LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15042 22.05.2017 Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5833 vom 6. April 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14809 900 Millionen Euro - Entlastung der Kommunen durch Wegfall der Gewerbesteuerum- lage ab dem Jahr 2020 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sowohl bei der Errichtung des Fonds Deutsche Einheit (FDE) als auch bei der Schaffung des gesamtdeutschen bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich der Solidarpaktregelun- gen, haben die alten Länder finanzielle Belastungen auf sich genommen. Der Gesetzgeber hat auf Anregung der Länder die Gemeinden in den alten Ländern an den so entstandenen Lasten zu durchschnittlich 40 Prozent beteiligt und deren Mitfinanzierung (hälftig) über geson- derte Erhöhungen der Gewerbesteuerumlage vorgenommen. Für eine angemessene Lasten- verteilung zwischen den einzelnen Kommunen eines Landes ist das Land selbst verantwort- lich. Die zur Mitfinanzierung erhöhte Gewerbesteuerumlage berührt nur die Gemeinden in den alten Ländern und ihre Länder. Die Gewerbesteuerumlage der Kommunen setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zu- sammen. Die „Normal“-Umlage dient ausschließlich der Feinsteuerung der Finanzbeziehun- gen zwischen den staatlichen Ebenen einschließlich der Kommunen. Sie fließt je zur Hälfte Bund und Ländern zu. Die Gewerbesteuerumlage ist aber auch Anknüpfungspunkt für die Be- teiligung der westdeutschen Kommunen an der Finanzierung der einigungsbedingten Belas- tungen der alten Länder. Die hierfür festgelegten besonderen Umlagenerhöhungen – es gibt erhöhte Umlagen sowohl für den Solidarpakt als auch für den FDE – fließen ausschließlich den alten Ländern zu. Daneben gibt es noch eine Erhöhung für die Gewerbekapitalsteuerab- schaffung, die alten und neuen Ländern zufließt. Die Mitfinanzierungsquote der westdeutschen Kommunen an den Leistungen der westdeut- schen Länder ist auf durchschnittlich 40 Prozent festgelegt. Jeweils die Hälfte wird über die erhöhten Gewerbesteuerumlagen Solidarpakt und FDE sowie über den kommunalen Finanz- ausgleich erbracht. Der Vervielfältiger der erhöhten Gewerbesteuerumlage für den Solidarpakt ist gesetzlich festgeschrieben (29 Prozentpunkte). Die erhöhte Gewerbesteuerumlage für den
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode
Drucksache 16/15042
22.05.2017
Datum des Originals: 19.05.2017/Ausgegeben: 26.05.2017
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5833 vom 6. April 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14809 900 Millionen Euro - Entlastung der Kommunen durch Wegfall der Gewerbesteuerum-lage ab dem Jahr 2020 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Sowohl bei der Errichtung des Fonds Deutsche Einheit (FDE) als auch bei der Schaffung des gesamtdeutschen bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich der Solidarpaktregelun-gen, haben die alten Länder finanzielle Belastungen auf sich genommen. Der Gesetzgeber hat auf Anregung der Länder die Gemeinden in den alten Ländern an den so entstandenen Lasten zu durchschnittlich 40 Prozent beteiligt und deren Mitfinanzierung (hälftig) über geson-derte Erhöhungen der Gewerbesteuerumlage vorgenommen. Für eine angemessene Lasten-verteilung zwischen den einzelnen Kommunen eines Landes ist das Land selbst verantwort-lich. Die zur Mitfinanzierung erhöhte Gewerbesteuerumlage berührt nur die Gemeinden in den alten Ländern und ihre Länder. Die Gewerbesteuerumlage der Kommunen setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zu-sammen. Die „Normal“-Umlage dient ausschließlich der Feinsteuerung der Finanzbeziehun-gen zwischen den staatlichen Ebenen einschließlich der Kommunen. Sie fließt je zur Hälfte Bund und Ländern zu. Die Gewerbesteuerumlage ist aber auch Anknüpfungspunkt für die Be-teiligung der westdeutschen Kommunen an der Finanzierung der einigungsbedingten Belas-tungen der alten Länder. Die hierfür festgelegten besonderen Umlagenerhöhungen – es gibt erhöhte Umlagen sowohl für den Solidarpakt als auch für den FDE – fließen ausschließlich den alten Ländern zu. Daneben gibt es noch eine Erhöhung für die Gewerbekapitalsteuerab-schaffung, die alten und neuen Ländern zufließt. Die Mitfinanzierungsquote der westdeutschen Kommunen an den Leistungen der westdeut-schen Länder ist auf durchschnittlich 40 Prozent festgelegt. Jeweils die Hälfte wird über die erhöhten Gewerbesteuerumlagen Solidarpakt und FDE sowie über den kommunalen Finanz-ausgleich erbracht. Der Vervielfältiger der erhöhten Gewerbesteuerumlage für den Solidarpakt ist gesetzlich festgeschrieben (29 Prozentpunkte). Die erhöhte Gewerbesteuerumlage für den
FDE wird durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen jährlich neu festge-legt, um einen nahezu gleich bleibenden kommunalen Finanzierungsbeitrag zu erreichen. Beide Umlageerhöhungen sind bis 2019 befristet und werden dann auslaufen. Die Landesregierung erklärte in der Vorlage 16/44032: Die gesetzlichen Regelungen hinsicht-lich der erhöhten Gewerbesteuerumlagen gemäß § 6 Abs. 3 und Abs. 5 Gemeindefinanzre-formgesetz laufen Ende 2019 aus. Dementsprechend entfallen ab 2020 rund 34 Prozent-punkte Gewerbesteuerumlage. Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung Mai 2016 für das Jahr 2019 sind dies 3.907 Mio. € bundesweit. Hiervon entfallen auf die Gemeinden in Nord-rhein-Westfalen rd. 900 Mio. €. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5833 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwor-tet. 1. Wie hoch war im Jahr 2015 der endgültige Anteil der einzelnen Gemeinden an den
finanziellen Lasten des Landes in Folge der Deutschen Einheit? Der endgültige Anteil der einzelnen Gemeinden an den finanziellen Lasten des Landes in Folge der Deutschen Einheit wird erst nach der Abrechnung des Jahres 2015 im Jahr 2017 feststehen. Die Abrechnung wird voraussichtlich im Juni 2017 erfolgen. Allerdings ist bereits unter: http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/The-men_und_Aufgaben/Kommunales/kommunale_finanzen/160831_elag__abrech-nung2015.pdf eine Modellrechnung auf Basis vorläufiger Berechnungswerte abrufbar. 2. Wie hoch war im Jahr 2016 der Anteil der einzelnen Gemeinden an den finanziellen
Lasten des Landes in Folge der Deutschen Einheit über die erhöhte Gewerbesteu-erumlage gemäß Gewerbefinanzreformgesetz für den Fonds Deutsche Einheit (bitte kommunalscharfe Darstellung)?
Der Anteil der einzelnen Gemeinden an den finanziellen Lasten des Landes in Folge der Deut-schen Einheit im Jahr 2016 über die erhöhte Gewerbesteuerumlage gemäß § 6 Abs. 5 Ge-meindefinanzreformgesetz für den Fonds Deutsche Einheit ist der Anlage 1 zu entnehmen. 3. In welcher Höhe leisteten die nordrhein-westfälischen Kommunen jeweils ihren
Finanzierungsbeitrag im Jahr 2015 über die erhöhte Gewerbesteuerumlage gemäß § 6 Gemeindefinanzreformgesetz für den Solidarpakt (bitte kommunalscharfe Dar-stellung)?
Die Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen, die ich so bereits der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4761 (Drs. 16/12195) beigefügt hatte. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Erwartung der Kommunen – angesichts der
abgeschlossenen Verhandlungen um den Länderfinanzausgleich - , dass die im Zusammenhang mit dem Solidarpakt II sowie dem Fonds Deutsche Einheit erhöhte Gewerbesteuerumlage ab dem Jahr 2020 entsprechend um 900 Mio. Euro abge-senkt wird?
5. Mit welchen finanziellen Entlastungen ab dem Jahr 2020 können die nordrhein-westfälischen Kommunen durch den bedingungslosen Wegfall der Gewerbesteu-erumlage rechnen?
Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Diese Fragen hatte ich bereits in meiner Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalens vom 31. Oktober 2016 (Vorlage 16/4402) wie folgt beantwor-tet: „Die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der erhöhten Gewerbesteuer-umlagen gem. § 6 Abs. 3 und Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz laufen Ende 2019 aus. Dementsprechend entfallen ab 2020 rund 34 Prozentpunkte Gewerbesteuerumlage. Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung Mai 2016 für das Jahr 2019 sind dies 3.907 Mio. € bundesweit. Hiervon ent-fallen auf die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen rd. 900 Mio. €.“ Diese Größenordnungen sind auch auf Basis der November-Steuerschätzung 2016 noch ak-tuell.