Top Banner
12

Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche

Oct 18, 2020

Download

Documents

dariahiddleston
Welcome message from author
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Page 1: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 2: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 3: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 4: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 5: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 6: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 7: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 8: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 9: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 10: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 11: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche
Page 12: Landeshauptstadt Potsdam · Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. (4.2) Sicherung einer Blockdurchwegung (§ 9 (1) Nr.21 BauGB) Die Fläche