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Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode
Drucksache 12 / 232717. 12. 97
1Eingegangen: 17. 12. 97 / Ausgegeben: 29. 05. 98
G r o ß e A n f r a g e
I. Militär und Standortkonversion
1. Situation und Entwicklung Truppenstationierung
a) In welchem Umfang und an welchen Standorten haben in
Baden-Württembergvon 1994 bis 1997 Truppenverringerungen der
Bundeswehr und ausländischerStreitkräfte stattgefunden, und in
welchem Umfang und an welchen Standortensind weitere
Truppenverringerungen für den Zeitraum von 1998 bis 2000
ge-plant?
b) Welche Auswirkungen und Folgen haben diese
Truppenreduzierungen auf diejeweiligen Standorte und ihre
Infrastruktur, und welche diesbezüglichen Ana-lysen liegen der
Landesregierung vor?
2. Situation und Entwicklung der Zivilbeschäftigten
a) In welchem Umfang hat sich die Zahl der Zivilbeschäftigten
der Bundeswehrin Baden-Württemberg von 1994 bis 1997 verringert,
und in welchem Umfangsind weitere Verminderungen für den Zeitraum
von 1998 bis 2000 geplantbzw. zu erwarten?
b) In welchem Umfang hat sich die Zahl der deutschen
Zivilbeschäftigten bei aus-ländischen Einheiten 1994 bis 1997
verringert, und in welchem Umfang sindweitere Verminderungen für
den Zeitraum von 1998 bis 2000 geplant bzw. zuerwarten?
c) Welche Standorte sind besonders stark von Entlassungen von
Zivilbeschäftig-ten betroffen?
d) Welche besonderen Maßnahmen zur Reintegration der betroffenen
Zivilbe-schäftigten in den Arbeitsmarkt wurden ergriffen, und
welche diesbezüglichenAnalysen liegen der Landesregierung vor?
3. Situation und Entwicklung militärischer Liegenschaften
a) Welche militärischen Liegenschaften befinden sich in
Baden-Württemberg(Übersicht der Standorte militärischer
Liegenschaften, Angabe der Fläche undihrer Funktion)?
Große Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und
Antwort
der Landesregierung
Standort- und Rüstungskonversion in Baden-Württemberg
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b) Welche militärischen Liegenschaften in Baden-Württemberg
wurden 1994 bis1997 in welchem Umfang vermindert bzw. ganz
aufgegeben (Übersicht derStandorte militärischer Liegenschaften,
Angabe der Fläche und ihrer Funk-tion)?
c) Welche weiteren militärischen Liegenschaften sollen bis zum
Jahr 2000 aufge-löst oder teilweise aufgegeben werden?
d) Welche Arten der Verwendung haben sich für die ganz oder
teilweise veräußer-ten Liegenschaften ergeben (aufgeschlüsselt nach
Standorten), und auf welcheWeise und in welchem Umfang wurde die
Neuverwendung vom Land Baden-Württemberg und vom Bund in den Jahren
von 1994 bis 1997 gefördert? Wel-che Liegenschaften konnten bislang
keiner neuen Verwendung zugeführt wer-den?
II. Rüstung und Rüstungskonversion
1. Entwicklung des Einzelplans 14 (Bundesministerium der
Verteidigung) und dieAuswirkung auf die baden-württembergische
Wirtschaft
a) Welche baden-württembergischen oder in Baden-Württemberg
ansässigen Un-ternehmen sind in der Rüstungsproduktion und im
Kriegswaffenhandel (Ver-triebsgesellschaften und Holdings ohne
eigene Produktion) tätig?
b) Wie haben sich die Kürzungen im Verteidigungshaushalt der
Jahre 1994 bis1996 auf das Auftragsvolumen in der
baden-württembergische Rüstungsindu-strie ausgewirkt?
c) Wie hoch waren die Umsätze baden-württembergischer
Unternehmen aus derProduktion und dem Handel von Rüstungsgütern im
Zeitraum von 1994 bis1997 und welche Prognosen über die erwartete
Umsatzentwicklung liegen derLandesregierung für den Zeitraum von
1998 bis 2000 vor?
d) Wie hat sich der Anteil der Rüstungsumsätze an den
Gesamtumsätzen des ver-arbeitenden Gewerbes in der Bundesrepublik
und in Baden-Württemberg imZeitraum von 1994 bis 1997 entwickelt,
und welche Prognosen liegen der Lan-desregierung für den Zeitraum
von 1998 bis 2000 vor?
e) Wie hoch war der Wert der Bundeswehrdirektaufträge an kleine
und mittlereUnternehmen (KMU) (bis 250 Beschäftigte und/oder 40
Millionen DM Jahres-umsatz) in Baden-Württemberg im Zeitraum von
1994 bis 1997? Wie hoch warin Relation dazu der Gesamtumsatz der
KMU insgesamt?
2. Entwicklung der Beschäftigung von 1994 bis 1997 und Prognosen
für den Zeit-raum von 1998 bis 2000.
a) Welche Prognosen (bzw. Planungen) kennt das Land (zum
Beispiel seitens derBundesregierung bzw. des Bundesamts für
Wehrtechnik und Beschaffung(BWB) in Koblenz) hinsichtlich der
Rüstungsumsätze und der damit verbunde-nen Beschäftigungssituation
für den Zeitraum von 1998 bis zum Jahr 2000?
b) Wie hat sich die Beschäftigungssituation der
rüstungsproduzierenden Unter-nehmen im Land von 1994 bis 1997
entwickelt, und welche Prognosen liegender öffentlichen Hand für
den Zeitraum von 1998 bis 2000 vor?
c) Wie hat sich im Zeitraum von 1994 bis 1997 die
Beschäftigtenzahl in der Rü-stungsindustrie im Verhältnis zu dem
damit produzierten Bruttoinlandsproduktentwickelt?
d) Welche Regionen (differenziert nach Kreisen) waren zwischen
1994 und 1997in welchem Ausmaß von den negativen
Beschäftigungsauswirkungen der Auf-tragsschwankungen betroffen?
e) Welche Konsequenzen für die regionale Wirtschafts- und
Strukturpolitik ziehtdie Landesregierung für die kommenden Jahre
daraus?
3. Auswirkungen laufender Rüstungsprojekte
a) Welcher Prozentsatz der öffentlichen Aufträge wird
voraussichtlich nach derAnbieterstruktur nach Baden-Württemberg
gehen, und welche konkreten Aus-wirkungen auf Beschäftigtenzahl und
Umsätze der baden-württembergischen
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Rüstungsindustrie hat die Beschaffung der folgenden geplanten
Rüstungspro-jekte:
– Jagdflugzeug Eurofighter 2000/Jäger 90
– Unterstützungshubschrauber UHU
– Tiger/Panzerabwehrhubschrauber 2
– Transporthubschrauber NH 90
– Future Transport Aircraft/Future Large Aircraft
– Satellitenprogramme
– Fregatte F 124
– Korvetten,
– U-Boote?
b) Welche Auswirkungen hat die beschlossene Ausrüstung der
Bundeswehr mitG 36- und MG 36-Gewehren der Oberndorfer Waffenfirma
Heckler & Kochauf die Beschäftigtenzahl und die Umsätze des
Unternehmens?
III. Politische Handlungsnotwendigkeit und -möglichkeiten für
gezielte konver-sionsfördernde Maßnahmen
1. Bisherige Finanzierung der Standort- und
Rüstungskonversion
a) Welche Erlöse sind in den Jahren 1994 bis 1997 durch die
Überführung ehe-mals militärischer Liegenschaften in die zivile
Nutzung vom Bund erzielt wor-den? Welche Ausgaben des Bundes für
notwendige Infrastrukturmaßnahmenstanden diesen Erlösen an den
betroffenen Standorten gegenüber?
b) In welcher Höhe hat das Land in diesem Zeitraum Mittel zur
Unterstützung derStandortkonversion eingesetzt? Zu welchen Teilen
stammen diese Mittel ausdem regulären Haushalt, inwieweit wurden
Mittel aus Sonderhaushalten ver-wendet?
c) In welcher Höhe hat das Land in den Jahren 1994 bis 1997
Mittel eingesetzt,um Firmen bei der Rüstungskonversion, der
Umstellung auf zivile Produktion,zu unterstützen?
d) In welchem Umfang wurden in den jeweiligen Kreisen
Baden-WürttembergsFördermittel investiert?
2. Ökologischer und sozialer Umbau bei Standortkonversion auf
Landesebene
a) Welche infrastrukturellen Maßnahmen hat die Landesregierung
durchgeführt,um die Auswirkungen der Truppenreduzierungen und die
Verminderung derZahl der Zivilbeschäftigten sozialverträglich
abzufedern? Welche Maßnahmeneines ökologisch und sozial
verträglichen Umbaus bei Standortkonversion ha-ben– die
Landesregierung
– die Bundesregierung im Zeitraum von 1994 bis 1997 unternommen
und wel-che sind für den Zeitraum von 1998 bis 2000 geplant?
b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung
durchgeführt oderplant, sie durchzuführen, um eine zügige Sanierung
der Altlastenstandorte mithöchster Prioritätsstufe (laut Antrag der
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grü-nen Drucksache 12/301) und eine
vollständige Erkundung und Einstufung alleranderen bekannten
Gefahrenverdachtsstandorte zu gewährleisten?
c) Mit welchen Mitteln sollen diese Erkundungs- und
Sanierungsmaßnahmennach Abschaffung der Sondermüllabgabe finanziert
werden?
3. Konversionsmanagement auf Landesebene
a) Welche Ministerien sind mit der Standort- und
Rüstungskonversion befaßt?
b) Welche sonstigen staatlichen Institutionen sind in
Baden-Württemberg in wel-cher Form bislang mit Problemen der von
freiwerdenden militärischen Liegen-
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schaften bzw. sinkenden Beschaffungsaufträgen des BWB
betroffenen rü-stungsproduzierenden Unternehmen befaßt?
c) Welche Hilfen erwägt die Landesregierung im Falle eines
partiellen bzw. voll-ständigen Verzichts auf die Beschaffung der
unter Punkt II. 3. genannten Rü-stungsprojekte zur Sicherung der
Arbeitsplätze in der zivilen Fertigung bei denbetroffenen
Unternehmen bzw. in den Kreisen?
d) Inwieweit finden im Zusammenhang mit der Rüstungskonversion
stehendeUmstrukturierungsprobleme in Unternehmen oder Branchen
Eingang in dasWirtschaftsförderungskonzept der Landesregierung ?
Existieren auf diesen Be-darf zugeschnittene Beratungskonzepte und
werden Konversionsprozesse inFörderkriterien der Programme auf
Landesebene berücksichtigt?
e) Wie beurteilt die Landesregierung die Organisation der
Standort- und Rü-stungskonversion in Brandenburg und
Rheinland-Pfalz, und wie bewertet siedie positiven Auswirkungen
dieses Konversionsmanagements auf Landesebenefür die Kommunen
hinsichtlich Zeit, Kostenersparnis und Effizienz der
Aufga-benerfüllung?
f) Wie beurteilt die Landesregierung die Übertragbarkeit dieser
Modelle auf Ba-den-Württemberg?
g) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung angesichts der
Truppenver-minderung der Bundeswehr, des Teilabzugs ausländischer
Streitkräfte und dermit geänderten politischen Rahmenbedingungen
auf Bundesebene einherge-henden Senkung des Einzelplans 14, das
bisherige Konversionsmanagement inBaden-Württemberg auf Landesebene
zu optimieren und wie weit sind diesbe-zügliche Pläne gediehen?
4. Konversionsfördernde Maßnahmen auf Bundesebene
a) In welchem Umfang wurden in den Jahren 1994 bis 1996 die
durch Senkungdes Einzelplans 14 des Bundeshaushaltes freiwerdenden
Mittel in Milliarden-höhe für den Prozeß der Standort- und
Rüstungskonversion jeweils in Baden-Württemberg und im Bund
insgesamt aufgewendet? Wie bewertet die Landes-regierung die
Tatsache, daß nur ein geringer Anteil der eingesparten Mittel
fürKonversionsmaßnahmen eingesetzt wird?
b) Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, daß die
Grundstückserlösefür den Verkauf militärischer Liegenschaften den
Grundstock für regionaleKonversionsfonds bilden sollen?
5. Konversionsfördernde Maßnahmen auf Ebene der Europäischen
Union
a) Wieviele Mittel aus der EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER
1994 bis 1997hat das Land zugeteilt bekommen, differenziert nach
Kreisen und Zielgruppen,und konnte die Landesregierung die
erforderliche Komplementärfinanzierungsicherstellen und die
EU-Mittel in vollem Umfang abrufen?
b) Mit welchen Zuschüssen rechnet die Landesregierung im Rahmen
des KON-VER II-Programms der EU im laufenden Zeitraum bis Ende 1999
und kann dasLand die erforderlichen Komplementärmittel
bereitstellen?
c) Welche konkreten Maßnahmen sollen 1998/ 1999 mit
KONVER-Mitteln inwelchen Kreisen und mit welchen Zielen gefördert
werden?
d) Welche Entwicklung zeichnet sich angesichts der laufenden
Revision der EU-Strukturfonds für die Jahre 2000 bis 2006 und
insbesondere für die Konzentra-tion der Gemeinschaftsinitiativen
für die künftige Förderung der Standort- undRüstungskonversion ab,
und welche Förderungsmöglichkeiten werden für dasLand
voraussichtlich nutzbar sein?
e) Welche Kreise in Baden-Württemberg sollen nach Auffassung der
Landesre-gierung in ein gemeinschaftliches Förderprogramm
aufgenommen werden?
17. 12. 97
Hackl, Dr. Hildebrandt, Sabine Schlager, Kuhnund Fraktion
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B e g r ü n d u n g
Das Ende des Ost-West-Konfliktes, der Wegfall von Bedrohung,
sinkende Be-schaffungsetats und internationale Abrüstungserfolge
haben in den vergangenenJahren zu einer Absenkung der Militär- und
Rüstungsausgaben geführt. Bündnis90/Die Grünen begrüßen diese
Entwicklung und werden sie weiter vorantreiben.Die Krise der
Rüstungsindustrien wie der Rückbau der Armeen bietet nach
Auffas-sung von Bündnis 90/Die Grünen die Chance zu einem
ökologischen und sozialenUmbau. Staatliche Gelder, die bislang in
den Verteidigungsetat flossen, könnennun sinnvoll zum Beispiel für
Konversionsprojekte eingesetzt werden. Innerstädti-sche
Militärbrachen werden beispielsweise für den Wohnungsbau frei, Know
howder Rüstungsindustrie kann zum Beispiel für die Bereiche der
Umwelt,Verkehrs-,und Medizintechnologien genutzt werden.
Die notwendigen Umstellungsmaßnahmen müssen politisch begleitet
und koordi-niert werden. Die Landesregierung und die
baden-württembergische Industrie ha-ben es versäumt, auf die
veränderten globalen und europäischen sicherheits-
undverteidigungspolitischen Rahmenbedingungen und Anforderungen mit
strukturel-len Veränderungen zu reagieren und eine aktive und
strukturierte Rüstungskon-version in Gang zu setzen.
Sowohl im Bereich der Standort- wie auch im Bereich der
Rüstungskonversion istBaden-Württemberg von dieser Entwicklung
besonders betroffen. Am 27. Juni1997 hat das Bundesministerium der
Verteidigung in einer Pressemitteilung dieZahl von 337
freiwerdenden Liegenschaften und Teilliegenschaften der Bundes-wehr
in den „alten“ Bundesländern bekannt gegeben. Baden-Württemberg
steht(neben Bayern) mit 58 betroffenen Standorten an der Spitze der
Liste. WelchePerspektive die ehemaligen Zivilbeschäftigten der
Militäreinheiten bekommen, isteine der Fragen, der sich die
Landesregierung in Zukunft mehr stellen muß alsbisher.
Die Konversionsanstrengungen müssen zudem der wirtschaftlichen
Bedeutungder Rüstungsindustrie in Baden-Württemberg angemessen
sein. Nach Auskunftdes Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung
(BWB) in Koblenz fließendoppelt so viele BWB-Mittel nach
Baden-Württemberg, wie an alle fünf neuenBundesländer sowie die
drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg zusam-men. Mit
Zuwendungen an rüstungsproduzierende Unternehmen in Höhe vonüber
565 Millionen DM rangiert Baden-Württemberg 1997 an zweiter Stelle
allerBundesländer.
Einzig Bayern liegt bei den BWB-Aufträgen in Höhe von über 1,1
Milliarden DMvor Baden-Württemberg. Dabei darf nicht vergessen
werden, daß die Gelder fürBayern zu einem großen Teil über den
Umweg über die Daimler-Benz Aerospace(Dasa) wiederum nach
Baden-Württemberg an die Daimler-Benz AG in Stuttgart-Möhringen
fließen. Ein Ziel dieser Großen Anfrage ist es deshalb, die
Beschäfti-gungswirkung von Rüstungsaufträgen zu klären, sowie
Perspektiven zur Verrin-gerung der Abhängigkeit der
Beschäftigungssituation in bestimmten Regionenvon der Auftragslage
der Rüstungsindustrie aufzuzeigen.
Die von Standort- und Rüstungskonversion betroffenen Kommunen
und Land-kreise brauchen die Unterstützung des Landes zum Beispiel
bei der Erfassung undSanierung der Altlasten, bei den Verhandlungen
mit der Bundesvermögensver-waltung, beim Erarbeiten neuer
regionaler Wirtschaftsprofile und beim „Anzap-fen“ von
Förderprogrammen des Bundes und der EU. Zwar stellt die
Landesregie-rung im Rahmen der „Zukunftsoffensive“ 15 Millionen DM
bereit für Konver-sionsmaßnahmen, bei genauerem Hinsehen stellt
sich dieser Titel allerdings alsErweiterung des Straßenbauetats
heraus, mit dem im wesentlichen neue Auto-bahnzubringer gebaut
werden. Konzeptionelle Überlegungen, mit welchen Zielenund Mitteln
die betroffenen Regionen bei der Rüstungs- und
Standortkonversionunterstützt werden können, sind von seiten der
Landesregierung bislang nicht be-kanntgeworden.
Im Gegensatz zu Baden-Württemberg haben Brandenburg und
Rheinland-Pfalzdie Folgen der Verkleinerung bzw. Auflösung
militärischer Liegenschaften undeines durch beträchtliche
Schwankungen gekennzeichneten Beschaffungsplansder Bundeswehr
frühzeitig erkannt und entsprechende Strukturen auf Landesebe-ne
geschaffen.
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag fordert von der
Landesregierungdie aktive kompetente Beratung und Unterstützung der
betroffenen Regionen unddie Bündelung der Zuständigkeiten in einer
Konversionsleitstelle, bei der das res-sortübergreifende Thema
wirksam bearbeitet und koordiniert wird. So wird esauch möglich,
entsprechende Programme des Bundes und der Europäischen Uni-on den
regionalen Strukturen angepaßt umzusetzen und die Mittel
entsprechendabzurufen. Durch die Bündelung der Kompetenzen können
Regionen und Firmenvom Land in den vielfältigen Fragen der
Standort- und Rüstungskonversion kom-petent beraten und unterstützt
werden. Vielfach ist auch schon das Wissen dar-über hilfreich, wie
andere betroffene Standorte die Probleme angegangen sind.Diese
Vernetzungsfunktion ist sinnvollerweise beim Land anzusiedeln. So
kanndas Land dazu beitragen, die Konversionsprobleme zu lösen, die
in Baden-Würt-temberg in den kommenden Jahren in beträchtlichem
Umfang anfallen.
Hierzu sind vor allem begleitende Maßnahmen des Bundes sowie der
Europäi-schen Union vonnöten. Deshalb fordert diese Große Anfrage
die Landesregierungauf, offenzulegen, wie ein gemeinschaftliches
Förderkonzept voraussichtlich aus-sehen wird und wie sie den
Konversionsprozeß künftig zu gestalten gedenkt.
A n t w o r t
Mit Schreiben vom 30. April 1998 Nr. 7-1820/57 beantwortet das
Wirtschaftsmi-nisterium namens der Landesregierung die große
Anfrage wie folgt:
Zu I. 1. a):
Die nachstehend genannten Zahlen über den Truppenabbau wurden
von verschie-denen Stellen des Bundes und von den ausländischen
Streitkräften mitgeteilt. DieAusgangszahlen stammen überwiegend aus
der Zeit der politischen Wende in Eu-ropa (1989/1990). Soweit der
Landesregierung aktuellere Zahlen vorliegen, sinddiese jeweils
ausgewiesen. Eine Schätzung des zwischenzeitlich erfolgten
Trup-penabbaus durch das Land wäre zwangsläufig ungenau und mit
einem unverhält-nismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Hierauf wird deshalb verzich-tet. Dasselbe gilt auch für die
Angaben über die sogenannten Kleinstandorte(Standorte bis 50
Soldaten).
Folgende Standorte der französischen Streitkräfte sind seit
Beginn der Truppenre-duzierung aufgegeben worden (ohne
Kleinstandorte bis 50 Soldaten).
Gemeinde Anzahl Soldaten
Freiburg 3 101
Friedrichshafen 907
Karlsruhe 847
Kehl 1 102
Kenzingen 74
Münsingen 274
Oberkirch 153
Offenburg 2 599
Pforzheim 935
Renchen 207
Reutlingen 1 408
Stetten a. k. M. 1 235
Teningen 146
Tübingen 1 615
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Bei den französischen Streitkräften erfolgte der aufgezeigte
Truppenabbau vonca. 27 000 (1990) auf ca. 7 000 Soldaten (Herbst
1997) größtenteils schon vor1994.
Die 1997 begonnene Räumung der Standorte Breisach und
Villingen-Schwennin-gen dürfte nach 1998 zum Abschluß kommen.
Allerdings werden vermutlich ein-zelne Objekte an diesen Standorten
(vor allem Wohnungen) seitens der Deutsch-Französischen Brigade
genutzt werden.
In den Jahren 1998 und 1999 ist die völlige Räumung der
Standorte Achern, Ba-den-Baden, Bühl und Rastatt sowie einiger
Kleinstandorte vorgesehen. Nach1999 werden in Baden-Württemberg
französische Soldaten nur noch im Rahmender Deutsch-Französischen
Brigade stationiert sein.
Seit Beginn der Truppenreduzierung haben die US-Streitkräfte
folgende Standor-te aufgegeben (ohne Kleinstandorte bis 50
Soldaten):
Gemeinde Anzahl Soldaten
Crailsheim 1 162
Ettlingen 704
Göppingen 2 194
Heilbronn 2 134
Karlsruhe 3 546
Kornwestheim 1 434
Ludwigsburg 2 369
Neckarsulm 579
Ostfildern-Nellingen 2 003
Schwäbisch-Gmünd 1 995
Schwäbisch Hall 515
Siegelsbach 347
Wertheim 1 529
Von einem Teilabzug aus Stuttgart waren 2 900 US-Soldaten
betroffen. Der auf-gezeigte Abbau bei den US-Truppen von 40 700
(1989) auf 10 500 (1997) Solda-ten erfolgte weit überwiegend schon
vor 1994.
In den Jahren 1998 bis 2000 ist kein weiterer Abzug von
US-Truppen vorgesehen.
Die letzten kanadischen Soldaten haben 1994 das Land
verlassen.
Die Zahl der Bundeswehrsoldaten ist von 42 200 (1990) auf 26 300
(Ende 1997)zurückgegangen. Dieser Rückgang ist im wesentlichen
schon bis zum Jahr 1994erfolgt. Im Zuge der sogenannten
Nachsteuerung zu den Stationierungsplanungenhat das
Bundesministerium der Verteidigung 1995 noch die Auflösung der
größe-ren Bundeswehrstandorte Nagold, Philippsburg und Weingarten
sowie verschie-dener Kleinstandorte und außerdem der
Kreiswehrersatzämter in Lörrach, Offen-burg und Tübingen
angekündigt. Die Räumung der Standorte Nagold, Philipps-burg und
Weingarten hat bereits begonnnen; sie soll in Philippsburg noch im
Jahr1998, in Weingarten 1999 und in Nagold 2002 abgeschlossen
sein.
Zu I. 1. b):
Die Auswirkungen der Truppenreduzierung auf die betroffenen
Standorte sindsehr unterschiedlich, wobei auch der Zeitpunkt des
Truppenabzugs von Bedeu-tung ist: Bis etwa 1993 waren eine
Folgenutzung freiwerdender Objekte, aberauch die Schaffung von
Ersatzarbeitsplätzen sowie generell strukturelle
Aus-gleichsmaßnahmen leichter möglich als in den darauffolgenden
Jahren. Nochschwieriger dürfte dies bei den Objekten sein, die 1998
oder 1999 freigegebenwerden sollen.
Bei der Konversion militärisch genutzter Liegenschaften spielten
neben dieserzeitlichen Komponente, in der sich auch Veränderungen
der Konjunktur und der
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Finanzkraft der öffentlichen Hand niederschlugen, jeweils auch
die Lage der ent-sprechenden Liegenschaften und der jeweilige
Bedarf eine wesentliche Rolle. Ge-nerell ist festzustellen, daß
ländliche oder weniger verdichtete Räume vom Trup-penabzug
strukturell mehr betroffen waren, als stärker verdichtete Gebiete.
In denletztgenannten Gebieten überwogen in vielen Fällen die
Vorteile des Truppenab-zugs, denn es ergaben sich
Entlastungseffekte der verschiedensten Art – nicht zu-letzt am
Wohnungsmarkt – und zum Teil auch einmalige
Entwicklungschancen.
An Hochschulstandorten konnten die Hochschulen selbst
verschiedene Objekte –nach dem Erwerb durch das Land und
entsprechender Herrichtung – für ihreZwecke nutzen; außerdem wurden
einige Objekte zu Studentenwohnungen umge-baut. Auch das Anwerben
von Hochschulpersonal (nicht zuletzt von Personal fürdie
Hochschulkliniken) wurde durch freigewordene Militärwohnungen stark
er-leichtert.
Bei den in jüngster Zeit freigewordenen oder noch freiwerdenden
Liegenschaftendürfte der genannte Hochschulbedarf indes nur noch
eine geringe Rolle spielen.
Insgesamt hat sich zwischenzeitlich die Nachfragesituation bei
den militärischenLiegenschaften deutlich verändert. Dabei ist vor
allem von Bedeutung, daß vorwenigen Jahren noch zahlreiche
freiwerdende Objekte zur Unterbringung vonAsylbewerbern,
Spätaussiedlern oder vergleichbaren Personengruppen benötigtwurden.
Durch den Rückgang der entsprechenden Bestands- und
Zugangszahlengibt es für den genannten Personenkreis seit einigen
Jahren keinen zusätzlichenBedarf mehr; in jüngster Zeit konnten
sogar ehemalige Militärobjekte, die einigeJahre lang als
Unterkünfte für Asylbewerber dienten, anderen Nutzungen zuge-führt
werden.
Im Rahmen der Konversion ist auch die Finanzkraft der
öffentlichen Hand vonBedeutung. Diese ist in der letzten Jahren –
nicht nur auf der Ebene des Landes –stark zurückgegangen.
Die im Einzelfall sehr unterschiedlichen Verhältnisse, nicht
zuletzt bedingt auchdurch die Planungshoheit der Gemeinden, lassen
einheitliche Analysen oder ein-heitliche langfristige Programme
nicht sinnvoll erscheinen. Aus diesem Grundsind auch die für
Einzelstandorte vorliegenden gutachterlichen Analysen undVorschläge
kaum oder nur bedingt miteinander vergleichbar; sie sind primär
eineBasis für kommunalpolitische Entscheidungen.
Zu I. 2. a):
Nach Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung hat sich
die Zahl derZivilbeschäftigten wie folgt entwickelt:
Beamte Angestellte Arbeiter Auszubildende ZivilpersonalBeamte i.
Vor- insgesamtbereitungs-dienst,Praktikanten,Auszubildende
30.04.94 2 058 4 888 5 784 265 12 995
31.12.97 1 754 3 903 4 655 316 10 628
Änderung – 304 – 985 – 1 129 + 51 – 2 367
Bei den genannten Zahlen handelt es sich jeweils um die Summe
der Zivilbe-schäftigten bei der Truppe und der Beschäftigten bei
der territorialen Wehrver-waltung. Allein durch die noch laufende
Auflösung von militärischen Standortenist mit einer weiteren
Verringerung dieser Zahl zu rechnen. Eine aktuelle Progno-se dieser
Entwicklung bis zum Jahr 2000 ist jedoch vom Bund nicht
mitgeteiltworden.
Zu I. 2. b):
In den entsprechenden Statistiken wurden die Zivilbeschäftigten
nach deutschemRecht geführt; dabei handelt es sich in der Regel um
deutsche Staatsbürger.
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Die Zahl der Zivilbeschäftigten nach deutschem Recht bei
ausländischen Truppenin Baden-Württemberg in den Jahren 1994 bis
1997 ergibt sich aus folgender Ta-belle:
Aufgliederung Stand Stand Rückgangnach Streit-kräften 30. 09. 94
30. 09. 97
– amerikanische 3 891 2 510 – 1 381
– französische 1 514 1 302 – 212
– kanadische 141 0 – 141
Summe: 5 546 3 812 – 1 734
Für die Jahre 1998 bis 2000 ist nach dem jetzigen
Informationsstand der Bundes-regierung von folgenden Reduzierungen
im Bereich der örtlichen Zivilbeschäftig-ten auszugehen:
Französische Streitkräfte:
Mit der Umsetzung der von der französischen Regierung
beschlossenen Umstruk-turierungsmaßnahmen für den Bereich ihrer
Streitkräfte wurde 1998 begonnen. Esist davon auszugehen, daß von
der Schließung bzw. Verlegung von acht Standor-ten in
Baden-Württemberg zwischen 1 100 und 1 200 zivile Arbeitnehmer
nachdeutschem Recht betroffen sein werden.
US-Streitkräfte:
Die US-Streitkräfte haben der Bundesregierung auf entsprechende
Anfrage fol-gendes mitgeteilt:
1998 sollen in Baden-Württemberg rd. 100 Zivilbeschäftigte ihren
Arbeitsplatzverlieren. Für die Jahre 1999 und 2000 kann von einer
relativen Stabilität bei denBeschäftigtenzahlen ausgegangen werden.
Allerdings liegen noch keine detaillier-ten Planungen vor, so daß
ein weiterer Stellenabbau auf Grund politischer Ent-scheidungen
nicht auszuschließen ist.
Zu I. 2. c):
Die Schließung bzw. Verlegung von Standorten der französischen
Truppen be-trifft in Achern 98, in Baden-Baden einschließlich
Iffezheim 591, in Bühl 115 undin Rastatt 310 Zivilbechäftigte nach
deutschem Recht. Das Problem des bevorste-henden Wegfalls dieser
zivilen Arbeitsplätze wird noch dadurch verstärkt, daß al-le vier
genannten Garnisonen etwa gleichzeitig (jeweils 1999) aufgelöst
werdensollen und außerdem räumlich eng benachbart sind. Es kommt
hinzu, daß im mit-telbadischen Raum bereits in den letzten Jahren
ein beträchtlicher Truppenabbauerfolgt ist, aber durch
entsprechende Konversionsmaßnahmen noch nicht voll be-wältigt
werden konnte. Dies gilt neben den genannten Standorten vor allem
fürdie Standorte Offenburg und Söllingen.
Von möglichen weiteren personellen Abbaumaßnahmen der
US-Streitkräfte wä-ren vor allem die Standorte Heidelberg, Mannheim
und Stuttgart betroffen.
Zu I. 2. d):
Das Sozialministerium unterstützt aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds(ESF) in Baden-Württemberg Weiterqualifizierungs- und
Umschulungsmaßnah-men für Personen, die mittelbar durch die
Rüstungskonversion betroffen sind.Aufgrund der sich weiter
verschärfenden Situation am Arbeitsmarkt in
denKONVER-Fördergebieten wurden in den vergangenen Jahren verstärkt
Bera-tungsmaßnahmen bezüglich der „Chancen im Arbeitsmarkt auf der
Basis vor-handener Fähigkeiten und Erfahrungen“ durch die
schwervermittelbaren Be-schäftigten nachgefragt. Von den
geförderten Maßnahmeträgern wurden gezielteWeiterbildungen und
Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, um den Betroffe-nen zusätzliche
und auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte neue Kenntnisse zu
ver-mitteln.
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Die EU-Fördermittel unterstützten ferner die Entwicklung eigener
Geschäftsideenim Hinblick auf eine selbständige Existenzgründung.
Primärziel der Maßnahmenwar die Vermittlung von
konversionsbetroffenen Arbeitskräften in neue
Anstel-lungsverhältnisse sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung
und Durchführungvon Neugründungen kleiner leistungsfähiger
Unternehmungen.
Um das besondere Risiko der Zivilbeschäftigten bei Entlassungen
aus militäri-schen Gründen möglichst sozialverträglich abzufedern,
hat die Bundesregierung1971 den Tarifvertrag zur sozialen Sicherung
der Arbeitnehmer bei den Stationie-rungsstreitkräften im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland (TV Soziale Siche-rung) abgeschlossen.
Danach werden an langjährige Beschäftigte der
Stationie-rungsstreitkräfte, die aus militärischen Gründen
entlassen werden, bei Vorliegender persönlichen Voraussetzungen
Überbrückungsbeihilfen zu einem niedrigerenArbeitsentgelt aus
anderweitiger Beschäftigung oder zu den Leistungen der
Bun-desanstalt für Arbeit gezahlt. Die Kosten – derzeit jährlich 90
bis 100 Mio. DM –sind von der Bundesrepublik übernommen worden.
Zu I. 3. a):
Die entsprechenden Daten unterliegen in ihrer Gesamtheit der
militärischen Ge-heimhaltung.
Zu I. 3. b):
Hierzu wird auf die beiliegende Tabelle (Anlage 1) verwiesen. Da
erfahrungs-gemäß von den genannten Rückgabeterminen zum Teil
abgewichen wird (z. B.durch eine frühere oder spätere Rückgabe oder
durch eine Rückgabe in Raten),können die genannten Rückgabetermine
nur als ungefähre Orientierung gewertetwerden.
Zu I. 3. c):
Die Bundeswehr hat die Auflösung der größeren Standorte Nagold
(Teilauflösungbis zum Jahr 2000), Philippsburg und Weingarten sowie
verschiedener Kleinstan-dorte angekündigt. Die angekündigte
Auflösung bedeutet jedoch nicht, daß allezugehörigen militärisch
genutzten Liegenschaften bis zum Jahr 2000 freigegebenwerden. Die
Nutzung einzelner Liegenschaften (etwa durch eine
nahegelegeneandere Garnison) über das Jahr 2000 hinaus ist durchaus
möglich.
Seitens der US-Streitkräfte sind bis zum Jahr 2000 keine
militärischen Abbau-maßnahmen zu erwarten; es ist auch keine
Freigabe von Liegenschaften angekün-digt worden.
Die französischen Streitkräfte haben neben der bereits
angelaufenen Freigabe anden Standorten Breisach und
Villingen-Schwenningen (vgl. Anlage 1) eine Listeüber die bis 1999
vorgesehenen Freigaben veröffentlicht (vgl. Anlage 2).
Zu I. 3. d):
In den Jahren 1994 bis 1997 wurden 29 Liegenschaften in das
Landessanierungs-programm aufgenommen und dafür den Städten und
Gemeinden 130,42 Mio. DMan Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Als
künftige Nutzung sind Wohnen, Ge-werbe und Dienstleistung
vorgesehen. Im Einzelnen handelt es sich um
folgendeLiegenschaften:
Finanzhilfein Mio. DM
1994 – Zehn Liegenschaften
– Crailsheim „McKee-Housing Area“ Wohnen 3,0
– Göppingen „Bürgerhölzle“ Wohnen 4,0
– Mannheim „Ludwig-Frank-Kaserne“ Wohnen 11,0
– Stuttgart „Burgholzhof“ Wohnen 5,1
– Pforzheim „Buckenberg-Kaserne“ Gewerbe 5,0
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– Achern „Illenau-Kaserne“ Wohnen, 1,0Gemeinbedarf
– Freiburg i. Br. „Vauban-Areal“ Wohnen/Gewerbe 5,0
– Herbolzheim „Bundeswehr-Areal“ Wohnen 1,34
– Teningen „Kasernengelände“ Gewerbe 0,8
– Ulm „Boelcke-Kaserne“ Wohnen 8,5
1995 – Dreizehn Liegenschaften
– Stuttgart „US-Hospital Bad Cannstatt“ Wohnen 3,0
– Heilbronn „Wharton-Barracks“ Gewerbe 6,4
– Crailsheim „McKee-Barracks“ Wohnen 8,0
– Schwäbisch Hall „Camp Dolan“ Gewerbe 10,0
– Kornwestheim „Ludendorff-Kaserne“ Wohnen 3,9
– Ludwigsburg „Krabbenloch-Kaserne“ Wohnen 3,0
– Ettlingen „Rheinland-Kaserne“ Wohnen/Gewerbe 10,0Forschung
– Rastatt „Kaserne Canrobert“ Gewerbe 8,9
– Mannheim „Bunker Feudenheim“ Dienstleistung 0,15
– Mannheim „Neuostheim/Harrlachweg“ Gewerbe 4,55
– Sulz a. N. „Luftwaffen-Depot“ Wohnen, Gewerbe 2,73
– Spaichingen „Bundeswehr-Depot“ Gewerbe 1,65
– Engstingen „Eberhard-Fihkh-Kaserne“ Gewerbe 4,1
1996 – Zwei Liegenschaften
– Kornwestheim „Wilkin-Kaserne“ Gewerbe 5,6
– Bad Mergentheim „Drillberg“ Gewerbe 5,0
1997 – Drei Liegenschaften
– Baden-Baden „Cite“ Wohnen 1,5
– Hohentengen „Ortskern-West“ Wohnen 1,8
– Wertheim „Reinhardshof“ Wohnen, 5,4Gewerbe
Der Erwerb bisher militärisch genutzter Wohnungen wurde in den
Wohnungsbau-programmen 1994 bis 1997 wie folgt gefördert:
Kommune Wohneinheiten Subventionsvolumenin Mio. DM
Crailsheim 295 4,181
Göppingen 208 3,134
Ludwigsburg 252 4,136
Ludwigsburg 100 1,617
Ostfildern 112 1,770
Remseck 108 1,516
Remseck 360 5,053
Schwäbisch Hall 170 2,579
Wertheim 233 3,328
Tübingen 216 3,119
Friedrichshafen 285 3,382
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 /
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Baden-Baden 416 4,800
Karlsruhe 114 2,096
Karlsruhe (Modernisierung) 438 6,166
Freiburg 596 7,399
Kehl 302 3,509
Kehl 32 0,329
Kehl 32 0,244
Konstanz 39 0,882
Konstanz 31 0,687
Lahr 56 1,026
Lahr 564 6,015
Lahr 74 0,948
Lahr 40 0,626
Offenburg 84 1,232
Offenburg 60 0,828
Offenburg 303 3,256
5 520 73,858
Neubauvorhaben auf bisher militärisch genutzten Flächen wurden
in den Miet-wohnungsbauprogrammen 1994 bis 1997 in folgenden
Städten gefördert (sie sindstatistisch im jeweiligen
Landeswohnungsbauprogramm nicht gesondert erfaßtund wurden anhand
von stichprobeweisen Einzelumfragen ermittelt):
Kommune Wohneinheiten Subventionsvolumenin Mio. DM
Esslingen 246 18,3
Göppingen 74 5,0
Ludwigsburg 43 2,6
Stuttgart 587 50,2
Karlsruhe 677 47,1
Mannheim 267 16,0
Ulm (städtebauliche Erneuerung) 80 2,9
Kehl 29 2,1
2 003 144,2
Außerdem wurden an zahlreichen Standorten Eigentumsmaßnahmen im
Rahmender jährlichen Eigentumsprogramme gefördert.
Das Land hat bereits 1994 aus dem Fonds „Wirtschaftlicher
Strukturwandel undKonversion“ insgesamt 86,5 Mio. DM
bereitgestellt. Dieser Fonds hat vor allemden Zweck, die
wirtschaftliche Standortqualität der entsprechenden Gemeindenzu
verbessern. Zuwendungsfähig sind mit diesen Mitteln die Kosten des
Grunder-werbs und der inneren Erschließung.
Der Ministerrat hat mit Beschlüssen vom 18. April 1994 und l4.
November 1994für den Grunderwerb und die innere Erschließung
Finanzhilfen für folgende Kon-versionsstandorte beschlossen:
Bremgarten 25,0 Mio. DM
Lahr 25,0 Mio. DM
Söllingen 10,0 Mio. DM
Bad Mergentheim 4,5 Mio. DM
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 /
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Crailsheim 6,5 Mio. DM
Engstingen 2,5 Mio. DM
Neuhausen ob Eck 8,0 Mio. DM
Wertheim 5,0 Mio. DM
In den Jahren 1993 bis 1996 hat das Land an den Standorten
Böblingen, Esslin-gen, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Kehl,
Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg,Reutlingen, Schwäbisch Gmünd,
Schwäbisch Hall, Tübingen, Ulm und Wertheimehemals militärisch
genutzte Liegenschaften vom Bund erworben. Der Erwerb er-folgte in
Freiburg überwiegend und in Esslingen nur für Hochschulzwecke.
InFreiburg, Reutlingen und Tübingen erfolgte auch ein Erwerb zum
Zweck derWohnungsfürsorge für Landesbedienstete. Darüber hinaus
erfolgte der Erwerbzur Lösung von Unterbringungsproblemen bei
Landesbehörden sowie bei sonsti-gen Landeseinrichtungen.
Das Land führt keine Statistik darüber, welche Liegenschaften
bislang keiner neu-en Verwendung zugeführt werden konnten.
Der Bund bemüht sich, freigewordene Militärflächen möglichst zu
verkaufen;Vermietung, Verpachtung oder eigene Nutzung sind
grundsätzlich Ausnahmefäl-le. Eine laufende, alle Konversionsfälle
umfassende Information des Landesdurch den Bund über den Stand der
Verhandlungen und der Vertragsabschlüsseerfolgt nicht. Hierzu
besteht auch keine Notwendigkeit. Sie wäre zudem nur miterheblichen
Verwaltungsaufwand möglich. Soweit das Land im Einzelfall ein
In-formationsinteresse hat, werden die gewünschten Angaben von den
berührtenBundesbehörden in der Regel erteilt.
Zu. II. 1. a):
Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung wurden im
Zeitraum1994 bis 1997 insgesamt 1 160 Aufträge der Bundeswehr an
Auftragnehmer inBaden-Württemberg vergeben. Hierbei ist zu
beachten, daß auch einzelne Ge-schäftsbereiche – z. B. einzelne
Betriebsstätten größerer Unternehmen – als Di-rekt-Auftragnehmer
fungieren.
Die Bundeswehr-Direktauftragnehmer sind meistens in der
Produktion wehrtech-nischer Güter im weitesten Sinne tätig. Das
„dualuse“-Petential, das sowohl einemilitärische Verwendbarkeit als
auch eine Nutzung im zivilen Bereich gestattet,ist dabei in der
Regel von Produkt zu Produkt verschieden; es handelt sich
teil-weise aber auch um handelsübliche Produkte bzw.
Dienstleistungen.
Angaben zu einzelnen Unternehmen sind nicht möglich.
Zu II. 1. b):
Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung haben die
Kürzungenim Verteidigungshaushalt 1994 bis 1996 – siehe
nachfolgende Übersicht – nichtzu nennenswerten Schwankungen bei der
Vergabe der Aufträge der Bundeswehran Auftragnehmer in
Baden-Württemberg geführt:
Berichtsjahr 1994 1995 1996
Anzahl der Aufträge 1594 1784 1971
Volumen in Mrd. DM 1,4 1,2 1,3
Zu II. 1. c) und d):
Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Zu II. 1. e):
Der Anteil an Direktaufträgen an kleine und mittlere Unternehmen
läßt sich nichtin der erbetenen Form angeben, da sie statistisch
nicht in dieser Weise erfaßt wer-den.
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 /
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Zu II. 2. a) bis c):
Für Baden-Württemberg liegen keine Angaben über
Beschäftigtenzahlen in derRüstungsindustrie und zum entsprechenden
Bruttoinlandsprodukt vor.
Zu II. 2. e):
Da zu den angefragten Prognosen keine Informationen vorliegen
können darausauch keine Folgerungen für die regionale Wirtschafts-
und Strukturpolitik gezogenwerden. Umso mehr sind die für die
jeweilige Region verantwortlichen Entschei-dungsträger vor Ort (vor
allem Kammern, Verbände und Kommunen) gehalten, imständigen Kontakt
mit den entsprechenden Unternehmen die Entwicklung im Augezu
behalten und gegebenenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv zu
werden.
Zu II. 3. a):
Das Bundesministerium der Verteidigung hat zu den aufgelisteten
Projekten fol-gende Angaben gemacht:
• Eurofighter
Auf die in Baden-Württemberg ansäßigen Firmen der am
EF-2000-Programm be-teiligten Unternehmen entfällt für die ab 1998
anlaufende Serienvorbereitung undanschließende Serienproduktion bis
2014 ein Umsatzvolumen in der Größenord-nung von 4,2 Mrd. DM. Das
entspricht einem jahresdurchschnittlichen Beschäfti-gungsvolumen
für etwa 1 600 Arbeitskräfte.
• Unterstützungshubschrauber Tiger
Im Zeitraum 1998 bis 2000 werden Unternehmen mit Sitz in
Baden-Württembergim Rahmen des Tiger-Programms voraussichtlich
Leistungen im Wert von ca.100 Mio. DM erbringen. Die Anzahl der für
dieses Programm im Durchschnittder o. a. Jahre direkt Tätigen
dürfte sich auf ca. 60 belaufen.
• NATO-Hubschrauber der 90er Jahre
Das Vorhaben befindet sich noch in der Entwicklung. Die
Serienfertigung soll2003 beginnen. Für die davorliegenden Jahre der
Serienreifmachung zeichnensich für baden-württembergische
Unternehmen Aufträge von insgesamt 25 Mio.DM ab (ohne
Direktaufträge zur bundeswehrspezifischen Ausrüstung der
Hub-schrauber). Angesichts der von den beteiligten Nationen
geforderten Kostenredu-zierung bzw. Eigenbeteiligung der Industrie
kann über den Beschäftigungseffektderzeit keine Aussage gemacht
werden.
• Zukünftiges Transportflugzeug
Das Vorhaben befindet sich noch in einer sehr frühen Phase der
Erarbeitung ver-schiedener Optionen. Auswirkungen auf Umsätze und
Beschäftigung in der Indu-strie lassen sich daher z. Z. auch nicht
annähernd abschätzen, da weder die end-gültige Konfiguration noch
die Anzahl der beteiligten Nationen und andere fürdie
Arbeitsaufteilung entscheidende Faktoren feststehen.
• Satellitenprogramme
Auf dem deutsch-französischen Gipfeltreffen in Baden-Baden haben
Bundes-kanzler Kohl und Staatspräsident Chirac im Dezember 1995 die
Absicht erklärt,gemeinsam ein raumgestütztes Aufklärungssystem
(RGA) zu entwickeln. DieBundesregierung hat noch keine
Finanzierungsentscheidung getroffen. Der Ein-tritt Deutschlands in
das Programm ist deshalb zurückgestellt.
• Fregatte 124
Das Vorhaben hat einen nationalen und einen internationalen
Entwicklungs- undBeschaffungsanteil. Am nationalen Anteil ist
Baden-Württemberg mit ca. 292Mio. DM, d. h. mit ca. 14,9 Prozent
des nationalen Auftragsvolumens, beteiligt.
• Korvette Klasse 130
Zur Zeit kann noch keine Aussage über eine Beteiligung
baden-württembergi-scher Firmen gemacht werden, da die
Ausschreibung für die Erstellung derBauspezifikationen
(Definitionsphase) noch nicht erfolgt ist.
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 /
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• U-Boot Klasse 212
An dem Vorhaben sind Firmen aus Baden-Württemberg mit einem
Gesamtauftrags-wert von 151,1 Mio. DM, d. h. mit ca. 6,3 Prozent
des nationalen Anteils, beteiligt.Die Auslieferung des letzten
U-Bootes Klasse 212 ist für das Jahr 2006 geplant, sodaß durch die
Konstruktion und den Bau der vorgesehenen Fertigungsanteile
eineBeschäftigung der jeweiligen Mitarbeiter bis zu diesem
Zeitpunkt gesichert ist.
Zu II. 3. b):
Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Zu III. 1. a):
In den Jahren 1994 bis 1997 sind im Land Baden-Württemberg bei
einem ermit-telten Verkehrswert bundeseigener Liegenschaften von
1,906 Mrd. DM Verbilli-gungen von 265 Mio. DM auf den Verkehrswert
eingeräumt worden, so daßdurch den Verkauf 1,641 Mrd. DM erlöst
werden konnten. Dieser Betrag ist demBund aufgrund der Richtlinien
über die erweiterte Stundungsmöglichkeit nochnicht in vollem Umfang
zugeflossen.
Zivile Infrastrukturmaßnahmen sind nicht Aufgabe des Bundes.
Gleichwohl hatder Bund durch die bereits oben genannten
Verbilligungs- und Stundungsmög-lichkeiten für eine große Anzahl
von sozialen Zwecken die Umnutzung ehemali-ger militärischer
Liegenschaften gefördert. Der Nachlaß auf den vollen Wert
derGrundstücke beträgt in diesen Fällen regelmäßig 50 %.
Weiter können Gemeinden und auch private Investoren die
bundeseigenenGrundstücke in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
zum sanierungs- oder ent-wicklungsunbeeinflußten Wert – auch ohne
förmliche Ausweisung – erwerben.Die Gemeinden können dabei
Planungsgewinne abschöpfen und in den Sanie-rungs- und
Entwicklungsgebieten z. B. für Infrastrukturmaßnahmen
verwenden.
In welchem finanziellen Umfang sich die Fördermöglichkeiten
ausgewirkt haben,kann nicht festgestellt werden, da die Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahmenregelmäßig noch nicht vollzogen worden
sind. Darüber hinaus ist auch (noch)nicht abzusehen, inwieweit die
Erwerber die verbilligt erworbenen Grundstücketatsächlich
vertragsgemäß verwenden. Bei nicht vertragsgemäßen Verwendungensind
entsprechende Nachzahlungen zu fordern.
Der Bund beseitigt auf bundeseigenen Liegenschaften akute
Gefahren, soweit eraufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften als
Eigentümer dazu verpflichtet ist,auf eigene Kosten.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung bundeseigener Grundstücke
werden ab-schätzbare Verunreinigungen geringerer Art und Schwere
bereits bei der Ver-kehrswertermittlung zu Gunsten des Erwerbers
mindernd berücksichtigt. Erhe-bungen, in welchem finanziellen
Umfang sich dies erlösmindernd ausgewirkt hatbzw. auswirkt, sind
nicht getroffen worden.
Bei der Veräußerung altlastenverdächtiger Grundstücke
(konventionelle und Rü-stungsaltlasten) steht den Erlösen die
Verpflichtung des Bundes aus den Kaufver-trägen gegenüber,
innerhalb eines regelmäßig auf drei Jahre vereinbarten Zeitrau-mes
nach Abschluß des Kaufvertrages grundsätzlich 90 % der
Beseitigungskostenbis zur Höhe des Kaufpreises zu tragen.
Weiter sind von den Veräußerungserlösen u. a.
Restwerterstattungen an die aus-ländischen Streitkräfte für deren
Investitionen aus Heimatmitteln auf bundeseige-nen Grundstücke
abzusetzen.
Über die vorstehend aufgezeigten Fördermöglichkeiten hinaus
verweist der Bundauf die allgemeinen Förderungen aus verschiedenen
Einzelplänen des Bundes-haushalts, z.B. Bundesfinanzhilfen für die
Städtebauförderung, Zuschüsse für Bil-dungseinrichtungen und zur
Errichtung von Studentenwohnraum.
Zu III. 1. b):
Die im Rahmen des Landessanierungsprogramms, des
Landeswohnungsbaupro-gramms und des Konversionsstandortprogramms
eingesetzten Mittel ergeben sichaus der Antwort zu I. 3. d).
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 /
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Die Mittel des Landessanierungsprogramms sind im regulären
Haushalt enthal-ten; sie entstammen dem Kommunalen
Investitionsfonds (KIF). Die zur Woh-nungsbauförderung geförderten
Maßnahmen entstammen dem Landeswohnungs-bauprogramm. Die Mittel des
Konversionsstandortprogramms über zusammen86,5 Mio. DM stammen aus
dem Fonds „Wirtschaftlicher Strukturwandel undKonversion“; es
handelt sich hierbei um einen Teil des Erlöses aus dem Verkaufder
Gebäudeversicherung.
Die Erwerbskosten für die im Landesinteresse gekauften
Liegenschaften, die – inAbhängigkeit von der jeweiligen
Kaufpreishöhe – in teilweise bis zu zehn Jahres-raten fällig
werden, belaufen sich auf rd. 190 Mio. DM; hinzu kommen
Umbau-kosten von ca. 210 Mio. DM. Die Finanzierung erfolgt im
Rahmen des Pro-gramms zur Nachfolgenutzung ehemaliger militärischer
Liegenschaften. DiesesProgramm wird von der
Finanzierungsgesellschaft Öffentliche Bauten mbH (Bau-finanz)
vorfinanziert.
Zu III. 1. c) und d):
Die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds unterstützen
durch die Quali-fizierung der Beschäftigten mittelbar durch
Rüstungskonversion betroffene Fir-men bei der Umstellung auf zivile
Produktion. Das Sozialministerium hat im Zeit-raum 1994 bis 1997
rund 2,5 Mio. DM an EU-Fördermitteln (KONVER) für Pro-jekte in
Baden-Württemberg bewilligt. Bis dato sind Auszahlungen in Höhe
von1,1 Millionen DM abgerufen worden. Bewilligungsbescheide
ergingen an Bil-dungsträger in den Landkreisen Rottweil,
Main-Tauber-Kreis und Bodenseekreis.
Zu III. 2. a):
Alle Investitionen an Konversionsstandorten haben im allgemeinen
bereits in der– oft mehrere Jahre dauernden – Investitionsphase
Auswirkungen auf den Ar-beitsmarkt (direkt und indirekt).
Allerdings kommt dieser Effekt erst dann zustan-de, wenn die
bereitgestellten Mittel tatsächlich eingesetzt werden. Abgesehen
vonzum Teil beträchtlichen zeitlichen Verzögerungen zwischen einer
Mittelbereit-stellung und einem Mitteleinsatz haben
Finanzierungsmittel, die lediglich zumKauf verwendet werden,
praktisch keinen oder keinen unmittelbaren Effekt
amArbeitsmarkt.
Grundsätzlich hat der Bund die Verantwortung dafür, daß der mit
dem Truppen-abbau einhergehende Abbau von Arbeitsplätzen sozial
abgefedert wird. Im Hin-blick auf diese Verantwortung kamen bereits
im Jahr 1991 und z. T. schon früherverschiedene gesetzliche und
tarifliche Regelungen zustande, die zwischenzeit-lich generell
durch das Sozialgesetzbuch III ergänzt wurden. Während sich
dasBundeswehrbeamtenanpassungsgesetz von 1991 auf einen möglichen
Vorruhe-stand im Alter von 55 Jahren konzentriert, enthalten die
abgeschlossenen Tarif-verträge zwar als eine Möglichkeit auch den
genannten Vorruhestand, beziehensich darüber hinaus aber auch auf
andere Bereiche, vor allem auf Umschulung,Fortbildung sowie
Vergütungs- und Lohnsicherumg.
Trotz der primären Verantwortung des Bundes hat auch das Land
ergänzendeMaßnahmen getroffen: Unter bestimmten Voraussetzungen
werden entlasseneoder entlassungsbedrohte Zivilbeschäftigte bei den
Streitkräften bevorzugt in denLandesdienst eingestellt. Zur
Erleichterung des Wegs in den Landesdienst hat dasLand für den
genannten Personenkreis bei jedem Regierungspräsidium eine
An-laufstelle eingerichtet.
Bezüglich ökologischer Konversionsfragen verweist der Bund
darauf, daß ermaßgeblich zur Dekontaminierung belasteter
Konversionsliegenschaften beige-tragen habe: So behebt der Bund bei
bundeseigenen Liegenschaften akute Gefah-renquellen, soweit diese
vor einer Veräußerung im Rahmen der Konversion be-kannt sind oder
werden. Außerdem werden Verunreinigungen geringerer Art undSchwere
zugunsten des Erwerbers bereits im Rahmen der
Verkehrswertermittlungangemessen berücksichtigt.
Bei stärkeren Bodenverunreinigungen oder erheblicher
Unsicherheit hierüber istder Bund bereit, sich an den Kosten einer
Altlastensanierung bis zur Höhe des ge-zahlten Kaufpreises zu
beteiligen, soweit dies für die Umsetzung der Konversi-onsziele
erforderlich ist. Da die entsprechenden Maßnahmen vielfach noch
nicht
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abgeschlossen und abgerechnet sind, kann eine Bezifferung von
Aufwendungendes Bundes derzeit noch nicht erfolgen.
Zu III. 2. b):
Die Landesregierung hat zum Sachstand „Rüstungsaltlasten in
Baden-Württem-berg“ entsprechend der Zusage im Rahmen der Beratung
des Antrags der Abge-ordneten Jürgen Walter u. a., Bündnis 90/Die
Grünen, und der Stellungnahme desMinisteriums für Umwelt und
Verkehr – Drucksache 12/301 – mit Schreiben vom6. Mai 1997
ausführlich berichtet. Inzwischen wurde auch die Sanierung
desWerksgeländes der Firma Dynamit Nobel AG, Werk Adolzfurt, und
der FirmaOskar Fischer in Markdorf (Bearbeitungspriorität 1)
abgeschlossen. Die ehemali-ge Munitionsanstalt in Albstadt-Ebingen
(Bearbeitungspriorität 1) befindet sichderzeit in der
Sanierung.
Für drei weitere Altlastverdachtsflächen der Prioritäten 1 und 2
besteht nach jetzi-gem Erkenntnisstand kein Handlungsbedarf
mehr.
Für weitere 24 als rüstungsrelevant eingestufte Standorte soll
im Jahr 1998 einehistorische Vorerkundung durchgeführt werden.
Dabei werden die Verdachts-flächen näher lokalisiert und der
weitere Handlungsbedarf festgelegt.
Zu III. 2. c):
Für im Bundesbesitz befindliche altlastverdächtige
Rüstungsstandorte ist der Bundkostenpflichtig. Soweit das Gelände
in Privateigentum steht, wird der Handlungs-störer bzw.
Zustandsstörer in Anspruch genommen. Soweit es sich um
kommunaleAltlasten handelt, können Erkundungs- und
Sanierungsmaßnahmen im Rahmender zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel aus dem Altlastenfonds finanziertwerden.
Zu III. 3. a):
Auf Landesebene ist schwerpunktmäßig das Wirtschaftsministerium
zuständig;darüber hinaus sind vor allem auch das Finanzministerium,
das Sozialministerium,das Ministerium für Umwelt und Verkehr sowie
das Ministerium Ländlicher Raummit Konversionsproblemen befaßt. Auf
der Bundesebene ist dies nach Beendigungeiner militärischen Nutzung
praktisch nur noch das Bundesfinanzministerium.
Zu III. 3. b):
Auf der Landesebene sind dies ein Teil der den unter a)
genannten Ministeriennachgeordneten Dienststellen, außerdem die
Regierungspräsidien und einige Be-triebe, an denen das Land
beteiligt ist, wie LEG, Landsiedlung und L-Bank. BeiKauf, Anmietung
oder Anpachtung durch das Land ist die staatliche Vermögens-und
Bauverwaltung eingeschaltet. Die Landesanstalt für Umweltschutz in
Karls-ruhe ist vor allem bei der Prüfung und Beseitigung von
Altlasten beteiligt. Bei derPrüfung und Bewertung von
Naturschutzinteressen wirken die Bezirksstellen fürNaturschutz- und
Landschaftspflege mit.
Im Fall vorgesehener Käufe sind vielfach auch Verwaltungsstellen
der unterenBehördenebene eingeschaltet. Dies sind ggf. die Ämter
für Landwirtschaft, Land-schafts- und Bodenkultur sowie die
Forstämter und auch die Landratsämter. Vorallem bei der
Preisermittlung bzw. bei der Prüfung der Angemessenheit einesvom
Bund gemachten Angebots kann auch das Geologische Landesamt
beteiligtwerden.
Die Regierungspräsidien nehmen vor allem eine
Koordinierungsfunktion wahr.Bei jedem Regierungspräsidium gibt es –
jeweils unter der Leitung des Regie-rungsvizepräsidenten – einen
Koordinierungskreis, der sich in Zusammenarbeitmit den betroffenen
Kommunen mit jeder freiwerdenden Militärliegenschaft be-faßt.
Dieser Kreis prüft auch, ob und welcher Landesbedarf gegeben ist,
undstimmt diesen Bedarf mit den Vorstellungen der Kommunen und
gelegentlichauch dem Bedarf anderer Interessenten ab. Bei dieser
Prüfung spielt auch das be-dingte Erstzugriffsrecht des Landes
gegenüber freiwerdenden Liegenschaften desBundes eine Rolle.
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Die Koordinierungskreise haben in etwa 370 Fällen entsprechende
Prüfungendurchgeführt und hierbei auch in vielen Fällen
festgestellt, daß weder das Landnoch die Kommune einen
entsprechenden Bedarf haben; in diesen Fällen verwer-tet der Bund
die ihm gehörenden Konversionsliegenschaften nach eigenem
Er-messen.
In den Fällen, in denen ein Standort vom Truppenabzug
strukturell besondersstark betroffen ist, kann der genannte
Koordinierungskreis durch Zuziehung ex-terner Fachleute (z. B. der
IHK, des Regionalverbands oder des Arbeitsamtes)zu einer
Sonderarbeitsgruppe mit einem zusätzlichen Aufgabengebiet
erweitertwerden. Die Sonderarbeitsgruppen prüfen u.a. auch die
Möglichkeit für struktu-relle Ausgleichsmaßnahmen, die nicht nur
durch die Folgenutzung freiwerden-der Militärliegenschaften möglich
sind. Derartige Arbeitsgruppen wurden fürfolgende Gemeinden bzw.
Standorte eingerichtet: Bad Mergentheim, Bremgar-ten, Crailsheim,
Engstingen, Lahr, Neuhausen ob Eck, Söllingen und Wert-heim.
Von den im Land befindlichen Bundesbehörden wird die
Wehrbereichsverwal-tung vor allem dann eingeschaltet, wenn wegen
der angekündigten Beendigungeiner militärischen Nutzung oder wenig
später eine bisher militärisch genutzteLiegenschaft in das
Allgemeine Grundvermögen des Bundes (AGV) übergehensoll. Danach
sind für alle anstehenden Fragen (z. B. Verkauf und Vermietung)
dieOFD/Bundesvermögensverwaltung bzw. deren nachgeordnete
Dienststellen zu-ständig.
Als staatliche Institution besonderer Art ist im Rahmen der
Konversionsproble-matik auch das Fraunhofer-Institut für Chemische
Technologie (Fh-ICT) erwäh-nenswert. Dieses Institut wurde 1959 als
Institut für Chemie der Treib- (späterExplosiv-)stoffe gegründet.
Die veränderte Landes- und Bündnisverteidigungssi-tuation hat
zwischenzeitlich eine Anpassung der Aufgabenstellung initiiert,
diesowohl Inhalte als auch Kapazität betrifft.
Unter Bewahrung der fachlichen Stärken und Schwerpunkte im
Bereich derenergetischen Systeme sowie der Sicherheits- und
Umwelttechnik wurde unterAusnützung potentieller
Dual-Use-Anwendungsmöglichkeiten mit Synergienzwischen
Verteidigungsforschung und Vertragsforschung ein Um- und
Neu-strukturierungsprozeß des Fh-ICT mit dem Ziel eingeleitet, ein
anwendungsori-entiertes Teilinstitut, das eine Brücke zwischen
Forschung auf dem Gebiet derPolymertechnik und ihrer
technisch-wirtschaftlichen Nutzung schlagen soll, zuerrichten.
Zur nachhaltigen Unterstützung des Um- und
Neustrukturierprozesses und derÜberführung dieses Institutteils des
Fb-ICT in die normale Bund-Länder-Finan-zierung für die
Fraunhofer-Gesellschaft ab 1999 hat das
Wirtschaftsministeriumallein im Zeitraum von 1994 bis heute
insgesamt 15,8 Mio. DM an Anlauffinan-zierungsmitteln
aufgewendet.
In diesem Rahmen wurden nicht nur hochwertige Arbeitsplätze
gesichert, sonderndie ehemals 35 auf zwischenzeitlich rund 85
Stellen ausgebaut.
Zu III. 3. c):
Wenn der Fall aktuell werden sollte, wird die Landesregierung
prüfen, ob und ge-gebenenfalls welche Hilfen nötig und möglich
sind.
Zu III. 3. d):
Im Rahmen der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung besteht
kein speziellesProgramm für Unternehmen und Branchen, die von der
Rüstungskonversion be-troffen sind. Eine Förderung ist im Rahmen
der einzelbetrieblichen Darlehenspro-gramme der L-Bank – und hier
insbesondere im Regionalförderungsprogramm –möglich. Im
Regionalförderungsprogramm können die Errichtung, die Übernah-me
oder Erweiterung sowie eine grundlegende Umstellung, Modernisierung
undRationalisierung eines Betriebs mit Zielrichtung Schaffung und
Sicherung vonArbeitsplätzen bei mittelständischen Unternehmen i. S.
des KMU-Rahmens derEU gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben
in den ausgewiesenen Förderge-bieten. Außerhalb dieser Gebiete sind
Vorhaben im Einzelfall förderfähig, wenn
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Landtag von Baden-Württemberg – 12. Wahlperiode Drucksache 12 /
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sie einen Beitrag zur Bewältigung besonderer strukturpolitischer
Probleme lei-sten. Demgemäß sind auch Unternehmen förderfähig, die
von der Rüstungskon-version besonders betroffen sind.
Zu III. 3. e) und f):
Trotz verschiedener Kontakte zu anderen Bundesländern, die u. a.
im Rahmen ei-nes einschlägigen Arbeitskreises der
Wirtschaftsministerkonferenz erfolgen, kannnicht differenziert zu
allen Aspekten der Konversionspolitik in Brandenburg
undRheinland-Pfalz Stellung genommen werden.
Prinzipiell erfolgt die Konversionspolitik in Rheinland-Pfalz
und Brandenburgnach ähnlichen Grundsätzen wie in
Baden-Württemberg.
Zu III. 3. g):
Die jeweiligen Konversionsprobleme waren und sind von Fall zu
Fall sehr unter-schiedlich. Optimale Lösungen erfordern eine
umfassende Prüfung des jeweiligenEinzelfalls, wobei sehr viele
Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, zu denennicht zuletzt auch
die jeweilige finanzielle Situation des Landes, die
kommunalenVorstellungen und die Beachtung der kommunalen
Planungshoheit gehören.Außerdem sind im Vergleich zu den bereits
gelösten Konversionsproblemen dienoch anstehenden Probleme –
insgesamt – relativ gering, wobei allerdings dermittelbadische Raum
eine Ausnahme darstellt. Die Lösung der dort anstehendenProbleme
macht – zumindest aus derzeitiger Sicht – jedoch keine Änderung
desoben dargestellten Konversionsmanagements des Landes, das sich
bisher sehr gutbewährt hat, notwendig.
Zu III. 4. a):
Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, daß wegen
des haushalts-rechtlich festgelegten Bruttoprinzips alle Einnahmen
zur Deckung aller Ausgabendienen.
Zu III. 4. b):
Der Bund war 1991 bereit, einen von Grundstückserlösen
unabhängigen Konver-sionsfonds einzurichten; allerdings kam eine
Einigung mit den Ländern wegenunterschiedlicher Auffassungen über
die Höhe der Bundeshilfen nicht zustande.Als eine Art Ersatz für
den genannten Konversionsfonds ist der Bund den Län-dern in anderer
Weise entgegen gekommen: So wurde im Rahmen des
Steuerän-derungsgesetzes von 1992 der Länderanteil am
Umsatzsteueraufkommen ab 1993von 35 % auf 37 % erhöht. Im
Vermittlungsausschuß einigte man sich damals aufeine Empfehlung,
wonach anstelle des zunächst geplanten Konversionsfonds dieSenkung
des Bundesanteils am Umsatzsteueraufkommen u. a. auch zur
finanziel-len Flankierung der Folgen des Truppenabbaus dienen
sollen. Der Bund verweistauch auf andere Formen des finanziellen
Entgegenkommens und hierbei nicht zu-letzt auf nutzungsabhängige
Preisnachlässe beim Verkauf von Konversionsliegen-schaften.
Unter Berücksichtigung aller Umstände hält die Landesregierung
die Forderungnach einem Konversionsfonds auf der Basis von
Verkaufserlösen für Konversi-onsgrundstücke nicht für sinnvoll und
auch nicht für politisch durchsetzbar.
Zu III. 5. a):
Die Europäische Kommission (EK) hat mit Entscheidung vom 3. Juni
1996 demLand Baden-Württemberg für ein operationelles Programm im
Rahmen der EU—Gemeinschaftsinitiative KONVER für die Jahre 1994 bis
1997 aus Mitteln desEuropäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) und des Europäischen So-zialfonds (ESF) insgesamt 12,670
Mio. ECU (rd. 24,1 Mio. DM) zur Verfügunggestellt.
Von diesem Gesamtbetrag der gewährten Gemeinschaftsbeteiligung
entfallen11,347 Mio. ECU (rd. 21,6 Mio. DM) auf EFRE-Projekte und
1,323 Mio. ECU(rd. 2,5 Mio. DM) auf ESF-Maßnahmen.
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Von den Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds konnten
bis Ende 1997über 90 % gebunden werden. Der verbleibende Rest wird,
ergänzt durch beantrag-te Reservemittel in Höhe von knapp zwei Mio.
DM, weiteren Antragstellern zurProjektfinanzierung zur Verfügung
gestellt. Gemäß der momentanen Antragslagewerden die vorhandenen
Fördermittel vollständig ausgeschöpft. Die erforderli-chen
nationalen Komplementärmittel konnten – neben privaten Mitteln –
bislangstets bereitgestellt werden.
Das Sozialministerium ist bestrebt, im Rahmen der finanziellen
Möglichkeitenbereits erfolgreiche Maßnahmen weiter zu fördern sowie
innovativ erscheinendeProjekte in den Fördergebieten neu in die
Förderung aufzunehmen.
Für 1998 und 1999 wurden Projekte zweier größerer Bildungsträger
in den Land-kreisen Rottweil, Main-Tauber-Kreis und Bodenseekreis
bewilligt.
Anträge für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen liegen
auch ausSchwäbisch Hall und Mannheim vor.
Die Schwerpunkte des von der EK genehmigten Operationellen
Programms lie-gen in der Neuerschließung von Gewerbegebieten, in
der Umnutzung militärischgenutzter Flächen und Gebäude für
gewerbliche Zwecke, in der Einrichtung vonGründer- und Technologie-
bzw. Gewerbezentren sowie bei Berufsbildungs-
undQualifizierungsmaßnahmen.
Die von der EK mit o. g. Entscheidung anerkannte
KONVER-Fördergebietskulis-se in Baden-Württemberg umfaßt die
Stadt-/Landkreise Main-Tauber-Kreis, Bo-denseekreis, Rottweil, Ulm,
Ostalbkreis, Schwäbisch Hall, Mannheim, Calw undTuttlingen. Nach
derzeitigem Sach- bzw. Bewilligungsstand konzentriert sich
einGroßteil der EFRE-Mittel auf Maßnahmen im Bodenseekreis (rd. 6,5
Mio. DM),im Stadtkreis Ulm und im Main-Tauber-Kreis (jeweils rd.
3,4 Mio. DM) sowie imOstalbkreis (rd. 2,7 Mio. DM).
Beim Einsatz von EU-Mitteln verlangt die Europäische Kommission
eine natio-nale Kofinanzierung. Im Rahmen der
EU-Gemeinschaftsinitiative KONVER wer-den in Baden-Württemberg fast
ausschließlich kommunale Vorhaben gefördert.Da bei diesen Maßnahmen
die nationale Kofinanzierung von der jeweiligen Kom-mune übernommen
wird, können die EU-Mittel in vollem Umfang abgerufenwerden.
Zu III. 5. b):
Das Operationelle KONVER-Programm des Landes Baden-Württemberg
hat sichin der genehmigten Fassung bewährt. Es soll deshalb mit
diesen Schwerpunktenunter Einbeziehung von Fremdenverkehrsmaßnahmen
bis 1999 fortgesetzt wer-den. Nach Aufteilung von Indexierungs- und
Reservemitteln stellt die EK demLand Baden-Württemberg weitere
4,717 Mio. ECU zur Verfügung. Bei der EKwurde daher ein Änderungs-
und Verlängerungsantrag gestellt. Dieser Antrag be-inhaltet auch
eine Erweiterung der Fördergebietskulisse um vom Abzug der
fran-zösischen Streitkräfte besonders stark betroffene
Standortgemeinden. Eine Ent-scheidung der EK hierzu steht noch
aus.
Bezüglich der Kofinanzierung gelten die Ausführungen im letzten
Absatz vonIII. 5. a) entsprechend.
Zu III. 5. c):
Welche konkreten Maßnahmen 1998/1999 mit KONVER-Mitteln
gefördert wer-den, hängt von der Entscheidung der EK über eine
erweiterte Fördergebietskulis-se ab. Für die bis 1999 noch zur
Verfügung stehenden KONVER-Mittel liegenbereits zahlreiche
Förderanträge vor; weitere sind angekündigt.
Zu III. 5. d):
Die Landesregierung ist – wie auch die EK – bemüht, die Zahl der
Gemein-schaftsinitiativen im Rahmen der EU-Strukturfonds zu
verringern.
Die Gemeinschaftsinitiative KONVER bezieht sich auf Ausgaben für
Maßnah-men, für die im jeweiligen Mitgliedstaat verbindliche
Vereinbarungen getroffen
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und die erforderlichen Mittel bis spätestens 31. Dezember 1999
gebunden wordensind. Die Zahlungsabwicklung hat bis zum 31.
Dezember 2001 zu erfolgen. Essind keinerlei Überlegungen der EK
bekannt, die Gemeinschaftsinitiative KON-VER darüber hinaus
weiterzuführen oder eine ähnliche Gemeinschaftsinitiativezur
Förderung der Standort- und Rüstungskonversion einzuführen.
Zu III. 5. e):
Auf die Ausführungen zu Ziff. III. 5. d) wird verwiesen.
In Vertretung
Dr. Epple
Ministerialdirektor
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