REGIERUNG VON OBERBAYERN Auffrischungsseminar für Fluglehrer Südbayern 2016 – Aktuelles aus dem Luftamt Südbayern 1 LVB-Auffrischungsseminar für Motorfluglehrer Oberhaching 2016 – Aktuelles aus dem Luftamt Südbayern Michael Reile, Regierungsrat Referent für Luftfahrtpersonal und Flugbetrieb bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern
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Auffrischungsseminar für Fluglehrer Südbayern 2016 – Aktuelles aus dem Luftamt Südbayern 1
LVB-Auffrischungsseminar für
Motorfluglehrer Oberhaching 2016 –
Aktuelles aus dem Luftamt Südbayern
Michael Reile, Regierungsrat
Referent für Luftfahrtpersonal und Flugbetrieb bei der Regierung von
Oberbayern – Luftamt Südbayern
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1. Handschriftliche Eintragungen in Lizenzen
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Handeinträge durch Lehrberechtigte – NfL 1-721-16 Nr. 2:
Inhaber einer Lehrberechtigung nach FCL.905.FI b) oder
FCL.905.CRI a) (1) werden gemäß ARA.FCL.200 Buchstabe d) i.V.m.
FCL.945 ermächtigt, nach Abschluss der Auffrischungsschulung (vor-
mals Schulungsflug genannt) die Verlängerung einer (noch gültigen)
SEP- oder TMG-Klassenberechtigung gemäß FCL.740.A Buchstabe b
Nummer 1 durch Handeintrag in Lizenzen vorzunehmen, die vom
Luftfahrt-Bundesamt oder einer deutschen Landesluftfahrtbehörde
ausgestellt sind.
Für Inhaber einer nach JAR-FCL deutsch ausgestellten Lehrberechti-
gung gilt Satz 1 entsprechend.
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Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung aller anderen Kriterien
für eine Verlängerung gemäß FCL.740.A Buchstabe b Nummer
1 ii).
Die Auffrischungsschulung ist gemäß Anlage „Bericht des Lehr-
berechtigten FI/CRI“ zu dokumentieren.
Der Bericht des Lehrberechtigten (siehe Anlage) sowie die Kopie
der Lizenz des Lehrberechtigten und des Bewerbers (Vorder-
und Rückseite mit dem vorgenommenen Handeintrag) sind der
zuständigen lizenzführenden Behörde unverzüglich durch den
Lehrberechtigten schriftlich (Papierform oder Fax) zu übermitteln.
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FCL.740 Gültigkeit und Erneuerung von Klassen- und
Musterberechtigungen
a) Der Gültigkeitszeitraum von Klassen- und Musterberechtigungen
beträgt ein Jahr, ausgenommen Klassenberechtigungen für ein-
motorige Luftfahrzeuge mit einem Piloten, wofür der Gültigkeits-
zeitraum 2 Jahre beträgt, sofern nicht durch die gemäß Teil-21
festgelegten betrieblichen Eignungsdaten etwas anderes bestimmt
wird.
b) Erneuerung. Wenn eine Klassen- oder Musterberechtigung
abgelaufen ist, muss der Bewerber
(1) eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, wenn
dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der
erforderlich ist, um die betreffende Luftfahrzeugklasse oder das
betreffende Luftfahrzeugmuster sicher betreiben zu können, und
(2) eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 zu Teil-FCL
absolvieren.
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Gültigkeitsdauer :
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Zusammengefasst kann Folgendes festgehalten werden:
der konkrete Gültigkeitszeitraum ergibt sich aus der jeweiligen
Lizenz (unter XII)
eine Klassenberechtigung SEP oder TMG ist grundsätzlich je 2
Jahre gültig; um die entsprechenden Rechte über den in der
Lizenz genannten Gültigkeitszeitraum hinaus weiter ausüben zu
können, muss die Berechtigung vor Ablauf verlängert werden
ist die Klassenberechtigung abgelaufen, ist keine Verlänge-
rung durch einen Lehrberechtigten möglich! die Berechtigung
muss erneuert werden, wofür eine Befähigungsüberprüfung mit
einem Prüfer absolviert werden muss
bei abgelaufener Klassenberechtigung / Erneuerung ist ein
Handeintrag nicht zulässig (auch nicht durch den Prüfer, der die
Befähigungsüberprüfung abnimmt, vgl. NfL 1-721-16 Nr. 1)!
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Die Voraussetzung der Verlängerung um Einzelnen:
FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen —
Flugzeuge
(…)
b) Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge
mit einem Piloten.
(1) Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentrieb-
werk und TMG-Berechtigungen. Für die Verlängerung von Klassenbe-
rechtigungen und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit
Kolbentriebwerk mit einem Piloten und TMG-Berechtigungen muss der
Bewerber:
i) innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung eine
Befähigungsüberprüfung in der betreffenden Klasse gemäß Anlage 9
zu Teil-FCL bei einem Prüfer absolvieren oder
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ii) innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Be-
rechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absol-
vieren, die Folgendes umfassen:
6 Stunden als PIC,
12 Starts und 12 Landungen sowie
Auffrischungsschulung von mindestens 1 Stunde
Gesamtflugzeit mit einem Fluglehrer (FI) oder einem
Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI). Bewer-
bern wird diese Auffrischungsschulung erlassen, wenn sie
eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen- oder Muster-
berechtigung, eine praktische Prüfung oder eine Kompe-
tenzbeurteilung in einer anderen Flugzeugklasse oder
einem anderen Flugzeugmuster absolviert haben.
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Merke:
Die genannte Gesamtflugerfahrung von 12 Flugstunden, die 6
Stunden als PIC, 12 Starts und 12 Landungen, sowie eine Auf-
frischungsschulung von mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit
umfassen muss, muss in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der
Klassenberechtigung absolviert worden sein! Es reicht somit nicht,
wenn die Flugerfahrung im ersten Jahr der Gültigkeit der Klassen-
berechtigung erflogen wurde.
Der Lehrberechtigte muss genau prüfen, ob diese Voraus-
setzungen tatsächlich vorliegen, bevor er die Berechtigung per
Handeintrag verlängert!
(Innerhalb des o.g. Zeitraums wäre es auch zulässig, zunächst die
Auffrischungsschulung zu absolvieren und noch fehlende Gesamt-
flugerfahrung erst danach zu sammeln. Eine Verlängerung (auch
durch Handeintrag) wäre hier aber erst dann möglich, wenn die
fehlende Flugerfahrung später nachgewiesen wird.)
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Beispielsfall:
Pilot Franz hat eine PPL(A) SEP. Die Klassenberechtigung ist bis (einschließ-
lich) 31.10.2016 gültig.
Er absolviert nun die Auffrischungsschulung bei Fluglehrer (FI(A)) Josef am
02.03.2016, hat aber seit 31.10.2015 erst 2 Flugstunden als PIC mit 4 Starts
und Landungen absolviert. Ab Mitte März 2016 fliegt er dann bis einschließlich
07.10.2016 10 Stunden als PIC, die weitere 15 Starts und Landungen bein-
halten. Am 08.10.2016 bittet Franz Josef um handschriftliche Verlängerung.
Zur Verlängerung der Klassenberechtigung muss Franz ab 31.10.2015 12
Flugstunden in der Klasse SEP absolviert haben, die 6 Stunden als PIC, 12
Starts und 12 Landungen sowie eine Auffrischungsschulung von mindestens
1 Stunde Gesamtflugzeit umfassen müssen.
Voraussetzungen erfüllt. Josef darf ihm am 08.10.2016 die Klassenberech-
tigung per Handeintrag verlängern. (Der Handeintrag ist somit nicht zwingend
an den Zeitpunkt der Auffrischungsschulung gebunden. I.d.R. wird aber die
Auffrischungsschulung erst nach Erfüllung der weiteren Voraussetzungen
stattfinden.)
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b) Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige
Flugzeuge mit einem Piloten.
(…)
(2) Wenn Bewerber Inhaber sowohl einer Klassenberechtigung für
einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor als auch einer TMG-
Berechtigung sind, können sie die Anforderungen von Absatz 1 in einer
der beiden Klassen oder einer Kombination von beiden erfüllen und eine
Verlängerung für beide Berechtigungen erhalten.
FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und
Musterberechtigungen — Flugzeuge:
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FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und
Musterberechtigungen — Flugzeuge:
b) Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige
Flugzeuge mit einem Piloten.
(…)
(4) Wenn Bewerber Inhaber sowohl einer Klassenberechtigung für
einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor als auch einer Klassen-
berechtigung für einmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbenmotor sind,
können sie die Anforderungen von Absatz 1 Ziffer ii in einer der beiden
Klassen oder einer Kombination von beiden erfüllen und die Einhaltung
dieser Anforderungen für beide Berechtigungen erreichen. Mindestens 1
Stunde der vorgeschriebenen PIC-Zeit und 6 der vorgeschriebenen 12
Starts und Landungen müssen in jeder Klasse absolviert werden.
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FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und
Musterberechtigungen — Flugzeuge:
c) Bewerber, die eine Befähigungsüberprüfung nicht in allen
Teilen vor dem Ablaufdatum einer Klassen- oder Musterbe-
rechtigung bestehen, dürfen die mit dieser Berechtigung ver-
bundenen Rechte erst ausüben, wenn sie die Befähigungs-
überprüfung bestanden haben.
die Klassenberechtigung wird mit dem Nichtbestehen der
Befähigungsüberprüfung sozusagen „ungültig“
hier würde dann auch eine Auffrischungsschulung nicht
mehr ausreichen; eine Verlängerung der Klassenberech-
tigung durch Handeintrag eines Lehrberechtigten wäre un-
zulässig
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Der Handeintrag selbst: Was ist einzutragen?
FCL.945 Pflichten der Lehrberechtigten
Nach Abschluss des Schulungsflugs für die Verlängerung einer
SEP- oder TMG- Klassenberechtigung gemäß FCL.740.A Buch-
stabe b Nummer 1 und nur bei Erfüllung aller anderen Kriterien
für eine Verlängerung gemäß FCL.740.A Buchstabe b Nummer
1 trägt der Lehrberechtigte das neue Ablaufdatum der Berechti-
gung bzw. des Zeugnisses in die Lizenz des Bewerbers ein, wenn
er von der für die Lizenz des Bewerbers zuständigen Behörde aus-
drücklich hierzu ermächtigt wurde.
Diese Ermächtigung ist in der Bekanntmachung NfL 1-721-16 enthalten
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ARA.FCL.215 Gültigkeitsdauer
(…)
b) Im Fall der Verlängerung einer Berechtigung, einer Lehrbe-
rechtigung oder eines Prüferzeugnisses verlängert die zuständige
Behörde oder ein speziell von der zuständigen Behörde anerkann-
ter Prüfer die Gültigkeitsdauer der Berechtigung bzw. des Zeug-
nisses bis zum Ende des betreffenden Monats.
die Vorschrift spricht zwar nur von „Prüfer“; da aber auch
Lehrberechtigte ermächtigt werden können, Handeinträge zur
Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen
vorzunehmen, analoge Anwendung der Regelung auf
Lehrberechtigte
beim neuen Ablaufdatum ist somit immer der letzte Tag des
jeweiligen Monats anzugeben
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„Das neue Ablaufdatum“
Vgl. dazu zunächst auch ARA.FCL.215 Gültigkeitsdauer
(…)
c) Die zuständige Behörde oder ein von der zuständigen Behörde
speziell zu diesem Zweck anerkannter Prüfer trägt das Ablauf-
datum in die Lizenz oder das Zeugnis ein.
(…)
der Gültigkeitszeitraum von Klassen- und Musterberechtigun-
gen ergibt sich aus FCL.740 – siehe dazu bereits oben (Folie 7):
bei Klassenberechtigungen für einmotorige Luftfahrzeuge mit
einem Piloten (also SEP und TMG) beträgt der Gültigkeitszeitraum
grundsätzlich 2 Jahre
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Welche Eintragungen sind vorzunehmen?
„SEP
(land)“ /
„TMG“ /
„SEP
(sea)“
Datum des
Handein-
trags [= im
Regelfall
Zeitpunkt
der Auf-
frischungs-
schulung
(vgl. aber
Folien 10
und 11!)]
neues
Ablauf-
datum
Nr. der
eigenen
Lizenz
Unter-
schrift
nicht ver-
gessen!
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