Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 6. Wettbewerbsrecht und Lotteriegesetz a. Grundlagen b. UWG c. Unlautere Handlung d. Allgemeine Auslegungsregeln e. vs. Unlauter f. Kartelle g. Übertreibungen lauter Massnahmen Kartellgesetz h. Lotteriegesetz i. Preisbekanntgabeverordnung K2
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K2 Recht für Marketing- und Verkaufsleiter Wettbewerbsrecht Recht.pdf · • Slogan Brotaufstrich: vertreibt im Nu jede Spur von Müdigkeit – lauter, weil klar als Übertreibung
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Recht für Marketing- und Verkaufsleiter
6. Wettbewerbsrecht und Lotteriegesetz
a. Grundlagen
b. UWG
c. Unlautere Handlung
d. Allgemeine Auslegungsregeln
e. vs. Unlauter
f. Kartelle
g. Übertreibungen lauter Massnahmen Kartellgesetz
h. Lotteriegesetz
i. Preisbekanntgabeverordnung
K2
a. Übersicht
Unlauterer Wettbewerb
• Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
• Ein Anbieter versucht Konkurrenten oder Konsumenten zu täuschen
Kartelle
• Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG)
• Anbieter – schliessen sich zusammen
– Versuchen Konkurrenten zu behindern
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b. UWG
• Dieses Gesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten (Art. 1 UW)
• Unlauter ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossendes Verhalten.
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c. Unlautere Handlung (1)
• Irreführende oder unnötige verletzende Äusserungen über andere bzw. Konkurrenten
• Eigene Firma beschönigen
• Unzutreffende Titel verwenden
• Kopieren anderer Waren
• Preisvergleich
• Täuschung mittels Verkaufspreis unter EP
• Kundentäuschung durch Zugaben
• Die Entscheidungsfreiheit von Kunden durch aggressive Verkaufsmethoden beeinträchtigen
• Kunden täuschen durch Verschleierung von Beschaffenheit, Nutzen etc. der Waren
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c. Unlautere Handlung (2)
• Eindeutige Bezeichnung der Firma bei Konsumkrediten
• Unterlassung der deutlichen Angabe des Barzahlungspreises beim Konsumkredit
• Unvollständige oder falsche Vertragsformulare beim Konsumkredit
• Unterlassung des Hinweises auf das Verbot eines Konsumkredit bei Überschuldung
• Massenwerbung ohne direkten Zusammenhang mit einem vom Kunden angeforderten Inhalt.
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d. Allgemeine Auslegungsregeln
• Klar und wahr
• Verständlich
• Übertreibungen und Superlative müssen als nicht „Ernst“ erkennbar sein oder beweisbar sein
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e. Übertreibungen lauter vs. unlauter
• Das grösste Möbelhaus der Schweiz (muss nachprüfbar sein – sonst unlauter)
• Das schönste Möbelhaus der Schweiz ist lauter – weil sehr subjektiv
• Trink Sprite – und du schaffst alle Prüfungen (lauter – ist als Scherz erkennbar)
• Potzblitz – das beste Putzmittel der Stadt (lauter – ist erkennbar)
• Denner immer am billigsten – unlauter
• Slogan Brotaufstrich: vertreibt im Nu jede Spur von Müdigkeit – lauter, weil klar als Übertreibung angesehen wird.
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f. Kartelle
• = vertragliche Verbindungen um den Wettbewerb einzuschränken = verboten
1. Wettbewerbsbeschränkende Abrede Preise, Aufteilung der Märkte
2. Marktbeherrschende Stellung Liefersperrung
3. Marktbeherrschende Stellung durch Lieferzusammenschluss
müssen durch die Weko genehmigt werden (mehr als 2 Mrd oder 500 Mio CH
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g. Massnahmen Kartellgesetz
• Hausdurchsuchung
• Aktenbeschlagnahmungen
• Busse: 10 % des Umsatz der letzten 3 Jahre
• Kronzeugenregelung: keine Anklage bei Aufdeckung
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h. Lotteriegesetz
I. Grundsätze
II. Gewinnspiele
III. Kein Kaufzwang
IV. Gewinn
V. Zufall
VI. Planmässigkeit
VII. Nicht ausrechenbar
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I. Grundsätze
• Lotterien sind grundsätzlich verboten
• Ausnahmen – Landeslotterie
– Sport-Toto
– bewilligte Tombolas
• für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke
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II. Gewinnspiele
• Gemäss Lotteriegesetz sind Werbegewinnspiele und Publikumswettbewerbe NICHT zulässig, wenn alle vier Punkte gleichzeitig vorhanden sind:
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Kaufzwang Gewinn
Zufall Planmässigkeit
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III. Kein Kaufzwang
• Wird in der Praxis umgangen, indem Gratis Talons bestellt werden können.
• Dieses Porto ist erlaubt, aber nicht erlaubt ein frankiertes Couvert, indem dann die Talons gesandt werden = indirekter Einsatz
• 0901 nicht erlaubt – wohl aber die normale Telefongrundgebühr
• Wenn die Wahl zwischen 0901 und Einsenden einer Postkarte, dann erlaubt
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IV. Gewinn
• Gewinn = was überraschend zukommt
• keine Punktesammelpromotion, das sind kalkulierbare Leistungen
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V. Zufall
• Die Gewinner werden durch Ziehung ermittelt (nicht durch Geschicklichkeit)
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VI. Planmässigkeit
• Wenn zum Beispiel: – 1. Preis
– 2. Preis
– 3. – 10 Preis
dann planmässig. Also der Veranstalter weiss ganz genau, was ausgeschüttet wird.
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VII. Nicht ausrechenbar
• wenn an einem bestimmten Tag die Einkäufe gratis sind (das Los entscheidet den Tag)
• Glücksspiele sind übrigens dem Spielbankengesetz unterstellt
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i. Preisbekanntgabeverordnung
• Preis auf Produkt oder zum Gestell, Preislisten, Anschlag, ausser mehr als CHF 5‘000.-