Kompetenzübertragungen – Welche Herausforderungen? Christliche Krankenkasse Juni 2012
Feb 02, 2016
Kompetenzübertragungen – Welche Herausforderungen?
Christliche Krankenkasse
Juni 2012
Plan
1. Kompetenzen, die den Gemeinschaften übertragen werden sollen
2. LIKIV: betroffene Gremien, Auftrag und Knowhow der Krankenkassen
3. Stärken: beizubehaltende Verfahren
4. Risiken
5. Herausforderungen
6. Welches Modell für morgen?
1. Zu übertragende Kompetenzen
Ausgaben der sozialen Sicherheit 2011: 80,9 Milliarden Euro
1. Zu übertragende Kompetenzen
- AH, AHP, CCS, Tagespflegestätten 2.425 Mio. €- Krankenhäuser 742 Mio. €- Abkommen LIKIV 170 Mio. €- Hilfe für Senioren und Menschen
mit eingeschränkter Mobilität 573 Mio. €- Psychische Gesundheit 175 Mio. €- Prävention und Grundversorgung 126 Mio. €- INSGESAMT 4.211 Mio. €
AH, AHP, CCS, Tagespflegestätten: 2.425 Mio. EURheute: • Festbeträge A, B, C, Cd und O über Krankenkassen• Unterbringungskosten trägt der Insasse• FÖD + LIKIV
Krankenhäuser:• A1 und A3 du BFM: 531 Mio. EUR (BFM = Budget der
Finanzmittel)
• Festlegung der Zulassungsnormen• Geriatrieeinrichtungen gesondert (G): 45,2 Mio. EUR• Fachkliniken gesondert (Sp):165,8 Mio. EUR
heute: FÖD (Gesamtbudget) + LIKIV (Haushaltsziele): die Mittel für die Einrichtungen werden von den KV-Trägern bereitgestellt (Festbetrag Zwölftel, schankende Kosten nach Tagespflegesatz und Aufnahme)
1. Zu übertragende Kompetenzen
• Reha-Abkommen: 170 Mio. EUR Ambulante Reha-Einrichtungen, Einrichtungen für Suchtkranke, Hörgeschädigte, Sehbehinderte, für psychosoziale Rehabilitation bei Erwachsenen, funktionelle Rehabilitation für Frühstörungen im Eltern-Kind-Verhältnis, Autismus, für Kinder mit schweren medizinisch-psychologischen Störungen, für motorische Rehabilitation
• heute: Abkommen zwischen dem LIKIV und den Einrichtungen. Die Finanzierung deckt die Betriebskosten (einschließlich Ärzte) und die Verwaltungskosten. Vorabgenehmigung durch die Vertrauensärzte.
1. Zu übertragende Kompetenzen
Beihilfe für Betagte Menschen (BHB): 511 Mio. EURheute: Beihilfe durch den FÖD Soziale Sicherheit
Mobilitätshilfen: 62,2 Mio. EUR
heute: LIKIV• Verwaltung der Hilfe durch die Krankenkassen• Regionale Fonds (Dienststelle für Personen mit einer
Behinderung, AWIPH): Anpassungen, Unterhalt und Instandsetzungen bei Anträgen, die vor dem Alter von 65 Jahren angenommen wurden
1. Zu übertragende Kompetenzen
Psychische Gesundheit:• Psychiatrische Plattformen: 2,1 Mio. EURheute: Finanzierung über den FÖD Öffentliche Gesundheit
• PPH und PKH (Psychiatrische Pflegeheime & psychiatrische Krankenhäuser : 172,7 Mio. EUR
heute: – PPH: FÖD + LIKIV: im Schnitt 34 Euro/Tag. Inbegriffen:
Festbetrag 1,20 Euro/Tag (alle Medikamente, auch Kat. D). Finanzierung durch das LIKIV ergänzt durch den Staat je nach Statut des Patienten
– PKH: FÖD + LIKIV – In beiden Fällen werden die Kosten direkt mit den Kassen
abgerechnet über das „Drittzahlersystem“
1. Zu übertragende Kompetenzen
Prävention (Impfung, Reihenuntersuchungen, Ernährungsplan, Mundhygiene, Raucherentwöhnung): 76,6 Mio. EUR
heute: gemeinsam LIKIV – Gemeinschaften (Impfung, Screening) – Ernährungsplan (FÖD)- Mundhygiene (LIKIV) und Raucherentwöhnung (LIKIV)
künftig: • Programme und Impfungen: Gemeinschaften allein, außer für
Leistungen des LIKIV-Leistungskatalogs• Beratung für Raucherentwöhnung wird aus dem LIVIK-
Leistungskatalog genommen und direkt von den Gemeinschaften finanziert
Fonds für Suchtbekämfung: 5 Mio. EURheute: FÖD + LIKIV
1. Zu übertragende Kompetenzen
Grundversorgung:
• Integrierte Häusliche Versorgung (IHV): 4,7 Mio. EUR• Plattformen + fachübergreifende Teams für
Palliativpflege: 14,7 Mio. EUR• Hausarztkreise, darunter lokale fachübergreifende Netze
(LFÜN): 3,1 Mio. EUR• Fonds Impulseo: 22,4 Mio. EUR
heute: • Hausarztkreise: FÖD und LIKIV für die Finanzierung• LFÜN, HA-Kreise, Impulseo: LIKIV• Plattform Palliativversorgung (FÖD) – fachübergreifende
Teams (LIKIV)
Der historische Verteilerschlüssel entspricht nicht immer dem im Abkommen vorgesehenen Schlüssel
Finanzierung Wachstumsnorm
2. LIKIV: betroffene Gremien
• Allgemeiner Rat • Ausschuss Versicherung, Gesundheitsleistungen,
Arbeitsgruppen• Ausschuss Budgetkontrolle• Kollegium der Ärztedirektoren• Ausschuss Abkommen: Krankenhäuser, AH,
APH, Bandagisten• Ausschuss Ärzte-Krankenkassen: die von der
Übertragung betroffenen Materien betreffen nur die Ärzte für Allgemeinmedizin
2. LIKIV: Auftrag & Knowhow Krankenkassen
Festlegung der Gesundheitspolitik: Konzertierung zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Krankenkassen, Leistungserbringern und öffentlichen Behörden
Beispiel: MobilitätshilfenTechnischer Rat für Rollstühle: erstellt Liste der
zugelassenen ProdukteAusschuss Abkommen mit Bandagisten: legt Bedingungen
für die Kostenerstattung (Kauf oder Ausleihen) und Höhe der Kostenerstattung fest (Gebührenordnung)
Ausschuss Haushaltskontrolle: prüft, ob das Budget vorgesehen ist und ausreicht; erstellt Gutachten für den Versicherungsausschuss und den allgemeinen Ausschuss
Versicherungs- und allgemeiner Ausschuss: Absegnen der vom Ausschuss für Abkommen vorgeschlagenen Vereinbarungen
Finanzierung der Versicherten bei den KV-Trägern
Beispiele: die APH-AHFester Tagespflegesatz für jeden Insassen
durch LIKIV-Ausschuss (Abkommen mit Altenheimen, Versicherungsrat, allgemeiner Rat). Berücksichtigung u.a.:
Pflegestufe des Insassen (KATZ)Personal, das vom AH beschäftigt wirdAusgleichsregeln im Falle von Unterqualifizierung
Rechnung an die Krankenkasse je Quartal ausgehend von den Vorschusszahlungen zur Begleichung der Kosten
3. Stärken: Verfahren die beibehalten werden sollten
• Initiativ- und Entscheidungsrecht der Akteure vor Ort (Krankenkassen, Versorgungseinrichtungen, Leistungserbringer usw.) bei der Feststellung des Bedarfs und der Mittel
• Transparenz, Gleichheit, demokratische Mitbestimmung bei der Entscheidungsfindung
• Einheitliches Kompetenz- und Entscheidungszentrum zwischen den verschiedenen Sektoren: ganzheitliche Versorgungspolitik
• Finanzierung: die Absicherung über ein versicherungsgestütztes System erlaubt eine horizontale und vertikale Solidarität
• Überwachung und Interessenvertretung der Patienten durch die Akteure vor Ort
4. Risiken
Ende der Kontinuität der Finanzierung Mangelnde Kohärenz zwischen der föderalen Politik und der
Politik der föderierten Körperschaften, komplexer Verlust des Knowhow und der Größenvorteile Wegen der mangelnden Kohärenz könnten weiter
Übertragungen erforderlich werden: Häusliche Versorgung, Krankenhäuser
Größere soziale Ungleichheiten wegen mangelnder Ressourcen (Beispiel Altenheime)
Ende der gesellschaftlichen Solidarität Bürger haben nicht mehr überall die gleichen Ansprüche Privatisierung der chronischen Versorgung Verlängerung der Krankenhausaufenthalte weil Übergang zu
alternativen Strukturen fehlen, Konkurrenz zwischen den Einrichtungen
BEISPIEL DER ALTENHEIME
• Für den Zeitraum 2000-2011: Vergleich:– beobachtete Ausgaben = Budgets, die
tatsächlich verwendet wurden
und– theoretische Ausgaben = Anwendung der im
Abkommen 2000 vorgesehenen Wachstumskriterien und geschätzte Fehlebeträge
Entwicklung inflationsbereinigt
Finanzierungsreform APH, AH und TagespflegestättenEntwicklung LIKIV-Finanzierung 2000-2011 in Mio. Euro und nach Preisstand 2010 Festgestellte und theoretische Kosten
Finanzierungsreform APH, AH und Tagespflegestätten Entwicklung der (theoretisch) entgangenen Einnahmen 2000-2011 in Moi. Euro nach dem Preisstand von 2010
5. Worum es geht
Herausforderung Bevölkerungsalterung und Notwendigkeit einer innovativen Politik
Notwendigkeit einer Koordinierung der PolitikenWahrung der Versicherungslogik. Doppelte Solidarität:
territorial und zwischen den Zweigen der sozialen Sicherheit
Wahrung der Rolle der Sozialpartner als Träger = mehr Fachwissen und mehr Kohärenz
Globalisierung der Mittel = Entscheidung über die Strategien und Verlagerung je nach Bedürfnissen
Sich möglichst auf bestehende Akteure stützen – Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
Stabilität und Kohärenz im Vergleich zur föderalen sozialen Sicherheit
Tempo der Bevölkerungsalterung steigert sich ab 2010
Schere zwischen Unterbringungskosten und Durchschnittsrente öffnet sich weiter
Données 2008
Durchschnittliche Unterbringungskosten je Provinz
Stand 2008
4. Aktive Politik zur Senkung der Heimkosten
• Szenario 1: Bei konstanter Politik
Schätzung 2030/2050: (Betten AH-APH /Bevölkerung + 80 im Jahr 2011) * (Bevölkerung + de 80 von 2030/2050)
• Szenario 2: Häusliche Versorgung nicht pflegebedürftiger Menschen (O)
• Szenario 3: Häusliche Versorgung nicht pflegebedürftiger Menschen (O) und spätere Aufnahme in ein AH
Schätzung 2030/2050: (Betten AH-APFH / Bevölkerung + 80 im Jahr 2011) * (Bevölkerung + 82 von 2030/2050)
OIP de Gestion globale Niveau 1
Comité général de
la santé
Comité général de
la santé
Comité général de
l'action sociale
Comité général de
l'action sociale
Comité général de la famille
Comité général de
l'emploiNiveau 2
Com. des aînés
Com. pol. hospitalière
Com. de l'action sociale
Com. des personnes handicapées
Com. de l'accueil de l'enfance
Com. de l'aide aux familles
Com. de l'aide à la jeunesse
Com de la formation
Com. des aides à l'emploi
Com. de l'accompagnement des aides à l'emploi
Com. de l'insertion socio-prof
Niveau 3
27
6. Welches Modell für morgen?
6. Welches Modell für morgen?
• Gesetzgeber: föderierte Körperschaften
• Träger: – Gemeinnütziger Träger als Dachorganisation
zur Sicherung einer bereichsübergreifenden Verwaltung (Gesundheit, Beschäftigung, Familie) unter Einbezug der Sozialpartner
– Gesundheitsleistungen: übergeordnete Verwaltungseinrichtung nach dem Muster des LIKIV, die paritätische zusammengesetzt wird und sich auf die Unterstützung von Ausschüssen verlassen kann
6. Welches Modell für morgen?
• Akteure: eigens zu diesem Zweck eingerichtete gemeinnützige Organisationen, Krankenkassen, Kindergeldkassen usw.
• Finanzierung: Gesamtbudget finanziert durch:– Steuergelder nach geltendem Steuerrecht– eine Dotation des Föderalstaates, die über die
alternative Finanzierung des sozialen Sicherungssystems sowie über die Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren wäre
6. Welches Modell für morgen?
• Betroffene föderierte Körperschaften?– Schaffung einer Doppelstruktur für die Modelle
der Verwaltung und der Entscheidung zwischen den förderierten Körperschaften
– Schaffung einer einheitlichen Regulierungsstelle
• Beispiel: gemeinsame Normen zur Harmonisierung der Kindergeldbeträge