Top Banner
12

Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll

Sep 26, 2019

Download

Documents

dariahiddleston
Welcome message from author
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Page 1: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 2: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 3: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 4: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 5: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 6: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 7: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 8: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 9: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 10: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 11: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll
Page 12: Kamp-Lintfort · 4 II. Ordnungsvorschriften § 5 1. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch den Kirchenvorstand festgesetzt. 2. Die Besucher haben sich ruhig und würdevoll