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Noch nie hat eine Gesellschaft soviel ältere Menschen gehabt wie heute … ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird dramatisch steigen…..Anteil an der Gesamtbevölkerung wird dramatisch steigen…..
Sind die Heime dieser Aufgabenstellung gewachsen?
….. macht sich Ernüchterung in der Altenarbeit breit …….
….. drängt sich der Eindruck auf, die Jahre bis xx zu überstehen, bis die Zahl der Hochbetagten wieder um ½ Million gesunken ist.
Der Versuch der Integration an gemeindenahen Lebensorten ist schwieriger als
15.05.2012
Der Versuch der Integration an gemeindenahen Lebensorten ist schwieriger als die erfolgreiche „institutionelle Behandlung“.
Für eine gemeinwesenorientierte Altenarbeit ist die Öffnung der Heime mehr als Stadtteilarbeit, Tag der offenen Türe oder Mittagstische
FACHBEREICH ALTER
Tatsachen
• Lebenserwartung nimmt weiter zu
• weitere Differenzierung zwischen Pflege- und Hilfebedarf
• Anstieg der Pflegebedürftigkeit um bis zu 45% (bis 2030)
• Töchter sind weiterhin die tragende Säule der familiären Hilfe
• Co-Betreuungsmodelle zwischen formeller und informeller Hilfe
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• APH‘s werden weiter zu Einrichtungen am Lebensende
• Intensität der Pflege wird sich in APH‘s weiter erhöhen
• Betreute Wohnformen lösen die Trennung ambulant oder stationär mehr und mehr auf
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FACHBEREICH ALTERDie vier Generationen desAltenheimbaus
1. Generation1940er bis
1960er Jahre
Leitbild: Verwahranstalt„Insasse wird
verwahrt“
2. Generation1960er bis
1970er Jahre
Leitbild: Krankenhaus„Patient wird behandelt“
3. Generation1980er bis
1990er Jahre
Leitbild: Wohnheim„Bewohner wird
aktiviert“
4. Generationseit Ende der1990er Jahre
Leitbild: Familie„Alte Menschen erleben
Geborgenheit undNormalität“
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FACHBEREICH ALTERBausteine und Umsetzungs-verfahren von Quartiersprojekten
Bausteine von QuartierskonzeptenBausteine von Quartierskonzepten
- ambulante Angebote- Mittagstisch- Senioren für Senioren- Verein Nachbarschaftshilfe- Freiwilligendienste- Arztpraxen- Physiotherapie
Wohnen- Wohnen mit Service- betreute Alterswohnungen- private Wohnformen- Wohngemeinschaften- Hausgemeinschaften
Kontakt + Begegnung(Beratung + Vermittlung)
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Pflege und Betreuung- Pflegezentren /Pflegeheime- Hausgemeinschaften (Demenz)- Pflegewohngruppen- Tages- und Nachtbetreuung- Ferienbetten- Palliative Care Angebote
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FACHBEREICH ALTER
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FACHBEREICH ALTER
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FACHBEREICH ALTERAnspruchsgruppen aus Sichteines APH‘s
B h I A hö i I tBewohnerInnen
MitarbeitendeOperations-System
FundraisingZielgruppen
Angehörige
Strategische Gremien/Trägerschaften
FreiwilligeHelferInnen
Investoren
Kooperationen/Partner
Gesetzgeber
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Zielgruppen
Gemeinden/Kanton
g(Milizsystem)
Öffentlichkeit
g
FACHBEREICH ALTER
Wünsche an ein Pflegeheim
• Hohe Privatsphäre und sichtbare Übergänge öffentlich-privat
• Die eigenen vier Wände
• Aussenraum wird zum Innenraum
• Alles Lebendige ins Heim (Pflanzen, Tiere, Rückzugszonen…)
• „sinnvolles Tun“ vor Beschäftigungstherapie
• Abschaffen der Stationszimmer, aber Personal in der Nähe
• Zentral aber ruhig
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g
• Barrierefrei
• Assistierende Technologie
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FACHBEREICH ALTER
Wo letzte Wünsche gehört werden
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Quelle: Age Dossier 2009 – Age Stiftung
FACHBEREICH ALTER
Die Themen
• DRG und seine Auswirkungen auf die Langzeitpflege
• Palliative Care und seine Umsetzung• Palliative Care und seine Umsetzung
Orientierung Block I Noldi Hess Block II Roger Wicki
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LAK
Block 1: Stichworte
Stand der Beschwerdeantworten an das BundesverwaltungsgerichtBundesverwaltungsgericht
Kalibrierung im Kanton Luzern Einstufung (Zeitachse) Rechnungsstellung als AÜP Leistung Kontierung Restfinanzierung im HRM und Lösung Anlagefinanzierung ist nicht Gewinn Finanzierung der Anschaffungen
Verbuchung von Rücklagen Verbuchung von Rücklagen Kosten- Leistungsnachweis Form 10 Beleg für Kostenaufteilung Form 3 SOMED Angaben – Qualität Vertragsverhandlungen 2013 Unterstützung, Hilfsmittel für Budget 2013
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LAK
Stand der Beschwerde
Die Verhandlungsdelegation hat in der Beschwerdeantwort begründet und belegt, warum die Pflegeheime derzeit die Verordnung 867a befolgen.
Der Kanton weist in seiner Antwort die Beschwerde entschieden zurück und erklärt, er habe bei der Ratifizierung im , ghinweisenden Sinne begründet, dass der Vertrag geltendes Recht verletze. Da bestehe kein Widerspruch.
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LAK
Kalibrierung im Kanton Luzern
Würde die Verordnung 867a aufgehoben, hätte das folgende Korrekturen zur Folge: Kürzung des Einstufungsergebnisses in
Nach dieser Kürzung ergäbe sich die neuen Einstufung pro Bewohner.
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LAK
Einstufung, Zeitachse
Einzug 10 Tage 30 Tage Wirkung ab 01. ds Folge-
Wirkung ab
6 MonateWirkung
Diese Abläufe können je nach Instrument leicht abweichen
monates Ereignis ab 01. dsFolge-monates
Einstufung mit LK 10; Meldung an Gemeinde, und Meldung zur Unterschrift an den ArztGültige erste Rechnung
Original der Meldung an Versicherer, Kopie als ärztlicher Auftrag im Betrieb ablegen
Revision der Einstufung
Gültige zweite Rechnung
Revision der Einstufung
Gültige Rechnung
Revision der Einstufung
Gültige Rechnung
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Damit erfüllen die Betriebe die KVG Pflicht - Bedarfsabklärung (Offerte)… - und schaffen die Basis für die erste Rechnung.
Damit bestätigen, verwerfen oder passen die Betriebe die Einstufung laufend der erbrachten Leistung an und belegen diese in der Pfelge-dokumentation.
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Rechungsstellung als AÜP
Heime sind teilweise von ihrerer Gemeinde aufgefordert worden, kurze Aufenthalte als AÜP in Rechnung zu stellen. Das wäre jedoch nicht für alle korrekt: Nur die beiden Betriebe Rosenberg und
Seeblick können im Kanton Luzern AÜP in Rechnung stellen. g
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LAK
Kontierung Restfinanzierung im HRM
Die Regierungsstatthalter berufen sich auf die Regeln des HRM und verlangen von den Gemeinden mit eigenen Pflegeheimen, die Verbuchung der Pflege- Restfinanzierung an das eigene Pflegeheim in den nachstehen-den Etragskonten separat auszuweisen.415 Alters- und PflegeheimegRF von anderen Gemeinden 462.01RF von der eigenen Gemeinde 463.01AÜP analog, jedoch mit .02
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Kontierung im HRM (Lösung)
Die Heime melden den Ertrag der Rest-finanzierung bei der Saldoübergabe, danach kann die Gemeinde die Forderung durch zwei Umbuchungen erfüllen.
Formel: Gesamtertrag Restfinanzierung, abzüglich Saldo vom Konto 410.363.01 = Restfinanzierung anderer Gemeinden. g
415 Alters- und PflegeheimeRF via anderer Gemeinden 432.01 / 462.01RF via eigener Gemeinde 432.01 / 463.01 AÜP analog, jedoch mit .02
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Anlagefinanzierung ist nicht Gewinn
Anlagefinanzierung Das Potential der Anlagefinanzierung wird
aus der kalk. Anlagerechung (VKL) errechnet. = Kosten = taxwirksam
Dieses Potential wird für die Amortisation, für den Zins und für die Rücklagen verwendet = Finanzierungverwendet Finanzierung
Betriebsrechnung – Gewinn/Verlust Ordentliche Aufwände und Anlagefinan-
zierung minus Erträge = Gewinn/Verlust
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Finanzierung der Anschaffungen
Anschaffungen, die in der kalk. Anlage-rechnung (VKL) aufgenommen werden, müssen erfolgsneutral angeschafft werden. Das heisst, entweder werden diese durch Entnahmen aus den Rücklagen finanziert oder als Zugang bei den Anlagekonten aktiviert.
Für Gemeindebetriebe gelten die Regeln SRL Nr. 602, §10. (siehe aber auch Handbuch für die Gemeinden)
Beispiel: Ab Fr. 150'000 gilt als Investition, wenn die Einwohnerzahl zwischen 5'000 und 10'000 liegt.
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Verbuchung Rücklagen
Die budgetierten Rücklagen werden im HRM im 2280 Verpflichtungen Spezial-finanzierung verbucht. Empfehlung: Diese Buchungen sollten in drei
In allen anderen Rechnungslegungen (…rechts unten über dem Eigenkapital)
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Kosten- Leistungsnachweis Form 10
Das Formular 10 ist ein Kosten- und Leistungsnachweis und nicht eine Kalkulation.
Die Minutenwerte müssen jedoch in den Stufen innerhalb ihrem Bereich liegen, sonst sind die Pflegetage nicht korrekt deklariert. (keine Reservationen)( )
Wenn die Ergebnisse aus der KORE (kleine Zahlen) kopiert im Form 10 als Wert eingefügt werden, referenziert sich der KORE Umsatz auf den Franken genau.
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Beleg für Kostenaufteilung Form 3
Empfehlung: Abschlussprozesse OrdnerDie wichtigsten Belege dürften künftig jene zum Formular 3 sein. Jede Zahl sollte belegt werden:
Einsatz Pflegeteam 24h Leistungsnachweis Pflegeminuten KLV
Berechnung Grad und Skill Zuschlag Berechnung Grad und Skill Zuschlag
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SOMED Angaben
Personal (richtige Schlüssel für die Verteilung auf die Hilfs- und Hauptskostenstellen) und unter Vertrag Ja/nein überprüfen mit Schlussrapport.
Anlagerechnung: Anschaffungswert und nicht Restwert
Anlagerechnung: Unbedingt die Anlagerechnung: Unbedingt die Entsorgungen berücksichtigen und den Zinssatz anpassen gemäss Empfehlung
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Vertragsverhandlungen 2013
Zurzeit verhandelt eine nationale ArGr einen nationalen Administrativvertrag für Leistungen KLV 7. Dieser wird keine Preise regeln, sondern lediglich inhaltlich durch alle zu verhandelnden Geschäfte führen.