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Kann eine Krankenkasse Alleinstellungs-merkmale haben und solidarisch sein? Europäischer Gesundheitskongress, München, 30. September 2015 Vortrag Thomas Ballast
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Kann eine Krankenkasse Alleinstellungsmerkmale haben und solidarisch sein?

Jan 19, 2017

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Healthcare

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Page 1: Kann eine Krankenkasse Alleinstellungsmerkmale haben und solidarisch sein?

Kann eine Krankenkasse Alleinstellungs-

merkmale haben und solidarisch sein?

Europäischer Gesundheitskongress, München, 30. September 2015

Vortrag Thomas Ballast

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Solidarität vs Profilierung 4

Thesen 6

Fazit 11

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Solidarität vs Profilierung 4

Thesen 6

Fazit 11

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Solidarisch vs Profilierung

› Im Veranstaltungstitel steckt der Vorwurf:

› „Es geht nur noch um Ökonomie.“

› Ist das tatsächlich so?

› Der TK wird häufig unterstellt, dass sie das so sieht.

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Solidarität vs Profilierung 4

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Fazit 11

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1. Die Entscheidung für Wettbewerb war richtig.

› Die „solidarische Wettbewerbsordnung“ vereint das Beste aus zwei Welten: Mischung aus marktwirtschaftlichen und staatlichen Elementen.

› Wettbewerb wird verstanden als Suchprozess für produktive Innovationen, nicht als reiner Verdrängungskampf.

› Effiziente Ressourcenallokation

› Echte Wahlmöglichkeiten für die Versicherten / Kunden

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2. Ziel des GKV-Wettbewerbs ist eine funktionierende, effiziente Gesundheits-versorgung.› Ergebnisse sind laut Sachverständigenrat zur Begutachtung der

Entwicklung im Gesundheitswesen:

› universeller Krankenversicherungsschutz

› nahezu flächendeckendes Angebot an Gesundheitsleistungen

› hoher Versorgungsstandard

› freie Arztwahl

› umfangreicher Leistungskatalog

› geringe Selbstbeteiligung für Patienten

› kaum Rationierungen, wie z. B. lange Wartezeiten bei zeitkritischen medizinischen Eingriffen

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3. Wir haben zu wenig Wettbewerbsparameter wegen der Regulierungsdichte.› Service

› Einwilligung

› Datenschutz

› Einkauf von Leistungen

› Selektivverträge

› viel zu viel „gemeinsam und einheitlich“

› Steuerung

› Umschlagsverfahren

› MDK-lastigkeit

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4. Alleinstellung ist unter diesen Bedingungen möglich, aber nicht trivial.

› Differenzierung beim Kundenkontakt / allgemeinen Service

› Produkte außerhalb der Regelversorgung, z.B.:

› Satzungsleistungen (vor allem § 11 Abs. 6 SGB V)

› Hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V)

› Integrierte Versorgung / Besondere Versorgung neu (§ 140a SGB V)

› Wahltarife (§ 53 SGB V)

› Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen

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Ökonomie spielt eine wichtige Rolle, aber...

› ... sie ist kein Selbstzweck, sondern schafft die Voraussetzungen für Solidarität.

› Der Wettbewerb unterstützt dabei, gute von schlechten Angeboten zu unterscheiden – also Qualität zu identifizieren.

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Falls Sie noch Fragen haben …… stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Thomas Ballast

Stellv. Vorsitzender des [email protected]