Bosch-Rexroth, Werk Elchingen EcP, Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch Gruppe und der Bosch-Rexroth-Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch Gruppe / Release 1.0 Lieferantenhandbuch Logistik EcP Ergänzung: Logistische Anforderungen für Bosch-Rexroth, Werk Elchingen
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Lieferantenhandbuch Logistik EcP · Seite 5 von 43 Bosch Rexroth AG, EcP/LOG, 30.07.2014 1.4 Störungen im Lieferprozess Alle Störungen im Lieferprozess (z.B. verspätete Abholung,
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Bosch-Rexroth, Werk Elchingen EcP, Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der
Bosch Gruppe und der Bosch-Rexroth-Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der
Bosch Gruppe / Release 1.0
Lieferantenhandbuch
Logistik EcP
Ergänzung: Logistische Anforderungen für Bosch-Rexroth, Werk Elchingen
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- MD - Mengendifferenzen (Über-, Unterlieferung, Abweichung zu Lieferschein und
LuT*)
- VP - Verpackung
- SO - Sonstige physische Logistik (z.B. Ladungssicherung, Verpackungs-,
Anliefervorschrift nicht eingehalten, beschädigte Gebinde)
- UP - Umplanen der Fertigung
- SB - Gemeldete logistikbezogene Fertigungs-, Montagestillstände bei EcP
- SK1 - Stillstand Band Kunde
- SK2 - Kundenreklamation
*Punkte mit Bezug auf LuT (Liefer- und Transportavis) Daten gelten nur wenn LuT
Datenübertragung installiert ist.
1 Interner Vermerk: Kriterien sind in Abstimmung der Anlage 6 zum CDQ0602 Ausgabe 9.02 von 01.10.2010
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Die Erfassung eines Fehlers im PLKZ-Tool impliziert eine umgehende Mängelrüge bei dem
Lieferanten. EcP kann nach interner Bewertung des Fehlers und/oder nach Fehlerhäufigkeit
einen 8D- Report vom Lieferanten einfordern. Der Lieferant hat dabei entsprechend
qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Die Bearbeitungszeiten der einzelnen 8D Schritte sind
unter Punkt 5.4 der Anlage 2 (Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
und soziale Verantwortung (Qualitätsvereinbarung)) wie folgt definiert: D1 und D2 binnen 1
Tag, D3 am 2ten Tag, D4, D5 und D6 binnen 14 Tagen, D7 und D8 nach spätestens 60
Tagen. Anlage 2 enthält die in 06/2014 aktuelle Fassung, folgende Versionen erhalten Sie
von Ihrem zuständigen Einkäufer.
Unabhängig von der Erfassung im PLKZ-Tool kann EcP bei Anlieferungen die nicht den
Vorgaben bzw. Vereinbarungen entsprechen, alle entstandenen Kosten für Sonderaufwände
an den Lieferanten weiterbelasten. Sonderaufwände sind z.B. administrative Tätigkeiten,
Umpacken, Sortieren, Reinigen.
EcP behält sich vor, fehlerbehaftete Anlieferungen zu retournieren. Die Kosten für Aufwand
und Transport werden an den Lieferanten weiterbelastet.
3. Anliefervorschriften / Kennzeichnung
Die Anliefervorschriften regeln eine einheitliche Markierung / Bezettelung der eingehenden
Packstücke. Dies dient der effizienten und fehlerfreien Vereinnahmung der Ware.
Die Vorschriften gelten für alle externen und internen Anlieferadressen des Werkes EcP.
3.1. Generelle Regelungen
Generell sind von allen Lieferanten die EcP regelmäßig beliefern, LuT Daten bereitzustellen.
Zwischen den LuT Daten und den Angaben auf dem Lieferschein darf es keine
Abweichungen geben.
Zur Veranschaulichung der Begrifflichkeiten dient die Abbildung 1.
An jedem Packstück ist ein Lieferschein anzubringen. Umfasst ein Lieferschein mehrere
Packstücke, so muss auf dem Lieferschein erkennbar sein, in welchem Packstück welche
Ware in welcher Menge ist. An dem ersten Packstück ist das Lieferscheinoriginal, an den
weiteren eine Lieferscheinkopie anzubringen. Die Kopien sind augenfällig als solche zu
kennzeichnen.
Packstücke sollten grundsätzlich typenrein sein. Ist dies, aus z.B. Ladungssicherungs- oder
Effizienzgründen, nicht sinnvoll, so sind die Mischpaletten als solche, gemäß Abbildung 10,
zu kennzeichnen.
Der Lieferschein ist in einer A5 Lieferscheintasche an jedem Packstück anzubringen.
Die Lieferscheintasche darf keine anderen Markierungen (z.B. UWA (Unterwarenanhänger) /
VDA-(Verband der Automobilindustrie) Label) des KLT beschädigen oder verdecken.
Die Position der Lieferscheintasche ist je Packstückart gemäß der unter Kapitel 3.2
aufgeführten Illustrationen verbindlich. Die Lieferscheintasche ist jeweils an der Seite des
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Packstückes anzubringen, von welcher das FFZ (Flurförderzeug) das Packstück beim
Abladen aufnimmt.
Jedes Ladehilfsmittel muss durch ein eigenes Label eindeutig identifizierbar sein. Details
sind dem Kapitel 4. „Lieferpapiere“ zu entnehmen.
Die Höhe der Packstücke darf maximal 1.000mm betragen. Der Ladungsträger muss für alle
Standardanlieferungen dem Euromaß 1.200mm x 800mm entsprechen.
Kann eine KLT (Kleinladungsträger) Lage nicht mit gefüllten KLT gebildet werden, muss die
Lage mit leeren KLT mit Deckel vervollständigt werden. Dies dient dem Ladungsschutz und
der Stapelfähigkeit. Die leeren KLT dürfen keine Beschriftung (UWA / VDA Label) haben.
Der UWA ist am KLT in dem dafür vorgesehen Fach anzubringen und mit einem Klebepunkt
vor Verlust zu sichern. Der Klebepunkt muss sauber und beim Abziehen rückstandsfrei
entfernbar sein.
Bei mit KLT beladenen Paletten, muss das Packstück zur Stabilisierung mit einem Kunststoff
Deckel abgeschlossen und gebändert werden.
Es dürfen nur Kunststoffbänder verwendet werden. Die Qualität der Bänder muss den
üblichen mechanischen und thermischen Belastungen auf dem Transportweg genügen.
Ladehilfsmittel
(KLT)
Ladungsträger
(Palette)
Packstück
(Handling Unit)
Abbildung 1: Illustration zu Begrifflichkeiten: Packstück, Ladehilfsmittel, Ladungsträger
Deckel
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3.2. Illustrationen zu Packstückspezifika
Abbildung 4: KLT sortenrein auf Ladungsträger in Euromaß Adapterpalette für Dolly, gilt analog auch für Anlieferung auf Europool- oder Einwegpalette. UWA am KLT mit Klebepunkt befestigt
Abbildung 2: Gitterbox: Lieferschein an der breiten Seite an der dafür vorgesehenen Fläche
Abbildung 3: 186k, Kufen- oder Fußbehälter: Lieferscheintasche an
der schmalen Seite auf der Klappe
Abbildung 5: Holzkiste: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel
Abbildung 7: Karton auf Einweg- oder Mehrwegpallette: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel
Abbildung 6: Labelposition auf sauberem KLT mit Kantenschutz
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3.3. Anlieferung von Mustern
Bei allen Anlieferungen von Mustern (wie z.B. Erstmuster) müssen die Packstücke mit
einem orangefarbenen Aufkleber, gemäß Abbildung 11, als Mustersendung
gekennzeichnet sein. In allen Lieferpapieren ist die Ware als Muster zu benennen,
sowie Warenempfänger mit Name und Abteilung anzugeben. Die Vorlage des
Aufklebers erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner in unserem Einkauf.
Abbildung 8: Karton Lieferscheintasche seitlich. Bis 8 kg ohne Landungsträger ab 8 kg auf Flurförderzeuge fähigem Ladungsträger
Abbildung 9: Kleinmengenanlieferung auf Einwegpalette (gilt analog für Poolpalette). KLT mit Kantenschutz, Ladungsgut darf nicht über Ladungsträger hinausragen. Auffüllen der Lage mit leerem KLT zur Erhaltung Stapelfähigkeit
Abbildung 10: Lieferscheintasche auf Mischpalette
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Abbildung 11: Orangener Aufkleber zur Kennzeichnung bei Anlieferung von Mustern
Die Lieferpapiere, Lieferschein und ggf. weitere Dokumente sind mit einem Signalzettel
zu versehen. Die Anlieferadresse von Mustern kann vom Standard abweichen und ist
in jedem Fall mit dem Besteller eindeutig zu definieren.
Muster die wegen mangelhafter Markierung nicht sofort eindeutig als solche zu
identifizieren sind, stellen in jedem Fall einen 8D-pflichtigen Fehler dar.
3.4. Anlieferung C-Teile im Kanbansystem
Für die Anlieferung und Verpackung von C-Teilen im Kanbansystem gelten spezielle
Regelungen, die mit den entsprechenden Lieferanten bilateral vereinbart sind.
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3.5. Verpackungsvorschrift für die Anlieferung von Stabstahl
Die Anlieferung von Stabstahl erfolgt im Bund. Jeder Bund Stabstahl muss mit vier
Stahlbändern bandagiert und verprägt werden. Papier oder andere Puffermaterialien
zwischen Stahlband und Stabstahl müssen zwingend verwendet werden.
Die Bezettelung darf ausschließlich über Drähte mit dem Stabstahl verbunden sein. Die
Befestigung mithilfe von Klebeband ist nicht zulässig, siehe Illustration.
Ein Bund Stabstahl darf das zulässige Gesamtgewicht von 1.500 kg nicht überschreiten. Das
jeweilige Gewicht des Bundes muss auf dem Begleitetikett angegeben werden, siehe
Abbildung 14.
Befestigung
Bezettelung
mithilfe eines
Drahts
Abbildung 12: Stabstahl, bandagiert und bezettelt Abbildung 13: Stabstahl, Richtung Fase
Papier als
Puffermaterial
fehlt
Fase nach hinten
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Bei der Anlieferung ist darauf zu achten, dass sich die gefaste Stirnseite des Stabstahls in
Fahrtrichtung hinten auf der Ladefläche befindet. Die Platzverhältnisse an der Abladestelle
machen dies aus Arbeitssicherheitsgründen erforderlich. Die Bunde sind so zu sichern, dass
sich die Stangen innerhalb der Bunde nicht verschieben.
Firmenname
Firmenlogo
Anschrift
Fase nach
hinten
Absicherung
der
Zwischenräume
mit Holz
Abbildung 14: Begleitetikett
Abbildung 15: Stabstahl im LKW
Papier als
Puffermaterial
fehlt
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Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Stangen auf der Ladefläche zum Be- und Entladen
unterfahrbar sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verwendung von
Stahlbändern um eine Sonderregelung für EcP handelt.
4. Lieferpapiere
Zur Sicherstellung der termingerechten Verfügbarkeit der Ware ist eine effiziente
Vereinnahmung essentiell. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass die Lieferpapiere
korrekt und eindeutig sind.
4.1. Warenanhänger
Die Warenanhänger müssen im wesentlichen VDA Standard 4902, die Barcodes entweder
Code 039 oder Code 128 entsprechen. Der Barcode muss mit dem Code der
Feldkennzeichnung (Buchstabe des Feldes) beginnen, siehe Tabelle. Alle Angaben im
Barcode sind im gleichen Feld in Klartext anzugeben.
Das Papier der HWA, UWA und Barcodelabel muss mindestens eine Stärke von 160 g/m2
haben. Das verbindliche Format ist für den HWA DIN (Deutsche Industrie Norm) A5 für den
UWA das DIN A6. Die konkrete Bemaßung der einzelnen Felder befindet sich in Anlage 6.
Die Feldnummern und Feldnamen richten sich in nachfolgenden Mustern nach der hier
ausgeführten Tabelle (VDA-Standards, sowie EcP-Standards):
VDA-Label Feld Feldname Präfix
VDA-Label 1 Warenempfänger kurz
VDA-Label 2 Abladestelle
VDA-Label 3 Lieferschein-Nummer N
VDA-Label 4 Lieferantenanschrift
VDA-Label 5 Gewicht netto
VDA-Label 6 Gewicht brutto
VDA-Label 7 Anzahl Packstücke
VDA-Label 8 Sachnummer Kunde P
VDA-Label 8a Bestell-Nummer / Lieferplan-Nummer Kunde K
VDA-Label 9 Füllmenge (im Packstück) Q
VDA-Label 10 Bezeichnung, Lieferung, Leistung
VDA-Label 11.1 Sach-Nummer Lieferant 30S
VDA-Label 11.3 fortlaufende Produktionsnummer
VDA-Label 12 Lieferanten-Nummer V
VDA-Label 13 Datum
VDA-Label 14 Änderungsstand Konstruktion
VDA-Label 15 Packstück-Nummer S,M,G
VDA-Label 16 Chargen-Nummer H
EcP-Label 20 Sammelnummer
EcP-Label 21 PPS-Nummer
EcP-Label 22 Kartenhersteller
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4.1.1. Hauptwarenanhänger
MUSTER HWA
Abbildung 16: Muster HWA
4.1.2. Unterwarenanhänger
MUSTER UWA
Abbildung 17: Muster UWA
21 cm
14,8 cm
14,8 cm
10,5 cm
Falls vorhanden
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4.1.3. Barcodelabel
MUSTER Barcodelabel
Abbildung 18: Muster Barcodelabel
4.1.4. JIS-Label
MUSTER JIS-Label
Abbildung 19: Muster JIS-Label
Höhe und Breite richtet sich nach Packstück
Höhe und Breite richtet sich nach Packstück
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4.1.5 Anbringung der Anhänger und Labels
Die Durchgängigkeit der Identifikation ist durch eine Etiketten-Systematik zu gewährleisten,
die sich an der Packstufe des Ladungsträgers bzw. der Verpackung orientiert. Je nach
Packstufe sind HWA, UWA oder lediglich Barcodelabels zu verwenden.
Abbildung 20: Anbringung Anhänger und Labels
4.2. Lieferschein
Der Lieferschein muss zwingend folgende Daten enthalten
- Absender mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- Lieferantennummer
- INCO-Term (International Commercial Terms)
- Empfänger mit vollständiger Anschrift
- Abladestelle
- Lieferscheinnummer
- BR-Materianummer
- Materiallangtext
- Gesamtmenge der Lieferscheinposition
- Anzahl und Menge der Unterpackstücke (z.B. KLT)
- Lieferplan / Bestellnummer / Abrufnummer
- Chargennummer & Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn vereinbart
- Teileänderungs- & Revisionsstand, wenn vereinbart
Barcode auf Beutel
UWA auf KLT
Nur von außen
UWA auf KLT
Barcodelabel auf kleine Kartons
UWA auf großen Karton
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Sind weitere Daten zu lieferanteninternen Zwecken erforderlich, können diese auf dem
Lieferschein geführt werden. Der Lieferschein gemäß dem Muster der Abbildung 20 ist im
Layout aktuell noch ein Vorschlag, die Inhalte sind verbindlich. Ein BR (Bosch Rexroth)
Standard wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Ebenso ist der DMC (Data
Matrix Code) bei BR und in EcP noch nicht verbindlich definiert. Die verbindliche Einführung
des DMC ist zeitnah zu erwarten.
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Abbildung 21: Muster Lieferschein
5. Verpackungsvorschriften
Aufgrund der besonderen Bedeutung und um den Kontext herzustellen kommt es in diesem
Kapitel zur Wiederholung von Aussagen aus den RB und BR Lieferantenhandbüchern
Logistik.
RB Grundsätze
Zitat aus dem RB Lieferantenhandbuch Logistik, Rel. 3.0 v. 07.05.2007, (Seite15, Punkt 2.1)
„… LIEFERANT beachtet folgende Grundsätze:
Vermeidung von Verpackung. Die Verpackung darf nicht größer und aufwändiger sein, als
dies zum Schutz der Ware unbedingt erforderlich ist.
Füllmaterial ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Bei Einsatz von Einweg- und Mehrwegverpackungen sind wiederverwertbare Packstoffe zu
verwenden und entsprechend den Vorgaben der Entsorgungswirtschaft zu kennzeichnen.
Verwendung sortenreiner Materialien. Verbundwerkstoffe sind nicht zulässig.
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Bei ökonomischer und qualitativer Gleichbewertung von Einwegverpackung und
Mehrwegverpackung ist die Mehrwegverpackung vorzuziehen.
4 31.01.2014 10 03.02.2014 10 +1 Tage 0 Spätlieferung
5 31.01.2014 10 27.01.2014. 3 -4 Tage keine
Bewertung
31.01.2014 7 0 Tage 100 Teillieferung
verfrüht
6 31.01.2014 10 31.01.2014 4 0 Tage keine
Bewertung
03.02.2014 6 +1 Tage 0 Teillieferung
verspätet
Gesamt: 6 Positionen 300 => 50% OTD
Anlage 4
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8.5 Abweichungsanalyse und Maßnahmenplan
Anlage 5
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8.6 Bemaßung Warenanhänger
Anlage 6
Hauptwarenanhänger
Bemaßung in mm
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