
Zustandekommen dieser Flächennut-zungsplanfortschreibung wird nach
§ 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntma-chung gegenüber dem
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichin-ger Alb geltend gemacht worden
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn- die Vorschriften über die
Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder- der
Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO we-
gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder- vor Ablauf der
Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-
schluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung
gerügt hat.
Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger
AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30
UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis
Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00
Uhr bis 18.30 Uhr
Laichingen, den 23.05.2019
Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender
Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der
ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung5. Änderung der 5.
Fortschreibung 2030 des Flächennut-
zungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Lai-chinger Alb für
die Flächen
5. Änderung „L-W1 Lindensteig“ Stadt Laichingen,Die
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb
hat am 09.05.2019 in öffentlicher Sitzung den Ent-wurf der 5.
Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächen-nutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, gebilligt und
beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
öffentlich auszulegen.Der Entwurf der 5. Änderung der 5.
Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb wird mit Begründung
(jeweils mit dem Datum vom 09.05.2019) von Montag, 03.06.2019 2019
bis Freitag, 05.07.2019 öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung
siehe unten).Innerhalb dieser Frist besteht bei der
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 4 in
72535 Heroldstatt und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes
Laichinger Alb in 72535 Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 10, während
der üb-lichen Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Vertretern der
Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.Folgende
nach Einschätzung des Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnah-men liegen vor und werden
ebenfalls ausgelegt:Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und
Stellungnahmen- Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis –
Ländli-cher Raum, Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 Ulm vom
06.09.2016
-
8 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer 21
Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Forst und
Naturschutz, Umwelt- und Arbeitsschutz, Altlasten,
Immis-sionsschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr.
7a) c), e), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen,
Umweltbe-zogene Auswirkungen auf den Menschen.- Stellungnahme des
Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung 2, Referat 21 Raumordnung,
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen vom 06.09.2016Betroffene
Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Be-lange des
Grundwasser- und BodenschutzesBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1
Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von
Emissionen, Umweltbe-zogene Auswirkungen auf den Menschen.-
Stellungnahme des Kreisbauernverband Ulm-Ehingen e. V.,
Dieselstraße 32, 89155 Erbach-Dellmensingen vom
24.08.2016Betroffene Themenkomplexe: Belange der
LandwirtschaftBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a)
c), e), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die
Landschaft und die biologische Vielfalt.Jedermann kann während der
Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich
oder während den Dienststun-den beim Gemeindeverwaltungsverband
Laichinger Alb oder bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur
Niederschrift vor-bringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen
soll die vol-le Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die
Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt
bleiben.Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein
Normenkontrollan-trag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung)
unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur
Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger
AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30
UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis
Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00
Uhr bis 18.30 Uhr
Laichingen, den 23.05.2019
Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender
Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der
ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung17. Änderung der 5.
Fortschreibung 2030 des Flächennut-zungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichin-ger Alb für die Flächen17.
Änderung „LF-M2 Steinge“ Stadt Laichingen-Feldstetten,Die
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb
hat am 09.05.2019 in öffentlicher Sitzung den Ent-wurf der 17.
Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächen-nutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb, gebilligt und
beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 17. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des
Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger
Alb wird mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 09.05.2019) von
Montag, 03.06.2019 bis Freitag, 05.07.2019 öffentlich ausgelegt.
(Ort der Auslegung siehe unten).Innerhalb dieser Frist besteht bei
der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer
4 in 72535 Heroldstatt und beim Sitz des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in 72535 Heroldstatt,
Am Berg 1, Zimmer 10, während der üb-lichen Dienststunden für
jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung
zu äußern.Folgende nach Einschätzung des
Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnah-men liegen vor und werden ebenfalls
ausgelegt:Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen-
Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Ländlicher Raum,
Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 vom 13.07.2017Betroffene
Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft, Forst und
NaturschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a
BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima
und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die
biologische Vielfalt.Jedermann kann während der Auslegungsfrist
Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf schriftlich oder während den
Dienststun-den beim Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder
bei der oben genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift
vor-bringen. Bei schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die
vol-le Anschrift der Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des
betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass ein Normenkontrollan-trag nach § 47 VwGO
(Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn die den Antrag
stellende Person nur Einwendungen gel-tend macht, die sie im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
hat, aber hätte geltend machen können.
Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger
AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30
UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis
Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00
Uhr bis 18.30 Uhr
Laichingen, den 23.05.2019
Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender
Öffentliche BekanntmachungBeteiligung der
ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung18. und 19. Änderung der 5.
Fortschreibung 2030 des Flä-chennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb für die Flächen18.
Änderung „H-SO und H-Aus Sportzentrum Heroldstatt“, Gemeinde
Heroldstatt,19. Änderung „H-M und H-G Im Brunnengässle“, Gemeinde
HeroldstattDie Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
Laichinger Alb hat am 09.05.2019 in öffentlicher Sitzung die
Ent-würfe der 18. und 19. Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des
Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger
Alb, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.Die Entwürfe der 18. und 19.
Änderung der 5. Fortschreibung 2030 des Flächennutzungsplanes des
Gemeindeverwaltungs-verbandes Laichinger Alb werden mit Begründung
(jeweils mit
-
23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 9
dem Datum vom 09.05.2019) von Montag 03.06.2019 bis Freitag
05.07.2019 öffentlich ausgelegt. (Ort der Auslegung siehe
unten).Innerhalb dieser Frist besteht bei der Gemeindeverwaltung
der Gemeinde Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 4 in 72535 Heroldstatt
und beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb in
72535 Heroldstatt, Am Berg 1, Zimmer 10, während der üb-lichen
Dienststunden für jedermann Gelegenheit, die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und
sich zu der Planung zu äußern.Folgende nach Einschätzung des
Gemeindeverwaltungsverban-des Laichinger Alb wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnah-men liegen vor und werden ebenfalls
ausgelegt:Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen-
Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Ländli-cher Raum,
Kreisentwicklung –, Postfach 2820, 89070 Ulm vom
06.03.2018Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft,
Be-lange des Forsts und NaturschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d.
§§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.- Stellungnahme
des Regierungspräsidiums Tübingen, Abteilung 2, Referat 21
Raumordnung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen vom
05.03.2018Betroffene Themenkomplexe: Belange der Landwirtschaft,
Be-lange des Forsts und NaturschutzBetroffene Umweltbelange i. S.d.
§§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.Jedermann kann
während der Auslegungsfrist Anregungen zum Bauleitplanvorentwurf
schriftlich oder während den Dienststun-den beim
Gemeindeverwaltungsverband Laichinger Alb oder bei der oben
genannten Gemeindeverwaltung zur Niederschrift vor-bringen. Bei
schriftlich vorgebrachten Anregungen soll die vol-le Anschrift der
Beteiligten und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen
Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass ein Normenkontrollan-trag nach § 47 VwGO
(Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, wenn die den Antrag
stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen
der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
hat, aber hätte geltend machen können.
Dienststunden des Gemeindeverwaltungsverbands Laichin-ger
AlbMontag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30
UhrDonnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Dienststunden der Gemeindeverwaltung HeroldstattMontag bis
Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 UhrDonnerstagnachmittag von 14.00
Uhr bis 18.30 Uhr
Laichingen, den 23.05.2019
Klaus KaufmannBürgermeisterVerbandsvorsitzender
Wir gratulieren und wünschen von Herzen Gesundheit und alles
Gute:am 24. Mai 2019Frau Katharina Schiele, Justinger Weg 3zum 85.
Geburtstag,
am 25. Mai 2019Herrn Rudolf Leonhard Schauflinger,
Adolf-Dietz-Straße 24zum 75. Geburtstag,am 26. Mai 2019Frau Irmgard
Rosa Reyinger, Steinstetter Straße 48zum 85. Geburtstag,
Bücherei an "Brückentagen" geschlossen- Pfingstferien
geöffnetUnsere Bücherei bleibt an den "Brückentagen" Freitag, 31.
Mai und 21. Juni, geschlossen. Während der Pfingstferien sind wir
zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Großer Bücherflohmarkt vor den Pfingstferien in der
Gemein-debüchereiWir brauchen Platz für unsere neuen Medien und
veranstalten deshalb seit Montag, 20. Mai bis Freitag, 7. Juni
jeweils wäh-rend und zu erweiterten Öffnungszeiten einen großen
Floh-markt in der Bücherei. Zu Schnäppchenpreisen für Bücher ab
0,20 € über CDs, Hörspiele, Wii-Spiele und Gesellschaftsspiele
bieten wir unsere aussortierten Medien an.Öffnungszeiten währen des
Flohmarkts:Montags 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags von 9.00 Uhr
- 12.00 Uhr,mittwochs von 15.30 Uhr - 18.30 Uhr, mreitags von 15.00
Uhr - 18.00 Uhr! (Brückentag, 31. Mai geschlossen!)Auf zahlreiche
kleine und große Besucher/-innen freut sich das BüchereiteamLucia
und Britta
Erinnerung: Bezahltermin 23.05.2019Liebe Eltern,wir möchten Sie
daran erinnern, dass die Teilnahmegebühr für das Feriendorf 2019 am
Donnerstag, den 23.05.2019 zwischen 18:00 und 19:30 Uhr in der
Seniorenbegegnungsstätte (Am Berg 16/1) zu bezahlen ist.Außerdem
wollen wir an diesem Termin bereits Fahrdienste und Kuchenspenden
abfragen. Es wäre für uns hilfreich, wenn Sie sich vorab Gedanken
machen könnten, an welchen Tagen Sie uns im Feriendorf durch einen
Fahrdienst oder einen Kuchen un-terstützen können. Vielen
Dank!Liebe GrüßeIhr Organisationsteam 2019
-
10 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer
21
Unterstützung bei Alphabetisierung und Haus-aufgaben
gesuchtLiebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Heroldstatt,für
ein syrisches Ehepaar, das gemeinsam mit seinen Kindern seit
einiger Zeit bei uns in der Gemeinde lebt, suchen wir derzeit noch
Unterstützung beim Spracherwerb. Konkret findet bereits ein
eh-renamtlicher Deutsch- und Alphabetisierungsunterricht statt, der
die beiden Personen auf einen zeitnah beginnenden Integrati-onskurs
vorbereiten soll. Zur Entlastung und Unterstützung der
ehrenamtlichen Sprachlehrerin suchen wir jedoch nach wie vor
engagierte ehrenamtliche Deutschlehrer.Außerdem sind wir auch
weiterhin auf der Suche nach Unterstüt-zerinnen und Unterstützern
für eine bereits stattfindende Haus-aufgabenbetreuung für in
Heroldstatt lebende Flüchtlingskinder.Wohnraum gesuchtWeiterhin
suchen die Gemeinde und die ehrenamtlichen Helferin-nen und Helfer
der Flüchtlinge im Ort händeringend nach freiem Wohnraum.
Unterstützung bei der Vermittlung, bei der Abwick-lung und
selbstverständlich auch eine fortwährende Begleitung während des
Mietverhältnisses sind dabei gewährleistet.Sollten Sie direkt bei
sich über freie Wohnflächen oder aber zu-mindest eine Idee zur
Unterbringung von Flüchtlingsfamilien oder alleinstehenden jungen
Menschen verfügen, wären wir über eine Mitteilung sehr
dankbar.Melden Sie sich für alle drei Anliegen direkt beim
Flüchtlingsbe-auftragten der Gemeinde Heroldstatt, Herrn Mastro,
unter der Mo-bilnummer 0162 9288258 oder der Mailadresse
[email protected]. Alternativ melden Sie sich auch gerne
im Vorzimmer des Bürgermeisters, Herrn Weber, unter 07389 9090 11
bzw. 12.
Heroldstatt-CaféAm 26.05.2019 von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr lädt
der Arbeitskreis für Senioren zum Heroldstatt-Café ein.Auf einen
gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen freut sich das
Arbeitskreis-Team und wünscht viel Spaß.
ÜbungAm kommenden Montag, den 27. Mai findet um 20:00 Uhr eine
Gesamtübung statt.
Treffen der AltersabteilungDas Treffen der Altersabteilung am
Donnerstag, 30. Mai fällt aus.Der Alterskommandant
Wahlaufruf von Landrat Heiner Scheffold zur Kommunal- und
Europawahl 2019Liebe Bürgerinnen und Bürger,am kommenden Sonntag,
den 26. Mai werden bei den Kom-munalwahlen 2019 die Frauen und
Männer gewählt, welche in den nächsten fünf Jahren im Gemeinderat,
Ortschaftsrat und im Kreistag Ihre Interessen ehrenamtlich
wahrnehmen. Wählen ge-hen können alle Bürgerinnen und Bürger ab 16
Jahre. Auch die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen
EU-Staaten, die bei uns leben, können an der Wahl teilnehmen.
Gleichzeitig wird in unserem Land und den 27 weiteren
EU-Mit-gliedsstaaten das Europäische Parlament gewählt. In
Deutschland sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren
wahlberechtigt.Ich bitte Sie herzlich, an allen Wahlen
teilzunehmen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Wahlen und
ein Wahlrecht zu haben sind ein Herzstück unserer Demokratie.
Weltweit betrach-tet beneiden uns viele darum. Wer nicht wählen
geht, legt sein Schicksal in die Hände derer, die zur Urne gehen.
Und bei jeder Wahl geht es um Ihre Angelegenheiten – um unsere
gemeinsamen Angelegenheiten.Im Gemeinderat, im Ortschaftsrat geht
es um die Aufgaben und Vorhaben „vor der eigenen Haustür“, die Sie,
die uns ganz unmit-telbar betreffen – und die eine Ortschaft, eine
Gemeinde oder eine Stadt selbst in eigener Verantwortung regeln
kann.Der Landkreis nimmt ebenfalls Aufgaben wahr, welche Sie als
Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen – und zwar
überwie-gend solche, welche die Leistungsfähigkeit der einzelnen
Städte und Gemeinden übersteigen oder bei denen ein Ausgleich
zwi-schen den Kommunen herbeigeführt werden soll. Das ist zum
Beispiel die Ausgestaltung des straßengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs, die Kreisstraßen und Radwege, das
Ge-sundheitswesen mit unseren Kreiskliniken und
Gesundheitszent-ren, die Pflegeinfrastruktur mit den Pflegeheimen,
ergänzt um den ambulanten Pflegeservice, viele sozialen
Initiativen, die Aufgaben der Wirtschafts- und Tourismusförderung
oder der Müllbeseiti-gung. Hierüber entscheiden die von Ihnen
gewählten Repräsen-tantinnen und Repräsentanten im Kreistag.Diese
kommunale Selbstverwaltung in den Städten, Gemeinden und
Landkreisen ist in Baden-Württemberg sehr ausgeprägt. Sie ist ein
Markenzeichen unseres Landes und trägt zu dessen Stärke bei.Eine
ebenso große Bedeutung hat die Europawahl. In der Vergan-genheit
war hier die Wahlbeteiligung meist gering. Wir haben aber allen
Grund, für ein starkes Europa einzutreten. Denn zuallererst ist die
Europäische Union eine Friedensunion, die seit ihrer Grün-dung die
entscheidende Voraussetzung dafür schafft, dass wir in Europa in
Frieden und Freiheit leben und unsere Zukunft hier vor Ort
gemeinsam gestalten können. Allein das ist von unschätzba-rem Wert!
Darüber hinaus trägt Europa entscheidend zu unserem Wohlstand bei.
Und schließlich ist Europa auch im Kreisgebiet ganz unmittelbar
spürbar. Zum Beispiel flossen im letzten Jahr rund 26 Millionen
Euro an EU-Mitteln in die Landwirtschaft in un-seren
Alb-Donau-Kreis sowie in kommunale, private und soziale Projekte in
unseren Städten und Gemeinden.Die Kommunalwahlen und die Europawahl
sind also wichtig! Und wie bei jeder demokratischen Wahl zählt jede
Stimme – auch Ihre. Ihre Stimme sollte deshalb nicht fehlen.
Deshalb bitte ich Sie, neh-men Sie an den Kommunal- und
Europawahlen am kommenden Sonntag teil.
Viel los an Brückentagen in den Zulassungs-stellenLandratsamt
weist auf Online-Terminvereinbarung hinAn so genannten Brückentagen
ist erfahrungsgemäß viel Betrieb in den Kfz-Zulassungsstellen. Das
betrifft in diesem Jahr den 31. Mai (Freitag nach dem
Himmelfahrtstag) und den 21. Juni (Freitag nach Fronleichnam). Die
Wartezeiten sind dann erfahrungsgemäß länger.Wer an diesen Tagen
nicht unbedingt zur Zulassungsstelle muss, sollte lieber auf einen
anderen Tag ausweichen. Oder man nutzt vorab die Möglichkeit einer
Online-Terminvereinbarung über das Internet - unter
www.zulassung-ulm.de.Dort sind online Terminreservierungen für die
Zulassungsstelle im Landratsamt in Ulm ebenso möglich, wie für die
Außenstellen in Ehingen und Langenau.
-
23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt
11
UNESCO-Welterbetag am 2. JuniWelterbestätte „Höhlen und
Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“ gestaltet erstmals den
UNESCO-Welterbetag mit einem ProgrammAm 2. Juni 2019 nimmt die
Welterberegion „Höhlen und Eiszeit-kunst der Schwäbischen Alb“
erstmalig an dem UNESCO-Welt-erbetag teil und gestaltet diesen Tag
mit einem gemeinsamen Programm rund um das Thema Eiszeit.Das
ausführliche Programm und die Fahrplaninformationen gibt es unter:
https://welt-kultursprung.de/unesco-welterbetag/
Pfarrer Dr. Thomas Knöppler, Kirchgasse 12, 72535
HeroldstattTelefon: 07389 / 560, Fax: 906 171,
www.kirche-heroldstatt.deE-Mail: [email protected]
Der Wochenspruch für die neue Woche:Gelobt sei Gott, der mein
Gebet nicht verwirft noch seine Güte von mir wendet (Psalm
66,20).
Samstag, 25. Mai 2019 18.00 Uhr Jugendkreis "United" im
Gemeindehaus SontheimSonntag, den 26. Mai 2019 - Rogate10.00 Uhr
Gottesdienst in EnnabeurenDer Projektchor der Chorgemeinschaft
Heroldstatt gestaltet die-sen Gottesdienst mit. Er bringt zwei
Gospels und zwei zeitgenös-sische Liedbeiträge zu Gehör.10.00 Uhr
Kindergottesdienst im Gemeindehaus SontheimMittwoch, 29. Mai
201918.30 Uhr Jungschar "peace & fun" im Gemeindehaus
SontheimDonnerstag, 30. Mai 2019 - Christi Himmelfahrt10.00 Uhr
Gottesdienst in SontheimSonntag, 2. Juni 2019 - Exaudi10.00 Uhr
Gottesdienst in Ennabeuren10.00 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus
Sontheim11.00 Uhr Neuer Gottesdienst mit Taufe in Sontheim
Pfarrbüro: Kirchgasse 12, 72535 Heroldstatt-Ennabeuren,E-Mail:
[email protected], Telefon: 07389 / 560, Fax: 906
171,Öffnungszeit: freitags von 14.00 bis 16.30 Uhr(ausgenommen am
24. Mai 2019)
Pfarrbüro: Lange Straße 88, 72535 Heroldstatt-Sontheim,E-Mail:
[email protected], Telefon: 07389 / 326 ,Öffnungszeit:
mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 UhrSprechzeit Pfarrer Knöppler:
mittwochs von 9 bis 12 Uhr
Katholisches Pfarramt, Kirchenplatz 3, 72589 WesterheimTel.:
07333-5412, Fax: 07333-6224E-Mail:
[email protected]
Öffnungszeiten Pfarrbüro in Westerheim:Montag, von 8 bis 11.30
UhrMittwoch von 8 bis 11.30 UhrFreitag von 13.30 bis 16.30
UhrPfarrer Karl Enderle: [email protected]
KirchenpflegeFrau Ulrike HellgothE-Mail:
[email protected]
Besuchsdienst für Senioren in Heroldstatt:Senioren- und
Krankenbesuch mit Krankenkommunion:Sr. Tonia-Maria, Tel.
07389-2449945
GottesdienstordnungFreitag, 24. Mai09.00 Uhr MessfeierSonntag,
25. Mai10.30 Uhr Gemeindemessfeier (Hermine Reiss und verstorbene
Angehörige)14.30 Uhr Maiandacht in der KapelleDonnerstag, 30. Mai –
Christi Himmelfahrt – Hochfest10.00 Uhr Gemeindemessfeier; anschl.
ÖschprozessionFreitag, 31. Mai09.00 Uhr Messfeier
Gottesdienste in unserer SeelsorgeeinheitSamstag, 25. Mai:18.30
Uhr Vorabendmesse in Westerheim mit FahrzeugsegnungSonntag, 26.
Mai:09.00 Uhr Westerheim, Wortgottesfeier09.00 Uhr Suppingen10.30
Uhr Ennabeuren10.30 Uhr Laichingen mit der Schola Gregoriana
Namenstage25.05.: Gregor VII.26.05.: Alwin27.05.:
Augustinus29.05.: Irmtrud
EhevermeldungDas Hl. Sakrament der Ehe werden sich
versprechen:Dr. Tonci Mikulic, Stuttgart, und Carolin Sophie
Mikulic, geb. Mez-ger, Stuttgart.
Fahrzeugsegnung in WesterheimAm kommenden Samstag, 25. Mai,
findet im Anschluss an den Abendgottesdienst um 18.30 Uhr die
Fahrzeugsegnung statt. Wenn wir unsere Fahrzeuge segnen lassen,
dann erbitten wir den Segen Gottes vor allem für die Menschen, die
die Fahrzeu-ge gebrauchen. Dieser Segen bedeutet aber auch
Verpflichtung zur Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft im
Straßenverkehr. Sie sind eingeladen, Ihre neuen Fahrzeuge, ob
Fahrrad oder Auto, ob Rollator oder Traktor, segnen zu lassen.Es
werden Christophorusanhänger zum Preis von 8.-- € und
Christophorusplaketten zum Preis von 6.-- € angeboten.
Freudenfest für junge Christen auf der LiebfrauenhöheAls
Kommunionkinder der Seelsorgeeinheit wollen wir am Sonntag, 2. Juni
an diesem Fest teilnehmen. Auf dem Programm stehen: Theater,
Spiele, Basteln, Gesprächskreise, Begegnung mit Jesus und Maria,
Feier der heiligen Messe. Für Mädchen und Jungen gibt es zum Teil
verschiedene Angebote, aber auch für Erwachsene sind interessante
Programmpunkte dabei. Auch Kommunionkinder früherer Jahrgänge sind
willkommen.Die Busfahrt ermöglicht bleibende
Gemeinschaftserlebnisse. Ab-fahrt: 7:30 Uhr Heroldstatt,
Bushaltestelle Hülbenstraße, 7:40 Uhr Laichingen, kath. Kirche,
Gartenstraße 18, 7:50 Uhr Westerheim, Bushaltestelle Rathaus
(Richtung Donnstetten).Anmeldung bis 28. Mai an Pfarramt Maria
Königin, Laichingen, Einzahlung des Kostenaufwands (Teilnahmegebühr
+ Fahrt-kosten 20,00 € pro Person) auf Konto: Sparkasse Ulm IBAN
DE10630500000008604271 SOLADES1ULM, Verwendungs-zweck
Kommunionkindertag + Name; Information: Sr. M. Rita, (07333) 6800;
E-Mail: [email protected]
-
12 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer
21
Gemeinschaftswanderung/LechwanderungAn alle Wanderfreunde in
HeroldstattAm Sonntag, 02.06.2019 wollen wir zusammen mit den
Ortsgrup-pen Sontheim und Granheim eine Rundwanderung um
Ennabeu-ren unternehmen. Treffpunkt wird der Parkplatz am Rathaus
sein. Eine Einkehr in Reginas Futterkiste ist geplant und ein
Besuch des Heroldstatt Turms. Genaue Angaben zur Wanderung entnehmt
ihr bitte der Veröffentlichung der OG Sontheim, die diese Wanderung
durchführt. Wanderführer ist Werner Stahl. Beginn der
Veranstal-tung wird auch von der OG Sontheim veröffentlicht.
Voraussicht-lich 13.00 Uhr. Wir freuen uns auf viele
Mitwanderer.Die Abrechnungen für die Lechwanderung vom 07. bis
11.07.2019 wurden an die Mitwanderer verteilt. Bitte die Zahlung
gemäß dem Schreiben ausführen und die Zahlung an Wanderwart Horst
Bong-scho melden. Vielen Dank.Für Fragen steht Wanderwart Horst
Bongscho ab dem 29.05.2019 zur Verfügung
Tag der ArtenvielfaltAm Sonntag, den 26.05. besuchen wir in
Blaubeuren den Tag der Artenvielfalt. Diese Veranstaltung, die auf
eine Initiative unseres früheren Naturschutzwartes, zusammen mit
den anderen Natur-schutzverbänden in der Region, zurückzuführen
ist, bekommt in der heutigen Zeit immer mehr Bedeutung. An
verschiedenen Punkten wird von sehr guten Fachleuten die Natur und
seine Be-wohner erklärt. Das "Blaubeurer Ried" zusammen mit dem
Fluss Blau ist die perfekte Kulisse für diese Veranstaltung.Wir
werden rund um diese Veranstaltung eine kleine Wanderung, auf sehr
guten Wegen, machen.Wanderführer: Hans und Hedi SchönhoferAbfahrt :
13:00 Uhr an der Bushaltestelle Lange StraßeGäste und Mitwanderer,
Naturliebhaber, Familien sind uns herzlich willkommen.
Höhlenfest 2019Wir laden Sie schon heute zum diesjährigen
Höhlenfest an Pfingst-sonntag an der Sontheimer Höhle recht
herzlich ein.
Zeltauf- und ZeltabbauAm Freitag, 07.06.2019 um 16 Uhr werden
wir gemeinsam das Zelt für das Höhlenfest aufstellen. Der Zeltabbau
ist am Montag, 10.06. 2019 um 9 Uhr. Wir freuen uns über jede
helfende Hand.KuchenspendeWer uns einen leckeren Kuchen für das
Höhlenfest spenden möchte, soll sich bitte bei Gisela Elhardt unter
07389/1312 mel-den.Euer Höhlenverein Sontheim e. V.
JahreshauptversammlungTerminankündigung: Die diesjährige
Jahreshauptversammlung findet am 15.06.2019 um 19:30 Uhr statt.
Kreisliga A – 27. Spieltag FV Asch-Sonderbuch - SC Heroldstatt
(1:1)Leistungsgerechtes Unentschieden in AschDer 27. Spieltag der
Kreisliga A führte den SCH zum FV Asch-Sonderbuch, die in der
Tabelle zwei Punkte mehr auf dem Konto hatten. Aufgrund der
Tatsache, dass der Abstand nach hinten all-mählich immer mehr
schmilzt, war der SCH gezwungen, zu punk-ten. Die Partie startete
beinahe ziemlich ungünstig für die Blau-Gelben. Nach einem
Klärungsversuch hielt ein Ascher Stürmer den Fuß in die Quere und
der Ball flog über Ingmar Kohn knapp am Pfosten vorbei. Kurz danach
hatte Max Maute mit seinem strammen Schuss den ersten
SCH-Abschluss. Im Anschluss war die Partie von vielen Ballverlusten
von beiden Seiten geprägt und bis auf ein paar Distanzschüsse von
Asch konnten keine weiteren besonderen Vorkomnisse in Hälfte eins
notiert werden. Zur zwei-ten Halbzeit kam Lasse Enz für Lukas
Deschenhalm und Dennis Schmid für Tim Halter. In Minute 55 ging
zunächst Asch-Sonder-buch in Führung. Der SCH konnte den Ball nicht
entscheidend klären, woraufhin das Heimteam zum Abschluss kam und
der Schuss vom Innenpfosten ins Tor ging. Der SCH hatte jedoch die
passende Antwort und glich im direkten Gegenzug durch Yannik Heckel
aus. Sein Schuss ins linke untere Eck war unhaltbar für den
Torwart. Im Anschluss war die Partie hart umkämpft, ohne dass sich
den Zuschauern größere Torchancen boten. Der SCH als auch der FVAS
hatten noch die ein oder andere brenzlige Si-tuation im jeweiligen
16er zu überstehen, zu einem weiteren Tor brachten es die
Mannschaften aber nicht mehr. Damit trennten sich beide Teams
leistungsgerecht mit 1:1. Da die Situation damit nach hinten noch
nicht entschärft ist, benötigt der SCH bereits am Freitag gegen
Bernstadt nochmals Punkte.Die 2. Mannschaft unterlag zuvor mit 3:1.
Den Ehrentreffer erzielte Steffen Rösch.Bericht: Schiele
Philipp
Ankündigungen:Donnerstag, 23.05.2019 | 28. Spieltag | SC
Heroldstatt – TSV Bernstadt2. Mannschaft 18:30 Uhr
Freitag, 24.05.2019 | 28. Spieltag |
SC Heroldstatt – TSV Bernstadt1. Mannschaft 18:30 Uhr
JugendfußballErgebnisse vom letzten Wochenende:A-Junioren : SGM
Heroldstatt – TSV Erbach 1:1B-Junioren: SGM Heroldstatt – SGM
Dornstadt 4:1C-Junioren: SGM Neenstetten – SGM Heroldstatt
5:1D-Junioren: SGM Heroldstatt – SV Jungingen 3:2E-I-Junioren: SGM
Heroldstatt – TSV Laichingen 5:1E-II-Junioren: SGM Heroldstatt –
TSV Laichingen 0:9Spiele am kommenden Wochenende:A-Junioren: SGM
Heroldstatt – TSV Langenau am Samstag, den 25.5.2019.Anspiel
Sportgelände Feldstetten um 13.30 Uhr.B-Junioren: SGM
Schießen/Roggenburg – SGM Heroldstatt am Sonntag, den
26.5.2019.Anspiel in Grafertshofen um 10.00 Uhr.C-Junioren: SGM
Heroldstatt – SGM Herrlingen am Donnerstag, den 23.5.2019.Anspiel
Sportzentrum Heroldstatt um 18.30 Uhr.
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23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt
13
D-Junioren: TSV Blaustein II – SGM Heroldstatt am Samstag, den
25.5.2019.Anspiel in Blaustein um 12.00 Uhr.E-I-Junioren: SV
Amstetten – SGM Heroldstatt am Freitag, den 24.5.2019.Anspiel in
Amstetten um 18.00 Uhr.E-II-Junioren: SV Jungingen – SC Heroldstatt
am Freitag, den 24.5.2019.Anspiel in Jungingen um 18.00 Uhr.
BezirkspokalfinaleB-Junioren vom Bezirk Donau/IllerSGM
Feldstetten/Heroldstatt/Laichingen – SGM Holzschwang am Donnerstag,
den 30.5.2019.Das Pokalfinale findet auf dem Sportgelände des FV Ay
statt.Anspiel ist um 14:00 Uhr.Zum Bezirks-Pokalfinale der
B-Jugendlichen beabsichtigt die Fußballabteilung einen Fan Bus
einzusetzen. Anmeldung bei Klaus Beck unter der Nummer 01727538948
bis spätestens 28.5.2019.Die B-Jugendlichen sollten natürlich eine
beachtliche Zahl an Fans zur Unterstützung haben, also schnell
anmelden und mit dem Bus oder Auto nach Ay (bei Senden). Es sollte
auch an Fan-plakate, Tröten und sonstigen Unterstützungsutensilien
nicht fehlen, bitte alles mitbringen, sodass eine gesunde
Stadionbe-geisterung aufkommt.
Spieltermine Folgende Spiele finden diese Woche statt:Mittwoch,
den 22.05.2019 Heimspiel16:00 Uhr Kids Cup gegen TA SV Ringingen
1Samstag, den 25.05.2019 Heimspiel14:00 Uhr Herren 40 gegen TC
Feuerstein-Hürbel 1Auswärts14:00 Uhr Herren 60 gegen TA VFB Ulm
1Sonntag, den 26.05.2019 Auswärts9:00 Uhr Damen 30 gegen TA SV
Ohmenhausen 2Die Spielergebnisse können auf unserer Vereinseigenen
Home-page unter www.tennis.sc-heroldstatt.de oder auf der
WTB-Internetseite www.wtb-tennis.de nachgeschlagen werden.
Spielberichte der MannschaftenKidsCup U12Den Gästen des SSV Ulm
1846 wurde zunächst die neue Sport-stätte mit den tollen
Räumlichkeiten des Sportzentrums Herold-statt präsentiert.Dann ging
es in die Matches:Zwei Einzel konnten quasi im Durchmarsch
ungefährdet gewon-nen werden.Ein weiteres Einzel wurde im
Match-Tie-Break für Heroldstatt ent-schieden und das verbleibende
wurde knapp im Match-Tie-Break verloren. So war die
Ausgangssituation mit einem Stand von 3:1 für die Doppel denkbar
komfortabel. Beide Doppelpaarungen, das Einserdoppel Marisa
Barth/Elli Weberruß sowie das Zweier Dop-pel mit Lukas
Hartmann/Paul Frenzel spielten stark und konnten auch die
verbleibenden beiden Punkte für den TA SC Heroldstatt sichern.
Damit war der Gesamtsieg mit 5:1 ein klarer Sieg für die U12 Kids
und ein toller, motivierender Start in diese Tennissaison. Für
Heroldstatt spielten: Marisa Barth, Elli Weberruß, Luca Lacro-ce,
Paul Frenzel und Lukas Hartmann
Knaben U14Beim ersten Verbandsrundenspiel in 2019 gegen die TA
Feldstet-ten wurde es gleich richtig spannend. In den Einzeln
konnte nur Florian Enz klar punkten, die weiteren Jungs verloren
teilweise sehr knapp. Luis Kley im Match-Tie-Break bei 13: 15 und
Dennis Braun mit 3: 6 und 6:7. Hannes Mayer hatte seinen ersten
Einsatz in der Knabenmannschaft und konnte dabei Erfahrungen
sam-meln für die weiteren Spiele.Nach kurzer Pause und einer
Stärkung am 3-Sterne Obst-Buffet konnte Heroldstatt nur mit einem
Sieg in beiden Doppeln noch gewinnen. Nichts für schwache Nerven
war das Doppel 1 von Luis und Dennis, es wurde lange um jeden Punkt
gekämpft und ging mit 7:6 und 6:3 an Heroldstatt. Im Doppel 2 mit
Florian und Emilio Nowak wurde es nach 6:2 im ersten Satz nochmal
spannend, sie konnten dann mit 7:6 im zweiten Satz den Gesamtsieg
für Herold-statt noch retten. Zufrieden und glücklich waren die
Tennisspieler aus Feldstetten und Heroldstatt nach diesem Auftakt,
hatte doch fast jeder ein Match gewonnen.Damen 1Vergangenen Sonntag
waren die Heroldstatter Damen zu Gast bei den Damen der TA SV
Amstetten. Beide Mannschaften ken-nen sich bereits aus den
vergangenen Jahren und erlebten bei sonnigem Wetter einen sehr
harmonisch und freundschaftlich ge-stimmten Spieltag. Mit von der
Partie waren Teresa Knehr, Sandra Peters, Julia Füllemann sowie
Julia Lorenz. Nach hart umkämpf-tem Ballwechsel musste Teresa Knehr
ihr Match an Amstetten abgeben. Sandra, Julia und Julia dagegen
gelang es, den Punkt für Heroldstatt zu erspielen. Somit stand es
nach den Einzeln 3:1 und die Heroldstatter Damen versuchten, den
Sieg nach den Doppeln möglichst perfekt zu machen. Das Doppel
Teresa Knehr & Julia Lorenz gelang es schließlich, das Spiel im
Match-Tie-Break für sich zu gewinnen und auch Sandra Peters &
Julia Füllemann konnten den Punkt für Heroldstatt erspielen. Somit
freuten sich die Heroldstatter Damen sehr über ihren 5:1
Sieg.Herren 40Die Herren 40-Mannschaft holten den zweiten Sieg im
zweiten Verbandsrunden-Spiel, in einem spannenden Match konnte man
mit 5:4 TA SV Burgrieden besiegen. Nach den Einzeln stand es 3:3,
die Punkte für Heroldstatt konnten die Positionen 1-3 mit klaren
2-Satz-Siegen erringen, Thomas Klemm siegte 6:1,6:0, Thomas
Schuster nach klarem ersten Satz ebenfalls 6:0,6:3 und Klaus
Kley-Bosler ließ beim 6:1,6:1 seinem Gegner ebenfalls kei-ne
Chance. Leider wurden die Einzel von Anton Kley-Bosler und Rainer
Vollmer jeweils nach engen Match-Tiebreaks in drei Sätzen verloren,
Steffen Färber musste dem besseren Gegner mit 2:6,0:6 den Vortritt
lassen. Somit mussten die Doppel die Entscheidung bringen und zwei
Neuzugänge Wolfram Schaupp und Ulrich Blan-kenhorn kamen zum
Saisondebüt. Doppel 3 Steffen Färber / Wolf-ram Schaupp verloren in
einem zeitweise engen Match trotzdem deutlich mit 1:6,1:6, Doppel 2
Klaus Kley-Bosler / Ulrich Blanken-horn besiegte den Gegner mit
sehenswertem Tennis mit 6:0,6:0. Den finalen Punkt steuerte Doppel
1 Thomas Klemm / Thomas Schuster mit einem ungefährdeten
2-Satz-Sieg mit 6:2,6:1 zum Heimsieg bei.Im nächsten Heim-Spiel
kommt der bisher ungeschlagene TC Feuerstein-Hürbel.Herren 60Am
Samstag ging es zum ersten Spiel der Verbandsrunde zur TA TSG
Achstetten . Hier erwartete uns die bekannt starke Mann-schaft, die
letztes Jahr noch Herren 40 spielte.So ging es auf 4 Plätzen gleich
zu allen Einzelspielen. Karl Ogger auf Nr.1 verlor 6:3 -6:3, Franz
Apfel an 2 6:1-7:5, Eberhart Eckert an 3 6:2-6:1 und Walter
Hilsenbeck an 4 6:2-6:0. Somit war das Match schon zu Gunsten des
Gastgebers entschieden. Eine Er-gebnisverbesserung in den Doppeln
zu erreichen war das Ziel. Leider unterlag Doppel1 mit Karl und
Franz 6:4 und 6:1. Doppel 2 mit Eberhard und Walter machten es
spannender, verloren aber leider nach 6:4 und 3:6 im Match Tier
Break 10:6. Zum nächsten Spiel am 25.05. erwartet uns die
Tennisabteilung VFB Ulm als Gast
-
14 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt 23. Mai 2019, Nummer
21
Junioren TA SV Burgrieden 1921Vergangenen Samstag traten die
Heroldstatter Junioren zu ihrem zweiten Verbandsrundenspiel in
dieser Saison an. Zu Gast auf den Autenrieth Kunststofftechnik
Courts des Sportzentrum Herold-statts waren die Junioren des TA SV
Burgrieden 1921. Max Peters gelang es, sein Match im
Match-Tie-Break für sich zu gewinnen. Adrian Nowak, der den ersten
Satz bereits souverän gewonnen hatte, musste den zweiten Satz nach
einem 10:8 Satz Tie-Break dem Gegner überlassen und hatte auch im
anschließenden Match-Tie-Break, den er 11:9 an Burgrieden abgegeben
hat, das Glück nicht auf seiner Seite. Auch Aron Blankenhorn
spielte ein hartumkämpftes Match, musste den Punkt jedoch dem
Gegner überlassen. Ben Mangold jedoch gelang es deutlich, den Punkt
für Heroldstatt zu erspielen. Somit stand es nach den Einzeln 2:2
und die Heroldstatter Jungs versuchten, möglichst beide Doppel zu
gewinnen. Das Doppel Max Peters & Ben Mangold siegte im
Match-Tie-Break und auch Adrian Nowak & Aron Blankenhorn
konnten den Punkt für sich gewinnen. Somit siegte Heroldstatt
4:2.
Mädchen VfB UlmVergangenen Freitag begann für die im vergangenen
Jahr gegrün-dete Heroldstatter Mädchenmannschaft die zweite
Verbandsrun-densaison. Zu Gast auf den Autenrieth Kunststofftechnik
Courts des Sportzentrum Heroldstatts wurden die Mädchen der TA VfB
Ulm 2 begrüßt. Mit von der Partie waren Marisa Barth, Anna
En-derle, Anna-Aurora Mancuso sowie Emelie Aigner. Allen Vieren
gelang es, ihr Einzel klar und deutlich für sich zu gewinnen. Somit
stand der Sieg bereits nach den Einzeln fest. Doch damit wollten
sich die Mädchen nicht zufrieden geben. In den Doppeln gelang es
sowohl Anna Enderle & Anna-Aurora Mancuso als auch Emelie
Aigner & Elli Weberruß, den Punkt für Heroldstatt zu erspielen.
Mit diesem 6:0 Sieg lieferten die neu eingekleideten Heroldstatter
Mädchen einen perfekten Start.
Damen 30Am vergangenen Sonntag starteten die Damen 30 der TA SC
He-roldstatt gegen die Damen 30 der TA TSV Riederich in die
Ver-bandsrunde.Das erste Spiel war für die Heroldstatter Damen 30
ein voller Er-folg.Die gespielten Einzel von Tina Pilloni, Simone
Hettrich, Brigitte Peters, Tanja Deschenhalm und Svenja Sailer
konnten die Damen 30 für sich entscheiden.Somit war der Sieg nach
den Einzeln bereits gesichert.Auch die anschließend gespielten
Doppel von Tina Pilloni & Co-rinna Kassner, Simone Hettrich
& Brigitte Peters und Tanja De-schenhalm & Svenja Sailer
konnten die Damen 30 aus Heroldstatt gewinnen.Mit einem gelungenen
8:1 Saisonauftakt traten die Damen 30 zufrieden die Heimreise
an.
FBG Ulmer Alb w. V.:Veranstaltungen Sommer 2019Die
Forstbetriebsgemeinschaft Ulmer Alb w. V. lädt alle Waldbe-sitzer
und Interessierte am Freitag, den 05. Juli 2019 um 18:15 Uhr zu
einem sommerlichen Waldbegang auf Gemarkung Öllingen ein. In einem
Rundgang durch einen Privatwald möchten wir den
Teilnehmern/Interessenten verschiedene Waldbilder, Pflegezu-stände
und waldbauliche Maßnahmen zeigen und darüber auch diskutieren. Zum
Abschluss steht ein kleines Vesper und Getränke bereit. Treffpunkt
ist am Wasserturm in Öllingen.Am Freitag, den 12. Juli 2019 findet
der diesjährige Ausflug statt. Ziel ist der Stadtwald der Stadt
Baden-Baden, in dem wir uns über die dortige
Weißtannen-Bewirtschaftung informieren.Nachmittags besichtigen wir
den Biobetrieb der Familie Baumann und dessen Rinderzucht. Die
Familie Baumann züchtet seit vie-len Jahren erfolgreich schottische
Hochlandrinder in ganzjähri-ger Freilandhaltung auf rund 200 ha
Grünland. Zum Betrieb ge-hört auch die Freilandhaltung von
Legehennen und ein eigenes Schlachthaus mit Direktvermarktung. Für
das leibliche Wohl am Ausflug ist wie immer bestens gesorgt.
Anmeldungen zum Ausflug nimmt die Geschäftsstelle gerne entgegen
(Tel. 07337/9247691, Mail:
[email protected]).Abfahrtszeiten:6:00 Uhr: Ballendorf,
Brunnenplatz6:30 Uhr: Merklingen, Aral-Tankstelle
Zwei Konzerte in der MartinskircheIn der kommenden Woche lädt
die evangelische Kirchenge-meinde zu zwei Konzerten in die
Martinskirche Münsingen ein.Am Montag, 27. Mai erwartet die Zuhörer
um 19.30 Uhr ein ab-wechslungsreiches Konzertprogramm, das von
Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften der Musikschule
„KULTUR33“ gemeinsam gestaltet wird.Das zweite Konzert findet dann
am Feiertag Christi Himmelfahrt, Donnerstag, 30. Mai um 19 Uhr
statt. Das Vokalensemble „Rus-sische Seele“ aus St. Petersburg
gastiert in der Martinskirche Münsingen.Zu beiden Konzerten ist der
Eintritt frei, die Musiker bitten aber um eine Spende.
Im Internet findet sich das gesamte Programm
unterwww.vhs-lai.de.Fragen zum Angebot? - Gerne gibt das Team der
vhs telefo-nisch Auskunft zum Programm unter
07333/92520-0.Anmeldungen sind möglich unter Tel. 07333/925200 von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00
Uhr, jederzeit online unter www.vhs-lai.de.Aus der Landschaft lesen
lernen - ein Geologieseminar für ErwachseneNach einem Vortrag von
10.00 bis 12.00 Uhr von Siegfried Roth, Agrarwissenschaftler,
Landschaftsökologe und Geschäftsführer des Geoparks Schwäbische
Alb, gibt es eine Mittagspause, ent-weder mit Rucksackvesper oder
mit Einkehr im Gasthaus Bären in Schelklingen –Hütten. Von 13.30
bis 16.00 wird eine geführte Wanderung den Vortrag in der
Landschaft veranschaulichen.Samstag, 25. Mai, 10.00 - 16.00
UhrSchelklingen-Hütten; Informationszentrum, Mühlstraße 5Bitte
mitnehmen: Gutes Schuhwerk, Wetter angepasste Kleidung, evtl.
Getränke für die Wanderung, Verpflegung für die Mittags-pause oder
Einkehr.Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.Vorherige
Anmeldung erforderlich.
-
23. Mai 2019, Nummer 21 Amtsblatt der Gemeinde Heroldstatt
15
Die Seele eines LandesSonntag, 02. Juni, 10.00 - 16.00
UhrWaldklassenzimmer, beim Wildschweingehege, Parkplatz Ende
Silcherweg, LaichingenDIY – Do it yourself – Schönes aus den
vhs-Kreativ-WorkshopsAcrylmalerei - Schnupperwochenende für
EinsteigerGrundkurs mit Rose Lamparter.3 Kurstermine:Freitag, 24.
Mai, 17.00 - 19.00 UhrSamstag, 25. Mai, 9.00 - 13.30 UhrSonntag,
26. Mai, 9.00 - 12.00 UhrAnne-Frank-Realschule Laichingen,
Mörikestraße 10Zwischen Leinenweberwerkzeug und modernem
Textildesign zum Miterleben und Mitmachen:„textil IMPULSE 2019 -
Innovatives Arbeiten mit Textilien - Früher und HEUTE“Workshops im
Weberei- und Leinenmuseum in Laichingen: Flechten mit DrahtSonntag,
2. Juni von 14.00 -16.30 Uhr wird das Flechten mit Draht
vorgestellt, 7. Juli steht die alte Handwerkstechnik Klöp-peln im
Fokus – dieses Mal neu und modern interpretiert von
Klöppelkünstlerin Waltraud Steeb. Sonntag, 1. September belebt
Christine Bischoff das Museum mit einem Spinn-Workshop und
abschließend am 6. Oktober wird Andrea Lonhard Leinen, Filz und
Schrift verbinden.Die Teilnehmergebühr für einen Workshop beträgt
25 €, Anmel-dungen nimmt die vhs unter Tel. 07333/92520-0
entgegen.Thailändische Küche: Leckere scharfe Gerichte aus dem Wok
mit feiner SuppeDie Kursleiterin, gebürtige Thailänderin Pakwipa
Strahl, stellt für diesen Kochkurs die besten Gerichte Thailands in
einem feinem Menü zusammen.Freitag, 24. Mai, 18.00 - 21.45
UhrHeinrich-Kaim-Grundschule Schelklingen, Schulstraße 12Der
Fröhliche Nix in Blaubeuren mit seinem Programm:Sa 25. Mai, 20 Uhr
Walter Spira Der Ulmer Entertainer (13 €)So 26. Mai, 18 Uhr
Midissage Gabi Rommel Mit Live-Musik, Häpp-chen und Sekt zur
aktuellen Bilderausstellung ins Nix (Eintritt frei)
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