Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK. 25. November 2016 Workshop Lebensbereich Bedarfserfassung Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfs- ausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, FHNW Umsetzung neues Behindertenkonzept, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
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Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention
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Luzerner Fachtagung zur Behindertenrechtskonvention
Behindertenrechtskonvention konkret. Neue Wege und innovative Ansätze zur Umsetzung der BRK.
25. November 2016
Workshop Lebensbereich Bedarfserfassung
Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfs-ausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, FHNW
Umsetzung neues Behindertenkonzept, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Workshop 9: Lebensbereich Bedarfserfassung Beitrag 1: Die selbstbestimmte Bestimmung des eigenen Hilfebedarfs und Planung des eigenen Bedarfsausgleichs für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Referent/in: Matthias Widmer, Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Mit der UNO-BRK stellt Selbstbestimmung (neben anderen Setzungen) eine verbindliche Vorgabe für die Behindertenhilfe dar. Selbstbestimmung findet zwar bei alltäglichen Verrichtungen der Leistungsnutzenden (beispielsweise bei der Kleiderwahl) allmählich Verbreitung. Beim Prozess der Hilfebedarfs-Bemessung und -Planung ist sie aber praktisch inexistent. Meist wird der Hilfebedarf von Begleitpersonen als (entmündigendes) Expertenurteil vorgenommen. Als Gründe dafür können die sich nur langsam auflösende Versorgungskultur der Behindertenhilfe, aber auch die fehlenden Instrumente und Verfahren für eine selbstbestimmte Bestimmung und Planung des Hilfebedarfs vermutet werden. Im Beitrag wird der Stand eines neuen teilhabeorientierten Instruments zur Hilfebedarfs-Bemessung vorgestellt. Dieses wurde im Rahmen eines Nationalfondsprojekts (2011-2014) durch die FHNW entwickelt. Derzeit wird es zu Gunsten einer konsequenten Beteiligung aller Leistungsnutzer weiterentwickelt und getestet.
Referentin: Magdalena Meyer-Wiesmann, Alters- und Behindertenamt Kanton Bern Erwachsene Menschen mit einer Behinderung sollen selbst wählen können, wie sie betreut und gepflegt werden. Die Eigenverantwortung und die Selbstbestimmung sollen ebenso gestärkt werden wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies ist der Grundsatz der neuen Behindertenpolitik im Kanton Bern. Menschen mit Behinderungen können künftig beispielsweise wählen, ob sie in einer Institution oder in einer eigenen Wohnung mit Assistenz leben wollen. Und auch bei einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt wird die behinderungsbedingte Unterstützung mitfinanziert. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, institutionelle Angebote differenzierter anzubieten und zu nutzen – beispielsweise durch den Besuch des Freizeitangebots eines anderen Wohnheims. Zur Umsetzung dieser Politik hat der Kanton Bern ein Pilotprojekt zu einer subjektfinanzierten Versorgung gestartet. Die Pilotteilnehmenden können aufgrund ihres individuell eruierten und anerkannten Budgets entscheiden, wo und wie sie in den beiden Lebensbereichen Wohnen/Freizeit und Arbeit ihre Unterstützungsleistungen einkaufen möchten.
25.11.2016
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Kanton Bern
Claus Detreköy
Abteilung Erwachsene
Gesundheits- und Fürsorgedirektiondes Kantons BernAlters- und BehindertenamtRathausgasse 1
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
3011 Bern
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
Kanton Bern
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Berechnung des anerkannten Bedarfs
LebensbereichWohnen/Freizeit
LebensbereichArbeit
Qualifikationsstufe Q1 Q2 Q3 Q1 Q2 Q3
VIBEL-Stunden [in h pro Jahr] 837.0 350.1 210.0 186.0 78.0 47.0
Normkosten pro h [in CHF] 49.12 55.73 60.63 49.12 55.73 60.63
Unterstützungsbedarfpro Jahr [in CHF]
73’356.80 16’332.85
Tagestarif [in CHF] 1 200.95 ---
Stundentarif [in CHF] 2 --- 8.711 Maximaler Tarif pro Aufenthaltstag beim Leistungsbezug in Wohnheimen2 Maximaler Tarif pro Anwesenheitsstunde beim Leistungsbezug in Werk- oder Tagesstätten
Q1: Pflege-/Betreuungspersonal mit GrundqualifikationQ2: Pflege-/Betreuungspersonal mit Ausbildung auf Sekundarstufe IIQ3: Pflege-/Betreuungspersonal mit Ausbildung auf Tertiärstufe
25. November 2016
Umsetzung
Fallbeispiel: Kostengutsprache
Kanton Bern
Claus Detreköy
Abteilung Erwachsene
Gesundheits- und Fürsorgedirektiondes Kantons BernAlters- und BehindertenamtRathausgasse 1