Karl-Marx-Str. 15 Steigerstraße 19 Dessauer Straße 5 Rosenstraße 12 06388 Baasdorf 99096 Erfurt 06366 Köthen 64839 Münster Diplom-Betriebswirt Diplom-Betriebswirt RAINER W. HORN *) RAINER W. HORN *) Praxis für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Praxis für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Mediation, Fachberatung für Internationales Rechtsberatung, Mediation, Fachberatung für Internationales Steuerrecht sowie für Sanierung und Insolvenzverwaltung, Steuerrecht sowie für Sanierung und Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Handels- und Sozialrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht Gesellschaftsrecht und Erbrecht *) In überörtlicher Kooperation mit: Herrn Rechtsanwalt Siegfried Steinkopf
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Karl-Marx-Str. 15 Steigerstraße 19 Dessauer Straße 5 Rosenstraße 12 06388 Baasdorf 99096 Erfurt 06366 Köthen 64839 Münster Diplom-Betriebswirt RAINER W.
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Diplom-BetriebswirtDiplom-BetriebswirtRAINER W. HORN *)RAINER W. HORN *)
Praxis für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Mediation, Praxis für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Mediation, Fachberatung für Internationales Steuerrecht sowie für Sanierung und Fachberatung für Internationales Steuerrecht sowie für Sanierung und
Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht Strafrecht, Medizinrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht
– Prüfungsanordnung und deren Voraussetzungen• Schriftform erforderlich• Angabe der erlassenden Behörde• Angabe des Behördenleiters, Vertreters oder Beauftragten• Angabe der Rechtsgrundlage und der Art der Prüfung• Angabe der zu prüfenden Steuerarten• Angabe des Prüfungszeitraums• Angabe des Inhaltsadressaten• (Name des Prüfers und Beginn der Prüfung)
– Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten– Pflicht der Prüfung auch zugunsten des Steuerpflichtigen– Recht zur Besichtigung von Grundstücken und Betriebsräumen– Mitwirkungspflichten
• Zurverfügungstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes sowie ggf. notwendiger Hilfsmittel
• Vorlage von Buchführungsunterlagen und Belegen• Erteilung von Informationen und Benennung von Auskunftspersonen
– Schlussbesprechung• Pflicht (außer die Prüfung führt zu keiner Änderung)• Beseitigung von Unklarheiten• Erzielung einer Einigung bei strittigen Sachverhalten• noch keine Bindungswirkung
– unmittelbarer Datenzugriff (Z1-Zugriff) = Einsicht in die gespeicherten Daten, Nutzung von Hard- und Software sowie Nutzung der Auswertungsmöglichkeiten des Steuerpflichtigen
– mittelbarer Datenzugriff (Z2-Zugriff) = Auswertung der gespeicherten Daten seitens des Steuerpflichtigen nach den Vorgaben des Prüfers
– Datenträgerüberlassung (Z3-Zugriff) = Aushändigung der gespeicherten Daten auf einem maschinell verwertbaren Datenträger
– Unterstützung in sachlicher und personeller Hinsicht– Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln (Hard-/Software)– Einweisung und technische Hilfestellung im Zusammenhang mit dem IT-
– Zwangsmittel (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang)– Schätzung der Besteuerungsgrundlagen– Trübung des Prüfungsklimas– Einstufung des Steuerpflichtigen als Risiko
– von Wirtschaftsprüfern bereits seit langem verwendete Software zur Analyse von Buchhaltung, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
– später umfassende Ausstattung der Finanzverwaltung mit der Prüfsoftware zur Verwendung in den Bereichen Betriebs-, Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung und Steuerfahndung
Frage: Ist der Einsatz von IDEA auch auf Ebene des Steuerpflichtigen oder seines Steuerberaters sinnvoll?
– Überlassung vom maschinell verwertbaren Datenträgern im Sinne der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen), d.h. unter Verwendung bestimmter Dateiformate
– Aufgrund der Vielzahl an vorhandenen Dateiformaten wurde von der Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit Herstellern von Entgeltabrechnungs-, Finanzbuchhaltungs- und Archivierungssystemen ein Beschreibungsstandard entwickelt.
– Nach Bearbeitung der Daten mit diesem Standard (Exportschnittstelle) ist i.d.R. ein Import durch IDEA möglich.
3.3.3 Ablauf einer Außenprüfung unter Einsatz von IDEA
– Fragebogen zur verwendeten Hard- und Software des Steuerpflichtigen im Rahmen der Prüfungsanordnung
– Aufforderung zur Bereitstellung der steuerrelevanten Daten auf einem maschinell verwertbaren Datenträger
– Import der Daten durch IDEA– Analyse der Daten durch IDEA– bei Bedarf Übergang zum unmittelbaren oder mittelbaren Datenzugriff– Löschung bzw. Rückgabe der Daten nach Abschluss der Prüfung bzw.
spätestens nach Bestandskraft der aufgrund der Prüfung ergangenen Bescheide
– Identifikation und Extraktion von Daten, die bestimmten Kriterien entsprechen
– Durchführung von Kalkulationen– Lücken- und Doppelerfassungsanalysen– Altersstrukturanalysen– Vergleichsanalysen– Einsatz von Prüfungsmakros– Anwendung mathematisch-statistischer Methoden (z.B. Benford´sches
Gesetz, Chi-Quadrat-Test)– Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS-TaxAudit
Benford´s Gesetz Annahme: In allen Zahlenwerken tritt die erste Ziffer einer Zahl immer mit einer bestimmten Häufigkeit auf. Weichen die Zahlen in der Buchführung von diesen Häufigkeitsverteilungen gravierend ab, ist für die Steuerprüfer klar, dass etwas nicht stimmt.
Chi-Quadrat-Test Annahme: Bei einer größeren Datenmenge kommen die letzten Ziffern vor dem Komma in bestimmten Häufigkeiten vor. Bei Abweichung liegt Verdacht der Manipulation nahe.
Zeitreihenanalyse Hier prüfen die Beamten, ob etwa die wöchentlichen Gewinnaufschläge zur durchschnittlichen Kalkulation des gesamten Jahres passen.
– stetige Beschleunigung des Prüfungsablaufs– stetige Verbesserung der Prüfungs- und Auswertungsmöglichkeiten
durch kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung der Prüfungssoftware, insbesondere im Zusammenhang mit wiederkehrenden Prüfungsfeldern und Prüfungsschwerpunkten