Liste der Gefahrstoffe - asset.klett.de · Alkohol s. Ethanol-Aluminium, Pulver, nicht stabilisiert Gefahr H261 H250 H222 P222 P231 P422 3 A 10 E Aluminium, Pulver, phlegmatisiert
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Von dieser Druckvorlage ist die Vervielfältigung für den eigenen Unterrichtsgebrauch gestattet. Die Kopiergebühren sind abgegolten.
Autor: Paul Gietz
Version: 01.07.2013
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Liste der Gefahrstoffe ISBN: 978-3-12-756150-0
Version: 01.07.2013
Elemente Chemie 1 Ernst Klett Verlag, Stuttgart 2013
Hessen
In der nachfolgenden Liste werden Gefahrstoffe aufgeführt, die in den Versuchsanleitungen des Buchesvorkommen. Aus der Nichterwähnung eines Stoffes darf nicht auf seine Unbedenklichkeit geschlossenwerden. Vielmehr ist mit Chemikalien grundsätzlich besonnen umzugehen. Die Daten sind sorgfältigrecherchiert worden. Dennoch kann für den Inhalt keine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund,übernommen werden. Gefahrenbezeichnungen und Einstufungen können bei den gleichen Chemikalien beiverschiedenen Herstellern und Lieferanten voneinander abweichen. Die Sicherheitsdatenblätter, die beimBezug von Chemikalien mitgeliefert werden, sind heranzuziehen.
Zinksulfatlösung, c 1 mol/l Gefahr H318 H411P280 P273
P305+P351+P338P337+P313
-
Zinkoxid Achtung H410 P273 -
Auch viele Haushaltschemikalien wie z.B. Rohrreiniger, Entkalker oder Reinigungsbenzin sind Gefahrstoffe.Informationen über ihre Gefährlichkeit sind dem jeweiligen Etikett zu entnehmen.
Hinweise zu den Schutzmaßnahmen erhält der Anwender durch die P-Sätze.
Sind die P-Sätze durch ein Pluszeichen verknüpft, handelt es sich um eine Kombination von P-Sätzen.
Spalte 6: AGW-Wert
Es wird der Grenzwert (Luft) nach TRGS 900 angegeben. Ausgabe: Januar 2006, zuletzt geändert und ergänztGMBI 2013 S. 363-364 v. 4.4.2013 Nr. 17
E: einatembare StäubeA: alveolengängige Fraktion
AGW-Werte in Klammern gesetzt: Angaben unterschiedlicher Hersteller, Angaben sind hier nur Anhaltswerte.
* Der AGW-Wert von n-Hexan ist 180 mg/m3; für Isomere des n-Hexans gilt ein AGW von 1800 mg/m3.
Allgemeiner Staubgrenzwert
Der Allgemeine Staubgrenzwert ist anzuwenden bei Vorliegen von schwer löslichen bzw. unlöslichen Stauben, dienicht anderweitig reguliert sind. Er ist auch als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen, wenn am ArbeitsplatzFaserstaube vorliegen, die nicht als krebserzeugend eingestuft sind (z.B. nicht biopersistente Mineralwollen oderPapierstaube).
Mit einer Gesundheitsgefährdung ist nur dann nicht zu rechnen, wenn nach einschlägiger Überprüfungsichergestellt ist, dass erbgutverändernde, krebserzeugende, sensibilisierende, fibrogene oder sonstige toxischeWirkungen der Stäube nicht zu erwarten sind. Dies gilt zum Beispiel für folgende Stäube (siehe auch Nummer 2.5der TRGS 900):
Liegen dagegen Stäube oder Staubgemische vor, bei denen über die Beeinträchtigung der Funktion derAtmungsorgane infolge der allgemeinen Staubwirkung hinaus die oben genannten spezifischen Wirkungen zuerwarten sind, müssen auf alle Fälle die stoffspezifischen Grenzwerte eingehalten werden. Zusätzlich aber gilt,dass auch hier der Allgemeine Staubgrenzwert im Sinne einer allgemeinen Obergrenze eingehaltenwerden muss.“
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Autor: Paul Gietz
Version: 01.07.2013
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Einstufung der Gefahrstoffe
Die Reinstoffe wurden nach den folgenden Quellen eingestuft:
• Erste Quelle für die Stoffdaten war das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung (Gestis-Stoffdatenbank):http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/stoffdb/index.jsp
Die GESTIS-Stoffdatenbank wird erstellt und gepflegt vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen GesetzlichenUnfallversicherung (IFA). Auch die Quellen der Einstufungen werden dort angegeben.
• Wenn in der GESTIS-Stoffdatenbank keine Daten für die eingesetzten oder gebildeten Stoffe zu finden waren,so wurden die Sicherheitsdatenblätter von Pharma- und Chemieunternehmen (z.B. Merck, Sigma-Aldrich,Roth) verwendet.
Schwieriger war es manchmal, zuverlässige Daten für Gemische zu erhalten. Für Gemische, die von Pharma- undChemieunternehmen vertrieben werden, wurden deren Sicherheitsdatenblätter verwendet. Weitere Quellen fürGemische und auch für Reinstoffe:
• Das Gefahrstoffverwaltungsprogramm Chisela ist eine Freeware von Axel Piechocki. Chisela kann aufSicherheitsdatenblätter der Firma Merck zugreifen, um von dort aktuelle Gefahrstoffdaten zu importieren.Ein Download des Programms wird auf der Internetseite des Chemietreffs der Bezirksregierung Düsseldorfangeboten: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/lerntreffs/chemie/structure/gefahrstoff/download.php
• D-GISS (Deutsches-Gefahrstoff-Informations-System Schule) ist ein kommerzielles Gefahrstoffverwaltungs-programm vom Universum Verlag Wiesbaden
• Das Programm Kolumbus der Universität Heidelberg berechnet Gefahrstoff-Einstufungen von Gemischen:http://www.sicherheit.uni-hd.de/gefahrstoffe/kataster/kolumbus.htm
Bei Kolumbus (Stand Jan. 2013) beruht die Einstufung noch auf den R-Sätzen für die Reinstoffe.
• Der Gemischrechner der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie berechnet Gefahrstoff-Einstufungen von Gemischen nach GHS: https://ssl.gischem.de/gemischrechner/gemisch/aggregat.htm
In die vorliegende Liste wurden oft die Reinstoffe oder eine Auswahl von häufig an Schulen vertretenen Stoffenaufgenommen, mit denen die in den Versuchsanleitungen angegebenen Lösungen hergestellt werden können. Dies hatden Vorteil, dass eine Gefährdungsbeurteilung leicht auf die in der Chemiesammlung vorhandenen Stoffe und auf dieVorgehensweise im Versuch abgestimmt werden kann. Es sind häufig nicht nur die in den Versuchen eingesetztenStoffe, sondern auch die Reaktionsprodukte in die Liste aufgenommen worden. Stoffe, die nicht als Gefahrstoffeeingestuft sind, werden in der Regel nicht aufgeführt. Ausgenommen von dieser Regel sind wenige Stoffe in die Listeaufgenommen worden, von denen man vermuten könnte, dass sie als Gefahrstoffe eingestuft sind.
In den Datenbanken finden sich für scheinbar gleiche Reinstoffe und Gemische durchaus unterschiedlicheH- und P-Sätze. Sogar Reinstoffe werden unterschiedlich eingestuft, dies kann z.B. an den Verunreinigungenliegen. Bei Gemischen sind die Konzentrationen der gelösten Stoffe entscheidend, auch hier könnenVerunreinigungen die Einstufung entscheidend beeinflussen.
Für die H-Sätze sind die Hersteller verantwortlich. Bei den P-Sätzen hat die Lehrerin oder der Lehrerauch die Möglichkeit, die Schutzmaßnahmen auf die schulischen Gegebenheiten und die Unterrichtssituationenabzustimmen. Auf ein Etikett sollten nicht mehr als sechs P-Sätze aufgenommen werden.