Klimaschutzkonzept Steuerungsgruppe 12. März 2013 Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 03KS2238
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Klimaschutzkonzept Steuerungsgruppe 12. März 2013 Gef ö rdert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium f ü r Umwelt, Naturschutz.
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Klimaschutzkonzept
Steuerungsgruppe
12. März 2013
Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2013geförderte Maßnahmen in Abhängigkeit vom Klimaschutzkonzept
Klimaschutzkonzepte und - Management
Klimaschutzmanagement65 % FörderquoteBei Haushaltssicherungskommunen höhere Förderung möglich davon: Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit max. 20.000 € Anschlussvorhaben für das KlimaschutzmanagementFortsetzung der Tätigkeit des bereits eingestellten Klimaschutzmanagers zur Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts40 % Förderquotemax. 10.000 € je Antrag für Öffentlichkeitsarbeit
Durchführung von ausgewählten KlimaschutzmaßnahmenSanierung eines Nichtwohngebäudes im Rahmen einer bewilligten fachlich-inhaltlichen Unterstützung aus dem Klimaschutzkonzept mit einer CO2-Einsparung von mindestens 80 %. 50 % Förderquote, max. 250.000 Euro
Voraussetzungen:Klimaschutzkonzept /
Teilkonzept, das nicht älter als 3 Jahre ist ein Beschluss des obersten
Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger MobilitätUmbaumaßnahmen im Straßenraumdie die Vereinbarkeit der Nutzung durch die verschiedenen Verkehrsarten unter besonderer Berücksichtigung des Fußverkehrs, verbessern und dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu senken50 % Förderquotemind. 10.000 Euro, max. 250.000 Euro pro Maßnahme
Einrichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationenum Fuß-, Radverkehr, Car-Sharing und ÖPNV zu vernetzen und so ein klimaverträglicheres Mobilitätsverhalten anzuregen 50 % Förderquotemind. 10.000 Euro, max. 250.000 Euro pro Maßnahme
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die Ergänzung vorhandener Wegenetze für den Radverkehr und die Einrichtung hochwertiger Radabstellanlagen an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs. 40 % Förderquote mind. 10.000 Euro, max. 250.000 Euro pro Maßnahme
Voraussetzungen:Investiven Maßnahmen müssen Bestandteil eines Klimaschutz-bzw. Teilkonzepts sein.
Voraussetzungen:Investive Maßnahmen müssen Bestandteil eines Radverkehrsplans sein, aus dem bereits Maßnahmen umgesetzt wurden.- unabhängig vom Klimaschutzkonzept -
Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2013geförderte Maßnahmen in Abhängigkeit vom Klimaschutzkonzept
Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2013geförderte Maßnahmen unabhängig vom Klimaschutzkonzept
Klimaschutztechnologien
Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung 40 % Förderquote
mind. 5.000 Euro
Sanierung der Außen u. Straßenbeleuchtung
20 % Förderquote mind. 10.000 Euro
Sanierung und Nachrüstung von Lüftungsanlagen
25 % Förderquote mind. 10.000 Euro
Reduzierung der THG-Emissionen bei stillgelegten
Siedlungsabfalldeponien 50 % Förderquote
mind. 10.000 Euro
Voraussetzungen:Die Anlagen und Gebäude müssen sich im Eigentum des Antragstellers befinden und während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren verbleiben.
Umsetzung von Klimaschutzteilkonzepten und Klimaschutzmanagement
Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie 2013weiterführende geförderte Maßnahmen unabhängig von diesem Klimaschutzkonzept
Klimaschutzteilkonzept in Industrie-und Gewerbeparks zur Erzielung klimarelevanter Verbesserungen in Industrie-und Gewerbeparks 50 % FörderquoteSach-und Personalausgaben von fachkundigen Dritten, Öffentlichkeitsarbeit
Klimaschutzmanagement Teilkonzept Industrie-und Gewerbeparks 65 % Förderquote davon: Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit max. 20.000 €
Klimaschutzmanagement für die Einführung bzw. Weiterführung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten65 % FörderquoteFörderung über 3 Jahre, Sach-und Personalausgaben für Fachpersonal / Klimaschutzmanager oder Fachkundiger Dritter
Voraussetzungen:Klimaschutzkonzept /
Teilkonzept, das nicht älter als 3
Jahre ist, mind. 30 % Stelle, ein Beschluss
des obersten Entscheidungs-
gremiums
Voraussetzungen:ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur