TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 2009 VERWIRKLICHUNG SELBSTBESTIMMTER TEILHABE IM LANDKREIS BERNKASTEL-WITTLICH Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich GB 3 Dr. Pascal Schleder / GB 5 Dr. Ulrike Lenhard FB 31 Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe Edith Maus FB 52 Gesundheit Dr. Günter Beyer Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich März 2010
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KORREKTUR 20100308 3 Abschlussbericht THP BKS-WIL n ... · 3 inhaltsverzeichnis 0 teilhabeplanung fÜr menschen mit behinderungen – leichte sprache 8 1 teilhabeplanung fÜr menschen
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TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 2009
VERWIRKLICHUNG SELBSTBESTIMMTER TEILHABE IM LANDKREIS
BERNKASTEL-WITTLICH
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich GB 3 Dr. Pascal Schleder / GB 5 Dr. Ulrike Lenhard FB 31 Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe Edith Maus FB 52 Gesundheit Dr. Günter Beyer Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich
11 TTEEIILLHHAABBEEPPLLAANNUUNNGG FFÜÜRR MMEENNSSCCHHEENN MMIITT BBEEHHIINNDDEERRUUNNGGEENN 1177 1.1 Auftrag des Landkreises und Projektablauf ........................................... 18 1.2 Ergebnisse der IST – Analyse (Zusammenfassung) ............................. 18 1.2.1 Verständnis von Behinderung ................................................................. 18 1.2.2 Leistungen und Kosten der Eingliederungshilfe im Landkreis
Bernkastel-Wittlich .................................................................................. 19 1.2.3 Prognose zur Fallzahlentwicklung .......................................................... 20 1.2.4 Feststellung des individuellen Hilfebedarfs ............................................. 21 1.2.5 Information und Beratung der Eltern von Kindern mit Behinderungen .... 22 1.2.6 Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen .................................................... 23 1.2.7 Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung ......................................................... 25 1.2.8 Mobilität und Sozialraum ........................................................................ 25 1.2.9 Psychiatrische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohnern
aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................... 26 1.3 Zielentwicklung in der Zukunftskonferenz ............................................. 27 1.4 Empfehlungen ....................................................................................... 29 1.4.1 Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur. ....................... 30 1.4.2 Einführung eines Fallmanagements in der Kreisverwaltung ................... 33 1.4.3 Öffentlichkeitsarbeit und Beratung betroffener Bürgerinnen
und Bürger .............................................................................................. 36 1.4.4 Gestaltung des Sozialraumes ................................................................. 37
22 MMEENNSSCCHHEENN MMIITT BBEEHHIINNDDEERRUUNNGGEENN IIMM LLAANNDDKKRREEIISS BBEERRNNKKAASSTTEELL--WWIITTTTLLIICCHH 3388 2.1 Zusammenfassung ............................................................................... 38 2.2 Der Behinderungsbegriff der ICF .......................................................... 39 2.3 Der Behinderungsbegriff im SGB .......................................................... 40 2.4 Allgemeiner und spezifischer Behinderungsbegriff ............................... 43 2.5 Behinderungsbegriff in der UN-Konvention ........................................... 45 2.6 Auswertung der Schwerbehindertenstatistik im Landkreis
2.7 Behinderungsbegriff in den Arbeitskreisen der Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich ............................................................................... 48
4.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit ...................................................................... 60
4.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung ............................................................................. 70
5.1 Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht, Alter und Herkunft .. 74 5.2 Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen ......................................... 77 5.3 Kosten in der Eigliederungshilfe ........................................................... 78
6.1 Verwaltungsinterne Prozesse und Strukturen zur Klärung des Bedarfs und notwendiger Leistungen im Einzelfall ............................... 80
6.2 Die Teilhabekonferenzen ...................................................................... 82 6.2.1 Fragestellungen ..................................................................................... 83 6.2.2 Methodik und Durchführung ................................................................... 84 6.3 Auswertung der Teilnehmenden Beobachtung ..................................... 85 6.3.1 Beteiligung der leistungsberechtigten Person und evtl. dritter Personen 85 6.3.2 Beteiligung der THK-Teilnehmer ............................................................ 87 6.3.3 Bedeutung des Individuellen Teilhabeplans ........................................... 89 6.3.4 Bedeutung der Ziele ............................................................................... 89 6.3.5 Umfang der Leistungsbewilligung (Quantität und Zeiträume) ................. 91 6.3.6 Inhaltliche Diskussion ............................................................................. 93 6.4 Auswertung der Teilhabepläne ............................................................. 94 6.4.1 Zusammenfassung ................................................................................. 94 6.4.2 Fragestellungen ..................................................................................... 95 6.4.3 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich in
Wohnheimen der Behindertenhilfe ......................................................... 95 6.4.4 Basisdaten der ausgewerteten THP ....................................................... 96
5
6.4.5 Mitwirkung an der Teilhabeplanung ........................................................ 98 6.4.6 Kriterien einer notwendigen Heimunterbringung ................................... 100 6.4.7 Neuaufnahmen im Jahr 2008 ............................................................... 103 6.4.8 Qualität der Teilhabepläne .................................................................... 106
77 FFRRÜÜHHFFÖÖRRDDEERRUUNNGG UUNNDD SSCCHHUULLEE 110088 7.1 Kinder im Vorschulalter mit Förderbedarf ............................................ 108 7.2 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf ... 111
88 HHIILLFFEENN ZZUURR TTEEIILLHHAABBEE IINN AARRBBEEIITT UUNNDD BBEESSCCHHÄÄFFTTIIGGUUNNGG 111166 8.1 Überbetriebliches Ausbildungszentrum - Wittlich ................................ 116 8.1.1 Personelle Situation .............................................................................. 116 8.1.2 Supervision ........................................................................................... 116 8.1.3 Erreichbarkeit des ÜAZ - Wittlich .......................................................... 116 8.1.4 Aufnahmen und Beendigungen im ÜAZ - Wittlich ................................. 116 8.1.5 Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des ÜAZ - Wittlich ..................... 117 8.2 Integrationsfachdienst ......................................................................... 123 8.3 Integrationsbetriebe ............................................................................ 125 8.4 Werkstätten für behinderte Menschen ................................................ 125 8.4.1 Personalstruktur .................................................................................... 125 8.4.2 Supervision ........................................................................................... 125 8.4.3 Erreichbarkeit der WfbM ....................................................................... 125 8.4.4 Anzahl der Werkstattbeschäftigten nach Geschlecht ............................ 126 8.4.5 Erst- und Wiederaufnahme in der WfbM ............................................... 127 8.4.6 Die Beschäftigten der WfbM. ................................................................ 127 8.4.7 Vorzeitig beendete Maßnahmen ........................................................... 133 8.4.8 Regulär beendete Maßnahmen ............................................................ 134 8.4.9 Teilzeit-Arbeitsplätze ............................................................................ 137 8.5 Tagesstätten ....................................................................................... 138 8.5.1 Personalstruktur .................................................................................... 138 8.5.2 Zusatzqualifikation ................................................................................ 139 8.5.3 Supervision ........................................................................................... 139 8.5.4 Erreichbarkeit der Tagesstätten ............................................................ 139 8.5.5 Zuverdienstmöglichkeit ........................................................................ 142 8.5.6 Erst- und Wiederaufnahmen in den Tagesstätten ................................ 142
6
8.5.7 Die Besucher und Besucherinnen der Tagesstätten ............................ 142 8.5.8 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen ...................................................... 153 8.6 Tagesförderstätte Maria Grünewald ................................................... 153 8.6.1 Personelle Situation ............................................................................. 154 8.6.2 Angehörigenarbeit ................................................................................ 154 8.6.3 Supervision .......................................................................................... 154 8.6.4 Erreichbarkeit der Tagesförderstätte .................................................... 154 8.6.5 Aufnahmen und Beendigungen im Jahr 2008 ...................................... 154 8.6.6 Die Besucher/-innen der TAF ............................................................... 154 8.7 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen Arbeit I und II .............................. 161 8.8 Expertengremium Fachausschuss ..................................................... 162 8.9 Fazit .................................................................................................... 163
99 HHÄÄUUSSLLIICCHHKKEEIITTSSBBEEFFRRAAGGUUNNGG 116655 9.1 Grundsatzziele im Lebensbereich "Wohnen" ...................................... 165 9.2 Fragebogen an die Betroffenen .......................................................... 167 9.3 Fragebogen an die Angehörigen ........................................................ 174 9.4 Ergänzende Anmerkungen ................................................................. 179
1100 HHIILLFFEENN ZZUUMM SSEELLBBSSTTBBEESSTTIIMMMMTTEENN WWOOHHNNEENN 118811 10.1 Zusammenfassung ............................................................................. 181 10.2 Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe im Landkreis
Bernkastel-Wittlich .............................................................................. 186 10.2.1 Alter, Räumliche Lage und Struktur stationärer Einrichtungen
der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich ......................... 186 10.2.2 Personelle Situation in den Wohnheimen ...................................... 191 10.2.3 Leistungsberechtigte Personen in den Wohnheimen im
Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................... 198 10.3 Ambulant betreutes Wohnen und persönliches Budget im
Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................. 218 10.3.1 Personelle Situation im Betreuten Wohnen bzw. Leistungen
nach dem persönlichen Budget ............................................................ 221 10.3.2 Leistungsberechtigte Personen im Betreuten Wohnen bzw. bei
Leistungen nach dem persönlichen Budget ......................................... 225 10.4 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen .................................................... 242 10.4.1 AK Wohnen – Betroffene ............................................................... 242 10.4.2 Arbeitskreis Wohnen - Experten .................................................... 245
12.1 Krankenhausbehandlungen wegen einer seelischen Störung ............ 250 12.2 Teilstationäre und stationäre Krankenhausbehandlungen für
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich wegen einer psychischen Störung ...................................................... 251
12.2.1 Aufnahmen in teilstationäre Behandlung ....................................... 253 12.2.2 Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer
psychischen Störung ............................................................................ 253 12.3 Sozialpsychiatrischer Dienst bei der Kreisverwaltung ......................... 260 12.4 Angebote zum selbstbestimmten Wohnen .......................................... 266 12.5 Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben ............................................. 266 12.6 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle ...................................... 266
1133 FFUUNNKKTTIIOONNSSFFÄÄHHIIGGKKEEIITT DDEESS SSOOZZIIAALLRRAAUUMMSS 226699 13.1 Anbindung an den ÖPNV .................................................................... 269 13.2 Wirtschaftliche Infrastruktur: Einrichtungen des täglichen
Bedarfs und Dienstleistungen ............................................................. 270 13.3 Niedergelassene Ärzte ........................................................................ 276
14.1 Annäherung über die Entwicklung der Gesamtbevölkerung Bernkastel-Wittlich .............................................................................. 278
14.2 Annäherung über die Entwicklung der Schwerbehindertenstatistik und der Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe ....................... 280
14.3 Fallzahlentwicklung: Hilfen zur Arbeit ................................................. 282 14.4 Fallzahlentwicklung „Tagesstrukturierende Hilfen im Alter“ ................. 284 14.5 Fallzahlentwicklung: Hilfe beim Wohnen ............................................. 286 14.6 Fazit .................................................................................................... 287
0 TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN – LEICHTE
SPRACHE
Menschen mit einer Behinderung sollen in der Gesellschaft dabei sein können. Sie
sollen so leben können, wie sie das gerne möchten.
Deswegen gab es im Land-Kreis Bernkastel-Wittlich eine Teilhabe-Planung. Die Firma
transfer hat die Teilhabe-Planung durchgeführt. Ganz viele Menschen haben dabei
geholfen.
Dafür als aller Erstes: VIELEN DANK!
Bei der Planung wurde zum Beispiel gefragt:
• Wie viele Menschen mit Behinderungen gibt es im Land-Kreis?
• Wo leben sie?
• Was machen sie tagsüber?
• Wie geht es ihnen?
• Was ist gut und was ist nicht so gut?
... und noch ganz viel mehr.
Um das heraus zu finden, wurde ganz viel gemacht:
• Es gab viele Arbeits-Kreise und Gespräche.
• Viele Zahlen wurden ausgewertet.
• Es gab Frage-Bögen an Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.
• Die Teilhabe-Konferenzen wurden untersucht.
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Man bekommt Unterstützung bei Dingen, die schwer fallen.
Es gibt im Land-Kreis 4 Dienste, die Unterstützung beim Woh-
nen anbieten. Sie helfen zum Beispiel beim Putzen, beim Ein-
kaufen oder bei der Freizeit.
Oder wenn es mal Streit mit dem Freund oder den Nachbarn
gibt.
Das waren Ergebnisse aus dem Arbeits-Kreis Wohnen:
1. Viele Menschen mit Behinderungen wohnen so, wie sie das möchten.
Sie konnten mit-entscheiden, wie und mit wem sie leben möchten.
2. Andere Menschen mit Behinderungen können das nicht.
Sie würden gerne anders wohnen.
3. Alle Teilnehmer waren sich einig: in einer großen Wohn-Gruppe gibt es auch
großen Streit.
4. Darin waren sich auch alle einige: Privatsphäre ist wichtig!
Außerdem wurde in dem Arbeits-Kreis gefordert:
Quelle: AK Wohnen-Betroffene, 06.07.2009
In der UN-Konvention steht drin, welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.
Das ist sehr wichtig.
Wichtiges zur Arbeit
Im Land-Kreis gibt es viele Arbeits-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.
Mehr als in einigen anderen Land-Kreisen.
Es gibt zum Beispiel die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Tatsächlich ar-
beiten viele Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt. Mehr als in anderen Land-
Kreisen.
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13
Außerdem sollte es bei Angeboten einen Hinweis geben:
„Menschen mit Einschränkungen willkommen.“
Dann traut man sich auch, hin zu gehen.
Wichtiges zum Individuellen Teil-Habe-Plan (THP)
Jeder Mensch mit Behinderungen, der Leistungen der Eingliederungs-Hilfe erhält, hat
einen Individuellen Teil-Habe-Plan. Man sagt auch kurz „THP“ dazu.
Hier kann jeder sagen, wie er gerne leben möchte.
Die Mitarbeiter aus den Wohn-Heimen oder vom Betreuten Wohnen helfen den Men-
schen mit Behinderungen bei dem THP. Auch denen, die nicht selbst reden können.
Es werden gemeinsam Ziele vereinbart. Diese Ziele sind sehr wichtig. So kann der
Mensch mit Behinderung mitbestimmen.
Dieser Teil-Habe-Plan wird in der Teil-Habe-Konferenz besprochen.
In dieser Konferenz nehmen zum Beispiel diese Menschen teil:
• Mitarbeiter von der Kreis-Verwaltung
• Mitarbeiter von den Wohn-Heimen und vom ambulant Betreuten Wohnen
• Der gesetzliche Betreuer
• Ein Mitarbeiter vom Gesundheits-Amt
Die Menschen mit Behinderungen können auch dabei sein.
Das ist wichtig, weil man dann selbst sagen kann, was man
gut findet.
Und man kann sagen, was man nicht so gut findet. Und was man gerne anders hätte.
Man kann auch jemanden mitnehmen, der einem helfen soll. Das kann zum Beispiel
jemand aus der Familie oder eine Betreuerin sein. Oder eine gute Freundin.
Wichtiges für die ärztliche Versorgung
Die Teilnehmer der Arbeits-Kreise sagten:
Es gibt zu wenige Fach-Ärzte für Menschen mit einer seelischen Behinderung.
14
Die Warte-Zeiten sind oft sehr lang.
Auch Therapeuten gibt es zu wenig. Die Sozio-Therapie kann nur von einem Arzt im
Land-Kreis verordnet werden.
Für Menschen, die zum Beispiel zu viel Alkohol trinken, gibt es eine gute Sucht-
Beratung im Landkreis.
Wenn man viel zu viel Alkohol getrunken hat, muss man manchmal ins Krankenhaus.
Das ist hier im Land-Kreis manchmal nicht so einfach. Das Kranken-Haus möchte das
verbessern.
Wichtiges aus der Zukunftskonferenz
In der Zukunfts-Konferenz haben ganz viele Menschen mitgemacht.
Sie haben gesagt, was im Land-Kreis anders werden soll.
Dafür wurden Ziele für den Land-Kreis erarbeitet.
Die wichtigsten Ziele sind:
a) "Jeder wohnt wo, wie und mit wem er will."
Einige wichtige Schritte dorthin:
• Es soll möglich sein, alleine zu wohnen. Oder in Wohn-Gruppen.
• Jeder soll die Hilfe bekommen, die er braucht. Dort wo er wohnt.
• Auch Hilfe bei der Pflege. Das heißt z.B. beim Waschen.
• In den Wohn-Heimen soll es mehr Einzel-Zimmer geben.
• Man soll in den Wohn-Heimen lernen, alleine zu wohnen.
b) Es soll passende Arbeit für alle geben.
Es soll normal sein, Kollegen mit Behinderung zu haben.
Es soll genug Arbeit geben und es soll mehr Geld für die Arbeit von
Menschen mit Behinderungen geben.
Einige wichtige Schritte dorthin:
15
• Teil-Habe-Planung für den Bereich Arbeit
• Man muss mehr ausprobieren können.
• Förderung für Arbeit außerhalb der Werkstatt
c) Der THP geht vom Menschen mit Behinderung aus.
Einige wichtige Schritte dorthin:
• Menschen mit Behinderungen sagen selbst ihre Ziele
• Man soll Ziele z.B. auch malen können, wenn das Schreiben schwierig ist.
d) Bei der Frei-Zeit sollen die Angebot offen sein.
Einige wichtige Schritte dorthin:
• Angebote am Wochen-Ende
• Vereine und andere Veranstaltungen öffnen
• Extra Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung
e) Mobilität für alle.
Einige wichtige Schritte dorthin:
• Barriere-freie Busse und Bahnen
• Bring-Dienste und Einkaufs-Service
f) Jeder soll die Informationen bekommen, die er braucht
Einige wichtige Schritte dorthin:
• Barriere-freie Seite im Internet
• Begleitung bei einer Anfrage
• Die Beratung kommt nach Hause.
Das sind die Empfehlungen
Transfer hat der Kreis-Verwaltung Vorschläge gemacht. Damit sollen einige der Ziele
erreicht werden.
Das sind die wichtigsten Empfehlungen:
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1. Mehr Menschen mit Behinderungen sollen in der eigenen Wohnung oder in Wohn-Gemeinschaften leben können. Sie kriegen dort die Hilfe, die sie brau-chen.
Aber: Wenn jemand gerne im Wohn-Heim bleiben möchte, darf er das auch. Niemand muss ausziehen, wenn er das nicht möchte.
2. Die Mitarbeiter der Kreis-Verwaltung sollen mehr an den THP beteiligt sein. Sie sollen den Menschen mit Behinderungen gut zuhören und sie gut bera-ten.
3. Es soll eine Stelle geben, wo man alle Informationen bekommt.
4. Der Sozial-Raum soll anders werden. Z.B. Barriere-freie Busse.
Sozial-Raum ist überall dort, wo Menschen leben. Also eigentlich der ganze Land-
Kreis.
Transfer hat der Kreis-Verwaltung auch gesagt, wie man das erreichen kann.
Das steht im langen Abschluss-Bericht.
Die Kreis-Verwaltung kann das nicht alles alleine machen.
Viele Menschen müssen daran mitarbeiten.
Quelle Grafik: alle inklusive-UN-Konvention, leichte Sprache
17
1 TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Im Juni 2001 hat der Gesetzgeber mit Erlass des Sozialgesetzbuches IX die Gewichtungen
bei den Hilfen für Menschen mit Behinderungen verschoben. Im Mittelpunkt des gesetzlichen
Auftrages an Dienste und Einrichtungen sowie an die öffentlichen Verwaltungen steht nun, die
„Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern,
Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“1 Nicht länger Schädigungen
oder Defizite betroffener Menschen stehen im Vordergrund, sondern deren Möglichkeiten,
sich, so wie sie sind , aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Im Bewusstsein dieser Aufgabe haben die rheinland-pfälzischen Partner der Hilfen für Men-
schen mit Behinderungen, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, die
kommunalen Spitzenverbände, die in der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände zusammenge-
schlossenen Träger, Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Verbände der
Betroffenen und Angehörigen im Dezember 2004 eine „Zielvereinbarung Wohnen zur Stär-
kung gemeindenaher Wohn - und Unterstützungsformen für behinderte Menschen in Rhein-
land-Pfalz" abgeschlossen. Als Aufgabe der Zielvereinbarung wurde festgehalten, dass es
vorrangiges Ziel ist, Menschen mit Behinderungen „(…) eine ihren individuellen Wünschen
entsprechende Wohnform anbieten zu können, in der auch ihre selbstbestimmte Form der
Betreuung sichergestellt ist und die ein Höchstmaß an Privatsphäre ermöglicht.“ Man kam
überein, dass „neue Wohn - und Betreuungsformen für Menschen mit Behinderungen“ erfor-
derlich sind.
Um diese Ziele zu erreichen sollte zunächst die „Ist-Situation in Bezug auf die Wohn - und
Betreuungssituation“ erhoben sowie vorhandene rechtliche Hindernisse analysiert werden. Im
weiteren Fortgang sollten gemeinsame Projekte realisiert und Hilfen individualisiert finanziert
und abgesichert werden. Hierbei sollte sichergestellt sein, dass auch Menschen mit hohem
Unterstützungsbedarf einbezogen sind. Bestehende Formen eines Qualitätsmanagements
sollten unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer weiter entwickelt werden. Die Entwick-
lung eines differenzierten Wohnangebotes sollte mithilfe eines Controllings abgebildet werden.
1 § 1, Satz 1 SGB IX
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1.1 Auftrag des Landkreises und Projektablauf
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich beauftragte transfer - Unternehmen für soziale Innovation
Mitte 2008 mit einer Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen, die den in der oben
zitierten Zielvereinbarung formulierten Anforderungen gerecht werden sollte. Darüber hinaus
sollte der Funktionsbereich Arbeit und Beschäftigung ebenso betrachtet werden, wie die Inklu-
sionsfähigkeit des Sozialraumes im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ergänzend waren in der
Teilhabeplanung auch Fragen der psychiatrischen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger
aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu erörtern. In einer Ende 2008 zu Stande gekomme-
nen Projektvereinbarung wurden die Zielgruppen der Teilhabeplanung, ihr konkretes Anliegen,
Inhalt und Umfang der Bedarfserhebung, das Vorgehen bei der Bedarfsermittlung sowie Art
und Umfang der Empfehlungen festgelegt. Vereinbart wurden auch die Projektstruktur sowie
die strukturierte Beteiligung der im Feld arbeitenden Experten, Mitarbeitenden in den Diensten
und Einrichtungen und der leistungsberechtigten Personen.
Mit Beginn des Jahres 2009 wurde mit der Bestandserhebung unter breiter Beteiligung be-
gonnen. In einer Auftaktveranstaltung sowie im Rahmen einer Zukunftskonferenz zur Zielent-
wicklung waren alle betroffenen Akteure einschließlich der Menschen mit Behinderungen ein-
gebunden. Der Planungsprozess wurde von einer Steuerungsgruppe begleitet, in welchem der
Beirat für Menschen mit Behinderungen, Vertretungen der Dienste und Einrichtungen sowie
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie, Frauen, und Gesundheit vertreten waren. Die
Steuerungsgruppe tagte viermal. Insgesamt fanden 20 Arbeitskreise, sechs Expertentreffen
und fünf Experteninterviews statt. Die Praxis der Teilhabekonferenzen wurde teilnehmend
beobachtet. Neben der Auswertung von Daten der Routineberichterstattung (Krankenhausdi-
agnosestatistik, Sozialhilfestatistik, …) wurden eigene Erhebungen durchgeführt. Unter ande-
rem wurden Werkstattbeschäftigte und Besucherinnen und Besucher der Tagesförderstätte,
die in eigener Häuslichkeit allein oder mit ihrer Familie lebten, schriftlich befragt (Häuslich-
keitsbefragung). Die zentralen Ergebnisse des Planungsprozesses sowie die sich hieraus er-
gebenden Empfehlungen wurden Ende Oktober 2009 in der Steuerungsgruppe vorgestellt und
diskutiert.
1.2 Ergebnisse der IST – Analyse (Zusammenfassung)
1.2.1 Verständnis von Behinderung
Eine zukünftig zu bewältigende Aufgabe ist die Kommunikation eines Verständnisses von Be-
hinderung als einer Beeinträchtigung gesellschaftlicher Teilhabe infolge eines gesundheitli-
chen Problems einer konkreten, jeweils besonderen Person in jeweils besonderen Lebensum-
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ständen. Die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses wird erschwert durch eine un-
terschiedliche Bedeutung des Begriffs „Behinderung" in den einzelnen Sozialgesetzbüchern.
Hiermit verbunden sind jeweils unterschiedlich ausgestaltete Rechtsansprüche und Mitwir-
kungspflichten. So handelt es sich bei der Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft
und der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises um einen gänzlich anderen Sachver-
halt als bei der Prüfung des Vorliegens einer wesentlichen Behinderung nach SGB XII. Unter-
schiedliche Zuständigkeiten und Rechtsverhältnisse ergeben sich aus der Beantwortung der
Frage, ob ein Kind seelisch oder geistig behindert ist - eine Frage, die in nur wenigen Fällen
trennscharf zu beantworten sein dürfte. Weiterhin hat sich gezeigt, dass Behinderung häufig
als defizitäre Eigenschaft einer Person begriffen wurde, ein Verständnis, welches eine Ver-
wirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Le-
ben erschwert. Wie ein roter Faden zog sich durch die Argumentation in den Arbeitskreisen
vor und während der Zukunftskonferenz daher die Forderung nach einer umfassenden Öffent-
lichkeitsarbeit zum Abbau diskriminierender Vorstellungen über „Behinderung“ in der Bevölke-
rung sowie einer verbesserten Information und Beratung der Betroffenen, ihrer Angehörigen
und nahe stehender Personen.
1.2.2 Leistungen und Kosten der Eingliederungshilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Am 31.12.2007 bezogen 715 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII, am
31.12.2008 waren es 740 Personen. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme von 7 %.
Der Anteil der Personen, die zum Stichtag Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in der eige-
nen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in Wohnheimen erhalten haben, lag in 2007 bei
53 %, im Jahre 2008 bei 55 % aller Fälle in der Eingliederungshilfe. Die Anzahl der zum Stich-
tag stationär in Wohnheimen versorgten Fälle blieb in den beiden Jahren mit 267 Fällen
gleich; die Anzahl der in eigener Wohnung oder in Wohngruppen ambulant betreuten Perso-
nen stieg von 112 im Jahre 2007 auf 139 Personen im Jahre 2008, was einem Zuwachs von
24 % entspricht.
Insgesamt belief sich der Zuschussbedarf für Leistungen der Eingliederungshilfe im Jahre
2007 auf 9.224.827 €, im Jahre 2008 auf 9.398.842 €. Dies entspricht einem Zuwachs von 2
%. Je Fall zum Stichtag wandte der Landkreis damit 12.901 € im Jahre 2007 und 12.701 € im
Jahre 2008 auf. Die fallbezogenen Kosten sind damit im gleichen Zeitraum um 2 % gesunken.
Diese Wirkung ist auf die offenbar erfolgreichen Bemühungen der Kreisverwaltung zurückzu-
führen, die Häufigkeit von Wohnheimunterbringungen zu stabilisieren und gleichzeitig ambu-
lante Hilfen im Bereich des Wohnens auszubauen. Dies ist offensichtlich eine Folge der Ein-
20
führung des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung und der Hilfen
zur Teilhabe2 sowie der Einführung des persönlichen Budgets zur Finanzierung von ambulan-
ten Hilfen.
Durchschnittlich verursacht ein stationärer Fall je Monat Aufwendungen von circa 1.500 €,
während für ambulante Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen durchschnittlich etwa 500 € mo-
natlich aufgewandt werden müssen.
1.2.3 Prognose zur Fallzahlentwicklung
Eine Prognose bezüglich der Fallzahlentwicklung ist für die Ausgestaltung der Hilfelandschaft
nützlich, gestaltet sich jedoch auf Grund der Vielzahl an zu berücksichtigenden Parametern
als methodisch schwierig und nur bedingt zuverlässig. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich
wurden die Entwicklungen der Gesamtbevölkerung, der Menschen mit einem Schwerbehin-
dertenausweis, sowie insbesondere die Altersentwicklungen der leistungsberechtigten Perso-
nen und ihrer Angehörigen betrachtet, um so zu einer Einschätzung in verschiedenen Hilfebe-
reichen zu gelangen. Bei den Altersentwicklungen wurden alle Leistungsberechtigten, die un-
abhängig von ihrer Herkunft im Landkreis Bernkastel-Wittlich versorgt werden, berücksichtigt.
Diesem Vorgehen liegt die Annahme zugrunde, dass diese Personen dauerhaft im Landkreis
Bernkastel-Wittlich wohnen und auch hier Unterstützung in Anspruch nehmen werden.
Während langfristig mit einem Rückgang der Fallzahlen gerechnet werden kann, wird es nach
den vorliegenden Erkenntnissen in den nächsten fünf Jahren eine absolute Fallzahlsteigerung
in der Eingliederungshilfe geben. Dies bezieht sich auf notwendige Leistungen zur Teilhabe
am Arbeitsleben, tagesstrukturierende Hilfen und Hilfen zum selbstbestimmen Wohnen.
Im Bereich Arbeit werden bis 2015 von den Förderschulen des Landkreises 155 Schülerinnen
und Schüler abgehen (31 Personen je Jahrgang), die unter Umständen leistungsberechtigt im
Sinne des SGB XII sind.
Erstmalige Unterstützung im Bereich der Tagesstrukturierung werden voraussichtlich die Per-
sonen benötigen, die das Rentenalter erreichen und nicht mehr in die WfbM arbeiten gehen
können. Bis zum Jahr 2015 wird dies bei 26 Personen der Fall sein. Hier gilt es neue Unter-
stützungsmöglichkeiten zu eröffnen. Von den jetzigen Besucherinnen und Besuchern der Ta-
gesförderstätte wird bis 2015 niemand das Rentenalter erreichen.
2 Vgl. Psychiatriebericht 1999 Vorschläge zur Psychiatrieplanung …
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Im Bereich Wohnen wurden insbesondere die aus der Häuslichkeitsbefragung gewonnenen
Stammdaten der Angehörigen der Menschen mit Behinderungen für eine Prognose berück-
sichtigt. Bis 2015 werden 40 Personen, die ihre erwachsenen Kinder mit Behinderungen maß-
geblich unterstützen, über 80 Jahre alt und aller Voraussicht nach nicht mehr in der Lage sein,
ihre Angehörigen zu versorgen. Mit diesen 40 Familien sollte man frühzeitig in Kontakt treten,
um gemeinsame Perspektiven zur weiteren Unterstützung der behinderten Familienmitglieder
zu entwickeln.
1.2.4 Feststellung des individuellen Hilfebedarfs
Die Feststellung des Hilfebedarfs im Einzelfall und die Klärung der zur Bedarfsdeckung not-
wendigen Leistungen sind Aufgaben der Kreisverwaltung, Fachbereich 31, als örtlichem Trä-
ger der Sozialhilfe und nach Aufgabenübertragung durch den überörtlichen Träger im Rahmen
der Regionalisierung der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz.
Zentrales und einheitliches Instrument zur Klärung des individuellen Bedarfs und der zur Be-
darfsdeckung notwendigen Leistungen ist in Rheinland-Pfalz die Individuelle Teilhabeplanung
(THP), die für jeden Fall erstellt und im Zeitablauf fortgeschrieben wird. Teilhabepläne werden
ganz überwiegend durch die Leistungserbringer erstellt, manche werden von Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes bei der Kreisverwaltung, manche vom
zuständigen Sozialarbeiter im Fachbereich 31 angefertigt. Die Klärung, ob im konkreten Ein-
zelfall eine wesentliche Behinderung im Sinne des SGB XII vorliegt, erfolgt mithilfe einer fach-
lichen Expertise des Gesundheitsamtes.
Derzeit sind die Zeiträume der Bewilligung beantragter Leistungen und der Fortschreibung der
THP voneinander unterschieden. Häufig wird eine zeitlich unbefristete Kostenübernahmeerklä-
rung ausgesprochen, die Teilhabeplanung muss jedoch in der Regel in Zeiträumen von etwa
einem Jahr, vereinzelt bis zu fünf Jahren fortgeschrieben werden. Seitens der Kreisverwaltung
werden die Leistungsanbieter regelhaft an die Vorlage einer Fortschreibung der Teilhabepla-
nung erinnert.
Die teilnehmende Beobachtung von Teilhabekonferenzen sowie die Auswertung aller individu-
ellen Teilhabepläne der Personen, die im Jahre 2008 stationär versorgt und in der Teilhabe-
konferenz beraten wurden, brachte ein differenziertes Bild hinsichtlich der tatsächlichen Be-
deutung der THP. So wurden in nahezu einem Viertel aller Fälle Teilhabepläne erst nach der
Platzierung der betreffenden Personen in einem Wohnheim erstellt - die Entscheidung über
die Notwendigkeit einer Wohnheimunterbringung war somit nicht Folge eines THP, sondern
erfolgte nach anderen Kriterien. Auch scheinen die Ziele der leistungsberechtigten Personen
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oftmals nicht der Bezugspunkt der erbrachten Leistungen zu sein. Hinzu kommt, dass wiede-
rum etwa ein Viertel der betreffenden Personen bei der Erstellung der Planung nicht beteiligt
waren. Bei Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung war dies häufiger
Fall als bei Menschen mit einer seelischen Behinderung. In der Gesamtbetrachtung zeigte
sich ein großes Verbesserungspotential hinsichtlich der Qualität der Individuellen Teilhabeplä-
ne .
1.2.5 Information und Beratung der Eltern von Kindern mit Behinderungen
Bei Fachkräften und Eltern bestand breites Einvernehmen, dass im Landkreis Bernkastel-
Wittlich ein bedarfsdeckendes Angebot an therapeutischen Angeboten, Diensten und Einrich-
tungen für Kinder mit Behinderungen besteht. Eigene Erhebungen brachten keine anders lau-
tenden Erkenntnisse. Dagegen wurden große Defizite hinsichtlich der Beratung der Eltern von
Kindern mit Behinderungen erkannt.
Für diese Beratung steht das Sozialpädiatrische Zentrum Trier mit seiner Nebenstelle in Witt-
lich sowie das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zur Verfügung. Auch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Kindertagesstätten im Landkreis beraten Eltern im Rahmen ihrer zeitlichen und
fachlichen Ressourcen, die durchgängig als nicht ausreichend für komplexere Fragestellungen
beschrieben wurden.
Der Zugang zum Sozialpädiatrischen Zentrum gestaltet sich hochschwellig: Voraussetzung für
eine Beratung und gegebenenfalls tiefergehende Diagnostik im Sozialpädiatrischen Zentrum
ist das Vorliegen einer ärztlichen Diagnose und die Feststellung, dass das betreffende Kind
behindert oder zumindest von einer Behinderung bedroht ist. Es ist somit erforderlich, beim
eigenen Kind auftretende Phänomene und Verhaltensweisen als „behindert“ zu begreifen und
sich dies bestätigen zu lassen, um eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen zu können.
Dies erleben, so wurde eindrücklich in den Arbeitskreisen berichtet, einige Eltern als diskrimi-
nierend mit der Folge, dass notwendige Beratungen und Hilfestellungen unterbleiben.
Beratungen im Gesundheitsamt sind in der Regel eingebettet in amtsärztliche Untersuchun-
gen, die vorgenommen werden, um gegebenenfalls bestehende Rechtsansprüche bezie-
hungsweise die Eignung zum Schuleintritt zu überprüfen.
Inhaltlich sollten sich die Beratungsleistungen
− auf die Folgen und Auswirkungen einer Behinderung jenseits medizinischer Sachverhalte
(eine Aufklärung über medizinische Sachverhalte erfolgt in der Regel über die Ärzte-
schaft),
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− gegebenenfalls bestehende Rechtsansprüche,
− im Landkreis vorhandene Dienste, Einrichtungen und Unterstützungsmöglichkeiten,
− bestehende Angebote der Selbsthilfe sowie
− Fragen der schulischen Laufbahn und damit der adäquaten Wahl der Schulform und des
Bildungsgangs
erstrecken.
1.2.6 Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es 7 Wohnheime für Menschen mit Behinderungen mit
insgesamt 324 Plätzen. Dies sind 2,87 Plätze auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner des
Landkreises, mehr Heimplätze, als es durchschnittlich in Rheinland-Pfalz oder in Deutschland
gibt. Die Wohnheime für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich liegen
überwiegend außerhalb von Ortschaften und sind mit dem ÖPNV nicht oder nur schwer er-
reichbar. Drei der Häuser sind nach aktuellen fachlichen internationalen Standards zu groß, da
nach Auffassung europäischer Experten bei dieser Größe eine Gefährdung der Menschen-
rechte nicht ausgeschlossen werden kann. In zwei Häusern leben - gemessen am nationalen
Durchschnittswert - durchschnittlich zu viele Personen in einem Zimmer.
Vier Dienste erbringen Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen und im Rahmen des per-
sönlichen Budgets. Die Dienste haben ihren Sitz in der Kreisstadt Wittlich oder in der Ver-
bandsgemeinde Bernkastel-Kues.
Für die Leistungsberechtigten, die unabhängig von ihrer Herkunft im Landkreis Bernkastel-
Wittlich versorgt werden, zeigt sich - im deutschlandweiten Vergleich - für ambulante Hilfen
eine unterdurchschnittliche und für stationäre Hilfen eine überdurchschnittliche Versorgungssi-
tuation. Im Vergleich zu anderen Regionen (Eifelkreis Bitburg - Prüm, Hessen, Landschafts-
verbände in Nordrhein-Westfalen) ist die Versorgungsquote im stationären Bereich zu hoch
und im ambulanten Bereich zu niedrig. Diese Aussage trifft auch für Bürgerinnen und Bürger
aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu.
Innerhalb des Landkreises wiederum zeigt sich, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Ver-
bandsgemeinde Bernkastel-Kues, der Kreisstadt Wittlich, der Verbandsgemeinde Traben-
Trarbach, der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Verbandsgemeinde Neumagen-
Dhron im Vergleich zum Durchschnitt des Landkreises überdurchschnittlich häufig ambulante
und stationäre Hilfen in Anspruch nehmen. Dagegen ist die Inanspruchnahme in der Ver-
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bandsgemeinde Manderscheid, der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, der Einheits-
gemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unterdurchschnittlich.
In den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich leben zu einem
Drittel aller Bewohnerinnen und Bewohner Personen mit einer Pflegebedürftigkeit, die in Pfle-
gestufen nach SGB XI eingestuft worden sind. Nicht in allen Wohnheimen bietet die Personal-
struktur die zur Bewältigung der Pflegebedürftigkeit erforderliche Strukturqualität, da kein pfle-
gerisches Fachpersonal vorgehalten wird.
Männer sind, wie in den übrigen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Deutschland auch, im
Landkreis Bernkastel-Wittlich überrepräsentiert. Dagegen nehmen Einwohnerinnen und Ein-
wohner mit anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft Leistungen der Behindertenhilfe in
geringerem Ausmaß in Anspruch, als dies der Anteil an der Gesamtbevölkerung erwarten las-
sen würde.
Es entsteht der Eindruck, dass die Einrichtungen konzeptionell eher auf (lebenslangen) Ver-
bleib ausgerichtet sind. Jedenfalls leben mehr als die Hälfte der betroffenen Personen seit
mehr als 10 Jahren in den Einrichtungen. Maßnahmen werden insbesondere im ersten Jahr
nach Aufnahme beendet, zu einem Zeitpunkt also, in dem die Anpassung der leistungsberech-
tigten Personen an die neuen sozialen Bedingungen noch nicht abgeschlossen ist.
Bei den Leistungen in der Form des persönlichen Budgets („Hilfe nach Maß") werden nach
einer Berechnung auf der Grundlage der Haushaltsdaten des Landkreises mehr direkte
klientenbezogene Betreuungsstunden bewilligt, als in den Diensten an Personalressourcen
zur Verfügung steht. Dies wird darauf zurückgeführt, dass es keine Leistungsvereinbarungen
nach § 75 SGB XII gibt und insoweit einzelne Leistungsbestandteile nicht hinreichend vonei-
nander abgegrenzt werden können. Hinzu kommt, dass die landesweit kommunizierten Ent-
gelte allein für Fachleistungen zu niedrig und allenfalls im Rahmen einer Mischkalkulation trag-
fähig sind. Die ambulanten Dienste und Einrichtungen verfügen jedoch ausschließlich über
Fachkräfte und haben sich außerdem keine weiteren Einnahmequellen beispielsweise aus der
gesetzlichen Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung erschlossen. Zudem liegt das
Volumen der durchschnittlich bewilligten Stundenzahl im Landkreis über dem im Zuständig-
keitsbereich der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.
Im Bereich der ambulanten Hilfen fällt das Fehlen jeglicher Leistungen zur beruflichen Teilha-
be ins Auge. Auch deuten bei dem Personenkreis der Menschen mit einer seelischen Störung
Diagnoseverteilung und Einkommenssituation an, dass vorrangige Leistungen zur therapeuti-
25
schen Behandlung von Störungsbildern zur Vermeidung des Eintretens einer wesentlichen
Behinderung angezeigt sein könnten.
1.2.7 Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es ein umfangreiches Angebot an unterschiedlichen Ar-
beits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, das überwiegend
auf oder über dem Niveau anderer Regionen liegt.
Im Vergleich zu anderen Regionen nutzen überdurchschnittlich viele Personen die Werkstatt
für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit scheint zu die-
sem Ergebnis beizutragen, da bei ihr überdurchschnittlich viele Reha-Fälle in eine Beschäfti-
gung im Arbeitsbereich der WfbM münden.
Einem „alles ist möglich“ steht bei den professionellen Akteuren die Wahrnehmung gegen-
über, dass die Dienste auf den Einzelfall bezogen professionell arbeiten, jedoch lediglich auf
den Einzelfall bezogen miteinander kooperieren. Ein sozialer Raum zum strukturellen Aus-
tausch steht nicht zur Verfügung. Die Qualität bestehender Beziehungen zwischen den einzel-
nen Akteuren, bis hin zu den Arbeitgebern untereinander, scheint maßgeblich für eine gelun-
gene Integration ins Arbeitsleben, vereinbarte und verbindliche (professionelle) Verfahren und
Arbeitsweisen zu sein.
Lange Fahrzeiten und nur vereinzelt die Möglichkeit, mit eigener Arbeit geringfügig Geld zu
verdienen (Zuverdienst) zeichnet die Versorgungsrealität in den Tagesstätten und der Tages-
förderstätte aus.
Insbesondere die Erreichbarkeit des Angebots für schwer bzw. mehrfach behinderte Men-
schen in der im Landkreis vorhandenen Tagesförderstätte ist für einige der dort Beschäftigten
durch lange Anfahrtszeiten beschwerlich. Gleichzeitig scheint hier – im Bereich von tagesge-
staltender Beschäftigung für schwer- und mehrfach behinderte Menschen – Bedarf zu beste-
hen. Dies ergibt sich aus dem Vergleich mit anderen Regionen und der Problembeschreibung
insbesondere von gesetzlichen Betreuern und Kliniksozialdiensten, die eine Unterversorgung
für jüngere Personen mit schweren neurologischen Störungen wahrnehmen.
1.2.8 Mobilität und Sozialraum
Im Rahmen der Teilhabeplanung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Mobili-
tät als ein zentrales Problem für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben angeführt. Dies
ergibt sich zum einen aus der örtlichen Lage der Wohnheime, die die individuellen Möglichkei-
ten begrenzen, zum anderen aber hauptsächlich aus den Angeboten des ÖPNV. Dessen Ver-
26
bindungen wurden insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende als unzureichend
wahrgenommen. Die Gestaltung der Busfahrpläne wurde als unübersichtlich und im Schriftbild
zu klein kritisiert. Von den Teilnehmenden wurde eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ge-
fordert.
In Bezug auf Einrichtungen und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wurde im Rahmen der
Teilhabeplanung keine explizite Problemlage angezeigt. Dies könnte in einem Zusammenhang
mit der Wohnsituation der mitwirkenden Menschen mit Behinderungen stehen. Die Mehrzahl
der Teilnehmenden lebt in Wohnheimen der Eingliederungshilfe, eine individuelle Selbstver-
sorgung mit Grundnahrungsmitteln ist daher für sie in der Regel nicht erforderlich. Tatsächlich
gibt es Möglichkeiten, sich mit Hilfe von Dorfläden oder rollenden Märkten auch im ländlichen
Raum zu versorgen. Für die Geldversorgung gibt es zahlreiche Initiativen der Banken des
Landkreises, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Der Zugang zur ärztlichen und fachärztlichen Versorgung wird überwiegend als ausreichend
eingeschätzt. Schwer zugänglich ist jedoch die fachärztliche Versorgung für Menschen mit
seelischer Behinderung, Psychotherapie durch Psychologen fehlt ganz.
In Bezug auf Inklusion wurden von den Teilnehmenden einige gelungene Beispiele genannt.
Einige Menschen mit Behinderungen engagieren sich in Vereinen (z.B. in der Fußballmann-
schaft). Besonders erwähnt wurde das Angebot „behindertengerechtes Karate“ des Vfl Tra-
ben-Trarbach, wodurch eine Integration in einen „normalen“ Verein ermöglicht wird.
Die Menschen mit Behinderungen formulierten hilfreiche Angaben, die ihnen eine Teilnahme
an Veranstaltungen und Angeboten des Sozialraums erleichtern würden. Neben Angaben zu
Busverbindungen, Barrierefreiheit und einem Ansprechpartner wurde insbesondere der Hin-
weis „Menschen mit Einschränkungen willkommen“ angeregt.
1.2.9 Psychiatrische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Land-kreis Bernkastel-Wittlich
Eine Analyse der Häufigkeit von stationären Krankenhausbehandlungen wegen einer psychi-
atrischen Diagnose zeigt in nahezu allen Bereichen eine mit der landes - und bundesweiten
Situation korrespondierende Versorgungsrealität. Allerdings werden Männer aus dem Land-
kreis Bernkastel-Wittlich deutlich seltener stationär wegen einer Suchterkrankung behandelt
(Entgiftungsbehandlungen), als dies landes- und bundesweit der Fall ist. Gleichzeitig werden
Maßnahmen medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlungen) wegen einer Suchter-
krankung sehr gut genutzt. Die beiden Sachverhalte, die sich mit den Wahrnehmungen der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den entsprechenden Arbeitskreisen decken, deuten einer-
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seits eine hohe Qualität der Suchtberatung im Landkreis an. Andererseits scheint der Zugang
zu psychiatrischen Entgiftungsmaßnahmen hochschwellig zu sein.
1.3 Zielentwicklung in der Zukunftskonferenz
Die Zukunftskonferenz diente als abschließende Veranstaltung der Teilhabeplanung für Men-
schen mit Behinderungen. Sie baute auf den Ergebnissen der bereits durchgeführten Work-
shops, Interviews, den Expertengremien und den Erhebungen bei den Einrichtungen und
Diensten sowie den ausgewerteten Daten auf. Folgende Ziele wurden mit der Zukunftskonfe-
renz verbunden:
1. Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der Teilhabeplanung.
2. Diskussion dieser Ergebnisse und Identifikation der relevanten Themen.
3. Gemeinsame Zielentwicklung für den Landkreis unter Beteiligung aller Akteure.
In einem ganztägigen Prozess entwickelten die über 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für
insgesamt neun Themenbereiche Ziele, die teilweise sehr konkret formuliert wurden.
Für den Bereich Wohnen wurde formuliert: „Jeder wohnt wo, wie und mit wem er will." Auch
solle es alle Wohnformen in ausreichender Zahl geben. Als Meilensteine für die genannten
Grundsatzziele wurde vorgetragen, dass es Wohnhäuser mit kleinen Gruppen im Ort geben
solle. Wohnraum solle passend sein - die dort lebenden Menschen sollten die für sie passen-
de Unterstützung erhalten. In den Wohnheimen solle es mehr Einzelzimmer geben. Dort solle
man im Rahmen von Trainingswohnen das Wohnen lernen können. Außerdem war es den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig, ihren Wohnraum individuell gestalten zu können.
Im Bereich Arbeit wurden drei Grundsatzziele formuliert: es solle entsprechende, nach Nei-
gung und Eignung passende Arbeit für alle geben, es solle normal sein, behinderte Kollegin-
nen und Kollegen am Arbeitsplatz zu haben und die Menschen mit Behinderungen selbst
formulierten eindrücklich, dass es für sie mehr Arbeit an sich, aber auch mehr Geld für die
Arbeit, die sie leisten, geben solle. Als Meilensteine auf dem Weg dorthin wurde vorgeschla-
gen, „Teilhabeplanung zum Thema Arbeit" einzuführen. Es solle mehr Nischenarbeitsplätze
und Praktika geben und man müsse mehr ausprobieren können (sowohl Arbeitgeber als auch
Arbeitnehmer). Nötig sei auch, dass sich das Bewusstsein in der Öffentlichkeit verändere und
die Unternehmen besser aufgeklärt würden. Auch außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen müsse es eine dauerhafte und unkomplizierte personelle und finanzielle För-
derung geben.
28
„Die Teilhabeplanung geht vom Betroffenen, seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten aus“ lautete
ein Grundsatzziel im Bereich Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung. Der Verfahrensab-
lauf solle optimiert sein, die Antragstellung transparent. Alle Geldgeber und Kostenträger soll-
ten in einen Topf zahlen. Meilensteine zu diesem Ziel sind nach Auffassung der Teilnehmerin-
nen und Teilnehmer der Zukunftskonferenz, dass die Betroffenen ihre Ziele selbst formulieren.
THPsolle es in Form verschiedener Medien geben. Beim Leistungsträger und beim Leistungs-
erbringer solle es eine kontinuierliche personelle Zuständigkeit geben. Als weiterer Meilenstein
wurde ein einrichtungs - und trägerübergreifender Qualitätszirkel vorgeschlagen.
Im Bereich Tagesstrukturierung und der Freizeitgestaltung sollten die bestehenden Ange-
bote von Vereinen und anderen Veranstaltungen offener gemacht werden. Besonders am
Wochenende sei dies wichtig - dies ist die Auffassung einer weiteren Arbeitsgruppe. In einem
anderen Arbeitskreis trat man dafür ein, dass es besondere Angebote für Menschen mit geis-
tiger Behinderung geben solle.
Für Kinder mit Behinderungen wurden zwei Grundsatzziele formuliert:
1. Eine Kita für alle in jedem Ort.
2. Jedes Kind erhält die Hilfe, die es aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation benötigt.
Als Meilenstein zu diesem Ziel wurde festgehalten, dass bei der Entwicklung von Kindertages-
stätten Kinder mit Behinderungen den gleichen Stellenwert erhalten sollten wie die Kinder un-
ter drei Jahren. Auch solle es eine Vernetzung und Durchlässigkeit der Schulen geben.
Einen breiten Raum nahm das Thema Mobilität ein. Das Grundsatzziel lautete: Mobilität für
alle. Meilensteine auf diesem Weg sind die barrierefreie Gestaltung von Bus - und Bahnfahr-
ten sowie die Gewährleistung einer individuellen Mobilität. In diesem Zusammenhang wurden
mobile Hilfen wie Bring - Dienste und Einkaufsservice als Möglichkeiten der Verbesserung
benannt.
Ein Prozess der Zukunftskonferenz beschäftigte sich mit der Pflege. Grundsatzziel war hier:
Lebensqualität in der Pflege durch Erweiterung des Pflegebegriffs. Angesprochen wurde eine
Verbesserung der Lebensqualität durch eine individuelle Kombination pflegerischer und ande-
rer Hilfen dort, wo die Menschen leben wollen.
Grundsatzziele für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit sind, dass Behinderung als Normalität
verstanden wird und dass man von Beginn an miteinander statt nebeneinander lebt. Als wich-
tiger Schritt hierzu wurde eine Sensibilisierung für die Sicht der Betroffenen angesehen. Auch
wolle man offene Begegnungen wagen. Organisationsstrukturen sollten so gebaut werden,
29
dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mitentscheiden können. Auch sollten
Chancen angeboten und genutzt werden, einander besser zuhören zu lernen.
Einen intensiven Austausch gab es im Bereich Information und Beratung. Als Grundsatzziel
wurde formuliert: jede und jeder hat Zugang zu Information und Beratung. Meilensteine auf
dem Weg dorthin seien eine barrierefreie Website, ein Sonntags - Notdienst, ein aufsuchen-
der Beratungsdienst, die Vereinheitlichung von Telefonnummern, die Berücksichtigung von
Sprachbarrieren, die Begleitung in der Anfrage von Beratung sowie die Vernetzung aller betei-
ligten Dienste. Während einige Teilnehmer die Ansicht vertraten, dass es eine unabhängige
Beratungs- und Koordinierungsstelle geben solle, traten andere für eine Informations- und
Beratungsstelle bei der Kreisverwaltung ein. Eine dritte Gruppe vertrat die Auffassung, dass
es eine Plattform zur Vernetzung geben solle. Auch in einem weiteren Punkt gab es Unter-
schiede: einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer traten dafür ein, dass es eine Beratungsstel-
le für alle geben solle, andere wollten eine Beratungsstelle nur für Kinder und deren Familien.
1.4 Empfehlungen
Um die in der Zukunftskonferenz formulierten Ziele erreichen zu können, werden Maßnahmen
insbesondere in vier Handlungsfeldern vorgeschlagen. Diese sind
1. die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur,
2. die Einführung eines Fallmanagement in der Kreisverwaltung,
3. die Errichtung einer Informations- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt der
Kreisverwaltung,
4. die Gestaltung des Sozialraumes.
Die Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Be-
hinderungen bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Akteure. Die Kreisverwaltung
Bernkastel-Wittlich ist daher bei der Realisierung einiger Empfehlungen auf die Mitwirkung
Dritter angewiesen.
transfer bietet fachliche Beratung und Begleitung bei der Realisierung der vorgeschlagenen
Maßnahmen im Rahmen einer detaillierten, noch zu erstellenden Projektvereinbarung an.
Ergänzend wird vorgeschlagen, die geplanten Maßnahmen im kritischen Dialog und in Zu-
sammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, den Heimbeiräten, dem
Werkstattbeirat und den Leistungserbringern umzusetzen. Angeregt wird, die im Planungs-
prozess bewährte Struktur eines gemeinsamen Steuerungskreises weiterhin zu nutzen.
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Die betroffenen Menschen mit Behinderungen, die sich im Planungsprozess aktiv beteiligt
und eingebracht haben, sollten ebenso wie die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Dienste und Einrichtungen gesondert über die Ergebnisse der Teilhabeplanung, der Be-
schlussfassung des Kreistages und das weitere Vorgehen informiert werden.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz beabsichtigt, das Landesgesetz zur Ausführung des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB XII) vom 22. Dezember 2004 um einen § 14 a:
"Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Leistungserbringung" zu ergänzen3. Ziel
dieser Gesetzesänderung ist es, neue Leistungsformen unter Berücksichtigung des Grund-
satzes "ambulant vor stationär" zu erproben. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren
im Sommer 2010 abzuschließen und eine entsprechende Rechtsverordnung zum Ende des
Jahres in Kraft zu setzen. Seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie
und Frauen wurde in Aussicht gestellt, dass der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Modellre-
gion anerkannt wird.4
Vorgeschlagen wird,
• die Weiterentwicklung der Richtlinien des Behindertenfahrdienstes (pauschale Leis-
tung zur Förderung der Mobilität),
• die Umsetzung von Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII mit dem unter 1.4.1
Nr. 3 skizzierten Inhalt sowie
• die Umsetzung der in Kapitel 1.4.3 skizzierten Beratungsstelle
in ein Landesprogramm aufzunehmen.
Die geplanten Maßnahmen, insbesondere die angestrebte Ambulantisierung, dienen dazu,
Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe, mithin die Lebensqualität der Menschen
mit Behinderungen im Landkreis zu verbessern. Es sollte überprüft werden, inwieweit diese
Ziele mit den realisierten Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können. Daher schlagen
wir ergänzend vor, im Landesprojekt auch eine externe Evaluation bspw. durch Studierende
eines einschlägigen Studienganges unter professoraler Begleitung durchzuführen.
1.4.1 Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur.
1. Der Kreistag Bernkastel-Wittlich erklärt seinen Willen zur Umgestaltung des Versorgungs-
systems, damit Menschen mit Behinderungen im Landkreis dort wohnen können, wo sie
3 Schreiben des MASGFF vom 17. September 2009 an die kommunalen Spitzenverbände. 4 Gespräch mit Herrn Staatssekretär Habermann am 22. Februar 2010
31
wollen. Dies beinhaltet, dass niemand gegen seinen Willen aus einem Wohnheim auszie-
hen muss.
Umsetzung: 03/2010.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.
2. Die Richtlinien zum Behindertenfahrdienst des Landkreises Bernkastel-Wittlich werden
weiter entwickelt. Die Nutzung des Behindertenfahrdienstes soll den Personen ermöglicht
werden, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung aktuell nicht in der Lage sind, mit den vor-
handenen Verkehrsmitteln an ihnen wichtigen Lebensbereichen teilzuhaben. Dieser Be-
darf wird über den THP ermittelt; hierzu gehört auch die Ermittlung, ob eine Begleitperson
bei der Nutzung erforderlich ist. Diese Maßnahme sollte zeitlich als Erstes umgesetzt wer-
den, insbesondere um den am Planungsprozess beteiligten Menschen mit Behinderungen
eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zur Wirkung der Teilhabeplanung und ihrer Beteili-
gung zu geben. Eckpunkte der genannten Weiterentwicklung sind die
• Erweiterung des berechtigten Personenkreises auf alle Leistungsberechtigten mit
einer wesentlichen Behinderung nach SGB XII, soweit ein individueller Hilfebedarf
gegeben ist,
• Klärung des Bedarfs im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung und
• Leistungsgewährung als pauschale Geldleistung unabhängig vom eingesetzten
Dienst oder Fahrzeug.
Umsetzung 12/2010 durch Beschluss des Kreistages im Rahmen eines Modells nach §
14a AG SGB XII.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Abstimmung mit dem Ministerium für Ar-
beit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich.
3. Die Kreisverwaltung schließt mit geeigneten Anbietern Leistungsvereinbarungen gemäß §
75 SGB XII ab. Gegenstand der Vereinbarungen ist die Erbringung von Leistungen zur
ambulanten Begleitung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in ihrer eige-
nen Häuslichkeit, gegebenenfalls auch in Wohngruppen.
• Die geforderte Eignung potentieller Leistungserbringer sowie Art, Inhalt und Quali-
tät (Struktur, - Prozess- und Ergebnisqualität) der geforderten Leistungen für ein-
zelne Zielgruppen werden näher bestimmt.
32
• Dienste und Einrichtungen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich werden über die
Anforderungen schriftlich informiert. Über die Absicht der Kreisverwaltung zum Ab-
schluss von Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII und die Existenz des An-
forderungsprofils wird öffentlich informiert. Das Anforderungsprofil kann von inte-
ressierten Diensten und Einrichtungen angefordert werden.
• Interessierte Dienste und Einrichtungen können mit der Kreisverwaltung in Ver-
handlungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen eintreten.
• Eckpunkte des Anforderungsprofils sind:
− Personenzentrierte Leistungserbringung, d.h. Finanzierung auf der Basis
von unmittelbar klientenbezogenen Leistungen,
− Leistungserbringung als Komplexleistung unter Einschluss von Leistungen
nach SGB V und SGB XI ggfls. in Kooperation mit hierzu berechtigten
Diensten,
− Unterscheidung von fachlichen und alltagsbegleitenden Hilfen mit unter-
schiedlichen Vergütungssätzen im Rahmen der Eingliederungshilfe,
− Orientierung der Leistungserbringung am Sozialraum.
Umsetzung: Aufnahme inhaltlicher Vorbereitungen unverzüglich nach Beschluss des
Kreistages über die Teilhabeplanung im 03/2010; Abschluss von Vereinbarungen bis
12/2010 im Rahmen eines Modells nach § 14a AG SGB XII.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Abstimmung mit dem Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich. Zu klären ist, ob das
Land auch die Kosten für ein über den landeseinheitlichen Satz von 33 € hinausge-
hendes Entgelt für Fachleistungen zur Hälfte übernimmt bzw. wie mit dem unter 33 €
liegenden Entgelt für alltagsbegleitende Hilfen verfahren werden soll. Im Übrigen könn-
ten die Verhandlungen zum Abschluss von Landesrahmenverträgen gemäß §§ 79 ff.
SGB XII tangiert werden.
4. Für Menschen mit Behinderungen / mit schweren Beeinträchtigungen bspw. in Folge
schwerer neurologischer Erkrankungen wird ein tagesstrukturierendes Angebot geschaf-
fen. Die räumliche Lage gewährleistet eine gute Erreichbarkeit bei möglichst kurzen Fahr-
zeiten für die Betroffenen.
Umsetzung: 01/2012 – 12/2012.
33
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Einvernehmen mit dem Ministerium für Ar-
beit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich, da es sich sozialrecht-
lich um ein teilstationäres Angebot handelt. U.a. ist klärungsbedürftig, ob und inwieweit
ein solches Angebot im Rahmen einer Fördergruppe in Trägerschaft der Werkstatt für
Menschen mit Behinderung realisiert werden könnte.
5. In der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) wird Teilzeitbeschäftigung ermög-
licht, um auch Personen mit geringerer Belastbarkeit, die derzeit eine ganztägige Beschäf-
tigung in der WfbM ausschließt, die Möglichkeit einer stundenweisen Beschäftigung zu er-
öffnen.
Umsetzung: 01/2011 – 06/2011.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Einvernehmen mit dem Ministerium für Ar-
beit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich, da es sich um ein teil-
stationäres Angebot handelt.
6. Es wird ein Konzept von Gastfamilien für Menschen mit Behinderungen entwickelt und
realisiert.
Umsetzung: 06/2012 – 12/2012.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine. Es handelt sich um ein ambulantes
Angebot im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers.
1.4.2 Einführung eines Fallmanagements in der Kreisverwaltung
1. Auf der Ebene des Einzelfalls:
Im Fachbereich 31 werden Prozesse und Strukturen einer aktiven Fallsteuerung (Fallma-
nagement) etabliert. Eckpunkte sind:
(a) Das Fallmanagement in Fachbereich 31 gewährleistet bedarfsgerechte und notwendi-
ge Leistungen für Leistungsberechtigte von Eingliederungshilfe nach SGB XII.
(b) Die Beratung im Einzelfall der Hilfe suchenden bzw. leistungsberechtigten Bürgerinnen
und Bürger wird intensiviert.
(c) Die Prozesse zur Bedarfsklärung, Hilfeplanung und dem Monitoring bewilligter Leis-
tungen einschließlich der entsprechenden Schnittstellen werden beschrieben.
(d) Die aus der Gestaltung der Prozesse sich ergebenden Anforderungen an die Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter werden beschrieben (Stellenbeschreibungen).
34
(e) Es wird geprüft, ob und inwieweit durch das Fallmanagement ein weiterer Personalbe-
darf in FB 31 entsteht.
(f) Es werden Maßnahmen der Personalentwicklung sowie entsprechende Qualifizie-
rungsmaßnahmen durchgeführt.
(g) Die Laufzeit der Individuellen Teilhabepläne wird an die Bewilligungszeiträume gekop-
pelt. Leistungen werden in 90% aller Fälle zum Stichtag 31.12. für bis zu 1 Jahr bewil-
ligt. In besonders begründeten Einzelfällen können die Bewilligungszeiträume verlän-
gert werden. Bei Fortdauern der Hilfebedürftigkeit ist eine erneute Antragstellung erfor-
derlich.
(h) Der THP wird um einen Bogen zur Überprüfung der Zielerreichung ergänzt.
(i) Die Anforderungen an die medizinische Stellungnahme durch das Gesundheitsamt
werden präzisiert.
(j) Leistungsberechtigte Personen werden in allen Fällen zur Teilnahme an der Teilhabe-
konferenz eingeladen.
− Die Kreisverwaltung akzeptiert bildliche Zieldarstellungen (angestrebte Wohn-
und Lebensform) der leistungsberechtigten Personen.
− Es werden Kommunikationshilfen genutzt, wenn hörgeschädigte Personen be-
teiligt sind.
− Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 31 und der Dienste und Einrichtungen
werden gemeinsam zur Hilfeplanung mit schwer und/oder mehrfach behinder-
ten Menschen qualifiziert.
(k) Die Service-Stelle nach SGB IX wird regelmäßig zur Teilnahme an der Teilhabekonfe-
renz eingeladen. Die ARGE nach SGB II, die kein Träger der Rehabilitation ist, wird im
Einzelfall zur Teilhabekonferenz eingeladen, um Möglichkeiten der Beschäftigung mit
Leistungen der Eingliederungshilfe zu kombinieren.
Umsetzung: 07/2010 – 12/2011.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Abstimmung mit dem Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist bezgl. der Ergänzung des THP
um einen Bogen zur Zielerreichung erforderlich.
(l) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)
oder in Tagesförderstätten, die in eigener Häuslichkeit ohne weitere Unterstützung le-
35
ben, werden im Rahmen eines Projektes von Fachbereich 31 der Kreisverwaltung über
bestehende Hilfsmöglichkeiten informiert und beraten. Zur Realisierung des Projektes
sind gesonderte personelle Ressourcen erforderlich.
Umsetzung: 01/2011 – 12/2011.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.
2. In Kooperation und Vernetzung (Versorgungsstruktur)
(a) Die Anzahl, Art und Qualität der Leistungen von Diensten und Einrichtungen, die Leis-
tungen nach dem SGB XII erbringen, werden im Geschäftsbereich 3 der Kreisverwal-
tung beobachtet (Monitoring), geplant und gesteuert (Controlling). Berichterstattung
und Planung therapeutischer und pflegerischer Leistungen der psychiatrischen Versor-
gung (PsychKG) verbleiben dagegen in Fachbereich 52.
Umsetzung: unverzüglich
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine
(b) Die Information und Vernetzung der beteiligten Dienste und Einrichtungen wird mit re-
gelmäßig tagenden Fachforen aktiv gefördert. Fachbereich 31 lädt hierzu Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe, Personen
des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Selbsthilfe regelmäßig ein. Inhalt der
Fachforen ist die wechselseitige Information über bestehende Angebote und Arbeits-
weisen der beteiligten Akteure.
Umsetzung: unverzüglich
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine
(c) Die Formulare zur Teilhabeplanung werden von den Diensten und Einrichtungen und
FB 31 auf einer gemeinsamen, Internet-basierten Plattform bearbeitet. So kann eine
größtmögliche Transparenz auch in Bezug auf den Bearbeitungsstand, erreicht wer-
den. Der Schutz der Sozialdaten sowie eine Gestaltung der Schnittstellen zu beste-
henden Systemen müssen dabei gewährleistet sein.
Umsetzung: 05/2010 – 12/2010.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Diese Empfehlung kann nur als gemeinsa-
mes Projekt auf freiwilliger Basis mit den Leistungsanbietern realisiert werden. Eine
Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten erscheint sinnvoll.
36
(d) Die Verantwortlichkeit und die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes hinsicht-
lich der Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen einschließlich der Sucht-
krankheiten werden stärker profiliert. Dies beinhaltet eine Neubestimmung der Zu-
sammenarbeit mit der psychiatrischen Abteilung in Wittlich, den Suchtberatungsstellen
im Kreis und dem Fachbereich 31 der Kreisverwaltung.
Umsetzung: 08/2010 – 07/2011.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Diese Empfehlung kann nur als gemein-
sames Projekt auf freiwilliger Basis mit der psychiatrischen Abteilung des Verbund-
krankenhauses und der Suchtberatungsstelle im Landkreis realisiert werden.
(e) Es wird unter Beteiligung des Fallmanagement bei der Kreisverwaltung ein einheitli-
ches Verfahren zur Bedarfsfeststellung für Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Zu-
sammenarbeit mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, der Bundesagen-
tur für Arbeit, der ARGE und den weiteren beteiligten Diensten und Stellen wie der
Förderschulen entwickelt. Dieses Verfahren beachtet die jeweils gesonderten gesetzli-
chen Vorgaben der jeweiligen Leistungsträger.
Umsetzung: 01/2011 – 12/2011.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Diese Empfehlung kann nur als gemeinsa-
mes Projekt der Leistungsträger sowie der weiteren Beteiligten realisiert werden.
1.4.3 Öffentlichkeitsarbeit und Beratung betroffener Bürgerinnen und Bürger
Beim Gesundheitsamt wird eine Beratungsstelle zur Teilhabe von Menschen mit Behinde-
rungen eingerichtet.
(a) Eine Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe, dem Land, dem Sozialpädiatrischen Zentrum,
den Schulen und mit Prävention befassten Stellen wird angestrebt.
(b) Die Nutzung der Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger sollte kostenfrei sein.
(c) Aufgaben dieser Beratungsstelle sind insbesondere
• Information und Beratung von Eltern mit behinderten oder von Behinderung be-
drohten Kindern zu Art und Ausprägung sowie des Umgangs mit Beeinträchti-
gungen und Behinderungen, bestehenden Hilfen sowie zu Möglichkeiten von Bil-
dung und schulischer Laufbahn.
• Information, Beratung und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
Kindertagesstätten zu Art und Ausprägung sowie des Umgangs mit Beeinträch-
37
tigungen und Behinderungen, bestehenden Hilfen sowie zu Möglichkeiten von
Bildung und schulischer Laufbahn.
• Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen sowie ihrer Angehö-
rigen und nahe stehenden Personen über bestehende Möglichkeiten einer Un-
terstützung.
• Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise die Kontaktpflege zu Vereinen mit dem
Ziel einer Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
• Pflege der Seiten der Homepage der Kreisverwaltung, die Fragen einer Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen betreffen, einschließlich entsprechender Links
zu bestehenden Informationsplattformen.
(d) Das Profil der Beratungsstelle wird gemeinsam mit den beteiligten Akteuren entwickelt.
Umsetzung: 01/2011 – 12/201112/2010 im Rahmen eines Modells nach § 14a
AG SGB XII.
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Realisierung der Beratungsstelle
mit den vorgestellten Aufgaben bedarf des Einvernehmens und der Unterstützung
durch die Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie
für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Fachbereich 12 der Kreisverwaltung
wird von Beginn an beteiligt.
1.4.4 Gestaltung des Sozialraumes
1. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich wirkt auf den Zweckverband des Verkehrsverbundes
Region Trier (VRT) ein mit dem Ziel einer barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen
und Fahrplänen.
Umsetzung: unverzüglich
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.
2. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich begrüßt die Initiativen für barrierefreie Dienstleis-
tungen der Banken im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Umsetzung: unverzüglich
Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.
38
2 MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IM LANDKREIS BERNKASTEL-WITTLICH
Zielgruppen der Teilhabeplanung waren „Menschen mit einer Behinderung (geistig, sinnes-
und körperbehindert, seelisch, inklusive Suchterkrankungen). Die Planungen betreffen alle
Altersgruppen, einschließlich Kinder und alte Menschen. Ausgenommen sind Kinder mit einer
seelischen Behinderung, diese werden im Rahmen der Jugendhilfe berücksichtigt. Des Weite-
ren sind Zielgruppen der Planungen die Akteure vor Ort, Angehörige des sozialen Raumes der
behinderten Menschen, in die Hilfeplanung und Gewährung der Hilfe einbezogene Mitarbeiter
der Kreisverwaltung oder der Einrichtung.“
Demnach gab es keine getrennten Planungsprozesse für Menschen mit unterschiedlichen
Beeinträchtigungen, vielmehr wurden Menschen mit Behinderungen gemeinsam angespro-
chen und beteiligt. Gleichwohl wurden spezifische Problemlagen oder Ansichten nachgefragt,
geäußert und in den Planungen berücksichtigt.
Die weit gefasste Zielgruppe der Teilhabeplanung führte bei den beteiligten Personen zu einer
Diskussion, wie sie auch in anderen Zusammenhängen geführt wurde und nach wie vor wird:
„Von wem reden wir, wenn wir von Menschen mit Behinderungen reden?“
2.1 Zusammenfassung
Das Modell von Behinderung gemäß der ICF kann als die aktuell geltende Grundlage für die
Diskussion um Behinderung und Teilhabe angesehen werden. Insbesondere die Abkehr einer
rein medizinischen Betrachtungsweise hin zu einem Bezug auf die Wechselwirkungen zwi-
schen einer Funktionsstörung und der Umwelt scheint der Lebensrealität von Menschen mit
Beeinträchtigungen gerechter zu werden. Die UN-Konvention greift diese Wechselwirkungen
auf und stellt klare, übergreifende Forderungen an die Politik. Aus leistungsrechtlicher Sicht
sind für den Auftraggeber die Definition der Behinderung im SGB IX und im SGB XII sowie die
daraus resultierende, individuelle Klärung der Situation und des Bedarfs handlungsleitend.
Gleichwohl ist es die Aufgabe der Kreisverwaltung, die aus der ICF und der UN-Konvention
hervorgehenden Anforderungen aufzugreifen und anzugehen. Diese scheinen jedoch weniger
mit der Begrifflichkeit der Behinderung als vielmehr mit der Begrifflichkeit der Teilhabe und mit
der Gestaltung der Umwelt in einem Zusammenhang zu stehen. „(…) die Kategorie der Teil-
habe (prägt wesentlich) den Begriff der Behinderung und damit den Zweck eines auf Behinde-
39
rung ausgerichteten Rechts.“5 Die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger können
durch eine konsequent barrierefreie Gestaltung der Umwelt maßgeblich verbessert werden.
Hierdurch kann sich der individuell erforderliche Unterstützungsbedarf von Menschen mit Be-
hinderungen reduzieren und eine größere Selbständigkeit ermöglicht werden.
Davon ausgegangen, dass die UN-Konvention die wesentlichen und übergreifenden Aspekte
der Teilhabe in den unterschiedlichen Lebensbereichen beinhaltet und, dass die Frage nach
individueller Teilhabe nur mit den betroffenen Menschen gemeinsam beantwortet werden
kann, geben die Forderungen des Arbeitskreis Wohnen-Betroffene erste Impulse einer Wei-
terentwicklung des Hilfesystems.
Abbildung 1: Ergebnisse zu der UN-Konvention
Quelle: Arbeitskreis Wohnen-Betroffene, 06. Juli 2009
2.2 Der Behinderungsbegriff der ICF
In der aktuellen Diskussion ist die Berücksichtigung der Internationale Klassifikation der Funk-
tionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) maßgeblich. Die ICF wurde im Mai 2001
von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet und ergänzt vornehmlich die In-
ternationale Klassifikation der Diagnosen (ICD). Dem bio-medizinischen Modell der ICD, wel-
ches Krankheitsphänomene benennt, wurde somit das bio-psycho-soziale Modell der ICF ge-
genübergestellt. Die ICF beschreibt die funktionalen Probleme, welche durch eine Krankheit
entstehen können und deren Bedeutung für das Leben der betroffenen Person.
5 {Welti 2005 #586}, S. 101
40
Abbildung 2: Das bio-psycho-soziale Modell der ICF
Quelle: Schuntermann 2007
Dieses Modell wendet sich von einer rein medizinischen Definition der Behinderung ab und
legt den Fokus auf die Wechselwirkungen zwischen einem Gesundheitsproblem und der Um-
welt. Dabei wird der Begriff der Funktionalen Gesundheit verwendet, welcher neben den bio-
medizinischen Gesichtspunkten auch die Ebene des Menschen als handelndes sowie als in
Gesellschaft und Umwelt selbst bestimmtes und gleichberechtigtes Subjekt berücksichtigt.6
Demnach ist eine Person funktional gesund (= nicht behindert), wenn vor ihrem gesamten
Lebenshintergrund…
…ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des geistigen und seelischen Bereiches) und
ihre Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen,
…sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet
wird und
….sie zu allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, Zugang hat und sich dort so entfalten
kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder –
strukturen erwartet wird.7
Dieses Modell und die dazugehörende Begrifflichkeit der ICF hatten nachhaltigen Einfluss auf
die deutsche Gesetzgebung.
2.3 Der Behinderungsbegriff im SGB
Der im SGB IX festgehaltene zweigliedrige Behinderungsbegriff greift wesentliche Elemente
der ICF auf. Allerdings wird eine Begrenzung in Bezug auf die Dauer der Einschränkung und
das Alter der betreffenden Person vorgenommen.
6 {Schuntermann 2005 #410}, S. 20 7 {Schuntermann 2005 #410}, S. 19
41
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion und/oder ihre geistige Fähigkeit
und/oder ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von
dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am Le-
ben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“8 Ursache einer beeinträchtigten Teilhabe muss ein
Gesundheitsproblem sein. Andere mögliche Ursachen für eine Beeinträchtigung der Teilhabe
wie z.B. Armut oder ethnische Zugehörigkeit, bleiben unberücksichtigt.
Diese Definition des SGB IX gilt „grundsätzlich für alle Bücher des Sozialgesetzbuches; es sei
denn, der Behinderungsbegriff ist in einzelnen Büchern abweichend bestimmt.“9 In Paragraph
6 SGB IX werden mögliche Träger der Leistungen zur Teilhabe aufgeführt.
Im Bereich des SGB III Arbeitsförderung liegt Behinderung nur vor, bei Menschen „(…) de-
ren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwe-
re ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend
wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen,
einschließlich lernbehinderter Menschen.“10 D.h. es gibt eine Begrenzung des in diesem Buch
geltenden Behindertenbegriffs in Bezug auf Arbeit.
Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung wird ebenfalls auf den
zeitlichen Bezug von sechs Monaten und den für das Lebensalter typischen Zustand verwie-
sen. In Abschnitt 1 (a) Satz 2 des § 35a SGB VIII wird allerdings zur Feststellung einer seeli-
schen Behinderung eine ärztliche Stellungnahme auf Grundlage der Internationalen Klassifika-
tion der Krankheiten ICD – 10 eingefordert; d.h. bei Kindern und Jugendlichen gibt es einen
stärkeren medizinischen Bezug, welcher in § 2 SGB IX so nicht auftritt.
Die grundlegendste Abweichung bzw. Ergänzung zu § 2 SGB IX findet sich im SGB XII.
3. Paragraph 53 SGB XII beschreibt den leistungsberechtigten Personenkreis sowie die Auf-
gabe der Eingliederungshilfe.
„Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches
wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer
solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe,
wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder
Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt
werden kann.“ (SGB XII § 53 Abs.1) Dies wird ergänzt durch den § 19 wonach Leistungen der
8 {Sozialgesetzbuch IX 01.07.2009 #1266}, § 1 9 {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) 25.11.2008 #926}, S. 4 10 SGB III, § 19 Abs. 1
42
Eingliederungshilfe dann geleistet werden, „(…) wenn die Aufbringung der Mittel aus dem Ein-
kommen und Vermögen nach den Vorschriften des elften Kapitels dieses Buches nicht zuzu-
muten ist.“11
„Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten
oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten
Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere den behinderten
Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleich-
tern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.“
(SGB XII § 53 Abs. 3)
Die wesentliche Behinderung wird in der Eingliederungshilfeverordnung (EHVO) §1-3 näher
ausgeführt. Demnach wird bestimmten Personenkreisen die wesentliche Behinderung per
Gesetz anerkannt, wie z.B. bei gehörlosen oder blinden Personen, bei anderen Personenkrei-
sen muss diese gesondert festgestellt werden.12
Bei Menschen mit einer körperlichen Behinderung kann die Wesentlichkeit aufgrund erhebli-
cher Funktionseinschränkungen festgestellt werden. Bei Menschen mit einer geistigen Behin-
derung ist die Feststellung der Wesentlichkeit an die daraus resultierende erhebliche Beein-
trächtigung ihrer Fähigkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe gebunden.
Bei Menschen mit einer seelischen Behinderung können als wesentlich seelisch behindert
gelten, wenn die seelische Störung eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit zur
Folge hat.
Erheblich und wesentlich sind hierbei unbestimmte Rechtsbegriffe. Diesen könnte man sich
jedoch im Vergleich zu den aufgeführten Personengruppen und mit Ansätzen aus der ICF
(Wie häufig tritt das Problem auf? Wie sehr stört es die tägliche Lebensführung?) annähern.
Eine weitere Besonderheit findet sich im zweiten Teil des SGB IX, dem Schwerbehinderten-
recht. „Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesver-
sorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der
Behinderung fest.“ Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. „Der
12 Vgl. {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 24.11.2009 #1124}
43
Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen,
(…)“ (SGB IX, § 69, (5) 2). Dies bricht mit dem oben erläuterten Verständnis von Behinderung.
Der erstgenannte Behinderungsbegriff stellt Behinderung „als Situation mit persönlichem Be-
zug“ dar. Dem gegenüber begreift der zweite Teil des SGB IX die Behinderung als „persönli-
chen Status“, der einhergeht mit einer Feststellung der Behinderung durch die zuständigen
Behörden.13 Dieser Status wurde insbesondere mit den Tatbestandsmerkmalen Erwerbsmin-
derung und Schwerbehinderung definiert und hat „zumeist dauerhafte, für die betroffene Per-
son günstige Rechtsfolgen.“14
Problematisch hierbei ist, dass Behinderung ausschließlich als Schaden und Defizit verstan-
den werde. Dies ist notwendig, solange es um eine Entschädigung oder einen Defizitausgleich
durch Rentenzahlungen gehe. Problematisch wird es jedoch, sobald Rehabilitation und Teil-
habe im Vordergrund stehen, da so Chancen und Fähigkeiten der Personen und die evtl. mög-
lichen, unterstützenden Sozialleistungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.15
„Rechte auf Schutz und auf dauerhafte Leistung, die an einem Status wie anerkannter
Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung anknüpfen, stehen in einem Spannungsverhält-
nis zu der Orientierung des Sozialrechts darauf, Behinderungen zu vermeiden oder aufzuhe-
ben.“16
Hierbei richtet sich der Status nach dem Vorliegen einer medizinischen Teilhabegefährdung,
während sich das Sozialrecht auf eine konkrete Teilhabestörung bezieht.
2.4 Allgemeiner und spezifischer Behinderungsbegriff
Der Begriff der Behinderung gemäß der ICF ist als allgemeiner Behinderungsbegriff zu verste-
hen. Er kennt weder einen Altersbezug noch berücksichtigt er die Dauer der Beeinträchtigung.
In einer Empfehlung der BAGüS wird daher die Bezeichnung „Beeinträchtigung der funktiona-
len Gesundheit“ angeraten17, in Abgrenzung zu dem expliziten Behinderungsbegriff des SGB
IX, bei dem die Beeinträchtigung der Teilhabe im Vordergrund steht. Im SGB XII muss diese
Beeinträchtigung zudem wesentlich sein.
13 {Welti 2005 #586}; S. 106 14 {Welti 2002 #1245}, S. 66 15 {Welti 2002 #1245}, S.67 16 {Welti 2002 #1245}, S. 75 17 {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 24.11.2009 #1124}, S. 7
44
Abbildung 3: Behinderungsbegriffe nach ICF und SGB
Quelle: nach Schuntermann, 2007, S. 36
Die in den Sozialgesetzbüchern verwendete Begrifflichkeit ist für die Zugehörigkeit zum leis-
tungsberechtigten Personenkreis verbindlich. Eine solche Zugehörigkeit sagt jedoch noch
nichts über erforderliche Leistungen oder den individuellen Hilfebedarf aus.18 Ebenso wenig
gibt er Auskunft über die individuelle Haltung gegenüber einer möglichen Einschränkung und
deren Bedeutung für die betroffene Person.
Gerade diese Einschränkung der Definition begründet einen veränderten Umgang mit Men-
schen mit Behinderungen, auch im Rahmen der Leistungsgewährung. Allein über eine Diag-
nose ist es in der Regel nicht möglich, festzustellen, ob jemand zum leistungsberechtigten
Personenkreis gehört. Vielmehr bedarf es einer detaillierten Beschreibung der Beeinträchti-
gung der Funktionsfähigkeit (Was kann ein Mensch und was nicht?), um daraufhin gemeinsam
mit der betroffenen Person herauszufinden, ob, wo und wie eine Beeinträchtigung der Teilha-
be besteht und wie diese beseitigt, vermindert oder eine Verschlimmerung verhütet werden
kann. Wesentlich hierfür sind die Vorstellungen und Ziele der leistungsberechtigten Person,
18 {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) 25.11.2008 #926}, S. 3
Wesentliche Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe
(§ 53 SGB XII)
Beeinträchtigung der Teilhabe bei nicht alterstypisch beeinträchtigtemFunktionszustand (§ 2 SGB IX)
Beeinträchtigung der Teilhabe an einem Lebensbereich(spezieller Behinderungsbegriff, ICF)
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit(allg. Behinderungsbegriff, ICF
45
weniger die (wenn auch fachlich begründete) Annahme, was für diesen Menschen das Beste
sei. Dies entspricht den Empfehlungen des Deutschen Vereins, demnach „ein Bedarf besteht,
wenn erwünschte und angemessene Teilhabeziele behinderungsbedingt nicht ohne Hilfe er-
reicht werden können.“19
Letztendlich korrespondiert die Definition von Behinderung im SGB IX mit dem Ziel der Leis-
tungen: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen (…) um
ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“20
2.5 Behinderungsbegriff in der UN-Konvention
In der UN-Konvention über Rechte für Menschen mit Behinderungen, welche im März 2009
von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, findet sich das bio-psycho-soziale Modell der Behin-
derung der ICF wieder. Bemerkenswert ist die der Konvention vorangestellte Erkenntnis, wel-
che die Diskussion des Behinderungsbegriffs und die damit verbundenen Schwierigkeiten auf-
greift:
„Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – (…)
e) in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt (…).
i) ferner in der Erkenntnis der Vielfalt der Menschen mit Behinderungen, (…)
haben folgendes vereinbart: (…)“
Unter diesen Voraussetzungen benennt die Konvention in Artikel 1 – Zweck die Zielgruppe:
„ (…) Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche,
seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit
verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft hindern können.“21
In der UN-Konvention in einfacher Sprache wird übrigens auf diese Diskussion verzichtet. Hier
werden ausschließlich die umfassenden Rechte zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für
19 {Deutscher Verein fur Offentliche und Private Fursorge 17. Juni 2009 #1257}, S. 7 20 SGB IX § 1 Satz 1; Oktober 2004 21 {Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung #547}, Artikel 1, S. 9
46
Menschen mit Behinderungen dargestellt, ohne diese Personengruppe näher zu beschrei-
ben.22
2.6 Auswertung der Schwerbehindertenstatistik im Landkreis Bernkastel-Wittlich
In der Schwerbehindertenstatistik werden die Personen erfasst, die einen Antrag auf Schwer-
behinderung bei den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetztes zuständigen Be-
hörden gestellt haben und dieser mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 auch
bewilligt wurde. Zum 31.12.2007 gab es 9.583 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises
Bernkastel-Wittlich, die in Besitz eines solchen Schwerbehindertenausweises waren.
Unten stehende Tabelle zeigt diese Personen pro 1.000 Einwohner in der jeweiligen Alters-
gruppe im Vergleich zu Rheinland-Pfalz.
Abbildung 4: Menschen mit Schwerbehindertenausweis RLP und BKS-WIL pro 1.000 Einwohner in der Altersgruppe, 31.12.2009
Quelle: Statistisches Landesamt RLP, 2007, eigene Darstellung, transfer 2009
Demnach besitzen in Bernkastel-Wittlich in jeder Altersgruppe geringfügig mehr Menschen
einen Schwerbehindertenausweis als im rheinland-pfälzischen Durchschnitt.
Betrachtet man die Verteilung nach Geschlecht, wird deutlich, dass eindeutig mehr Männer als
Frauen einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Dies könnte daran liegen, dass viele nicht
berufstätige Frauen von den mit einem Schwerbehindertenausweis verbundenen
Nachteilsausgleichen nicht profitieren und ihn daher gar nicht erst beantragen.
22 {Beauftrage der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Januar 2009 #1247}
0
50
100
150
200
250
0 ‐ 5 6 ‐ 14 15 ‐ 17 18 ‐ 24 25 ‐ 64 65 und älter
Menschen mit Schwerbehindertenausweis pro 1000 Einwohner in der Altersgruppe, BKS‐WIL und RLP,
31.12.2007
BKS‐WILL
RLP
47
Tabelle 1: Bürger/-innen Grad der Behinderung
GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Gesamt
Männer 1.875 1.038 661 556 294 1.304 5.728
Frauen 986 606 444 425 252 1.142 3.855
Gesamt 2.861 1.644 1.105 981 546 2.446 9.583
Quelle: Statistisches Landesamt RLP, eigene Darstellung, transfer 2009
Die körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen der Menschen mit einem
Schwerbehindertenausweis sind äußert vielfältig, wie untenstehende Abbildung zeigt. Die
größte Gruppe bilden die Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes mit
2.306 Nennungen, gefolgt von den Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen
bzw. Organsystemen mit 2.228 Nennungen.
Abbildung 5: Menschen mit Schwerbehindertenausweis nach Art der Behinderung, BKS-WIL, 31.12.2007
Quelle: Statistisches Landesamt 2007, eigene Darstellung, transfer 2009
Nicht nur aufgrund der Vielfältigkeit der Behinderungen wurde in einigen Arbeitskreisen darü-
ber diskutiert, inwieweit die Schwerbehindertenstatistik die Gesamtheit der Menschen mit Be-
hinderungen widerspiegelt. Abbildung 6 verdeutlicht diese Problematik: Von der Gesamtbevöl-
Verlust oder Teilverlust von
Gliedmaßen; 123Funktionseinschrän‐kung von Glied‐maßen; 978
Funktionseinschrän‐kungen der
Wirbelsäule und des Rumpfes,
Deformierung des Brustkorbs; 2306
Blindheit und Sehbehinderung; 439
Sprach‐ und Sprechstörungen,
Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstö‐
rungen; 332
Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a.;
229
Beeinträchtigung der Funktion von inneren
Organen bzw. Organsystemen;
2228
Querschnittlähmung; 27
hirnorganische Anfälle; 184
hirnorganisches Psychosyndrom; 618 Störungen der
geistigen Entwicklung; 502Psychosen, Neurosen,
Persönlichkeits‐ und Verhaltenstörungen;
449
Suchtkrankheiten; 36
Sonstige und ungenügend bezeichnete
Behinderungen; 1132
LK Bernkastel‐Wittlich: Menschen mit Schwerbehindertenausweis nach Art der schwersten Behinderung; 31.12.2007
48
kerung des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit 113.043 Bürgerinnen und Bürger waren zum
31.12.2007 9.583 Personen in Besitz eines Schwerbehindertenausweises und 715 Personen
erhielten Leistungen der Eingliederungshilfe. Inwieweit es hier eine Schnittmenge gibt, d.h. wie
viele der 715 Personen auch einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ist unklar.
Abbildung 6: Anteil an der Gesamtbevölkerung BSK-WIL, 31.12.2007
Das heißt, die Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, besitzen nicht
zwangsläufig einen Schwerbehindertenausweis und umgekehrt sind nicht alle Personen, die
einen Schwerbehindertenausweis haben, leistungsberechtigt im Rahmen der Eingliederungs-
hilfe.
2.7 Behinderungsbegriff in den Arbeitskreisen der Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich
In dem Expertentreffen des Beirats für Menschen mit Behinderungen sowie in dem Arbeits-
kreis Selbsthilfe wurden die Fragen „Was ist Ihr Verständnis von Behinderung? Gibt es DIE
Behinderung?“ diskutiert und bearbeitet. Ausgangspunkt war die Darstellung der Auswertun-
gen der Schwerbehindertenstatistik (s. oben).
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen kam zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zwei Ar-
beitsgruppen verstanden Behinderung als „ein von der Norm (altersentsprechender Unter-
schied) abweichender Zustand“ bzw. als „Bleibende Einschränkung“. DIE Behinderung gebe
es nicht, es müsse immer die individuelle Situation berücksichtigt werden. Demgegenüber
bejahte eine dritte Arbeitsgruppe die Frage nach DER Behinderung. Behinderung sei,
113043
9583
715
LK Bernkastel‐Wittlich: Anteil an der Gesamtbevölkerung, 31.12.2007
Bevölkerung Bernkastel‐Wittlich
Menschen mit GdB
Fälle in der EGH
49
„….wenn ich für Freizeit, Kultur, Arbeit, Wohnen,… Assistenz benötige.“ Und „wenn ich mich
nicht nach eigenen Bedürfnissen in der Gesellschaft bewegen kann.“23
Der Arbeitskreis Selbsthilfe einigte sich auf ein „Grundelement“ von Behinderung:
„…eine Einschränkung von normalen Abläufen auf Grund einer körperlichen, geistigen
und/oder seelischen Beeinträchtigung.“
Alles andere gehe darüber hinaus und müsse sehr individuell betrachtet und differenziert
werden.
Zu beachten seien unter anderem:
• Das Schamgefühl bei behinderten Menschen
• Äußerlich erkennbare und nicht erkennbare Behinderungen
• Behördliche Behinderungen
• Insbesondere bei seelischen Beeinträchtigungen: das Problem der Messbarkeit
• Einschränkungen im täglichen oder öffentlichen Leben
• Inwieweit ist man daran gehindert, das Leben zu führen, was man möchte
Die eigentliche Frage sei, welches Bild die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen
hat. Behinderung solle als normal und als Bereicherung der Gesellschaft angesehen werden.24
23 Expertentreffen Beirat für Menschen mit Behinderungen, 23.06.2009 24 2. Treffen des AK Selbsthilfe, 30.06.2009
50
3 LEISTUNGEN DER MEDIZINISCHEN REHABILITATION
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden von unterschiedlichen Leistungsträgern
(den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, den Trägern der Unfallversicherung, Be-
rufsgenossenschaften sowie den Leistungsträgern der Jugend - und Sozialhilfe) erbracht, um
"1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu
mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwin-
den, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufen-
den Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. "25
Informationen zur Anzahl von Leistungen medizinischen Rehabilitation für Einwohnerinnen
und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz kön-
nen aus zwei Datenquellen gewonnen werden:
• zum einen erlaubt die im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik erhobene Statistik
der Vorsorge - und Rehabilitationseinrichtungen einen Einblick in das Leistungsge-
schehen. Diese Statistik wird bei den stationären Einrichtungen medizinischen Rehabi-
litation erhoben. Gezählt werden - ebenso wie in der Krankenhausstatistik - Behand-
lungsepisoden (beendete Maßnahmen) mit den Merkmalen der Herkunft der Personen,
dem Alter, dem Geschlecht sowie die Diagnose. Daten der Vorsorge - und Rehabilita-
tionseinrichtungen wurden beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz für das Jahr
2007 abgefragt und von dort für die Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich zur Verfügung
gestellt.
• Ergänzend hierzu veröffentlicht die deutsche Rentenversicherung Daten zum Rehabili-
tationsgeschehen in eigener Zuständigkeit.26 Abgebildet werden auch hier abgeschlos-
sene Maßnahmen von Leistungen stationärer medizinischer Rehabilitation. Bei den
Leistungen der deutschen Rentenversicherung handelt es sich um eine Teilmenge al-
ler Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da eine Zuständigkeit der Rentenver-
sicherung zwingend einen unmittelbaren Bezug zur Erwerbsfähigkeit erfordert und da-
rüber hinaus an das Vorliegen bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen
25 §26 SGBXII 26 http://forschung.deutsche-rentenversicherung.de/ForschPortalWeb/view3sp.jsp?chstatzr_Rehabilitation=2da62da6&open&view Name=statzr_Rehabilitation&viewCaption= Statistiken - Rehabilitation - Zeitreihen#2da62da6, zuletzt geprüft am 6. März 2010
51
geknüpft ist. Für die Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich wurden seitens der For-
schungsstelle der deutschen Rentenversicherung Daten zur Häufigkeit von Maßnah-
men medizinischer Rehabilitation für Versicherte aus dem Landkreis Bernkastel-
Wittlich und dem Land Rheinland Pfalz für das Jahr 2008 zur Verfügung gestellt27.
Alle im Folgenden dargestellten Angaben beziehen sich auf Leistungen zur stationären medi-
zinischen Rehabilitation - Informationen zur Häufigkeit von ambulanten Rehabilitationsmaß-
nahmen liegen nicht vor. Ebenso konnten Informationen zum Leistungsgeschehen in Zustän-
digkeit der Krankenkassen nicht erhoben werden.
3.1 Häufigkeit von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation
Im Jahr 2007 wurden für Einwohnerinnen und Einwohner jeglichen Alters insgesamt 2.386
Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation durchgeführt, 1.249 oder 52 % davon
entfielen auf Männer. In Rheinpfalz wurden insgesamt 65.450 Maßnahmen gezählt, 31.629
Maßnahmen oder 48 % davon entfielen auf Männer.
Auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kam es im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 21,1
Fällen zu einer Maßnahme der stationären medizinischen Rehabilitation, in Rheinland-Pfalz
waren es 16,2 Fälle auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das heißt, dass Personen aus
dem Landkreis Bernkastel-Wittlich häufiger Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in
Anspruch genommen haben, als dies im Landesdurchschnitt der Fall gewesen ist.
Tabelle 2: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Geschlecht 2007
Fälle nach Geschlecht
Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz
Anzahl Je 1000 EW
Anzahl Je 1000 EW abs. % %
Männer 1.249 52% 22,4 31.629 48% 15,9
Frauen 1.137 48% 19,9 33.821 52% 16,4
gesamt 2.386 100% 21,1 65.450 100% 16,2
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
27 E-Mail vom 5.8.2009
52
Die Art der Krankheiten wird mithilfe des ICD - 10, einem internationalen Schlüssel der Welt-
gesundheitsorganisation, abgebildet. Die Schlüssel und ihre Bezeichnung sind in der nachfol-
genden Übersicht28 enthalten.
A00-B99 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
C00-D48 Neubildungen (beispielsweise Tumore u.Ä.)
D50-D89 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
E00-E90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
F00-F99 Psychische und Verhaltensstörungen
G00-G99 Krankheiten des Nervensystems
H00-H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
H60-H95 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
I00-I99 Krankheiten des Kreislaufsystems
J00-J99 Krankheiten des Atmungssystems
K00-K93 Krankheiten des Verdauungssystems
L00-L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut
M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
N00-N99 Krankheiten des Urogenitalsystems
O00-O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
P00-P96 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
Q00-Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
R00-R99 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
S00-T98 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
V01-Y98 Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
Z00-Z99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
Am häufigsten führten Erkrankungen des Muskelskelett - Systems und des Bindegewebes
(M00-M99) zu Leistungen medizinischer Rehabilitation, und zwar sowohl in Rheinland-Pfalz
als auch für die Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Wie
sich bereits in den oben genannten Durchschnittswerten darstellte, liegen die Versorgungsra-
ten im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit 6,7/1000 EW über dem Vergleichswert aus Rhein-
land-Pfalz mit 4,9 Maßnahmen medizinischer Rehabilitation auf 1000 Einwohnerinnen und
Einwohner. An zweiter Stelle kommen Leistungen medizinischer Rehabilitation wegen psychi-
schen und Verhaltensauffälligkeiten (F00 - F99). Auch hier liegen die Versorgungsraten so-
wohl für Männer als auch für Frauen über den entsprechenden Vergleichswerten für Rhein-
land-Pfalz.
Tabelle 3: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche
Diagnosen und Geschlecht
Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz
je 1000 Männer
je 1000 Frauen
je 1000 Einwohner
je 1000 Männer
je 1000 Frauen
je 1000 Einwohner
A00-B99 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0
C00-D48 1,1 1,2 1,1 1,3 1,6 1,5
D50-D90 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1
E00-E90 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5
F00-F99 2,1 2,8 2,5 1,9 2,6 2,3
G00-G99 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4
H00-H59 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
H60-H95 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1
I00-I99 2,5 1,3 1,9 2,7 1,6 2,2
J00-J99 0,9 0,7 0,8 1,0 0,8 0,9
K00-K93 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
L00-L99 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2
M00-M99 6,9 6,4 6,7 4,6 5,2 4,9
N00-N99 0,3 0,3 0,3 0,1 0,1 0,1
sonstige 7,1 6,0 6,5 2,8 2,9 2,9
gesamt 22,4 19,9 21,1 15,9 16,4 16,2
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
Im Folgenden wird die Verteilung der Rehabilitationsmaßnahmen nach Diagnosegruppe und
Geschlecht untersucht. Auch diese Darstellung beinhaltet aus Gründen der Vergleichbarkeit
die Versorgungsraten je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Geschlechts.
54
Zunächst wird deutlich, dass Männer häufiger stationäre Maßnahmen medizinischer Rehabili-
tation in Anspruch nehmen, als dies bei Frauen der Fall ist. Auf 1000 Männer wurden im
Landkreis Bernkastel-Wittlich im Jahre 2007 22,4 medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
durchgeführt, im Land Rheinland-Pfalz waren es 15,9 Maßnahmen. Dies ist eine Differenz von
6,5 Maßnahmen medizinischer Rehabilitation in Einrichtungen für Männer im Landkreis
Bernkastel-Wittlich im Vergleich zum Landesdurchschnitt. Auf 1000 Frauen aus dem Land-
kreis kamen in 2007 19,9 Maßnahmen stationäre medizinische Rehabilitation, in Rheinland-
Pfalz waren es 16,4 Maßnahmen. Hier ist der Unterschied der Inanspruchnahmeraten zwi-
schen dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und dem Land Rheinland-Pfalz nicht so ausgeprägt
wie bei den Männern: bei den Frauen beläuft sich die Differenz auf 3,5 Maßnahmen/1000
Frauen.
Unabhängig von den Geschlechtern beträgt die Differenz zwischen den Inanspruchnahme-
raten der Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis mit der aus Rheinland-Pfalz
4,9/1000 EW, wobei die einzelnen Diagnosegruppen sich unterschiedlich darstellen. Die größ-
te Abweichung mit 3,6/1000 EW gibt es bei den unter "Sonstigen" subsummierten Diagnose-
gruppen. Im Übrigen findet sich ein intensiveres Rehabilitationsgeschehen für Einwohnerinnen
und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bei den Krankheiten des Muskel - Ske-
lett - Systems und des Bindegewebes (1,8/1000 EW), den psychischen und Verhaltensstörun-
gen (0,2/1000 EW), der Erkrankung des Urogenitalsystems (0,2/1000 EW) sowie bei infektiö-
sen und parasitären Krankheiten (0,1/1000 EW). Dagegen kommt es für Einwohnerinnen und
Einwohnern aus dem Landkreis bei Neubildungen (-0,4/1000 EW), bei Endokrine, Ernährungs-
und Stoffwechselkrankheiten (-1/1000 EW), bei Krankheiten des Nervensystems (-0,1/1000
EW), bei Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes (-0,1/1000 EW), bei Krankheiten
des Kreislaufsystems (-0,3/1000 EW) sowie bei Krankheiten des Atmungssystems (-0,1/1000
EW) seltener zu Maßnahmen medizinischer Rehabilitation, als dies im Landesdurchschnitt der
Fall ist.
55
Tabelle 4: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche
Bei den Fünf- bis unter Zehnjährigen waren psychische und Verhaltensstörungen der häufigs-
te Anlass für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (16 von 55), an zweiter Stelle rangierten
mit 14 von 55 Behandlungsmaßnahmen Erkrankungen des Atmungssystems.
Auch bei den Zehn- bis unter Fünfzehnährigen waren psychische und Verhaltensstörungen
am häufigsten ursächlich für Maßnahmen stationärer medizinischer Rehabilitation, auf diese
Diagnosegruppe entfielen mit 11 von 36 ein Drittel der Rehabilitationsmaßnahmen. An zweiter
Stelle standen bei dieser Altersgruppe Endokrine, Ernährungs - und Stoffwechselkrankheiten,
die in 10 Fällen Anlass zu Maßnahmen medizinischer Rehabilitation gaben. Erkrankungen des
Atmungssystems waren in dieser Altersgruppe weniger häufig, acht von 36 Fällen oder 22 %
der stationären Rehabilitationsmaßnahmen waren durch diese Krankheit verursacht.
Im Jahre 2007 fand sich bei den 15- bis unter 20-Jährigen die geringste Häufigkeit von Maß-
nahmen medizinischer Rehabilitation. Es wurden 19 Fälle gezählt, auch hier standen psychi-
sche und Verhaltensstörungen im Vordergrund.
56
Bei den 20- bis unter 25-Jährigen zeigten sich erstmals Krankheiten des Muskel - Skelett -
Systems und des Bindegewebes als dominante Ursache von Maßnahmen medizinischer Re-
habilitation. Diese Krankheitsgruppe bleibt bis zu der Altersgruppe der 70-Jährigen die häu-
figste Ursache von Maßnahmen stationärer medizinischer Rehabilitation. Lediglich bei den 25
bis unter 29-Jährigen finden sich psychische und Verhaltensstörungen häufiger und zwar in
35 % der Fälle (n= gleich 18).
Erkrankungen des Kreislaufsystems treten in der Altersgruppe der 60-Jährigen und älteren mit
einem Anteil von über 10 % an allen Fällen medizinischer Rehabilitation hervor.
57
Tabelle 5: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation in 2007 für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnose- und Altersgruppen
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
58
In der nun folgenden Tabelle wurde die Datenquelle gewechselt. Sie beinhaltet die Angaben
der deutschen Rentenversicherung und weist die Anzahl beendeter Maßnahmen stationärer
medizinischer Rehabilitation für Versicherte aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Ver-
gleich zu Rheinland-Pfalz aus. Die Angaben beziehen sich auf die Maßnahmen medizinischer
Rehabilitation, die in Zuständigkeit der deutschen Rentenversicherung durchgeführt wurden.
Zunächst bestätigt sich das mit den Daten aus der Krankenhausdiagnose Statistik ermittelte
Ergebnis einer größeren Rehabilitationshäufigkeit von Einwohnerinnen und Einwohnern aus
dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz. Nach den vorliegenden
Angaben kamen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-
Wittlich 19,8 Maßnahmen stationärer medizinischer Rehabilitation zu Lasten der deutschen
Rentenversicherung, auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus Rheinland-Pfalz kamen
im gleichen Zeitraum 2008 15,7 Maßnahmen.
Auch nach dieser Statistik dominieren die Krankheiten des Muskel - Skelett - Systems und des
Bindegewebes, die für 7,8/1000 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis und für
5,1/1000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus Rheinland-Pfalz durchgeführt wurden. Bei den
übrigen Diagnosegruppen werden ebenfalls die zuvor referierten Ergebnisse bestätigt.
Genauere Betrachtung verdient jedoch das Rehabilitationsgeschehen bei Entwöhnungsbe-
handlungen bei Stoff gebundenen Süchten (Alkohol, Medikamente, Drogen). Maßnahmen
medizinischer Rehabilitation wegen einer Alkoholsucht wurden mit 0,9/1000 EW für den Land-
kreis Bernkastel-Wittlich häufiger als im Landesdurchschnitt mit 0,6/1000 EW durchgeführt.
Dies, obwohl die stationäre Behandlungsrate, wie die Ausführungen in Kapitel zu psychiatri-
schen Versorgung deutlich machen, für diese Diagnosegruppe für die Bevölkerung aus dem
Landkreis Bernkastel-Wittlich niedriger ist als im Landesdurchschnitt. Denkbar wäre, dass die
Arbeit der ambulanten Fachberatungsstellen, die über eigene Versorgungsverträge mit der
Rentenversicherung verfügen, ihren Anteil an dem vorgestellten Ergebnis hat. Für diese Inter-
pretation spricht auch, dass Rehabilitationsmaßnahmen wegen psychischen Erkrankungen
ohne Sucht für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis im rheinland-pfälzischen
Durchschnitt liegen.
59
Tabelle 6: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Versicherte der Rentenversicherung aus dem Land-kreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe je 1000 EW
Diagnosegruppe
Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz
absolut Je 1000 EW absolut Je 1000
EW
M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett- Systems und des Bindegewebes 533 7,8 12.057 5,1
I00-I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 128 1,9 3.721 1,5
J00-J99 Krankheiten des Atmungssystems 25 0,4 939 0,4
C00-D48 Neubildungen 167 2,4 7.067 2,8
N90-N99 Krankheiten des Urogenitalsystems 5 0,1 114 0,0
F00-F99 Psychische und Verhaltensstörungen 263 3,8 8.345 3,3
davon
F 10 durch Alkohol 61 0,9 1.544 0,6
F11-16, F18-19 durch Medikamente/Drogen 37 0,5 875 0,3
F00-09, F17,20-99 Psychische Erkrankungen ohne Sucht 165 2,4 5.926 2,4
G00-G99 Krankheiten des Nervensystems 17 0,2 813 0,3
L00-L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut 11 0,2 357 0,1
- Sonstige Krankheiten 160 2,3 3.384 1,3
- Keine Aussage möglich 17 0,2 710 0,3
A00 - Z99 Gesamt 1355 19,8 39.463 15,7
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
60
4 LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN (BERUFLICHE REHABILITATI-
ON)
Nachfolgend werden die Ergebnisse der statistischen Auswertung der Routinedaten der
Bundesagentur für Arbeit sowie der Arbeitsgemeinschaft nach SGB II und der Deutschen
Rentenversicherung sowie die Ergebnisse der eigenen Erhebungen bei dem Überbetriebli-
chen Ausbildungszentrum, der Werkstatt für behinderte Menschen, der Tagesstätte und Ta-
gesförderstätte und die Ergebnisse aus Arbeitskreisen und Gesprächen dargestellt.
4.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liefert die „Statistik über die Förderung der Re-
habilitation" Ergebnisse zur Inanspruchnahme und der Wirksamkeit von Maßnahmen zur
Teilhabe behinderter Menschen im Sinne des Paragraphen 19 SGB III. Zu diesem Perso-
nenkreis zählen alle Menschen, „deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter
teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung ... wesentlich gemindert sind und
die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen." Hierzu zählen - in Abgrenzung
zum Personenkreis nach SGB XII - auch lernbehinderte Menschen.
Die Bundesagentur für Arbeit ist für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Fällen
nicht zuständig, bei denen die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
der §§ 10,11 SGB VI vorliegen. Für diesen Personenkreis zeichnen sich die Rentenversiche-
rungsträger verantwortlich. Diese Fälle werden in dem auf dieses Kapitel folgenden Abschnitt
dargestellt.
Die nachfolgende Darstellung basiert auf einer Auswertung von Daten der Bundesagentur für
Arbeit, die von der Statistik Südwest der Bundesagentur auf gesonderte Anfrage hin erstellt
wurde. „Sie werden als Sekundärstatistik aus Prozessdaten in Form einer Vollerhebung ge-
wonnen. Basis sind die Daten zu Förderungen der bei den regionalen Arbeitsagenturen und
den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende registrierten Personen. Grundlage für
die Erstellung der Förderstatistiken ist einerseits die computergestützte Sachbearbeitung
(coSach), in der alle förderungsrelevanten Informationen über Teilnahmen, Maßnahmen und
Träger im Rahmen der Geschäftsprozesse laufend aktualisiert werden. Dieses Verfahren
wird in allen Arbeitsagenturen und in den Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen
und Kommunen nach § 6 SGB II eingesetzt. Weitere Grundlage sind die Personendaten und
Informationen zum Arbeitslosigkeitsstatus in den Systemen der computergestützten Arbeits-
61
vermittlung und Beratung coArb und ab 2006 VerBIS, die durch eine Verknüpfung im Rah-
men der Aufbereitungsprozesse an die Förderdaten angefügt werden.“29
Die Güte der vorliegenden Daten wird unterschiedlich eingeschätzt. Angaben zur Häufigkeit
von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Bestandsdaten), zum Grund beendeter
Maßnahmen sowie zum Alter der leistungsberechtigten Personen, die in den Maßnahmen
teilgenommen haben, werden als verlässlich eingeschätzt. Daneben sind die Merkmale zu
den - den Maßnahmen zu Grunde liegenden - gesundheitlichen Störungen nur wenig trenn-
scharf. Auch die in den Tabellen gelisteten Maßnahmenarten konnten nicht abschließend
nachvollzogen werden. Die Auswertung konzentriert sich daher auf die Darstellung der in
den Berichtjahren durchgeführten Maßnahmen, die Gründe beendeter Maßnahmen sowie
auf das Alter der leistungsberechtigten Personen.
Die Datenquelle erlaubt einen Vergleich der Inanspruchnahmeraten aus dem Landkreis
Bernkastel-Wittlich mit denen für Deutschland und Rheinland-Pfalz.
Die folgenden Tabellen informieren über die Häufigkeit von Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsleben in den Jahren 2006 – 2008 für Deutschland, Rheinland-Pfalz und für den Land-
kreis Bernkastel-Wittlich. Als Bezugspunkt des Vergleichs wurde die Bevölkerung gewählt.
Da Kinder/Jugendliche und hochbetagte Menschen keine Leistungen zur Teilhabe am Ar-
beitsleben in Anspruch nehmen, ist der Personenkreis auf die 15- bis unter 65-Jährigen be-
grenzt. „Maßnahmen“ bedeutet nicht Personen. Eine Person kann im Laufe eines Jahres
verschiedene Maßnahmen begonnen oder beendet haben bzw. sich in einer Maßnahme
befinden.
Die Angaben zu beendeten Maßnahmen nach Grund der Beendigung informieren über Ab-
gänge aus dem System der Arbeitsverwaltung und Integration in andere Bereiche.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden Werte < 3 auf „0“ gesetzt und nicht ausgewie-
sen. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesenen Summen je nach Auswertungsmerk-
mal geringfügig voneinander abweichen.
„Häufigkeit von Maßnahmen" ist die Summe der Teilnahmen von leistungsberechtigten Per-
sonen nach SGB III in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Verlaufe des jeweiligen
Berichtsjahres. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass Leistungsberechtigte aus dem Land-
kreis Bernkastel-Wittlich in den hier dargestellten Berichtjahren 2006 - 2008 besonders häu-
fig an solchen Maßnahmen teilgenommen haben.
29 aus den methodischen Erläuterungen zu Datei 63744_Schmitt-Schäfer_200908_SGB III vom 18.09.2009
62
Allerdings zeigt sich in den Jahren 2006-2008 ein kontinuierlicher Rückgang. Wurden im
Jahre 2006 bundesweit 39 Teilnahmen auf 10.000 Personen zwischen 15 und unter 65 Jah-
ren gezählt, so waren es im Jahre 2008 noch 31. In Rheinland-Pfalz findet sich ein Rück-
gang von 38 je 10.000 erwerbsfähige Personen in 2006 auf 30 je 10.000 erwerbsfähige Per-
sonen in 2008. Der entsprechende Wert für den Landkreis Bernkastel-Wittlich lag in 2006 mit
45 je 10.000 erwerbsfähigen Personen deutlich über dem Bundes - und Landesdurchschnitt.
Dies verhielt sich ebenso im Jahre 2007. Für das Jahr 2008 wurde eine Anpassung der ent-
sprechenden Rate an das Niveau auf Bundes - und Landesebene registriert.
Tabelle 7: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre)
Jahr
2006 2007 2008
abs. je 10.000 erwf. EW abs. je 10.000
erwf. EW abs. je 10.000 erwf. EW
Deutschland 219.748 39 196.256 35 173.857 31
Rheinland-Pfalz 10.245 38 9.183 34 8.110 30
Bernkastel-Wittlich 329 45 307 42 233 32
Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur 2009, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
Diesen Sachverhalt verdeutlicht noch einmal nachfolgende Abbildung. Deutlich erkennbar ist
das hohe Niveau von Leistungen zur Teilhabe im Landkreis Bernkastel-Wittlich in den hier
beschriebenen Jahren. Gut wahrnehmbar ist darüber hinaus ein kontinuierlicher Rückgang
der Leistungen der Bundesagentur zur Teilhabe am Arbeitsleben sowohl auf Bundes- als
auch auf Landesebene und im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Im Jahre 2008 wurden von Leistungsberechtigten aus dem Landkreis in etwa ebenso viele
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen, wie dies bundesweit und
insgesamt in Rheinland-Pfalz der Fall war.
63
Abbildung 7: Laufende Fälle je 10.000 der erwerbsfähigen Bevölkerung
Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur 2009, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
Die beschriebene Tendenz eines Rückgangs der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
betrifft alle Altersgruppen gleichermaßen. Hierüber informiert die nachstehende Tabelle.
Im Fokus der rehabilitativen Tätigkeit der Bundesagentur für Arbeit stehen – entsprechend
der Zuständigkeit - Leistungsberechtigte unter 25 Jahren.
0
10
20
30
40
50
2006 2007 2008
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben 2006 - 2008 je 10.000 der erwf. Bevölkerung
Deutschland Rheinland-Pfalz Bernkastel-Wittlich
64
Tabelle 8: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Alter der Rehabilitanten
Jahr
2006 2007 2008
abs.
je 10.000 d. Altergr.
abs.
je 10.000 d. Altergr.
abs.
je 10.000 d. Altergr.
Deutsch-land
unter 25 Jahre 131.670 194 171.159 180 155.944 164
25 bis unter 50 Jahre 31.222 11 24.228 8 17.058 6
50 Jahre und älter 844 1 869 1 855 1
Rheinland-Pfalz
unter 25 Jahre 8.599 181 7.971 168 7.221 152
25 bis unter 50 Jahre 1.587 33 1.157 6 845 5
50 Jahre und älter 59 1 56 0 43 0
Bernkastel-Wittlich
unter 25 Jahre 283 216 273 208 213 165
25 bis unter 50 Jahre 40 10 29 8 16 4
50 Jahre und älter 4 2 2 1 0 0
Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
Auch dieser Sachverhalt - Rückgang der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Al-
tersgruppen - wird in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht.
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Quelle
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50 Jahre und älter
Wittlich
2
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2006 ‐
66
Unterschiede gab es auch hinsichtlich der Aufnahmen in den Arbeitsbereich einer WfbM .
Auf diesen Grund der Beendigung des Falles entfielen im Jahre 2006 23 % der Fälle, in
Deutschland 17 % und in Rheinland-Pfalz 14 %.
67
Tabelle 9: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Verbleib der Teilnehmenden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 42 6% 7.447 5,6
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 77 10% 9.565 8,1
Verbandsgemeinde Wittlich-Land 115 16% 21.787 5,3
unsicher / unbekannt 9 1%
alle Fälle der Eingliederungshilfe 740 100% 113.043 6,5
Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung in den jeweiligen Gemeinden zeigt sich dagegen ein
anderes Bild: mit 8,1 Leistungsberechtigten auf 1000 EW ist die Versorgungsdichte in der
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am höchsten. Überdurchschnittlich hoch – im Vergleich
zu der für den Landkreis geltenden Versorgungsrate von 6,5/1000 EW – sind auch die Raten
für die (in dieser Reihenfolge) Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, die Kreisstadt Wittlich und
die Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf. Am niedrigsten ist die Inanspruchnahmerate von
Leistungen der Eingliederungshilfe mit 5,1 auf 1000 EW in der Verbandsgemeinde Mander-
scheid.
Ein Merkmal für die Qualität eines Versorgungssystems ist, ob die erforderlichen Leistungen
vor Ort in Anspruch genommen werden können oder ob die Leistungen heimatfern erbracht
werden müssen. Leistungsberechtigte aus dem Landkreis haben in 80% der Fälle die erforder-
lichen Hilfen im Landkreis erhalten, in 110 Fällen oder 15% erfolgte die Hilfegewährung inner-
halb von Rheinland-Pfalz.
Zum 31.12.2007 kam es in 33 Fällen zu einer Hilfegewährung außerhalb des Landkreises,
dies sind 5% aller Hilfen. Obwohl die relative Größe von 5% keine Veränderung aufweist, ha-
ben auswärtige Unterbringungen (außerhalb des Landkreises) von 2007 auf 2008 mit insge-
samt 6 Fällen leicht zugenommen.
77
Tabelle 17: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Ort der Leistungserbringung
Anzahl der Fälle nach Ort der Leistungserbringung Anzahl 31.12. 2007 Anzahl 31.12. 2008
abs. % abs. %
innerhalb des Landkreises 568 79% 587 79%
innerhalb von Rheinland-Pfalz 110 15% 112 15%
außerhalb von Rheinland-Pfalz 33 5% 37 5%
nicht zutreffend (Hilfeerbringung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landkreises) 4 1% 4 1%
alle Fälle der Eingliederungshilfe 715 100% 740 100%
Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer
Im Übrigen weist die Tabelle einen Zuwachs an 25 Fällen von Ende 2007 auf Ende 2008 aus,
- dies sind 3,5%.
5.2 Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen
Ende 2007 wurden 70% der Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in Wohnheimen erbracht,
Ende 2008 waren es noch 66 %. Im gleichen Zeitraum nahm der Anteil der Fälle von Hilfe
nach Maß bzw. des persönlichen Budgets um 26 Fälle oder 35% zu. Der Anteil dieser Hilfeart
stieg von 20% an allen Hilfen in 2007 auf 25% in 2008.
Nahezu konstant blieben die Hilfen im Rahmen des Betreuten Wohnens, ggfls. ergänzt um
Leistungen des Persönlichen Budgets: Ausdruck der Begrenzung der Kapazitäten, wie sie
zwischen den beteiligten Akteuren auf Landesebene verhandelt worden war.
Tabelle 18: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2007 und zum 31.12.2008 nach Art der Leistungserbringung
Anzahl der Fälle nach Art der Leistungserbrin-gung
Kindergarten Karrstraße, Wittlich Kath. Gem. St. Mar-kus, Wittlich
5
gesamt 65
Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2009
1. Zum Stichtag 30.06.2008 waren im Landkreis 65 Plätze in integrativen Kindertagesstät-
ten belegt.
2. Ausweislich der Kinder- und Jugendhilfestatistik gab es am 15.03.2008 in den Kinderta-
gesstätten des Landkreises 94 Kinder, die Eingliederungshilfe erhalten haben, 91 davon
wegen einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung38.
3. Im Sozialpädiatrischen Zentrum Trier, Nebenstelle Wittlich wurden in 2008 285 Kinder
unter 6 Jahre betreut, 77 davon wegen einer geistigen und/oder Körperlichen Behinde-
rung.
4. Das Sozialpädiatrische Zentrum betreute im gleichen Zeitraum -2008 - 137 Kinder im
Alter zwischen 3 und 6 Jahren.
38 http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/onlinedb/index.asp, Abfrage: 07. Juli 2009, 19:51 Uhr
109
5. Am 31.12.2008 haben 47 Kinder unter 6 Jahren Leistungen der Eingliederungshilfe we-
gen einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung erhalten.
6. Im gleichen Jahr verfügten 26 Kinder bis zu 6 Jahren über einen Schwerbehinderten-
ausweis, das ist eine geringe Teilmenge des oben angesprochenen Personenkreises.
7. In der Pflegestatistik wurden zum 31.12.2007 11 Kinder unter 6 Jahren gezählt, die Pfle-
gegeld erhalten haben.
8. Gleichzeitig wurden im Jahre 2007 38 stationäre Maßnahmen der medizinischen Rehabi-
litation für unter 5-Jährige aus dem Landkreis erbracht.
Diese Sachverhalte wurden mit den lokalen Experten und in 2 Arbeitskreisen39 diskutiert.
• Seitens des Sozialpädiatrischen Zentrums(SPZ) wurde darauf hingewiesen, dass
mehr Kinder betreut werden, als in Kindertagesstätten statistisch erfasst worden sei-
en. Dies könne damit zusammenhängen, dass im Einzelfall die Arbeit des SPZ Ein-
gliederungshilfen nicht erforderlich werden lasse.
• Für die Teilnehmenden der Workshops bestätigten die Unterschiede im Datenmateri-
al den bereits diskutierten Eindruck, nach dem es an einer frühzeitigen, umfassen-
den, für alle Eltern zugänglichen Informationen und Beratung fehle. Die geringe An-
zahl der in der Schwerbehindertenstatistik geführten Fälle der unter Siebenjährigen
mit einem Schwerbehindertenausweis wurde auf drei Faktoren zurückgeführt:
− die Definition von Schwerbehinderung im entsprechenden Regelwerk,
− die Sorge und Ängste der Eltern vor einer frühzeitigen Stigmatisierung ihres
Kleinkindes,
− fehlende Information der Eltern über die Möglichkeiten einer Antragstellung sowie
− ein fehlender Nutzen des Schwerbehindertenausweises für die Eltern (beispiels-
weise geringes Einkommen, so dass die Steuerfreibeträge bedeutungslos sind)
beziehungsweise eine fehlende Kenntnis des Nutzens des Schwerbehinderten-
ausweises.
• Der Begriff der Behinderung selbst sei Teil des Problems. Er behindere - denn was
seien denn behinderte Kinder? Was ist behindert? Das soziale Umfeld diskriminiere
Kinder, die als behindert bezeichnet würden. Deswegen sei der "Rot-Kreuz-Bus" als
39 Die nachfolgende Darstellung basiert auf den mit den Teilnehmenden angestimmten Dokumentationen der Workshops.
110
Behindertenbus ein Stigma und würde von vielen Eltern abgelehnt. Es seien Eltern
bekannt, die Hilfe nicht in Anspruch nehmen würden, um eine Diskriminierung ihrer
Familie und ihres Kindes als „behindert“ zu vermeiden. Erschwerend käme hinzu,
dass Neid und Verunsicherung der Eltern angesichts des Leistungsdrucks, der in der
Schule herrsche, zunehmen.
Der Zugang zum Hilfesystem wurde kritisch betrachtet: in Rheinland-Pfalz ist eine Beratung
im Sozialpädiatrischen Zentrum nur nach ärztlicher Überweisung möglich40. Längst nicht alle
Ärzte seien jedoch bereit, eine entsprechende Überweisung auszustellen oder würden eine
bestehende Problemlage als Behinderung und förderungsbedürftig erkennen (lt. Aussage
der anwesenden Erzieherinnen und Eltern).
Liege eine solche Überweisung schließlich vor, seien die Eltern mit langen Wartezeiten im
SPZ konfrontiert.
Sei auch diese Hürde überwunden, und habe sich gezeigt, dass heilpädagogische oder an-
dere, über die Eingliederungshilfe zu finanzierende Leistungen erforderlich seien, beginne
die erforderliche Diagnostik / Begutachtung nach entsprechender Antragstellung in der
Kreisverwaltung von neuem. Das Verwaltungsverfahren sei sehr aufwändig: nach ärztlicher
Überweisung zum Sozialpädiatrischen Zentrum würde dort die erforderliche Diagnostik erfol-
gen, die gegebenenfalls zum Ergebnis habe, dass eine integrative Kindertagesstätte oder
ambulante Therapien hilfreich sein könnte. Sofern erforderlich, gebe es dann eine Verwei-
sung an die integrative Kindertagesstätte. Dort würden die entsprechenden Anträge für den
Kostenträger auf den Weg gebracht. Die Kreisverwaltung prüfe, indem das Gesundheitsamt
ein erneutes Gutachten erstelle. Im Anschluss hieran käme es zu einer Bewilligung. Andere
Zugangswege seien, dass die Eltern unmittelbar auf ärztlichen Rat hin den Kontakt zur integ-
rativen Kindertagesstätte suchen oder aber, dass andere Kindertagesstätten Eltern an die
integrative Kindertagesstätte verweisen. In allen Fällen erfolge eine nachgehende Überprü-
fung des Sachverhaltes durch die Kreisverwaltung und Begutachtung durch das Gesund-
heitsamt.
Häufig werde erstmalig in der Kindertagesstätte bemerkt, dass bei einem Kind ein Förderbe-
darf bestehe. Die Eltern könnten dies ganz unterschiedlich annehmen, manche mehr, man-
che weniger. Es sei sicherlich hilfreich, wenn es eine niederschwellige Fachberatung für die
Eltern - und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita - gebe.
40 Vgl. Vereinbarung über das Zusammenwirken der Rehabilitationsträger und der Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförde-rung in Rheinland-Pfalz vom 17. September 2007
111
Argumentiert wurde auch, Regelkindertagesstätten und die Schule seien für die Aufgabe
einer Inklusion nicht gerüstet. Es fehle an Kompetenz, erforderlichen Ressourcen und mögli-
cherweise auch an entsprechenden Fähigkeiten. Schon die Klassengröße in den Schulen
und die Größe der Gruppe in den Regelkindergärten seien zu groß. Es gebe zwei getrennte
Systeme, die unverbunden nebeneinander her liefen. Kinder würden früh auf einen Pfad
festgelegt. Das Ende der Wahlfreiheit der Eltern sei mit der Einschulung erreicht.
7.2 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
Mit dem Begriff des „sonderpädagogischen Förderbedarfs“ werden „die Förderbedürfnisse
des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin in Bezug auf erfolgreiches schulisches Ler-
nen“41 umschrieben. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen nicht länger das Störungsbild
oder eine festgestellte Behinderung. „Vielmehr werden die Auswirkungen einer Behinderung
im Hinblick auf schulischen Bildungserfolg in den Blick genommen und im Hinblick darauf
gewürdigt, inwieweit besondere Hilfen zur Teilhabe und zum Erreichen von Bildungszielen
erforderlich sind42.
Nach der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 werden in
grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler in der Grundschule angemeldet. Nur „in Aus-
nahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der ent-
sprechenden Förderschule angemeldet werden43.“
Können Schülerinnen und Schüler „mit individueller Förderung in der Grundschule nicht aus-
reichend gefördert werden“44, kann ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wer-
den. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt.
Besteht ein sonderpädagogischer Förderbedarf, kommen unterschiedliche Maßnahmen in
Betracht:
• Es können integrierte Fördermaßnahmen durchgeführt werden: Integrierte Förder-
maßnahmen kommen für „Schülerinnen und Schüler an Grundschulen [in Betracht],
die einer vorübergehenden sonderpädagogischen Förderung bedürfen.“45
41 http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung/sonderpaedagogischer-foerderbedarf.html, zuletzt geprüft am 08. März 2010 42 A.a.O. 43 § 10 Abs. 1, Satz 3 Grundschulordnung Rheinland-Pfalz; „Umfängliche Beeinträchtigungen liegen insbesondere dann vor, wenn eine geistige Behinderung oder eine Sinnesbehinderung offensichtlich ist.“ Erläuterung zu § 10 Abs. 1 44 §15 Grundschulordnung Rheinland-Pfalz 45 http://foerderung.bildung-rp.de/index.php?id=3220, zuletzt geprüft am 08. März 2010
112
• Schwerpunktschulen haben einen erweiterten pädagogischen Auftrag, indem sie ei-
nen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht nichtbehinderten Schülerin-
nen und Schüler anbieten.46
• „Förderschulen haben den Auftrag zu Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und
Schülern, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festge-
stellt hat und die keine andere Schule einer anderen Schulart besuchen. Sie führen
die Kinder und Jugendlichen zu Schulabschlüssen, die ihren individuellen Möglichkei-
ten entsprechen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß
an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Der
Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die in-
dividuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler, um sie zu befähigen,
sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und /oder eine Berufsausbildung zu
beginnen.“47
Ausweislich des Schulentwicklungsplans für den Landkreis Bernkastel-Wittlich48gab es im
Schuljahr 2007/2008 in den Förderschulen des Landkreises –ohne die Privatschule Maria
Grünewald- 363 Schülerinnen und Schüler. Prognostisch wurde ein Rückgang der Anzahl
der Schülerinnen und Schüler angegeben.49
46 http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/schwerpunktschulen.html, zuletzt geprüft am 08. März 2010 47http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule.html, , zuletzt geprüft am 08. März 2010 48 Krämer-Mandeau, Hubertus Schober: Schulentwicklungsplan für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, -Anlagen - , März 2009 49 A.a.O., Seite 77
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o der Grundschule Wittlich mit 28 Schülerinnen und Schülern mit dem Status
eines sonderpädagogischen Förderbedarfs davon 27 mit dem Förderschwer-
punkt Lernen, 1 mit dem Förderschwerpunkt Sprache)
o der Hauptschule Bernkastel-Kues mit 10 Schülerinnen und Schülern mit dem
Status eines sonderpädagogischen Förderbedarfs , alle mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen
o der DOS Wittlich: 22 Schülerinnen und Schülern mit dem Status eines son-
derpädagogischen Förderbedarfs, alle mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Angaben zur Häufigkeit von integrativen Fördermaßnahmen konnten nicht erhoben werden.
In den Workshops mit den Expertinnen und Experten aus den Schulen wurden die Möglich-
keiten des Regelschulsystems, den Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf gerecht
zu werden, bezweifelt. Angeführt wurde
• Es gebe einen großen Unterschied zwischen dem Regelschulsystem und den Förder-
schulen. Aufgabenstellung, Zielsetzung und Lehrplan der Regelschulen unterschieden
sich deutlich von dem Auftrag der Förderschulen. Regelschulen seien auf das Erreichen
der im Lehrplan fixierten Lehr- beziehungsweise Lernziele ausgerichtet, während in den
Förderschulen jeweils ganz individuelle Förderpläne entwickelt und umgesetzt würden.
Hieraus abgeleitet ergäben sich folgende Unterschiede, die im Hinblick auf eine Inklusion
in der Regelschule als Barrieren wirkten:
− Bewusstsein und Selbstbild der Lehrkräfte in den Regelschulen sei der Inklusion von Kindern mit Behinderung nicht angemessen.
− Es fehle an heil-und förderpädagogischer Kompetenz.
− Es fehle an therapeutischen Berufsgruppen, die die Arbeit in den Förderschulen so wertvoll machten.
− Notwendige Arbeitsweisen (Team) gebe es in den Regelschulen nicht beziehungs-weise seien erst noch zu entwickeln.
− Es fehle an der Kompetenz der Sachbearbeitung in den bewilligenden Verwaltungen.
− Die räumlichen und sächlichen Bedingungen seien nicht hinreichend.
− Die Regelschulen seien untereinander nicht hinreichend vernetzt.
− Die Eltern würden nicht hinreichend und umfassend genug informiert und beraten.
− Es fehle an Assistenz und Begleitung (personale Beziehung).
115
Zusammenfassend wurde ausgeführt, es sei erforderlich, dass, wenn man Inklusion wol-
le, in den Regelschulen zumindest Elemente der Praxis der Förderschulen verwirklicht
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Von den insgesamt 42 Teilnehmenden haben 22 Personen bzw. 52% eine Behinderung, 21
davon eine Lernbehinderung. Seelische, geistige und körperliche Behinderungen kamen
nicht vor.
118
Tabelle 48: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Art der Behinderung
Anzahl nach Art der Be-hinderung zum 31.12.2008
Ausbildung nach §102 SGB III
BVB klassisch
BVB behinder-ten-spezifisch
ÜAZ Gesamt
gesamtdavon mit Be-hinderung abs. %
Geistige Behinderung
Lernbehinderung 14 4 3 21 50%
Körperliche Behinderung
Seelische Behinderung
andere Diagnosen 1 1 2%
Diagnose unklar
31.12.2008 gesamt 14 25 4 3 42 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Berufsvorbereitung waren zum 31.12.2008 von
einem bis zu sechs Monaten im ÜAZ – Wittlich und bilden somit mit 67% die größte Gruppe.
5 der Teilnehmenden der Ausbildung nach § 102 SGB III sind seit sechs Monaten bis zu
einem Jahr im ÜAZ - Wittlich, und neun von einem bis zu zwei Jahren.
Tabelle 49: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Beschäftigungsdauer
Anzahl nach Be-schäftigungsdauer zum 31.12.2008
Ausbildung nach §102 SGB III
BVB klassisch BVB behin-derten--spezifisch
ÜAZ - Wittlich
gesamt
gesamt davon mit Be-hinderung abs.
bis unter vier Wo-chen 1 bis zu 6 Monaten 25 4 3 286 Monate bis zu 1 Jahr 5 51 Jahr bis zu 2 Jah-ren 9 92 Jahre bis zu 5 Jahre mehr als 5 Jahre unsicher, unbekannt 31.12.2008 gesamt 14 25 4 3 42
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
119
Mit 11 Teilnehmenden bzw. 26% ist das Land Wittlich am stärksten vertreten, direkt gefolgt
von der Stadt Wittlich mit 10 Teilnehmenden. Zwei Personen bzw. 4 % kommen aus anderen
Landkreisen.
Tabelle 50: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Herkunft
hauswirtschaftlicher u. technischer Dienst 0,73 19% 0,75 22% 1,48 21%
Erzieher/-innen 0 0% 1 29% 1 14%
Ohne Fachausbildung 1,5 150% 0,46 13% 1,96 27%
Stellen in Vollzeitäquivalent 3,73 100% 3,46 100% 7,19 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
8.5.2 Zusatzqualifikation
In der Tagesstätte 1 wurden keine Zusatzqualifikationen der Mitarbeitende angegeben. In
der Tagesstätte 2 haben sowohl ein Sozialarbeiter bzw. eine Sozialarbeiterin als auch ein
Erzieher bzw. eine Erzieherin eine sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation. Darüber hinaus
besitzt ein Ergotherapeut bzw. eine Ergotherapeutin eine Ausbildung zum/zur Kunstthera-
peuten/Kunsttherapeutin.
8.5.3 Supervision
In der Tagesstätte 2 wurden im Jahr 2008 zwei Supervisionstermine angeboten. Ob diese
durch einen externen oder durch einen internen Supervisor bzw. Supervisorin erfolgte wurde
nicht angegeben. In der Tagesstätte 1 gab es im Jahr 2008 keine Supervision.
Tabelle 73: Supervision 2008
Supervision im Jahr 2008 Tsst. 1 Tsst. 2
Anzahl der Termine 0 2
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
8.5.4 Erreichbarkeit der Tagesstätten
Die regelmäßige Besuchszeit der Tagesstätte 1 beginnt von Montag bis Freitag um 8:00 Uhr,
die der Tagesstätte 2 zwischen 9:30 und 10:00 Uhr. Ende der regelmäßigen Besuchszeit ist
bei beiden Tagesstätten um 16:00 Uhr. Tagesstätte 2 merkte an, dass die Erreichbarkeit des
Personals von 8:00 bis 16:18 Uhr gewährleistet sei. Hier ist es außerdem möglich, die Ta-
gesstätte auch samstags nach Vereinbarung zu besuchen.
140
Tabelle 74: Erreichbarkeit der Tagesstätten
Erreichbarkeit der Tagesstät-ten
Tsst 1 Tsst 2
Beginn der re-gelmäßigen Besuchszeit
Ende der regel-mäßigen Be-suchszeit
Beginn der re-gelmäßigen Besuchszeit
Ende der regelmäßigen Besuchszeit
Montag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00
Dienstag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00
Mittwoch 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00
Donnerstag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00
Freitag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00
Samstag ggf. nach Vereinbarung
Sonntag
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Insgesamt 25 Personen nehmen die Fahrdienste der Tagesstätten in Anspruch, 9 Personen
bzw. 75% der Besucher und Besucherinnen der Tagesstätte 1 und 16 Personen bzw. 80%
der Tagesstätte 2.
Tabelle 75: Inanspruchnahme Fahrdienst
Inanspruchnahme Fahrdienst
Tsst 1 Tsst 2 Gesamt
abs. % abs. % abs. %
9 75% 16 80% 25 74%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
In Tabelle 76 sind die frühesten bzw. spätesten Abholzeitpunkte aus Sicht der Besucher/-
innen aufgeführt. In der Tagesstätte 1 ist der früheste Abholzeitpunkt um 8:15 und der spä-
teste um 8:45, bei der Tagesstätte zwei um 8:30 Uhr bzw. 9:45 Uhr. Dabei fällt auf, dass in
beiden Tagesstätten die Fahrdienste nicht bzw. nur bedingt auf den Beginn der regelmäßi-
gen Besuchszeit abgestimmt sind.
141
Tabelle 76: Fahrdienst zur Tagesstätte
Fahrdienst zur Tagesstätte
Tsst 1 Tsst 2
frühester Abhol-zeitpunkt vormit-tags
spätester Abhol-zeitpunkt vormit-tags
frühester Abhol-zeitpunkt vormit-tags
spätester Abhol-zeitpunkt vormit-tags
Montag 08:15 08:45 08:30 09:45
Dienstag 08:15 08:45 08:30 09:45
Mittwoch 08:15 08:45 08:30 09:45
Donnerstag 08:15 08:45 08:30 09:45
Freitag 08:15 08:45 08:30 09:45
Samstag
Sonntag
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Bei der Rückfahrt ist der früheste Ankunftszeitpunkt in beiden Tagesstätten um16:15 Uhr,
der späteste Ankunftszeitpunkt in der Tagesstätte 1 um 16:45 und in der Tagesstätte 2 um
17:00.
Tabelle 77: Fahrdienst Tagesstätte nach Hause
Fahrdienst von der Tagesstätte nach Hause
Tsst 1 Tsst 2
frühester An-kunfts- zeitpunkt nachmit-tags
spätester An-kunfts- zeitpunkt nachmit-tags
frühester An-kunfts- zeitpunkt nachmit-tags
spätester Ankunfts-zeitpunkt nachmit-tags
Montag 16:15 16:45 16:15 17:00
Dienstag 16:15 16:45 16:15 17:00
Mittwoch 16:15 16:45 16:15 17:00
Donnerstag 16:15 16:45 16:15 17:00
Freitag 16:15 16:45 16:15 17:00
Samstag
Sonntag
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Beide Tagesstätten geben an, dass auch ein individuell ausgestalteter späterer Beginn bzw.
ein früheres Ende der Besuchszeit möglich ist. In der Tagesstätte 1 wird dies vom Klienten
selbständig organisiert, gegebenenfalls mit Hilfestellung. In der Tagesstätte 2 wird dies ent-
142
weder durch die Benutzung des eigenen PKWs bzw. des ÖPNV oder über den Fahrdienst
der Tagesstätte ermöglicht. Darüber hinaus gibt es eine Kooperation mit den anderen Berei-
chen des GPBZ.
8.5.5 Zuverdienstmöglichkeit 55
In der Tagesstätte 1 ist Zuverdienst vereinzelt möglich. In der Tagesstätte 2 gibt es grund-
sätzlich die Möglichkeit des Zuverdienstes, allerdings wird dies seit etwa 2007 nicht mehr
angeboten, da Aufträge fehlen. Der Zuverdienst erfolgt in Kooperation mit der WfbM, die Ma-
terialien etc. zur Verfügung stellen, die Entlohnung erfolge nach Stücklohn. Nach einer Ver-
einbarung mit der Kreisverwaltung könnten so maximal 60€/Monat zuverdient werden.
8.5.6 Erst- und Wiederaufnahmen in den Tagesstätten
Im Jahr 2008 wurden in den Tagesstätten des Landkreises insgesamt 19 Personen aufge-
nommen, bei 17 Personen bzw. 89% handelte es sich um Erstaufnahmen, bei 2 Personen
bzw. 11% um Wiederaufnahmen. Letztgenannte Personen wurden in der Tagesstätte 2 auf-
genommen, was dort 15% aller Aufnahmen in 2008 entsprach.
Tabelle 78: Aufnahmen in den Tagesstätten 2008
Aufnahmen in den Tagesstätten Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt
abs. % abs. % abs. %
Erstaufnahmen 6 100% 11 85% 17 89%
Wiederaufnahmen 3 0% 2 15% 2 11%
Alle Aufnahmen in 2008 9 100% 13 100% 19 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
8.5.7 Die Besucher und Besucherinnen der Tagesstätten
Zum 31.12.2008 besuchten insgesamt 32 Personen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich
eine Tagesstätte. Die Geschlechterverteilung beläuft sich auf exakt 50% Frauen und Män-
ner.
55 Wurde nachträglich zu der eigenen Erhebung bei den Einrichtungen mündlich erfragt.
143
Tabelle 79: Anzahl der Besucher/-innen 2008
Anzahl der Besucher/-innen Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt
abs. % abs. % abs. %
Frauen 7 58% 9 45% 16 50%
Männer 5 42% 11 55% 16 50%
31.12.2008 gesamt 12 100% 20 100% 32 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Alle Besucher und Besucherinnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
In Rheinland-Pfalz gibt es in den Tagesstätten einen Platzschlüssel von 1:6, d.h., dass auf
z.B. 18 Plätze 3 Fachkräfte kommen, wenn auf diesen Plätzen 18 Personen bei deren
durchgehend ganztägigen Anwesenheit betreut werden. Werden nur die Mindestanwesen-
heitszeiten erfüllt, können auf diesen Plätzen bis zu 25 Personen betreut werden. D.h., die
Anzahl der Nutzer in einer Tagesstätte richtet sich nach den individuellen Anwesenheitszei-
ten der Besucher und Besucherinnen.56
Auf 1000 Einwohner des Landkreises Bernkastel-Wittlich kamen 0,28 Nutzer und Nutzerin-
nen in Tagesstätten für seelisch behinderte Menschen. Dem gegenüber besuchten in den
Landkreisen Bitburg-Prüm und Ahrweiler weniger Personen die Tagessstätten. Allerdings
wurde in der Teilhabeplanung für den Landkreis Ahrweiler empfohlen, das bestehende Ver-
sorgungsangebot auszubauen.57
56 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP, Rundschreiben Nr. 10/2004 57 ZPE, Barmherzige Brüder Trier e.V: Teilhabeplan für den Landkreis Ahrweiler, 2005, S. 171
144
Abbildung 17: Anzahl der Nutzer/-innen der Tagesstätte pro 1.000 Einwohner
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Betrachtet man die Plätze in den Tagesstätten ergibt sich ein ähnliches Bild. Gemäß einer
Auskunft der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich können bei den vorhandenen räumlichen
Kapazitäten in der Tagesstätte 1 bis zu 15 Personen aufgenommen werden, in der Tages-
stätte 2 bis zu 18 Personen, insgesamt stehen damit im Landkreis 33 Plätze zur Verfügung.58
Auf 1000 Einwohner des Landkreises kommen somit 0,29 Plätze, dies entspricht nahezu
exakt den Zahlen der BAGüS aus 2007 mit 0,28 Plätzen und liegt damit deutlich über den
Platzzahlen in Rheinland-Pfalz aus 2005 (0,15) sowie denen in Ahrweiler aus 2003 (0,09).59
Bei letztgenannten gilt der bereits oben angegebeneHinweis, dass ein Ausbau des Versor-
gungsangebotes empfohlen wurde.
58 E-mail Frau Maus, 14.09.2009 59 Gesundheitsministerkonferenz (Hrsg.), „Psychiatrie in Deutschland“, 2007, S. 147; ZPE, Barmherzige Brüder Trier e.V: Teil-habeplan für den Landkreis Ahrweiler, 2005, S. 171; STZ Heidelberg, „Fachliche und finanzielle Steuerung der Eingliederungs-hilfe im Eifelkreis Bitburg-Prüm“, 2008, S.51
0,28
0,23
0,14
0,00
0,05
0,10
0,15
0,20
0,25
0,30
BKS‐WILL 2008 Bitburg‐Prüm Nutzer 2007
Ahrweiler 2003
Anzahl der Nutzer/‐innen in Tagesstätten für seelisch behinderte Menschen pro 1000 Einwohner
145
Abbildung 18: Anzahl der Plätze in Tagesstätten pro 1000 Einwohner
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Alle 30 Besucherinnen und Besucher hatten eine seelische Behinderung. In beiden Tages-
stätten bilden die Personen mit einer Psychose die größte Gruppe. In der Tagesstätte 1 liegt
der Anteil dieser Personen bei 92%, in der Tagesstätte 2 bei 80%. Die Tagesstätte 2 wird
von 3 Personen bzw. 15% besucht, bei denen eine Doppeldiagnose angegeben wurde. In
der Tagesstätte 1 gibt es nur eine Person bzw. 8%.
pitel nicht dargestellten) Information von etwa 30 Personen mit einer Pflegebedürftigkeit teils
mittleren Alters, die in vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege leben sowie der Prob-
lembeschreibung insbesondere von gesetzlichen Betreuern, die eine Unterversorgung für
jüngere Personen mit schweren neurologischen Störungen wahrnehmen.
165
9 HÄUSLICHKEITSBEFRAGUNG
Ein erheblicher Anteil von Beschäftigten in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und in
der Tagesförderstätte lebt in eigener Häuslichkeit und wird hier oftmals von den eigenen An-
gehörigen unterstützt. In den fachlichen Diskursen herrscht die Vermutung vor, das für diesen
Personenkreis zukünftig ein erheblicher Bedarf auch an stationären Hilfen besteht. Diese
Vermutung beruht auf der Annahme, dass das stützende soziale Umfeld zukünftig wegfallen
könnte, da die mutmaßlich maßgebenden Personen - nämlich die Eltern - aufgrund ihres Al-
ters längerfristig nicht in der Lage sein werden, diese Aufgabe dauerhaft zu erfüllen.
Über das Lebensalter der betreuenden Personen, den Hilfebedarf der betreuten Personen
sowie die Vorstellungen der Betroffenen zur Gestaltung der Zukunft war bislang wenig be-
kannt. Aus diesem Grunde wurde eine Häuslichkeitsbefragung durchgeführt, die aus zwei Tei-
len bestand.
1. In den Teilhabeplänen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und der Tagesför-
derstätte sind die Grundsatzziele der in eigener Häuslichkeit lebenden Beschäftigten
auch für den Lebensbereich des Wohnens enthalten. Daher wurden die Grundsatzziels
im Bereich des Wohnens für diesen Personenkreis vollständig erfasst und auf die In-
halte der dort formulierten Aussagen untersucht.
2. Die Betroffenen sowie die sie begleitenden Angehörigen wurden gesondert und mit
verschiedenen Erhebungsbögen befragt. Die Befragung war anonym. Neben einigen
Eckpunkten zur persönlichen und sozialen Situation wurden auch die Vorstellungen zur
Gestaltung der Zukunft erhoben. Die Bögen wurden über den Sozialdienst der WfbM
beziehungsweise die Tagesförderstätte verteilt. Ein portofreier Rückumschlag lag bei,
so dass die ausgefüllten Erhebungsbögen anonym und kostenfrei an das Sozialpla-
nungsbüro übersandt werden konnten.
9.1 Grundsatzziele im Lebensbereich "Wohnen"
Vom Sozialdienst der WfbM wurden insgesamt 161 Bögen aus Teilhabeplänen an das Sozial-
planungsbüro übermittelt. In 160 Bögen waren Grundsatzziele enthalten und wurden daher in
der Auswertung65 berücksichtigt.
65 Die Auswertung selbst erfolgte mit Microsoft Access 2007.
166
Von diesen 160 formulierten Grundsatzzielen drückten 152 die Perspektive der leistungsbe-
rechtigten Person aus66 ("Ich möchte…."), in 8 Fällen war dies nicht der Fall (Zitat: "…soll im
Elternhaus leben, solange die Eltern ihn betreuen können und später in ein Wohnheim zie-
hen.“).
Von den 160 berücksichtigten Nennungen beinhalteten 105 Nennungen67 die Aussage, auch
weiterhin zuhause bei den Angehörigen leben zu wollen. Dies sind 63 %. In 6 Fällen war die
Aussage, weiterhin in der eigenen Familie zu leben, nicht aus der Perspektive der Leistungs-
berechtigten formuliert.
Tabelle 97:Häufigkeit weiterhin leben daheim
Grundsatzziel abs. %
andere Perspektive 6 6%
Perspektive der Leistungsberechtigten 99 94%
Gesamtergebnis 105 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
In 44 oder 27 % der ausgewerteten Grundsatzziele wurde das Ziel formuliert, weiterhin oder
zukünftig in einer eigenen Wohnung, häufig, nämlich in 15 Fällen, mit einem Freund oder einer
Freundin leben zu wollen.68
Tabelle 98:Häufigkeit eigene Wohnung
Anzahl Grundsatzziel abs. %
andere Perspektive 0 0%
Perspektive der Leistungsberechtigten 44 100%
Gesamtergebnis 44 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
In 3 oder 1 % der Fälle wurde als Ziel das Leben in einem Wohnheim angegeben.69
In 8 Fällen brachten die dargestellten Abfragen keine Ergebnisse.
66 Nicht in allen Formulierungen fand sich ein "Ich möchte …". Nur wenn aus der Formulierung eindeutig erkennbar war, dass aus einer anderen Perspektive über die Zukunft der Betroffenen gesprochen wurde, wurde diese Aussage der Kategorie "Formulie-rung aus anderer Perspektive" zugeordnet - in allen anderen Fällen wurde davon ausgegangen, dass die niedergelegte Nennung die Perspektive der Betroffenen dokumentiert. 67 Die Abfrage lautete: „Wie ("*Eltern*") oder Wie ("*Bruder*") oder Wie ("*Schwester*") oder Wie ("*zu Hause*") oder Wie ("*Mutter*") oder Wie ("*Vater*") oder Wie ("*bleibe*")“ 68 Die Abfrage lautete: Wie ("*Wohnung*") oder Wie ("*Freund*") oder Wie ("*Mietwohnung*") 69 Die Abfrage lautete: Wie ("*Wohnheim*") und Nicht wie ("*möchte nicht*") und Nicht wie ("*solange*") und Nicht wie ("*später*")
167
In den 105 Nennungen, die das weitere Leben in der eigenen Familie zum Inhalt hatten, fan-
den sich 10 Aussagen, die als Perspektive das Leben in einem Wohnheim beinhalteten. Vier
Aussagen davon waren nicht aus der Perspektive der leistungsberechtigten Person formuliert.
17 Nennungen beinhalteten Aussagen, zukünftig in einer eigenen Wohnung leben zu wollen.
Tabelle 99: Häufigkeit Perspektive Wohnheim - eigene Wohnung
Grundsatzziel Wohnheim Eigene Wohnung
abs. % abs. %
andere Perspektive 4 40% 0 0%
Perspektive der Leistungsberechtigten 6 60% 17 100%
Gesamtergebnis 10 100% 18 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
In 18 Fällen kam in den Formulierungen zum Ausdruck70, dass die Endlichkeit der derzeitigen
Situation den Beteiligten sehr wohl bewusst ist. In sechs Fällen oder 33 % fand sich dieses
Bewusstsein in anderer Perspektive formuliert, in 12 Fällen handelte es sich um die Perspekti-
ve der Leistungsberechtigten.
Tabelle 100:Häufigkeit Endlichkeit der derzeitigen Situation
Anzahl Grundsatzziel abs. %
andere Perspektive 6 33%
Perspektive der Leistungsberechtigten 12 66%
Gesamtergebnis 18 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
9.2 Fragebogen an die Betroffenen
Insgesamt wurden 287 Fragebögen an Mitarbeitende der WfbM und 12 Fragebögen an die
Besucher und Besucherinnen der Tagesförderstätte ausgeteilt, die in der eigenen Häuslichkeit
wohnen. Zum 07.09.2009 kamen 73 ausgefüllte Bögen der Mitarbeitenden WfbM und 3 Bögen
der TAF-Besucher und Besucherinnen zurück, ein Bogen der WfbM konnte nicht ausgewertet
werden. Hier wurde von den Angehörigen vermerkt, dass der Behinderte diesen Fragebogen
nicht ausfüllen kann. Die ausgewerteten Fragebögen ergeben sowohl bei einer Einzelbetrach-
tung der WfbM und der TAF, als auch im Gesamten einen Rücklauf von 25 %. Wenn man da-
von ausgeht, dass Ergebnisse ab einer Rücklaufquote von 30% validiert sind, sind die hier
70 Die Abfrage lautete: Wie ("*noch leben*") oder Wie ("*nicht mehr leben*") oder Wie ("*solange*")
168
vorgestellten Ergebnisse nur begrenzt aussagefähig, was ihre Allgemeingültigkeit angeht.
Nichts desto trotz geben sie wichtige Informationen und Hinweise auf Verbesserungsmöglich-
keiten im Landkreis.
Von den 75 rückgesendeten Bögen wurden 48 bzw. 64% von Männern und 27 bzw. 36% von
Frauen ausgefüllt.
Tabelle 101: Anzahl der betroffenen Personen nach Geschlecht
Anzahl der betroffenen Personen nach Geschlecht abs. %
männlich 48 64%
weiblich 27 36%
Gesamt 75 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Das Durchschnittsalter der Personen liegt bei 36,5 Jahren.
Insgesamt 63 Personen bzw. 84% wurden bei dem Ausfüllen des Fragebogens unterstützt.
Die meisten Betroffenen, nämlich 47 Personen bzw. 63%, bekamen Hilfe von den Eltern. Zehn
Betroffene bzw. 13% beantworteten die Fragen selbständig.
Tabelle 102: Hilfe bei den Antworten
Hilfe bei Antworten abs. %
Keiner 10 13%
Eltern 47 63%
Geschwister 7 9%
Andere 9 12%
k.A. 2 3%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Bei der Frage „Mit wem wohnen Sie zusammen?“ waren Mehrfachnennungen möglich. 59 der
Befragten bzw. 79% gaben an, bei ihren Eltern zu wohnen, neun Personen oder 12% leben
bei oder mit ihren Geschwistern. Bei den Großeltern wohnt niemand. Eine Person, die angab,
alleine zu wohnen, hat zusätzlich angegeben, bei ihren Eltern zu leben. Ob hiermit beispiels-
weise eine eigene Wohnung im Elternhaus gemeint war, ist unklar.
169
Tabelle 103: Wohnsituation der Betroffenen
Wohnsituation der Betroffenen abs %
Eltern 59 79%
Geschwister 9 12%
Großeltern 0 0%
Andere 8 11%
Alleine 5 7%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Auch bei der Frage nach den Einschränkungen waren Mehrfachnennungen möglich. 41 Per-
sonen bzw. 55 % gaben an, Schwierigkeiten mit dem Lernen zu haben. Diese bilden somit
deutlich die größte Gruppe. Insgesamt 12 Personen fanden sich in dieser Kategorie jedoch
nicht wieder und ergänzten den Fragebogen mit geistige Behinderung (sieben Nennungen
bzw. 9%) oder mit Down-Syndrom (fünf Nennungen bzw. 7%). Zählt man diese Ergänzungen
zu der erstgenannten Kategorie dazu, wächst diese Gruppe auf 53 Personen bzw. 70,7% an.
Die genannten Ergänzungen zeigen, dass die sowohl von der Politik, der Fachlichkeit aber
auch der Selbsthilfeorganisationen vorangetriebene „Umbenennung“ von Menschen mit geis-
tiger Behinderung zu Menschen mit Lernschwierigkeiten noch nicht allgemein üblich bzw. an-
erkannt ist.
Tabelle 104: Arten der Einschränkungen der Betroffenen
Arten der Einschränkung abs %
Schwierigkeiten mit dem Lernen 41 55%
körperliche Behinderung 28 37%
seelisch krank 10 13%
Schwierigkeiten mit dem Sehen und/oder Hören 13 17%
ergänzt: geistige Behinderung 7 9%
ergänzt: Down-Syndrom 5 7%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
73 Personen gaben an, einen Schwerbehindertenausweis zu haben. Dies entspricht 97%.
Davon haben 36 Personen bzw. 48% einen Grad der Behinderung von 100, neun Personen
bzw. 12% machten hierzu keine Angaben.
170
Tabelle 105: Grad der Behinderung
Grad der
Behinderung abs. %
50 7 9%
60 2 3%
70 3 4%
80 13 17%
90 5 7%
100 36 48%
k.A. 9 12%
Summe 75 100% Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
24 Personen oder 32% gaben an, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.
Die Mehrzahl der Betroffenen, nämlich 68%, hat eine gesetzliche Betreuung, in 90% dieser
Fälle wird die Betreuung von einem/einer Familienangehörigen wahrgenommen.
Tabelle 106: Gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Betreuung abs. % davon Verwandte/r
ja 51 68% 90%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Analog zum Teilhabeplan Rheinland-Pfalz – einfache Sprache sollten die Betroffenen ein-
schätzen, was sie bei Alltagsdingen gut bzw. was sie noch nicht so gut können.
Bei der Mehrzahl der Betroffenen wurde ein erforderlicher Unterstützungsbedarf bei Dingen
der Haushaltsführung deutlich. 56 Personen bzw. 75% gaben an, noch nicht so gut kochen zu
können, direkt gefolgt vom Umgang mit Geld mit 54 bzw. 72% der Nennungen. Ebenfalls über
70% der Betroffenen (53 Personen) gaben an, sich noch nicht so gut um die Wäsche und
Kleidung kümmern zu können. Demgegenüber können die 83% bzw. 62 der Betroffenen gut
Essen und Trinken, immerhin 43 Personen bzw. 37% gaben an, gut auf Sachen aufpassen zu
können.
171
Abbildung 22: Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Betroffenen
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Die Betroffenen konnten in einer Kategorie „Sonstiges“ weitere Fähigkeiten oder Beeinträchti-
gungen aufführen. Die 14 gemachten Ergänzungen waren sehr vielfältig, wie z.B. 10 km Lauf,
schwimmen, tauchen 50 m, Fahrrad fahren oder Heizung reinigen. Es wurden aber auch Ein-
schränkungen verdeutlicht, z.B. Hilfe auf der Toilette oder Ich benötige bei allem Hilfe.
Die Aspekte des psychosozialen Lebens wurden in der Befragung nicht berücksichtigt, was in
der Ergänzung eines Betroffenen „Es fällt mir schwer, unter Menschen zu sein“ deutlich wur-
de. Daher geben diese Ergebnisse nur Aufschluss über einen erforderlichen Unterstützungs-
bedarf in Bezug auf lebenspraktische Erfordernisse.
Bei der Frage „Wie wollen Sie wohnen?“ machten 37,3% keine Angaben, bei der Frage „Wo
wollen Sie wohnen?“ 28% und bei der Frage „Mit wem möchten Sie wohnen?“ äußerten sich
34,7% nicht. Die Fragen nach dem wie/ wo und mit wem die Betroffenen Leben möchten, wa-
ren offensichtlich schwierig auseinanderzuhalten. Auch die oft doppelt gegebenen Antworten
deuten darauf hin, dass diese drei Fragen nicht verständlich bzw. trennscharf gestellt wurden.
In der Auswertung wurde daher auf eine stringente Zuordnung verzichtet und die Antworten
auf diese Fragen übergreifend ausgewertet.
5% 5% 5% 9% 9% 8% 8% 7% 4% 4% 5%
49%
83%
35%16%
36% 41%
21%35%
53%
24%
57%
45%
12%
60%
75%
55% 51%
71%59%
43%
72%
37%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
k.A. Das kann ich gut! Das kann ich noch nicht so gut!
172
Zu der Fragestellung „Mit wem wollen Sie wohnen?“ wurden insgesamt 63 Angaben gemacht.
36 Personen bzw. 47% gaben an, mit ihrer Familie wohnen zu wollen. Darunter wurden die
Nennungen subsumiert, die sich auf einzelne oder mehrere Mitglieder der Ursprungsfamilie
beziehen. Dies steht in Abgrenzung zu einem/einer (Ehe-)Partner/in und evtl. eigenen Kin-
dern. Mit Ehepartner und den Kindern möchte eine Person wohnen. Insgesamt gaben zehn
Personen bzw. 13% an, mit einem (Ehe-)Partner leben zu wollen, auch wenn es diese Part-
nerschaft vielleicht aktuell noch nicht gibt. Weitere 10 Personen bzw. 13% gaben unterschied-
liche Personen an, mit denen sie zusammen wohnen möchten. Die Nennungen waren hier
Insgesamt zeigt sich eine gewisse Unsicherheit und Ratlosigkeit. Diese verdeutlicht sich in
den Antworten auf die letzte Frage: „Würden Sie diese Fragen gerne einmal in Ruhe mit je-
mandem besprechen?“ Die Hälfte aller Angehörigen, die den Fragebogen beantwortet haben,
wünscht sich eine Beratung, wissen jedoch nicht so recht, mit wem. Dem gegenüber sagen
40% der Angehörigen, dass sie alleine zurechtkommen und keine Beratung benötigen.
179
Abbildung 24: Wunsch nach Beratung?
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
9.4 Ergänzende Anmerkungen
Die Fragebogen sollten Aufschluss über die Perspektiven und Vorstellungen im Bereich Woh-
nen geben. Darüber hinaus wurde jedoch in einigen Fragebogen sowohl der Angehörigen als
auch der Betroffenen das Thema Arbeit bzw. WfbM ausdrücklich thematisiert.
In einem Rücklaufumschlag fand sich ein knapp zweiseitiger Brief, der die Arbeitssituation des
behinderten Familienmitglieds vehement kritisierte. Die Werkstatt sei nur wenig geeignet, ei-
nen behinderten Menschen auf den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Vergütungsregelungen
seien nicht motivierend, das Familienmitglied sei durchaus in der Lage, qualifizierte Aufgaben
zu erledigen. Angebote z.B. für eine Praktikumsstelle gäbe es nicht, die Familie fühlt sich von
Arbeitsamt, WfbM und der Verwaltung nicht unterstützt, sondern im Gegenteil: „Die einzige
Antwort, die auf Befragen immer wieder kommt: `Nun ja, soweit ist es noch nicht`.“
In zwei anderen Fragebögen, die von Angehörigen ausgefüllt wurden, wurde bei der Frage 2.3
„Welche weitere Unterstützung wünschen Sie sich derzeit für Ihr behindertes Familienmit-
glied?“ geantwortet: „Statt möglichst langer Beschäftigung im Billiglohn schnellstmögliche In-
tegration in 1. Arbeitsmarkt und Förderung zur Eigenständigkeit.“ Und: „Professionellere Be-
rufsberatung/angepasste Ausbildungsmöglichkeit“.
Drei Angehörigen – Fragebögen wurden offensichtlich von den betroffenen Personen selbst
ausgefüllt und konnten daher nicht ausgewertet werden. In allen drei Fragebögen wurde die
50%
40%
10%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Eigentlich schon, aber ich weiß nicht so recht, mit wem
Nein danke, ich komme allein zurecht k.A.
Würden Sie diese Fragen gerne einmal in Ruhe mit jemandem besprechen?
180
zu als zu gering empfundene Entlohnung und der Umgang damit kritisiert: „Ich arbeite auch
seit x Jahren hier und mir hat man versprochen, ich werde mehr Lohn bekommen. Dass war
nur eine Ausrede und mit der Ausrede kann man nicht leben.“
Von den sechs genannten Fragebögen wurde in fünf der Wunsch angekreuzt, mit jemandem
in Ruhe sprechen zu können.
181
10 HILFEN ZUM SELBSTBESTIMMTEN WOHNEN
10.1 Zusammenfassung
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es sieben Wohnheime für Menschen mit einer Behinde-
rung mit insgesamt 324 Plätzen. Dies sind 2,87 Plätze auf 1.000 Einwohnerinnen und Ein-
wohner des Landkreises, mehr Heimplätze, als es durchschnittlich in Rheinland-Pfalz oder in
Deutschland gibt. Die Wohnheime für Menschen mit Behinderungen im Landkreis
Bernkastel-Wittlich liegen überwiegend außerhalb von Ortschaften und sind mit dem ÖPNV
nicht oder nur schwer erreichbar. Drei der Häuser sind nach aktuellen fachlichen internatio-
nalen Standards zu groß, da nach Auffassung europäischer Experten bei dieser Größe eine
Gefährdung der Menschenrechte nicht ausgeschlossen werden kann. In zwei Häusern leben
- gemessen am nationalen Durchschnittswert - durchschnittlich zu viele Personen in einem
Zimmer. Eines der Häuser, die mit ÖPNV nicht erreichbar sind, größer als 30 Plätze ist und
eine zu geringe Anzahl an Einzelzimmer hat, wurde im Jahre 1998 eröffnet.
Vier Dienste erbringen Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen und im Rahmen des
persönlichen Budgets. Die Dienste haben ihren Sitz in der Kreisstadt Wittlich oder in der
Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.
Für die Leistungsberechtigten, die unabhängig von ihrer Herkunft im Landkreis Bernkastel-
Wittlich versorgt werden, zeigt sich für ambulante und für stationäre Hilfen im Vergleich zu
Deutschland eine überdurchschnittliche Versorgungssituation. Im Vergleich zu anderen Re-
gionen (Eifelkreis Bitburg - Prüm, Hessen, Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen) ist
die Versorgungsquote im stationären Bereich zu hoch und im ambulanten Bereich zu niedrig.
Diese Aussage trifft auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich
unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu.
182
Tabelle 116: Herkunft der Leistungsberechtigten in ambulanten und stationären Formen zum selbstbestimmten Woh-nen nach Verbandsgemeinden, absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner
Ambulant betreutes
Wohnen / persönliches
Budget
Leistungsberechtigte in
Wohnheimen im Land-
kreis Bernkastel-Wittlich
gesamt
abs. ‰ abs. ‰ abs. ‰
VG Manderscheid 3 0,4 6 0,8 9 1,1
VG Thalfang a. Erbeskopf 5 0,7 4 0,5 9 1,2
EG Morbach 6 0,5 7 0,6 13 1,2
VG Wittlich-Land 20 0,9 24 1,1 44 2,0
Landkreis Bernkastel-Wittlich gesamt 34 0,9 41 1,3 75 2,3
VG Neumagen-Dhron 7 1,2 7 1,2 14 2,4
VG Kröv-Bausendorf 9 1,0 13 1,5 22 2,5
VG Traben-Trarbach 13 1,4 12 1,3 25 2,6
Kreisstadt Wittlich 13 0,7 33 1,9 46 2,6
VG Bernkastel-Kues 30 1,3 43 1,9 73 3,2
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Innerhalb des Landkreises wiederum zeigt sich, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Ver-
bandsgemeinde Bernkastel-Kues, der Kreisstadt Wittlich, der Verbandsgemeinde Traben-
Trarbach, der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Verbandsgemeinde Neumagen-
Dhron im Vergleich zum Durchschnitt des Landkreises überdurchschnittlich häufig ambulante
und stationäre Hilfen in Anspruch nehmen. Dagegen ist die Inanspruchnahme in der Ver-
bandsgemeinde Manderscheid, der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, der Ein-
heitsgemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unterdurchschnittlich.
In den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich leben zu einem
Drittel aller Bewohnerinnen und Bewohner Personen mit einer Pflegebedürftigkeit, die in
Pflegestufen nach SGB XI eingestuft worden sind. Nicht in allen Wohnheimen bietet die Per-
sonalstruktur die zur Bewältigung der Pflegebedürftigkeit erforderliche Strukturqualität, da
kein pflegerisches Fachpersonal vorgehalten wird.
183
Männer sind, wie in den übrigen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Deutschland auch,
auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich überrepräsentiert. Dagegen nehmen Einwohnerinnen
und Einwohner mit anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft Leistungen der Behinder-
tenhilfe in geringerem Ausmaß als dies der Anteil an der Gesamtbevölkerung erwarten las-
sen würde in Anspruch.
Es entsteht der Eindruck, dass die Einrichtungen konzeptionell eher auf (lebenslangen) Ver-
bleib im eigenen Hause ausgerichtet sind. Jedenfalls leben mehr als die Hälfte der betroffe-
nen Personen seit mehr als 10 Jahren in den Einrichtungen. Maßnahmen werden insbeson-
dere im ersten Jahr nach Aufnahme beendet, zu einem Zeitpunkt also, in dem die Anpas-
sung der leistungsberechtigten Personen an die neuen sozialen Bedingungen noch nicht
abgeschlossen ist.
Bei den Leistungen in der Form des persönlichen Budgets („Hilfe nach Maß") werden nach
einer Berechnung auf der Grundlage der Haushaltsdaten des Landkreises mehr direkte
klientenbezogene Betreuungsstunden bewilligt, als in den Diensten an Personalressourcen
zur Verfügung steht. Das Volumen der durchschnittlich bewilligten Stundenzahl liegt im Übri-
gen deutlich über denen im Zuständigkeitsbereich der beiden Landschaftsverbände in
Nordrhein-Westfalen.
Im Bereich der ambulanten Hilfen fällt das Fehlen jeglicher Leistungen zur beruflichen Teil-
habe ins Auge. Auch deuten bei dem Personenkreis der Menschen mit einer seelischen Stö-
rung Diagnoseverteilung und Einkommenssituation an, dass vorrangige Leistungen zur the-
rapeutischen Behandlung von Störungsbildern zur Vermeidung des Eintretens einer wesent-
lichen Behinderung angezeigt sein könnten.
184
Tabelle 117: Leistungsberechtigte mit Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland
Leistungsberechtigte mit einer seelischen Behinderung Leistungsberechtigte mit
einer körperlichen Behin-
derung
Leistungsberechtigte mit
einer geistigen und/oder
mehrfachen Behinderung
alle Leistungsberechtigten wegen einer anderen Stö-
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Fortsetzung: Leistungsberechtigte mit Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland
186
10.2 Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es sieben Wohnheime für Menschen mit einer Behinde-
rung. Ihre Finanzierung erfolgt derzeit über tagesgleiche Pflegesätze, die in der Vergangen-
heit verhandelt, im Laufe der Zeit sukzessive linear fortgeschrieben wurden.
Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII bestehen nicht.
10.2.1 Alter, Räumliche Lage und Struktur stationärer Einrichtungen der Behinderten-hilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Die erste Einrichtung wurde im Jahre 1972 gegründet und ist somit zum Zeitpunkt der Erstel-
lung des Berichtes 37 Jahre alt. Zuletzt wurde im Jahre 2001 ein Wohnheim eröffnet.
Bei zwei Wohnheimen ist die übliche Bindung von Investitionszuschüssen von einem Zeit-
raum von 30 Jahren abgelaufen, bei einem Wohnheim läuft diese Bindung in etwa drei Jah-
ren aus. Bei den übrigen vier Wohnheimen ist anzunehmen, dass eine Zweckbindung von
Investitionskostenzuschüssen weiterhin besteht.
Diese sieben Einrichtungen werden von vier unterschiedlichen Trägern betrieben. Davon
entfallen auf jeweils einen Träger jeweils ein Wohnheim und auf einen weiteren Träger vier
Wohnheime.
Tabelle 118: Anzahl und Alter der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Wohn-
heim 1
Wohn-
heim 2
Wohn-
heim 3
Wohn-
heim 4
Wohn-
heim 5
Wohn-
heim 6
Wohn-
heim 7 Mittel-
wert Träger - Nr. 1 2 3 4
Eröffnungsjahr 1972 1976 1982 1991 1997 1998 2000
Alter in Jahren 37 33 27 18 12 11 9 19
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Die Häuser liegen mit einer Ausnahme außerhalb von Ortschaften. Ein Wohnheim ist 3,2 km
vom nächst größeren Ort entfernt. Das Haus ist werktags mit Bus erreichbar, nicht jedoch an
Sonn- und Feiertagen. Nach Angaben der Einrichtung ist es nicht möglich, mit Rollstuhl den
ÖPNV zu nutzen.
Drei der Wohnheime sind nicht an das ÖPNV - Netz angeschlossen. Hier beträgt die Entfer-
nung zum nächsten Ort zwischen 1,1 km und bis zu 2 km.
187
Tabelle 119: Lage und Erreichbarkeit der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Wohn-
heim 1
Wohn-
heim 2
Wohn-
heim 3
Wohn-
heim 4
Wohn-
heim 5
Wohn-
heim 6
Wohn-
heim 7
Entfernung zur nächsten Ortsmitte71 3,2 km 1,8 km 2,5 km 2,5 km 2,0 km 1,1 km 0,3 km
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Die kleinste Einrichtung verfügt über vier Zimmer und vier Plätze, die größte Einrichtung über
127 Zimmer und 153 Plätze. Insgesamt wurden für den Landkreis Bernkastel-Wittlich 262
Zimmer mit 324 Plätzen gezählt.
Die durchschnittliche Größe der Häuser liegt somit - gemessen an der Anzahl der Zimmer -
bei 37 beziehungsweise bei 46, wenn die Anzahl der Plätze zur Ermittlung der durchschnittli-
chen Größe zugrundegelegt wird.
In zwei Wohnheimen gibt es nur Einzelzimmer, in den fünf übrigen Einrichtungen gibt es so-
wohl Einzel - als auch Zwei - Bett - Zimmer. Bei den Einrichtungen, in denen es nur Einzel-
zimmer gibt, handelt es sich um Wohnheime für Menschen mit einer seelischen Behinde-
rung. In den übrigen fünf Häusern sind überwiegend Menschen mit einer geistigen oder
mehrfachen Behinderung untergebracht.
Das Verhältnis von Einzel - zu Zweibettzimmern ist unterschiedlich ausgeprägt. Im Verhältnis
von Platz/Zimmer (Anzahl der Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner je Zimmer) be-
wegen sich die Werte in einer Spanne von 1,14 zu 1,46.
71 Entfernung ermittelt mit http://maps.google.de/ Straße und Hausnummer der Einrichtung zu Mitte des nächst gelegenen Ortes 72 „barrierefrei“ bezeichnet hier die Möglichkeit, den ÖPNV mit einem Rollstuhl zu nutzen
188
Tabelle 120: Anzahl und Größe der Bewohner/-innenzimmer in den Wohnheimen
Wohn-
heim 1
Wohn-
heim 2
Wohn-
heim 3
Wohn-
heim 4
Wohn-
heim 5
Wohn-
heim 6
Wohn-
heim 7 gesamt
Min
Max
MW
Eröff-nungs-
jahr 1972 1976 1982 1991 1997 1998 2000
Art der Behin-derung
gb, mb73 gb gb gb sb gb sb
Anzahl Zimmer 127 7 35 25 18 46 4 262 4 127 37
Anzahl Plätze 153 8 51 29 18 61 4 324 4 153 46
Platz/ Zimmer 1,20 1,14 1,46 1,16 1 1,33 1
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Die durchschnittliche Größe eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderungen in
Deutschland lag im Jahre 2003 bei etwa 35 Plätzen74. Somit sind die Wohnheime im Land-
kreis Bernkastel-Wittlich überdurchschnittlich groß, wobei drei Häuser mehr als 35 Plätze
aufweisen, vier weniger.
Nach den Kriterien der Europäischen Kommission handelt es sich bei Einrichtungen mit
mehr als 30 Bewohnerinnen und Bewohnern, von denen mindestens 80 % behindert sind,
um eine Großeinrichtung75, „deren Auflösung aus Menschenrechtsgründen dringend ange-
zeigt ist".76,77
Nach der bereits zitierten europäischen Studie78 liegt die Anzahl der Bewohnerinnen und
Bewohner je Zimmer in Deutschland bei 1,25 (Spanne: 1 - 3), in Frankreich bei 1,1 (Spanne:
1 - 3), in Luxemburg bei 1 (Spanne: 1 - 2), in den Niederlanden bei 1 (Spanne: 1 - 2), in
Großbritannien bei 1,1 (Spanne: 1 - 4) und in Finnland bei 1,75 (Spanne: 1 - 3). In den übri-
gen Ländern der Europäischen Union leben mehr als zwei Personen in einem Zimmer, wobei
73 gb = geistig behindert ,mb = mehrfach behindert, ,sB= seelisch behindert 74 {Bundesministerium für Familie 15.08.2006 #846: Seite 230}. Danach gab es in Deutschland 2003 5.118 Heime für behinder-te Menschen mit insgesamt 178.924 Plätzen. Es rechnet sich eine durchschnittliche Größe von 35 Plätzen. 75 {Mansell 2007 #1203: Seite 8} 76 {Schädler 2009 #1202: Seite 69} 77 {Freyhoff 2007 #1204} 78 {Freyhoff 2007 #1204}, Seite 36
189
in Rumänien mit einem Wert von 5,7 (Spanne: 1 - 21), in Ungarn mit einem Wert von 4,9
(Spanne: 1 - 11) und in Polen mit einem Wert von 4,5 (Spanne: 1 - 19) am meisten Men-
schen mit Behinderung in einem Zimmer leben.
Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich zeigt sich, dass die durchschnittliche Anzahl der Be-
wohnerinnen und Bewohner je Zimmer in zwei Wohnheimen über dem nationalen Durch-
schnittswert von 1,25 liegt.
Zwei der sieben Wohnheime verfügen über jeweils zwei Außenwohngruppen mit insgesamt
22 Plätzen. In einem Wohnheim liegt die durchschnittliche Platzzahl je Außenwohngruppe
bei vier Plätzen, in dem anderen Wohnheim bei sieben Plätzen. Es ist anzunehmen, dass
hier die Binnenstruktur des Wohnheimes mit einer Gruppengröße von sieben Plätzen nach
außen transferiert wurde.
Tabelle 121: Anzahl und Größe der Außenwohngruppen
Wohn-heim 1
Wohn-heim 2
Wohn-heim 3
Wohn-heim 4
Wohn-heim 5
Wohn-heim 6
Wohn-heim 7 gesamt
Anzahl 2 - 2 - - - - 4
Anzahl Plätze 8 - 14 - - - - 22
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
In allen Wohnheimen besteht die Möglichkeit, zu kochen. Ebenfalls ist in allen Wohnheimen
ein separater Essraum vorhanden.
Telefone in den Zimmern gibt es in zwei der insgesamt sieben Einrichtungen, in fünf der sie-
ben Wohnheime existiert ein öffentlicher Fernsprecher. Ein Wohnheim verfügt weder über
einen öffentlichen Fernsprecher noch existieren Telefone in den Zimmern. Somit sind hier
die Möglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner, private Telefonate zu führen, einge-
schränkt.
In einem der Einrichtungen gibt es ein separates Raucherzimmer, in den übrigen Häusern
wurde diese Frage verneint. In einem Erhebungsbogen findet sich handschriftlich die Anmer-
kung, dass in dem Wohnheim ein generelles Rauchverbot besteht.
Separate Fernsehräume gibt es in sechs von sieben Einrichtungen, in allen Häusern gibt es
Aufenthaltsräume für die Bewohnerinnen und Bewohner.
Separate Besuchszimmer gibt es in fünf von sieben Häusern. In den beiden Häusern, in de-
nen es keine separaten Besuchszimmer gibt, ist gleichzeitig der Anteil der Doppelzimmer
190
hoch. Dies bedeutet, dass in diesen Häusern die Möglichkeiten eines privaten Zusammen-
seins begrenzt sind.
Tabelle 122: weitere Strukturmerkmale in den Wohnheimen
Wohn-
heim 1
Wohn-
heim 2
Wohn-
heim 3
Wohn-
heim 4
Wohn-
heim 5
Wohn-
heim 6
Wohn-
heim 7
Möglichkeit zu kochen? ja ja ja ja ja ja ja
separater Essraum? ja ja ja ja ja ja ja
Telefon im Zimmer? ja ja
öffentliche Fernsprecher in der Einrichtung ? ja ja ja ja ja
separates Raucher/-innenzimmer? ja
separater Fernsehraum? ja ja ja ja ja ja
Aufenthaltsräume f. Be-wohner/-innen ja ja ja ja ja ja ja
separate Besucherzimmer für Bewohner/-innen ja ja ja ja ja
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
An besonderen Strukturmerkmalen steht in einer Einrichtung ein Grillplatz zur Verfügung,
eine andere Einrichtung verfügt über ein Bewegungsbad, eine Turnhalle, eine Cafeteria so-
wie eine eigene Kapelle. Die Existenz einer Kapelle wurde von einer weiteren Einrichtung
hervorgehoben, hier wurde auch auf das historische Gebäude als besonderes Struktur-
merkmal hingewiesen. In einem Haus wird ein Kurzzeitaufnahmeplatz vorgehalten.
Ein Vergleich der im Landkreis Bernkastel-Wittlich existierenden Platzkapazität in Wohnhei-
men der Behindertenhilfe mit den Kapazitäten in Deutschland, Rheinland-Pfalz, den in der
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger zusammengeschlossenen
Leistungsträgern sowie dem Saarland weist eine überdurchschnittliche Anzahl von Plätzen
der Behindertenhilfe für den Landkreis aus. Demnach gibt es im Landkreis je 1000 Einwoh-
nerinnen/Einwohner 2,87 Plätze, in Rheinland-Pfalz 2,62 Plätze und in Deutschland 2,18
Plätze. Sofern Vergleichszahlen vorhanden waren, deutet sich ein Überhang an stationären
Plätzen für Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung an. Dagegen
191
scheint die Versorgung mit stationären Plätzen für Menschen mit einer seelischen Behinde-
rung unterdurchschnittlich.
Tabelle 123: Anzahl stationärer Plätze im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Deutschland
Stationäre Plätze für Menschen mit einer see-
lischen Behinderung
Stationäre Plätze für Menschen mit einer geis-tigen und/oder mehrfa-
chen Behinderung
alle stationären Plätze
Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰
Bernkastel-Wittlich79 22 0,19 302 2,67 324 2,87
Deutschland 200380 47.80381 0,58 178.924 2,18
BAGüS82 2,57
Rheinland-Pfalz 9/200683 3.157 0,78 10.601 2,62
Saarland 200584 1.465 1,39
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
10.2.2 Personelle Situation in den Wohnheimen
Insgesamt sind in den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich
291 Personen beschäftigt, davon sind 115 Vollzeitbeschäftigte (40 %) und 150 Teilzeitbe-
schäftigte (52 %). Geringfügig beschäftigt sind 26 Personen oder 9 % aller Beschäftigten.
Die Spanne des Anteils der Vollzeitbeschäftigten reicht von 34 % im Wohnheim 1 bis zu 62
% in Wohnheim 5.
Durchschnittlich 83 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen sind im un-
mittelbaren Betreuungsdienst direkt mit der Unterstützung und Begleitung der Bewohnerin-
nen und Bewohner beschäftigt.
Hier reicht die Spanne von 71 % in Wohnheim 2 bis zu 88 % in Wohnheim 7.
79 Am 31.12.2007 hatte der Landkreis Bernkastel-Wittlich 113.043 Einwohnerinnen und Einwohner 80 {Bundesministerium für Familie 15.08.2006 #846: Seite 222}. Nach dem Bericht der Bundesregierung gab es in Deutschland 2003 bei 82.217.837 EW 81 {Arbeitsgruppe Psychiatrie der obersten Landesgesundheitsbehörden Februar 2007 #245: Seite 144}. 82 {con_sens GmbH 2007 #463: Seite 24} 83 Am 31.12.2007 hatte Rheinland-Pfalz 4.045.643 Einwohnerinnen und Einwohner. 84 {Ministerium für Justiz September 2007 #1206: Seite 83}
192
Häufigste Berufsgruppe sind Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher, die mit 31 % knapp
ein Drittel der Belegschaft stellen. An zweiter Stelle rangieren die Heilerzieher /-Pfleger/-
innen, die 16 % aller Beschäftigten repräsentieren.
Krankenpflegekräfte finden sich in drei Häusern, zwei davon sind Wohnheime für Menschen
mit einer seelischen Behinderung. In vier Wohnheimen sind keine Krankenpflegekräfte an-
gestellt. Hierzu gehören auch Häuser, die pflegebedürftige Personen mit einer Pflegestufe
betreuen.
Die Beschäftigten in den Wohnheimen verfügen über umfangreiche Zusatzqualifikationen,
die letztlich nicht vollständig erhoben werden konnten. Auf eine Darstellung der erhobenen
Fragmente wird zur Vermeidung von Fehlinterpretationen verzichtet.
Durchschnittlich kommen auf einen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin 1,4 Plätze, die Betreuungs-
intensität liegt bei 1,7 Plätzen je Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter je Platz. Innerhalb
dieses Durchschnittswertes reicht die Spanne von einer Personalintensität von 1:1 bis hin zu
1:27. Die Betreuungsintensität reicht von 1:1,1 bis zu 1:3,2.
Die Teilhabeplanung Rheinland-Pfalz ermittelt die unmittelbare Betreuungszeit je Woche und
Klient. Demnach kann nicht mehr an Zeit verplant werden, als durchschnittlich tatsächlich an
unmittelbarer Betreuungszeit zur Verfügung steht. In Tabelle 127 ist daher auf der Grundlage
der angegebenen Daten das durchschnittliche Volumen unmittelbarer Betreuungszeit je Be-
wohner bzw. Bewohnerin und Woche ausgewiesen.
Demnach steht einem Bewohner bzw. einer Bewohnerin in einem Wohnheim der Behinder-
tenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich durchschnittlich 13 Stunden pro Woche an Be-
treuungszeit zur Verfügung. Hier reicht die Spanne von 7 Stunden/Woche/Bewohner/in bis
zu 19 Stunden/Woche/Bewohner/in. Einen großen Anteil am Durchschnittswert nimmt
Wohnheim 1 ein, das zur Betreuung eines schwer mehrfach behinderten Personenkreises
durchschnittlich 17 Stunden pro Woche und Bewohner bzw. Bewohnerin aufwendet.
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind zu
98 % Deutsche. Nur in sechs Fällen oder 2 % fand sich eine andere Staatsbürgerschaft.
Tabelle 135:Staatsbürgerschaft der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008
Wohn-heim 1
Wohn-heim 2
Wohn-heim 3
Wohn-heim 4
Wohn-heim 5
Wohn-heim 6
Wohn-heim 7 gesamt
Dt. Staats-bürger-schaft
145 97% 8 100
% 47 100% 28 100
% 18 100% 61 98
% 4 100% 311 98
%
andere Staats-bürger-schaft
5 3% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 2% 0 0% 6 2%
gesamt 150 100% 8 100
% 47 100% 28 100
% 18 100% 62 100
% 4 100% 317 100
%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
207
Kostenträger der Leistungen in den Wohnheimen ist zu 87 % der Sozialhilfeträger. In einem
Prozent der Fälle (n = 4) wurden die notwendigen Aufwendungen von den Leistungsberech-
tigten selbst gezahlt (Selbstzahler). In fünf Fällen wurde von einem anderen Kostenträger
berichtet.
Tabelle 136:Leistungsträger für die Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008
Wohn-heim 1
Wohn-heim 2
Wohn-heim 3
Wohn-heim 4
Wohn-heim 5
Wohn-heim 6
Wohn-heim 7 gesamt
ö und üö Sozialhil-feträger
145 97% 7 88
% 46 98% 27 96
% 18 100% 62 100
% 3 75%
312 97%
Selbst-zahler 0 0% 1 13
% 1 2% 1 4% 0 0% 0 0% 1 25% 4 1%
andere Kosten-träger
5 3% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 5 2%
gesamt 150 100% 8 100
% 47 100% 28 100
% 18 100% 62 100
% 4 100% 317 100
%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Die Betreuung der leistungsberechtigten Personen fand überwiegend, zu 93 % im Wohnheim
statt. In 23 Fällen lebten die Betroffenen in einer Außenwohngruppen, was 7 % aller Fälle
repräsentiert.
Tabelle 137:Betreuungsform der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008
Wohn-heim 1
Wohn-heim 2
Wohn-heim 3
Wohn-heim 4
Wohn-heim 5
Wohn-heim 6
Wohn-heim 7 gesamt
Außen-wohn-gruppe
8 5% 0 0% 11 23% 4 14
% 0 0% 0 0% 0 0% 23 7%
Wohn-heim 142 95
% 8 100% 36 77
% 24 86% 18 100
% 62 100% 4 100
% 294 93%
gesamt 150 100% 8 100
% 47 100% 28 100
% 18 100% 62 100
% 4 100% 317 100
%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Mit 149 Fällen oder 47 % kommen weniger als die Hälfte aller Bewohnerinnen und Bewohner
in den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus dem Land-
kreis. Ein Fünftel der Personen kommt aus dem Städten und Landkreisen der näheren Um-
gebung, ein weiteres Fünftel aus dem übrigen Rheinland-Pfalz. 37 Personen oder 12 % aller
Bewohnerinnen und Bewohner kommen von außerhalb von Rheinland-Pfalz.
208
Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen des Landkreises kommen
aus der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und der Kreisstadt Wittlich. In der Betrachtung
je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner folgen die Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf mit
1,5/1.000 EW, die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach mit 1,3/1.000 EW sowie die Ver-
bandsgemeinde Neumagen-Dhron mit 1,2/1.000 EW. Mit 0,6/1.000 EW finden sich Einwoh-
nerinnen und Einwohnern aus der Einheitsgemeinde Morbach am seltensten in den Wohn-
heimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
209
Tabelle 138: Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen, absolut, in % und für den Landkreis Bernkastel-Wittlich je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner
FORTSETZUNG: Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen, absolut, in % und für den Landkreis Bernkastel-Wittlich je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
211
Nach Angaben des Fachbereichs 31 der Kreisverwaltung haben zum Stichtag 31.12.2008
267 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben in Wohnheimen erhalten. Nach den vorliegenden Daten aus der eigenen Erhebung
erfolgt die Leistungserbringung in 118 Fällen oder 44,2 % aller Fälle außerhalb der Kreis-
grenzen. Für einen großen Teil der betroffenen Personen aus dem Landkreis können somit
die im Landkreis vorhandenen Ressourcen nicht genutzt werden.
Tabelle 139:Stationäre Versorgung im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis
Stichtag 31.12.2008 abs. %
Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen im Landkreis 317 100%
davon aus dem Landkreis 149 47%
Anzahl von Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis in Wohnheimen 267 100%
davon im Landkreis 149 56%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Umgerechnet auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner leben im Landkreis Bernkastel-
Wittlich 2,8/1.000 EW in Wohnheimen der Behindertenhilfe. Nach Angaben des statistischen
Bundesamtes lag der entsprechende Wert für Deutschland bei 1,92/1.000 EW. Für Rhein-
land-Pfalz ist ein Wert von 1,93/1.000 EW errechnet. Die Versorgungsquoten in den beiden
Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen liegt bei 2,32/1.000 EW beziehungsweise bei
2,44/1.000 EW. Für die Länder Baden-Württemberg (2,06/1.000 EW) und Hessen
(2,58/1.000 EW) sind ebenfalls niedrigere Werte angegeben. Im Ergebnis zeigt sich also für
den Landkreis Bernkastel-Wittlich eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Unterbringungen
in Wohnheimen der Behindertenhilfe. Bezogen auf die Kreisbevölkerung, bei der die Rate bei
2,36/1.000 EW liegt, liegt die Häufigkeit von Wohnheimunterbringungen über der des Nach-
barlandkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem rheinland-pfälzischen Durchschnitt, den Werten
für Baden-Württemberg sowie den Durchschnittswerten für Deutschland.
Eine differenzierte Betrachtung nach Zielgruppen ergibt für den Landkreis Bernkastel-Wittlich
eine leicht überdurchschnittliche Versorgungsrate bei Personen mit einer seelischen Behin-
derung (ohne Suchterkrankungen) und gleichzeitig eine unterdurchschnittliche Versorgungs-
rate bei Personen mit einer Beeinträchtigung gesellschaftlicher Teilhabe wegen einer Sucht-
erkrankung. Leistungsberechtigte mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung sind
im Landkreis Bernkastel Wittlich ebenfalls überrepräsentiert, dies insbesondere im Vergleich
212
zum Eifelkreis Bitburg - Prüm. Dort findet sich, wie später zu sehen sein wird, eine über-
durchschnittlich hohe Rate an ambulanten Betreuungen für Menschen mit einer geistigen
Behinderung.
Tabelle 140: Leistungsberechtigte in Wohnheimen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland, eigene Berechnung, eigene Darstellung
Leistungsberechtigte mit einer seeli-schen Behinderung Leistungsberech-
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
87 Am 31.12.2007 hatte der Landkreis Bernkastel-Wittlich 113.043 Einwohnerinnen und Einwohner 88 {Lay 14.08.2008 #1212}, S. 51; am 31.12.2007 hatte der Eifelkreis Bitburg-Prüm 95.219 Einwohnerinnen und Einwohner 89 {Schmitt-Schäfer Januar 2009 #1213}; Am 31.12.2007 hatte Rheinland-Pfalz 4.045.643 Einwohnerinnen und Einwohner. 90 Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Sie-gen, Ed.: Siegen, August 2008, Tabelle 34 Seite 151. 91 Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Sie-gen, Ed.: Siegen, August 2008, Tabelle 35 Seite 153. 92 {KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg September 2009 #1218}; Tabelle Seite 18 93 {Fachkommission nach § 14 der Vereinbarung über das Betreute Wohnen in Hessen o. Datum #1219}; o. Ort, o. Datum 94 {Statistisches Bundesamt 16. März 2009 #1214}; Tabelle D.3.1.2. Am 31.12.2007 gab es in Deutschland 82.217.837 Einwoh-nerinnen und Einwohner. In den Daten des statistischen Bundesamtes fehlen die Angaben für das Land Bremen. Die Angaben zu Rheinland-Pfalz sind lückenhaft - so fehlen die Daten aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich vollständig. Vermutlich ist daher der ausgewiesene Wert zu gering. Über die Größe des Fehlers liegen keine Informationen vor.
213
Im Durchschnitt sind die Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen der Behinder-
tenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich 39 Jahre alt. Sie sind damit - durchschnittlich - fünf
Jahre jünger als die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime der Behindertenhilfe in
Deutschland. Der nationale Durchschnitt lag im Jahre 2007 bei 44,3 Jahre95.
Die Spanne der Durchschnittsalter in den jeweiligen Wohnheimen reicht von 31 Jahren bis
49 Jahren. Die meisten Personen sind im Alter zwischen 25 und unter 50 Jahren. 15 Perso-
nen haben das 24. Lebensjahr vollendet, waren zum Zeitpunkt des Berichtes jedoch noch
unter 60 Jahre alt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 5 % aller Fälle. 24 Perso-
nen oder 8 % aller Fälle hatten das 60. Lebensjahr vollendet, 16 davon waren 65 Jahre und
älter.
95 {Statistisches Bundesamt 16. März 2009 #1214}; Tabelle D.3.1.2.
214
Tabelle 141: Alter der leistungsberechtigten Personen in den Wohnheimen
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
96 Email von Frau Dr. Kuschnereit am 05.08.2009
218
10.3 Ambulant betreutes Wohnen und persönliches Budget im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es vier Dienste, die Leistungen zur Unterstützung zum
selbstbestimmten Wohnen in der eigenen Wohnung der Betroffenen oder in Wohngemein-
schaften erbringen.
Die vier Dienste werden von drei unterschiedlichen Trägern betrieben. Ein Träger betreibt
zwei ambulante Dienste. Ihren Sitz haben sie in Wittlich und in Bernkastel-Kues.
Ambulante Dienste zum selbstbestimmten Wohnen sind – der allgemeinen Entwicklung in
der Behindertenhilfe folgend – deutlich jünger als die Wohnheime, im Durchschnitt 10 Jahre
alt, wobei ein Dienst seine Arbeit erst vor einem Jahr aufgenommen hat.
Ein weiterer Träger ist berechtigt, ambulante Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen zu
erbringen, betreute im Berichtsjahr jedoch (noch) keine Fälle.
Tabelle 145: Anzahl und Alter der ambulanten Dienste zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4
Mittel-wert Träger - Nr. 1 2 3
Eröffnungsjahr 2000 2008 1993 1998
Alter in Jahren 9 1 16 11 9,25
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Ambulante Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen werden in Rheinland-Pfalz in unterschied-
licher Art und Weise finanziert:
Die Finanzierung der notwendigen Leistungen kann als freiwillige Leistung des Landes auf
der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß §§ 53. ff zwischen dem Ministe-
rium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, dem Landkreistag Rheinland-Pfalz und
dem Städtetag Rheinland-Pfalz vom 23. November 2004 erfolgen. Hierbei handelt es sich
um eine institutionelle Förderung des Dienstes mit einem Personalschlüssel von 1:12. Die
Personalkosten teilen sich Land und Kommunen jeweils zur Hälfte. Die Sachkosten werden
von den örtlichen Trägern im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ambulante Hilfen getragen,
hierzu verständigen sie sich mit den Trägern des betreuten Wohnens. Die Sicherung des
Lebensunterhaltes der Bewohnerinnen und Bewohnern im betreuten Wohnen erfolgt, falls
sie bedürftig sind, über die Grundsicherung beziehungsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt.
219
Hiervon übernehmen die örtlichen Träger der Sozialhilfe, die Landkreise 75 % der Kosten,
die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden 25 %.
Für den Landesanteil erfolgt keine Heranziehung von Einkommen und Vermögen der leis-
tungsberechtigten Personen. Für die kommunalen Anteile erfolgt eine Heranziehung von
Einkommen und Vermögen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des SGB XII. Ein Per-
sonalschlüssel von 1:12 entspricht einer unmittelbaren Betreuungszeit von Klient und Woche
- in Abhängigkeit von der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten -
von etwa 2 Stunden/Woche.
Eine ambulante Leistung kann auch über das so genannte „persönliche Budget“ rheinland-
pfälzischer Prägung finanziert werden. Hierbei wird der individuelle Bedarf in Stunden je Wo-
che ermittelt. Es erfolgt die volle Heranziehung von Einkommen und Vermögen der leis-
tungsberechtigten Personen. Das Land trägt die Hälfte aller Aufwendungen, auch derjenigen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung.
Der Zahlbetrag wird überwiegend nicht an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt, wie
dies der Begriff des Budgets impliziert und die Intention des Gesetzgebers nach dem Sozial-
gesetzbuch IX gewesen ist97. Vielmehr hat sich in Rheinland-Pfalz, so auch im Landkreis
Bernkastel-Wittlich, eine Praxis herausgebildet, nach der die leistungsberechtigten Personen
eine Abtretungserklärung unterzeichnen, so dass die bewilligten Mittel unmittelbar auf das
Konto des Leistungserbringers überwiesen werden98.
Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Hälfte der Kosten des persönlichen Budgets bis
maximal € 33.- / Stunde. Darüber hinaus gehende Vergütungen gehen einseitig zu Lasten
des örtlichen Trägers. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich wird im Unterschied zur landesweiten
Regelung ein Betrag von 32 € je Stunde persönlichen Budgets finanziert. Eine landeseinheit-
liche Regelung, welche Leistungsbestandteile mit dem Stundensatz abgegolten sind, exis-
tiert nicht.
Dies ist insoweit von Bedeutung, als in Ermangelung einer einheitlichen Regelung so ge-
nannte indirekte Leistungen (Planungs - und Dokumentationsaufwand, Fortbildungskosten,
…), aber auch beispielsweise Fahrtkosten in unterschiedlichen Volumen geltend gemacht
werden. Dies geschieht in Form von prozentualen Abschlägen auf den Stundensatz von 32
€. So bedeutet beispielsweise ein Abschlag von 30 % auf den Stundensatz von 32 €, das je
97 {Empfehlende Hinweise des Deutschen Vereins 2007 #1211}; 87 (4) 105–111 98 Speicher spricht von einer "kalten Sachleistung". siehe hierzu: Speicher, Joachim. Aus rheinland-pfälzischen Fehlern lernen. Psychosoziale Umschau 2004, 19 (2) 22–23.
220
Stunde nicht tatsächlich 60 min an Leistung erbracht werden, sondern 42 Min. (32 Euro ent-
sprechen 60 Min., 30 % auf 60 Min. entsprechen 18 Min., die von den 60 Min. in Abzug zu
bringen sind.)
Diese durch eine fehlende einheitliche Regelung induzierte Praxis vermindert die Transpa-
renz des Leistungsgeschehens sowohl für die Leistungsträger als auch für die leistungsbe-
rechtigten Personen.
Zum Vergleich: Ausweislich der landeseinheitlichen Vergütungsvereinbarung99 für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt die Vergütung für eine Fachleistungsstunde
• im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland €47,50.-/ je 50 Minuten
und
• im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe €48,30.-/je 50 Mi-
nuten.
Es ergibt sich ein Stundensatz von € 57.- je Stunde direkter Betreuungsleistung beim Land-
schaftsverband Rheinland und von € 57,96.- je Stunde direkter Betreuungsleistung beim
Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Unterschied zwischen den beiden Landschafts-
verbänden ergibt sich aus unterschiedlichen Steuerungsansätzen: der Landschaftsverband
Rheinland finanziert ergänzend zur Ebene des Einzelfalls einen Abbau von Heimplätzen,
was der Landschaftsverband Westfalen-Lippe nicht tut. Mit den vorgenannten Beträgen sind
alle Leistungen abgegolten.
Nach der „Zusatzvereinbarung "BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDE-
RUNGEN" zum Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG / § 79 Abs. 1 SGB XII für ambu-
lante Einrichtungen“100 in Hessen wird für ambulante Leistungen zum selbstbestimmten
Wohnen eine „landeseinheitliche Vergütung für eine Fachleistungsstunde in Höhe von 50,16
€ “ gezahlt. Zusätzlich wird zum Ausgleich der investiven Aufwendungen für jeden vereinbar-
ten Betreuungsplatz p.a. ein Betrag von 30,00 € gezahlt.
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
In 96 % aller Fälle handelt es sich um Fachkräfte, ein Prozent entfällt auf einen Zivildienst-
leistenden, 3 % auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne eine Fachausbildung.
Den Diensten steht zwischen 2,68 Stunden (Minimum) und 16,07 Stunden101 (Maximum) an
unmittelbarer (direkte klientenbezogene Leistung) Betreuungszeit zur Verfügung. Damit ope-
rieren zumindest zwei der vier Dienste mit einem Personalbestand, wie er in etwa dem Per-
sonalschlüssel des Betreuten Wohnens von 1:12 entspricht.
101 Diese Angaben stoßen auf Bedenken, wurden vom betreffenden Dienst jedoch so übermittelt und auch auf Nachfrage hin nicht korrigiert.
223
Tabelle 148: Betreuungsintensität in direkten Betreuungsstunden pro Woche in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets
Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4
Anzahl Stellen in unmittelbarer Betreuung 7,11 5,15 4,95 3,34
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Im Vordergrund des Diagnosespektrums stehen im Betreuten Wohnen beziehungsweise bei
den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets schizophrene und affektive Störun-
gen. Auf diese Störungsbilder entfallen mit 53 Leistungsberechtigten zum Stichtag 31. De-
104 Bericht gemäß § 14 Abs. 4 der Vereinbarung über die Zuständigkeit, die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens für behinderte Menschen in Hessen bis zum 31.12.2008, Fach-kommission nach § 14 der Vereinbarung über das Betreute Wohnen in Hessen, Ed.: o. Ort, o. Datum., Grafik 3 Seite 15
228
zember 45 % aller Fälle. Die nächsthöhere Gruppe stellen Störungen der Intelligenz dar. Hier
handelt es sich um 45 Leistungsberechtigte oder 38 % aller Fälle. Neurotische, Belastungs-
und somatoforme Störungen sowie Persönlichkeits - und Verhaltensstörungen wurden ins-
gesamt 13 mal gezählt, dies sind 11 % aller Fälle, jedoch 18 % der Fälle mit einer seelischen
Störung.
Tabelle 155: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen im Betreuten Wohnen und bei den Leis-tungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
229
Zum Vergleich: In der Versorgungsregion Kaiserslautern lag der Anteil dieser Störungsbil-
der im Betreuten Wohnen im Jahre 2006 bei 6 %105, in Dortmund bei 2 % im Jahr 2002, bei 3
% in den Jahren 1999, 2000, 2001 im Jahre 2003 bei 6 %106. Im Ergebnis sind neurotische,
Belastungs- und somatoforme Störungen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen im
Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu den Versorgungsregionen, aus denen Daten
vorliegen, überrepräsentiert.
In den ambulanten Formen des selbstbestimmten Wohnens wurde ein Fall mit einer Pflege-
stufe gezählt. Es handelte sich um Pflegestufe I.
Ein Drittel aller Fälle im Betreuten Wohnen beziehungsweise bei den Leistungen im Rahmen
des Persönlichen Budgets waren am 31.12.2007 zwei Jahre und bis zu fünf Jahren betreut.
Bei einem weiteren Drittel wurde die Unterstützung binnen Jahresfrist beendet. Zwischen
einem Jahr und zwei Jahren wurde ein Fünftel der leistungsberechtigten Personen zum
selbstbestimmten Wohnen in eigener Häuslichkeit begleitet. In den übrigen Fällen - 16 Leis-
tungsberechtigte oder 14 % aller Fälle - dauerte die Betreuung schon länger als fünf Jahre.
Zwischen den jeweiligen Diensten sind deutliche Unterschiede erkennbar. Während in Dienst
1, der Menschen mit einer geistigen Behinderung begleitet, binnen Jahresfrist sechs Leis-
tungsberechtigte aufgenommen wurden, waren es bei den Diensten, die Menschen mit einer
seelischen Behinderung unterstützen, 29 Leistungsberechtigte oder gut ein Drittel aller Fälle.
Auch hier ein Vergleichswert: im Jahre 2006 lag die Anzahl der Leistungsberechtigten mit
einer Betreuungsdauer von bis zu einem Jahr in der Versorgungsregion Kaiserslautern mit
40 Personen bei 74 %.
105 {Schmitt-Schäfer Juli 2008 #1225}; Ed.: Kaiserslautern, Juli 2008. http://www.kaiserslautern-kreis.de/kops/index_kops.htm (accessed Oct 24, 2009). 106 {Schmitt-Schäfer Juni 2005 #1226}
230
Tabelle 156: Betreuungsdauer im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets zum Stichtag 31.12.2009
Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt
gB sB sB gB
abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %
mit
eine
r Bet
reuu
ngsd
auer
…
von bis zu 6 Monaten 0 0% 6 15% 9 23% 0 0% 15 13%
von 6 Mona-ten bis zu 1
Jahr 6 20% 7 17% 7 18% 0 0% 20 17%
von 1 Jahr bis zu 2 Jahren 6 20% 4 10% 9 23% 7 100% 26 22%
von 2 Jahren bis zu 5 Jah-
ren 14 47% 15 37% 11 28% 0 0% 40 34%
von 5 Jahren bis zu 10 Jah-
ren 4 13% 9 22% 3 8% 0 0% 16 14%
10 Jahre und länger 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
gesamt 30 100% 41 100% 39 100% 7 100% 117 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Nahezu alle Personen, die im Betreuten Wohnen unterstützt werden oder Leistungen im
Rahmen des Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen, sind Deutsche. Der Anteil liegt mit
115 Fällen bei 99 %.
231
Tabelle 157: Staatsbürgerschaft der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
In 85 % aller Fälle werden die erforderlichen Kosten für das ambulant Betreute Wohnen be-
ziehungsweise die Leistungen des Persönlichen Budgets vom örtlichen oder überörtlichen
Sozialhilfeträger getragen. Sieben Personen oder 6 % aller Fälle sind Selbstzahler. In 11
Fällen oder 9 % der Fälle werden die Kosten von einem anderen Kostenträger getragen.
Eigenes Einkommen oder Vermögen wurde sechsmal oder in 5 % der Fälle herangezogen.
In keinem einzigen Fall wurden ergänzend Leistungen der Krankenversicherung, der Pflege-
versicherung oder eines anderen Sozialleistungsträgers gewährt. Auch hier lohnt ein Ver-
gleich mit anderen Regionen: In der Stadt Dortmund, in der die Träger betreuten Wohnens in
der Regel anerkannte Dienste der Krankenpflege nach SGB V sind, fand sich in 29 % der
Fälle eine Kombination von Leistungen der Eingliederungshilfe mit denen der Krankenversi-
cherung, in 5 % der Fälle wurden Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.
232
Tabelle 158: Leistungsträger im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt
gB sB sB gB
abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %
örtlicher und überörtli-cher Sozialhilfeträger 19 63% 42 100
% 32 82% 7 100% 100 85%
davo
n …
mit Heranziehung eigenen Einkom-
mens bzw. Vermö-gens
1 3% 5 12% 0 0% 0 0% 6 5%
mit ergänzenden Leistungen der
Krankenversiche-rung
0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
mit ergänzenden Leistungen der
Pflegeversicherung 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
mit ergänzenden Leistungen Sonsti-
ger 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
Selbstzahler 0 0% 0 0% 7 18% 0 0% 7 6%
andere Kostenträger 11 37% 0 0% 0 0% 0 0% 11 9%
unsicher, unbekannt 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
gesamt 30 100% 42 100
% 39 100% 7 100
% 118 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Die ganz überwiegende Anzahl der Personen, die im ambulant Betreuten Wohnen und im
Rahmen des Persönlichen Budgets ambulant betreut werden, stammt mit 106 Personen
oder 91 % aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. Dies entspricht 0,9/1.000 EW der Ge-
samtbevölkerung. Innerhalb des Landkreises ist die Inanspruchnahme jedoch ungleich ver-
teilt.
233
Tabelle 159: Herkunft der Leistungsberechtigten im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Per-sönlichen Budgets absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner
andere aus Rheinland-Pfalz 3 10% 0 0% 0 0% 0 0% 3 3%
andere außerhalb von Rheinland-Pfalz 1 3% 0 0% 0 0% 1 14% 2 2%
gesamt 30 100% 42 100% 38 100% 7 100% 117 100%
Quelle: eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
234
Ein Viertel aller Fälle (30 Leistungsberechtigte zum Stichtag oder 26 %) kommt aus der Ver-
bandsgemeinde Bernkastel Kues. Dies sind 1,3 Fälle/1000 EW. Bezogen auf die Gesamtbe-
völkerung ist die Inanspruchnahme von Leistungen des ambulant Betreuten Wohnen/des
Persönlichen Budgets bei Bewohnerinnen und Bewohner der Verbandsgemeinde Traben -
Trarbach jedoch intensiver: Hier kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 1,4
Fälle im betreuten Wohnen. Für die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron sind es 1,2 Fäl-
le/1.000 EW, für die Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf 1,0 Fälle. Am geringsten fällt die
Quote für die Einheitsgemeinde Morbach aus.
Die nachfolgende Tabelle stellt die unterschiedlichen Bezugspunkte in der Inanspruchnahme
von Leistungen zu ambulant Betreuten Wohnen/Persönlichen Budget nochmals gegenüber.
Zu sehen ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich
ganz überwiegend von den Leistungen der ambulanten Dienste vor Ort profitieren. Der Anteil
der Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die außerhalb der Landkreisgrenzen ambu-
lante Hilfen in Anspruch nehmen, liegt bei 5 %. Der Anteil der Auswärtigen, die im Landkreis
Leistungen ambulante Hilfen nutzen können, liegt bei 9 %.
Tabelle 160:Ambulante Versorgung zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis
Stichtag 31.12.2008 abs. %
Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner im ambulant Betreuten Wohnen im Landkreis 117 100%
davon aus dem Landkreis 106 91%
Anzahl von Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis im ambulant Be-treuten Wohnen 112 100%
davon im Landkreis 106 95%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Ein Vergleich des Leistungsgeschehens im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit anderen Regi-
onen zeigt zunächst, dass die Versorgungsrate im Vergleich zu Deutschland überdurch-
schnittlich hoch ist. Kommen für ganz Deutschland nach Angaben des statistischen Bundes-
amtes 0,84 Fälle/1.000 EW, so sind es im Landkreis Bernkastel-Wittlich 0,99/1.000 EW be-
ziehungsweise 1,03/1.000 EW. Die Versorgungsrate im ambulanten Bereich liegt auch höher
als im Bundesland Baden-Württemberg, jedoch deutlich tiefer als in den übrigen zum Ver-
gleich heran gezogenen Regionen Hessen sowie den beiden Landschaftsverbänden in
Nordrhein-Westfalen.
235
Leistungsberechtigte mit einer geistigen Behinderung werden im Eifelkreis Bitburg - Prüm
deutlich häufiger ambulant betreut, als dies für Bewohnerinnen und Bewohner des Landkrei-
ses der Fall ist. Bei den übrigen Behinderungsarten ist der Unterschied zwischen den beiden
Landkreisen geringer.
Tabelle 161: Leistungsberechtigte im ambulant betreuten Wohnen (BeWo und Persönliches Budget) im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland
Leistungsberechtigte mit einer seeli-schen Behinderung Leistungsberech-
Quelle: eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
107 Am 31.12.2007 hatte der Landkreis Bernkastel-Wittlich 113.043 Einwohnerinnen und Einwohner 108 {Lay 14.08.2008 #1212}; Seite 51. Am 31.12.2007 hatte der Eifelkreis Bitburg-Prüm 95.219 Einwohnerinnen und Einwohner. 109 {Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen August 2008 #259}; Tabelle 6 Seite 101. 110 {Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen August 2008 #259}; Tabelle 6 Seite 101. 111 {KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg September 2009 #1218}; Tabelle Seite 27 112 {Fachkommission nach § 14 der Vereinbarung über das Betreute Wohnen in Hessen o. Datum #1219} 113 {Statistisches Bundesamt 16. März 2009 #1214}; Tabelle D.3.1.2. Am 31.12.2007 gab es in Deutschland 82.217.837 Ein-wohnerinnen und Einwohner
236
Das Durchschnittsalter der Leistungsberechtigten im ambulant Betreuten Wohnen im Land-
kreis Bernkastel-Wittlich weicht von dem auf Bundesebene nicht ab. Hier wie dort liegt es bei
etwa 42 Jahren.
Die jüngste Person war zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes 17 Jahre alt, die älteste
Person 68. Leistungsberechtigte mit einer seelischen Behinderung (Dienst 2 und Dienst 3)
sind im Durchschnitt älter als die Leistungsberechtigten, die von den beiden übrigen Diens-
ten betreut werden. Dies mag damit zusammenhängen, dass eine Behinderung wegen einer
seelischen Störung im Lebenslauf erworben wird und nicht schon von Geburt an besteht.
Tabelle 162: Alter der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Damit findet sich ein hoher Anteil von Personen unter den Betreuten, die noch im 18-
monatigen Krankengeldbezug sind. Es ist daher anzunehmen, dass vorrangige Leistungsan-
sprüche auf Maßnahmen psychiatrischer Krankenpflege, der Soziotherapie,
ergotherapeutischen Leistungen oder psychotherapeutischer Interventionen bestehen kön-
nen. Auch hier zum Vergleich die Daten aus Dortmund: Dort bezogen 3 % der Betreuten
Kranken- oder Übergangsgeld.
Tabelle 163: Einkommen der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rah-men des Persönlichen Budgets (Mehrfachnennungen)
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Einschub: Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen insbesondere im Bereich des ambu-
lant Betreuten Wohnens für Menschen mit einer seelischen Behinderung „beschloss die Lei-
238
tung des LVR-Dezernates 7 – Soziales, Integration des Landschaftsverbands Rheinland im
Monat Juni 2008, sämtliche Neuanträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe zum selb-
ständigen Wohnen im Wege einer externen Begutachtung darauf hin überprüfen zu lassen,
ob eine wesentliche Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII i.V. mit § 2 SGB IX und der
EHVO vorliegt.“ 114 Als Ergebnis wurde in der Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss des
Landschaftsverbandes Rheinlandes festgehalten, dass für 35 % der begutachteten Personen
das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung nicht nachgewiesen werden konnte. In 24 %
der Fälle waren die Gutachter der Auffassung, dass eine wesentliche seelische Behinderung
einzutreten drohe, „die jedoch nach Einschätzung der Gutachter durch angemessene, vor-
rangige Hilfen aus dem Leistungsspektrum des SGB V vermieden werden könnte.“
Insgesamt wurden im Betreuten Wohnen beziehungsweise bei Leistungen im Rahmen des
Persönlichen Budgets 54 Maßnahmen beendet. In einem Viertel der Fälle, nämlich 26 %
dauerte die Betreuung bis zur Beendigung zwischen zwei und bis zu fünf Jahren. In einem
Fünftel der Fälle wurde die Betreuung binnen der ersten sechs Monate abgeschlossen, bei
weiteren 17 % erfolgte eine Beendigung der Maßnahme im Zeitraum von sechs Monaten bis
zu einem Jahr. Dies bedeutet, dass 20 von 54 beendeten Maßnahmen binnen eines Jahres
beendet wurden.
114 {Hoffmann-Badache Juni 2009 #1227}; https://dom.lvr.de/lvis/lvr_rechercheWWW_12WP.nsf/WEB51AlleDaten/D2327AB065A87202C12575C4004F0103?OpenDocument&grem=Sozialausschuss&date=09.06.2009&form=WEB51AnsichtAlleDaten (accessed Oct 24, 2009).
239
Tabelle 164: Betreuungsdauer aller beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt
gB sB sB gB
abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %
mit
eine
r Bet
reuu
ngsd
auer
…
von bis zu 6 Monaten 1 8% 10 24%
Keine Anga-ben
0 0% 11 20%
von 6 Monaten bis zu 1 Jahr 1 8% 8 20% 0 0% 9 17%
von 1 Jahr bis zu 2 Jahren 1 8% 9 22% 0 0% 10 19%
von 2 Jahren bis zu 5 Jah-
ren 6 46% 12 29% 0 0% 14 26%
von 5 Jahren bis zu 10 Jah-
ren 1 8% 2 5% 0 0% 3 6%
10 Jahre und länger 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%
gesamt 13 100% 41 100% 0 0% 54 100%
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Nahezu die Hälfte dieser Beendigungen führten zum Leben in der eigenen Wohnung, ohne
dass eine weitere Unterstützung erforderlich gewesen wäre. In 13 Fällen oder einem Viertel
aller beendeten Maßnahmen kam es zu einem Umzug in ein Wohnheim der Eingliederungs-
hilfe. Alten- und Pflegeheime wurden in zwei Fällen genutzt. Schließlich sind sieben Perso-
nen verstorben, was 17 % aller beendeten Maßnahmen entspricht.
240
Tabelle 165: Wohnsituation nach Beendigung aller Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Betrachtet man die im Jahre 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei
den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets, so zeigt sich, dass mit 10 Personen
63 % in die eigene Wohnung zogen. Fünf davon benötigten keine weitere Unterstützung
mehr.
In zwei Fällen wurden im Jahre 2008 ambulante Maßnahmen mit dem Einzug in ein Wohn-
heim der Eingliederungshilfe beendet, in zwei weiteren Fällen kam es zu einem Einzug in ein
Alten- und Pflegeheim.
241
Tabelle 166: Wohnsituation nach Beendigung der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
242
Die durchschnittliche Betreuungsdauer der in 2008 beendeten Maßnahmen lag bei einem
halben Jahr, was die in Tabelle 164 dargestellte Häufung beendeter Maßnahmen binnen
Jahresfrist bestätigt. 115
Tabelle 167: durchschnittliche Betreuungsdauer der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
10.4 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen
In insgesamt vier Arbeitskreisen zum Thema Wohnen wurde die aktuelle Situation im Land-
kreis Bernkastel-Wittlich erhoben und mit den Vorgaben der UN-Konvention abgeglichen.
Förder- und Barrierefaktoren im Bereich Wohnen wurden identifiziert und diskutiert.
10.4.1 AK Wohnen – Betroffene
Der Arbeitskreis Wohnen – Betroffene setzte sich aus Menschen mit unterschiedlichen Be-
hinderungen aus unterschiedlichen Wohnsituationen zusammen. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer lebten in Wohnheimen, in Außenwohngruppen oder in ihrer eigenen Wohnung,
wobei sie Unterstützung im Rahmen des Betreuten Wohnens erhielten. Bei dem ersten Ar-
beitskreis arbeiteten 11 Personen, bei dem zweiten Arbeitskreis 21 Personen mit. Die Teil-
nehmerinnen und Teilnehmer erarbeiteten in Kleingruppen Dinge, die beim Wohnen für sie
hilfreich sind und Dinge, die sie dabei schwierig finden.
115 Tabelle: Betreuungsdauer aller beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets
243
Tabelle 168: Barrierefaktoren und Förderfaktoren im Bereich Wohnen
Quelle: Arbeitskreis Wohnen-Betroffen 15. Juni 2009
Als hilfreich wurde insbesondere die Unterstützung bei Tätigkeiten des häuslichen Lebens
wahrgenommen, wie z.B. Hilfe beim Wäschewaschen oder Bett beziehen. Einig waren sich
die Teilnehmenden darin, dass die Unterstützung beim Umgang mit Geld und Bankgeschäf-
ten hilfreich sei, hier wurde neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen
bzw. Dienste insbesondere die gesetzliche Betreuung genannt.
Lebensbereiche nach ICF Hilfreich SchwierigAutos im Wohnheim Mobilität
Dass ich nicht alleine mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einen Ausflug machen kann.
Hilfe beim rasieren medizinische Versorgung im Heim bei z.B. Diabetes oder EpilepsieHilfe beim Waschen (Kleidung) Hausarbeit ist blöd und schwierigHilfe beim Bett beziehen
Unterstützung beim Einkauf von Lebensmitteln, Kleidern und Elektrogeräten
Schwierig ist, dass ich für acht Personen Tisch decken, spülen, abräumen und Tisch abwischen muss. X und ich sind die "Fittesten" und müssen am meisten machen. Ist die Gruppe kleiner, so gibt es weniger Dinge und geht schneller.
Hilfe beim Wecken
Hilfe beim Kochen keine kurzfristige Planung möglich z.B. kochen
Beratung: Ansprechpartner Betreuer haben nicht immer ZeitMan redet über Probleme große Gruppe= großer StreitMan redet über die Dienste, die zu erledigen sind, z.B. Müll, Ausflüge besprechen und planen, Gespräche über Artzbesuche
Wenn man nicht mit seinem Partner zusammen wohnen kann.
Mitbewohner nerven manchmalBeim Essen ist es oft zu laut.Wenn ich von zu Hause wieder ins Wohnheim komme, dann werde ich von meinen Mitbewohnern oft angemacht.Ich werde am Wochenende von der Mitbewohnerin viel zu früh geweckt
gemeinsam zur Bank gehen, zum Geldautomat, Überweisungen
Alleine auf Ämter zu gehen.
gesetzl. Betreuung hohe TelefongebührenGeld/Taschengeld vom Betreuer VerträgeMitglied in einem Verein sein zu wenig Freizeitaktivitäten
gerne mehr Betreuungsstunden für Freizeit
Sonstige Bereiche Ein Einzelzimmer, für andere ist einEinzelzimmer besser.
Zu den Lebensbereichen Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen und Kommunikation gab es keine Zuordnungen.
Gemeinschafts, soziales Leben
Bedeutende Lebensbereiche
Häusliches Leben
Mobilität
Selbstversorgung
Interpersonelle Interaktionenund Beziehungen
244
Einige der wahrgenommenen Schwierigkeiten im Bereich Wohnen bezogen sich auf einzelne
Tätigkeiten, die schwer fallen. Hier wurden beispielsweise der Umgang mit Handyverträgen,
die Hausarbeit oder die Mobilität genannt. Vornehmlich bezogen sich die Schwierigkeiten
jedoch auf die interpersonellen Interaktionen und Beziehungen und dabei insbesondere auf
das Wohnen mit anderen Personen. So seien keine kurzfristigen Planungen möglich, die
Mitbewohner nerven, man könne nicht mit seinem Partner zusammen leben oder man müs-
se zu viel Gruppendienste für andere machen. Die Teilnehmenden waren sich darin einig,
dass eine große (Wohn-)Gruppe auch großen Streit bedeute.
Diese Ergebnisse wurden in dem zweiten Arbeitskreis Wohnen-Betroffene anhand der UN-
Konvention für Menschen mit Behinderungen in einen übergeordneten Zusammenhang ge-
bracht.
Während einige Teilnehmenden mit ihrer Wohnsituation glücklich sind und selbst entschei-
den konnten, wo und mit wem sie zusammen wohnen, gaben einige Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an, dies nicht zu können und dass sie gerne anders wohnen würden. Es gab die
Wahrnehmung, dass über den eigenen Kopf hinweg entschieden würde. Eine Person gab
an, dass die gesetzliche Betreuung und die Mitarbeiter im Wohnheim der Ansicht sind, sie
sei noch nicht soweit.
Die Umsetzung der in der UN-Konvention festgeschriebenen Selbstbestimmung scheint von
den Teilnehmenden als hilfreich erkannt worden sein, die im ersten Arbeitskreis genannten
Barrierefaktoren zu beseitigen oder zu mindern. Dies gilt in besonderer Weise den Schwie-
rigkeiten, die sich auf die Interaktion und Beziehung zu anderen Personen bezogen. Dass
behinderte Menschen laut UN-Konvention mit reden und entscheiden können, wurde daher
als überfällig und ausdrücklich für gut befunden. Somit würden ihre Vorstellungen berück-
sichtigt werden.
In vielfacher Weise wurde in diesem Zusammenhang das in der UN-Konvention genannte
Recht auf Privatsphäre eingefordert. Diese sei wichtig für alle Menschen, auch im Wohn-
heim. So dürften die Mitarbeiter keine Post öffnen, dies werde bei einigen Briefen jedoch
getan.
Darüber hinaus wurden einige, sehr konkrete Unterstützungsbedarfe genannt, welche aus-
nahmslos auf eine größere Selbständigkeit ausgerichtet waren:
Eine Person möchte gerne in einer Wohngemeinschaft mit Nachtbereitschaft leben. Die von
ihr benötigte Nachtbereitschaft sei der Grund, weshalb sie in einem Wohnheim lebe. Gefor-
245
dert wurde ein Kochtraining, damit man lernen könne, sich selbst etwas zu kochen. Ebenso
solle der Umgang mit dem Taschengeld geübt werden.
Fazit:
Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommenen Förderfaktoren beziehen
sich zum größten Teil auf konkrete, alltägliche Tätigkeiten, bei denen entweder eine
fachliche, gezielte Förderung bzw. Training zur weiteren Selbständigkeit führen können
(welches auch eingefordert wurde) oder auch eine dauerhafte Unterstützung erforderlich sein
kann. Beides sind wichtige Maßnahmen, um eine weitestgehend selbständige Gestaltung
des Alltags zu ermöglich. Demgegenüber beziehen sich die wahrgenommenen
Barrierefaktoren auf Umweltbedingungen, bestehend aus den vorhandenen Wohnformen.
Eine Minderung dieser Barrieren kann demnach nur über eine Veränderung der Wohnformen
im Allgemeinen oder der individuellen Wohnsituation der betroffenen Personen im
Besonderen geschehen. Der Rahmen hierfür scheint mit der UN-Konvention gegeben zu
sein.
10.4.2 Arbeitskreis Wohnen - Experten
Der Arbeitskreis Wohnen-Experten setzte sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ein-
richtungen und Dienste zusammen. Beim ersten Treffen waren sieben Personen anwesend,
beim zweiten Treffen 12 Personen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von den Teil-
nehmenden als „konkrete Utopie“ verstanden. Es gehe darum, ein bestmögliches Wohnen
anzustreben. Die Verwirklichung der Konvention sei unter den strukturellen und organisatori-
schen Rahmenbedingungen eines Wohnheims jedoch nicht möglich. Hier könne man nicht
frei wählen, wie (Einzel- oder Doppelzimmer) und mit wem man zusammen wohnen wolle.
246
Tabelle 169: Barriere- und Förderfaktoren
Barrierefaktoren Förderfaktoren
finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen
Landrätin und ihre deutliche Aussage
Nicht hinreichender Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
personenzentrierte Haltung und Arbeitsweise der Leistungserbringer
rigides, unflexibles Verhalten einiger Leistungsträger (z.B. bei Wohnungsgrößen) Teilhabeplanung
Stigmatisierung der betroffenen Menschen Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern
fehlende finanzielle Mittel bei den betroffenen Personen
fehlende Lobby für Menschen mit Behinde-rung
fehlendes Bewusstsein des Problems in Bevölkerung, Politik und Verwaltung
Quelle: Arbeitskreis Wohnen-Experten 16. Juni 2009
Die genannten Barrierefaktoren bezogen sich auf die Rahmenbedingungen, in denen die
Leistungserbringer agieren können. Dies bezog sich insbesonders auf die möglichen Wohn-
formen. Einzelzimmer seien oft nicht re-finanzierbar. Das ambulante Wohnen würde auf
Grund des Wohnungsmarktes erschwert. Es sei schwierig, angemessene Wohnungen zu
finden, zudem würden viele Vermieter nicht an Menschen mit Behinderungen vermieten und
einige Leistungsträger ermöglichten keinerlei Spielraum, z.B. bezogen auf die Wohnungs-
größe.
In Bezug auf den Ausbau ambulanter Unterstützung wurde im zweiten Arbeitskreis die feh-
lende Planungssicherheit der Einrichtungen und Dienste als Barrierefaktor ergänzt. Es gebe
keine einheitlichen Preise und eine gewisse Intransparenz, beides begründe sich auf das
Fehlen von Leistungsvereinbarungen. Auch seien die bisherigen Erfahrungen z.B. in Bezug
auf das persönliche Budget bzw. das Budget für Arbeit wenig ermutigend gewesen.
Gegenüber den Rahmenbedingungen als Barrierefaktoren bezog sich der Großteil der ge-
nannten Förderfaktoren für eine Umsetzung der UN-Konvention auf die qualitativ hochwerti-
ge Arbeit der Leistungserbringer, in Bezug auf die Haltung, die Teilhabeplanung und die Zu-
sammenarbeit untereinander. Im zweiten Arbeitskreis wurden die zahlreichen Kurzzeitmaß-
247
nahmen der Leistungserbringer als Förderfaktoren ergänzt. Diese unterstützten den Verbleib
von Menschen mit Behinderungen in den Familien.
Anhand der Ergebnisse aus der Erhebung bei der Kreisverwaltung116 wurde diskutiert, in-
wieweit es eine bedarfsgerechte Versorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich gebe. Wäh-
rend die Zahlen darauf hindeuten, dass die Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in Wohn-
heimen (incl. AWG) ausreichend vorhanden seien, war die Wahrnehmung bei den Leis-
tungserbringern eine andere. Alle Leistungserbringer berichteten über Wartelisten für eine
Heimaufnahme. Eine zeitnahe Deckung von Bedarf sei oft nicht möglich. Darüber hinaus
gebe es einen zunehmenden Bedarf bei älter werdenden Menschen.
Die Ergebnisse in Bezug auf ambulante Unterstützung deuten darauf hin, dass die Versor-
gung im Landkreis nicht bedarfsgerecht sei. Auch dieser Hypothese wurde von den Leis-
tungserbringern widersprochen. Dass weniger Personen als in anderen Regionen ambulant
unterstützt werden, begründe für sich genommen nicht, dass die Personen in Wohnheimen
nicht bedarfsgerecht versorgt seien. Viel mehr könnte es sein, dass viele Personen, die z.B.
noch in der Familie leben, keine Unterstützung erhalten.
116 Siehe Kapitel 5 „Leistungen und Kosten der Eingliederungshilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich“.
248
11 PFLEGEDÜRFTIGE MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN
Menschen mit einer Behinderung sind Personen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Le-
ben infolge einer gesundheitlichen Störung beeinträchtigt ist. Häufig, jedoch keineswegs in
allen Fällen, trifft dies dann zu, wenn vor dem 65. Lebensjahr eine Pflegebedürftigkeit eintritt.
Von Bedeutung ist, dass Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliede-
rungshilfe nebeneinander gewährt werden können, insbesondere dann, wenn die leistungs-
berechtigte Person in eigener Häuslichkeit lebt. Die unterschiedlichen Leistungsvorausset-
zungen - wie die Heranziehung von Einkommen und Vermögen im Falle der Eingliederungs-
hilfe - gelten weiterhin.
Gleichwohl besteht ein Interesse zu erfahren, in wie vielen Fällen Leistungen der Pflegever-
sicherung für Personen unter 65 Jahren erbracht werden. Über diesen Sachverhalt gibt die
folgende Tabelle Auskunft.
Datenquelle ist die amtliche Pflegestatistik des Jahres 2007. In den Spaltenüberschriften
sind die jeweiligen Leistungsarten benannt. Bei der vollstationären Dauerpflege, der Kurz-
zeitpflege sowie der Tagespflege können auch Leistungsberechtigte von außerhalb des
Landkreises erfasst sein, da diese Statistik die Herkunft der Leistungsberechtigten nicht ab-
bildet. Die Statistik der Sach- und Geldleistung beinhaltet Aussagen ausschließlich zu Ein-
wohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis.
Zu sehen ist, dass Ende 2007 31 Personen stationär in Pflegeeinrichtungen im Landkreis
untergebracht wurden, die unter 65 Jahre alt waren. Nahezu ein Viertel davon war unter 55
Jahre alt.
Kurzzeitpflege wurde für diese Personengruppe zum Stichtag 15.12. 2007 nicht in Anspruch
genommen.
Tagespflege fand sich in zwei Fällen bei Personen zwischen 60 und 65 Jahren.
In 108 Fällen wurden Sachleistungen bezogen und – anteilig – Pflegegeld beansprucht. 8
Leistungsberechtige im Alter zwischen 15 und 25 Jahren lebten in eigener Häuslichkeit,
mutmaßlich im Haushalt der Eltern, und erhielten hier die notwendige Hilfe unter Beteiligung
eines zugelassenen Pflegedienstes.
Jeweils 16 Leistungsberechtigte waren zwischen 30 und 40 Jahre bzw. zwischen 40 und 50
Jahre alt.
249
Mit 59% waren über die Hälfte der leistungsberechtigten Personen im Bezug von Sach- und
Pflegegeldleistung zwischen 55 und 65 Jahre alt.
Dagegen sind 1/5 der Bezieher von (ausschließlich) Pflegegeld (n=61) Kinder- und Jugendli-
che unter 15 Jahre. Sie werden in eigener Häuslichkeit unterstützt und erhalten Pflegegeld.
Insgesamt haben Ende 2007 im Landkreis 308 Personen unter 65 Jahren Pflegegeld bezo-
gen.
Tabelle 170: Anzahl von unter 64-Jährigen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung Ende 2007 nach Leis-tungsarten
Vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege Tagespflege Sach- und
Pflegegeld nur Pflegegeld
unter 5 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 11 4%
5 bis 9 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 25 8%
10 bis 14 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 25 8%
15 bis 19 Jahre 0 0% 0 0 0% 4 4% 26 8%
20 bis 24 Jahre 0 0% 0 0 0% 4 4% 19 6%
25 bis 29 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 9 3%
30 bis 34 Jahre 0 0% 0 0 0% 8 7% 20 6%
35 bis 39 Jahre 0 0% 0 0 0% 8 7% 28 9%
40 bis 44 Jahre 1 3% 0 0 0% 4 4% 17 6%
45 bis 49 Jahre 3 10% 0 0 0% 12 11% 24 8%
50 bis 54 Jahre 3 10% 0 0 0% 4 4% 26 8%
55 bis 59 Jahre 12 39% 0 0 0% 24 22% 37 12%
60 bis 64 Jahre 12 39% 0 2 100% 40 37% 41 13%
gesamt 31 100% 0 2 100% 108 100% 308 100%
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
250
12 ZUR PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG DER EINWOHNERINNEN UND EIN-
WOHNER IM LANDKREIS BERNKASTEL-WITTLICH
12.1 Krankenhausbehandlungen wegen einer seelischen Störung
Die Bevölkerung im Landkreis Bernkastel-Wittlich wird seit 1997 von der Hauptabteilung "All-
gemeine Psychiatrie" teilstationär in einer Tagesklinik oder stationär psychiatrisch versorgt.
Als ambulantes Beratungsangebot steht eine Institutsambulanz zur Verfügung. Die Abteilung
verfügt über 75 Plätze im stationären Bereich und über eine Tagesklinik mit 15 Plätzen117.
Die psychiatrische Fachabteilung ist eine Einrichtung der Pflichtversorgung gemäß § 12
PsychKG. Dies bedeutet, dass in der Abteilung nach richterlichem Beschluss eine Unterbrin-
gung beziehungsweise eine medizinische Behandlung auch gegen den Willen der behandel-
ten Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Bürgerin-
nen und Bürger genötigt sind, nur die Dienste der psychiatrischen Fachabteilung in Wittlich in
Anspruch zu nehmen. Die Wahlfreiheit ist nicht eingeschränkt.
In der Abteilung werden alle psychischen Störungen nach ICD - 10 - Schlüssel F 0 - F 8 di-
agnostiziert und therapiert. Dies beinhaltet
• organisch bedingte psychische Störungen,
• psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Suchterkran-kungen),
• schizophrene Störungen,
• affektive Störungen,
• neurotische -, Belastungs- und somatoforme Störungen,
• Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren,
• Persönlichkeits - und Verhaltensstörungen,
• Störungen der Intelligenz,
• Entwicklungsstörungen sowie
• gerontopsychiatrische Störungen.
117 http://www.ctt-trier.de/cgi-bin/cms?_sprache=frame&http://www.ctt-trier.de/cgi-bin/cms?_SID=fake&_sprache=vkh&_bereich=artikel&_aktion=detail&idartikel=102777, zuletzt geprüft am 26.10.2009
251
Nicht behandelt werden Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit
und Jugend.
Ohne Belegärzte sind in der psychiatrischen Abteilung 9,5 Ärztinnen und Ärzte als Vollkräfte
beschäftigt, 5,5 davon sind Fachärzte. Es stehen 52 Pflegekräfte zur Verfügung, 12 davon
verfügen über eine Fachweiterbildung. Zum Zeitpunkt der Abfassung des Qualitätsberichtes
2006 befanden sich zwei weitere Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in einer Weiterbildungs-
maßnahme118.
Neben der psychiatrischen Abteilung hält das Verbundkrankenhaus Bernkastel - Wittlich, das
Träger der psychiatrischen Abteilung ist, eine Fachabteilung "Psychosomatik" am Standort
Bernkastel-Kues vor. Hier werden ebenfalls die zuvor genannten Störungsbilder diagnosti-
ziert und behandelt. Im Bereich der affektiven Störungen liegt der Schwerpunkt auf der Diag-
nostik. Weiterbehandlungsempfehlungen werden bei neurotischen-, Belastungs- und
somatoformen Störungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
sowie bei Persönlichkeit- und Verhaltensstörungen ausgesprochen. Bei Störungen der Intel-
ligenz und bei Entwicklungsstörungen erfolgt lediglich eine Differenzialdiagnostik. Bei Verhal-
tens- und emotionalen Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend werden nur Essstö-
rungen der Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 18 Jahren therapiert.
Sonstige psychiatrische Versorgungsschwerpunkte sind die Diagnostik und Behandlung
somatoformer Schmerzstörungen sowie von Psychosomatosen mit autonomen Funktionsstö-
rungen.
In der Abteilung sind - ohne Belegärzte - zwei Ärztinnen beziehungsweise Ärzte als Vollkräf-
te beschäftigt. Beide Ärzte bzw. Ärztinnen sind Fachärzte. Sechs Pflegekräfte als Vollkräfte
sind in der Abteilung tätig, alle verfügen über eine entsprechende Fachweiterbildung.
12.2 Teilstationäre und stationäre Krankenhausbehandlungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich wegen einer psychischen Störung
Die nachfolgende Darstellung beinhaltet eine Beschreibung der Häufigkeit von teilstationären
und stationären Krankenhausbehandlungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis
Bernkastel-Wittlich und aus Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Behandlung oder der
Art der medizinischen Fachabteilung, in der diese Behandlung durchgeführt wurde. Die Be-
schreibung des Geschehens beruht auf drei Datenquellen:
118 {Strukturierter Qualitätsbericht 2006 ohne Jahr #1208}
252
• Angaben der Krankenhausdiagnosestatistik, die vom statistischen Landesamt zur
Verfügung gestellt wurde, informieren über die Anzahl von stationären Krankenhaus-
behandlungen und deren Verweildauer sowie über das Alter, das Geschlecht und die
Diagnose der behandelten Personen. Bei den dargestellten Häufigkeiten handelt es
sich nicht um Personen, sondern um Behandlungsepisoden. Eine Person, die im Lau-
fe eines Jahres wiederholt stationär psychiatrisch behandelt wurde, wird jedes Mal
gezählt. Es handelt sich nicht um Stichtagsdaten, sondern um die Anzahl der Abgän-
ge, das heißt der Entlassungen aus stationärer Behandlung. Die Krankenhausdiag-
nosestatistik wird organisatorisch in der Regel von den Verwaltungseinheiten der je-
weiligen Krankenhäuser bearbeitet.
• Angaben aus der psychiatrischen Basisdokumentation. Die psychiatrische Basisdo-
kumentation ist ein fachlich-medizinisches Werk. Sie wird in der Regel von den be-
handelnden Ärztinnen und Ärzten bei Aufnahme und bei Entlassung ausgefüllt. Die
psychiatrische Basisdokumentation enthält über die Krankenhausdiagnosestatistik
hinausgehende inhaltliche Angaben wie beispielsweise die Wohnsituation oder die
Einkommenssituation während der Behandlung. Anders als die Krankenhausdiagno-
sestatistik bildet die psychiatrische Basisdokumentation auch teilstationäre Behand-
lungsmaßnahmen beispielsweise in einer Tagesklinik ab. Die Kliniken in Rheinland-
Pfalz melden die Ergebnisse an das Statistische Landesamt, welche die Daten für die
Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich zur Verfügung gestellt hat.
Die Daten der Basisdokumentation und die Werte aus der Krankenhausdiagnosesta-
tistik weichen voneinander ab, da
die Krankenhausdiagnosestatistik alle Fälle erfasst, die wegen einer psychiatri-
schen Hauptdiagnose im Krankenhaus behandelt wurden. Hierzu zählen auch
Behandlungsmaßnahmen in nicht-psychiatrischen Abteilungen und alle Maßnah-
men in Deutschland gleich wo diese Behandlungsmaßnahmen durchgeführt wur-
den.
Die Basisdokumentation erfasst die Fälle einer stationären Behandlung von Ein-
wohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich/Rheinland-
Pfalz, die in psychiatrischen Fachabteilungen in Rheinland-Pfalz behandelt wur-
den. Sie bildet demnach eine Teilmenge der Behandlungsepisoden ab, die in der
Krankenhausdiagnosestatistik gezählt wurden.
253
Die Abweichungen zwischen den beiden Datenquellen sind erheblich und größer, als
die Unterschiede der jeweiligen Datenmengen vermuten lassen. Hinzu kommen nicht
aufklärbare Differenzen zwischen den Angaben für Rheinland-Pfalz und den Daten
für den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Weiterhin haben die an der Teilhabeplanung
liche Bedenken bezüglich der Güte der Daten der Basisdokumentation geäußert. Sie
werden daher im vorliegenden Bericht nur in Bezug auf die teilstationären Maßnah-
men verwendet.
• Angaben aus dem Qualitätsbericht 2006 des Verbundkrankenhauses. Aus diesem
Bericht wurden die vorgenannten Angaben zur Struktur entnommen. Des Weiteren
wird auf die dortigen Angaben zur Anzahl der Fälle in 2006 zurück gegriffen.
12.2.1 Aufnahmen in teilstationäre Behandlung
Der Qualitätsbericht 2006 weist eine teilstationäre Fallzahl von 70, das heißt 70 Behand-
lungsepisoden in der Tagesklinik im Jahre 2006, aus. Nach Angaben des statistischen Lan-
desamtes wurden im Jahre 2007 auf der Grundlage der psychiatrischen Basisdokumentation
aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich 20 Behandlungsepisoden in teilstationäre Behandlung
gezählt. Bei der Abfrage wurden die Wohnsituation und die Einkommenssituation der aufge-
nommenen Patientinnen und Patienten miteinander verknüpft - denkbar ist, dass für diese
Kombination von der Datenbank nur die genannten 20 Episoden ausgewiesen wurden.
In vier der 20 Fälle waren die betroffenen Personen, die in der Tagesklinik behandelt wur-
den, erwerbstätig. Sechsmal wurde Arbeitslosigkeit als Erwerbsstatus angegeben. Alle Per-
sonen kamen aus der eigenen Wohnung. Ambulante Formen des Betreuten Wohnens oder
das Leben in einem Wohnheim wurden in keinem Fall als Wohnsituation angemerkt.
12.2.2 Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychischen Störung
Insgesamt kam es im Jahr 2007 zu 1.656 Krankenhausaufenthalten von Einwohnerinnen
und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich wegen einer psychiatrischen Diagno-
se, unabhängig davon, an welchem Ort in Deutschland diese Krankenhausbehandlung er-
folgte oder in welcher medizinischen Fachabteilung sie vorgenommen wurde.
Dabei wurden Männer und Frauen gleich häufig behandelt, Männer anteilsmäßig geringfügig
häufiger als Frauen, weil ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im Landkreis bei 49% liegt,
die Behandlungsrate bei 50%. Für Rheinland-Pfalz lag der Anteil der Männer bei psychiatri-
schen Krankenhausbehandlungen bei 52%.
254
Bezogen auf die Bevölkerungsbasis, also je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, kam es
für Personen aus dem Landkreis in 2007 häufiger zu stationären Maßnahmen wegen einer
psychiatrischen Diagnose als in Rheinland-Pfalz gesamt. Je 1.000 Einwohnerinnen und Ein-
wohner waren es für Bernkastel-Wittlich 14,6 Behandlungsepisoden, für Rheinland-Pfalz
13,2.
Sowohl für Bernkastel-Wittlich als auch für Rheinland-Pfalz ist die stationäre Behandlungsin-
tensität bei Männern (Bernkastel-Wittlich: Männer 14,9 / 1.000 Männer; Frauen 14,4 / 1.000
Frauen) höher als bei Frauen.
Tabelle 171: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht
Fälle nach Ge-schlecht
Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz Anzahl Je 1000
EW Anzahl Je 1000
EW abs. % % Männer 834 50% 14,9 27.721 52% 14,0
Frauen 822 50% 14,4 25.619 48% 12,4
gesamt 1.656 100% 14,6 53.340 100% 13,2
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
Aussagefähiger für das Behandlungsgeschehen sind jedoch weniger die Behandlungsepiso-
den als die Anzahl der Pflegetage, die aufgewendet wurden. Hier zeigt sich ein anderes Bild.
Denn sowohl im Landkreis als auch in Rheinland-Pfalz wurden Frauen länger behandelt als
Männer. Der auf Frauen entfallende Anteil der Pflegetage lag für den Landkreis bei 57% und
in Rheinland-Pfalz bei 56%.
Dieses veränderte Verhältnis in den Häufigkeiten drückt sich schließlich auch im Verhältnis
der Pflegetage zur jeweiligen Bevölkerungsbasis aus. Für Frauen aus dem Landkreis wurden
279 Pflegetage für stationäre psychiatrische Behandlungsmaßnahmen aufgewandt, der Wert
für Rheinland-Pfalz ist nur geringfügig höher und liegt bei 282 Tagen. Bemerkenswert ist
jedoch, dass je 1.000 Männer aus dem Landkreis 214 Pflegetage aufgewandt wurden, je
1.000 Männer aus Rheinland-Pfalz dagegen 233. Dies führt dazu, dass insgesamt je 1.000
Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis 247 Pflegetage aufgewandt wurden, je
1.000 Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz dagegen 258.
255
Tabelle 172: Anzahl der Pflegetage bei stationären Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht
Pflegetage Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz Anzahl Je 1000
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
Die Unterschiede bei den Pflegetagen lassen vermuten, dass die Verweildauer bei den stati-
onären Behandlungsmaßnahmen für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis
geringer ist als bei Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz. Hierüber informiert
die folgende Tabelle.
Durchschnittlich dauerten stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen
Diagnose für Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz 19,6 Tage, für Einwohne-
rinnen und Einwohner aus dem Landkreis 16,8 Tage. Die Differenz beträgt 2,8 Tage und ist
bei Frauen mit 3,3 Tagen größer als bei den Männern mit 2,4 Tagen.
Tabelle 173: Verweildauer bei stationären Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Ein-wohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behand-lungsort nach Geschlecht
Durchschnittliche Verweil-dauer in Tagen Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz Differenz Rheinland-Pfalz –
Bernkastel-Wittlich
Männer 14,3 16,7 2,4
Frauen 19,4 22,7 3,3
gesamt 16,8 19,6 2,8
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer
Die durchschnittliche Verweildauer (VD) ist definiert als VD = Summe der Pflegetage / Sum-
me der Behandlungsepisoden. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich zeigt sich bei durch-
gängig geringeren Verweildauern ein Mehr an Behandlungsepisoden als im rheinland-
pfälzischen Durchschnitt. Dies legt den Schluss nahe, dass Patientinnen und Patienten aus
dem Landkreis Bernkastel-Wittlich häufiger nach einer Entlassung wieder aufgenommen
worden sind, als dies landesweit üblich ist.
• Bei den Organischen Störungen (F0) zweigen sich keine Unterschiede in der Be-
handlungsintensität der Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz und
dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.
256
• Bei den Suchtstörungen (F1) findet sich für die Einwohnerinnen und Einwohner aus
Rheinland-Pfalz mit 8,7 Behandlungsepisoden auf 1.000 EW eine größere Behand-
lungsintensität als für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-
Wittlich.
• Die Behandlungshäufigkeit ist dagegen bei schizophrenen Störungen (F2) mit 4,4
Behandlungsepisoden für den Landkreis höher als für Rheinland-Pfalz mit 3,1 Be-
handlungsepisoden.
• Bei den affektiven Störungen (F3) kam es für Einwohnerinnen und Einwohner des
Landkreises zu 5 Behandlungsepisoden je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, für
Rheinland-Pfalz zu 5,3 Episoden.
• Ein deutlicher Unterschied zeigt sich bei den neurotischen, Belastungs- und
somatoformen Störungen (F4), die auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner aus
dem Landkreis sieben Mal stationär behandelt wurden, während dies in Rheinland-
Pfalz vier Mal der Fall war.
• Mit den Behandlungsmaßnahmen der Diagnosegruppen F0 – F4 sind 88% aller Be-
handlungsepisoden abgebildet. Zu erwähnen ist noch, dass Persönlichkeits- und
Verhaltensstörungen mit 1,5 Behandlungsepisoden auf 1.000 Einwohnerinnen und
Einwohner für Bernkastel-Wittlich häufiger stationär behandelt wurden als für Rhein-
land-Pfalz mit 0,8 Behandlungen auf 1.000 / Einwohnerinnen und Einwohner.
Die folgende Abbildung informiert über die Verteilung der Krankenhausbehandlungen auf
Diagnosegruppen.
257
Abbildung 25: Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose nach Diagnosegruppen
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
In der nun folgenden Darstellung werden die zuvor genannten Informationen weiter nach
Geschlecht aufgeschlüsselt. Die Tabelle enthält die Häufigkeit der Behandlungsepisoden
differenziert nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1.000 geschlechtsgleiche Einwohner
bzw. Einwohnerinnen. Fett gedruckt sind die Werte, in denen die Differenz der Angaben für
den Landkreis und Rheinland-Pfalz mindestens 1/1.000 Altersgleiche beträgt.
Solche Unterschiede gibt es in den beiden Diagnosegruppen F1 und F4, somit den Suchter-
krankungen und den neurotischen Störungen.
Bei den Suchterkrankungen findet sich der größte Unterschied bei den Männern: kommen
auf 1.000 Männern im Landkreis Bernkastel-Wittlich 4,7 Behandlungsepisoden, so sind es im
Land Rheinland-Pfalz 6,5 Behandlungsepisoden.
Neurotische Störungen werden dagegen bei Männern und Frauen deutlich häufiger stationär
behandelt, als dies im Landesdurchschnitt der Fall ist.
Anzahl stationärer Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose je 1000 EW nach Diagnosegruppen
258
Tabelle 174: Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Diag-nosen und Geschlecht je 1.000 Geschlechtsgleiche
Verweildauer bei stationären Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose je 1000 EW nach Diagnosegruppen
260
Tabelle 175: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Altersgruppen
Fälle nach Altersgruppen
Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz
Anzahl je 1000 Altersgleiche Anzahl je 1000 Altersgleicheabs. % %
unter 20 217 13% 9,2 5.897 11% 7,2
20 - bis unter 30 221 13% 18,2 7.332 14% 15,7
30 bis unter 40 246 15% 17,6 7.731 14% 15,3
40 bis unter 50 303 18% 16,5 11.739 22% 17,2
50 bis unter 60 322 19% 20,1 8.615 16% 15,3
60 bis unter 65 136 8% 26,1 2.278 4% 11,7
65 bis unter 75 127 8% 18,4 4.580 9% 10,0
75 und älter 84 5% 7,6 5.168 10% 14,3
gesamt 1.656 100% 14,6 53.340 100% 13,2
Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
12.3 Sozialpsychiatrischer Dienst bei der Kreisverwaltung
Nach § 5 Abs. 2 des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen vom 17.11.1995 hat
der sozialpsychiatrische Dienst „dafür Sorge zu tragen, dass psychisch kranke Personen
sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, rechtzeitig
ärztlich und psychosozial beraten und betreut werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er
insbesondere darauf hinzuwirken, dass die von den niedergelassenen Ärzten, den Kranken-
häusern, den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe, den Kirchen und Religionsgemeinschaf-
ten des öffentlichen Rechts, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und allen sonstigen
geeigneten öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Organisationen, Einrichtungen und
Stellen angebotenen Hilfen vorrangig in Anspruch genommen werden. Soweit und solange
eine Inanspruchnahme der in Satz 2 genannten Hilfsangebote nicht möglich ist, soll der So-
zialpsychiatrische Dienst die erforderliche ambulante ärztliche und psychosoziale Beratung
und Betreuung selbst durchführen.“
Darüber hinaus haben die Landkreise die Aufgabe, „ Hilfen, die im Rahmen eines Gemein-
depsychiatrischen Verbundes erbracht werden sollen“ (§ 7 Abs. 1 PsychKG), zu planen und
zu koordinieren. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist diese Aufgabe dem Fachbereich 52
übertragen.
261
Im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDie) des Landkreises sind zum Zeitpunkt der Untersu-
chung fünf Personen beschäftigt gewesen, vier davon als Teilzeitbeschäftigte. Insgesamt
standen 3,2 NAK zur Verfügung, 0,2 NAK davon entfallen auf einen Arzt/Ärztin, drei NAK auf
Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter.
Mit dieser Personalausstattung kommen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 2,83
Fachkräfte im Sozialpsychiatrischen Dienst. Im Landkreis Kaiserslautern lag die entspre-
chende Rate im Jahre 2005 bei 2,70119. D.h. die Personalausstattung des Sozialpsychiatri-
schen Dienstes im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist etwas besser als in Kaiserslautern. Wei-
tere Vergleichsdaten aus anderen ländlichen Regionen liegen nicht vor.
Der Dienst ist montags bis freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, montags zusätzlich von 14.00 –
16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr sowohl persönlich als auch telefonisch
erreichbar. Zu anderen Zeiten ist der Dienst nicht erreichbar. Rufumleitungen sind nicht ge-
schaltet, einen Anrufbeantworter gibt es nicht.
12 x mal jährlich wird eine Supervision durch einen internen Supervisor durchgeführt.
Die Fälle werden im Sozialpsychiatrischen Dienst mit Hilfe des Softwareprogramm Com-
PASS bearbeitet. Mit dieser Software arbeitet auch die Sachbearbeitung der Eingliederungs-
hilfe nach SGB XII in Fachbereich 31. Das Programm arbeitet mit unterschiedlichen Zu-
gangsberechtigungen: in den Fällen, die sowohl vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut
werden als auch Eingliederungshilfen beziehen, haben beide Fachbereiche Zugriff auf die
Daten.
Mitte Oktober 2009 wurde aus diesem Programm die Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatri-
schen Dienst mit den Merkmalen „Alter“, „Geschlecht“, „Diagnose“ und „Herkunft“ ermittelt.
Abgebildet wurde auch die Häufigkeit der Fälle, die vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut
werden und Eingliederungshilfe nach SGB XII beziehen.
Die Ergebnisse der Abfrage sind nachfolgend dargestellt und mit Erhebungsergebnissen aus
dem Landkreis Kaiserslautern verglichen.
In der folgenden Tabelle ist zu sehen, dass zum Erhebungszeitpunkt 175 Fälle vom Sozial-
psychiatrischen Dienst betreut wurden. Dies sind 1,55 Fälle auf 1.000 Einwohnerinnen und
Einwohner des Landkreises.
119 {Schmitt-Schäfer Dezember 2004 #1135}
262
Zum Vergleich: Im Jahr 2007 lag die Versorgungsrate (Fälle/1.000 EW) für den Landkreis
Kaiserslautern mit 221 Fällen bei 2,05 Fällen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner
(Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis gesamt: 107.580).
Zwei Drittel der vom sozialpsychiatrischen Dienst betreuten Personen beziehen keine Leis-
tungen der Eingliederungshilfe. In diesen Fällen gibt es somit keine Schnittstelle zwischen
dem Sozialpsychiatrischen Dienst und dem Fachbereich 31- Eingliederungshilfe.
Tabelle 176: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009
Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Anzahl %
Anzahl der Fälle im SpDie 175 100
davon nur in Betreuung des Sozialpsychiatrischen Dienstes 118 67
davon in Betreuung des Sozialpsychiatrischen Dienstes und Bezug von Eingliederungshilfe 57 33
Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009
Der Sozialpsychiatrische Dienst verschlüsselt seine Fälle nach nur zwei Diagnosegruppen:
Suchterkrankungen (F10) und andere psychischen Erkrankungen (F99). Von den insgesamt
175 Fällen im SpDie sind 46 der Indikation F10 zugeordnet. Dies sind mit 26% ein Viertel
aller betreuten Fälle (n=175). Diese Häufigkeit von Suchterkrankungen entspricht der im So-
zialpsychiatrischen Dienst Kaiserslautern vorgefundenen Angaben. Dort waren in 2006 22%
der Fälle Suchterkrankungen zugeordnet.
83% der Fälle nach F10 befinden sich ausschließlich in der Betreuung des Sozialpsychiatri-
schen Dienstes, in 8 Fällen oder 17% der Fälle wurde neben der Betreuung durch den SpDie
Eingliederungshilfe bezogen.
Bei den Fällen mit anderer Diagnose (F99) liegt der Anteil der ausschließlich durch den
SpDie betreuten Personen bei 62%.
Das heißt, dass Fälle mit einer Suchterkrankung relativ häufiger allein durch den Sozialpsy-
chiatrischen Dienst betreut werden, als dies insgesamt über alle Fälle hinweg festzustellen
ist.
263
Tabelle 177: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnosegruppen
Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst
Diagnosegruppen gesamt
F10 F99
abs. % abs. % abs. %
Anzahl der Fälle nur in Betreuung des Sozial-psychiatrischen Dienstes 38 83% 80 62% 57 33%
Anzahl der Fälle im SpDie gesamt 86 100% 89 100% 175 100%
Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009
Bei Fällen mit einer Störung des Suchtverhaltens handelt es sich, wie die nun folgende Ta-
belle zeigt, in 67% der Fälle um Männer, bei den übrigen Diagnosen dominieren mit 57% der
Fälle die Frauen, wobei zu bemerken ist, dass eine differenziertere Betrachtung der Stö-
rungsarten mit dem vorliegenden Zahlenmaterial nicht möglich ist.
264
Tabelle 179: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Geschlecht
Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Diagnosegruppen gesamt
F10 F99
abs. % abs. % abs. %
Männer 31 67% 55 43% 46 49%
Frauen 15 33% 74 57% 129 51%
Anzahl der Fälle im SpDie gesamt 46 100% 129 100% 175 100%
Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009
Der Jüngste der vom SpDie betreuten Fälle war 17 Jahre, der älteste 98 Jahre alt, das
Durchschnittsalter lag bei 48 Jahren. Dieses Durchschnittsalter entspricht der in Kaiserslau-
tern gefundenen Altersverteilung.
16 oder 11% der Fälle entfielen auf eine Altersklasse von 17 bis unter 25 Jahren, davon
handelte es sich in einem Fall (6%) um eine Suchterkrankung.
In 29 oder 20% der Fälle lag das Alter zwischen 25 und unter 40 Jahren, auch hier lag der
Schwerpunkt auf anderen psychischen Störungen als einer Suchterkrankung (Sucht: n=5
oder 17%).
Den größten Anteil stellten Fälle im Alter von 40 bis unter 65 Jahren, auf sie entfielen mit 77
Fällen 54% aller Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst. Der Anteil der Fälle mit einer Sucht-
erkrankung in dieser Altersgruppe lag mit 30 von 77 Fällen bei 39%. Suchterkrankungen sind
in dieser Altersgruppe überdurchschnittlich häufig vertreten – in allen übrigen Altersgruppen
treten andere psychische Störungen häufiger auf als dies insgesamt der Fall ist.
15% der Fälle (n=21) schließlich waren 65 Jahre alt und älter.
265
Tabelle 180: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Alter
Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Diagnosegruppen gesamt
F10 F99
abs. % abs. % abs. %
17 bis unter 25 1 2% 15 15% 16 11%
25 bis unter 40 5 12% 24 24% 29 20%
40 bis unter 65 30 71% 47 47% 77 54%
65 Jahre und älter 6 14% 15 15% 21 15%
Anzahl der Fälle im SpDie gesamt 42 100% 101 100% 143 100%
Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009
Die nachfolgende Tabelle informiert über die Herkunft der Fälle im Sozialpsychiatrischen
Dienst nach (Verbands-) Gemeinden bzw. verbandsfreien Städten. In den Häufigkeiten
kommen die meisten der vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreuten Fälle aus der ver-
bandsfreien Stadt Wittlich (n=43, 25%), der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (n=35,
20%) und der Einheitsgemeinde Morbach (n=21, 12%). Aus diesen Gemeinden bzw. Ge-
meindeverbänden kommen 57% der Fälle des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Auch in der Betrachtung der Anzahl der Fälle auf 1.000 erwachsene Personen findet sich die
höchste Versorgungsdichte in der Stadt Wittlich mit 2,98/1.000 Erwachsene. An zweiter Stel-
le folgt dann jedoch die Einheitsgemeinde Morbach mit 2,33 Fällen/1.000 Erwachsene,
Neumagen-Dhron mit 2,07/1.000 Erwachsene und Kröv-Bausendorf mit 1,91 je 1.000 Er-
wachsene.
266
Tabelle 181: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Herkunft
Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst
gesamt Anzahl EW 17 Jahre
und älter Je 1000 EW 17 Jahre
und älter abs. %
EG Morbach 21 12% 9.010 2,33
VfG Wittlich 43 25% 14.419 2,98
VG Bernkastel-Kues 35 20% 18.994 1,84
VG Kröv-Bausendorf 14 8% 7.348 1,91
VG Manderscheid 5 3% 6.247 0,80
VG Neumagen-Dhron 10 6% 4.828 2,07
VG Thalfang 9 5% 6.111 1,47
VG Traben-Trarbach 11 6% 7.891 1,39
VG Wittlich-Land 24 14% 17.504 1,37
von außerhalb des Landkreises 1 1% - -
unbekannt 2 1% - -
Anzahl der Fälle im SdDie gesamt 175 100% 92.352 1,89
Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009
12.4 Angebote zum selbstbestimmten Wohnen
Strukturen und Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen sind in Kapitel 10 dargestellt.
12.5 Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben
Strukturen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in Kapitel 8 dargestellt.
12.6 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
Seit 2007 fördert der Landkreis Bernkastel-Wittlich jeweils eine halbe Stelle als Kontakt- und
Beratungsstelle im Leistnerhaus, Bernkastel-Kues, sowie in Haus Felsenburg, Wittlich. Als
Aufgaben der Kontakt und Beratungsstelle wurden in einer Vereinbarung am 19. März 2007
festgehalten:
1. Die Kontakt- und Beratungsstellen sind ein zusätzliches Angebot zu den bestehen-
den Tagesstätten.
267
2. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Kontaktbereich. Hierzu sollten folgende Maß-
nahmen umgesetzt werden
• mindestens einmal wöchentlich Öffnung eines Kontaktcafe´s / Teestube in den jeweiligen Räumlichkeiten;
• Kontaktgespräche, auch telefonisch;
• Gruppen- und Einzelangebote (z. B. in den Bereichen Freizeit/Kontakt, körper-liche Bewegung, Alltagsbewältigung)
• Freizeitangebote;
• Angehörigenarbeit;
• Öffentlichkeitsarbeit;
• Förderung und Betreuung ehrenamtlicher Tätigkeit;
• Koordination und Vernetzung der Zusammenarbeit beider Kontakt-und Bera-tungsstellen.
3. Die Träger des Angebotes haben sich verpflichtet, „die erbrachten Leistungen eines
Kalenderjahres … in einem Jahresbericht“ zu dokumentieren. Dieser Bericht sollte
mindestens enthalten
• Beschreibung der angebotenen und erbrachten Leistungen und Maßnahmen
mit Angaben über die zeitliche Dauer und die Teilnehmerzahl.
• bei Beratungsleistungen wird sowohl die Nachfrage dokumentiert als auch wie
oft (und in welchen Fällen) weiterführende Beratungen durch den Sozialpsy-
chiatrischen Dienst vermittelt wurden, bzw. warum nicht.
• Darstellung der Verteilung der Zeitanteile der geförderten 0,50 NAK Personal-
stelle auf die unter 1. genannten Aufgaben.
Zur Erstellung der Teilhabeplanung standen die Tätigkeitsberichte der Kontakt- und Bera-
tungsstelle an Haus Felsenburg für das Jahr 2008 sowie die Berichte der Kontakt- und Bera-
tungsstelle am Leistnerhaus für die Jahre 2007 und 2008 zur Verfügung.
Ein Dienst definierte Beratungsleistung als „ein Gespräch, welches in eine Weitervermittlung
an einen anderen Dienst, meistens des Sozialen Dienstes der Kreisverwaltung endet. Alles
andere fällt unter Kontakte.“ Für den zweiten Dienst unterstützt „ein Beratungsangebot
…Ratsuchende bei der Klärung ihrer aktuellen Lebenssituation sowie bei der Orientierung in
der psychosozialen Landschaft.“ In beiden Fällen wird ausgesagt, dass das Ergebnis der
268
Beratungsleistung eine Vermittlung an den sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung
ist.
Eine Kontakt- und Beratungsstelle informierte über 23 beratende Personen in 2008, die zwei-
te Kontakt- und Beratungsstelle zählte 13 Beratungen. 12 der 23 beratenen Personen in der
ersten Kontakt- und Beratungsstelle wurden einmal beraten, 6 zweimal, 3 dreimal und 2
mehrmals. In der zweiten Kontakt- und Beratungsstelle kam es etwa zu einer Beratung im
Monat.
Eine Kontakt- und Beratungsstelle ist wöchentlich mittwochs außer an Feiertagen für 3 Stun-
den von 13.00 – 16.00 Uhr geöffnet. Die zweite Kontakt- und Beratungsstelle berichtete von
Öffnungszeiten eines Kontaktcafes montags von 14.30 - 17.00 Uhr und donnerstags von
16.00 – 19.00 Uhr und war somit jede Woche 5,5 Stunden geöffnet.
Im Vergleich hierzu weist die Statistik des Landschaftsverbandes Rheinland zur Arbeit der
Kontaktstellen aus, dass dort 17% der Kontakt- und Beratungsstellen eine Öffnungszeit von
unter 10 Stunden haben.
Eine Kontakt- und Beratungsstelle zählte in 2008 insgesamt 110 Besucher, wobei im Bericht
nicht deutlich wurde, um wie viele unterschiedliche Personen es sich hierbei handelte. Die
zweite Kontakt- und Beratungsstelle informierte über 52 Besucherinnen und Besucher im
Jahr 2008. Diese Besucherinnen bzw. Besucher kamen zwischen „1 und 112 Mal“.
Im Vergleich hierzu informiert die o.g. Statistik des Landschaftsverbandes Rheinland zur Ar-
beit der Kontaktstellen darüber, dass die durchschnittliche Anzahl der Besucherinnen und
Besucher in 2006 bei 216 lag.
269
13 FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES SOZIALRAUMS
Der Sozialraum bezeichnet eine definierte Region, hier den Landkreis Bernkastel-Wittlich,
in dem Personen ihr Leben individuell, aber auch gemeinschaftlich gestalten. Die Infra-
struktur des Landkreises bildet hierfür einen Rahmen und wird im Folgenden nach den
Kriterien ÖPNV, Selbstversorgung und ärztliche Versorgung untersucht.
13.1 Anbindung an den ÖPNV
Zur Situation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Bernkastel-
Wittlich liegen aus dem Jahr 2006 umfangreiche Arbeiten vor, die im Zusammenhang mit
der Verkehrsplanung erstellt wurden. Insoweit wird an dieser Stelle auf die entsprechen-
den Unterlagen verwiesen120.
Im Rahmen der Teilhabeplanung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die
Mobilität als eines der zentralsten Probleme angeführt. Problematisch seien die individuel-
len Möglichkeiten, hauptsächlich aber die Angebote des ÖPNV. Dessen Verbindungen
wurden insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende als unzureichend wahr-
genommen. Die Gestaltung der Busfahrpläne wurde als unübersichtlich und zu klein kriti-
siert. Eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV wurde gefordert. Die Fahrpläne der Bahn
seien gegenüber den Plänen des Omnibusnahverkehrs besser zu verstehen. Allerdings
sollten die Lautsprecheransagen auf den Bahnsteigen etwas lauter sein.121
In Kapitel 10.2.1 „Alter, Räumliche Lage und Struktur stationärer Einrichtungen der Behin-
dertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ wird die Anbindung der Wohnheime an den
ÖPNV beschrieben. Drei der sieben Wohnheime sind nicht an das ÖPNV–Netz ange-
schlossen, sechs liegen außerhalb von Ortschaften. Somit kann die örtliche Lage der
Wohnheime als gravierender Barrierefaktor für die individuelle Mobilität ihrer Bewohner
angesehen werden.
120 http://www.vrt-info.de/pdf/nahverkehrsplan-bks-wil.pdf; http://www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/data/FB11/Nahverkehrsplan_VRT_Anlagen.pdf, zuletzt geprüft am 09.10.2009. 121 AK Tagesstruktur, 10.08.2009
270
13.2 Wirtschaftliche Infrastruktur: Einrichtungen des täglichen Bedarfs und Dienst-leistungen
Im Gegensatz zu der deutlichen Problemanzeige in Bezug auf die Mobilität wurden die
Möglichkeiten des täglichen Einkaufs von den Teilnehmenden nicht explizit thematisiert.
Dies könnte in Zusammenhang mit der Wohnsituation insbesondere der mitwirkenden
Menschen mit Behinderungen stehen. Die Mehrzahl der Teilnehmenden lebte in Wohn-
heimen der Eingliederungshilfe, eine individuelle Selbstversorgung mit Grundnahrungs-
mitteln ist daher für sie in der Regel nicht erforderlich.
Im Folgenden wird daher auf die Ergebnisse im Rahmen der Pflegestrukturplanung
Bernkastel-Wittlich zurückgegriffen, welche ebenfalls von transfer durchgeführt wurde.
Als klassische Produkte des täglichen Bedarfs wurden Brot und Fleisch definiert. Eine
Bestandsaufnahme an Einrichtungen des täglichen Bedarfs setzt eine enge räumliche
Nähe und die Möglichkeit des Erreichens voraus. Die Daten der Unternehmensstatistik
des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz konnten aufgrund von im März 2009 be-
stehenden datenschutzrechtlichen Sperren nicht bezogen werden. Gleichzeitig wäre die
Auswertung der zur Verfügung stehenden Daten nur wenig hilfreich, da die Unternehmen
nach dem Hauptsitz der Betriebe gemeldet werden. Gerade im Bereich der kleineren Bä-
ckereien ist die Versorgung in der Region mit dieser Statistik nur sehr wenig aussagefä-
hig.
transfer bezog Daten zur Versorgung mit Backwaren und Fleischereiprodukten aus dem
Branchenverzeichnis (www.gelbeseiten.de) und führte eine eigene Befragung bei den
Bäckereien und Metzgereien durch.
Die höchste Dichte an Bäckereien, ausgedrückt im Verhältnis von Anzahl der Einwohne-
rinnen und Einwohner je Bäckerei gibt es in der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron.
Dort kommt auf 526 Einwohnerinnen und Einwohner eine Bäckerei. Im Durchschnitt des
Landkreises sind es 1.229 Einwohnerinnen und Einwohner je Bäckerei. Nach diesem Kri-
terium am schlechtesten versorgt ist die Bevölkerung in den Verbandsgemeinden Wittlich-
Land und Thalfang am Erbeskopf.
271
Tabelle 182: Anzahl der Bäckereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007
Bäckereien nach Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Bevölkerung Anzahl Bäckereien EW je Bäckerei abs. % abs. %
Stadt Wittlich 17.751 16% 13 14% 1.365
VG Kröv-Bausendorf 8.918 8% 10 11% 892
VG Manderscheid 7.845 7% 5 5% 1.569
VG Neumagen-Dhron 5.788 5% 11 12% 526
VG Thalfang am Erbeskopf 7.447 7% 4 4% 1.862
VG Traben-Trarbach 9.565 8% 8 9% 1.196
VG Bernkastel-Kues 22.921 20% 22 24% 1.042
VG Wittlich-Land 21.787 19% 11 12% 1.981
Einheitsgemeinde Morbach 11.021 10% 8 9% 1.378
Landkreis gesamt 113.043 100% 92 100% 1.229
Quelle: Handwerkskammer Trier und www.gelbeseiten.de 2009, eigene Berechnungen
Anders stellt sich die Situation bei den Metzgereien dar. Hier ist die Versorgung in den
Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Manderscheid im Vergleich zum Durchschnitt
des Landkreises überdurchschnittlich gut. Eher ungünstig stellt sich die Situation in der
Einheitsgemeinde Morbach und - wie schon bei den Bäckereien - in der Verbandsge-
meinde Thalfang am Erbeskopf dar. In diesen Gemeinden kommen circa 3.700 Einwoh-
nerinnen und Einwohner auf eine Metzgerei.
272
Tabelle 183:Anzahl der Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007
Metzgereien nach Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Bevölkerung Anzahl Metzgerei EW je Metzgerei abs. % abs. %
Stadt Wittlich 17.751 16% 7 13% 2.536
VG Kröv-Bausendorf 8.918 8% 3 6% 2.973
VG Manderscheid 7.845 7% 5 9% 1.569
VG Neumagen-Dhron 5.788 5% 3 6% 1.929
VG Thalfang am Erbeskopf 7.447 7% 2 4% 3.724
VG Traben-Trarbach 9.565 8% 5 9% 1.913
VG Bernkastel-Kues 22.921 20% 17 32% 1.348
VG Wittlich-Land 21.787 19% 8 15% 2.723
Einheitsgemeinde Morbach 11.021 10% 3 6% 3.674
Landkreis gesamt 113.043 100% 53 100% 2.133
Quelle: Handwerkskammer Trier und www.gelbeseiten.de 2009, eigene Berechnungen
Das folgende Schaubild zeigt die räumliche Verteilung und damit die Konzentration der
Bäckereien und Metzgereien in den Ortschaften.
273
Abbildung 27:Grundversorgung Bäckereien und Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Quelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und transfer, 2009
Um die Kunden in der Region zu erreichen, bieten Bäckereien und Metzgereien den Ver-
kauf ihrer Produkte über die sogenannten „Rollenden Läden“ an. Um die tatsächliche Ver-
sorgung abbilden zu können, wurden die erfassten Bäckereien und Metzgereien ange-
schrieben und nach dieser Dienstleistung befragt. Bei einem Rücklauf von 11% der be-
fragten Bäckereien und 42 % der befragten Metzgereien konnten weitere Versorgungs-
grade ermittelt werden.
274
Tabelle 184 kann entnommen werden, in wie vielen Orten die „Rollenden Läden“ wie häu-
fig halten. Gleichzeitig wird verdeutlicht, an wie vielen Tagen pro Woche der Einkauf an
diesen Haltestellen möglich ist. Je Anbieter erfolgt eine Belieferung täglich oder auch nur
an bestimmten Tagen der Woche. Auch die Angabe von Haltestellen divergiert sehr stark.
Tabelle 184: Anzahl an angefahrenen Orten mit der Belieferung von Backwaren und Fleischereiprodukten, Anzahl Haltestellen und Häufigkeit an Tagen pro Woche
Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bad Ems 2009
In der Teilhabeplanung wurde im Rahmen der Expertengremien Teilhabekonferenz I und
II die Zugänglichkeit zur ärztlichen Versorgung eingeschätzt.
Der Zugang zur ambulanten Behandlung durch den Hausarzt wird von beiden Gremien
als vorhanden angegeben. Demgegenüber unterscheidet sich die Wahrnehmung in Be-
zug auf die ambulante Behandlung durch Fachärzte. Die Mitglieder der THK II (für Men-
schen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen) schätzen auch hier den Zu-
gang überwiegend als vorhanden ein. Die Mitglieder der THK I (für Menschen mit einer
seelischen Behinderung) finden die fachärztliche Behandlung für diese Personengruppe
nur schwer zugänglich. Es gebe lange Wartezeiten.
Dementsprechend wurde auch die psychotherapeutische Leistung durch Ärzte als schwer
zugänglich bezeichnet, Psychotherapie durch Psychologen fehle ganz.
Bei den Mitgliedern der THK I gab es hierzu kein eindeutiges Meinungsbild.122
122 Expertengremium THK I, 17.06.2009; Expertengremium THK II 04.06.2009
278
14 PROGNOSE: ENTWICKLUNG DER ANZAHL LEISTUNGSBERECHTIGTER
PERSONEN
Um den Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen im Landkreis auch in Zukunft pas-
sende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten zu können, kann eine Prognose der Bevöl-
kerungsentwicklung in Bezug auf den potentiell leistungsberechtigten Personenkreis hilf-
reich sein. In Kapitel 2 wurde jedoch bereits deutlich, dass dieser Personenkreis an sich
nur schwer zu fassen ist, da eine medizinisch festgestellte Beeinträchtigung der Funkti-
onsfähigkeit nicht gleichzusetzen ist mit einer (wesentlichen) Teilhabebeeinträchtigung im
Sinne des SGB XII. Nichts desto trotz kann eine Annäherung an den potentiellen Perso-
nenkreis über verschiedene Zugänge stattfinden. Aussagen über Art und Umfang eines
zukünftig möglichen Unterstützungsbedarfes sind nicht möglich. Dies liegt insbesondere
darin begründet, dass ein möglicher medizinischer Fortschritt sowie mögliche Verände-
rungen der Umweltfaktoren bei einer Prognose nicht berücksichtigt werden können.
14.1 Annäherung über die Entwicklung der Gesamtbevölkerung Bernkastel-Wittlich
Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz gesamt, wo in den Jahren von 1995 – 2007 ein Wachs-
tumsplus von 1,7% zu verzeichnen ist, sank die Bevölkerung des Landkreises Bernkastel-
Wittlich um 0,1%.123 Auch in Zukunft ist mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen.
Unten stehende Tabelle stellt die Entwicklung der Gesamtbevölkerung des Landkreises
Bernkastel-Wittlich dar, die vom Jahr 2007 mit 113.043 Menschen bis zum Jahre 2050 mit
insgesamt 98.904 Menschen stetig auf 87,5% des Anteils des Jahres 2007 sinken wird.
123 {Krämer-Mandeau Juni 2009 #1258}, S. 38
279
Abbildung 28: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Basisjahr 206, mittlere Variante
Quelle: Statistisches Landesamt 2007, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009 Im Jahr 2007 kamen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises 6,33
Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nahmen –
sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landkreises. Unter der Annahme, dass dieser
Anteil von 6,33 Promille konstant bleibt, zeigt untenstehende Tabelle, wie sich die Anzahl
der leistungsberechtigten Personen verändert.
Abbildung 29: Entwicklung der leistungsberechtigten Personen, LK BKS-WIL 2007-2050
Quelle: Kreisverwaltung BKS-WIL, 2007; Statistisches Landesamt, 2007, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009 Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Berechnung die Altersverteilung nicht abbildet.
Unter den Annahmen, dass…
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
2007 2010 2020 2030 2040 2050
Bevölkerungsentwicklung im LK BKS‐WIL
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2007 2010 2020 2030 2040 2050
Progonose: Leistungsempfängerinnen und ‐ empfänger des LK BKS‐WIL, absolut
280
…der Zugang von Menschen mit Behinderungen gleichbleibend ist, aber
…in den nächsten Jahren zum ersten Mal stärkere ältere Jahrgänge von Menschen mit
Behinderungen nachkommen,
ist davon auszugehen, dass in naher bis mittlerer Zukunft eine Zunahme von leistungsbe-
rechtigten Personen zu verzeichnen ist und der oben dargestellte Rückgang lediglich die
langfristige Tendenz prognostiziert.
Für diesen Verlauf könnten die Entwicklung in der Schwerbehindertenstatistik, aber ins-
besondere die Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe sowie die Altersstruktur der
jetzigen leistungsberechtigten Personen sprechen.
14.2 Annäherung über die Entwicklung der Schwerbehindertenstatistik und der Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe
Die Anzahl der Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, stieg in den
vergangenen Jahren deutschlandweit und verlief somit gegensätzlich zu der Bevölke-
rungsentwicklung.
Abbildung 30: Anzahl der schwerbehinderten Personen BRD, 2003 - 2007
Quelle: Statistischs Bundesamt, 2009; eigene Darstellung, transfer 2009
Ende des Jahres 2005 hatten in Rheinland-Pfalz 8% der Bevölkerung einen Schwerbe-
hindertenausweis, in Gesamtdeutschland lag der Anteil bei 8,2%.
Der dargestellte Zuwachs hängt zum einen mit der Zunahme älterer Menschen zusam-
men (vgl. 1.1). Im Jahr 2005 waren über 56% der Personen mit einem Schwerbehinder-
6400000
6500000
6600000
6700000
6800000
6900000
7000000
2003 2005 2007
Anzahl der schwerbehinderten Personen, BRD
281
tenausweis 65 Jahre und älter. Zum anderen ist davon auszugehen, dass zunehmend
mehr Menschen einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben.124
Allerdings sagt die Zahl der Personen mit einem Schwerbehindertenausweis wenig über
den Personenkreis der Empfänger von Eingliederungshilfe aus.125 Diese Entwicklung
kann vielmehr ein Anhaltspunkt für mögliche Schnittstellen der Eingliederungshilfe und
der Altenhilfe sein und verdeutlicht, dass diese beiden Themengebiete auch gemeinsam
betrachtet werden sollten.
Die Anzahl der Fälle in der Eingliederungshilfe stieg 2007 bis 2008 von 715 auf 740 Per-
sonen an. Dies entspricht einer Steigerung von 1,3%.
Tabelle 188: Anzahl der Fälle in der EGH im Landkreis BKS-WIL
Anzahl der Fälle nach
Ort der Leistungserbringung
Anzahl Stichtag
31.12.2007 31.12.2008
innerhalb des LK 568 587
innerhalb von RLP 110 112
außerhalb von RLP 33 37
unsicher/unbekannt 4 4
Insgesamt 715 740
Quelle: Kreisverwaltung BKS-WILL, 2008, eigene Darstellung, transfer 2009
Die Altersverteilung wurde lediglich für das Jahr 2008 erhoben. Unten stehende Tabelle
zeigt die Altersverteilung bis zum Jahr 2015. Neuzugänge werden nicht abgebildet.
124 {Ickler 09/2006 #1259}S. 1-5. 125 Siehe Kapitel 2: Menschen mit Behinderungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
282
Abbildung 31: Altersentwicklung der leistungsberechtigten Personen in BKS-WIL, 2008-2015
Quelle: Kreisverwaltung BKS-WIL, 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009
14.3 Fallzahlentwicklung: Hilfen zur Arbeit
Ein Anhaltspunkt für die Entwicklung der Anzahl der Menschen mit Behinderungen, die
Unterstützung im Bereich Arbeit benötigen, kann die Schülerentwicklung in den Förder-
schulen des Landkreises sein.
Der Zugang zu einer Förderschule erfolgt durch die Feststellung des sonderpädagogi-
schen Förderbedarfs. Dieser wird durch die schulärztliche Untersuchung des Gesund-
heitsamtes zur Feststellung der körperlichen Entwicklung und des Gesundheitszustands
ermittelt sowie durch ein Gutachten der beauftragen Förderschule.
Die Projektgruppe Bildung und Region hat in dem Schulentwicklungsplan für Bernkastel-
Wittlich unter anderem die Entwicklung der Förderschulen prognostiziert. Berücksichtigt
wurden die Rosenbergschule, die Burg-Landshut-Schule und die Liesertalschule. Die Ma-
ria-Grünewald-Schule wurde als private Schule mit staatlicher Anerkennung nicht berück-
sichtigt.
Unter der Annahme, dass Kinder mit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit in der
Regel eine Förderschule besuchen und dass diese Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit
nach dem Schulbesuch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten wer-
den, kann man über die angenommene Entwicklung der Schülerzahlen auf die Entwick-
lung der leistungsberechtigten Personen schließen.
020406080
100120140160180200
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Altersentwicklung der leistungsberechtigten Personen in BKS‐WIL, 2008‐2015
unter 20
20‐29 Jahre
30‐39 Jahre
40‐49 Jahre
50‐59 Jahre
60‐69 Jahre
70‐79 Jahre
80‐89 Jahre
über 90 Jahre
283
Diese Annahme begründet sich zum einen durch Aussagen von Akteuren im Rahmen der
Teilhabeplanung, zum anderen durch die Konzeption zumindest der Rosenbergschule.
Dort ist in „einzelnen und besonders begründeten Ausnahmen“ die Möglichkeit vorgese-
hen, „im Rahmen begleitender Vorbereitungsmaßnahmen eine Tätigkeit auf dem allge-
meinen Arbeitsmarkt anzustreben.“ Ansonsten wird „ein individuell angepasster Eingliede-
rungsvorschlag für den Übergang in die WfbM besprochen und abgestimmt.“126
Die Projektgruppe Bildung und Region geht davon aus, dass die Schülerzahlen an den
Förderschulen langsam rückläufig sein werden. Allerdings sei zu beachten, dass durch
neue Schwerpunktschulen und die Vorgaben der UN-Konvention der Rückgang gravie-
render ausfallen könnte.127 Dies macht gleichzeitig deutlich, dass es sich hierbei nicht um
eine feste Größe, sondern lediglich um eine Annahme in Bezug auf den Hilfebedarf han-
delt.
Abbildung 32: Schülerentwicklung an den Förderschulen BKS-WIL
Quelle: Projektgruppe Bildung und Region, 2009, eigene Darstellung, transfer 2009
In den Förderschulen gibt es zehn Klassenstufen, d.h. pro Jahrgang werden etwa 31
Schülerinnen und Schüler die Förderschule verlassen. Folgt man den oben vorgenomme-
nen Annahmen, benötigen pro Jahr diese 31 Schülerinnen Unterstützung im Bereich Ar-
beit, in der Regel im Arbeitsbereich der WfbM.
Diese Zahl ist durch die Absolventen der Maria-Grünewald-Schule zu ergänzen.
126 {Rosenberg-Schule Bernkastel-Wittlich Mai 2008 #1261}, S. 14 127 {Krämer-Mandeau Juni 2009 #1258}, S. 13
363330 328 321 315 310 301
0
50
100
150
200
250
300
350
400
07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14
Prognose: Schülerentwicklung an den Förderschulen, BKS‐WIL, 2007 ‐ 2014
284
Anzumerken ist, dass insbesondere im Bereich Arbeit aktuell eine Vielzahl an neuen Mög-
lichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen wurde und wird (z.B. Unter-
stützte Beschäftigung). Die Annahme, dass alle Kinder einer Förderschule die Unterstüt-
zung im Rahmen der WfbM benötigen, wird vermutlich zukünftig keinen Bestand mehr
haben können.
14.4 Fallzahlentwicklung „Tagesstrukturierende Hilfen im Alter“
Die Zahl der Personen, die bis 2015 Unterstützung zur Gestaltung ihres Ruhestand benö-
tigen werden, ergibt sich zum einen aus der Altersverteilung der WfbM-Beschäftigten im
Arbeitsbereich und zum anderen aus der Altersverteilung der Bewohner und Bewohnerin-
nen der Wohnheime.
Zum 31.12.2008 arbeiteten 450 Personen im Arbeitsbereich der WfbM, das Durch-
schnittsalter lag bei 40 Jahren. 381 der Beschäftigten lagen im Zuständigkeitsbereich der
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Im Rahmen der Fallzahlentwicklung „Rentner“ wer-
den jedoch die Beschäftigten insgesamt betrachtet. Dies begründet sich zum einen in der
Annahme, dass die Beschäftigten auch nach Eintritt ins Rentenalter im Landkreis wohnen
bleiben werden. Zum anderen liegen die Geburtsjahrgänge der Beschäftigten nur insge-
samt vor. Von den Besucherinnen und Besuchern der Tagesförderstätte wird bis 2015
niemand das Rentenalter erreichen, sie blieben daher an dieser Stelle unberücksichtigt.
Unten stehende Tabelle veranschaulicht die Altersentwicklung der Beschäftigten im Ar-
beitsbereich der WfbM, ausgehend von dem Erhebungszeitpunkt 31.12.2008. Zu erwar-
tende Neuzugänge werden nicht mit berücksichtigt128, da hier lediglich die Entwicklung der
„Rentnerzahl“ betrachtet wird und keine Alterskohorten der Neuzugänge bekannt sind.
128 Siehe hierfür Kapitel 11.3 Fallzahlentwicklung: Hilfen zur Arbeit
285
Abbildung 33: Altersentwicklung der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM, 2009-2015
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
Ausgegangen von einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren, werden bis zum Jahr 2015
26 Personen in den Ruhestand treten, zwischen ein und sechs Personen pro Jahrgang.
Ab 2020 treten die ersten stärkeren Jahrgänge von zehn und mehr Personen in den Ru-
hestand.
In den Wohnheimen lebten zum 31.12.2008 insgesamt 16 Personen über 64 Jahre, im
Jahre 2015 wird diese Zahl auf 27 Personen angewachsen sein, d.h., dass elf weitere
Personen in den nächsten Jahren ihren Ruhestand erreichen werden und Unterstützung
zur Alltagsgestaltung benötigen könnten.
Abbildung 34: Altersentwicklung in den Wohnheimen 2008-2015
Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009
0
20
40
60
80
100
120
140
160
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Altersentwicklung der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM
unter 20 Jahre
20‐29 Jahre
30‐39 Jahre
40‐49 Jahre
50‐59 Jahre
60‐65 Jahre
über 66 Jahre
0
20
40
60
80
100
120
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Altersentwicklung in den Wohnheimen, 2008‐2015
unter 20
20‐29 Jahre
30‐39 Jahre
40‐49 Jahre
50‐59 Jahre
60‐69 Jahre
70‐79 Jahre
80‐89 Jahre
286
Diese elf Personen sind mit großer Wahrscheinlichkeit bereits in der Altersentwicklung der
WfbM berücksichtigt worden. Daraus leitet sich die Annahme ab, dass 15 Personen, die
bis 2015 ihr Rentenalter erreichen werden, aktuell in ihrer eigenen Häuslichkeit leben und
von hochaltrigen Angehörigen unterstützt werden. Auf diese 15 Personen könnten daher
in den nächsten Jahren zwei einschneidende Veränderungen (Berentung und möglicher
Tod der Eltern) zukommen, einhergehend mit einem veränderten Unterstützungsbedarf in
den Bereichen Tagesgestaltung und Wohnen.
14.5 Fallzahlentwicklung Hilfe beim Wohnen
Im Rahmen der Häuslichkeitsbefragung wurden im Rahmen einer Fragebogenaktion die
299 Personen angeschrieben, die im Arbeitsbereich der WfbM oder TAF arbeiten und in
der eigenen Häuslichkeit leben. Ebenso wurden deren Angehörige befragt, wie sie sich
die Zukunft vorstellen und welche Hilfebedarfe vorliegen. Durch diese Befragung konnten
auch personenbezogene Daten über diesen Personenkreis gewonnen werden.
Die angeschriebenen Personen erhalten bereits jetzt Hilfen im Bereich Arbeit. Die Hilfen
im Bereich Wohnen werden bei diesen Personen überwiegend von den Angehörigen er-
bracht. Mit deren zunehmendem Alter ist zu erwarten, dass diese häusliche Unterstützung
wegbricht und die Menschen mit Behinderungen anderweitige Hilfen benötigen. In Kapitel
9 ist die Häuslichkeitsbefragung ausführlich dargestellt.
Um die gewonnenen Daten für eine Prognose in Bezug auf die Anzahl leistungsberechtig-
ter Personen im Bereich Wohnen beziehen zu können, wurde (rechnerisch) angenom-
men, dass...
… es keine Doppelungen durch eventuell ebenfalls beeinträchtigte Geschwisterkinder gibt
und
…die Altersverteilung der Angehörigen, die die Fragebögen zurück schickten, der Alters-
verteilung der nicht erfassten Angehörigen entspricht,
Im Steuerungskreis wurde vermutet, dass ältere bzw. hochbetagte Angehörige die Frage-
bögen eher nicht beantwortet haben und somit die Altersstruktur sich nach oben ver-
schiebe. Dies scheint plausibel, konnte rechnerisch jedoch ebenfalls nicht abgebildet wer-
den.
Unter Berücksichtigung dieser Annahmen werden im Jahr 2015 40 der Angehörigen, die
einen Menschen mit Behinderung maßgeblich im Alltag unterstützen, über 80 Jahre alt
sein. Dies entspricht 13,4% der Angehörigen aus dem Jahr 2009.
287
Abbildung 35: Altersentwicklung der Angehörigen 2009-2015
Quelle: Häuslichkeitsbefragung, 2009, eigene Berechnung, eigene Erhebung, transfer 2009 Im Rahmen einer Pflegestrukturplanung werden die Personen, die Angehörige zu Hause
pflegen können, auf die Alterspanne von 40 bis 60 Jahre begrenzt. Diese umstrittene Be-
grenzung entspricht nicht der Alltagsrealität, kann jedoch zur Verdeutlichung der Proble-
matik auch in der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Unter der Annahme, dass
Angehörige über 60 Jahre nicht mehr in der Lage sind, ihre erwachsenen Kinder mit Be-
hinderungen ausreichend zu unterstützen, würden bis 2015 zusätzlich 193 Menschen mit
Behinderungen Leistungen im Bereich Wohnen benötigen.129
14.6 Fazit
Aufgrund des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs kann langfristig eine sinkende Anzahl
von Personen mit Funktionsbeeinträchtigungen angenommen werden.
Allerdings wird der Trend in den nächsten fünf Jahren erst einmal gegenläufig sein und
der Bedarf in unterschiedlichen Bereichen ansteigen.
So werden bis 2015 voraussichtlich 40 weitere Personen Unterstützung beim Wohnen
benötigen. Davon werden 15 Personen 65 Jahre oder älter sein. Zusätzlich werden 22
heutige Wohnheimbewohner in Rente gehen und ebenfalls Unterstützung bei der Gestal-
tung ihres Ruhestands benötigen. Im Bereich Arbeit könnten pro Jahr jeweils 31 Schulab-
129 Nur einzelne Familien gaben an, bereits jetzt Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erhalten. Diese müss-te mit dem Wegfall der Eltern intensiviert bzw. in de r Gestaltung angepasst werden.
0
20
40
60
80
100
120
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Altersentwicklung der Angehörigen, 2009‐2015
30‐39 Jahre 40‐49 Jahre 50‐59 Jahre 60‐69 Jahre
70‐79 Jahre 80‐89 Jahre über 90 Jahre
288
gänger Unterstützung benötigen, bis 2015 wären dies 155 potentiell leistungsberechtigte
Personen. Somit werden bis 2015 etwa 217 Personen erstmalige bzw. zusätzliche Leis-
tungen der Eingliederungshilfe mit unterschiedlichen Zielsetzungen in Anspruch nehmen.
Diese Zahl ist durch die abgehenden Schülerinnen und Schüler der Maria-Grünewald-
Schule zu ergänzen.
Dringend erforderlich scheint die Entwicklung der Unterstützungsmöglichkeiten für ältere
Menschen mit Behinderungen, ebenso wie ein Ausbau ambulanter Möglichkeiten, um den
Personen aus der Häuslichkeit differenzierte Unterstützung anzubieten. Mit Blick auf die
Altersverteilung der Angehörigen scheint eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit den Fami-
lien ratsam. So könnten individuelle Bedarfe festgestellt, (zukünftige) Unterstützungsmög-
lichkeiten angeboten und Heimaufnahmen aufgrund von Notfällen vermieden werden.
289
15 VERZEICHNISSE
15.1 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Bürger/-innen Grad der Behinderung ...................................................... 47
Tabelle 2: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland- Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Geschlecht 2007 ...... 51
Tabelle 3: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland- Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche ............................................... 53
Tabelle 4: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland- Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche ............................................... 55
Tabelle 5: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation in 2007 für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnose- und Altersgruppen .............................................................................................................. 57
Tabelle 6: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Versicherte der Rentenversicherung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe je 1000 EW ................................................................ 59
Tabelle 7: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) ................................................... 62
Tabelle 8: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Alter der Rehabilitanten .... 64
Tabelle 9: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Verbleib der Teilnehmenden ..................................................................................... 67
Tabelle 10: Fortsetzung der Tabelle 9 ..................................................................... 68
Tabelle 11: Integrationsquote als Verhältnis der Anzahl von Maßnahmen/beendeten Fällen .................................................................................................... 69
Tabelle 12: abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der deutschen Rentenversicherung ............................................................................. 71
290
Tabelle 13: abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der deutschen Rentenversicherung ..................................................... 73
Tabelle 14: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Geschlecht .................................................................................. 74
Tabelle 15: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Altersgruppen .............................................................................. 75
Tabelle 16: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Herkunft 76
Tabelle 17: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Ort der Leistungserbringung ............................................................................. 77
Tabelle 18: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2007 und zum 31.12.2008 nach Art der Leistungserbringung .................................... 77
Tabelle 19: Zuschussbedarf für Listungen der Eingliederungshilfe nach der Jahresrechnung 2007 und 2008 nach Art der Leistungserbringung ... 79
Tabelle 20: Personalressourcen in FB 31 zur Bearbeitung der Fälle der Eingliederungshilfe 2009 ...................................................................... 80
Tabelle 21: An den THK teilnehmende Personen ................................................... 86
Tabelle 22: Dauer der Vorstellungen in den THK .................................................... 86
Tabelle 23: Beteiligung der leistungsberechtigten Person ....................................... 86
Tabelle 24: Ziele in den THK ................................................................................... 90
Tabelle 25: In den THK beantragte Leistungen ....................................................... 91
Tabelle 41: Aktualität der THP bei Heimaufnahme .................................................. 105
Tabelle 42: Situation bei der Heimaufnahme ........................................................... 105
Tabelle 43: Kriterien bei Neuaufnahmen 2008 ......................................................... 106
Tabelle 44: Zielhierarchie in den THP ...................................................................... 107
Tabelle 45: Anzahl der Besucher/-innen in Integrierten Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich, .............................................................. 108
Tabelle 46: Aufnahmen im ÜAZ - Wittlich im Jahr 2008 .......................................... 117
Tabelle 47: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Geschlecht .............................................................................................................. 117
Tabelle 48: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Art der Behinderung ......................................................................................... 118
Tabelle 49: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Beschäftigungsdauer ............................................................................ 118
Tabelle 50: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Herkunft .............................................................................................................. 119
Tabelle 51: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Herkunft .............................................................................................................. 120
Tabelle 52: Durchschnittsalter der Teilnehmenden .................................................. 120
Tabelle 53: Anzahl der Teilnehmenden zum Stichtag 31.12.2008 nach Wohnsituation .............................................................................................................. 121
Tabelle 54: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Zugang 122
Tabelle 55: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum 31.12.2008 nach Schulabschluss .. 122
Tabelle 56: Zeiten des Fahrdienstes der WfbM DRK-Sozialwerk ............................ 126
Tabelle 57: Aufnahmen in die WfbM in 2008 ........................................................... 127
Tabelle 58: Anzahl nach der Teilnehmer/-innen zum 31.12.2008 nach Geschlecht 127
Tabelle 59: Bürger/-innen des Landkreis BKS-WIL im Arbeitsbereich der WfbM .... 128
Tabelle 60: Anzahl nach Art der Behinderung zum 31.12.2008 ............................... 129
Tabelle 61: Anzahl der Beschäftigten nach Herkunft zum 31.12.2008 .................... 130
Tabelle 62: Anzahl nach Beschäftigungsdauer zum 31.12.2008 ............................. 131
Tabelle 63: Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2008 nach Alter .......................... 131
Tabelle 64: Anzahl der Beschäftigten nach Wohnsituation zum 31.12.2008 ........... 132
Tabelle 65: Anzahl der Beschäftigten nach Kostenträger zum 31.12.2008 ............. 133
Tabelle 66: Anzahl vorzeitig beendeter Maßnahmen nach Beschäftigungsdauer in 2008 .................................................................................................. 133
Tabelle 67: Anzahl vorzeitig beendeter Maßnahmen nach Verbleib in 2008 ........... 134
Tabelle 68: Anzahl regulär beendeter Maßnahmen nach Beschäftigungsdauer in 2008 .................................................................................................. 135
292
Tabelle 69: Anzahl regulär beendeter Maßnahmen nach Verbleib in 2008 ............. 136
Tabelle 70: Anzahl aller beendeter Maßnahmen nach Art der Behinderung zum 31.12.2008 ........................................................................................... 137
Tabelle 71: Anzahl der Beschäftigten ...................................................................... 138
Tabelle 72: Beschäftigtengruppen in Vollzeitäquivalent .......................................... 139
Tabelle 112: Verhältnis zum Betroffenen ................................................................. 175
Tabelle 113: Wer hilft dem Betroffenen zu Hause? ................................................. 176
Tabelle 114: Wer hilft Ihnen? ................................................................................... 176
Tabelle 115: Zukunft des betroffenen Familienmitglieds .......................................... 178
Tabelle 116: Herkunft der Leistungsberechtigten in ambulanten und stationären Formen zum selbstbestimmten Wohnen nach Verbandsgemeinden, absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ............... 182
Tabelle 117: Leistungsberechtigte mit Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland ....................................... 184
Tabelle 118: Anzahl und Alter der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................ 186
Tabelle 119: Lage und Erreichbarkeit der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................... 187
Tabelle 120: Anzahl und Größe der Bewohner/-innenzimmer in den Wohnheimen .............................................................................................................. 188
Tabelle 121: Anzahl und Größe der Außenwohngruppen ........................................ 189
Tabelle 122: weitere Strukturmerkmale in den Wohnheimen .................................. 190
Tabelle 123: Anzahl stationärer Plätze im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Deutschland .......... 191
Tabelle 124: Personalstruktur in den Wohnheimen ................................................. 193
Tabelle 125: Qualifikation des Personals in den Wohnheimen nach Vollzeitstellen 194
Tabelle 126: Betreuungsintensität nach Plätzen in den Wohnheimen .................... 196
Tabelle 127: Betreuungsintensität in direkten Betreuungsstunden pro Woche in den Wohnheimen ........................................................................................ 197
Tabelle 128: Supervision in den Wohnheimen ......................................................... 198
Tabelle 129:Aufnahmen in 2008 in den Wohnheimen ............................................ 199
Tabelle 130:Wohnsituation vor Aufnahmen in den Wohnheimen in 2008 ............... 200
Tabelle 131: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Geschlecht ................................................................................... 201
294
Tabelle 132: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Betreuungsdauer ......................................................................... 202
Tabelle 133: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen in den Wohnheimen ................................................................................. 204
Tabelle 134: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Pflegestufen (SGB XI) ................................................................. 206
Tabelle 135:Staatsbürgerschaft der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 ........................................................................................... 206
Tabelle 136:Leistungsträger für die Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 ........................................................................................... 207
Tabelle 137:Betreuungsform der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 ........................................................................................... 207
Tabelle 138: Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen, absolut, in % und für den Landkreis Bernkastel-Wittlich je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner ......................................................... 209
Tabelle 139:Stationäre Versorgung im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis ...................................................................................... 211
Tabelle 140: Leistungsberechtigte in Wohnheimen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland, eigene Berechnung, eigene Darstellung ........................ 212
Tabelle 141: Alter der leistungsberechtigten Personen in den Wohnheimen .......... 214
Tabelle 142: Einkommen der leistungsberechtigten Personen in den Wohnheimen (Mehrfachnennungen) .......................................................................... 215
Tabelle 143: Betreuungsdauer der in den Wohnheimen in 2008 beendeten Maßnahmen ......................................................................................... 216
Tabelle 144: Wohnsituation im Anschluss an die in 2008 beendeten Maßnahmen 217
Tabelle 145: Anzahl und Alter der ambulanten Dienste zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................ 218
Tabelle 146: Personalstruktur in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets .............................. 221
Tabelle 147: Qualifikation des Personals in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets ................ 222
Tabelle 148: Betreuungsintensität in direkten Betreuungsstunden pro Woche in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets ........................................................................... 223
Tabelle 149: Beispielrechnung: durchschnittliche Anzahl bewilligter Stunden je Klient und Woche bei „Hilfe nach Maß“ ................................................ 224
Tabelle 150: Supervision in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets .............................. 224
Tabelle 151: Erreichbarkeit in den Diensten des Betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets .............................. 225
295
Tabelle 152: Fälle im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets zum Stichtag 31.12.2008 .................................. 226
Tabelle 153: Männer und Frauen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ..................................................... 226
Tabelle 154: Wohnsituation vor Aufnahme in das Betreute Wohnen und zu den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .............................. 227
Tabelle 155: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ........................................................................... 228
Tabelle 156: Betreuungsdauer im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets zum Stichtag 31.12.2009 ............ 230
Tabelle 157: Staatsbürgerschaft der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .............................................................................................................. 231
Tabelle 158: Leistungsträger im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ..................................................... 232
Tabelle 159: Herkunft der Leistungsberechtigten im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ................................................ 233
Tabelle 160:Ambulante Versorgung zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis ............................ 234
Tabelle 161: Leistungsberechtigte im ambulant betreuten Wohnen (BeWo und Persönliches Budget) im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland .... 235
Tabelle 162: Alter der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .......... 236
Tabelle 163: Einkommen der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets (Mehrfachnennungen) ............................................................ 237
Tabelle 164: Betreuungsdauer aller beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .......... 239
Tabelle 165: Wohnsituation nach Beendigung aller Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ................................................................................................ 240
Tabelle 166: Wohnsituation nach Beendigung der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ..................................................... 241
Tabelle 167: durchschnittliche Betreuungsdauer der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ........................................................................... 242
Tabelle 168: Barrierefaktoren und Förderfaktoren im Bereich Wohnen ................... 243
Tabelle 169: Barriere- und Förderfaktoren ............................................................... 246
296
Tabelle 170: Anzahl von unter 64-Jährigen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung Ende 2007 nach Leistungsarten ........................... 249
Tabelle 171: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht ............................. 254
Tabelle 172: Anzahl der Pflegetage bei stationären Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht ............................. 255
Tabelle 173: Verweildauer bei stationären Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht ............................. 255
Tabelle 174: Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Diagnosen und Geschlecht je 1.000 Geschlechtsgleiche ........... 258
Tabelle 175: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Altersgruppen ........................ 260
Tabelle 176: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 ........ 262
Tabelle 177: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnosegruppen ................................................................................. 263
Tabelle 178: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Geschlecht ........................................................................................... 263
Tabelle 179: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Geschlecht .................................................................... 264
Tabelle 180: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Alter ............................................................................... 265
Tabelle 181: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Herkunft ................................................................................................ 266
Tabelle 182: Anzahl der Bäckereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007 ........... 271
Tabelle 183:Anzahl der Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007 .......... 272
Tabelle 184: Anzahl an angefahrenen Orten mit der Belieferung von Backwaren und Fleischereiprodukten, Anzahl Haltestellen und Häufigkeit an Tagen pro Woche ................................................................................. 274
Tabelle 185: Dorfläden im Landkreis Bernkastel-Wittlich ........................................ 274
Tabelle 187: Anzahl Freipraktizierender Ärzte im Landkreis Bernkastel-Wittlich nach Beko - Bereichen ......................................................................... 277
Tabelle 188: Anzahl der Fälle in der EGH im Landkreis BKS-WIL .......................... 281
297
15.2 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ergebnisse zu der UN-Konvention ...................................................... 39
Abbildung 2: Das bio-psycho-soziale Modell der ICF .............................................. 40
Abbildung 3: Behinderungsbegriffe nach ICF und SGB ........................................... 44
Abbildung 4: Menschen mit Schwerbehindertenausweis RLP und BKS-WIL pro 1.000 Einwohner in der Altersgruppe, 31.12.2009 ......................... 46
Abbildung 5: Menschen mit Schwerbehindertenausweis nach Art der Behinderung, BKS-WIL, 31.12.2007 ........................................................................... 47
Abbildung 6: Anteil an der Gesamtbevölkerung BSK-WIL, 31.12.2007 ................... 48
Abbildung 7: Laufende Fälle je 10.000 der erwerbsfähigen Bevölkerung ................ 63
Abbildung 8: Laufende Fälle je 10.000 der Altersgruppe ......................................... 65
Abbildung 9: Integrationsquote als Verhältnis von Bestandsdaten und beendeten Fällen .................................................................................................... 70
Abbildung 10: Abgeschlossene Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in 2008 pro 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre) ..... 72
Abbildung 11: Veränderung stationärer Fälle nach Art der Behinderung 2007, 2008 ...................................................................................................... 78
Abbildung 14: Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen des Landkreises –ohne Maria Grünewald-Schule- ....... 113
Abbildung 15: Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich der WfbM pro 1000 Einwohner /-innen (18 bis unter 65 Jahre) ........................................... 128
Abbildung 16:Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich mit Leistung stationäres Wohnen ................................................................................................ 132
Abbildung 17: Anzahl der Nutzer/-innen der Tagesstätte pro 1.000 Einwohner ...... 144
Abbildung 18: Anzahl der Plätze in Tagesstätten pro 1000 Einwohner ................... 145
Abbildung 19: Leistungsberechtigte in Tagesförderstätten pro 1000 Einwohner (18 bis unter 65 Jahre): BKS-WIL ......................................................... 157
Abbildung 20: Leistungsberechtigte in Tagesförderstätten pro 1000 Einwohner: gesamt .................................................................................................. 158
Abbildung 21: Angebote im Bereich Arbeit im Landkreis BKS-WIL ......................... 161
Abbildung 22: Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Betroffenen ....................... 171
Abbildung 23: Wünsche der Angehörigen zur Unterstützung .................................. 177
Abbildung 24: Wunsch nach Beratung? ................................................................... 179
Abbildung 25: Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose nach Diagnosegruppen ............................................... 257
298
Abbildung 26: Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen iner psychiatrischen Hauptdiagnose nach Diagnosegruppen und Verweildauer .................. 259
Abbildung 27:Grundversorgung Bäckereien und Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................................... 273
Abbildung 28: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Basisjahr 206, mittlere Variante ........................................................... 279
Abbildung 29: Entwicklung der leistungsberechtigten Personen, LK BKS-WIL 2007-2050 ..................................................................................................... 279
Abbildung 30: Anzahl der schwerbehinderten Personen BRD, 2003 - 2007 ........... 280
Abbildung 31: Altersentwicklung der leistungsberechtigten Personen in BKS-WIL, 2008-2015 ............................................................................................ 282
Abbildung 32: Schülerentwicklung an den Förderschulen BKS-WIL ....................... 283
Abbildung 33: Altersentwicklung der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM, 2009-2015 ..................................................................................................... 285
Abbildung 34: Altersentwicklung in den Wohnheimen 2008-2015 ........................... 285
Abbildung 35: Altersentwicklung der Angehörigen 2009-2015 ............................... 287
15.3 Literaturverzeichnis
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302
16 ANHANG - DOKUMENTATION ZUKUNFTSKONFERENZ
Zukunftskonferenz
Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis
Bernkastel-Wittlich
26. August 2009
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Geschäftsbereich 3 Dr. Pascal Schleder
FB 31 Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Gemeindenahe Psychiatrie Edith Maus
FB 52 Gesundheit Dr. Günther Beyer
Kurfürstenstrasse 16
54516 Wittlich
Dokumentation, November 2009
transfer – Unternehmen für soziale Innovation, Wittlich
303
Moderationsteam Dokumentation
Eva-Maria Büch Dr. Heike Engel Claudia Hennes Darja Janus Peter Kappenstein Anne Kunz Julia Kathrin Müller Daniela Roelke Thomas Schmitt-Schäfer
Eva-Maria Büch Thomas Schmitt-Schäfer
Organisation Unterstützung
Jutta Blatzheim-Roegler Eva Ross
Zukunftskonferenz „Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen“
Am 14.01.2008 schrieb der Kreistag Bernkastel-Wittlich eine “Teilhabeplanung für Men-
schen mit geistig-körperlichen Behinderungen, für Menschen mit Sinnesbehinderungen
und für Menschen mit seelischen Behinderungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ aus.
transfer wurde mit der Durchführung dieser Teilhabeplanung beauftragt. Es wurde die
Durchführung einer Zukunftskonferenz mit allen Beteiligten vereinbart, bei der die Emp-
fehlungen an die Kreisverwaltung gemeinsam entwickelt werden sollten.
Ziele der Zukunftskonferenz
Die Zukunftskonferenz diente als abschließende Veranstaltung der Teilhabeplanung für
Menschen mit Behinderungen. Sie baute auf den Ergebnissen der bereits durchgeführten
Workshops, Interviews, den Expertengremien und den Erhebungen bei den Einrichtungen
und Diensten sowie den ausgewerteten Daten auf. Folgende Ziele wurden mit der Zu-
kunftskonferenz verbunden:
1. Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der Teilhabeplanung
2. Diskussion dieser Ergebnisse und Identifikation der relevanten Themen
3. Gemeinsame Zielentwicklung für den Landkreis unter Beteiligung aller Akteure
4. Abschluss und Weiterleitung der Teilhabeplanung
304
Die Durchführung und Organisation der Zukunftskonferenz wurde im Einvernehmen mit
dem Steuerungskreis der Teilhabeplanung geplant. Wie die Eröffnungsveranstaltung und
alle weiteren Workshops wurde die Zukunftskonferenz auf eine breite Beteiligung der Be-
völkerung hin ausgelegt.
Teilnehmerkreis
Die Einladung erfolgte über den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Eingeladen wurden alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Eröffnungsveranstaltung, der Workshops, der Ex-
pertengremien und die Interviewpartner. Im Gegensatz zu der Eröffnungsveranstaltung
erfolgte keine Bekanntmachung und Einladung in der Presse. Dies begründete sich in
dem während der Projektzeit auf über 300 Personen angewachsenen Verteiler und die
damit verbundene Herausforderung, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Letztendlich
hatten sich 109 Personen angemeldet, insgesamt nahmen über 120 Personen an der
Zukunftskonferenz teil.
Teilgenommen haben:
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen und Dienste
• Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger
• Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfegruppen
• Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
• Heimbeiräte
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MASGFF
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE
• Kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
• Kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
• Mitgliederinnen und Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen
• Mitgliederinnen und Mitglieder des Beirates für Seniorinnen und Senioren
• Seniortrainer
Zeitlicher Rahmen
Die Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung begann am 26.08.2009 um 9:30 Uhr und en-
dete um 17:00 Uhr. Vormittags wurde eine halbstündige Kaffeepause und um 13:00 Uhr
eine einstündige Mittagspause eingelegt. Auch nachmittags wurde der Zeitplan so gehal-
ten, dass den Teilnehmenden individuelle Pausen möglich waren. Bereits in den Work-
305
shops wurde die Erfahrung gemacht, dass ausreichende Pausen insbesondere für Men-
schen mit Beeinträchtigungen eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an Veran-
staltungen ist.
Räumlichkeiten
Ursprünglich sollte die Zukunftskonferenz in der Akademie Kues in Bernkastel-Kues statt-
finden. Im Laufe des Prozesses zeigte sich jedoch, dass mit einer höheren Teilnehmer-
zahl zu rechnen ist, so dass alternative Räumlichkeiten gesucht werden mussten. Die
Kreisverwaltung entschied sich in Absprache mit transfer, die Zukunftskonferenz in den
Räumlichkeiten der ehemaligen Dualen Oberschule in Wittlich-Wengerohr durchzuführen.
Hier gilt ein großer Dank den Verantwortlichen der DOS, die die Räumlichkeiten zur Ver-
fügung stellten, und dem Hausmeister für die tatkräftige Unterstützung.
Für die Plenumssitzungen der Zukunftskonferenz stand das großzügige Foyer der Schule
zur Verfügung. Dieses wurde mit halbkreisförmigen Reihen bestuhlt, die vorhandenen
Pflanzen wurden zur Stirnseite hin als Auflockerung genutzt. Die Arbeitsgruppen fanden in
acht Klassenräumen in einem Seitentrakt der Schule im Erdgeschoss und im ersten Stock
statt. Zudem wurden zwei Klassenräume als Arbeitsräume für Kleingruppen vorbereitet. In
den Klassen- bzw. Arbeitsräumen waren sowohl ein Stuhlhalbkreis als auch verschieden
große Arbeitsgruppentische vorhanden, auf denen das benötigte Material (Papier, Stifte)
allen Teilnehmenden zur Verfügung stand. Auf Grund des guten Wetters wurden von eini-
gen Arbeitsgruppen auch die vorhandenen Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof genutzt.
Das Catering fand in einem abgegrenzten Flur neben dem Foyer seinen Platz. Stehtische
und Sitzgelegenheiten (im ehemaligen Lehrerzimmer) boten insbesondere körperlich be-
einträchtigten Teilnehmenden die Möglichkeit, in Ruhe die Mittagspause zu verbringen.
Die insgesamt sehr großzügigen Räumlichkeiten boten den Teilnehmerinnen und Teil-
nehmern genügend Raum und Freiheit, um in entspannter Atmosphäre konzentriert ar-
beiten zu können.
Zugänglichkeit/ Barrierefreiheit
Die Zukunftskonferenz sollte unter großer Beteiligung insbesondere der betroffenen Per-
sonen stattfinden, wodurch bei der Organisation und Vorbereitung die Bedarfe der Men-
schen mit Behinderungen grundsätzlich mitgedacht werden mussten.
Die ehemalige DOS ist nicht barrierefrei zugänglich, was für die Durchführung der Zu-
kunftskonferenz eine besondere Herausforderung dar stellte. Daher wurde bereits in der
306
Einladung nach besonderen Anforderungen und Hilfsmittel gefragt. Der Zugang für Roll-
stuhlfahrerinnen/ Rollstuhlfahrern konnte über den Schulhof mit Hilfe einer mobilen Ram-
pe ermöglicht werden, eine für sie zugängliche mobile Toilette wurde neben den anderen
Toilettenräumen aufgestellt.
Auf Grund der Erfahrungen der Eröffnungsveranstaltung, bei der eine Dame die als
barrierefrei gekennzeichnete Toilette nicht für sich nutzen konnte, wurde im Vorfeld der
Zukunftskonferenz mit allen angemeldeten Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern per-
sönlich Kontakt aufgenommen. So konnten die individuellen Anforderungen und Voraus-
setzungen für eine Teilnahme an der Zukunftskonferenz geklärt und geschaffen werden.
Deutlich wurde dabei erneut, wie individuell der Begriff der Barrierefreiheit zu handhaben
ist und wie oft Kompromisse eingegangen werden müssen. Einer Teilnehmerin wurde
eine zweite Hilfsperson für den Toilettengang angeboten. Einem anderen Herrn wurde ein
extra Zimmer mit Waschbecken zur Verfügung gestellt, welches bei Bedarf zur Körper-
pflege genutzt werden konnte. Teilnehmende, die in ihrer Mobilität eingeschränkt waren,
wurden über die unterschiedlichen Arbeitsgruppen informiert und konnten sich „ihre“
Gruppe bereits im Vorfeld aussuchen. Die Räumlichkeiten für diese Gruppen wurden
dann im Erdgeschoss der Schule bereit gestellt.
Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung wurden zwei Schriftdolmetscherinnen enga-
giert, die die Beiträge sowohl im Plenum als auch in den entsprechenden Arbeitsgruppen
auf Leinwand respektive Bildschirm übersetzten.
Die gesamte Veranstaltung wurde konsequent in einfacher Sprache gehalten. Dies betraf
sowohl die Vorträge im Plenum, als auch die Hinweisschilder sowie die Wandzeitungen in
den Klassenräumen.
Ein großer Dank gilt an dieser Stelle allen „Begleitpersonen“, welche Menschen mit Be-
hinderungen an diesem Tag individuell unterstützt haben.
Die Methode Zukunftskonferenz „Teilhabeplanung“
Die Zukunftskonferenz zur Teilhabeplanung baute auf den Ergebnissen des bereits statt-
gefundenen Prozesses auf. Somit konnte nach einer Vorstellung der bisherigen Ergebnis-
se direkt mit der Visions- und Zielfindungsphase begonnen werden:
307
Ergebnisse:
Vorstellung, Ergänzung, Diskussion
- Vortrag im Plenum - Wandzeitungen in den Arbeitsräumen
Entwicklung von Visionen: Stellen Sie sich vor, alles was in der UN-Konvention drin steht, ist hier im Land-Kreis Wirklichkeit gewor-den….
Wie sieht das dann aus?
Entwicklung von Zielen: Was sind wichtige Zwischenschritte dorthin?
Zukunftskonferenz am 26.08.2009
Frau Landrätin Läsch-Weber begrüßte die Teilnehmenden und erläuterte den bisherigen
Prozess der Teilhabeplanung. Frau Läsch-Weber betonte die Wichtigkeit der Zukunfts-
konferenz und der zu entwickelnden Ziele und stellte den weiteren Verlauf der Teilhabe-
planung dar. Die zu entwickelnden Ziele sind die Grundlage für Empfehlungen, welche im
Kreistag beraten werden. Nachdem der Kreistag den Bericht zur Teilhabeplanung verab-
schiedet hat, ist dieser öffentlich und für jeden zugänglich.
Bisherige Ergebnisse der Teilhabeplanung
Nach der Begrüßung stellte Frau Büch den bisherigen Verlauf der Teilhabeplanung und
die daraus gewonnenen Ergebnisse vor. Diese waren nach acht großen Themenblöcken
geordnet, welche sich im Laufe der durchgeführten Workshops und Erhebungen als zent-
ral heraus gestellt hatten:
• Öffentlichkeitsarbeit
• Information und Beratung
• Mobilität
• Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
• Wohnen ambulant/stationär
• Ausbildung und Arbeit
• Tagesstruktur und Freizeit
• Pflege
Diese Themen wurden zum einen aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Planung und
zum anderen aufgrund ihrer Personenzentrierung und damit Unabhängigkeit von Einrich-
tungen und Diensten hin ausgewählt.
308
Das Thema „Barrierefreiheit“ wurde nicht als gesondertes Thema genommen, da dieses
sich immer auf einen speziellen Bereich bezieht und nicht verallgemeinert werden kann.
Ebenso wurden „Kinder und Jugendliche“ nicht isoliert betrachtet, da dies an spezielle
Institutionen und Angebote gebunden gewesen wäre. Insbesondere letztere Entscheidung
wurde von einigen Teilnehmenden kritisiert, diese bildeten dann spontan eine eigene
Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendliche“
Die Referentin erläuterte den Teilnehmenden den Ablauf der Zukunftskonferenz. Dieser
war an die Inhalte der Workshops angepasst, um insbesondere Menschen mit Behinde-
rungen den Zugang zu den Fragestellungen und Inhalten durch einen Wiedererken-
nungseffekt zu erleichtern. Die aus der individuellen Teilhabeplanung bekannten Frage-
stellungen wurden auf den Landkreis übertragen. Richtungsweisend sollte die UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sein.
Abbildung: Teilhabeplan für den Landkreis
Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation, 2009
Die Konvention war bereits in den Workshops intensiv diskutiert worden, so dass sie den
meisten Anwesenden gut bekannt war. Die zentralen Inhalte zu den einzelnen Themen-
gebieten wurden zudem in einfacher Sprache auf den Wandzeitungen dargestellt.
309
Abbildung: Ziele für den Landkreis
Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation, 2009
310
Der zeitliche Ablauf gestaltete sich folgendermaßen:
9:00 Begrüßung, Vorstellung der Ergebnisse
10:30- 11 Uhr Kaffe-Pause
11:00 Arbeitsgruppen: Große Ziele – Visionen
12:00 Vorstellen der Ergebnisse im Plenum
13-14 Uhr Mittags-Pause
14:00 Arbeitsgruppen: Kleinere Ziele
16:00 Vorstellen der Ergebnisse im Plenum
17 Uhr ENDE
Visionen und große Ziele
Nach der Vorstellung der Ergebnisse und der anschließenden Kaffepause konnten sich
die Teilnehmenden den Themengebieten zuordnen, bei denen sie gerne mitarbeiten woll-
ten. Hierzu war jedem Themengebiet ein Klassenraum zugeordnet.
Abbildung: Arbeitskreise der Zukunftskonferenz
Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation, 2009
Durch die freie Gruppenwahl handelte es sich durchweg um gemischte Gruppen, d.h.
dass sowohl Mitarbeitende von Diensten und Einrichtungen, als auch Verwaltungsmitar-
beitende und Menschen mit Behinderungen zusammen arbeiten konnten. Dieses Vorge-
hen stellte die Moderatorinnen und Moderatoren vor die Herausforderung, dass die jewei-
311
lige Gruppengröße und –zusammensetzung im Vorfeld nicht bekannt war. Die Gruppen-
größen variierten zwischen 5 und 18 Teilnehmenden.
Vorstellungsrunde
Die Vorstellung der Teilnehmenden gestaltete sich unterschiedlich. In den kleineren
Gruppen stellten sich alle Teilnehmenden namentlich vor. In den größeren Gruppen (ab 8
Personen) wurden von den Moderatorinnen und Moderatoren sogenannte „Gruppierungs-
fragen“ zu den betreffenden Themengebieten gestellt. Z.B:
Themengebiet „Arbeit“:
• Wer arbeitet in einem Büro?
• Wer arbeitet in einer Werkstatt?
• Wer geht gerne zur Arbeit?
Die Gruppe teilte sich dann nach den entsprechenden Antworten. So konnte schnell ein
Überblick über die anderen Teilnehmenden gewonnen, Gemeinsamkeiten entdeckt und
eventuell erste Diskussionspunkte angeregt werden.
Kleingruppenfindung
Nach der Vorstellung wurde das weitere Vorgehen erklärt: die Teilnehmenden hatten 10
Minuten Zeit, sich die Wandzeitungen mit den bisherigen Ergebnissen zu dem jeweiligen
Themengebiet anzuschauen und sich darüber auszutauschen.
Abbildung: Wandzeitung zum Thema Wohnen
Quelle: Ergebnisse aus den Arbeitskreisen Wohnen - Betroffene, 2009
312
Abbildung: Ausschnitt aus der Wandzeitung: Was ist hilfreich beim Wohnen und was ist schwierig?
Quelle: Arbeitskreis Wohnen - Betroffene, 2009
Abbildung: Ausschnitt aus der Wandzeitung: So lebe ich! Das gefällt mir gut und das nicht so gut!
Quelle: Arbeitskreis Wohnen - Betroffene, 2009
Diskussionen über ein „richtig oder falsch“ der Ergebnisse sollte es nicht geben. Die Teil-
nehmenden hatten vielmehr die Möglichkeit, mit Hilfe von Metakärtchen, Stiften und
Kreppband Ergänzungen, Korrekturen oder Meinungsäußerungen zu den Ergebnissen an
die Wandzeitungen zu kleben. Diese Ergänzungen wurden bei der weiteren Auswertung
berücksichtigt.
313
Bei den Ergebnissen, die man besonders interessant fand, sammelten sich dann einige
Teilnehmenden. Darüber konnten erste Kleingruppen für die weitere Arbeit gefunden wer-
den. Die Kleingruppen sollten mindestens aus 3, höchstens aus 6 Personen bestehen.
Visionen entwickeln
In jedem Klassenzimmer waren Arbeitsgruppentische vorbereitet, darauf befanden sich
große Flipchartblätter, sowie Wachsmalstifte, Eddings und Kugelschreiber. Es wurde er-
neut auf die UN-Konvention verwiesen und verschieden Fragestellungen als Anregung
formuliert:
• Wo will der Landkreis hin?
• Wie ist hier das Leben für Menschen mit Behinderungen dann?
• Wie sieht der Landkreis aus, wenn alles aus der UN-Konvention verwirklicht wur-
de?
Die Visionen und großen Ziele konnten gemalt, gedichtet, in eine Geschichte verpackt
oder einfach aufgeschrieben werden. Der Kreativität der Teilnehmenden war hier keine
Grenzen gesetzt. Durch den offenen Charakter der Arbeitsgruppen und der Möglichkeit,
bei den anderen Gruppen zu „kiebizen“, gab es einen regen Austausch über die unter-
schiedlichen Vorstellungen und Träume.
Für diesen Arbeitsschritt standen den Teilnehmenden etwa 40 Minuten zur Verfügung.
Anschließend sammelte man sich kurz im Klassenraum und ging gemeinsam zur Vorstel-
lung der Ergebnisse ins Foyer.
Vorstellung der Visionen und großen Ziele
Jede Gruppe stellte gemeinsam die erarbeiteten Visionen für den Landkreis vor. Einige
Gruppen hatten Bilder gemalt, die erläutert wurden. Die meisten Gruppen hatten jedoch
ihre Ideen aufgeschrieben und trugen sie so vor.
314
Abbildung: Vorstellung der Visionen und Ziele
Quelle: Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung, 2009
Die entwickelten Visionen reichten von bereits sehr konkreten Vorstellungen bis hin zu
Traumbildern, in denen Wünsche und Ideen zum Ausdruck kamen und wodurch teilweise
auch wahrgenommene Problemlagen verdeutlicht wurden.
So waren sich einige Mitarbeiter der WfbM in dieser Vision zum Thema Arbeit einig:
„Ich möchte mehr Arbeit und Geld bekommen und es wäre schön, wenn ich reich wäre.“
Die Arbeitsgruppe Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung stellte ihre Ideen und Vorstel-
lungen folgendermaßen dar:
Abbildung: Ergebnisse Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung
Quelle: Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung, 2009
315
Dies nur zwei Beispiele aus einer Fülle von großen Zielen und Visionen für den Landkreis
Bernkastel-Wittlich. Die vollständige Zieldokumentation befindet sich im Anhang.
Die Flipcharts mit den Ergebnissen wurden nach der Vorstellung wieder in die entspre-
chenden Klassenräume gebracht, da diese Ausgangspunkt der Gruppenarbeiten am
Nachmittag sein sollten. Anschließend gab es die einstündige Mittagspause.
Was sind wichtige Schritte?
Nach der Mittagspause trafen sich die Teilnehmenden wieder in ihren Räumen. Die Visi-
onsbilder waren mittlerweile in den Zimmern aufgehängt worden und für alle sichtbar. Die
Moderatorinnen und Moderatoren fassten die Visionen noch einmal kurz zusammen und
erklärten das weitere Vorgehen anhand eines Beispiels:
Abbildung: Zielbeispiel
Quelle: transfer Unternehmen für soziale Innovation 2009
Die Teilnehmenden ordneten sich dann der Vision zu, an der sie weiter arbeiten wollten.
Dadurch kam es zu einer erneuten Durchmischung der Kleingruppen. Jede Kleingruppe
suchte sich an den Arbeitstischen in den Räumen, aber auch auf dem Schulhof oder im
Cateringbereich einen Arbeitsplatz. Als Arbeitsmaterial standen farbige DIN A 3 Bögen,
auf denen jeweils ein kleineres Ziel formuliert werden sollte, sowie Notizpapier und Stifte
zur Verfügung.
Die zu erarbeitenden kleineren Ziele sollten folgende Kriterien erfüllen: Sie sollten konkret
und messbar sein (woran merke ich, dass es erreicht wurde?) und alle in der Gruppe soll-
ten mit dem Ziel einverstanden sein.
316
Damit wurden die üblichen s.m.a.r.t – Kriterien130 auf drei wesentliche Elemente reduziert,
um die Aufgabenstellung möglichst einfach und unkompliziert zu gestalten.
Für diese Arbeitsgruppenphase stand den Gruppen etwa 1 Stunde und 20 Minuten zur
Verfügung, in denen sie individuell abgestimmte Pausen einlegen konnten. Das Catering
stand während des ganzen Nachmittags mit Getränken und Keksen zur Verfügung.
Vorstellung kleinerer Ziele im Plenum
Zu der Präsentation der Ziele im Plenum wurden alle Visionen vom Vormittag mit Krepp-
band an die Wände des Foyers geklebt. Die Kleingruppen präsentierten jeweils zwei ihrer
wichtigsten Ziele. Diese und alle weiteren entwickelten Ziele wurden dann den entspre-
chenden Visionen zugeordnet und ebenfalls an die Wände geklebt. So hatten alle Teil-
nehmenden im Anschluss an die Veranstaltung die Möglichkeit, die Arbeit der anderen
Gruppen zu betrachten.
130 S – spezifisch, M – messbar, A – attraktiv, R – realistisch, T - terminiert
317
Abbildungen: Vorstellung Ziele
Quelle: Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung, 2009
Die vollständige Dokumentation aller Ziele befindet sich im Anhang.
Landrätin Frau Läsch-Weber bedankte sich für die gute Mitwirkung und verabschiedete
die Teilnehmenden. Die Veranstaltung endete um 17 Uhr.
Auswertung der Ziele
Einige Themen waren bereits in den Arbeitskreisen der vergangenen Monate bearbeitet
worden. Durch mögliche Wiederholungen wurde der Einstieg in die Zukunftskonferenz
erleichtert, gleichzeitig zeigte sich jedoch, wie schwierig es sein kann, sich von bekannten
Dingen zu lösen und „zu träumen“. Schwierig gestaltete sich auch die Unterscheidung
zwischen Grundsatzzielen, kleineren Zielen oder gar Maßnahmen. Für die Entwicklung
der Empfehlungen an die Kreisverwaltung wurde daher die Fülle an Ideen und Vorschlä-
318
gen in Themengebieten zusammengefasst, sortiert und eventuelle Widersprüche und
Verweise zu anderen Gebieten kenntlich gemacht. Die komplette Zieldokumentation be-
findet sich im Anhang.
Bereich Wohnen
Grundsatzziele:
Jeder wohnt wo, wie und mit wem er will.
Es gibt alle Wohnformen in ausreichender Zahl.
Meilensteine:
• Wohnhäuser mit kleinen Gruppen • Wohnhäuser im Ort • Passender Wohnraum:
o Barrieren o Kosten
• Passende Unterstützung ( siehe auch „Pflege“ und „ Teilhabeplanung“) • Im Wohnheim:
o Einzelzimmer o Trainingswohnen o Individuelle Wohnraumgestaltung
Bereich Arbeit Grundsatzziele:
Entsprechende Arbeit für alle!
Beschäftigung nach Neigung und Eignung, die zufrieden stellt?
Meilensteine:
• Teilhabeplanung zum Thema Arbeit (siehe auch „Teilhabeplanung“) • Mehr Nischenarbeitsplätze • Unverbindliches Ausprobieren für beide Seiten
Grundsatzziele:
Es sollte normal sein, behinderte Kollegen am Arbeitsplatz zu haben! Inklusion!
Meilensteine:
• Mehr Nischenarbeitsplätze • Bewusstseinsbildung (siehe auch „Öffentlichkeitsarbeit“) • Aufklärung der Unternehmen • Mehr Praktika
Grundsatzziel:
Wir möchten mehr Arbeit und Geld bekommen.
319
Meilensteine:
• Dauerhafte und unkomplizierte personelle und finanzielle Förderung • (siehe auch „Wohnen“)
Bereich Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung Grundsatzziele:
Teilhabeplanung geht vom Betroffenen, seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten aus.
Der bürokratische Ablauf ist optimiert, die Antragstellung ist transparent.
Alle Geldgeber und Kostenträger in einen Topf.
Meilensteine:
• THP auch in Form verschiedener Medien • Betroffener formuliert seine Ziele selbst • Kontinuierliche personelle Zuständigkeit beim Kostenträger und Leistungserbringer • Einrichtungs- und trägerübergreifender Qualitätszirkel („Runder Tisch“)
Bereich Tagesstrukturierung und Freizeit Grundsatzziele:
Integration von Menschen mit Behinderungen in Vereinen, verschiedenen Veranstaltun-gen und was ganz wichtig war: besonders am Wochenende, was oft fehlt.
Angebote sollen offener gemacht werden.
Meilensteine:
• Angebote der vorhandenen Aktivitäten und Veranstaltungen sollen offener ge-macht werden
• Bessere Vernetzung der Leistungsanbieter • Koordinierungsstelle • Flexiblere Gestaltung des persönlichen Budgets • Mobilität sichern ( siehe auch „ Mobilität“)
Ergebnis Arbeitskreis Tagesstruktur II
Besondere Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung (und anderen).
Ergebnis Zukunftskonferenz:
Angebote für alle, Integration in Vereine
Bereich Kinder
320
Grundsatzziele:
Eine Kita für alle in jedem Ort.
Jedes Kind erhält die Hilfe, die es aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation benötigt.
Meilensteine:
• Gleicher Stellenwert für behinderte Kinder wie für Kinder unter 3 Jahren • Vernetzung und Durchlässigkeit der Schulen
Bereich Mobilität Grundsatzziele:
Mobilität für alle
Meilensteine:
• Bus- und Bahnfahrten sind für alle barrierefrei möglich, 365 Tage im Jahr • Individuelle Mobilität gewährleisten
Mobile Hilfen: Bring-Dienste, Einkaufsservice
Bereich Pflege Grundsatzziele:
Lebensqualität in der Pflege durch Erweiterung des Pflegebegriffs
Meilensteine:
• Soziale Einbindung • Erweiterung der Pflegestufen • Individuelle Hilfen • Gruppenhilfe • Mehr Zeit für Pflegefachkräfte • Erweiterte Inhalte z.B. Anleitung • Kontinuierliche Bezugsperson • Orientierung
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Grundsatzziele:
Behinderung muss als Normalität verstanden werden.
Von Anfang an miteinander statt nebeneinander leben.
Meilensteine:
• Sensibilisierung für die Sicht von Betroffenen • Offene Begegnung wagen
321
• Organisationsstrukturen so bauen, dass Menschen mit Behinderungen gleichbe-rechtigt mit entscheiden und organisieren.
Chancen anbieten und nutzen, um besser zuhören zu lernen.
Bereich Information und Beratung Grundsatzziele:
Jede/r hat Zugang zu Information und Beratung.
Meilensteine:
• Barrierefreie Website • Sonntags-Notdienst • Aufsuchender Beratungsdienst • Vereinheitlichung von Telefonnummern • Berücksichtigung von Sprachbarrieren • Begleitung in der Anfrage von Beratung • Vernetzung aller beteiligten Dienste • Es gibt eine unabhängige Beratungs- und Koordinierungsstelle
o Informations- und Beratungsstelle bei der Kreisver-
waltung.
• Plattform zur Vernetzung
o Koordinierungsstelle: ein Mensch
• Beratungsstelle für alle
o Beratungsstelle für Kinder und deren Familien
• Inhalte: Cafe und Beratungsstelle, Freizeitkalender, Organisation Freizeit, Fahrten
etc.
322
Inhaltliche Gliederung der Beratung:
1. Fachberatung: a. Kinder b. Arbeit c. Leistungen/Information
2. Beratung zu Angeboten: a. Freizeit b. Vereine c. Barrierefreiheit
3. (Beschwerdestelle)
Reflektion und Ausblick
Die Zukunftskonferenz zur Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen kann unter
verschiedenen Aspekten heraus als Erfolg gewertet werden. Neben den erarbeiteten Zie-
len, die die Richtung im Landkreis Bernkastel-Wittlich vorgeben, war insbesondere die
Beteiligung der betroffenen Personen bemerkenswert. Die produktive Arbeitsatmosphäre
aus den vorangegangenen Monaten setzte sich fort. Durch die Platzierung der Zukunfts-
konferenz am Ende des Prozesses konnte bereits über mehrere Monate in kleineren und
überschaubareren Arbeitsgruppen in das Thema und das Anliegen der Teilhabeplanung
eingeführt werden. So waren die Teilnehmenden sehr gut vorbereitet und hatten sich be-
reits intensiv mit den Problemlagen im Landkreis auseinandergesetzt. Somit machte die
Veranstaltung die bisherigen Ergebnisse „rund“ und fasste den bisherigen Prozess zu-
sammen. Die Vielzahl an Visionen, Zielen und Ideen, die gute Zusammenarbeit zwischen
allen Beteiligten und das Engagement aller Teilnehmer unterstreichen dies in besonderer
Weise.
Die erarbeiteten Ziele dienten als Grundlage für die von transfer entwickelten Empfehlun-
gen an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Die Empfehlungen und der Abschlussbe-
richt der gesamten Teilhabeplanung wurden Ende Oktober im Steuerungskreis vorgestellt
und diskutiert. Anschließend wird der Kreistag über die Ergebnisse beraten und das wei-
tere Vorgehen beschließen. Danach wird der Abschlussbericht der Teilhabeplanung für
Menschen mit Behinderungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich für die Öffentlichkeit
freigegeben.
Viele Menschen mit Behinderungen äußerten nach der Veranstaltung ihr Bedauern darü-
ber, dass die Teilhabeplanung mit dieser Veranstaltung für sie zu Ende ging – nun gilt es
323
die erarbeiteten Ziele weiterzuverfolgen und geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser
zu ergreifen.
324
Zieldokumentation
Arbeitskreis Wohnen
Visionen Barrierefreies Wohnen, dort wo ich leben möchte.
Integration in die Gemeinde
Selbstbestimmung bei der Wohnform
Individuelle Wohn- und Wohnumgebungsgestaltung
Gastfamilien, Mehrgenerationenwohnprojekt
Ziele: Jeder sollte wohnen wo und wie er will. Individuelle Wohnmöglichkeit sollte ver-größert werden.
Gesellschaftliche Akzeptanz
Umfassende Information
Selbstbestimmung bei der Wohnform: 1. Wohnheim mit Einzel-/Mehrbettzimmer: Training 2. AWG/WG 3. Betreutes Wohnen (Pers. Budget) 4. evtl. eigenständiges Wohnen
Bei Teilhabeplanung anhören. Gute Vorbereitung und flexible Finanzierung
Erreichte Ziele in regelmäßigen Abständen auf Erfolg prüfen.
Barrierefreies Wohnen, dort wo ich leben möchte!
Mehrgenerationenwohnprojekt
ausreichend behindertengerechte Wohnungen: - Zuschüsse an den Vermieter (dass die Wohnungen behindertengerecht ausge-baut werden können) - Zuschüsse für den behinderten Menschen (dass sich derjenige mit seinem Lohn und staatlicher Unterstützung eine auf sich zugeschnittene Wohnung leisten kann)
Wohnen in einer Gastfamilie als EINE Wohnform: - mehr Entscheidungsfreiheit als in Heimen - kostet etwa die Hälfte einer Heimunterbringung - Finanzierung: persönliches Budget oder Eingliederungshilfe? - vorab: Schulungen der Familien, anschließend Begleitung: keine professionelle Ausbildung - ambulante Unterstützung der Klienten und Familien - Unterstützung durch Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, professionelle Dienste - Zielgruppe: alle Menschen mit Behinderungen - wiederentdeckte Wohnform mit historischem Hintergrund - gibt es bereits, z.B. in Saarland, BaWü, München mit viel Erfolg
325
- Probewohnen - Urlaubsvertretung durch andere Familien (z.B. bei Krankheit) - Umsetzung jederzeit möglich! - Durch PB realisierbar!
Barrierefreies Wohnen (dort wo man leben möchte) für Behinderte und Senioren. Nicht nur im Wohnumfeld sondern im gesamten Lebensraum.
Medizinische Versorgung muss überall barrierefrei gegeben sein (bis Ende 2013)
Verkehrsmittel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (bis Ende 2010)
Lieferservice für Lebensmittel oder den Bedarf des tägl. Lebens (Ende 2009)
Umbau der privaten und öffentlichen Bausubstanz (Gewerbebetriebe und öffentli-che Gebäude) bis 2013
Umsetzung der vorhandenen Vorschriften im Bereich Bauen/Wohnen incl. Sankti-onen (z.b. Landesbauordnung)
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Feste, Vereine usw.) ab sofort
Arbeitskreis Arbeit
Visionen Es sollte normal sein, behinderte Kollegen am Arbeitsplatz zu haben!
Ich möchte mehr Arbeit und Geld bekommen und wenn ich reich wäre.
Wichtige Voraussetzungen, dass Arbeit angeboten wird:
• Arbeit für alle • Werbung • Aufklärung der Unternehmen • Hemmschwellen abbauen – Praktika anbieten • Unternehmen müssen/sollten flexible Arbeitszeiten anbieten • Abschaffung der Sonderschulen – gleiche Schulausbildung/Integration der
Behinderten in die Schulen
326
Menschen sollen nicht Außenseiter werden. Bei uns viele Menschen. Menschen sollen arbeiten. Eine Frau macht Kaffee im Wohnheim
Entsprechende Arbeit für alle:
• Unterstützung, Begleitung, Selbständigkeit: jeder nach seinen Wünschen und Fähigkeiten
• Weniger Formalitäten • Ausweitung von Nischenarbeitsplätzen • Günstigere Rahmenbedingungen für Arbeitgeber • Lebensunterhalt sicherndes Einkommen • Mobilität zur Erreichung des Arbeitsplatzes • Zentrale Beratungsstelle für AG und AN • Abbau von Barrieren • Bewusstseinsbildung: auch Menschen mit Behinderungen sind
o leistungsfähig o motiviert o belastbar o flexibel o zuverlässig
Respekt und Anerkennung!
Ziele Leitfaden im Kreis mit vorhandenen Angeboten herausgeben, der über Ansprechpartner und Möglichkeiten informiert (in einfacher Sprache)
Eine unabhängige Beratungsstelle, die über alle bestehenden Angebote im Bereich Arbeit informiert.
Die Beratung muss individuell und personenzentriert sein.
Es sollte eine Teilhabeplanung zum Thema Arbeit geben.
Persönliche und finanzielle Förderung und Unterstützung sollte dauerhaft und unkompliziert für Arbeitgeber und - nehmer möglich sein!
Mehr Geld für die Leistung! (Urlaub machen, öfters zur Freundin fahren, neue Klamotten, neue Möbel)
Unverbindliches, risikoloses Kennenlernen OHNE Kosten für Arbeitgeber
Beschäftigung nach Neigung und Eignung, die zufrieden stellt!
Nischenarbeitsplätze: Gewinnung durch Kontakte, Beziehungen, Partnerschaften, Praktika, Reha-Träger, Probebeschäftigung, BvB und UB
Messpunkte, Konzentration auf BvB und UB: 6-12-24 Monate nach Beginn
Mehr Aufträge für die Werkstatt
327
Abwechslung bei der Arbeit
Ich würde gerne in der Mittagspause mehr unternehmen, mal ein Eis essen gehen und den anderen Leuten was mitbringen.
Mehr regelmäßig das Taschengeld haben!! (Anmerkung: und nicht nur, wenn das Zimmer aufgeräumt wurde.)
Kinder: Gleicher Stellenwert für behinderte Kinder wie für Kinder unter 3
Sensibilisierung für das anders sein
Jedes Kind erhält die Hilfe, die es aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation benötigt.
In jeder Verbandsgemeinde eine integrative Einrichtung (offenes Arbeiten????)
Eine Kita für alle in jedem Ort
• Raumprogramm, entsprechender Etat für Fördermittel • kleinere Gruppen: von 25 auf 15, max. 2 Förderkinder • Personalbesetzung: 2 Fachkräfte GZ pro Gruppe, mit der Option der Auf-
stockung je Schweregrad der Behinderung • Verfügungszeit zur Vor- und Nachbereitung: 1/3 der Arbeitszeit, weil: inten-
sive Beobachtung, Zusammenarbeit mit Therapeuten, Eltern, Behörden, Teamarbeit, größere Öffentlichkeitsarbeit, Konzeption im Hinblick auf Be-hinderung, Transparenz der Arbeit
• Psychologische Beratung für jede Einrichtung: Fallbesprechung, Supervisi-on, Teamberatung, Teambegleitung
• Freistellung der Kita-Leitung ab 2-Gruppen-Kitas • mehr Heilpädagogen und interdisziplinäre Personalbesetzung • Vergütung entsprechend der Fachausbildung • Verbesserung der ErzieherInnen-Ausbildung (in Richtung Heilpädagogik) • Fachkompetenz der Erzieher anerkennen.
Jedes Kind erhält die seinen individuellen Förderbedürfnissen entsprechende kompetente schulische Förderung.
Vernetzung und Durchlässigkeit der Schulen.
Schneller und unbürokratischer Zugang zu Hilfen
Beratungsstelle für Eltern in Trägerschaft des Kreises im Hinblick auf schulische Fördermöglichkeiten/Schullaufbahn. Eingebettet in andere Beratungsangebote. Organisiert Vernetzung von Schulen/Schulaufsicht/Kostenträger.
Niedrigschwellige und schnelle Beratung z.B. in Kita, Jugendamt, SPZ
328
Vereinfachung des Behördenverfahrens:
• Hausbesuche bei THP • z.B: KEINE Trennung von EGH und JH
Arbeitskreis Mobilität
Visionen Mobilität für alle
• Bus und Bahn barrierefrei möglich • Individuelle Fahrten für Einzelpersonen und Koordination
Individuelle Möglichkeit der barrierefreien Mobilität
• BeWo Stadt und Land • Wohnheime ≠ Altenheime • Alle übrigen Bewohner mit Beeinträchtigungen suchen Fahrmöglichkeiten
für Kino, Freunde treffen, Kirmesbesuch etc. • Auch die BeWo/Wohnheimleute möchten am öffentlichen Leben über den
Wohnheimservice hinaus teilnehmen. • Auch Ältere oder sonstig beeinträchtigte Bürger wollen frei über ihren
Tag/ihr Leben bestimmen • Fahrdienste für Menschen in der Integration und Rehabilitation
Ziele Alle Bewohner, die ein barrierefreies KfZ oder ähnliches Auto haben, sollten ein Netzwerk gründen.
Wie Wintricher Netz, der gemeinnützige Verein ist durch die Vereinsversicherung und über das Ehrenamt abgesichert, Fragen an Hr. Kullick: 06534-947976 Alles unter Kooperation mit der Kreisverwaltung zur Optimierung der Fahrdienste.
Erfassung aller mobiler Einkaufsmöglichkeiten
Erfassung aller Läden, die an der Aktion Bestellservice, Einkaufsdienst usw. mit-machen wollen.
Die Rollileute BSK bieten an, die Läden zu besuchen und auf Barrierefreiheit und Einkaufsmöglichkeiten für Behinderte und ähnlich Betroffene zu verbessern.
ES GIBT VIEL ZU TUN!
Individuelle Mobilität für: - alle Bürger mit Beeinträchtigungen, die Fahrmöglichkeiten suchen, z.B. Freunde besuchen, zur Kirmes - für die Menschen aus Wohnheimen oder dem Betreuten Wohnen : Teilnahme am öffentlichen Leben jederzeit - die Menschen in der Integration und Rehabilitation
Bus/Bahn/Taxi barrierefrei!
329
Gründung einer Koordinationsstelle
Hotline/Sorgentelefon
Erfassung aller mobilen Dienste: Wer hat ein Fahrzeug?
Vernetzung: - aller Einrichtungen - aller Fahrdienste - Integrationsdienste - auch Taxi und Mietwagen - Kostenregelung einfach und unbürokratisch
Erfassung aller mobilen Dienste: Wer hat ein Fahrzeug?
Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit
Visionen Öffentlichkeitsarbeit
• Von wem? • Für wen?
• Behinderung = normal • Offene Begegnung wagen • Den Eigenarten von Menschen Raum lassen • Schule mit Schlüsselfunktion (Einübung von neuem Verhalten) • Von Anfang an miteinander statt nebeneinander leben • Eher Erleben als Lesen • Zuhören, Zeit lassen • Bestes Medium = Menschen!
Ziele: Organisationsstrukturen so bauen, dass Menschen mit Behinderungen gleichbe-rechtigt mit entscheiden und organisieren.
Den Behindertenbeirat in die Öffentlichkeitsarbeit mit einbeziehen.
Menschen mit Behinderungen bieten selbst Angebote und Infoveranstaltungen an, leiten Freizeitgruppen.
Begegnungen mit behinderten Menschen im Lehrplan für Berufe des sozialen und medizinischen Bereiches, Schulen und KiTas verankern
Mitarbeiterschulungen (Verwaltungen/Unternehmen), um für die Sicht von Betroffenen zu sensibilisieren.
Chancen anbieten und nutzen, um besser zuhören lernen zu können. Z.B. Seminare im Bereich Kommunikation Tag der offenen Tür, Erlebnisberichte von Angehörigen und Betroffenen
330
Mehrere Räume auch für ruhige Gruppen.
Arbeitskreis Freizeit und Tagesstruktur
Visionen
Plattform für alle
• Angebot der vorhandenen Aktivitäten und Veranstaltungen • Offen für alle Menschen: jedes Angebot, Kino, Theater, Sport, Musik • Inklusion in Vereine • Sprachrohr für Menschen mit Beeinträchtigungen und Eltern • Zeitung, Öffentlichkeit, Internet • Taxi • Bus: Plan ändern
Begegnungsstätte für Behinderte und Nicht-Behinderte
• Mehrere Räume (große Räume) • Räume für Gesellschaftsspiele – für zum Reden • Eine große Küche im Gemeinraum zum Kochen (Kaffee) • Ein reizarmer Raum zum Entspannen • Ständige Bezugsperson vor Ort • Gute Anbindung an ÖPNV oder Fahrdienst für „anreisende Besucher“ • Angebote täglich incl. Wochenende • TV und Internet • Institutionsübergreifend: bessere Vernetzung der Leistungsanbieter • Barrierefrei • Kooperationspartner vor Ort z.b. Vfl Traben-Trabach und AWO Traben-
Trabach • Infoveranstaltungen z.B. Suchtprävention • Gemeinsame Organisation
Ziele: "Freizeitbildungsstätte": Ein unabhängiger, eigenständiger Trägerverein sollte gegründet werden.
331
Von diesem sollte auch der Fahrdienst organisisert werden und ein Freizeit- kalender herausgegeben werden. Eigenständige Räumlichkeiten, ohne Angliede-rung an z.B. ein Wohnheim. Unabhängig von Behinderungen, gleichberechtiger Umgang auf allen Ebenen.
Eine Koordinierungsstelle im LK für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen: - Zentrale Lage - Flexible Öffnungszeiten - barrierefrei - Cafe und Beratungsstelle - Eigener Sportverein über Reha-Sport - Komm- und Gehstruktur - 1. Arbeitsmarktcafe/Büro - Ansprechpartner für andere Vereine und alle Interessierte - Freizeitkalender mit allen Anfahrtszeiten und allen Infos - Ansprechpartner noch vor der Geburt im Krankenhaus und nach Feststellung einer Beeinträchtigung: Vermittlung von Hilfen - Tanzkurze, offene Tanztreffs - Theatergruppe - SHG-für Menschen mit Beeinträchtigungen - Bei Bedarf Hilfestellung - Fahrgemeinschaften für Sport und Freizeit organisieren - Tag der offenen Tür - Ansprechendes Ambiente
Persönliches Budget flexibler gestalten, z.B. Freizeitgeld, Kilometerpauschale
Arbeitskreis Pflege
Visionen
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Ziele: Lebensqualität in der Pflege durch Erweiterung des Pflegebegriffs (nicht nur satt und sauber)
Situation: Wegfall der Großfamilien
REKONSTRUKTION des Familiengedankens durch 1. Soziale Einbindung/Beschäftigung/kultureller Teilhabe - Erweiterung der Pflegestufe (ggf. durch Fallpauschale finanziert) - Individuelle Hilfen: Polen, Ehrenamt, grüne Damen - Gruppenhilfe: Tagesstätten, Seniorenzentren: flächendeckend 2. Pflegerischer Bereich: - Mehr Zeit für Pflegefachkräfte über: indiv. Bedarfsorientierung, keine einheitliche Minutenerfassung - Erweiterte Inhalte z.B. Anleitung - Kontinuierliche Bezugsperson 3. Orientierung
Arbeitskreis Information und Beratung
Visionen
Fachliche Beratung, z.B. in Form einer Internet-Plattform, wo sich Foren von Fachleuten gesammelt haben, wo Links angeboten werden, wo alle, die vom Fach sind, sich die Informationen holen können.
Koordinierungsstelle für Eltern, ein Mensch, nicht im Internet.
333
- Viel Natur - Viele Räume - Gruppengröße - Personalausstattung: interdisziplinäres Team - Externer Pool an Fachkräften - Kindeswohl - Beziehung ist wichtig: Zeit für einzelne Kinder
Der Wunsch nach Information und Beratung wird telepathisch weitergeleitet und erfüllt.
Jeder bekommt Zugang zu Information und Beratung, z.b. über Internet, Gemein-deblätter, aber auch aufsuchend.
Integration schon im Kindergarten.
Es ist wichtig, in die Schulen zu gehen und Erkrankungen dort vorzustellen.
Zusammenarbeit der SHGs mit Profis.
Gemeindehelfer
Information und Beratung soll kostenlos sein.
Neutrale und unabhängige Beratungs- und Koordinierungsstelle.
• 24 h Hotline • Komm- und Gehstruktur • Auch virtuell
334
Ziele
Plattform zur Vernetzung aller Hilfsangebote und sozialen Dienste für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und deren Familien.
Aufruf der Kreisverwaltung in der Presse (überregional) an alle sozialen, medizini-schen und therapeutischen Dienste, sich an Vernetzung zu beteiligen.
Vernetzung aller beteiligter Dienste
Vernetzung zu - Anderen Sozialleistungsträgern (KK, Jugendhilfe, Arge) - Ehrenamtlichen und professionellen Einrichtungen und Diensten - Weiteren bestehenden Beratungsstellen, z.B. Beko - Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzten - Vereinen und Verbänden
Jeder Hilfebedürftige hat Zugang zu Information und Beratung. Wie: - Internetportal vom Landkreis, Verbandsgemeinden und Gemeinden mit Links zu Informationen, Ansprechpartner, Adressen, Telefon, Fax, Zeiten - Netzwerke zu anderen Landkreisen - Sonntags-Notdienst - Aufsuchender Beratungsdienst - Vereinheitlichung von Telefonnummern - Berücksichtigung von Sprachbarrieren - Begleitung in der Anfrage von Beratung
Ab 2011 weiß jede/r BürgerIn des Landkreises, dass es eine Informations- und Beratungsstelle bei der Kreisverwaltung gibt.
Weiterentwicklung der Information- und Beratungsstelle zu einer Beratungs- und Koordinierungsstelle erfolgt kontinuierlich.
- Koordinator, Ansprechpartner, Sammeln der Angebote Webdesign, Fachfirma
Es gibt EINE neutrale und unabhängige Beratungs- und Koordinierungsstelle. Diese ist rund um die Uhr (24h-Hotline) für alle Menschen erreichbar. Auch virtu-ell. Sie informiert, berät und vermittelt. Es gibt eine Komm- und Gehstruktur.
Jeder Hilfebedürftige braucht Zugang zu Informationen und Beratung: - Internetseite des LK - VG-Infoblätter, Gemeinden - Aufsuchende Beratung (Barrierefreiheit im Kopf) - Integration ab Kindergarten - Schulprojekte ab 8. Klasse bzw. schon Kiga - Zusammenarbeit mit Profis - Gemeindehelfer o.ä. - Kostenlose Information und Beratung
Inhalt der Beratungen:
• Angebote und Leistungen • Finanzielle Angelegenheiten • Psychosoziale Probleme und Fragen • Betreuungsangelegenheiten
Arbeitskreis Bedarfsfeststellung/Teilhabeplanung
Visionen Teilhabeplanung geht vom Betroffenen und seinen Bedürfnissen aus, über die or-ganisatorischen Grenzen von Eingliederungs- und Familienhilfe hinweg.
• Kommunikationshilfen/-helfer für Hörgeschädigte im gesamten Teilhabe-prozess
Alle Geldgeber/Kostenträger in einen Topf.
336
• Es muss im Vorfeld eine Beratungsinstanz geben, die das, was auf dem Markt existiert, auf eine Übersicht bringt, damit man das entsprechend auswählen und sich orientieren kann
• Man braucht Zeit • „Wie viele Ressourcen haben wir für diesen Weg?“ den haben wir disku-
tiert. In der Vision wäre der Geldesel das Entscheidende. • Rückmeldeschleifen mit den Betroffenen, Aushandeln in der Konferenz
• Zeitnahe Bearbeitung der Anträge o Transparenter Verlaufsplan
• THP in Händen der koordinierenden Bezugsperson • Regelmäßiger Besuch vom außerordentlichen Sozialdienst auch in den
Einrichtungen
An jedem Ort einen Kindergarten für alle.
Transparenz: Alle wissen was läuft.
Ziele: Teilhabeplanung geht vom Betroffenen, seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten aus.
Dem Betroffenen steht eine vertraute Bezugsperson zur Seite (Wahlmöglichkeit).
Der bürokratische Ablauf ist optimiert.
Transparenz bei der Antragstellung: 1. Formloser Antrag 2. Personenkreis Amtsarzt 3. Sozialhilfeantrag 4. Vorläufiger THP
"Runder Tisch" (nicht fallbezogen): Trägerübergreifend, mit Vertretern der EGH und Dienstleistern: - Fachlicher Austausch - Abgleich von Standards - Allgemeine Infos - Forum für die Darstellung von Erfolgen, Krisen, Schwierigkeiten - Darstellung von Bedarfen mit "noch" fehlender Dienstleistungsstruktur
Alle Geldgeber und Kostenträger in EINEN Topf: Echtes Budget über Zuständigkei-ten hinaus. - Niedrigschwelliges zentrales Beratungsangebot - Bekanntmachung/Öffentlichkeitsarbeit dort, wo Menschen regelmäßig hingehen (z.B. Ärzte, Zeitungen…)
Wenn Betroffene sich nicht äußern können: Assistenz die übersetzt, kreative Beteiligungsmöglichkeiten
Teilhabepläne auch in Form verschiedener Medien (Film, Bildtafeln…)
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Betroffener formuliert/äußert seine Ziele selbst.
Vertrauensbasis und Information vorhanden: - Kontinuierliche Zuständigkeit bei Kostenträger und Leistungserbringer in der Per-son - Runde Tischformen in Konferenz
Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte im gesamten Teilhabeprozess.
Niedrigschwellige Anlaufstelle für Betroffene von Betroffenen. "peer-to-peer".