Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit Libanon, Beschluss 161/1 von 2014 Seite 1/2 LIBANON Beschluss Nr. 161/1 Änderung der Vorschriften über Quarantäneschadorganismen im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 Quelle: www.ippc.int (Übersetzung aus dem Arabischen, Sprachendienst des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, 16.10.2015) Übersetzung und Wiedergabe erfolgen ohne Gewähr. Republik Libanon Ministerium für Landwirtschaft 05/03/2015 (4/1630) Beschluss Nr. 161/1 Änderung der Vorschriften über Quarantäneschadorganismen im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 Der Minister für Landwirtschaft beschließt gemäß dem Erlass Nr. 11217 vom 15.02.2014 (Regierungsbildung), gemäß dem Gesetz Nr. 31 vom 18.01.1955 und seine Änderungen (Festlegung der Aufgaben des Landwirtschaftsministeriums), gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 97/83 vom 16.9.1983 und seine Änderungen (Eingliederung von öffentlichen Einrichtungen in das Ministerium für Landwirtschaft), gemäß dem Erlass Nr. 5246 von 20.06.1994 (Neuordnung des Ministeriums für Landwirtschaft), gemäß dem Gesetz Nr. 778 vom 28.11.2006 (Pflanzenquarantäne und Maßnahmen zum Pflanzenschutz) gemäß dem Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 (Einfuhr von Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen) insbesondere Artikel V, auf der Grundlage der Erfordernisse des Gemeinwohls und im Bestreben, kein mit Quarantänebakterien „Xylella fastidiosa“ infiziertes Pflanzenvermehrungsmaterial zu importieren, das in einer Reihe von wissenschaftlichen Berichten in mehreren Ländern verbreitet ist, von wo der Libanon Pflanzenvermehrungsmaterial importiert Folgendes: Artikel I: Anhang Nr. 1 über die im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 enthaltenen Vorschriften über Quarantäneschadorganismen für Zitrusfrüchte, Birnen und Quitten, Pflaumen, Aprikosen, Mandeln, Pfirsiche wird geändert und durch die Vorschriften im Anhang zu diesem Beschluss ersetzt. Artikel II: Artikel IV, Abs. 4 im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 wird geändert und lautet jetzt: 4. Eine zusätzliche Erklärung im Pflanzengesundheitszeugnis, dass das importierte Pflanzenvermehrungsmaterial frei von den im Anhang Nr. 2 zu diesem Beschluss
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Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit
Libanon, Beschluss 161/1 von 2014 Seite 1/2
LIBANON
Beschluss Nr. 161/1 Änderung der Vorschriften über Quarantäneschadorganismen im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011
Quelle: www.ippc.int
(Übersetzung aus dem Arabischen, Sprachendienst des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, 16.10.2015)
Übersetzung und Wiedergabe erfolgen ohne Gewähr.
Republik Libanon
Ministerium für Landwirtschaft 05/03/2015 (4/1630)
Beschluss Nr. 161/1
Änderung der Vorschriften über Quarantäneschadorganismen im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011
Der Minister für Landwirtschaft beschließt
gemäß dem Erlass Nr. 11217 vom 15.02.2014 (Regierungsbildung),
gemäß dem Gesetz Nr. 31 vom 18.01.1955 und seine Änderungen (Festlegung der Aufgaben des Landwirtschaftsministeriums),
gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 97/83 vom 16.9.1983 und seine Änderungen (Eingliederung von öffentlichen Einrichtungen in das Ministerium für Landwirtschaft),
gemäß dem Erlass Nr. 5246 von 20.06.1994 (Neuordnung des Ministeriums für Landwirtschaft),
gemäß dem Gesetz Nr. 778 vom 28.11.2006 (Pflanzenquarantäne und Maßnahmen zum Pflanzenschutz)
gemäß dem Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 (Einfuhr von Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen) insbesondere Artikel V, auf der Grundlage der Erfordernisse des Gemeinwohls und im Bestreben, kein mit Quarantänebakterien „Xylella fastidiosa“ infiziertes Pflanzenvermehrungsmaterial zu importieren, das in einer Reihe von wissenschaftlichen Berichten in mehreren Ländern verbreitet ist, von wo der Libanon Pflanzenvermehrungsmaterial importiert
Folgendes:
Artikel I: Anhang Nr. 1 über die im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 enthaltenen Vorschriften über Quarantäneschadorganismen für Zitrusfrüchte, Birnen und Quitten, Pflaumen, Aprikosen, Mandeln, Pfirsiche wird geändert und durch die Vorschriften im Anhang zu diesem Beschluss ersetzt.
Artikel II: Artikel IV, Abs. 4 im Beschluss Nr. 783/1 vom 26.08.2011 wird geändert und lautet jetzt:
4. Eine zusätzliche Erklärung im Pflanzengesundheitszeugnis, dass das importierte Pflanzenvermehrungsmaterial frei von den im Anhang Nr. 2 zu diesem Beschluss
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Libanon, Beschluss 161/1 von 2014 Seite 2/2
genannten Schadorganismen und Viren ist und dass das Pflanzenvermehrungsmaterial in einem Gebiet erzeugt wurde, das frei von Bakterien von Xylella fastidiosa ist. 1
Artikel III: Für Setzlinge von Obstgehölzen, die im Beschluss Nr. 894/1 vom 20.12.2010 genannt sind (Regelung der Einfuhr von Ziergehölzen und Setzlingen mit ursprünglichem Boden) gelten die Vorschriften in diesem Beschluss auch.
Artikel IV: Dieser Beschluss wird veröffentlicht und zugestellt, wo es erforderlich ist. Er tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, wobei Sendungen davon ausgenommen werden, die nachweislich vor dem Datum der Veröffentlichung gemäß Frachtbriefdaten oder „Bill of Lading“ versandt worden sind.
Beirut, den 04.03.2015 Stempel ( Republik Libanon * Landwirtschaftsministerium)
Für den Landwirtschaftsminister Gez. Akram Schuheeb Kopie an:
- Präsidium des Ministerrats - Rat für den öffentlichen Dienst - Zentralinspektion - Nationale Institut für Archiv - Alle öffentlichen Verwaltungen und Anstalten - Umweltministerium
Gesundheitsministerium - Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen - Oberste Zoll Rat - Generalzolldirektion - Verband der Importeure und Händler von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln im Libanon - Hochschulen für Landwirtschaft im Libanon - Landwirtschaftliche Inspektion - Ministerium für Wirtschaft und Handel - Außen- und Auswanderer Ministerium - Oberste Zoll Rat - Generalzolldirektion - Institut für Agrarforschung in Libanon
1 A.d.JKI: Zusätzliche Erklärung: The propagation material is free from the pests specified in annex 2 of
Decision 161/1 of 2014 of the Ministry of Agriculture and originates from a pest-free area for Xylella fastidiosa.
Fungus Chondrostereum purpureum Nectria galligena Phytophthora spp. Rosellinia necatrix Verticillium spp. Pezicula malicorticis Pezicula alba Roessleria pallida Phyllosticta solitaria Alternaria mali Virus Apple chlorotic leaf spot virus Apple mosaic virus Apple stem-grooving virus Apple stem-pitting virus
Phytoplasmas Apple proliferation phytoplasma
Virus Like Organisms Chat fruit y
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