Kommunale Jugendpolitik und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten Kontakt: Winfried Pletzer 089/ 51458-34 pletzer.winfried@bjr de
Jan 09, 2016
Kommunale Jugendpolitik
und Gemeinde – Jugendarbeit Die Aufgaben der Jugendbeauftragten
Kontakt:Winfried Pletzer089/ [email protected]
„Positive Lebensbedingungen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.....“§ 1 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz
.... ist eine Querschnittsaufgabe örtlicher Kommunalpolitik und Kommunal-verwaltung!
die Jugendarbeit ist ein Schlüsselelement für die Verständigung von örtlicher Kommunalpolitik mit „ihren“ Kindern und Jugendlichen !
WarumGemeinde- Jugendarbeit?
Vor- Ort-Prinzip, „Lebenswelt“ Sozialräumlicher Bezug „Landkreisebene“ des Jugendamtes für
Jugendliche zu abstrakt Identifikation mit der Heimatgemeinde
herstellen Unmittelbare Verantwortlichkeiten stärken Untätigkeit, Stillstand verhindern
Warum Gemeinde- Jugendarbeit?
Jugendarbeit als „Brücke“ Jugendarbeit als „Lobby“ für Interessen
von Kindern und Jugendlichen Jugendarbeit als „soziales
Dienstleistungsangebot“ Jugendarbeit als Teil der sozialen und
kulturellen Infrastruktur des Gemeinwesens
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit
Zuständig: Örtlicher Träger § 69 (5)
„Kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände, die nicht örtlicher Träger sind, können für den örtlichen Bereich Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen.“
Landesrecht kann Näheres regeln
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit
Art. 17. Bay.KJHG Die kreisangehörigen Gemeinden
sollen....dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit (§§11,12, KJHG) und zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. ...
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit
§ 11 (1) KJHG: Jugendarbeit„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“ ....
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit
§ 11(2) KJHG
„ Jugendarbeit wird angeboten von
Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend
von anderen Trägern der Jugendarbeit
und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote,
die Offene Jugendarbeit und
gemeinwesenorientierte Angebote.“ ...
Gesetzliche Grundlagen derGemeinde Jugendarbeit
§ 12 KJHG: Förderung der Jugendverbände(1)„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ....zu fördern.In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. .....Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
R ä u m e F ö rd eru n g
e ig en e G em ein d eak tivitä ten
Ju g en d b eau ftrag te M ita rb e ite r/ in n en M itw irku n g u n d B ete ilig u n g
Was ist Gemeinde Jugendarbeit:
Elemente
Jugendbeauftragte (J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen)
Zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde
Zentrale Ansprechpartner/innen:
Jugendbeauftragte(J.-Sprecherinnen, J.-Referentinnen)
Gemeindliche Jugendbeauftragte werden in der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt.
Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.
Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld
Kontakt-“pflege“
Von der Gemeinde ...
zu den Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit,
zu Kindern und Jugendlichen,
zu Schulen, Kirchen, weiteren Organisationen und Institutionen
Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld
Koordination
der Zusammenarbeit von Organisationen Personen, Gruppen und Initiativen, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind
Vertreten und Vermitteln von Belangen
der jungen Menschen im Gemeinderat, in der Öffentlichkeit
Jugendbeauftragte:Aufgabenfeld
Sorgen für Transparenz von Entscheidungen
von Entscheidungen des Gemeinderates
Information Beratung in Fragen der Jugendarbeit Unterstützung der Mitarbeiter/innen der
Jugendarbeit
JugendbeauftragteIhr Arbeitsfeld
Jugend-
gruppen
Jugend-
initiativen
Schulen Vereine
Jugend-treff/ -haus
Jugend-
forum,
Jugend-
parlament
Gemeinde-
rat
KJR,
Komm.
Jugend-
arbeit
JugendbeauftragteIhre Rolle
Initiieren unterstützen Ansprech-partner sein
Informieren,
beraten
Vermittler sein
Koordinieren
organisieren
Elemente der Gemeinde Jugendarbeit...
....sind abhängig von Größe und Lage der
Gemeinde, Freizeit-möglichkeiten
und
–bedürfnissen Problemen und
Defiziten
Keine Gemeinde gleicht der anderen!
Elemente der Gemeinde-Jugendarbeit Ein Dach für die Jugendarbeit
Jugendheime, Jugendräume
Jugendtreffs, Stadtteiltreffs
Jugendzentren
Spielplätze
Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit: Mitarbeiter/innen
Ehrenamtliches Engagement: unbezahlbar aber förderbar
Jugendleiter/innen Versammlung
Aufwands-Verdiensausfallent-schädigungen
u.s.w.
Pädagogisches Fachpersonal:
Gemeinde- Jugendpfleger
Päd. Fachkräfte in Freizeitstätten
Streetworker Mobile J.- Arbeiter
Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit Mitwirkung und Beteiligung
Repräsentative Formen Offene Formen Projekte Arbeitskreise/ Runde Tische Erweiterung bestehender
Ausschüsse u.s.w.
Elemente der Gemeinde- Jugendarbeit:
Finanzielle Förderung
Planungs-sicherheit
Transparenz Prinzip der
Ebenenförderung Abstimmung
zwischen Gemeinden und Landkreis
Jugendpolitische Grundsätze
Planen und Schwerpunkte setzen Rahmenbedingungen gestalten „Subsidiarität“ beachten Lebensräume schaffen Integration fördern,
Chancengleichheit ermöglichen Dialogfähigkeit herstellen Eigeninitiative ermöglichen
Grundsätze:
Planen und Schwerpunkte setzen
1. Situationsanalyse
3. Angebots- schwerpunkte festlegen
2. Bedarfsermittlung „Der Bedarf bestimmt das Angebot!“
Immer: Jugendhilfe- planung beachten
Jugendpolitische Grundsätze:
Rahmenbedingungen schaffen
Infrastrukturen gestalten
gute Arbeits-voraussetzungen für andere bereitstellen
Initiativen aufgreifen
Anliegen ermöglichen
Jugendpolitische Grundsätze:
„Subsidiarität“ beachten
Subsidiarität bedeutet: Vorrang für freie Träger, Partnerschaftliche Zusammenarbeit Selbstständigkeit von freien Trägern
beachten Durch Anregung, Unterstützung,
Förderung darauf hinwirken,dass die freien Träger bestmöglich arbeiten können
Jugendpolitische Grundsätze:
Lebensräme gestalten
Bauleitpläne und Flächennutzungs-pläne überprüfen
Offene (Spiel-) Landschaften ermöglichen
Öffnung von Räumen
Universalflächen schaffen
öffentlichen Nahverkehr stärken
Grundsätze:
Integration und Chancengleichheit ermöglichen
§9 SGB VIII Interkulturelle Verständigung
Unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen
Grundsätze:Wirtschaftspolitische Maßnahmen
Offensiven für Jugendbeschäftigung
(Image -) fördernde Maßnahmen für Lehrberufe
Aufgaben der Landkreise
Beratung– für Verwaltung,
Mitarbeiter-/innen in den Gemeinden,
Bürgermeister-/innen
Unterstützung– z.B. durch
Kooperations-projekte
Aufgaben der Landkreise
Koordinationz.B. kommunale
Zusammenarbeit,Zweckverbände
Förderungz.B. Impulsförderung
Personalkosten- förderung
Aufgaben der Landkreise
Gesamt- und Planungsverantwortung– gleichmäßiger Ausbau eines
bedarfsgerechten Leistungsangebotes– Beteiligung der Gemeinden an der
Jugendhilfeplanung– Gewährleistungspflicht