17 VORLAGE 17/1106 A14 Mi nis terium der Justiz Nordrhein·Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses Herr Or . Werner Pfeil Md L Platz des Landtages 1 40221 Oüsseldorf Mini s ter i um der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister LANDTAG NORDRHEIN·WESTFALEN . WAHLPERIODE Vorbereitender Vermerk zu TOP 17 der 22. Sitzung des Rechtsaus- schusses am 26.09.2018 " Hepatitis·C Therapie im Justizvollzugs· krankenhaus Fröndenberg " Anlage 1 Schriftstück Sehr geehrter Herr Or . Pfeil, als Anlage übersende ich Ihnen den Bericht zu dem von Herrn Engstfeld MdL unter TOP 17 "Hepatitis-C Therapie im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg" angemeldeten Tagesordnungspunkt. Mith:ChT pell BiesenbVc'; Seite 1 von 1 24. 09. 2018 Aktenzeichen 4551 -I V. 17 bei Antwon bitte angeben Bearbeiterin: Frau Dr. Render Telefon: 0211 8792-400 Dienstgebäude und Lieferanschrifl: Man in-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 [email protected]'NWW.justfz.nrw
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LANDTAG NORDRHEIN·WESTFALEN . WAHLPERIODE€¦ · Die Hepatitis C wird im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen mit den durch die Fachgesellschaften empfohlenen Medikamenten behandelt.
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VORLAGE
17/1106A14
Ministerium der Justiz Nordrhein·Westfalen, 40190 Düsseldorf
Vorsitzender des Rechtsausschusses Herr Or. Werner Pfeil MdL Platz des Landtages 1 40221 Oüsseldorf
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister
LANDTAG NORDRHEIN·WESTFALEN
. WAHLPERIODE
Vorbereitender Vermerk zu TOP 17 der 22. Sitzung des Rechtsausschusses am 26.09.2018 " Hepatitis·C Therapie im Justizvollzugs· krankenhaus Fröndenberg"
Anlage 1 Schriftstück
Sehr geehrter Herr Or. Pfeil,
als Anlage übersende ich Ihnen den Bericht zu dem von Herrn Engstfeld MdL unter TOP 17 "Hepatitis-C Therapie im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg" angemeldeten Tagesordnungspunkt.
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
22. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
am 26. September 2018
Schriftlicher Berichtzu TOP 17
"Hepatitis-C Therapie im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg"
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Der Umgang mit ansteckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen ist in der "Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit an
steckenden Erkrankungen in Justizvollzugseinrichtungen des Landes NordrheinWestfalen , AV d. JM vom 3. Mai 20t2 (4551 -IV.23) - JMBI. NRW S. 107 - geregelt.
Der Justizvollzug bietet von der Aufnahme bis zur Entlassung zahlreiche Maßnahmen zur Prävention und zur Behandlung von ansteckenden Erkrankungen an.
Bei den Hepatitis-C infizierten Patienten im Justizvollzug handelt es sich ganz über
wiegend um Suchtkranke , die die Infektion im Rahmen des intravenösen Drogenkonsums erworben haben.
Schon bei der Erstaufnahme werden die Gefangenen ausführlich über ansteckende Krankheiten wie HIV oder Hepatitis B und C informiert. Um eine Infektion Dritter zu verhindern, werden - neben der intensiven Aufklärung der Gefangenen und auch der
Bediensteten - bei Arbeit, Transport und Unterbringung der Gefangenen außerdem
Vorsichtsmaßnahmen getroffen.
Den Gefangenen wird bei der Zugangsuntersuchung angeboten , sich durch eine Ent
nahme einer Blutprobe auf eine Infektion der genannten Infektionserkrankungen testen zu lassen . Auch zu einem späteren Zeitpunkt sind jederzeit Kontrolluntersuchun
gen möglich , wenn der Gefangene in eine Blutuntersuchung einwilligt. Trotz ausführlicher Beratung lassen sich bei weitem nicht alle Gefangenen , bei denen eine Untersuchung auf Hepatitis-C angezeigt wäre, Blut abnehmen. Eine Blutuntersuchung, mit der eine Erkrankung sicher diagnostiziert wird , ist Voraussetzung für jede Therapie.
Wird eine Infektion mit den genannten Viren festgestellt, schließt sich eine ärztliche Beratung und ggfls. eine Vorstellung des Patienten in der Hepatitis-Ambulanz des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen an. Die Behandlung erfolgt nach
den geltenden medizinischen Leitlinien, in diesem Fall der "S3-Leitlinie Chronische Hepatit is C der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen". Die Leitlinie ist in Zusammenarbeit mit 14 weiteren Fachgesellschaften, Institutionen und Patientenvertretern entwickelt und erst im De
zember 2017 aktualisiert worden. Auf die jüngste Überarbeitung dieser Leitlinie sind die Anstaltsärztinnen und -ärzte des Justizvollzugs Nordrhein-Westfalen im Rahmen
der regelmäßigen Dienstbesprechungen hingewiesen worden. Am 29. August 2018 fand eine intensive Befassung mit dem Thema auf der Grundlage eines Fachvortrags
durch einen auf diesem Gebiet ausgewiesenen Experten statt.
Auf dem Gebiet der Behandlung einer Hepatitis C-Infektion besonders erfahrene Ärzte der Hepatitis-Ambulanz des Justizvollzugskrankenhauses Nordrhein-Westfalen
stellen die Indikation zur Therapie. Auch externe Experten werden bei Bedarf in die
Entscheidungsfindung mit einbezogen.
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Grundsätzlich soll gemäß Leitlin ie Patienten mit einer chronischen Hepatitis C eine Therapie angeboten werden, auch wenn keine Krankheitsaktivität besteht. Bei fortge
schrittener Erkrankung besteht eine dringliche Indikation zur Behandlung . Für die Therapie der Hepatitis C stehen mittlerweile vermehrt Medikamente mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen zur Verfügung, die eine ausgesprochen hohe
Wirksamkeit haben. In der Regel ist eine Heilung der Erkrankung möglich.
Ausweislich der Leitlin ie ist die Therapie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Un
abdingbar ist eine ausreichende Compliance des Patienten, um eine durchgängige
Medikamenteneinnahme sicher zu stellen, da sich anderenfalls Resistenzen gegen die Wirkstoffe entwickeln können. Daher muss auch gewährleistet sein, dass die Therapie während der Inhaftierung beendet wird, da erfahrungsgemäß eine Weiterführung der Therapie nach Entlassung aus der Haft insbesondere bei suchtkranken Gefangenen nicht ohne weiteres sicher zu stellen ist.
Die Empfehlung 3.2.6 der Leitl inie zu den Besonderheiten bei der Therapie-Indikationsstellung von Patienten mit Suchterkrankungen verhält sich hierzu. Die Drogenabhängigkeit stellt per se keine Kontra indikation für eine antivirale Therapie dar. Allerdings wird in der Leitlinie ausgeführt, dass "eine Vorbehandlungs- bzw. Vorbeobachtungsphase vor Beginn der antiviralen Therapie zur Optimierung psychiatrischer Medikationen, Information und Schulung des Patienten sowie Förderung der Compliance" erfolgen sollte.
Vor diesem Hintergrund ist ein frisch inhaftierter Patienten mit aktivem Orogen-fund loder Alkoholkonsum zunächst als nicht geeignet für eine Therapie anzusehen. Diese Patientengruppe wird aber bei Vorstellung in der Hepatitis-Ambulanz im Justizvoll
zugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen dennoch komplett auf bestehende dringliche Indikationen überprüft und ggfls. therapiert . Anderenfalls erfolgt die Wiedervorstellung der Patienten nach entsprechender Stabi lisierung.
Oie aufgeworfenen Fragen sind wie folgt zu beantworten:
1. Wie viele Hepatitis-C-Infizierte gibt es nach Einschätzung des Justizministe
riums in den Justizvollzugsanstalten in NRW? Wie viele davon erhalten eine
Therapie? Datenerhebungen zur Anzahl der Hepatitis-C infizierten Gefangenen im Jus
tizvollzug in Nordrhein-Westfalen werden nicht durchgeführt. Sie wären aber vor dem Hintergrund, dass etwa 20 % der Gefangenen die Blutuntersuchung verweigern, auch nicht belastbar. Auf der Grundlage der Ergebnisse der in der TOP-Anmeldung erwähnten Studie des Robert-Koch-Instituts ist davon
auszugehen , dass 2.700 der aktuell ungefähr 16.200 einsitzenden Gefangenen Hepatitis-C infiziert sind. In 2018 ist durch die Hepatitis-Ambulanz bisher in 27 Fällen die Indikation für eine Hepatitis-C-Therapie gestellt worden.
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2. Mit welchen Medikamenten wird Hepatitis-C in der JVA Fröndenberg behandelt? Die Hepatitis C wird im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen mit den durch die Fachgesellschaften empfohlenen Medikamenten behandelt.
3. Was sind die Bewilligungskriterien für eine Hepatitis-C-Therapie?
Die Indikation zur Therapie der Hepatitis C wird auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachgesellschaften gestellt. Insbesondere maßgeblich ist die
S3-Leitlinie Chronische Hepatitis C der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie , Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen. Die Leitlinie ist in Zusammenarbeit mit 14 weiteren Fachgesellschaften , Institutionen und Patientenvertretern entwickelt und erst im Dezember 2017 aktualisiert worden .
4. Ist eine Ausweitung des Therapieangebots geplant? Das Therapieangebot entspricht den fach lichen Anforderungen. Die betroffenen Patienten sind weiterhin gemäß den Vorgaben der Leitlinie zu behandeln .